Unterweisung selbstfahrenden Arbeitsmittel mit Fahrerstand
|
|
- Vincent Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterweisung selbstfahrenden Arbeitsmittel mit Fahrerstand UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 1 von 7
2 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG SELBSTFAHRENDEN ARBEITSMITTEL MIT FAHRERSTAND... 1 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 Ausstattung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln, die nicht den Kraftfahrvorschriften unterliegen... 4 VORBEREITUNG... 5 VERWENDUNG... 6 SCHUTZMAßNAHMEN... 6 Lehrlinge und Jugendliche... 6 Schwangere und stillende Mütter... 7 Persönliche Schutzausrüstung... 7 GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 7 AM-VO 18, 23, 33 und UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 2 von 7
3 Einleitung Hier wird die Bedienung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln bei denen sich der Lenker immer am Fahrerstand befindet näher erklärt. Allgemeines Schriftliche Betriebsanweisungen sind zu erstellen, wodurch der innerbetriebliche Verkehr sicher zu gestalten ist. Hierzu zählen Be- und Entladen, Lastentransport und deren Sicherung, Personentransport, Verhinderung der Inbetriebnahme durch Unbefugte, Fahrbetrieb und die In- und Außerbetriebnahme. Jeder Mitarbeiter der selbstfahrende Arbeitsmittel führt, muss eine Fahrbewilligung der DienstgeberIn besitzen. Die Fahrbewilligung hat eine nachweisliche spezielle Unterweisung des Dienstnehmers zur Vorraussetzung. Sollte bekannt werden, dass eine Person zum Lenken von selbstfahrenden Arbeitsmitteln nicht geeignet ist, so ist die Fahrbewilligung unverzüglich zu entziehen. Bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit mitfahrenden ArbeitnehmerInnen sind das Umkippen oder Überrollen durch eine der folgenden Maßnahmen zu begrenzen: o Durch eine Maßnahme, dass das Arbeitsmittel mehr als eine viertel Drehung kippt. o Dass genug Freiraum für die ArbeitnehmerIn bleibt, wenn das Arbeitsmittel mehr als eine viertel Drehung kippt. o Durch eine andere gleichwirksame Schutzeinrichtung. o Wenn für die Arbeitnehmer die Gefahr des Einquetschens beim Umkippen besteht so ist ein Rückhaltesystem(Gurt) einzubauen ausgenommen eine geschlossene Fahrerkabine ist vorhanden. Dies kann entfallen, wenn das Gerät nicht Kippen oder Überrollen kann. Lenkerplätze von selbstfahrenden Arbeitsmitteln, die vorwiegend für den Einsatz im Freien bestimmt sind, UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 3 von 7
4 müssen sich, soweit dies erforderlich ist, in einem geschlossenen Lenkerhaus befinden. Dieses muss beheizbar und belüftet sein. Die Fahrbewilligung des Dienstgebers sowie der Zulassungsschein und Führerschein sind immer mitzuführen. Beim Fahren von Staplern ist ein gültiger Staplerschein notwendig. Durch plötzliches Blockieren von Kraftübertragungs- Einrichtlungen (z.b. Kardanwellen), dürfen Arbeitnehmer weder durch das Arbeitsmittel, noch durch Zusatzausrüstungen oder Anhänger gefährdet werden. Auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln zum Heben und Transport von Lasten(Stapler) muss es ein geeignetes Traglastdiagramm geben. Auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln zum Heben und Transport von Lasten(Stapler), muss die oberste und unterste Stellung der Hebeeinrichtung durch zwangsläufig wirkende Einrichtungen begrenzt sein. Für die unterste können diese entfallen, wenn es ohne Kraftantrieb funktioniert. Bei ferngesteuerten selbstfahrenden Arbeitsmitteln muss gewährleistet sein, dass sie automatisch anhalten, wenn sie den Kontrollbereich verlassen. Besteht die Gefahr, dass solche Arbeitsmittel mit Personen unter normalen Einsatzbedingungen zusammenstoßen oder diese einklemmen, so sind diese mit Umwehrungen, Verkleidungen und Verdeckungen auszurüsten. Selbstfahrende Arbeitsmittel müssen eine Sicherung gegen Inbetriebnahme durch Unbefugte besitzen(schlüssel). Ausstattung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln, die nicht den Kraftfahrvorschriften unterliegen Selbstfahrende Arbeitsmittel, die nicht den Kraftfahrvorschriften unterliegen, müssen über 1. eine feststellbare Bremseinrichtung UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 4 von 7
5 2. akustische Warnvorrichtung verfügen und wenn nötig, 3. mit einer leicht zugänglichen oder automatischen Not-Stopp-Vorrichtung 4. mit einer Einrichtung zur Ausleuchtung der Fahrbahn 5. mit einer Einrichtung, die das Ausmaß der Fahrzeuge erkennen lassen und 6. einer geeigneten Lenkvorrichtung ausgestattet sein. Vorbereitung Für das Führen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln dürfen nur nachweislich unterwiesene Personen beschäftigt werden. Die Sicherheitseinrichtungen(Bremsen, Beleuchtung, Warneinrichtungen, Sitzschalter...) eines Fahrzeugs sind täglich durch den Lenker vor Fahrtantritt zu prüfen. Besteht die Gefahr eines Brandes durch ein selbstfahrendes Arbeitsmittel oder Ladung, so sind die Fahrzeuge mit Handfeuerlöschern auszurüsten. Bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln, bei denen sich Personen bei der Fahrt befinden, müssen Maßnahmen getroffen werden, dass diese Personen nicht bei Rädern oder Ketten eingeklemmt werden können. Die Fahrerstände und deren Sitze müssen so angeordnet sein, dass bei einem Zusammenstoß die Lenker geschützt sind. Standflächen müssen gleitsicher sein. Bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln, bei denen die Sicht des Fahrers nicht ausreicht, sind Hilfsvorrichtungen(Kameras oder Spiegel) einzubauen. UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 5 von 7
6 Besteht die Möglichkeit, dass Lenker durch herabfallende Güter gefährdet werden, so muss der Lenkerplatz entsprechend gesichert sein(kabine, Stahlrohrkonstruktion...). Verwendung Der Personentransport darf nur auf den dafür vom Hersteller vorgesehenen Plätzen stattfinden. Personentransport auf Anhängern ist verboten. Arbeiten von selbstfahrenden Arbeitsmitteln aus dürfen nur bis zu einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 9 km/h durchgeführt werden. Auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln dürfen nur Arbeitnehmer mitgenommen werden, wenn es geeignete Beifahrersitze gibt. Bei gelegentlichen Arbeitnehmertransporten müssen geeignete Standflächen und Anhaltevorrichtungen vorhanden sein. Bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit Lenkerstand, muss bei Verlassen des Lenkerstandes der Antrieb zwangsläufig unterbrochen werden und die Bremsanlage selbstständig zur Wirkung kommen. Bei Wiederbetreten darf sich der Antrieb nicht mehr selbstständig einschalten. Schutzmaßnahmen Lehrlinge und Jugendliche Da Lehrlinge und Jugendliche zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen zählen, dürfen diese nur unter besonderen Bedingungen mit gefährlichen Arbeitsmitteln, wozu auch selbstfahrende Arbeitsmittel zählen, arbeiten. Unter 18 Jahren verboten und danach nur mit gültiger Fahrerlaubnis, Stapler- und Führerschein. UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 6 von 7
7 Nähere Informationen sind im KJBG und in der KJBG-VO nachzulesen. Schwangere und stillende Mütter Fahren mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln ist für Schwangere und stillende Mütter untersagt. Nähere Informationen sind im Mutterschutzgesetz nachzulesen. Persönliche Schutzausrüstung Gehörschutz gem. EN 352 Gehörschutz ist dann zu tragen, wenn es sich um einen Lärmarbeitsplatz handelt. Selbstfahrende Arbeitsmittel verursachen im Betrieb meist mehr als 85dB(A) und sind somit Lärmarbeitsplätze. AM-VO 18, 23, 33 und 53 Gesetzliche Grundlagen UwSelbstfahrendeArbeitsmittel Seite 7 von 7
Arbeiten mit dem Gabelstapler
Arbeiten mit dem Gabelstapler Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Beim Einsatz von Gabelstaplern sind eine Reihe von Voraussetzungen für den sicheren Betrieb zu erfüllen Unfälle im innerbetrieblichen
MehrLandesverkehrsabteilung KRUMPENDORF. Tel. 059 133 20 4444 Fax. 059 133 20 4009
Landesverkehrsabteilung KRUMPENDORF Tel. 059 133 20 4444 Fax. 059 133 20 4009 Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger INFORMATION Definition ZUGMASCHINE Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni
MehrBegleitheft Dacharbeiten
Begleitheft Dacharbeiten Dacharbeiten Diese Information dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Dacharbeiten. Es enthält grundlegende stichwortartige Informationen und soll
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrMehr Sicherheit für Fahranfänger: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Mehr Sicherheit für Fahranfänger: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Informationen für Begleiter und Fahranfänger Das Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre! (Ausbildungsbeginn schon mit 16½ Jahren) Es
MehrLSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern
LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrZiehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005
LANDESPOLIZEIKOMMANDO NIEDERÖSTERREICH L a n d e s v e r k e h r s a b t e i l u n g Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Tel.: +43-59133 30-4444, Fax: +43-59133 30-4009 Lpk-n-lva@polizei.gv.at, www.polizei.at/noe
MehrErfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*
Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MehrBenützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr
Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:
MehrLSV-Information T 01. Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Traktoren
LSV-Information T 01 Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Traktoren Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
MehrUnterweisungs-Kurzgespräch 3
Lektion 1: Voraussetzungen Lektion 2: Vor Fahrtantritt Lektion : Warentransport Lektion 4: Sicheres Fahren Lektion 5: Personentransport Lektion 6: Abstellen Informationen für den Unterweisenden Wissenstest
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrTestbogen Nr. 006: Transport
Testbogen Testbogen Nr. 006: Transport Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein! 1 Wo darf Transportgut niemals auch nicht kurzzeitig abgestellt werden? Vor Feuerlöschern Vor elektrischen Schalt-
Mehrgabelstapler Wichtige tipps zum sicheren betrieb von gabelstaplern
gabelstapler Wichtige tipps zum sicheren betrieb von gabelstaplern Allgemeines Das selbstständige Führen eines Gabelstaplers erfordert neben speziellen Fertigkeiten vor allem Umsicht und Verantwortungsgefühl.
MehrVerordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel
MehrAllgemeine Richtlinien zur Be- und Entladung der Waggons der BLG AutoRail GmbH
Version 1.0 Allgemeine Richtlinien zur Be- und Entladung der Waggons der BLG AutoRail GmbH Erstellt durch: Adolf-Kolping-Strasse 4 55116 Mainz Kontakt: Tel: +49-6131-55338-12 Fax: +49-6131-55338-66 Mail:
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrAbsichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung
MehrWillkommen. Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung
Leseprobe (Auszug) Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Willkommen Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Leseprobe (Auszug)
MehrEINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S
EINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S Gezogene auswechselbare Maschinen sind hinsichtlich der wiederkehrenden
MehrPedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen
Pedelec aktuelle Rechtslage LVW / TÜV Thüringen Pedelec = Pedal Electric Cycle Pedelecs 25 Tretunterstützung bis 25 km/h Motorleistung max. 250 W Definition ergibt sich aus Richtlinie 2002/24/EG Elektro-Leichtmofas
MehrÖDruöualtsveorzeDchoos
ÖDruöualtsveorzeDchoos 1. Reitrecht 9 1.1 Gesetzliche Grundlagen (Gesetzestexte) 9 1.1.1 Bayerische Verfassung, Art. 141 Abs. 3: Recht auf Naturgenuss 9 1.1.2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
MehrWendig, hilfreich und nicht ganz ungefährlich.
Folie 1 Wendig, hilfreich und nicht ganz ungefährlich.. Was sind Mitgängerflurförderzeuge? Folie 2 Mitgängerflurförderzeuge der fachlich korrekte Sammelbegriff für Geräte zum Bewegen palettierter Ware.
MehrLadungssicherung auch im PKW
Ladungssicherung auch im PKW LVW / TÜV Thüringen 22 (1) StVO (Ladung) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrUnfallfrei durch das Betriebspraktikum
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Unfallfrei durch das Betriebspraktikum Indranil De Damit solch ein Unfall sich nicht wieder ereignet! 2 Persönliche Schutzausrüstungen
MehrZehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie
Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
MehrAuflistung der Vorschriften in Bezug auf GEWICHTE für Fahrzeuge
Gewicht Vorschrift Auflistung der Vorschriften in Bezug auf GEWICHTE für Fahrzeuge 44.000 kg Transport von Rundholz aus dem Wald oder Sammlung von Rohmilch bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten
MehrINFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung
/ Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt
MehrWerdende und stillende Mütter an Tankstellen
Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
MehrLandwirtschaft im Straßenverkehr
Landwirtschaft im Straßenverkehr Dirk Anders Sachbearbeiter Verkehr Polizeiinspektion Ebersberg Dr.-Wintrich Wintrich- Str. 9 85560 Ebersberg 08092 / 8268-150 Landwirtschaft im Straßenverkehr Zulassung
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrAuf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten
MehrVorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest
Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die
MehrÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" Info-Blatt
ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" INFO 1/2009 Info-Blatt Transportsicherung für die Beförderung von Atemluft-
MehrPersonenschutz in Satelliten-Lager. Gefährdungen und Beispiele für Schutzmaßnahmen. Dipl.-Ing. Erwin Kistner
Personenschutz in Satelliten-Lager Gefährdungen und Beispiele für Schutzmaßnahmen Dipl.-Ing. Erwin Kistner Was ist ein Satellitenlager? Einzelnen Lagerplätze in Kanälen Satellitenfahrzeug (Shuttle) Trägerfahrzeug
MehrSICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände
ADRIA-WIEN PIPELINE GmbH St. Ruprechter Str. 113 9020 Klagenfurt am Wörthersee SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände AWP - Tel.Nr.: +43 (0)800 / 21 00 15 (0-24 Uhr) +43 (0)4718 / 315-0
MehrBeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz
MehrFür sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.
Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrVO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick
IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick 1 VO (EU) Nr.167/2013 Überblick Aufbau der VO (EU) 167/2013 Abmessungen und Gesamtmasse
MehrKlasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrSeminar Landtechnik 09. Juli 2009
Seminar Landtechnik 09. Juli 2009 Anforderungen und Entwicklung der Bremsentechnologie für Traktoren und Anhänger EG-Vorschriften für Traktoren und Anhänger Regelwerke für Bremsanlagen an Traktoren, Anhängern
MehrÜbersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen
Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens
MehrGefahrgutinformation. Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern. www.airliquide.de
Gefahrgutinformation Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern www.airliquide.de Sichern Neben den hohen Anforderungen im Umgang mit Gasen gilt es, beim Transport von Druckgas-Zylindern im Pkw oder Kombifahrzeug
MehrMontageanweisungen: Street Triple Rx, Daytona 675R bis FIN , Street Triple ab FIN und Street Triple R ab FIN A
Deutsch Montageanweisungen: Street Triple Rx, Daytona 675R bis FIN 564947, Street Triple ab FIN 48078 und Street Triple R ab FIN 488 A9687 Vielen Dank, dass Sie sich für diesen Triumph Originalzubehörsatz
MehrDer Berufskraftfahrer:
Der Berufskraftfahrer: Ein vielseitiger, abwechslungsreicher und anspruchsvoller Beruf mit vielen Möglichkeiten. Denn Berufskraftfahrer sind Profis im Umgang mit Menschen, Maschinen, Technik, Umwelt und
MehrAcht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrGegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien
Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien ANHANG I I. LISTE DER IN ARTIKEL 8 GENANNTEN SACHGEBIETE A. Bürgerliches Recht 1. die wichtigsten
MehrArbeitskörbe und Hubbühnen
Begleitheft Arbeitskörbe und Hubbühnen Arbeitskörbe und Hubbühnen Diese Information dient dem Vortragenden (Vorgesetzten) als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Sicherheit bei Arbeitskörben und
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen
Problem: Vorblatt Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-428/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG hat dieser festgestellt, dass die Republik
MehrAbschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009
Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Einleitung Eine der Schwerpunktaktionen der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrGABELSTAPLER SICHER FAHREN
GABELSTAPLER SICHER FAHREN 28 REGELN FÜR DEN SICHEREN UMGANG MIT GABELSTAPLERN TOYOTA INDUSTRIAL EQUIPMENT und BT sind Marken von TOYOTA MATERIAL HANDLING in Europa Nur befugte Personen dürfen Stapler
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrDienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
MehrRANGIERHILFE FÜR PKW ANHÄNGER
Version: MI1 RANGIERHILFE FÜR PKW ANHÄNGER RGH 270 ARTIKEL-NR. 19879 LESEN SIE DIE BEDIENUNGSANLEITUNG UND DIE SICHERHEITSHINWEISE VOR DER ERSTEN VERWENDUNG GRÜNDLICH DURCH! DEMA-VERTRIEBS GMBH IM TOBEL
MehrQualitätssicherung bei der Ausbildung von Flurförderzeugfahrern. Ulrich Süßner, Fachkongress Warenlogistik 2015
Qualitätssicherung bei der Ausbildung von Flurförderzeugfahrern Ulrich Süßner, Fachkongress Warenlogistik 2015 29.09.2015 Warum dieses Thema? d.h. wirklich besser ist das in den letzten Jahren nicht geworden
MehrBerufskraftfahrer-Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im
MehrSpanabhebende Metallbearbeitung
Spanabhebende Metallbearbeitung Unterweisen 1 Testbogen Nr. 003 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. Welche Gefährdungen treten an Maschinen auf? Quetsch-, Scher- und Stoßgefahren durch lineare
MehrMutterschutz Risikoanalyse
Mutterschutz Risikoanalyse Anleitung: Arbeitgeber Orientieren Sie Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter bereits bei Stellenantritt über arbeitsplatzbezogene Gefahren während einer Schwangerschaft. Informieren
MehrUnfallprävention Jugendliche Handverletzungen. Ein Schwerpunkt der Arbeitsinspektion 2014/2015 ArbeitnehmerInnenschutzstrategie
Unfallprävention Jugendliche Handverletzungen Ein Schwerpunkt der Arbeitsinspektion 2014/2015 ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Arbeit,
MehrTIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer
ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Mehr2013 Transport Anhänger. Hi-max
Hi-max Connected to you Brian James Trailers stellt eine Vielzahl an beliebten Anhängern für den PKW-Transport her, u.a. auch für Rennwagen, um jeder denkbaren Anforderung gerecht werden zu können. Die
MehrLithium-Batterien. Lagern und Transportieren
Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung
MehrVerkehrsabsicherung von Einsatzstellen
Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle
MehrGebrauchsanweisung Ladebrücke
BGR 233 GEPRÜFT Gebrauchsanweisung Ladebrücke Beachten Sie den Schulungsfilm auf www.kruizinga.de Bitte vorab lesen! 1Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie die Ladebrücke gebrauchen. Die
MehrMutterschutz in chemischen Laboratorien
Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52
MehrVI. Mechanische Gefährdungsfaktoren
VI. Mechanische Faktoren Seite 1 / 17 VI. Mechanische Gefährdungsfaktoren VI. Mechanische Faktoren Seite 2 / 17 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Mechanische Faktoren 2 Physikalische Grundlagen und Klassifizierung
MehrInterne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe
Stand 05/02 Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe 1. Allgemeine Angaben : Arbeitsbereich: Liegenschaft und Räume: 2. Laborleiter/Werkstattleiter /Bereichsverantwortlicher:
MehrDruckluftbehälteranlage
Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter - Behälter B5 - Herstell-Nr: 251802 Betreiber: Betriebsort: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel Druckluftbehälteranlage Grundlage: 3 BetrSichV Wichtige Hinweise
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
MehrEis und Schnee. Gefahr durch Eis und Schnee auf Lkw
Eis und Schnee Gefahr durch Eis und Schnee auf Lkw Der Unternehmer ist nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet, seine Fahrer zu unterweisen Unbemerkte Eis- und Schneeansammlungen auf
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
MehrMerkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr
Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von kleinen Gasgefäßen stellt Beförderer gelegentlich vor große Schwierigkeiten.
MehrPRÜFUNGSTRAINING. Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz. Hinweis
Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht, mit dem Schwerpunkt Mutterschutz bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 30. PRÜFUNGSTRAINING Arbeits- und Sozialrecht
MehrTeil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte
Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte Folie 1 Inhalt der Winterschulung - Teil 1 Folie 2 Rechtsvorschriften Grundsätze für die Nutzung von Sonderbzw. Wegerecht Verhalten
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrFahrerknigge - Verhaltensweisen und Benimmregeln bei Biomassetransporten
Fahrerknigge - Verhaltensweisen und Benimmregeln bei Biomassetransporten Nr. II 11/2012 Zusammengestellt für die Arbeitsgruppe II (Substratbereitstellung) im Biogas Forum Bayern von: Martin Gehring (KBM
MehrDer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 33/2015 07.08.2015 Kr ITALIEN: Verbot der Verwendung bestimmter Winterreifen im Sommer Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuelle Diskussion um
MehrBetriebsanleitung. Arbeitskorb
Betriebsanleitung Arbeitskorb Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Sicherheitshinweise.. 3 3. Technische Daten 4 4. Produktbeschreibung.. 4 5. Betrieb. 5 6. Wartung... 6 7. EG Konformitätserklärung...
MehrFI RAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG 4 Düsseldorf
FI RAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG 4 Düsseldorf Brehmstraße i iq Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutz-Versicherung (ARB) 1 Gegenstand der Versicherung 1. Die Versicherungs-Gesellschaft
MehrAbschleppen und Schleppen
und Schleppen Grundsätze Dem Begriff des Abschleppens liegt der Nothilfegedanke zugrunde. Es sollen im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt oder aber auch zum Verschrottungsplatz
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen Sichere Arbeitsmittel! 1 Kernaussagen der BetrSichV Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel
MehrInformation zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG)
Information zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist bereits seit dem 14.08.2006 in Kraft. Allerdings haben die Regelungen dieses Gesetzes aufgrund
MehrZugsammelschiene. 1.000 V Spannung vom Triebfahrzeug oder aus einem externen Einspeisepunkt (Vorheizanlage).
Unterweisung für Feuerwehren Ing. Wolfgang Helm Aug. 2012 Zugsammelschiene 1.000 V Spannung vom Triebfahrzeug oder aus einem externen Einspeisepunkt (Vorheizanlage). Anschluss nicht berühren, solange Stromabnehmer
Mehr