Mitarbeiter/innenunterweisung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitarbeiter/innenunterweisung"

Transkript

1 Raum- u. Ressourcenmanagement Abt: Arbeitnehmerinnen- u. Arbeitnehmerschutz Mitarbeiter/innenunterweisung Rechtliche Grundlagen Arbeitnehmer/innenschutzgesetz ASchG 14. (1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen. Wann muss unterwiesen werden? (2) Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen 1. vor Aufnahme der Tätigkeit, 2. bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches, 3. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln, 4. bei Einführung neuer Arbeitsstoffe, 5. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und 6. nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint. Was muss unterwiesen werden? (3) Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein. Die Unterweisung muss auch die bei absehbaren Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen umfassen. Was muss dabei beachtet werden? (4) Die Unterweisung muss dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer angepasst sein und in verständlicher Form erfolgen. Bei Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, hat die Unterweisung in ihrer Muttersprache oder in einer sonstigen für sie verständlichen Sprache zu erfolgen. Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben. Wie wird unterwiesen? (5) Die Unterweisung kann auch schriftlich erfolgen. Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen zur Verfügung zu stellen. Diese Anweisungen sind erforderlichenfalls am Arbeitsplatz auszuhängen.

2 Beschäftigungsverbote und beschränkungen Wer gilt als Jugendlicher? Jugendliche sind Personen, die das 15. Lebenshr vollendet haben und der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, bis zur Vollendung des 18. Lebenshres. Gefährliche Arbeitsmittel: Arbeitsmittel: Erlaubt für Jugendliche in Ausbildung: Erlaubt für Jugendliche in Ausbildung mit Gefahrenunterweisung (Berufsschule) Sägemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub Sägemaschinen handgeführt über 1200 Watt Nennleistung Sägemaschinen handgeführt unter 1200 Watt Nennleistung Bügelsägen, Fuchsschwanzsägen, Furniersägen Kettensägen nein nein Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und Antivibrationshandschuhen Fräsmaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub Fräsmaschinen handgeführt über 1200 Watt Nennleistung Fräsmaschinen handgeführt unter 1200 Watt Nennleistung Schneidemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer über 1200 Watt Nennleistung Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer unter 1200 Watt Nennleistung Bandschleifmaschinen Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit Bandschleifmaschinen handgeführt über 1200 Watt Nennleistung Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit Bandschleifmaschinen handgeführt unter 1200 Watt Nennleistung Bandschleifmaschinen ähnlich Schleifböcken Kantenschleifmaschinen Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, Hub über 6mm Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, Hub unter 6mm Knet-, Rühr- und Mischmaschinen mit gefährlicher Handbeschickung während des Betriebes 12 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

3 Mischmaschinen für Bauarbeiten Zerkleinerungsmaschinen mit gefährlicher Handbeschickung während des Betriebes nein nein Arbeitsmittel mit Fang- und Einzugsstellen durch rotierende Teile, Walzen, Bänder und dgl. Furnierschälmaschinen nein nein Holzschälmaschinen nein nein Furniermessermaschinen nein nein Hebebühnen und Hubtische nicht stationär 12 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit Hebebühnen und Hubtische stationär Bolzensetzgeräte nein nein Druckluftkompressoren Selbstfahrende Arbeitsmittel führen nein nein Kraftfahrzeuge auf dem Universitätsgelände lenken Lernfahrausweis Lernfahrausweis Hebezeuge, Lasten über 1,5 t nein nein Hebezeuge, Lasten unter 1,5 t 24 Monate Lehrzeit 24 Monate Lehrzeit Ladehilfen auf Kraftfahrzeugen 24 Monate Lehrzeit 24 Monate Lehrzeit Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer Plasma-, Autogen- und Laserschneidanlagen 18 Monate Lehrzeit 18 Monate Lehrzeit Schweißarbeiten Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit Gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge: Verboten oder für Jugendliche in Ausbildung eingeschränkt erlaubt sind unter anderen folgende Arbeiten: Arbeiten auf Bau- oder Montagestellen, an denen Absturzgefahr besteht, Arbeiten auf Anlageleitern (Standplatz über 5m), Arbeiten auf Stehleitern (Standplatz über 3m), Arbeiten beim Aufstellen, Abtragen und Instandhalten von Gerüsten, Arbeiten auf Gerüsten, Abbrucharbeiten, Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Bedingungen, Arbeiten im Eisenbahnbetrieb.

4 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren Begriffsbestimmungen: Gärtnerische Arbeiten sind zum Beispiel der Umgang mit Pflanzen, die Anlage und Pflege von Grünanlagen einschließlich der Durchführung von Baumarbeiten Gefährliche Arbeitsstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Gefährliche Arbeitsstoffe sind auch Stoffe und Zubereitungen, die explosionsfähig oder auf sonstige Weise chronisch schädigend sind. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind kraftbetriebene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge, zum Beispiel Ackerschlepper, Transportanhänger, selbstfahrende oder gezogene Arbeitsmittel. Kleingerüste sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe die aus einer Gerüstlage mit unveränderlicher Höhe und Breite bestehen und frei stehend benutzt werden können. Die Standhöhe ist konstruktiv auf höchstens 2,00 m begrenzt. Fahrgerüste sind fahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinander genommen werden. Nach ihrer Ausführungsart sind Fahrgerüste nach fahrbaren Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen zu unterscheiden: Fahrbare Gerüste sind Gerüste, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können. Fahrbare Arbeitsbühnen sind einfeldige Gerüstkonstruktionen aus vorgefertigten Bauteilen mit einer Standhöhe von 2,50 m bis 12,00 m in Gebäuden und 2,50 m bis 8,00 m außerhalb von Gebäuden denen als Gesamtkonstruktion eine Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu Grunde liegt, die von Hand auf fester, ebener Aufstellfläche verfahren werden können, die planmäßige Maße aufweisen, frei stehend genutzt werden können, die eine oder mehrere Belagflächen, mindestens 4 Fahrrollen haben. Hubarbeitsbühnen sind Einrichtungen, die als Lastaufnahmemittel einen Arbeitskorb zur Aufnahme von Personen für die Durchführung gärtnerischer Arbeiten haben. Persönliche Schutzausrüstung: Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung wird überwacht. Für gärtnerische Arbeiten sind je nach Tätigkeit und Gefährdung zum Beispiel folgende persönliche Schutzausrüstungen erforderlich: Schutzhelm nach DIN EN 397 Augen- und/oder Gesichtsschutz nach DIN EN 166 und DIN EN 1731 Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 Sicherheitsschuhe nach DIN EN Gehörschutz nach DIN EN 352 Körperschutz gegen Schnittverletzungen bei der Arbeit mit Motorsägen nach DIN EN 381 Wetterschutzkleidung nach DIN EN 343 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Pflanzenschutzmitteln nach Angaben des Herstellers Warnkleidung nach DIN EN 471

5 Bestimmungsgemäße Verwendung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten: Fahrzeuge, Maschinen und Geräte für gärtnerische Arbeiten sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Dabei sind die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie die internen Arbeitsanweisungen zu beachten. Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitseinrichtungen sind zu benutzen. Sie dürfen nicht unwirksam, beschädigt, umgangen oder entfernt werden. Sicherheitsabstand, Personen im Gefahrenbereich: Bei Arbeiten mit schneidenden und spitzen Handwerkzeugen sowie handgeführten kraftbetriebenen Maschinen ist dafür zu sorgen, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird. Dies ist zum Beispiel erforderlich bei Arbeiten mit Äxten, Hacken, Sensen, Motorsägen, Freischneidern und Rasenmähern. Vor Beginn und während des Betriebes von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten hat sich der Fahrzeug-, Maschinen- bzw. der Geräteführer davon zu überzeugen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden. Als Gefahrenbereich ist der Fahr- und Arbeitsbereich anzunehmen. Muss mit fallenden oder weggeschleuderten Teilen gerechnet werden, ist ein entsprechend größerer Gefahrenbereich zu berücksichtigen. Sichtbehinderung, Witterungseinflüsse: Werden Arbeitnehmer/innen infolge von Sichtbehinderungen oder infolge von Witterungseinflüssen gefährdet, sind die Arbeiten zu unterbrechen. Muss dennoch gearbeitet werden, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Transport und Aufbewahrung: Arbeitsgeräte sind so mitzuführen und aufzubewahren, dass sich niemand an ihnen verletzten kann. Schneiden von Werkzeugen sind mit einem Schutz zu sichern. Mitarbeiter/innen dürfen sich Geräte und Werkzeuge nicht zuwerfen. Maschinen mit Verbrennungsmotor dürfen nur mit abgestelltem Motor transportiert werden. Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung: Die für die jeweiligen Arbeiten erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind zu tragen bzw. zu benutzen, sachgemäß zu behandeln und aufzubewahren. Beschädigte oder in ihrer Funktion beeinträchtigte persönliche Schutzausrüstungen dürfen nicht benutzt werden. Umgang mit Handmaschinen: Instandhaltung: Handmaschinen dürfen niemals bei laufendem Motor in Stand gesetzt oder gewartet werden. Bei Verbrennungsmotoren sind stillzusetzen und gegen ungewolltes Anlaufen zu sichern. Elektrisch betriebene Maschinen sind von der Stromquelle zu trennen. Dies gilt auch für das Beseitigen von Störungen. Die Forderung nach Sicherung des Motors gegen ungewolltes Anlaufen kann zum Beispiel durch Abziehen des Zündkerzensteckers bei Motoren mit Magnetzündung erfolgen. Als Beseitigen von Störungen gilt auch das Entfernen eingeklemmter Gegenstände.

6 Das Reinigen und Auswechseln schneidender Maschinenteile darf nur mit Werkzeugen und entsprechenden Schutzhandschuhen vorgenommen werden. Schneidende Maschinenteile sind unter anderen Sägeketten, Schneidmesser der Sichelmäher, Mähmesser von Fingerschneidwerken. Verbrennungsmotoren: Maschinen mit Verbrennungsmotoren müssen so betrieben und gewartet werden, dass niemand durch die Entzündung von Kraftstoffen oder durch die Explosion von Kraftstoff/Luft- Gemischen gefährdet wird. Die Maschinen sind so aufzustellen bzw. zu handhaben, dass Abgase möglichst nicht eingeatmet werden. Maschinen mit Verbrennungsmotor nicht in unmittelbarer Nähe von offenem Feuer warten, tanken oder aufbewahren. Beim Tanken und Warten der Maschine darf nicht geraucht werden. Kraftstoffbehälter nicht in der Nähe von offenem Feuer abstellen. Maschinen mit Verbrennungsmotor nicht bei laufendem Motor betanken. Verbrennungsmotoren nicht in geschlossenen Räumen laufen lassen. Mäharbeiten: Beim Fahren außerhalb der Pflegefläche ist das Mähwerk abzuschalten. Beim Mähen mit handgeführten Mähern sind Sicherheitsschuhe zu tragen. Bei Mähern mit Auswurföffnung müssen die hierfür vorgesehenen Schutzeinrichtungen verwendet werden. Schutzeinrichtungen sind zum Beispiel Schutz- oder Grasfangeinrichtungen. Bei beschädigten Mähwerken sind die Arbeiten einzustellen. Schäden können sein: Risse, Ausbrüche, Verformungen am Messer, aber auch Unwucht und starke Vibrationen bei rotierenden Werkzeugen. Beim Mähen mit Freischneidegeräten sind vor Arbeitsbeginn die Tragegurte und Griffe entsprechend der Körpergröße einzustellen. Zusätzlich sind beim Mähen mit Freischneidegeräten persönliche Schutzausrüstung gegen Augenverletzungen und Gehörgefährdung zu benutzen. Freischneidegeräte dürfen nur dann gestartet werden, wenn das Schneidwerkzeug keine Berührung mit anderen Gegenständen, zum Beispiel dem Erdboden, Steine, Äste und dergleichen hat. Heckenschneidearbeiten: Motorisch angetriebene Heckenscheren sind immer mit beiden Händen zu führen. Werden elektrische Heckenscheren verwendet, so müssen diese über eine Zweihandschaltung oder gleichwertige Sicherheitseinrichtungen verfügen. Einen zusätzlichen Schutz gegenüber Schnittverletzungen bietet eine Sicherheitsschneidgarnitur. Bei der Arbeit mit elektrischen Heckenscheren ist das Kabel so zu führen, dass es nicht beschädigt werden kann. Umgang mit Pflanzen: Beim Umgang mit dornigen oder stacheligen Pflanzen ist persönliche Schutzausrüstung zu benutzen. Vor Stichverletzungen durch dornige oder stachelige Pflanzen schützen Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388: Von Pflanzen oder Pflanzenteilen können giftige, allergisierende oder ätzende Wirkungen ausgehen. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu deren Abwehr zu treffen. Bei Schädlings-, Insektenbefall sind ebenfalls geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Abfallzerkleinerung / Buschholzhacker: Der Aufenthalt im Aufgabenbereich des Buschholzhackers ist nur den mit der Beschickung beschäftigten Arbeitnehmer/innen gestattet. Ein unnötiger Aufenthalt im Gefahrenbereich des Buschholzhackers ist unbedingt zu vermeiden. Der Aufenthalt im Bereich des Häckselgutauswurfes ist unzulässig.

7 Die mit der Bedienung des Buschholzhackers beschäftigten Mitarbeiter/innen haben Kopf-, Augen-, Gesichts-, Hand- und Gehörschutz zu benutzen. Bei der manuellen Beschickung von Buschholzhackern haben die Beschäftigten eng anliegende Arbeitskleidung zu tragen. Das Hineinbeugen oder Hineingreifen in den Aufgabetrichter ist verboten. Für das Nachschieben oder Entfernen kurzen Häckselgutes im Aufgabetrichter sind geeignete Hilfsmittel zu verenden. Für die Dauer der Beseitigung von Störungen ist der Antrieb des Buschholzhackers abzustellen und der Stillstand der Schwungscheibe abzuwarten. Arbeiten an Hängen: Maschineneinsatz am Hang: Maschinen und Geräte dürfen nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Hangneigung eingesetzt werden. Besteht beim Einsatz von handgeführten Rasenmähern an Hängen die Gefahr des Abrutschens, sind geeignete Maßnahmen dagegen zu treffen. Maßnahmen gegen Abrutschen können sein: beim Mähen an Hängen mit bis zu 30 Neigung in Schichtlinie mähen, beim Mähen an Hängen mit mehr als 30 Neigung Steigeisen verwenden, den Mäher von der Böschungskrone aus am Seil zu führen. Gestaltung geneigter Rasenflächen: bei der Neuanlage von Park- und Rasenflächen, die regelmäßig für die Durchführung gärtnerischer Arbeiten betreten werden müssen, darf die Neigung das Maß von 30 %, das entspricht etwa 17 nicht überschreiten. Hoch gelegene Arbeitsplätze Eignung Gärtnerische Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen an und auf Bauwerken mit einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 m, dürfen nur von körperlich geeigneten Versicherten ausgeführt werden, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind. Als gärtnerische Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind anzusehen: Anlage und Unterhaltung von Dachbegrünungen jeder Art, Anlage und Pflege von Böschungen in Verbindung mit Bauwerken, z.b. gärtnerische Anlagen an Straßenunterführungen, Eisenbahnüber- und unterführungen, tief liegende oder in den Hang gebaute Garagen. Absturzsicherungen Hoch gelegene Arbeitsplätze dürfen nur bei ausreichend tragfähigen Flächen betreten werden. Bei gärtnerischen Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen mit mehr als 2,00 m Absturzhöhe müssen Maßnahmen getroffen werden, die ein Abstürzen von Arbeitnehmer/innen verhindern. Als Arbeitsplätze mit Absturzgefahr sind z.b. anzusehen: Arbeitsplätze auf Dachterrassen, Dächern und Balkonen, Arbeitsplätze an Straßenüber- und -unterführungen. Lässt die Eigenart des Arbeitsplatzes oder der auszuführenden Arbeit eine ständige Sicherung nicht zu, muss eine Sicherung gegen das Abstürzen von Arbeitnehmer/innen auf eine andere Weise ermöglicht werden. Einrichtungen zum Auffangen abstürzender oder abrutschender Personen sind z.b. Fangnetze oder Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Einrichtungen und Maßnahmen zur Sicherung gegen Absturz von Versicherten sind nicht erforderlich, wenn Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Flächen mit weniger als 20 Neigung liegen und in mindestens 2,00 m Abstand von den Absturzkanten abgesperrt sind. Absperrungen können erstellt werden z.b. durch das Anbringen von Ketten oder Seilen.

8 Arbeiten am Wasser Bei Arbeiten am Wasser sind Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn die Gefahr des Ertrinkens besteht. Schutzmaßnahmen sind z.b., dass vom Versicherten ein Rettungskragen getragen wird, Rettungsringe in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, gegebenenfalls Beiboote, bei Strömungsgeschwindigkeiten von mehr als 2 m/s mit Motorantrieb, in ausreichender Zahl bereitgehalten werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge Elektrische Betriebsmittel Manueller Transport Heben und Tragen Baumarbeiten Prüfungen

Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen

Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen Durch die Verordnung betreffend Beschäftigungsverbote und - beschränkungen für Jugendliche, BGBl. Nr. 436/1998 vom 17.12.1998, ergibt sich für die typischen Maschinen

Mehr

Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche

Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche Einleitung Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO, BGBL.Nr.436/1998) regelt die Beschäftigung eines

Mehr

Unterweisung Balkenmäher

Unterweisung Balkenmäher Unterweisung Balkenmäher UwBalkenmäher_v1.1 10.03.2015 1 von 8 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG BALKENMÄHER... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 3 VERWENDUNG...

Mehr

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche Sämtliche Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetzes (KJBG) gelten für die Beschäftigung von

Mehr

Richtlinien zur Gefahrenunterweisung im landund forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulunterricht

Richtlinien zur Gefahrenunterweisung im landund forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulunterricht Richtlinien zur Gefahrenunterweisung im landund forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulunterricht Grundlagen für die Richtlinien zur Gefahrenunterweisung im land- und forstwirtschaftlichen Berufsund

Mehr

Richtlinien der AUVA. Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht gemäß KJBG-VO. Gültig ab September

Richtlinien der AUVA. Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht gemäß KJBG-VO. Gültig ab September Richtlinien der AUVA Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht gemäß KJBG-VO Gültig ab September 2007 www.auva.at AUVA Die Richtlinien der AUVA zur Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht 2 Die

Mehr

Unterweisung Freischneider

Unterweisung Freischneider Unterweisung Freischneider UwFreischneider_v1.1 10.03.2015 1 von 7 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG FREISCHNEIDER... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 3 VERWENDUNG...

Mehr

Unterweisung motorkraftbetriebene Handmaschinen

Unterweisung motorkraftbetriebene Handmaschinen Unterweisung motorkraftbetriebene Handmaschinen UwHandmaschinen_v1.1 10.03.2015 1 von 9 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG MOTORKRAFTBETRIEBENE HANDMASCHINEN... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES...

Mehr

Fachabteilung 10A Entwurf I Stand: 21.April 2008

Fachabteilung 10A Entwurf I Stand: 21.April 2008 Fachabteilung 10A Entwurf I Stand: 21.April 2008 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 17. Dezember 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 17. Dezember 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 17. Dezember 1998 Teil II 436. Verordnung: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen (CELEX-Nr.: 394L0033) StF: BGBl. II Nr. 436/1998 Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, Fassung vom 01.01.2017 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministers

Mehr

Unterweisung Schleifbock

Unterweisung Schleifbock Unterweisung Schleifbock UwSchleifbock_v1.1 10.03.2015 1 von 6 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG SCHLEIFBOCK... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 4 VERWENDUNG...

Mehr

Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2)

Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2) Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2) vom 1. Januar 2000 VSG 4.2 B Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Inhalt Seite 1 Grundsätze...................... 3 2 Tauglichkeit......................

Mehr

Instandhaltungsarbeiten

Instandhaltungsarbeiten Instandhaltungsarbeiten Wolfgang Schütz OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10, 36043 Fulda Telefon: 0661 299-1682 E-Mail: wolfgang.schuetz@osthessennetz.de 2016-05-11 Sifa Sü Folie 1/20 Ein Unternehmen der

Mehr

Aktuell DAS VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS- VERBOTE UND -BESCHRÄNKUNGEN FÜR JUGENDLICHE (KJBG-VO) (STAND: JULI 2017) RECHT INFOSERVICE DER AK

Aktuell DAS VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS- VERBOTE UND -BESCHRÄNKUNGEN FÜR JUGENDLICHE (KJBG-VO) (STAND: JULI 2017) RECHT INFOSERVICE DER AK Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK Nr 08/2017 RECHT VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS- VERBOTE UND -BESCHRÄNKUNGEN FÜR JUGENDLICHE (KJBG-VO) (STAND: JULI 2017) Zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften

Mehr

Unterweisung Laubsauger

Unterweisung Laubsauger Unterweisung Laubsauger UwLaubsauger_v1.1 10.03.2015 1 von 8 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG LAUBSAUGER... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 4 VERWENDUNG... 5 SCHUTZMAßNAHMEN...

Mehr

VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS-

VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS- AKTUELL DAS INFO-SERVICE DER AK 1a 11 Recht VERORDNUNG ÜBER BESCHÄFTIGUNGS- VERBOTE UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR JUGENDLICHE (KJBG-VO) (Stand: 9. Juli 2010) Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG des

Mehr

TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen (TRBS 2121)

TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen (TRBS 2121) TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen (TRBS 2121) [Vorspann] zur Vorschrift in der Rechtsdatenbank mit allen Änderungshinweisen und vielen weiteren Informationen.

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online

Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Änderung vom 29. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Aufbau- und Verwendungsanleitung Randsicherung

Aufbau- und Verwendungsanleitung Randsicherung Aufbau- und Verwendungsanleitung Randsicherung mit LUX-top T-Trägerzwinge (Stand 05/2010) - Randsicherungssystem entsprechend BGI 807 Jedem Randsicherungssystem LUX-top T-Trägerzwinge wird diese Gebrauchsanleitung

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln

Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln 1 Auswahl der Maschine / des Arbeitsmittel Ist die Maschine / das Arbeitsmittel für die Arbeitsaufgabe geeignet? Beispiel Winkelschleifer: Welche Größe ist für

Mehr

Lebensrettende Regeln

Lebensrettende Regeln Lebensrettende Regeln Informationsmaterial Ansprechpartner: Arndt Hofmann, Burkhard Hantel, Dietmar Langner, Erik Schmidt Juli 2017, Schwarzheide Handkarte Lebensrettende-Regeln-_20170712_es_Rev00 2 Rauchen

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung

Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung 756 BG-Information 756 Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung Juni 2011 Vorbemerkung Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Betrieb von Regalbediengeräten bestimmte

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

Absturzsicherung und Verkehrswege

Absturzsicherung und Verkehrswege Absturzsicherung und Verkehrswege 1 Grenzrisiken, Ziele und Maßnahmen im Vorschriften- und Regelwerk Arbeitsschutzgesetz UVV Bauarbeiten (BGV C 22) 7 8 11 12 12a Arbeitsplätze Arbeiten auf geneigten Flächen

Mehr

Angaben zur überprüften Maschine, Arbeitsmittel:

Angaben zur überprüften Maschine, Arbeitsmittel: 1 Anforderungen an Arbeitsmittel, entsprechend 5, 6, 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel wurde nicht berücksichtigt Stand 10 /2015 Angaben

Mehr

Aufbau- und Verwendungsanleitung

Aufbau- und Verwendungsanleitung Aufbau- und Verwendungsanleitung Seitenschutz mit LUX-top T-Trägerzwinge (Stand 05/2010) - Seitenschutzsystem der Klasse A, B und C nach DIN EN 13374 Jedem Seitenschutzsystem LUX-top T-Trägerzwinge wird

Mehr

----UVV-Schulung---- Sicherheit im Feuerwehrdienst

----UVV-Schulung---- Sicherheit im Feuerwehrdienst Freiwillige Feuerwehr Feuer,Notfälle,Unfälle Wedesbüttel-Wedelheine Notruf : 112 ----UVV-Schulung---- Sicherheit im Feuerwehrdienst Quelle: BGI/GUV-I 8651 oder unter www.dguv.de/publikationen 1. Allgemeines

Mehr

Unterweisung Tisch- und Formatkreissägen

Unterweisung Tisch- und Formatkreissägen Unterweisung Tisch- und Formatkreissägen UwTischundFormatkreissäge_v1.1 10.03.2015 1 von 10 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG TISCH- UND FORMATKREISSÄGEN... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES...

Mehr

MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) A M T FÜ R V O LK SW IR TS C H A FT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft

Mehr

Gefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018

Gefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018 Netzwerk Steiermark 2018 Arbeitssicherheit: Fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers Ist vertraglich und gesetzlich geregelt Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag (ABGB und AngG) Fürsorgepflicht

Mehr

Datum Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Mitarbeiter/in (Unterschrift)

Datum Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Mitarbeiter/in (Unterschrift) Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit VBG-Fragebogen FB 2.1 2.1 Produktion für Helferinnen und Helfer Stand 10/2018 Version 1.0 Datum Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Mitarbeiter/in (Unterschrift)

Mehr

Laut, schnell, gefährlich.

Laut, schnell, gefährlich. Folie 1 Laut, schnell, gefährlich. Vom richtigen Umgang mit. Verhängnisvoller Leichtsinn. Folie 2 Kaum ein anderes Handwerkzeug ist so gefährlich für die menschliche Gesundheit wie die Motor kettensäge.

Mehr

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 1 PSA sind im Bedarfsfall den Arbeitgebern vom Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Merkblattes hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verordnung

Mehr

Sicherheit am Arbeitsplatz:

Sicherheit am Arbeitsplatz: Lehrabschlussprüfungs Vorbereitungskurs Rauchfangkehrer Eignung der Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer dürfen nur entsprechend ihrer körperlichen und geistigen Eignung eingesetzt werden.

Mehr

Grünpflege im Gartenbau Herausgeber: Unfallkasse Sachsen

Grünpflege im Gartenbau Herausgeber: Unfallkasse Sachsen GUV-I 8820 Grünpflege im Gartenbau Ausgabe Mai 2003 Grünpflege im Gartenbau Die Unfallkasse Sachsen will Ihnen Rat und Anleitung für eine wirksame Unfallverhütung in Ihrem Betrieb geben. Dazu erläutert

Mehr

Unterweisung Kettensägen

Unterweisung Kettensägen Unterweisung Kettensägen UwKettensägen_v1.1 10.03.2015 1 von 9 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG KETTENSÄGEN... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 3 VERWENDUNG...

Mehr

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

Unterweisung selbstfahrenden Arbeitsmittel mit Fahrerstand

Unterweisung selbstfahrenden Arbeitsmittel mit Fahrerstand Unterweisung selbstfahrenden Arbeitsmittel mit Fahrerstand UwSelbstfahrendeArbeitsmittel 10.03.2015 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG SELBSTFAHRENDEN ARBEITSMITTEL MIT FAHRERSTAND... 1 EINLEITUNG...

Mehr

T I P P S Benutzen von Leitern

T I P P S Benutzen von Leitern T I P P S Benutzen von Leitern www.textil-bg.de www.bgfe.de Mit der Leiter kann man leicht höher und tiefer gelegene Arbeitsplätze erreichen. Aber so einfach die Konstruktion der Leiter auch ist, falsche

Mehr

Heizanlagen - besondere Gefahren

Heizanlagen - besondere Gefahren Montage Fertigteile, Anlagen (Absturz, herabfnde Gegenstände) Montageanweisung erstellen Fertigteillieferant Anlagenbauer Montageanweisung 85 u. 86 D 13 Durch das ausführende ist eine Montageanweisung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

TRBS Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326)

TRBS Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) T E C H N I S C H E R E G E L N F Ü R B E T R I E B S S I C H E R H E I T PUBLISHED BY KÜPPERS ENGINEERING Seite: 2 / 5 Vorbemerkung Diese Technische Regel (TRBS)

Mehr

Spannung unerwünscht

Spannung unerwünscht Spannung unerwünscht Nicht nur im gewerblichen Bereich ist die Elektrizität die wichtigste Energiequelle. Der zum Teil sehr sorglose Umgang mit den elektrischen Geräten, Maschinen und sonstigen Einrichtungen

Mehr

Montage von Holzfertigteilen

Montage von Holzfertigteilen Situationsbericht - Österreich 15. Alpines Kolloquium, 08. - 09.Oktober 2014 Bozen, Italien - Südtirol Stephan Pum Rechtliche Grundlagen ASchG (Arbeitnehmerinnenschutzgesetz) Begriffsbestimmungen 2. (3)

Mehr

Sicherheit beim Rasenmähen

Sicherheit beim Rasenmähen Für die meisten Hausbesitzer ist das Rasenmähen eine reine Routinearbeit. Tatsächlich aber passieren beim Rasenmähen jährlich viele Unfälle, weil die Sicherheitsregeln nicht beachtet werden. Einige Fakten

Mehr

< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle?

< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle? < Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen?? TÜV-Akademie GmbH Pichelswerderstraße 9, 13597 Berlin Tel.: (030) 7562-2232 Fax: (030) 7562-2345 e-mail: juergen.fuhrmann@de.tuv.com Gefahrstoffrecht?

Mehr

BASF Schwarzheide GmbH

BASF Schwarzheide GmbH BASF Schwarzheide GmbH Nutzerpflichten beim Betreten von Herr Torsten Lauterbach Schwarzheide, 20.03.2018 ESS/TFB Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Einführung 3 Seite 3. 4-16 Ansprechpartner:

Mehr

Risikofaktor Leiter. Planungsgrundlage für sichere Zugänge, Aufstiege und Arbeitsplätze

Risikofaktor Leiter. Planungsgrundlage für sichere Zugänge, Aufstiege und Arbeitsplätze Risikofaktor Leiter Planungsgrundlage für sichere Zugänge, Aufstiege und Arbeitsplätze Schon bei der Planung und Arbeitsvorbereitung ist der Einsatz von Leitern zu verhindern oder zumindest zu verringern.

Mehr

Baustellensicherheit ROSE - Sicherheitschulung

Baustellensicherheit ROSE - Sicherheitschulung Baustellensicherheit ROSE - Sicherheitschulung Rainer Kühlmeyer, January 2015 Classification:public Sichere ROSE Baustelle Goal Zero Keine Unfälle Keine Zwischenfälle Keine Sachschäden Einhaltung der Suva

Mehr

TRBS 2121 Teil 2. Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern - Ausgabe Januar 2010

TRBS 2121 Teil 2. Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern - Ausgabe Januar 2010 Gefährdungen von Personen durch Absturz Ausgabe Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010, S. 343 T E C H N I S C H E R E G E L N F Ü R B E T R I E B S S I C H E R H E I T PUBLISHED BY KÜPPERS ENGINEERING

Mehr

Auszug aus Anschlagen von Lasten

Auszug aus Anschlagen von Lasten I Teil 1: Pflichten, Begriffe und Grundregeln Thema: I Sie werden auf 14 Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten

Mehr

Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt

Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: 0511 987-509 Mobil: 0173 691381 Mail: thorsten.sell@bgbau.de ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten

Mehr

Lebensretter Gefahr erkannt Gefahr gebannt. Sicherheitskurzgespräche (SKG 030)

Lebensretter Gefahr erkannt Gefahr gebannt. Sicherheitskurzgespräche (SKG 030) Lebensretter Gefahr erkannt Gefahr gebannt Sicherheitskurzgespräche (SKG 030) Stand 08/2017 Lektion 1 Die Fakten kennen Lebensgefahr vermeiden! Gibt es die fünf häufigsten Unfalltypen auch in meinem Arbeitsumfeld?

Mehr

Begleitheft Dacharbeiten

Begleitheft Dacharbeiten Begleitheft Dacharbeiten Dacharbeiten Diese Information dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Dacharbeiten. Es enthält grundlegende stichwortartige Informationen und soll

Mehr

Feuer: Handmelder tätigen! Telefon: (0)112, Codewahl *7112

Feuer: Handmelder tätigen! Telefon: (0)112, Codewahl *7112 Verteiler: In unserem Unternehmen hat der Arbeits- und Umweltschutz einen großen Stellenwert. Deshalb und um die Einhaltung unserer Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzleitlinien zu gewährleisten,

Mehr

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der

Mehr

Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100

Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100 Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 2 2 Technische Daten... 2 3 Sicherheitshinweise... 5 Stand: 10.05.11 Seite 1 1 Einführung Winkelbieger sind mit

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern TRBS 2121 Teil 2 Stand: 27.01.2010 (GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010, S. 343)

Mehr

Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer

Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am 12.10.2012 Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer Alle Bauarbeiten sind unter Aufsicht durchzuführen Aufsichtsperson: geeignet und gewissenhaft theoretische

Mehr

III. A1 Gefährdungsbeurteilung

III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb

Mehr

Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit liegt uns speziell am Herzen.

Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit liegt uns speziell am Herzen. Allgemeines Sehr geehrte Mitarbeiterin der Fremdfirma, sehr geehrter Mitarbeiter der Fremdfirma Herzlich Willkommen auf dem Gelände der Rhodia Acetow GmbH. Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit

Mehr

Unterweisung Lehrlinge

Unterweisung Lehrlinge Unterweisung Lehrlinge UwLehrlinge_v1.1 10.03.2015 Seite 1von 18 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 3 KJBG-VO VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR JUGENDLICHE... 3 ARBEITSZEIT...

Mehr

A R B E I T S A N W E I S U N G

A R B E I T S A N W E I S U N G A R B E I T S A N W E I S U N G AuS MS Arbeiten unter Spannung nach DIN-VDE 0105-100 an Hochspannungsanlagen über 1.000 V bis 30 kv Wechselspannung Geltungsbereich Schaltanlagen 1. Anwendungsbereich Trockenreinigung

Mehr

Gärtnerische Arbeiten

Gärtnerische Arbeiten GUV-Regel Gärtnerische Arbeiten r GUV-R 2109 Oktober 2004 aktualisierte Fassung Juni 2008 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten

Mehr

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:

Mehr

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung)

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Auftragsdaten Organisation Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Bauvorhaben:... Baustellenadresse:... Dokument erstellt von Datum

Mehr

Pflichten der Versicherten

Pflichten der Versicherten apops fotolia.com 3. Pflichten der Versicherten Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Gärten (Gewächshäuser, Freiland) und in der Landwirtschaft Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A

Mehr

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Persönliche Schutzausrüstung Was zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)? PSA im Wilden Westen PSA Folie 1a Kombinierter Gesichts- und Atemschutz Kopfschutz Augenschutz Anseilschutz Kombinierter

Mehr

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen Gesetzliche Regelwerke Staat: ArbSchG; ArbSichG; ChemG; ArbStättV; BetrSichV; GefStoffV; usw BG: BGV; BGR; BGI Technische

Mehr

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung)

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Hinweis: Die Begriffe mit hochgestellten Ziffern sind im Dokument Anleitung und Erläuterung

Mehr

Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen

Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen Aus dem Arbeitskreis (AK) Arbeitssicherheit, der sich unter Leitung des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), Vertretern

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)... wurden am 23.12.2004 keine neuen Gefahrstoffe verordnet! Was wurde uns verordnet? Umsetzung von EG-Richtlinien EG-Richtlinien

Mehr

Problemzone Baustelle. DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Dipl.-Ing. Thorsten Sell

Problemzone Baustelle. DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Dipl.-Ing. Thorsten Sell Problemzone Baustelle DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Dipl.-Ing. Thorsten Sell ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten 11/2012 04/2014 Herbst 2014 02/2015 06/2015 ASR A2.1 (ohne Kap. 8) ASR

Mehr

Unterweisung Leitern

Unterweisung Leitern Unterweisung Leitern UwLeitern_v1.1 10.03.2015 1 von 8 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG LEITERN... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 3 VERWENDUNG... 4 LAGERUNG...

Mehr

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) Änderung vom 1. April 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Dezember

Mehr

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung Grundregeln

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen

Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen Service/Aktion Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen Ein hohes Unfallgeschehen mit schweren Unfallfolgen durch Abstürze erfordert von Ihnen als Unternehmer besondere Maßnahmen für den Arbeitsschutz

Mehr

Gefahrstellen an Maschinen. Sicherheitsunterweisung

Gefahrstellen an Maschinen. Sicherheitsunterweisung Gefahrstellen an Maschinen Sicherheitsunterweisung Stand 11/2016 Lektion 1 Stichstellen Stichstellen entstehen durch spitze Teile. Die spitzen Teile können alles durchbohren. Stichstellen müssen gegen

Mehr

Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen

Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen Unternehmensberatung Rudolf Exel Mühlgrabenwald 343, 7423 Grafenschachen beratung@exel.at, beratung.exel.at Mobil 0664-243 95 96 Fristen

Mehr

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken : Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken Eine Handreichung der Arzneimittelüberwachung des Hochsauerlandkreises und der Apotheken-, Arzneimittel-

Mehr

GEBRAUCHSANLEITUNG für Auffangnetze

GEBRAUCHSANLEITUNG für Auffangnetze GEBRAUCHSANLEITUNG für Auffangnetze Gebrauchsanleitung für Schutznetze bei Bauarbeiten - muss immer am Einsatzort vorhanden sein - Schutznetze zum Auffangen abstürzender Personen gemäß der DGUV Regel 101-011

Mehr