Betreuungsvertrag zwischen
|
|
- Lena Baumhauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr Betreuungsvertrag zwischen Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstrasse 45 vertreten durch den Vorstand -nachstehend Träger genannt und der/dem/den Personensorgeberechtigten: 1. Mutter Name, Vorname: Telefon: Beruf: 1.1 Vater Name, Vorname: Telefon: Beruf: 1
2 wird folgender Vertrag geschlossen: 2. Aufnahme Das Kind Name, Vorname: Geburtsdatum: Nationalität: Geschlecht: Familiensprache: Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig, alle Erklärungen im Hinblick auf diesen Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen. Sie haften für alle Verpflichtungen aus dem Betreuungsverhältnis als Gesamtschuldner. 3. Betreuungszeit Die Einrichtung übernimmt mit Wirkung vom: die Betreuung des Kindes: für die Leistungsart: 35 Stunden ( Uhr) 45 Stunden ( Uhr) für den Zeitraum: befristet bis zum: bis zum Eintritt in die Schule. 2
3 4. Öffnungs- und Schließzeiten Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr geöffnet. Die/der Sorgeberechtigte(n) verpflichtet(en) sich, das Kind regelmäßig zwischen Uhr in den Kindergarten zu bringen und pünktlich wieder abzuholen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache. Die Eltern stellen jederzeit eine telefonische Erreichbarkeit sicher. Sollten Kinder, die 35 stündige Betreuungszeit gewählt haben, des Öfteren nach Uhr abgeholt werden, so wird nach vorheriger schriftlicher Ermahnung über das Jugendamt die Betreuungszeit auf 45 Stunden hoch gesetzt. Krankheiten von Kindern sind schnellstmöglich dem Kindergartenpersonal mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten sind unverzüglich zu melden. Die Öffnungszeiten können unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Bedingungen für die personelle Besetzung durch den Träger nach entsprechenden Beratungen geändert werden. Eine vorübergehende Schließung kann aufgrund ansteckender Krankheiten oder einen Ausfall von pädagogischen Kräften erfolgen. Die Tageseinrichtung hält eine Schließungszeit im Umfang von 3 Wochen ein. Diese werden in der Vorstandssitzung unter Beteiligung der pädagogischen Kräfte festgelegt und anschließend veröffentlicht. Eine Erstattung von Beitragskosten erfolgt für diesen Zeitraum nicht. 5. Gesundheitsvorsorge/Gesundheitsnachweis Bei der Aufnahme des Kindes ist von den Personensorgeberechtigten gem. 10 Kinderbildungsgesetz der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch die Vorlage des Vorsorgeuntersuchungsheftes für Kinder oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erbringen. Die Kosten für diese Bescheinigung tragen die Eltern. Die Personensorgeberechtigten informieren die Einrichtung über durchgeführte Impfungen und überstandene Infektionskrankheiten des Kindes. Akut kranke, fiebrige Kinder dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, das Kind -falls erforderlich- unverzüglich abzuholen. In der Tageseinrichtung werden keine Medikamente verabreicht. Ausnahmeregelungen können für Kinder mit chronischen Erkrankungen getroffen werden. Hierzu ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich. Die/der Personensorgeberechtigte/n bestätigt/en mit seiner/ihrer Unterschrift, dass das beigefügte Merkblatt Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Kenntnis genommen wurde und die hieraus hervorgehenden Verpflichtungen eingehalten werden. 3
4 Das Merkblatt ist Bestandteil dieses Betreuungsvertrages. Die dort aufgeführten Krankheiten sind dem Träger bei Auftritt in der Familie des betreuten Kindes zu melden, das Kind muss ggf. zu Hause bleiben. Der Träger ist verpflichtet, die aufgetretene Krankheit dem Gesundheitsamt zu melden, diese Meldung verstößt nicht gegen den Datenschutz. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann vorzulegen, wenn das Kind nach einer ansteckenden Krankheit i.s.d. Infektionsschutzgesetzes wieder in die Kindertageseinrichtung zurückkehrt. Gemäß 10 KiBiz ist die gesundheitliche Entwicklung der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung sind die Eltern frühzeitig zu informieren und geeignete Hilfen zu vermitteln. Gemäß 8a SGB VIII sind Fachkräfte zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos hinzuzuziehen. Bei fortbestehender Gefährdung ist das Jugendamt zu informieren. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der 61 ff SGB VIII werden beachtet. Die Personensorgeberechtigten geben dem Träger bekannt, welche Personen in dringenden Fällen bei Nichterreichung der Personensorgeberechtigten benachrichtigt werden können und welche/r Arzt/Ärztin im Bedarfsfall konsultiert werden kann. Die Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass im Notfall jede/r Ärztin/Arzt konsultiert werden kann. 6. Datenerhebung und -verarbeitung, Mitteilungspflichten Der Betreuungsvertrag ist Grundlage für die Berechnung der finanziellen öffentlichen Förderung und wird vom Träger als Nachweisdokument dem Jugendamt vorgelegt ( 18 (2) KiBiz). Der Träger weist darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten verpflichtet sind, dem Träger der Tageseinrichtung zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) folgende Daten mitzuteilen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familiensprache und Namen, Vornamen und Anschrift der Eltern. Der Träger ist gem. 12 KiBiz berechtigt und verpflichtet, diese Daten sowie die weiteren kindesbezogenen Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem KiBiz erforderlich sind, zu erheben und zu speichern und nur denjenigen Personen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen. Der Träger wird gemäß 23 KiBiz die zur Erhebung des gesetzlichen Elternbeitrages erforderlichen Angaben dem zuständigen Jugendamt mitteilen. Die Daten, die er gemäß 14 (3) KiBiz zur Durchführung des Sprachstandfeststellungsverfahrens erhebt, werden von ihm dem jeweiligen Schulamt übermittelt. Darüber hinaus werden ohne zwingende gesetzliche Grundlage kindesbezogene Daten grundsätzlich nur an die Personensorgeberechtigten weitergegeben. 4
5 7. Bildungsdokumentation/ Einverständniserklärung Die Personensorgeberechtigten werden regelmäßig über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses Ihres Kindes informiert. Die Entwicklung der Kinder soll beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden. Für die Erstellung einer Bildungsdokumentation jedes einzelnen Kindes ist die ausdrückliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Die beiliegende Erklärung der Personensorgeberechtigten zur Bildungsdokumentation nach der Bildungsvereinbarung NRW muss mit Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ausgefüllt an die Einrichtung zurückgegeben werden. 8. Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht Die Aufsicht über die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur Tageseinrichtung obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch das pädagogische Personal der Einrichtung und endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten. Falls das Kind nicht persönlich abgeholt wird, muss der Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf. Soll das Kind den Heimweg alleine antreten, so muss der Einrichtung eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollten nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt auch den Personensorgeberechtigten eine Aufsichtspflicht. Kinder, die verbindlich in die Einrichtung aufgenommen worden sind, sowie Gastkinder, sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung, bei gemeinsamen Veranstaltungen und Ausflügen sowie auf dem Weg zur und von der Tageseinrichtung bzw. der Veranstaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. 9. Verpflichtung der Personensorgeberechtigten Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zu folgenden Punkte: Erfüllung des Betreuungsvertrages Teilnahme an den Mitgliederversammlungen mit mindestens einem Elternteil Leistung von Gemeinschaftsarbeit: 16 Std. pro Elternpaar und 8 Std. pro alleinerziehenden Elternteil (die Hälfte der Pflichtstunden jeweils im ersten Kindergartenhalbjahr und die andere Hälfte im zweiten Kindergartenhalbjahr) Vorstandsarbeit entbindet von den o.g. Pflichtstunden. Nicht geleistete Pflichtstunden werden mit 25,00 pro Stunde in Rechnung gestellt. 5
6 10. Elternbeiträge Für die Betreuung des Kindes in der Einrichtung des Trägers sind die Personensorgeberechtigten gem. 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gegenüber dem örtlichen Jugendamt zur Zahlung von Elternbeiträgen verpflichtet. Zu diesem Zweck teilt der Träger dem Jugendamt die Namen und Anschriften, Geburtsdaten, Betreuungszeiten sowie Aufnahme und Abmeldedaten der Kinder sowie die entsprechenden Angaben der Eltern mit ( 23 Abs. 2 KiBiz). Der Vereinsbeitrag sowie die Höhe des Essensgeldes sind in der Beitragsordnung geregelt. Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Der Beitrag incl. des Essensgeldes an den Träger ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. eines jeden Monats zu entrichten. Er ist ganzjährig und in voller Höhe zu entrichten. Dies gilt auch für die Ferienzeiten und sonstigen Schließtage ebenso auch für die Schließzeiten, die vom Träger als auch behördlich aufgrund besonderer Vorkommnisse angeordnet werden, sowie bei Fehlzeiten des Kindes. Wird der Beitrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht fristgerecht überwiesen, ist der Träger berechtigt, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen. Anfallende Mahngebühren sowie Verzugszinsen gehen zu Lasten des/der Sorgeberechtigten. 11. Vertragsdauer 1. Der Vertrag gilt für das Kindergartenjahr 20.../ Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Kindergartenjahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. 3. Der Betreuungsvertrag endet spätestens ohne Kündigung mit dem 31.Juli des Jahres, in dem das Kind eingeschult wird. 4. Die ordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (31.07.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen und bis spätestens zum des jeweiligen Kindergartenjahres dem Vertragspartner zugegangen sein. 5. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. 6
7 12. Zustandekommen des Vertrages 1. Dieser Vertrag ist nur unter der Bedingung wirksam, dass mindestens einer der Personensorgeberechtigten aktives Mitglied im Verein (Träger) ist. 2. Die aktive Vereinsmitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung und endet mit der Auflösung oder Kündigung des Betreuungsvertrages. 3. Der Vertrag wird vorbehaltlich der rechtverbindlichen Bewilligung des im Rahmen der Jugendhilfeplanung abgesprochenen und vom Träger beantragten Platz- Kontingentes durch die Kommune geschlossen. Im Falle eines anders lautenden Bewilligungsbescheides orientieren sich die notwendigen Veränderungen in den Platzzusagen des Trägers an den Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtung. 13. Allgemeine Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die Regelung, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gewollten in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke Dortmund, den Personensorgeberechtigte/-r Personensorgeberechtigte/-r Dortmund, den für den Trägerverein/Vorstand Anlagen - Aufnahmeantrag Trägerverein - Beitragsordnung - Merkblatt Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Lastschrifteinzugsermächtigung - Vereinbarung Medikamentengabe 7
8 Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr Aufnahmeantrag Nach den Regelungen der Satzung des Vereines beantrage/n ich/wir hiermit die Mitgliedschaft im Trägerverein Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr. 45 Gleichzeitig wird die Satzung uneingeschränkt anerkannt. Die Satzung ist unter einsehbar und kann auf Wunsch in gedruckter Form ausgehändigt werden. Sorgeberechtigte: Name: Vorname: Name: Vorname: Dortmund, den Unterschrift Antragsteller/-in Unterschrift Antragsteller/-in 8
9 Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr Beitragsordnung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Beschluss der Mitgliederversammlung vom (1) der Satzung des Purzelbaum e.v.: Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Beitragshöhe und -fälligkeit legt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung mit einfacher Mehrheit fest. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 (beginnend mit dem ) gelten folgende Beiträge: Vereinsbeitrag Der Vereinsbeitrag beträgt pro Elternschaft (einerlei, ob nur eine oder zwei Personen Mitglied im Verein sind) ❿ ❿ für das erste Kind im aktiven Betreuungsverhältnis: 30,00 EUR, für jedes weitere Kind: 15,00 EUR Essensumlage Die Umlage umfasst den Wareneinsatz für das gemeinsame Frühstück und das warme Mittagessen aller Kinder. Sie beträgt im Kindergartenjahr 2016/2017: 35,00 EUR pro Kind unter 3 Jahren 55,00 EUR pro Kind über 3 Jahren Der Mitgliedsbeitrag und die Essensumlage sind für das Kindergartenjahr kalkuliert und fällig zu jedem 01. des jeweiligen Beitragsmonats (auch bei Schließungszeiten). Sie können in eine Überweisung zusammengefasst werden. Die Arbeit des Kassierers würde entlastet, wenn alle Eltern bitte entsprechende Daueraufträge einrichten würden. 9
10 Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr Einzugsermächtigung für Lastschriften Hiermit ermächtige(n) Ich/Wir die fälligen Mitgliedsbeiträge, sowie die Essensumlage, wie in der Beitragsordnung angegeben, von meinem Konto, bis auf Wiederruf, einzuziehen. Die Einzugsermächtigung endet automatisch mit dem Ausscheiden des/der Kindes/Kinder aus dem Betreuungsvertrag. Sorgeberechtigte: Name: Vorname: Bankverbindung: IBAN: BIC: Institut: Dortmund, den Unterschrift Antragsteller/-in 10
11 Elterninitiative Purzelbaum e.v. Ebbinghausstr Vereinbarung über die Vergabe von Medikamenten in der Kindertageseinrichtung Zwischen: Elterninitiative Purzelbaum e.v. (Träger) und den Erziehungsberechtigten Name: Name des Kindes: geboren am: wird folgende Vereinbarung getroffen: Das Kind benötigt folgende Medikamente zur dauerhaften Medikation: Medikament: Dosierung: Bedarf: Die Gabe von Medikamenten erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Stellungnahme bzw. Anweisung des behandelnden Arztes. Soweit dies möglich ist, wird die Grundmedikation, von den Eltern durchgeführt. Die Medikamentengabe wird vom Träger dokumentiert. Ein Elternteil muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch erreichbar sein. Die Medikamente werden sachgerecht und kindersicher aufbewahrt. Sie sind mit dem Namen des Kindes versehen. 11
12 Es finden regelmäßige Gespräche zwischen Eltern und der Tageseinrichtung zur Situation des Kindes statt. Soweit erforderlich nimmt ein Elternteil bei Aktionen außerhalb der Tageseinrichtung, die besondere Sorgfalt benötigen, teil Dortmund, den Unterschrift Träger Unterschrift Erziehungsberechtigte/-r 12
Betreuungsvertrag. Zwischen dem Verein. Name: Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.v. Anschrift: Liebigstraße 120b, Köln
Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Name: Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.v Liebigstraße 120b, 50823 Köln vertreten durch die Geschäftsführung/Vorstand - nachfolgend Träger
MehrBetreuungsvertrag. wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Aufnahme: 1: Das Kind. Name: zwischen dem Verein. KinderZeit e.v. Girmesdyk 24,47803 Krefeld
Kindertagesstätte Kleiderbörse Großelternpatenschaften Babysittervermittlung - Betreuungsvertrag zwischen dem Verein KinderZeit e.v. Girmesdyk 24,47803 Krefeld vertreten durch den Vorstand - nachfolgend
MehrBetreuungsvertrag Gruppe III
Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Betreuungsvertrag Gruppe III Zwischen dem Regenbogen e.v. als Träger der Integrativen Kindertagesstätte
MehrBetreuungsvertrag Zwischen dem Verein
Betreuungsvertrag http://www.deutsch-franzoesischer-kiga.de Zwischen dem Verein vertreten durch seinen Vorstand und Name: Vorname: Anschrift: Tel. privat: Tel. tagsüber: Handy-Nr. : Email: den/der/dem
MehrBetreuungsvertrag. Zwischen dem Niehler Elternverein e.v. vertreten durch seinen Vorstand. und. den/der/dem Personensorgeberechtigten:
Betreuungsvertrag Zwischen dem Niehler Elternverein e.v. vertreten durch seinen Vorstand und den/der/dem Personensorgeberechtigten: Name: Vorname: Anschrift: Tel. privat: Tel. dienstl.: Tel. mobil: Email:
MehrBetreuungsvertrag Ausfertigung Personensorgeberechtigte/r Zwischen dem Verein
Betreuungsvertrag Ausfertigung Personensorgeberechtigte/r Zwischen dem Verein vertreten durch seinen Vorstand und Elternselbsthilfe Regenbogen e. V. Detmold - Hiddesen den/der/dem Personensorgeberechtigten:
MehrKindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v.
Kindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v. 1 Pädagogisches Konzept Die Eltern erkennen das pädagogische Konzept in der jeweils gültigen Fassung (siehe unter www.kindergarten-harmonie.de)
MehrElterninitiative Bollerwagen e.v. Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband/ Landesverband NRW
Elterninitiative Bollerwagen e.v. Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband/ Landesverband NRW Halbenmorgen 5 51427 Bergisch Gladbach Telefon 02204/61633 E-mail: bollerwagen@netcologne.de www.bollerwagen-refrath.de
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 10.07.2012 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrStadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.
Stadt Tegernsee V E R T R A G über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee Zwischen der Stadt Tegernsee, vertreten durch den 1. Bürgermeister - nachstehend Träger
MehrB e t r e u u n g s v e r t r a g. Schulkinder ... über die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes... Straße, Hausnummer:... PLZ, Ort:...
Stadt Betzenstein ID-Nr... Nürnberger Str. 5 91282 Betzenstein B e t r e u u n g s v e r t r a g Schulkinder zwischen Kindergarten Riegelstein, Riegelstein 21, 91282 Betzenstein vertreten durch Stadt Betzenstein,
MehrBetreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+
Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Zwischen Frau/Herrn Vor- und Nachname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil und dem Verein Betreute Schulen
MehrBetreuungsvertrag zur Förderung eines Kindes in der Tageseinrichtung Name: Waldzwerge-Kindergarten e.v. Haldern
Betreuungsvertrag zur Förderung eines Kindes in der Tageseinrichtung Name: Waldzwerge-Kindergarten e.v. Haldern Zwischen dem Träger der Einrichtung Name: Waldzwerge-Kindergarten Telefax: Email: Internet:
MehrBetreuungsvertrag / Hausaufgabenhilfe
Förderverein der Grundschule Rechtenbach e.v. Weidenhäuser Str. 43 A 35625 Hüttenberg Betreuungsvertrag / Hausaufgabenhilfe Zwischen Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: Anschrift: Telefon / Handy:
MehrBetreuungsvertrag. zwischen... Name und Anschrift des e. V., der Kirchengemeinde
Stempel der Einrichtung Betreuungsvertrag zwischen Name und Anschrift des e. V., der Kirchengemeinde vertreten durch im folgenden Träger genannt und Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte) über die Betreuung
MehrSchwaamer Straße Wegberg
Schwaamer Straße 14 41844 Wegberg www.waki-waldgeister.de info@waki-waldgeister.de Die/der Personensorgeberechtigte verpflichtet bzw. verpflichten sich, den Betreuungsvertrag zu erfüllen und an den Träger
MehrKindergartenordnung für den Kindergarten Kleiner Drache Königswinter Talbereich e.v. Bismarckstr Königswinter
Kindergarten Kleiner Drache Königswinter Talbereich e. V. -Der Vorstand- Kindergartenordnung für den Kindergarten Kleiner Drache Königswinter Talbereich e.v. Bismarckstr. 17 53639 Königswinter 1. Ziele
MehrKindertagesstätten Betreuungsvertrag
Universitätsmedizin Göttingen Kindertagesstätten Betreuungsvertrag Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Anschrift:
MehrBetreuungsvertrag. Schwaamer Straße Wegberg
Schwaamer Straße 14 41844 Wegberg www.waki-waldgeister.de info@waki-waldgeister.de Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Elterninitiative Waldgeister e.v. vertreten durch seinen Vorstand und den/der/dem
MehrÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom
ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom zwischen und Förderverein der Joseph - von - Eichendorff - Schule e.v., im folgenden Verein genannt Herr/Frau... Vor- und Zuname(n) des/der gesetzl.
MehrBetreuungsvertrag Campuserholung Herbst Frau/Herrn... wohnhaft...
Betreuungsvertrag Campuserholung Herbst 2017 zwischen dem Familienservicebüro der Technischen Hochschule Köln und Frau/Herrn... wohnhaft......... im Folgenden: Erziehungsberechtigte wird folgender Vertrag
MehrTageseinrichtungen für Kinder. Betreuungsvertrag
Tageseinrichtungen für Kinder Betreuungsvertrag Gliederung des Betreuungsvertrages Präambel 1. Aufnahme von Kindern 1.1 Anmeldeverfahren 1.2 Aufnahmeverfahren 2. Öffnungs- und Schließzeiten, Feriendienste
MehrVerbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag
STADT WINDSBACH http://www.windsbach.de Verbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Windsbach vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Matthias Seitz im folgenden Träger genannt und
MehrAnmeldeformular. Hiermit melden wir unser Kind. O für die Kinderkrippe Wolkennest. O für den Kindergarten an. Aufnahme zum: Monat Jahr
Anmeldeformular Hiermit melden wir unser Kind O für die Kinderkrippe Wolkennest O für den Kindergarten an. Aufnahme zum: Monat Jahr Angaben über das Kind Name geb. am Staatsangehörigkeit Vorname Geschlecht
MehrA n m e l d u n g / V e r t r a g
Ansprechpartner der Kinderfreunde Renningen e.v. für die Verträge / Gebühren: Cordula Leicht (Kassiererin), e-mail: cordulaleicht@gmx.de, Tel: 07159 / 167251, für die Verträge / Betreuung (in Malmsheim):
MehrB Betreuungsvertrag Betreute Grundschule (nachfolgend BGS genannt) für das Schuljahr 2019/ 20
B Betreuungsvertrag Betreute Grundschule (nachfolgend BGS genannt) für das Schuljahr 2019/ 20 Zwischen dem Betreuungsverein Betreute Grundschule Thüle e.v. und den Personensorgeberechtigten Mutter Name
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)
MehrAnmeldebogen. Geburtsdatum... Geburtsort/ Land... Anschrift... Telefon... Telefon Arbeit... Handy. E- Mail. Beruf... Arbeitsstelle... Anschrift...
Kath. Kindergarten St. Johannes Am Kindergarten 8 Zum Allerheiligsten Welterlöser 85244 Röhrmoos Hebertshausen (KITA- Verbund) Tel: 08139/ 6544 Fax: 08139/ 99 62 92 st-johannes.roehrmoos@kita.erzbistum-muenchen.de
MehrBetreuungsvertrag. Vertragsnummer: Vertrag ausgegangen: Vertrag eingegangen:
Evangelisches Kinderhaus Gabenreich Hauptstr. 3a, 01689 Weinböhla HYPERLINK "http://www.kinderhaus.weinboehla.de" www.kinderhaus-weinboehla.de & Telefon: 045243/44488 Vertragsnummer: Vertrag ausgegangen:
Mehr(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches
Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar
MehrBetreuung Diesterweg-Grundschule e.v. Nievergoltstraße Worms
Anmeldung zur Betreuung der Diesterweg-Grundschule Hiermit melde ich mein Kind ab dem Schuljahr zur Betreuung an: Name, Vorname (Kind): Geburtsdatum: Straße: PLZ / Ort: Klasse: Mein Kind soll zu folgenden
MehrBetreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag
Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Zwischen dem Landkreis Gießen, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
MehrBetreuungsvertrag. Name(n): Strasse: Wohnort: Telefon privat: dienstl.: Hiermit melde/n ich/wir mein/unser Kind,
Traumburg für Weltentdecker Ein Haus für Kinder Bgm. Roth Str. 2 91781 Dettenheim Tel. 09142-1503 Betreuungsvertrag zwischen dem Verein Traumburg für Weltentdecker e.v., vertreten durch den Vorsitzenden
MehrKindertagesstätte MIKADO e.v., Cleethorpeser Platz 5, KÖNIGSWINTER
Betreuungsvertrag Zwischen dem gemeinnützigen Verein Kindertagesstätte MIKADO e.v., Cleethorpeser Platz 5, 53639 KÖNIGSWINTER vertreten durch den Vorstand - nachfolgend Träger genannt und den Erziehungsberechtigten
MehrHAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.
HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen
MehrANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar
ANTRAG auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, 23966 Wismar Antragsteller Berechtigter: Telefonisch erreichbar: dienstlich privat Berechtigter:
MehrKindertagesstättenordnung St. Franziskus
Kindertagesstättenordnung St. Franziskus 1 2 3 Inhalt II. Aufnahmebedingungen 4 II. Aufnahmevertrag 4 III. Öffnungszeiten 5 IV. Kernzeit 6 V. Kosten 6 VI. Ferienordnung 8 VII. Aufsichtspflicht und Haftung
MehrSatzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Moosburg a.d.isar (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 30.05.2006 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg
MehrB E T R E U U N G S V E R T R A G (Stand )
B E T R E U U N G S V E R T R A G (Stand 29.02.2008) Zwischen dem Verein Aktion Regenbogen e.v., Elterninitiative für ein Integratives Montessori Kinderhaus Bonn, Limpericher Straße 55, 53225 Bonn, vertreten
MehrBetreuungsvertrag. Gesetzliche(r) Vertreter(in): 1.) Name: Anschrift: tagsüber erreichbar unter Tel:
Telefon: (02175) 1230 Fax: (02175) 167044 E-Mail: info@regenbogenland-leichlingen.de Homepage: www.regenbogenland-leichlingen.de Leichlinger Elterninitiative e.v. Kindergarten Regenbogenland Am Hammer
MehrAufnahmevertrag. und Frau/Herrn. Anschrift
Aufnahmevertrag Zwischen der Bethanien Diakonissen-Stiftung Dielmannstr. 26 in 60599 Frankfurt am Main als Träger der Tageseinrichtung für Kinder Haus der kleinen Leute, Klöttschen 58 in 45468 Mülheim/Ruhr
MehrBetreuungsvertrag. Beteiligung der Eltern Unser Personal bemüht sich um umfassende Elternkontakte. Elternbeteiligung ist ausdrücklich erwünscht.
Betreuungsvertrag Leistungsumfang Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Alter von sechs Monaten bis zur Einschulung. In überschaubaren Gruppen erhalten die Kinder Gelegenheit soziale Kontakte
MehrWindelrocker Sondelfingen e.v. Benutzungsordnung. Reicheneckerstrasse 73, Reutlingen-Sondelfingen
Benutzungsordnung für die Kleinkindgruppe Trägerverein: Adresse: Windelrocker Sondelfingen Windelrocker Sondelfingen e.v. Reicheneckerstrasse 73, 72766 Reutlingen-Sondelfingen Stand: 01/2017 Kleinkindgruppen
MehrKINDERTAGESSTÄTTENVERTRAG DER EV. MARKUSKIRCHENGEMEINDE BUTZBACH
KINDERTAGESSTÄTTENVERTRAG DER EV. MARKUSKIRCHENGEMEINDE BUTZBACH Butzbach im Juli 2010 Liebe Eltern, Ihr Kind wird demnächst einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen. Wir freuen
MehrBetreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Mittelpunktgrundschule Hungen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag
Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Mittelpunktgrundschule Hungen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Zwischen dem Landkreis Gießen, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten
MehrELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder Liebe Eltern, Sie möchten, dass Ihr Kind in einer städt. Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen
MehrZwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." Gesetzliche/r Vertreter...
Zwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." - im folgenden Verein genannt - und Name des Kindes... Klasse... Anschrift...... Gesetzliche/r Vertreter... - im Folgenden
MehrSatzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom 07.05.2013 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung
MehrSatzung zur Benutzung des städtischen Schulkindergartens (SchuIkindergartensatzung)
in der Fassung der Satzung zur Benutzung des städtischen Schulkindergartens (SchuIkindergartensatzung) 1. Änderungssatzung vom 31.07.2015 Die Stadt Wolfratshausen erlässt auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Nr.
MehrGemäß Gemeinderatsbeschluss vom
Satzungstitel Archivsatzung Seite 1 von 1 vom 01.02.2017 Gemeinde Gauting Bekanntmachung G E M E I N D E G A U T I N G Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2017 erlässt die Gemeinde Gauting aufgrund der
MehrBetreuungsvertrag. Kinderbetreuung BÄRENVILLA. 1 Beginn und Umfang der Betreuung. Zwischen. Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift..
Betreuungsvertrag Zwischen Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift.. Telefon Fax Telefon mobil.. und Frau Karin Herborn-Amtmann (Tagesbetreuungsperson) Nietzschestraße 21 / 80807 München Telefon: 089-14839753
MehrAnmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V.
Ansprechpartner: Ingo Porzel Esther Brühl Am Momartsberg 22 Alte Schule 64732 Bad König 64732 Bad König Tel.: 06063 691 Tel.: 06063 5770621 Handy: 0171 6050628 Handy: Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis
MehrEltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, Zerbst/ Anhalt. Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG.
Eltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, 39261 Zerbst/ Anhalt Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG zwischen dem Freien Kinder-Garten Zerbst e.v. und den Eltern Elternteil
MehrExemplar für den Träger FAD: Geschwisterkind: Freistellung für Zeitraum: Kündigung zum: Zu zahlende Differenz/Benutzungsgebühr:
Exemplar für den Träger FAD: Geschwisterkind: Freistellung für Zeitraum: Kündigung zum: Zu zahlende Differenz/Benutzungsgebühr: Betreuungsvertrag zwischen der Kreisstadt Eschwege vertreten durch den Magistrat
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
MehrBENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni 2003 1 Begriffsbestimmungen und Aufgaben Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen
MehrKinderkartei/Anmeldung für:
Kinderkartei/Anmeldung für: Adresse: Kommunaler Kindergarten Unterm Regenbogen Panoramastraße 6 69257 Wiesenbach Telefon: 06223-49805 E- mail: kom.kiga@wiesenbach-online.de http://www.wiesenbach-online.de/kulturbildung/komm_gkiga.html
MehrVertragsbedingungen. zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform
Vertragsbedingungen zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform (1) Das MiniMAZ wird vom Verein MAZ e.v. als satzungsgemäßer Zweckbetrieb betrieben. Der Verein verfolgt ausschließlich
Mehrdem Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh, Prälat-Steininger-Str. 1, Schönbrunn
Mittagsbetreuung Dienstleistungsvertrag (Tagesbetreuung) zwischen Vor- und Zunahme der Personensorgeberechtigten Straße und Hausnummer - nachstehend als Personensorgeberechtigte benannt - und PLZ und Ort
MehrANMELDUNG FÜR EINEN KRIPPENPLATZ
ANMELDUNG FÜR EINEN KRIPPENPLATZ Gewünschter Zeitpunkt der Aufnahme: Personalien des Kindes: männlich weiblich divers Vorname, Name Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
MehrKinderbetreuungsvertrag Montessori Kinderhaus Karben
1.Vertragsparteien Zwischen dem Montessori-Verein Karben-Bad Vilbel e.v. als Träger des (MoKiK) und den Sorgeberechtigten: Nachname Vorname Straße Wohnort Beruf/derzeitige Tätigkeit Arbeitgeber / Selbständig
MehrKinderkartei/Anmeldung für: (Name, Vorname des Kinders)
Kinderkartei/Anmeldung für: (Name, Vorname des Kinders) Adresse: Kommunaler Kindergarten Unterm Regenbogen Panoramastraße 6 69257 Wiesenbach Telefon: 06223-49805 E- mail: kom.kiga@wiesenbach-online.de
MehrOffene Ganztagsgrundschule der Stadt Gescher
Offene Ganztagsgrundschule der Stadt Gescher Schule: Caritasverband für das Dekanat Borken e.v. Betreuungsvertrag für das Schuljahr 2013/2014 zwischen dem Caritasverband für das Dekanat Borken e.v., vertreten
MehrAufnahmevertrag Kindergarten
Wehrlestraße 7 81675 München Tel: 089.98 62 62 Fax: 089.92 10 49 98 www.raulino-kindergarten.de Hypovereinsbank München Konto: 10335971 / BLZ: 70020270 IBAN: DE38700202700010335971 SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
MehrKindergartenordnung. Elterninitiative Drachenkinder e. V. (Stand: September 2011) 1. Allgemeines
(Stand: September 2011) Elterninitiative Drachenkinder e. V. 1. Allgemeines Die Elterninitiative Drachenkinder e.v. wurde im April 1999 gegründet. Sie ist Träger des Kindergartens und beim Amtsgericht
MehrKINDERGARTENORDNUNG. Ordnung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Kreuztal vom
KINDERGARTENORDNUNG Ordnung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Kreuztal vom 17.12.2009 I. Stadt Kreuztal als Träger von Kindergärten Im Bewusstsein um die Verantwortung für das Wohl unserer Kinder
MehrKinderkrippe Rasselbande. Fasanenstr Vaterstetten. Telefon: 08106/ Fax:
Kinderkrippe Rasselbande Fasanenstr. 30 85591 Vaterstetten Telefon: 08106/32028 Fax: 08106/810523 @-mail: rasselbande.vat@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4
MehrVertrag über die Teilnahme an der Betreuung im Rahmen des Programms Sek I.
Vertrag über die Teilnahme an der Betreuung im Rahmen des Programms Sek I. Zwischen Budenzauber e.v. vertreten durch die Vorsitzenden Dr. Georg Wolf und Frau Clara Künzl, nachfolgend Budenzauber genannt,
MehrVerbindliche Anmeldung zur Schulkindbetreuung an der Grundschule Affaltrach
Gemeindeverwaltung Obersulm Sachgebiet Schulen und Sportstätten Bernhardstr.1 74182 Obersulm 1. Angaben zum Kind: Verbindliche Anmeldung zur Schulkindbetreuung an der Grundschule Affaltrach Familienname:
MehrAdresse: Kommunaler Kindergarten. Anmeldung für:
Anmeldung für: Adresse: Kommunaler Kindergarten U ter Rege oge Panoramastraße 6 69257 Wiesenbach Telefon: 06223-49805 E- mail: kom.kiga@wiesenbach-online.de http://www.wiesenbach-online.de/kulturbildung/komm_gkiga.html
MehrVereinbarung zur Mittagsbetreuung
Auftragsnummer: 2006430111 (füllt Träger aus) Vereinbarung zur Mittagsbetreuung Zwischen Familie (Familienname)... Vorname Mutter...Vorname Vater... Straße, PLZ, Ort...Tel:... und Gesellschaft zur Förderung
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
MehrBenutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen
Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe Regenbogen als öffentliche Einrichtung. (2) Die
MehrAUFNAHMEANTRAG für einen Kindergartenplatz
Eingangsdatum beim Rathaus Markt Murnau oder in der Gemeindlichen Kindertagesstätte Drachennest : AUFNAHMEANTRAG für einen Kindergartenplatz für unser Kind: Wir/ Ich möchte/n unser/ mein Kind für den Kindergarten
MehrSatzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann
Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche
MehrPräambel. Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsätze
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.10.2017 Präambel Der Rat der Stadt Wermelskirchen
MehrH O R T V E R T R A G
H O R T V E R T R A G Betreuungsvertrag Zwischen dem Evangelischen Schulverein Radebeul e.v. (nachfolgend nur Schulverein) als Träger des Hortes der Evangelischen Grundschule Radebeul, Wilhelm-Eichler-Straße
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 04.09.2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrKindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland
Kindergartenordnung für die Kindergärten der Gemeinde Wangerland Allgemeine Rahmenbedingungen Der Kindergarten im Sinne dieser Kindergartenordnung ist eine Tageseinrichtung für Kinder im Sinne des 1 des
MehrAllgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)
MehrMemelerstrasse 44b München Tel.: 089/ Fax 089/ Internet
Memelerstrasse 44b 81927 München Tel.: 089/99341740 Fax 089/939392-53 Email info@fuchsbau-kita.de Internet www.fuchsbau-kita.de Stand Sep15 Geschäftsordnung 1. Träger und Betreuung Der Verein Fuchsbau
MehrBenutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)
Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
MehrWaldkindergarten- und Gebührenordnung
Waldkindergarten- und Gebührenordnung Aufnahme In den Waldkindergarten werden Kinder, die im Bereich der Stadt Friedrichsdorf wohnen (Hauptwohnung im Sinne der Melderechte) aufgenommen, soweit freie Plätze
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 4.6.0 S.1 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer
MehrArbeiterwohlfahrt Germering e.v Germering Planegger Str. 9 Tel. 089/ Fax 089/
Verbindliche Buchung für die Ferienbetreuung 2016/ 2017 Daten des Kindes Name, Vorname Geschlecht: Klasse: Geburtsdatum Geburtsort/ Land Staatsangehörigkeit Anschrift Mein Kind ist behindert/ hat einen
MehrKindertagesstätte am Werner Otto Institut der Evangelischen Stiftung Alsterdorf Bereich Bildung
Kindertagesstätte am Werner Otto Institut der Evangelischen Stiftung Alsterdorf Bereich Bildung BETREUUNGSVERTRAG zwischen der Evangelischen Stiftung als Trägerin der Kindertagesstätte am Werner Otto Institut,
MehrSatzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung)
Satzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrAnmeldung zur Betreuung 13 Plus
Hiermit melde(n) ich / wir Name Vorname Straße PLZ / Ort Tel. (p) Tel. (g) E-Mail Anmeldung zur Betreuung 13 Plus mein / unser Kind Name Vorname Geb.-tag Klasse ab dem verbindlich zur Betreuung 13 Plus
MehrBetreuungsvertrag für Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren
Betreuungsvertrag für Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren (bis zur Schulpflicht Stand: 01.11.2010) zwischen: Name des Trägers: Kinderhaus Kaiserswerth e.v. Anschrift: Kreuzbergstr. 61, 40489 Düsseldorf Telefon:
MehrAufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
MehrSatzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ilmmünster nach dem BayKiBiG (Kindergartensatzung)
1 Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ilmmünster nach dem BayKiBiG (Kindergartensatzung) Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Mehr