Radonmessprotokoll für radonexponierte Arbeitsplätze

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Radonmessprotokoll für radonexponierte Arbeitsplätze Das vorliegende Radonmessprotokoll beschreibt das Vorgehen und die Mindestanforderungen an die zu erhebenden Daten für eine anerkannte Messung an radonexponierten Arbeitsplätzen (Strahlenschutzverordnung StSV, Art. 160). Eine dafür anerkannte Radonmessstelle kann das Messresultat mit den gesetzlichen Anforderungen an die Radonkonzentration (StSV, Art. 156) vergleichen, wenn sie diese Messung nach diesem Radonmessprotokoll durchführt und Messmittel einsetzt, die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen sind. I. Vorgehen 1. Vorabklärung 1.1 Abschätzung Aufenthaltszeit Für Personen, die sich weniger als 50 Stunden im Jahr an radonexponierten Arbeitsplätzen aufhalten, muss nicht zwingend eine Messung durchgeführt werden, da es nur in absoluten Ausnahmefällen zu einer Dosisüberschreitung von 10 msv pro Jahr kommen kann. 2. Vorbereitung der Messung Begründung: Bei einem Gleichgewichtsfaktor von 0.4 und 50 Stunden Aufenthalt pro Jahr wäre erst ab einer Radongaskonzentration von rund Bq/m 3 die effektive Jahresdosis von 10 msv überschritten Messmethode Das Ziel von Radonmessungen an radonexponierten Arbeitsplätzen ist, die Exposition des Personals während der Arbeitszeit zu ermitteln. Diese Exposition kann je nach Tätigkeit in unterschiedlichen Räumen, Gebäuden und Bauten stattfinden. Die anerkannte Messstelle muss die betriebsinternen Abläufe (Schichten, Betriebsferien, usw.) sorgfältig abklären, um die geeignete Messmethode anzuwenden. Die Messmethoden sind: - Messung ohne Zeitauflösung: Mit nicht zeitauflösenden Radonmessmitteln (z.b. Radondosimetern) wird die Radonkonzentration unabhängig vom Aufenthalt gemessen; - Messung mit Zeitauflösung: Mit zeitauflösenden Radonmessmitteln (z.b. Radonmessgeräten) kann direkt die Radonkonzentration während des Aufenthalts ermittelt werden 2.2. Empfohlene Messmethode 2.3. Messmittel und Dokumentation Es kann sowohl die Messung mit oder auch ohne Zeitauflösung verwendet werden. In beiden Fällen muss aber die Expositionszeit der Arbeitenden bekannt sein. Für eine Radonmessung wird folgendes benötigt: - zugelassenes Messmittel - Messformular gemäss Muster 1 (ein Formular pro Betrieb) Version 1, Stand Juni 2018 Bundesamt für Gesundheit BAG Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern Tel , Fax Nr radon@bag.admin.ch

2 3. Durchführung der Messung 3.1 Kontaktperson Der Vertreter / Die Vertreterin der Messstelle definiert eine Ansprechperson im Betrieb. 3.2 Platzierung der Messmittel 3.3 Empfohlene Messorte Der Vertreter / Die Vertreterin der Messstelle platziert die Messmittel selber an den radonexponierten Arbeitsplätzen. Er/Sie muss sicherstellen, dass die Dosimeter während der Messung nicht verschoben werden (z.b. mit einer Versiegelung). Er / Sie füllt das Messformular (Beilage 1) selber aus. Es wird empfohlen, die Messorte mit Fotos zu dokumentieren. Er / Sie informiert ausserdem die Beteiligten (z.b. Sicherheitsbeauftragter, Hauswart, betroffene Arbeitnehmer) über den Ablauf der Messung. Im Fall von wiederholten Messungen können die Messmittel ab der zweiten Messung verschickt und durch die im Betrieb definierte Ansprechperson platziert werden. Beim Versand sind folgende Informationen/Materialien nötig: - zugelassenes Messmittel - Messformular gemäss Muster 1 (gleiches Formular wie für die erste Messung) - Kontaktadresse für Rückfragen Wenn möglich sollten alle Arbeitsplätze im Unter- oder Erdgeschoss gemessen werden, die regelmässig während mehreren Stunden pro Tag benutzt werden. Zur genauen Platzierung des Messmittels sollten folgende Bedingungen erfüllt sein: - Idealerweise auf Atemhöhe (z.b. auf einem Möbelstück) und der Raumluft ausgesetzt (nicht in einem Schrank oder einer Schublade) - 1 Meter Mindestabstand zu Fenstern und Türen - keine direkte Sonnenstrahlung und nicht in der Nähe von Wärmequellen (z.b. Heizkörper, Fernsehgerät) platzieren - Orte mit starkem Luftzug oder grosser Feuchtigkeit (z.b. Korridor, WC etc.) sollten vermieden werden. 3.4 Messperiode Es müssen 2 Messungen durchgeführt werden. Eine Messung in der Heizperiode (Oktober - März) und eine in den Sommermonaten (April - September). 3.5 Messdauer Es muss mindestens je während 30 Tagen gemessen werden. Je nach Messmittel muss darauf geachtet werden, dass keine Sättigung des Messmittels eintritt, weil an radonexponierten Arbeitsplätzen mit hohen Radongaskonzentrationen zu rechnen ist. Deshalb wird für ein Messmittel ohne Zeitauflösung empfohlen, nicht länger als 60 Tage zu messen. 4. Auswertung 4.1 Auswertung Entweder geht die verantwortliche Person der Messstelle vor Ort und sammelt die Dosimeter ein (oder eine instruierte Person aus dem Betrieb sendet diese zur Auswertung zurück). Das Enddatum ist im Messformular gemäss Muster 1 einzutragen. 4.2 Messung ohne Zeitauflösung 4.3 Messung mit Zeitauflösung - Ist die über die Gesamtmesszeit gemittelte Radongaskonzentration 1000 Bq/m 3, wird angenommen, dass dies auch während des Aufenthalts gilt. Es gibt deshalb keine Verpflichtung, weitere Massnahmen umzusetzen. - Liegt die über die Gesamtmesszeit gemittelte Radongaskonzentration >1000 Bq/m 3, dann muss die effektive Jahresdosis jeder exponierten Person abgeschätzt werden (siehe Punkt 4.4). Es ist die Radongaskonzentration zu berücksichtigen, die während des Aufenthalts von Personen gemessen wird. Wird der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 nicht überschritten, sind keine weiteren Massnahmen notwendig. Werden die Personen einer Radongaskonzentration oberhalb des Schwellenwertes ausgesetzt, dann muss die effektive Jahresdosis abgeschätzt werden (siehe Punkt 4.4). Version 1, Stand Juni /5

3 4.4 Dosisabschätzung nach Anhang 12 Dosimetrieverordnung Wird der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 nach Artikel 156 StSV an einem Arbeitsplatz überschritten, so muss gemäss Artikel 167 StSV die jährlich durch Radon verursachte effektive Dosis (E) der exponierten Personen wie folgt abgeschätzt werden: E: Effektive Dosis in msv pro Jahr E = F c B JIRK F: Gleichgewichtsfaktor (Verhältnis von gleichgewichtsäquivalenter Radon- Aktivitätskonzentration zu realer Radon-Aktivitätskonzentration). Die Suva legt für alle Arbeitsplätze den Gleichgewichtsfaktor fest. c B: Dosiskonversionsfaktor; für eine Radonkonzentration im Gleichgewicht (Gleichgewichtsfaktor F=1) beträgt dieser: msv Bqh m 3 JIRK: jährlich integrierte Radongaskonzentration während der effektiven Aufenthaltszeit einer Person an einem Arbeitsplatz (in Bqh/m 3 ). Bei radongefährdeten Arbeitsplätzen wird jeweils der Mittelwert der Messung in der Heizperiode und im Sommer für die Abschätzung der Radonkonzentration (in Bq/m 3 ) bestimmt. Anschliessend ergibt sich die jährlich integrierte Radongaskonzentration (JIRK) aus der Radongaskonzentration an den Arbeitsplätzen (in Bq/m 3 ), multipliziert mit den jeweiligen Aufenthaltszeiten (in Stunden pro Jahr) in den entsprechenden Räumlichkeiten: JIRK = R n t n R n t n = Radonkonzentration R in Bq/m 3 am Arbeitsort n = Jährliche Aufenthaltszeit t in Stunden am Arbeitsort n Die Suva, Team Strahlenschutz (physik@suva.ch), Tel , ist bei einer effektiven Jahresdosis von über 10 msv zeitnah zu informieren. Gemäss Artikel 167 StSV trifft der Betrieb so rasch als möglich organisatorische oder technische Massnahmen, um die Dosis zu reduzieren. Wenn trotz Massnahmen die Dosis immer noch oberhalb von 10 msv pro Jahr liegt, dann gilt das Personal als beruflich strahlenexponiert und der Betrieb braucht eine Bewilligung. Die Dosis ist dann mit personenbezogenen Radondosimetern zu überwachen. Dabei darf der Grenzwert von 20 msv pro Jahr gemäss Artikel 56 StSV nicht überschritten werden. Beispiel Dosisabschätzung für Hans Mustermann (verantwortlich für die Wartung von verschiedenen Reservoirs): Messergebnisse: Reservoir A Reservoir B Radongaskonzentration (Bq/m 3 ) Sommer Radongaskonzentration (Bq/m 3 ) Winter Mittlere Radongaskonzentration (Bq/m 3 ) Aufenthaltszeit Hans Mustermann (Stunden/Jahr) Berechnung: Jährlich integrierte Radongaskonzentration in Bqh/m 3 : JIRK = (2000 Bq m h) + (2600 Bq m h) = Bqh m 3 Abschätzung der effektiven Jahresdosis von Hans Mustermann (in msv/jahr): E = Bqh m = 5. 3 msv Jahr Version 1, Stand Juni /5

4 5. Kommunikation und Interpretation der Messresultate 5.1 Radondatenbank 5.2 Kommunikation Messresultate Die Messstelle ist verpflichtet, die erhaltenen Resultate auf ihre Plausibilität zu überprüfen und die Daten spätestens zwei Monate nach Beendigung der Messung gemäss Art. 160 StSV in die BAG-Radondatenbank einzugeben. Hinweis: Bei nicht plausiblen Messwerten muss ein Vermerk in der Radondatenbank erfolgen und wenn nötig eine neue Messung vorgenommen werden. Bei der Kommunikation der Messresultate ist die anerkannte Messstelle verpflichtet, sich an die Berichtvorlage gemäss Muster 2 zu halten. Version 1, Stand Juni /5

5 II. Beurteilungsprozess für radonexponierte Arbeitsplätze Version 1, Stand Juni /5

6 Formular: Radonmessung an radonexponierten Arbeitsplätzen 1. Kontaktangaben Betrieb: Organisation Adresse Suva- Versicherungsnummer Kontaktperson (Betrieb): PLZ: Ort: Kanton: Name: Vorname: Funktion: Tel.: 2. Informationen zum Betrieb: Art des Betriebs: Wasserversorgung Bergwerk Andere Anzahl betroffener Anlagen: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das Messformular korrekt und vollständig ausgefüllt und die Messanleitung eingehalten habe. Ich bestätige, dass die Messresultate in die zentrale Radondatenbank (gemäss Artikel 162 StSV) eingetragen werden und somit für die Suva, die Kantone und das Bundesamt für Gesundheit zugänglich sind. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Kopie des Messberichts geht an den/die Eigentümer(in). Name: Vorname: Ort / Datum: Unterschrift: 3. Liste der Anhänge 1 : - Anhang 1: Bezeichnung Anlage Einen Anhang pro Anlage ausfüllen Muster 1: Formular für Radonmessungen an radonexponierten Arbeitsplätzen 1/3

7 Anhang 1 (einen Anhang pro Anlage ausfüllen) 1. Anlage: Bezeichnung Adresse PLZ: Ort: Kanton: 2. Eigentümer/in: (falls abweichend vom Betrieb) Organisation Adresse PLZ: Ort: Kanton: Kontaktperson (Eigentümer/in): Name: Vorname: Funktion: Tel.: 3. Vorabklärungen: Wurde in dieser Anlage schon einmal Radon gemessen? Ja, Haus-Identifikationsnummer (Radondatenbank) angeben: Nein nicht bekannt Handelt es sich um eine Messung nach der Radonsanierung? Ja Nein 4. Informationen zur Anlage: (nur auszufüllen, wenn relevant) Fundament: Struktur des Fundaments: Beton Durchgehende Bodenplatte Naturboden Streifenfundament gemischt nicht bekannt nachträglich betoniert Andere: nicht bekannt Andere: Baujahr: Anzahl Etagen: Untergeschoss vorhanden: Ja Nein teilweise Hanglage: Ja Nein Verfügt die Anlage über eine Zwangslüftung/kontrollierte Lüftung? Ja Nein Muster 1: Formular für Radonmessungen an radonexponierten Arbeitsplätzen 2/3

8 5. Angaben über die Messungen: Raumbezeichnung (z.b. Raum-Nr., Etage) Messung Messmittel-Nr. Beginn der Messung Ende der Messung Messung 1 Aufenthaltszeit (Std. pro Jahr) der exponierten Personen Name Vorname Name Vorname Name Vorname Messung 2 Messung 1 Messung 2 Messung 1 Messung 2 Messung 1 Messung 2 Messung 1 Messung 2 6. Bemerkungen: Muster 1: Formular für Radonmessungen an radonexponierten Arbeitsplätzen 3/3

9 Interpretation der Messresultate (radonexponierte Arbeitsplätze) Auftraggeber (Betrieb): Organisation Kontaktperson Strasse Nr PRZ Ort Gemessene Anlage Raumbezeichnung Jahresmittelwert der Radonkonzentration [Bq/m 3 ] 1 Abschätzung der effektiven Dosis der exponierten Personen [msv/jahr] 2 Vorname Name Vorname Name Vorname Name Bezeichnung, Strasse Nr PLZ Ort Bezeichnung, Strasse Nr PLZ Ort Bezeichnung, Strasse Nr, PLZ Ort Raumtyp Etage Bezeichnung Raumtyp Etage Bezeichnung Raumtyp Etage Bezeichnung XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX Total 2 Summe Summe Summe Gemäss Artikel 156 der Strahlenschutzverordnung (StSV) gilt ein Schwellenwert von 1000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m 3 ) für radonexponierte Arbeitsplätze. Wird der Schwellenwert überschritten, so muss gemäss Artikel 167 StSV der Betrieb die jährlich durch Radon verursachte effektive Dosis der exponierten Personen ermitteln. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese Dosis nicht 10 Millisievert (msv) pro Jahr überschreitet. Interpretation wenn alle gemessenen Radonkonzentrationen 1000 Bq/m 3 (unabhängig von der Aufenthaltszeit): 1000 Bq/m 3 : Der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 wird an keinem der untersuchten Arbeitsplätze überschritten. Es sind daher gemäss StSV keine Massnahmen erforderlich. Kopie: Eigentümer/in (falls abweichend vom Auftraggeber) Interpretation wenn eine oder mehrere gemessene Radonkonzentrationen >1000 Bq/m 3 (unabhängig von der Aufenthaltszeit): 10 msv pro Jahr: Der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 wurde an einem oder an mehreren Arbeitsplätzen überschritten. Gemäss Abschätzung wird jedoch bei allen exponierten Personen die durch Radon verursachte effektive Dosis von 10 msv pro Jahr nicht überschritten. Es sind daher gemäss StSV keine Massnahmen erforderlich. Die effektive Jahresdosis muss jedoch mindestens alle fünf Jahre neu überprüft werden. Im Sinne einer Optimierung wird zudem empfohlen, Massnahmen zur Reduktion der Dosis zu treffen. Die Suva, Aufsichtsbehörde für die Industrie- und Gewerbebetriebe, steht für weitere Auskünfte zur Verfügung (Link). Kopien: - Eigentümer/in (falls abweichend vom Auftraggeber) - Suva, Bereich Physik Luzern ************************************ 1 Mittelwert der gemessenen Radonkonzentrationen im Winter und Sommer 2 Braucht nur abgeschätzt zu werden, wenn der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 mindestens an einem Arbeitsplatz überschritten ist Muster 2: Interpretation der Messresultate (radonexponierte Arbeitsplätze) 1/2

10 >10 msv pro Jahr: Der Schwellenwert von 1000 Bq/m 3 wurde an einem oder an mehreren Arbeitsplätzen überschritten. Zudem liegt bei einer oder mehreren exponierten Personen die durch Radon verursachte effektive Dosis über 10 msv pro Jahr. Gemäss Artikel 167 StSV trifft der Betrieb so rasch wie möglich organisatorische oder technische Massnahmen, um die Dosis zu reduzieren. Die Suva, Aufsichtsbehörde für die Industrie- und Gewerbebetriebe, steht für weitere Auskünfte zur Verfügung (Link). Kopien: - Eigentümer/in (falls abweichend vom Auftraggeber) - Suva, Bereich Physik Luzern Muster 2: Interpretation der Messresultate (radonexponierte Arbeitsplätze) 2/2

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