Weiterbildung mit Schulterklappen. Hodenhochstand. Die Redaktion des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt wünscht allen Lesern frohe Ostertage.

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1 Weiterbildung mit Schulterklappen Hodenhochstand Die Redaktion des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt wünscht allen Lesern frohe Ostertage

2 13. ISPO Weltkongress in Leipzig Hauptthemen und Keynotes Kongresssprache Englisch mit Simultanübersetzung ins Deutsche! MONTAG, 10. MAI 2010 Eröffnungsveranstaltung Knud-Jansen-Vortrag: L. Feinberg (USA), Der Leahy War Victims Fund von USAID Keynote: M. Riedmiller (D), Lernende Systeme Schwerpunkte: Phantomschmerzen, Prothesen Rapid Prototyping and Rapid Manufacturing, Virtual-Reality-basierte Reha, Rückfußamputationen DIENSTAG, 11. MAI 2010 ISPO World Assembly Keynote: H.-H. Wetz (D), Amputation von Gliedmaßen und Prothetik Keynote: S. Sexton (UK), Ausbildung aus der Perspektive der ISPO Schwerpunkte: ISPO Ausbildungsstandards, Bionics Biomimetics, Amputationschirurgie, Innovative Arm- und Handprothesentechnik, Psychosoziale Gesichtspunkte der Rehabilitation, Skoliosebehandlung, Rehabilitation nach Amputation I, WHO-Konvention, Rollstuhltechnik in Entwicklungsländern I MITTWOCH, 12. MAI 2010 Keynote: L. Döderlein (D), Neuroorthopädie unter Berücksichtigung der Orthopädietechnik Keynote: H. van der Linde (NL), Visionen in der OT Zukünftige Entwicklungen Schwerpunkte: Die Technologie der Zukunft, Beinorthesen, Neuroorthopädie, Diabetischer Fuß, Chronischer Rückenschmerz, Handprothetik, ICF, Ganganalyse DONNERSTAG, 13. MAI 2010 Keynote: M.-S. Wong (Hongkong), Orthetische Versorgung von Skoliosen bei Jugendlichen Keynote: J. Geertzen (NL), Rehabilitation: Der Schlüssel zu Fähigkeiten Schwerpunkte: Exzellenzinitiative Ausbildung, E-Learning, SMA, Biomechanik in der Ausbildung, Kinderrehabilitation: Infantile Cerebralparese, Projekt Innovative Hilfen, Osseointegration, Rollstuhltechnik in Entwicklungsländern II, Kindliche Fehlbildungen FREITAG, 14. MAI 2010 Keynote: O. Idusuyi (USA), Versorgung des diabetischen Fußes Keynote: R. S. Gailey (USA), Die Zukunft der Prothetik ist schon da Schwerpunkte: Kniegelenk im Sport, Sportschuhversorgung, Rehabilitation nach Amputation II, Lymphologie, Orthesenversorgung, Linersysteme, Prothesenversorgung bei Kindern, Let s talk Technology, Paraplegiologie, Amputationschirurgie SAMSTAG, 15. MAI 2010 Keynote: T. Milani (D), 40 Jahre Sportschuhforschung Schwerpunkte: Technik im paralympischen Spitzensport, Kompressionstherapie, Klumpfußversorgung, Fertigungsverfahren orthopädische Schuhe Abschlussveranstaltung mit Ehrungen Der ISPO Weltkongress wird als ärztliche Fort- und dung anerkannt. Mediziner können pro Kongresstag 6 Punkte Weiterbil- erwerben. Weltkongress erstmalig in Deutschland Research and Innovation for Human Technology ISPO THE 13TH WORLD CONGRESS of the International Society for Prosthetics and Orthotics 10. bis 15. Mai 2010 Leipzig Germany International Trade Show for Prosthetics, Orthotics, Orthopaedic Footwear Technology, Compression Therapy and Rehabilitation Technology ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK bis 15. Mai 2010 Leipzig Germany Weitere Informationen und das Kongressprogramm erhalten Sie unter: Leipziger Messe GmbH Tel.: 0341 / Ärzteblatt info@ot-leipzig.de Sachsen-Anhalt 21 (2010) 4oder direkt unter:

3 Körperschaft des öffentlichen Rechts / Inhaltsverzeichnis: 5 Der Weg zum Facharzt für Allgemeinmedizin 6 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Erwerb des Facharztes Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse Erloschene Weiterbildungsbefugnisse Neu zugelassene Weiterbildungsstätten 8 Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert 10 Chefarztwechsel 11 Urologen erwarten mehr Tumorerkrankungen und sinkende Mortalitätsraten 12 Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen in der Praxis 14 Regionale Jahresberichte 2009 erschienen: Insgesamt Stagnation der Organspendezahlen 15 Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle - Stürze im Krankenhaus 18 Deutsche Ärzteversicherung: Arzthaftpflicht wird teurer Medizinischer Fortschritt und höhere Leistungen fordern ihren Preis 19 Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte Stellungnahme der Bundesärztekammer 20 Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus 21 Facharztweiterbildung mit Schulterklappen 23 Klick zum Krankenhaus: Krankenhausverzeichnis Sachsen-Anhalt jetzt online 24 Aktuelle Therapierichtlinien zur Behandlung des Hodenhochstands 56 Dr. med. Else Giegler 57 Neue Arzneimittel Drug Safety Mail 58 Für Sie gelesen 60 Briefe, die uns erreichten 60 Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt 61 Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (179. Fortschreibung) 63 Lyonel-Feininger-Galerie Quedlinburg Aquarelle und Federzeichnungen LUBOK - Künstlerbücher aus Leipzig 65 Die Türckische Cammer - Sammlung orientalischer Kunst in der kurfürstlich-sächsischen Rüstkammer Deutsche Ärzte- und Apothekermeisterschaft 10 km Straßenlauf 67 Geburtstage Fortbildung im Mittelteil 09:00-09:15 Begrüßung Spieker Vorsitz: Schepelmann 09:15-09:45 Immunglobuline Lee in der Neurologie 09:45-10:15 Endzündliche Neuropathien Wiethölter 10:15-10:45 Circadiane Kunz Rhythmusstörungen Vorsitz: Kaffeepause Schneider 11:15-11:45 Sonographie peripherer Schelle Nerven 11:45-12:15 Neuropathischer Schmerz Schepelmann Vorsitz: 8. Neurologisches Symposium Aktuelle Aspekte der Neurologie 08. Mai 2010 Radisson Blu Hotel Fürst Leopold Dessau Beginn: 9:00 Ende: 15:30 Mittagsimbiss und Kaffee Wiethölter 13:15-13:45 COMT-Hemmung und Müller Levodopatoxizität 13:45-14:15 MAO-B Hemmung und Ludolph Neuroprotektion 14:15-14:45 Vorhofflimmern aus Buerke kardiologischer Sicht 14:45-15:15 Vorhofflimmern - Schlag- Einhäupl anfall nach Ankündigung? Ausklang Frau PD Dr. S. Spieker - Chefärztin Frau B. Rabe - Sekretariat Neurologische Klinik Städtisches Klinikum Dessau Tel.: (0340) Fax: (0340) Die Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten bewertet. 3

4 Zum Thema Gesundheit kennen Sie mehr als Begriffe. Heute kommen noch zwei wichtige hinzu: KKH-Allianz und APKV. Copyright der Lehrtafel: Rüdiger-Anatomie-Gesellschaft mbh, Falkensee Das Absicherungspaket der KKH-Allianz und der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) umfangreicher Schutz für Jungmediziner. Eine Kombination, die Sie sich merken sollten: Mit der KKH-Allianz genießen Sie zuverlässigen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Und dank der vielfältigen Zusatzversicherungen der APKV die Vorteile eines Privatpatienten zu besonders günstigen, maßgeschneiderten Konditionen. Nutzen Sie die über 40-jährige Erfahrung der APKV als Partner des Marburger Bundes und der meisten Ärztekammern sowie die spezielle Kundenbetreuung, die die APKV jungen Ärzten bietet. Mehr Informationen bei Ihrer Allianz vor Ort, unter oder Allianz Private Krankenversicherung 4

5 Dr. med. Anna-Elisabeth Hintzsche Sprecherin der Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Halle-Saalekreis Der Weg zum Facharzt für Allgemeinmedizin Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Halle-Saalekreis als Bestandteil der Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (KOSTA) in Sachsen-Anhalt Seit dem ist die Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Halle-Saalekreis als Regionalgruppe der Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (KOSTA) auf der Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit einem erweiterten Serviceangebot vertreten. Dem gingen kontinuierliche Bemühungen einer Arbeitsgruppe voraus, welche sich seit September 2007 alle zwei Monate in der Geschäftsstelle Halle der Ärztekammer Sachsen-Anhalt traf. Dieser Gruppe gehören Studierende der Medizin, Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin, weiterbildungsbefugte Allgemeinmediziner der Region und Vertreter der stationären Weiterbildungsstätten der Versorgungskrankenhäuser Halles und des Saalekreises an. Interessierte Gäste unserer Arbeitsgruppe waren u. a. die damalige Frau Ministerin Dr. Kuppe, Frau Dr. Heinemann-Meerz, Vizepräsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und Herr Wenger, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Gemeinsames Anliegen war die Verbesserung der defizitären Situation der Ärzte in Weiterbildung vor dem Hintergrund eines Hausarztmangels und der Bedrohung einer ausreichenden Primärversorgung der Bevölkerung. Die Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Halle-Saalekreis der KOSTA hat den Charakter einer Ständigen Konferenz : Es liegt in der Natur der Sache, dass die agierenden Personen wechseln und auch die persönlichen Bedingungen sowie die Rahmenbedingungen einem stetigen Wandel unterworfen sind. Das Ziel unserer Arbeitsgruppe ist es, die Anzahl bestens qualifizierter Fachärzte für Allgemeinmedizin in Sachsen- Anhalt zu erhöhen, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu stabilisieren. Seit dem 1. Januar 2010 existieren für die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin neue Rahmenbedingungen, die aus meiner Sicht als revolutionär zu bezeichnen sind. Ausführlich sind die Förderbedingungen auf der Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt nachzulesen. Unsere Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Halle-Saalekreis, als Regionalgruppe der KOSTA Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Herrn Dr. Schöning, erfüllt alle Voraussetzungen, um Weiterbildungsassistenten im Rahmen des Förderprogrammes Wege für eine reibungslose und durchgängige Weiterbildung zu ebnen. Sie wird durch vier Säulen getragen: 1. Geschäftsstelle Halle der Ärztekammer Sachsen-Anhalt KOSTA, Tel. (0345) Regionales Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ambulante Weiterbildungsbefugte Allgemeinmedizin 4. 7 stationäre Weiterbildungsstätten für allgemeinmedizinische Weiterbildung Das regionale Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, unter der Leitung von Herrn Dr. Klement, wahrt die allgemeinmedizinische Identität der Weiterbildung. Im vergangenen Jahr sind aus der Arbeitsgruppe Verbundweiterbildung Halle-Saalekreis 4 Fachärzte für Allgemeinmedizin in Halle und Umgebung zur Niederlassung gekommen. Zurzeit befinden sich 14 zukünftige Fachärzte für Allgemeinmedizin in der Arbeitsgruppe. Das Engagement für die und mit der nachwachsende(n) Ärztegeneration hat allen Beteiligten viel Freude gebracht. 5

6 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben. Im Monat Februar konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Augenheilkunde Julia Hoyer, Leipzig Facharzt für Chirurgie Dr. med. Udo Barth, Magdeburg Monika Langer, Magdeburg Johannes Schneider, Halle (Saale) Facharzt für Herzchirurgie Doctor-medic (RO) Alexandros Paraforos, Halle (Saale) Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dipl.-Med. Rudolf Brandl, Lutherstadt Wittenberg Dr. med. Madelaine Hildebrand, Halle (Saale) Dr. med. Mathias Mennig, Schkopau Dr. med. Andreas Reis, Halle (Saale) Ina-Maria Weinreich, Staßfurt Facharzt für Allgemeinmedizin Anna Jarzynska, Bitterfeld Dr. med. Bastian Thate, Großkorbetha Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin Dr. med. Kornelia Markau, Halle (Saale) Facharzt für Neurochirurgie Dr. med. Munzir Jibril Al-Zabin, Magdeburg Christian Hohaus, Leipzig Facharzt für Neurologie Dr. med./udssr Inna Biblina, Bernburg (Saale) Dr. med. Ines Brüggemann, Haldensleben Dr. med. Johannes Steinwachs, Lutherstadt Wittenberg Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Hagen Bönigk, Magdeburg Karen Godehardt, Magdeburg Max Lieberwirth, Magdeburg Dr. med. Stefan Rolle, Rieder Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom (siehe auch im Internet unter Facharztbezeichnungen: Anästhesiologie Prof. Dr. med. Michael Bucher 60 Monate einschl. 12 Monate Intensivmedizin Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Ernst-Grube-Straße Halle (Saale) Herzchirurgie Prof. Dr. med. habil. Christof Huth 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Frank Reinhold und 48 Monate Herzchirurgie Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie Leipziger Straße Magdeburg Allgemeine Chirurgie Dr. med. Ulrich Stradmann 48 Monate im Verbund mit Dr. med. Martin Lehmann und Dr. med. Karlheinz Müller MEDIGREIF Kreiskrankenhaus Burg GmbH August-Bebel-Straße 55 a Burg 6

7 Thoraxchirurgie Priv.-Doz. Dr. med. Matthias Steinert 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Elke Wagler, Dr. med. Harald Fritz und Dr. med. Lutz Lindemann-Sperfeld und 48 Monate Thoraxchirurgie Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh Klinik für Thoraxchirurgie Röntgenstraße Halle (Saale) Visceralchirurgie Dr. med. Thomas Bolle 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Jörg Haberkorn und Dr. med. Andreas Pflug und 36 Monate Visceralchirurgie Georgius-Agricola Klinikum Zeitz Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie Lindenallee Zeitz Innere Medizin Dipl.-Med. Jürgen Mandok 36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin im Verbund mit Dr. med. Roland Prondzinsky, Prof. Dr. med. Eberhard Schleyer und Dr. med. Toralf Herling und 24 Monate Innere Medizin einschl. 6 Monate internistische Intensivmedizin, im Verbund mit Claudia Götting, Dr. med. Roland Prondzinsky, Prof. Dr. med. Eberhard Schleyer und Dr. med. Toralf Herling Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH Medizinische Klinik III Vor dem Nebraer Tor Querfurt Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Dr. med. Beate Dargel 36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin im Verbund mit Dr. med. Tom Schilling und 30 Monate Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie einschl. 6 Monate internistische Intensivmedizin, im Verbund mit Dr. med. Wiebke Sauer Harz-Klinikum Wernigerode- Blankenburg GmbH Abteilung für Hämatologie und Onkologie Ilsenburger Straße Wernigerode Pathologie Prof. Dr. med. habil. Albert Roessner 24 Monate Basisweiterbildung Pathologie und 48 Monate Pathologie Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Institut für Pathologie Leipziger Straße Magdeburg Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Joachim Witzel 12 Monate SALUS ggmbh - Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie Schnöggersburger Weg Uchtspringe Radiologie Prof. Dr. med. habil. Reinhard Grote 54 Monate Klinikum Magdeburg ggmbh Institut für Röntgendiagnostik Birkenallee Magdeburg Schwerpunktbezeichnungen: Neuropädiatrie Dipl.-Med. Torsten Richter 24 Monate AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt GmbH Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Gleimstraße Halberstadt Kinderradiologie Dr. med. Grit Neumann 36 Monate Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin Leipziger Straße Magdeburg Zusatzbezeichnungen: Geriatrie Dr. med. Claudia Mitzschke 12 Monate Saale-Reha-Klinikum Klinik 2 GmbH & Co. Zweite Betriebs-KG Abteilung Geriatrie Elly-Kutscher-Straße Bad Kösen Chirurgische Intensivmedizin Prof. Dr. med. habil. Christof Huth 24 Monate Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie Leipziger Straße Magdeburg Naturheilverfahren Dipl.-Med. Anett Hoppe 3 Monate Arztpraxis Kirchstraße Osterburg (Altmark) Notfallmedizin Dr. med. Thomas Birkigt 6 Monate Klinikum Schönebeck GmbH Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Köthener Straße Schönebeck (Elbe) Prof. Dr. med. Michael Bucher 6 Monate Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Ernst-Grube-Straße Halle (Saale) Spezielle Unfallchirurgie Dr. med. Alexander Krumnow 24 Monate Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg Klinik für Unfall-, Handchirurgie und Orthopädie Ditfurter Weg Quedlinburg 7

8 Erloschene Weiterbildungsbefugnisse: Für die Unterstützung der Kammerarbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken: - Dr. med. Harry Bromber, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät, Befugnis für Notfallmedizin endete am Dr. med. Rüdiger Dittmar, Arztpraxis in Halle (Saale), Befugnis für Allgemeinmedizin endete am PD Dr. med. habil. Till Höfs, Klinikum Magdeburg ggmbh, Befugnisse für Innere Medizin und Innere Medizin und Kardiologie endeten am , Übertragung der Befugnis Innere Medizin und Kardiologie an PD Dr. med. habil. Hendrik Schmidt - Prof. Dr. med. Martin Leverkus, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät, Befugnis für Medikamentöse Tumortherapie endete am Dr. med. Bernd Mühlhäusler, Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH, Befugnisse für Orthopädie und Unfallchirurgie und Spezielle Unfallchirurgie endeten am , Übertragung der Befugnisse an Dr. med. Alexander Krumnow - Oswald Peter, Arztpraxis in Reinsdorf, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am Bernd Rosenschon, Klinikum Bernburg ggmbh, Befugnis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe endete am , Übertragung der Befugnis an Dr. med. Petra Petereit - Dr. med. Gabriele Schäfer, Arztpraxis in Halle (Saale), Befugnis für Psychiatrie und Psychotherapie endete am Dr. med. Reinhard Veit, Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus und Pflege GmbH in Lutherstadt Wittenberg, Befugnisse für Anästhesiologie und Anästhesiologische Intensivmedizin endeten am , Übertragung der Befugnisse an Dr. med. Harry Bromber - Prof. Dr. med. Joachim Wagner, Johanniter Krankenhaus Genthin- Stendal ggmbh in Genthin, Befugnis für Innere Medizin endete am , Übertragung der Befugnis an PD Dr. med. habil. Till Höfs - Dr. med. Gerhard Wilhelm, Harz- Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH in Wernigerode, Befugnis für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie endete am , Übertragung der Befugnis an Dr. med. Beate Dargel - Dr. med. Annegret Wuth, Lungenklinik Ballenstedt/Harz ggmbh, Befugnis für Palliativmedizin endete am Neu zugelassene Weiterbildungsstätte: Saale-Reha-Klinikum Klinik 2 GmbH & Co. Zweite Betriebs-KG Elly-Kutscher-Straße Bad Kösen Abteilung Geriatrie zugelassen für Geriatrie Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert Anmeldung zur Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung findet am , Uhr statt. Wir erinnern an die rechtzeitige Anmeldung der Auszubildenden Termin: Bitte beachten Sie: Sollte Ihre Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch unter die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen, überprüfen Sie bitte, ob die Kopie der Bescheinigung der Nachuntersuchung der Kammer vorgelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, muss diese bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung unbedingt mit vorgelegt werden. Ohne diese Bescheinigung kann keine Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgen. Primärausbildung 2010 Die Grundvoraussetzung für die Ausbildung einer Medizinischen Fachangestellten ist nach wie vor das Vorhandensein einer Fachkraft. Fachkraft im Sinne der Berufsausbildung ist, wer den Abschluss als Sprechstundenschwester, Krankenschwester, Arzthelferin (mit Arzthelferinnenbrief) oder Medizinische Fachangestellte nachweisen kann. Bei Vorhandensein von 1 Arzt + 1 Fachkraft können bis zu 2 Auszubildende/ Umschülerinnen 1 Arzt + 2 Fachkräften können bis zu 3 Auszubildende/ Umschülerinnen 1 Arzt + 3 Fachkräften können bis zu 4 Auszubildende/ Umschülerinnen insgesamt ausgebildet werden. Ist keine Fachkraft in der Praxis beschäftigt, kann keine Ausbildung erfolgen. Zulässige Besonderheiten Bestimmte Berufsgruppen (Aufzählung ist in den Unterlagen enthalten) sowie Abiturientinnen haben die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag um 6 Monate vor Abschluss des Vertrages zu kürzen. Diese Vereinbarung muss vor Abschluss des Vertrages getroffen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag über 3 Jahre abzuschließen und dann einen Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung zu stellen, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Unterlagen können ab sofort von der Ärztekammer abgefordert werden. 8

9 Moderne Investitionsförderung zu günstigen Konditionen In Zusammenarbeit mit Niederlassung, Nachfolge, Neuanschaffung. Moderne Investitions förderung für Ärzte. Als Arzt sind Sie heute immer auch Unternehmer. Mit maßgeschneiderten Finanzierungskonzepten investieren Sie erfolgreich. Der zinsgünstige KfW- Unternehmerkredit unterstützt Sie dabei. Steigern Sie jetzt den Wert Ihrer Praxis, sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über die öffentlichen Förderprogramme. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer apobank Filiale oder unter Deutsche Apotheker- und Ärztebank Richard-Oskar-Mattern-Straße Düsseldorf Weil uns mehr verbindet. 9

10 Chefarztwechsel Johanniter KH Genthin - Stendal ggmbh Herr PD Dr. med. habil. Till Höfs ist seit dem der neue Chefarzt der Klinik für Innere Medizin in Genthin. Veröffentlichung ohne Foto gewünscht Klinikum Bernburg GmbH Frau Dr. med. Petra Petereit ist seit dem die neue Chefärztin in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe im Klinikum Bernburg. Ebenfalls im Johanniter KH Genthin - Stendal leitet Herr Prof. Dr. med. Jörg Fahlke seit dem die Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie in Stendal. BG-Kliniken Bergmannstrost Direktor in der Klinik für Physikalische und Rehabilitative Medizin in den BG- Kliniken Bergmannstrost in Halle ist seit dem Chefarzt Dr. med. Klaus Fischer. MEDIGREIF Krankenhaus Anhalt-Zerbst ggmbh Frau Dipl.-Med. Heike Fiukowski ist seit dem als Chefärztin in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe tätig. Klinikum Magdeburg ggmbh Zum hat Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. Konrad Mahlfeld die Funktion des Chefarztes in der Abteilung für Orthopädie im Klinikum Magdeburg übernommen. In der gleichen Einrichtung wurde Herr Dr. med. Holger Boye ab zum Chefarzt in der Klinik für Anästhesiologie u Intensivmedizin berufen. Ebenfalls im Klinikum Magdeburg leitet Herr PD Dr. med. habil. Hendrik Schmidt seit dem das Zentrum für Innere Medizin als Chefarzt. MEDIGREIF Verwaltungs- u. Betriebsgesellschaft Fachkrankenhaus Vogelsang-Gommern mbh Seit leitet Frau Dr. med. Angela Stephan als Chefärztin die Abteilung für Schmerztherapie im Fachkrankenhaus Vogelsang-Gommern. Universitätsklinikum der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Herr Prof. Dr. med. Michael Bucher ist seit dem Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin. Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus und Pflege GmbH Herr Dr. med. Harry Bromber hat seit dem die Funktion des Chefarztes in der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin im Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus in der Lutherstadt Wittenberg übernommen. Altmark-Klinikum ggmbh KH Salzwedel Seit dem hat Herr Dr. med. Uwe Lahnert die Funktion des Chefarztes in der Radiologie am o.g. Klinikum in Salzwedel übernommen. 10

11 Urologen erwarten mehr Tumorerkrankungen und sinkende Mortalitätsraten Deutsche Gesellschaft für Urologie e.v. bezieht Stellung zur jüngsten Krebsstatistik des Robert Koch-Instituts In diesem Jahr werden Urologen bei mehr als Menschen in Deutschland die Diagnose Krebs stellen. Diese Prognose geht aus Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin hervor. In seiner neuen Krebs in Deutschland -Broschüre hat das Institut Krebsregisterdaten von 1980 bis 2006 ausgewertet und hochgerechnet. Danach wird in diesem Jahr zwar bei gut sechs Prozent mehr Menschen als noch 2006 ein bösartiger urologischer Tumor entdeckt werden. Gleichzeitig sinken die Mortalitätsraten von Prostata-, Hoden-, Nieren-, Harnleiter- und Blasenkrebs weiterhin leicht. Mindestens jede vierte aller Krebsneuerkrankungen wird als urologischer Tumor lokalisiert waren es nach Berechnung des RKI rund der insgesamt Neuerkrankungen. Die Entwicklung beim Prostatakrebs ist, bei rückläufigen Sterberaten, durch einen erheblichen Anstieg der alterstandardisierten Erkrankungsraten gekennzeichnet, so das RKI zur häufigsten Krebsart beim Mann. Trotz steigender Erkrankungsraten sank die Mortalitätsrate bei Tumoren der Prostata auf 10 Prozent aller Krebssterbefälle. Die altersstandardisierte Sterberate ist laut RKI gegenüber 1980 um 20 Prozent gefallen. Häufigere Früherkennung und die Fortentwicklung der therapeutischen Möglichkeiten haben auch dazu beigetragen, dass sich die Quote der Patienten, die nach der Krebsdiagnose noch mindestens fünf Jahre leben, insgesamt erheblich verbessert hat. Bei Prostatakrebs liegt diese so genannte relative 5-Jahres-Überlebensrate laut RKI inzwischen bei rund 90 Prozent. Die Entdeckung eines Karzinoms mündet längst nicht mehr unweigerlich in einem baldigen operativen Eingriff, wie DGU-Generalsekretär Stöckle erläutert. Die Therapie wird kontinuierlich individualisiert. Das bezieht sich nicht ausschließlich auf das Stadium der Erkrankung, sondern bei der Festlegung auf therapeutische Optionen werden nach ausführlicher Beratung auch persönliche oder familiäre Befindlichkeiten und Wünsche des Patienten stärker berücksichtigt, so der Direktor der Urologie am Universitätsklinikum des Saarlandes weiter. In der neuen ärztlichen Prostatakrebs-Leitlinie ist der aktuelle Kenntnisstand über Früherkennung, Diagnose und Therapie des Prostatatumors in seinen verschiedenen Stadien zusammengefasst. Stöckle: Hier wird auch klar beschrieben, bei welchen Patienten beispielsweise lediglich eine aktive Beobachtung genügt, statt sie gleich aggressiv zu therapieren. Die jährliche Zahl der Neubefunde für Prostatakrebs stieg laut RKI für 2006 auf Fälle. Dies ist außer auf Früherkennung und neue Methoden der Diagnostik besonders auch auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Der Anteil älterer Männer an der Gesamtbevölkerung ist deutlich gestiegen. Jedoch steigt mit höherem Lebensalter das Risiko deutlich, an Krebs zu erkranken. Zu den häufigsten weiteren urologischen Tumoren zählt der Blasenkrebs mit Neuerkrankungen im Jahr Mehrheitlich Männer erkranken an dieser Krebsart, für die das durchschnittliche Erkrankungsalter mit deutlich über 70 Jahren relativ hoch liegt. Solange ein Blasenkarzinom noch nicht auf Lymphknoten abgesiedelt ist, hat das RKI bei Männern eine 5-Jahres-Überlebensrate von 75 Prozent ermittelt. Die Sterbehäufigkeit bei Männern ist seit etwa zehn Jahren rückläufig, bei Frauen stagnierend. In die Nierenkrebs-Neuerkrankungen des Jahres 2006 haben die RKI-Statistiker Nierenbecken- und Harnleiterkrebs mit einbezogen, die etwa zehn Prozent der Fälle ausmachten. Die Häufigkeit der Erkrankung hat sich gegenüber 2004 nicht wesentlich verändert, gleiches gilt jedoch auch für die Häufigkeit, mit der Nierenkrebs zur Todesursache wird. Bei Männern geht weiterhin jeder sechste Krebstodesfall auf Nierentumoren zurück, bei Frauen 2006 jeder neunte. Deutlich besser sieht es für Männer mit Hodenkrebs (2006: 4960 Neuerkrankungen) aus. Die meisten Fälle treten in einem Patientenalter zwischen 25 und 45 Jahren auf. Die ohnehin geringe Mortalitätsquote ist weiter abnehmend, und die relative 5-Jahres-Überlebensrate liegt höher als 95 Prozent. Die Broschüre Krebs in Deutschland, die das Robert Koch-Institut alle zwei Jahre gemeinsam mit der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (Lübeck) herausgibt, ist Ende Februar in der 7. Ausgabe veröffentlicht worden. Darin werden auf 120 Seiten für 21 Krebsarten, differenziert nach Geschlecht und Alter der Patienten, neben Erkrankungshäufigkeit und Sterblichkeit auch die wichtigsten Risikofaktoren sowie erstmals eine Projektion der Schätzungen auf das Veröffentlichungsjahr dargestellt. Die Broschüre ist im Internet unter GBE/gbe node.html zu finden. Pi DGU 11

12 Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen in der Praxis Im Laufe der Jahre sammeln sich in den Schränken und Archiven der Arztpraxen Unmengen von Patientenkarteien. Spätestens wenn der Platz eng wird, taucht die Frage auf, ob die Unterlagen endgültig vernichtet werden können oder weiter aufzuheben sind. Die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Aufzeichnungen variieren zwischen zehn und 30 Jahren, so dass eine pauschale Bestimmung nicht möglich ist. 1. Grundsatz Die prinzipiell von jedem Arzt zu beachtende Aufbewahrungsfrist wird durch 10 Absatz 3 der Berufsordnung Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Danach sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Eine gleichlautende Regelung findet sich für den vertragsärztlichen Bereich in 57 Abs. 3 Bundesmantelvertrag Ärzte (bzw. 13 Absatz 10 Bundesmantelvertrag Ärzte/ Ersatzkassen). War also ein Patient letztmalig im Jahr 1999 in Behandlung, können die Unterlagen darüber nach Ablauf des Jahres 2009 vernichtet werden. Die Unterlagen chronisch erkrankter Patienten sollten hingegen während der gesamten Behandlungsdauer in ihrer Gesamtheit aufbewahrt werden. 2. Abweichende Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungszeit der Berufsordnung ist eine Mindestfrist. In anderen gesetzlichen Bestimmungen sind zum Teil längere Fristen vorgegeben, die ebenso einzuhalten sind: Die Röntgenverordnung schreibt beispielsweise in 28 Absatz 3 vor, dass der Betreiber einer Röntgeneinrichtung Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren hat. Aufzeichnungen über Röntgendiagnostik unterliegen der Zehnjahresfrist. Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt aber erst bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr, so dass alle Röntgenbilder von Kindern und Jugendlichen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden müssen. Entsprechende Fristen setzt die Strahlenschutzverordnung Aufzeichnungen über die Untersuchung sind gemäß 85 StrlSchV zehn Jahre lang, über die Behandlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Behandlung aufzubewahren. Zu beachten ist zudem, dass es nach beiden Verordnungen weitere Anforderungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen gibt. Die über sie zu Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen in der Praxisführende Gesundheitsakte ist so lange aufzubewahren, bis die Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre. Nach 14 Absatz 3 des Transfusionsgesetzes muss der Arzt jede Anwendung von Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen für die im Gesetz näher bezeichneten Zwecke dokumentieren und für mindestens 15 Jahre aufbewahren. Angewendete Blutprodukte und Plasmaproteine mit Angaben zur Patientenidentifikationsnummer (oder entsprechende eindeutige Angaben zu der zu behandelnden Person, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse), Chargenbezeichnung, Pharmazentralnummer (oder Bezeichnung des Präparates, Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers und Menge und Stärke) sowie Datum und Uhrzeit der Anwendung sind 30 Jahre aufzubewahren. Werden die Aufzeichnungen länger als 30 Jahre aufbewahrt, sind sie zu anonymisieren. Aus einigen Vorschriften ergeben sich allerdings in Einzelfällen auch geringere Aufbewahrungszeiten: Die Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtHVV) sieht in 8 Absatz 3 vor, dass das Betäubungsmittelrezept Teil III (und die Teile I bis III der fehlerhaft ausgefertigten Betäubungsmittelrezepte) nach Ausstellungsdaten oder nach Vorgabe der zuständigen Landesbehörde geordnet drei Jahre aufzubewahren sind. Betäubungsmittel für den Stationsbedarf werden auf dem sogenannten Betäubungsmittelanforderungsschein verschrieben. Auch hier gilt gemäß 10 Absatz 4 eine dreijährige Aufbewahrungsfrist, von der letzten Eintragung an gerechnet. Zur grundsätzlichen Nachweisführung ist nach 13 Absatz 3 BtMVV bestimmt, dass Karteikarten, Betäubungsmittelbücher oder EDV-Ausdrucke drei Jahre aufzuheben sind. Einzelne vertragsärztliche Formulare fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. So sind beispielsweise die Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Nr. 13 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien nur zwölf Monate, gerechnet vom Tag der Ausstellung an, aufzuheben. Bestehen nach dem Gesetz kürzere Fristen, ist zu prüfen, ob es sich bei dem jeweiligen Dokument um ein solches handelt, dass den Patientenunterlagen gemäß 10 Abs. 3 der Berufsordnung zuzurechnen ist. In diesem Fall wird die gesetzliche Regelung von der Berufspflicht zur zehnjährigen Aufbewahrung der Dokumentation überlagert, mit der Folge, dass die Zehnjahresfrist gilt. Anderenfalls gilt die kürzere Frist. Im Zweifel sollte jedoch die Zehnjahresfrist eingehalten werden. 12

13 3. Aufbewahrung im Krankenhaus Wegen der besonderen Bedeutung von Krankenhausbehandlungen für die Patienten ist es gerechtfertigt, die Krankenunterlagen über die berufsrechtliche Aufbewahrungsfrist hinaus zu Beweiszwecken und für spätere gesundheitsbezogene Informationsbedürfnisse des Patienten 30 Jahre aufzubewahren. Gemäß 19 LKG M-V sind Patientendaten in Krankenunterlagen aber nach Abschluss der Behandlung zu sperren und spätestens nach Ablauf von 30 Jahren zu löschen. 4. Längere Aufbewahrung wegen zivilrechtlicher Haftungsansprüche Bei den vorstehend aufgeführten Fristen handelt es sich um gesetzmäßige Mindestfristen. Darüber hinaus ist jedoch zu beachten, dass zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten gegen seinen Arzt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch endgültig erst nach 30 Jahren verjähren ( 199 Abs. 2 BGB). Es ist daher, insbesondere, wenn es während der Behandlung zu Komplikationen kommt, zu empfehlen, die Dokumentationsunterlagen mindestens so lange aufzuheben, bis eindeutig feststeht, dass aus der ärztlichen Behandlung keine Schadensersatzansprüche mehr erwachsen können. Bei Unterlagen von verstorbenen Patienten ist gegebenenfalls eine kürzere Frist angebracht, da es eher unwahrscheinlich ist, dass innerhalb von 30 Jahren Angehörige Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Mindestaufbewahrungsfristen gelten aber auch für Unterlagen von verstorbenen Patienten. F. Loebbert, C. Dethloff Nachdr. mit frdl. Gen. d. Red. aus: Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern 19(2009)12, S. 449 ff Die einzelnen Aufbewahrungsfristen alphabetisch geordnet: Jahre Jahre A Abrechnungsunterlagen (z.b. EDV-Abrechnung der KV aus Steuergründen; nach BMV nur 2 Jahre)... 6 Arztbriefe (eigene und fremde) Ärztliche Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde z.b.: Arztbriefe, eigene und fremde Dokumentation ambulanten Operierens, Sonographische Untersuchungen, EEG Oszillogramme u. EGK-Streifen, Langzeit-EKG (Computerauswertungen/keine Tapes), Lungenfunktionsdiagnostik (Diagramme), Laborbefunde (evtl. auch durch Eintrag in Kartei/PC), Durchschläge für vertretenden Arzt, Notfall-/ Vertreterschein (Muster 19), Gutachten / Unfallunterlagen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen... 1 B Berichtsvordrucke (Durchschrift für Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennung)... 5 Betäubungsmittel BTM-Rezeptdurchschriften BTM-Karteikarten Betäubungsmittelbücher... 3 Blutprodukte und gentechnisch hergestellte Plasmaproteine zur Behandlung von Hämostasestörungen (für die im Transfusionsgesetz näher bezeichneten Zwecke) D D-Arzt-Verfahren (Behandlungsunterlagen einschl. Röntgenaufnahmen) E EEG- und EKG-Streifen Einweisungen (Durchschrift) G Gutachten über Patienten H Heilmittelverordnungen H-Arzt-Verfahren(Behandlungsunterlagen einschließlich Röntgenaufnahmen) K Kinder-Krankheitsfrüherkennung U 1 - U 10 (Aufzeichnung in Kartei) Krankenhausberichte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Berichtsvordrucke (Durchschrift)... 5 L Labor-Befunde Labor-Buch Langzeit-EKG Auswertung (keine Tapes) N Notfall- und Vertretungsscheine (Durchschrift Muster 19) weiter a. S

14 Jahre Notarztprotokolle...10 P Patientenunterlagen (s. unter A / Ärztl. Aufzeichnungen) R Röntgenaufnahmen (Ausnahme: D-Arzt!, H-Arzt!) Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren Jahre Röntgenbehandlung (Aufzeichnungen) S Sonographische Untersuchungen (Aufzeichnungen, Fotos, Prints, Befunde) StrlschVO Behandlung StrlschVO Untersuchung U Überweisungsscheine... 1 Z Zytologische Befunde und Präparate Zytologische Befunde Regionale Jahresberichte 2009 erschienen: Insgesamt Stagnation der Organspendezahlen deutliche regionale Unterschiede Die bundesweite Stagnation der Organspendezahlen im Jahr 2009 zeigt sich in den sieben Organspenderegionen verschieden ausgeprägt. Entgegen dem bundesweiten Trend verzeichneten die Regionen Bayern, Mitte und Nord-Ost eine Steigerung, während die übrigen DSO- Regionen die Vorjahresergebnisse erreichten. Lediglich Baden-Württemberg wies ein Minus von 6,6 Prozent auf. Mit einem Plus von zwischen vier bis zu 16 Prozent konnten die Regionen Bayern, Mitte und Nord-Ost ihre Spenderzahlen im Jahr 2009 verbessern. Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) steht mit 19,2 Organspendern pro Million Einwohner wieder an der Spitze. Bayern liegt mit 15,7 Organspendern deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 14,9. Den größten Sprung machte die Region Mitte (Hessen, Rheinland- Pfalz, Saarland) mit einem Ergebnis von 12,5 Organspendern pro Million Einwohner (2008: 10,8). Die Regionen Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig- Holstein) und Nordrhein-Westfalen erreichen mit 18,1 bzw. 14,5 Spendern pro Million Einwohner ähnliche Ergebnisse wie im Vorjahr. Mit 11,8 Organspendern pro Million Einwohner liegt die Region Baden-Württemberg unter dem Bundesdurchschnitt. Weitere Zahlen und Hintergründe rund um die Organspende und die einzelnen DSO-Regionen finden sich in den aktuellen regionalen DSO-Jahresberichten Die Jahresberichte bieten detaillierte statistische Daten zur Entwicklung der Organspende in den Bundesländern und informieren über die Zusammenarbeit zwischen der DSO als Koordinierungsstelle für Organspende und den ansässigen Krankenhäusern. Die regionalen Jahresberichte finden Sie als Download unter und sind ab sofort telefonisch oder per Mail zu bestellen: Region Baden-Württemberg bw@dso.de Region Bayern bayern@dso.de Region Mitte mitte@dso.de Region Nord nord@dso.de Region Nord-Ost Nordost@dso.de Region Nordrhein-Westfalen nrw@dso.de Region Ost ost@dso.de 14

15 Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle Stürze im Krankenhaus Folgen von Sturzereignissen in medizinischen Behandlungseinrichtungen können zu Haftungsansprüchen führen. Im entsprechenden Arzthaftungsverfahren - Zivilprozess oder Schlichtung - ist dann zu prüfen, inwieweit das betroffene ärztliche und Pflegepersonal die erforderliche Obhutspflicht im konkreten Fall unter Beachtung aller Umstände ausreichend wahrgenommen hat. Im einzelnen können dabei die folgenden Fragen zielführend sein: Bestand primär, durch Krankheit oder Behinderung bedingt, ein erkennbares erhöhtes Sturzrisiko, gegebenenfalls in welcher Form? Wurden entsprechende, wirksame Präventivmaßnahmen durchgeführt, gegebenenfalls welche? Erfolgte der Sturz unter Bedingungen, in denen das Risiko eines Sturzereignisses voll beherrschbar gewesen wäre, zum Beispiel bei Gehübungen unter Aufsicht, Umlagerungen, Patiententransport? Für die Präventivmaßnahmen Bettgitter und Fixierung gelten Einschränkungen. Diese Maßnahmen stellen grundsätzlich einen Eingriff in die persönliche (Fortbewegungs-)Freiheit des Patienten dar. Sofern nicht primär die persönliche oder vormundschaftliche Einwilligung vorliegt, ist in begründeten Notfällen die Einwilligung durch vormundschaftliche Gerichtsentscheidung schnellstmöglich einzuholen. Die juristischen Implikationen zum Sturzereignis im Krankenhaus hat Mittendorff in seinem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt 104, 36, 2007, S. A2455 A2456, erläutert. Die folgenden vier Beispiele aus der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern sollen die Problematik illustrieren. Fall 1: Sturz im Patientenzimmer Bei einer 72jährigen Frau wurde im Rahmen der Behandlung eines diabetischen Fußsyndroms die Amputation der rechten Großzehe erforderlich. Die Operation erfolgte am dritten Behandlungstag. Zwei Tage später stürzte die Patientin nachts im Patientenzimmer, als sie die Zimmertoilette aufsuchen wollte. Hierbei zog sie sich eine pertrochantere Oberschenkelfraktur rechts zu. Die Fraktur wurde noch am gleichen Tag mittels Gamma-Nagel stabilisiert. Hinsichtlich der Wundheilung waren beide Operationen unkompliziert. Die Tochter der Patientin führte Beschwerde: Ihre Mutter sei in der besagten Nacht aus dem Bett gestürzt. Wären Bettgitter angebracht worden, so wäre der Sturz und damit der Oberschenkelbruch verhindert worden. Die Überprüfung der Behandlungsunterlagen durch die Schlichtungsstelle ergab: Das Krankenblatt wurde ordnungsgemäß geführt. Insbesondere lagen der ausführliche Pflegebericht mit täglichen Eintragungen, die interne Unfallmeldung vom Unfalltag sowie Meldung an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger vom Folgetag vor. Übereinstimmend wird folgender Unfallhergang beschrieben: Die Patientin hatte akut Durchfall bekommen. Nach dem Verlassen des Bettes trat vor Erreichen der Toilette durchfälliger Stuhlgang ein. Die Patientin ist (...) auf eigenem Stuhlgang ausgerutscht und hingefallen. Weder im Pflegebericht noch in der ärztlichen Befunderhebung finden sich irgendwelche Eintragungen über körperliche Behinderungen oder Verhaltensstörungen. Die Patientin war bis zur Zehenoperation mobil und erforderte keine besonderen Pflege- oder Sicherungsmaßnahmen. Im Hinblick auf die widersprüchliche Beschreibung des Unfallherganges folgte die Schlichtungsstelle den zeitnahen, übereinstimmenden Darstellungen in den Behandlungsunterlagen und traf folgende Entscheidung: Bei der Patientin hatte es bis zum Sturzereignis keine Hinweise für eine besondere Sturzgefährdung gegeben, insbesondere nicht durch Einschränkung der Selbstkontrolle, Steh- und Gehinstabilität, Kreislaufsymptome. Der Sturz war nicht vorhersehbar. Besondere Schutzmaßnahmen, insbesondere das Anbringen von Bettgittern, waren nicht begründet, letztere unter den gegebenen Umständen sogar unzulässig. Verletzungen der Sorgfaltspflicht waren nicht erkennbar. Schadenersatzansprüche ließen sich somit nicht begründen. Fall 2: Sturz vom OP-Tisch Ein 72jähriger Mann war durch eine allgemeine Angiosklerose gesundheitlich schwer beeinträchtigt, unter anderem Zustand nach Schlaganfall mit Hemiparese rechts, arterielle Verschlusskrankheit mit Zustand nach Oberschenkelamputation rechts, Hypertonie, ischämische Herzkrankheit mit Zustand nach kürzlich eingetretenem Herzinfarkt. Wegen des zuletzt genannten Befundes wurde in der kardiologischen Abteilung eines Krankenhauses eine Linksherzkatheteruntersuchung durchgeführt. Während dieser Untersuchung stürzte der Patient vom Operationstisch auf den Fußboden, wobei der Katheter herausgerissen wurde. Folgen dieses Sturzes waren Milzruptur und Zwerchfellruptur links sowie eine vorübergehende Verschlechterung des neurologischen Zustandes. Die Verletzungsfolgen wurden durch Laparotomie, Blutstillung an der Milz und Zwerchfellnaht er- 15

16 folgreich versorgt. Bereits zum Untersuchungszeitpunkt bestand eine Sepsis im Anfangsstadium, die nunmehr einen dramatischen Verlauf nahm mit Multiorgandysfunktion, mehrwöchiger Intensivtherapie mit maximalem Aufwand, unter anderem mehrwöchiger Beatmung über Tracheotomie. Die Sepsis ließ sich schließlich nach mehrmonatiger Behandlung und Anschlussheilbehandlung beherrschen, wobei das ursprüngliche Leistungsvermögen nicht mehr zu erreichen war. In der Beurteilung des Sturzereignisses stützte sich die Schlichtungsstelle auf die eigene Auswertung der Behandlungsunterlagen. Infolge der Oberschenkelamputation und der Halbseitenlähmung bestand eine erhöhte Sturzgefahr, unter anderem wegen der eingeschränkten eigenen Lagekontrolle auf dem schmalen Operationstisch. Die Eigenkontrolle war zusätzlich eingeschränkt durch die intravenöse Gabe von 2 mg Dormicum. In welcher Weise der erhöhten Sturzgefahr bei der Lagerung tatsächlich Rechnung getragen wurde, ist nicht dokumentiert. Der Sturz hätte durch geeignete Maßnahmen, wie Anbringen von (zusätzlichen) Stützen am Operationstisch und anderer Lagerungshilfsmittel verhindert werden können. Die Schlichtungsstelle sah in dem Sturz die Verwirklichung eines voll beherrschbaren Risikos und wies dem betroffenen Krankenhaus die Haftung für diesen Vorfall zu. Unmittelbare (und somit Schadenersatzansprüche begründende) Folgen des Sturzes waren die Milz- und Zwerchfellruptur sowie die hierdurch erforderliche Operation. Des weiteren war davon auszugehen, dass diese schwere Verletzung den Verlauf der bereits im Anfangsstadium befindlichen Staphylokokkensepsis in erheblichem Maße ungünstig beeinflusst hat. Da eine Abgrenzung sturzbedingter Folgen für den Verlauf der Sepsis mit Multiorganversagen und maximalem intensivmedizinischen Aufwand nicht möglich war, schlug die Schlichtungsstelle vor, den komplizierten Verlauf der Sepsis im Vergleichswege je hälftig als sturz- und schicksalsbedingt anzusehen. Fall 3: Sturz bei Umlagerung Bei einer 45jährigen Frau war eine Sprunggelenksarthrodese links wegen Arthrose als Frakturfolge durchgeführt worden. Die Arthrodese wurde als Kompressionsfixation mittels äußeren Spanners durchgeführt. Vor dem Sturzereignis war der Spanner bereits entfernt worden. Anlässlich einer Gallenblasenoperation sechs Monate später stürzte die Patientin bei der Umlagerung vom Operationstisch in das Bett auf den Fußboden, wobei sie sich schmerzhafte Prellungen auf der rechten Körperseite zuzog. Später stellte das Krankenhaus den Unfallhergang wie folgt dar: Beim Umlagern vom Operationstisch in das Bett seien die Betträder nicht arretiert worden. Beim Umlagerungsvorgang sei das Bett seitlich weggerollt und die Patientin zwischen Operationstisch und Bett auf den Fußboden gestürzt. Im weiteren Verlauf trat keine knöcherne Konsolidierung der Arthrodese des oberen Sprunggelenkes ein. Dreieinhalb Monate später erfolgte daher eine erneute Arthrodeseoperation in Form der Stabilisierung durch Nägel und Implantation von Spongiosa. Dieser Eingriff war erfolgreich. Die Patientin vermutete, dass das Ausbleiben der Gelenkversteifung nach der Erstoperation Folge des Sturzes vom Operationstisch war. Die verzögerte Heilung der Arthrodese und die verlängerte Behandlungsdauer seien somit Folge des ärztlich beziehungsweise pflegerisch verschuldeten Sturzes. Die der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellten Behandlungsunterlagen enthielten keinerlei Angaben zu dem Sturzereignis, das das Krankenhaus bei seiner Stellungnahme nachträglich jedoch auch nicht bestritt. Es fehlten allerdings jegliche Hinweise auf den Sturzvorgang, auf eine ärztliche Untersuchung hinsichtlich von Sturzfolgen oder sturzbedingten Beschwerden. Die in derartigen Fällen erforderlichen Unfallmeldungen wurden unterlassen. Hierin sah die Schlichtungsstelle einen Dokumentationsmangel, der grundsätzlich eine Beweislasterleichterung zu Gunsten der Patientenseite begründen würde. Wegen des im vorliegenden Fall jedoch eindeutigen Sachverhaltes war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Hier wurde der Gewährleistung der Patientensicherheit nicht Rechnung getragen. Die unterlassene Arretierung der Betträder entsprach einem Sorgfaltsmangel, der ursächlich für den Sturz war. Es hat sich ein voll beherrschbares Risiko verwirklicht, für dessen Folgen das Krankenhaus haftete. Zur Beantwortung der Frage, ob der Sturz für die Heilungsverzögerung der Arthrodese verantwortlich war, wurde ein unfallchirurgisches Gutachten angefordert. Der Gutachter stellt fest: Sprunggelenksversteifungsoperationen haben unabhängig vom angewandten Operationsverfahren eine relativ hohe Versagerquote von 20 bis 30 Prozent, indem trotz sachgerechten Vorgehens die gewünschte knöcherne Überbrückung des Gelenkes nicht oder nicht in angemessener Zeit eintritt. Aus der Serie der Röntgenbilder der Patientin sei zu erkennen, dass es aus inneren Gründen zum Ausbleiben der knöchernen Überbrückung gekommen ist. Die dreieinhalb Monate nach der Arthrodesenoperation angefertigten Röntgenaufnahmen weisen aus, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine knöcherne Überbrückung eingetreten war, somit auch nicht zum Zeitpunkt des Sturzes nach der Gallenblasenoperation. Auf den später angefertigten Röntgenaufnahmen sind keine Befunde erkennbar, die auf eine direkte oder indirekte Schädigung der Operationsregion durch den Sturz hätten zurückgeführt werden können. Auch die übrigen Umstände: Sturz auf die rechte Seite, Angabe von blauen Flecken auf der rechten Körperseite, keine Angaben über Beschwerden im Bereich des linken oberen Sprunggelenkes nach dem Sturz, sprechen gegen eine direkte oder indirekte Schädigung des seinerzeit noch nicht ver- 16

17 steiften linken oberen Sprunggelenkes. Die Schlichtungsstelle schloss sich der Beurteilung des Gutachters an und traf folgende Entscheidung: Der Sturz vom Operationstisch begründete grundsätzlich Haftungsansprüche. Diese beschränken sich im vorliegenden Fall jedoch einzig auf die durch den Sturz erlittenen Prellungen und die hierdurch bedingten Schmerzen für wenige Tage. Eine ungünstige Beeinflussung der knöchernen Konsolidierung der Arthrodese ist durch den Sturz nachweislich nicht eingetreten, so dass aus der verzögerten Heilung und der erneuten Operation keine Schadenersatzansprüche abzuleiten waren. Fall 4: Sturz in der Stationstoilette Ein 58jähriger Mann wurde an einem Leistenbruchrezidiv operiert. Die in Intubationsnarkose durchgeführte Operation dauerte zwei Stunden. Der Patient wurde nach der Operation kurzfristig im Aufwachraum überwacht und bei normalen Kreislaufwerten auf die Normalstation zurückverlegt. Etwa drei Stunden nach Operationsende wurde der Patient unter Begleitung eines Stationspflegers zur Stationstoilette geführt. Im Toilettenraum wurde der Patient alleingelassen. Dort kam es zu einem unbeobachteten Sturzereignis, das der Patient später wie folgt schilderte: Beim Hinsetzen wurde ich ohnmächtig und stürzte. Erst im Krankenbett bin ich wieder zu mir gekommen. Schmerzen verspürte ich anfänglich nicht... Der Pfleger fand den Patienten nach seiner Einschätzung noch in einer gewissen Krampfhaltung vor. Eine Kreislaufdepression wurde nicht festgestellt, die unmittelbar nach dem Sturz erhobenen Messwerte waren normal: Blutdruck 150/90 mm/hg, Herzfrequenz 76 pro Minute. Eine internistische Konsiliaruntersuchung mehrere Stunden später beurteilte den Vorfall am ehesten als orthostatischen Kollaps mit sekundärem Krampf. Ein am Folgetag durchgeführtes EEG ergab keine Krampfpotenziale. Der Patient wurde am zweiten postoperativen Tag gut mobilisiert nach Hause entlassen. Zu Hause traten zunehmend Rückenschmerzen auf, die zwölf Tage nach der Operation zur Vorstellung beim Hausarzt führten. Dieser stellte röntgenologisch Serienfrakturen der Brustwirbelkörper sieben, acht und neun fest. Die Frakturen erwiesen sich als stabil und wurden konservativ behandelt. Der Patient sah einen Zusammenhang zwischen dem Sturz am Operationstag und den später nachgewiesenen Wirbelkörperfrakturen. Die Schlichtungsstelle forderte zunächst ein radiologisches Gutachten an. Der Patient hatte bereits früher über Wirbelsäulenbeschwerden geklagt, so dass zur vermutlichen Datierung der auslösenden Ursache Stellung zu nehmen war. Der Gutachter bestätigte die Diagnose: Kompressionsfrakturen der Brustwirbelkörper sieben, acht und neun jeweils mit Einbruch der oberen Deckplatte. Keine Hinweise auf Reparationsvorgänge, somit handelte es sich um frische Frakturen. Eine Osteoporose bestand nicht. Nach Auswertung des Gutachtens und der Behandlungsunterlagen gelangte die Schlichtungsstelle zu folgenden Beurteilungen: Die Ursache des Sturzes ist letztlich als ungeklärt anzusehen. Ein Krampfanfall kann trotz des einmalig negativen EEG-Befundes nicht ausgeschlossen werden, zumal der Pfleger bei Auffinden des Patienten noch eine Krampfhaltung beschrieben hatte. Das selbständige Verlassen des Bettes zirka drei Stunden nach einer zweistündigen Intubationsnarkose war, auch in Begleitung eines Pflegers, nicht vertretbar. In dieser post-operativen Phase muss grundsätzlich noch mit einer Kollapsneigung oder einem motorischen Koordinationsmangel gerechnet werden. Keinesfalls hätte der Patient auf der Toilette unbeobachtet gelassen werden dürfen. Hier hat die pflegerische Seite nicht die gebotene Sorgfalt gewahrt, so dass das Sturzereignis als Folge eines Behandlungsfehlers (Pflegefehlers) einzuordnen war. Dass der Sturz kausal für die Wirbelkörperfrakturen war, muss jedoch angezweifelt werden. Das vorliegende Frakturmuster: Kompressionsfrakturen dreier Brustwirbelkörper mit jeweils Einbruch der oberen Deckplatte, setzt ein erhebliches, kyphosierendes Trauma der Brustwirbelsäule voraus. Dass der bezeichnete, unbestrittene Sturz aus stehender oder sitzender Haltung diese schwere Traumafolge bei gesunder Knochenstruktur! verursacht hätte, war unwahrscheinlich. Derartige Wirbelkörperserienfrakturen sind als Folge generalisierter Krampfanfälle bekannt; dieser Zusammenhang war im hier zu beurteilenden Fall jedoch nicht beweisbar. Außer dem Missverhältnis zwischen traumatischer Energie und Traumafolge bestärkte auch der fehlende zeitliche Zusammenhang zwischen Sturzereignis und Auftreten der Fraktursymptome den Zweifel an einem ursächlichen Zusammenhang. Die schwere Wirbelsäulenverletzung hätte ein sofortiges Einsetzen der Schmerzsymptomatik nach dem Trauma erwarten lassen. Da ein kausaler Zusammenhang zwischen dem (fremd-) verschuldeten Sturzereignis und den zwölf Tage später festgestellten Wirbelkörperfrakturen nicht beweisbar und eher auch unwahrscheinlich war, ließen sich im Ergebnis des Schlichtungsverfahrens keine Schadenersatzansprüche begründen. Anschrift des Verfassers: Professor Dr. med. Heinrich Vinz Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee Hannover 17

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