Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern"

Transkript

1 DACH-Jahrestagung 2008 in St.Gallen - Di.1.A.4 Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern 1 Inhalt Technische Angaben zur Leistung Risikoanalyse, Abschätzung? Leistungsbegrenzung Rechtliche Grundlagen Technische & organisatorische Anforderungen, Kontrollbereich Beruflich strahlenexponierte Personen Ausbildung Was wird kontrolliert? (Checkliste) Bewilligung und Auflagen 2 1

2 Leistungsangaben Aktuelle Röhrenleistungen 50 kv / 0,1 ma Dosisleistungen beim Strahlenaustrittsfenster bis msv/h (Hp), msv/h (Hs) Dosisleistungen in 10 cm Abstand bis 24 msv/h (Hp), 72 msv/h (Hs) ca. 4 µsv pro Schuss (10s) in 1 m Distanz 3 Risikoanalyse Nr Was kann passieren Welcher Schaden kann auftreten Häufigkeit/Jahr Direkte Bestrahlung der eigenen Genitalien Direkte Bestrahlung der eigenen Augen Direkte Bestrahlung Nachbar Mitarbeiterinnen Risikoklassierung Überschreitung des Dosisgrenzwertes für nicht beruflich strahlenexponiertes Personal 1 Dosisüberschreitung Grauer Star 0.1 Dosisüberschreitung Überschreitung Dosisgrenzwert Publikum = 5 Schüsse pro Tag in 2 m 1 Dosisüberschreitung 4 Direkte Bestrahlung der Haut und Der Hände beim Festhalten einer Probe Überschreitung Dosisgrenzwert für nicht beruflich str. exp. Personal (25 msv) 50 Dosisüberschreitung 5 Ganzkörperdosis des Bedieners durch Streustrahlung Überschreitung Dosisgrenzwert für nicht beruflich str. exp. Personal Ganzkörperdosis von Dritten durch Streustrahlung Überschreitung Dosisgrenzwert für nicht beruflich str. exp. Personal Fehlbedienung, wiederholte Bestrahlung der Innenhand Gewebe-Nekrose 0.5 Irreversibler Schaden,Vernarbung 4 2

3 Leistungsbegrenzung Bestrebungen der Hersteller zur Leistungssteigerung der Röntgenröhren: > 50 kv / > 0,1 ma Leistungsbegrenzung aufgrund hoher Dosisleistungen und möglichen Risiken 50 kv / 0,1 ma maximal mw Handgehaltene Röntgenfluoreszenz-Spektrometer mit begrenzter Strahlleistung 5 Rechtliche Grundlagen 1. Spezifische rechtliche Grundlagen fehlen zurzeit, daher wird der Umgang in den Auflagen der Bewilligung geregelt. 2. Anforderungen an die Geräte werden mit dem Inverkehrbringer vereinbart. Das zugelassene Originalzubehör mit Sicherheitseinrichtung wird in der Bewilligung spezifiziert. 3. ca Anhang 2.3 in der Röntgenverordnung ergänzen 6 3

4 Technische Anforderungen Mind. 2 auffällige rote Leuchtmittel mit einer Blinkfrequenz von ca. 1 Hz, auch bei direkter Sonneneinstrahlung aus jeder Richtung sichtbar Keine drahtlose Fernsteuerung Zweihandbedienung Pincode oder Schlüsselschalter Strahlfreigabe bei überwachtem, formschlüssigem Materialkontakt, IR, Rückstreumessung Originalzubehör mit Sicherheitseinrichtung und Sicherheitsnachweis 7 Organisatorische Anforderungen Kontrollbereich Gegeben: Gesucht: 1.5 msv/h in 1 m Distanz Minimalabstand für 0.02 msv/woche 150 Messungen/Tag à 10 s = 0.5 h/d = 2.5 h/woche 1.5 msv/h 2.5 h/w = 3.75 msv/w in 1 m Distanz Erforderliche Distanz für 0,02 msv/woche = ca. 14 m 8 4

5 Kontrollbereich Innerhalb eines Gebäudes: Nutzstrahlbereich in einem Sektor von 90 und einem Radius von 14 m (0,02 msv/woche) Ausserhalb eines Gebäudes: Nutzstrahlbereich in einem Sektor von 90 und einem Radius von 6 m (0,1 msv/woche) 9 Kein beruflich strahlenexponiertes Personal Die bedienende Person befindet sich am Ausgangspunkt des Sektors ausserhalb der kontrollierten Zone 10 5

6 Ausbildung Nach Art. 16 Strahlenschutzverordnung (StSV) Strahlenschutzsachverständige und selbständig arbeitende Prüfer ausserhalb des Betriebsareals: SPX 1 Tag mit Prüfung (SPG und SPW werden anerkannt). Nach Art. 10 (StSV) Alle anderen Benutzer der Geräte sind durch Sachverständige des Betriebes auszubilden anhand der betriebsinternen Weisung; Ausbildungsbestätigung durch Unterschrift 11 Was wird kontrolliert? Betriebsinterne Weisung vorhanden? Ausbildungsnachweise vorhanden? Wird nur mech. Originalzubehör mit Sicherheitseinrichtungen verwendet? Kein Eigenbau! Begründung für die kontrollierte Zone bekannt? Bedeutung der Zweihandsteuerung bekannt? Funktionieren die Warnlampen? Sicherheitszeichen und Sicherheitshinweise vorhanden? Auflagen umgesetzt? 12 6

7 Bewilligung und Auflagen Handgehaltenes Röntgenfluoreszenz-Spektrometer mit begrenzter Strahlleistung Originalzubehör wird spezifiziert sowohl in der Kunden- als auch in der Handelsbewilligung Auflagen: 13 Auflage 1 Neben dem Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991, der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 und allen anwendbaren Spezialverordnungen gelten die nachfolgenden, rechtsverbindlichen Auflagen dieser Bewilligung. 14 7

8 Auflage 2 und 3 Jeder Gruppenleiter oder selbständig arbeitende Prüfer hat den Nachweis der notwendigen Sachkenntnis zu erbringen. Die Sachkenntnis ist durch Ablegen eines vom BAG anerkannten Kurses nachzuweisen. Die bewilligten Tätigkeiten erfordern kein beruflich strahlenexponiertes Personal. 15 Auflage 4 und 5 Der in der Bewilligung aufgeführte Sachverständige für den Strahlenschutz hat bis zum obengenannten Termin den Nachweis der Sachkunde durch den Besuch eines von der Aufsichtsbehörde anerkannten Strahlenschutzkurses zu erbringen. Die für den Strahlenschutz notwendigen Massnahmen sind in einer betriebsinternen Weisung festzuhalten und allen betroffenen Betriebsangehörigen auszuhändigen. Eine Kopie ist der Aufsichtsbehörde bis zum obengenannten Termin zuzustellen. 16 8

9 Auflage 6 und 7 Neueintretende Personen sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen oder mit Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen entsprechend auszubilden. Sie müssen die betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz kennen. Reparatur- und Wartungsarbeiten an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung dürfen nur durch ausgebildetes Personal des Lieferanten oder einer Servicestelle ausgeführt werden. 17 Auflage 8, 9 und 10 Die Strahlfreigabe beim mobilen Einsatz des Röntgenfluoreszenz-Spektrometers muss durch eine Zweihandschaltung erfolgen. Es darf nur mechanisches Originalzubehör mit Sicherheitseinrichtungen verwendet werden. Personen welche die Geräte und Anlagen verwenden dürfen, sind auf einer Namensliste zu führen. Diese ist 30 Jahre aufzubewahren. 18 9

10 Auflage 11 Die kontrollierte Zone ist im schlechtesten Fall der Nutzstrahlbereich in einem Sektor mit einem räumlichen Öffnungswinkel von mindestens 90 und einem Mindestradius von 14 m. Im mobilen Einsatz ausserhalb eines Gebäudes beträgt der Mindestradius 6 m. Lockerungen von dieser Regel sind durch den Sachverständigen zu begründen. 19 Ausbildung ist wichtig! Bild aus einem Artikel der Zeitung Tribune de Genève vom

11 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 21 11

Wegleitung L Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz

Wegleitung L Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz Seite 1 / 5 Wegleitung L-06-02 Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz 1. Zweck Mit der vorliegenden Wegleitung soll die Umsetzung der Erstellung von betriebsinternen

Mehr

Fachkommission Strahlenschutz

Fachkommission Strahlenschutz Fachkommission Strahlenschutz Ziel des Strahlenschutzes Historisches zum Thema Strahlenschutz Strahlenschutz in der zerstörungsfreien Prüfung, wo stehen wir Aufgaben und Aktivitäten der Fachkommission

Mehr

Merkblatt L Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz

Merkblatt L Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz Abteilung Strahlenschutz Referenz/Aktenzeichen: L-06-02md.doc www.str-rad.ch Erstellt: 01.11.2007 Revisions-Nr.: 0 Merkblatt L-06-02 Wegleitung zur Erstellung von betriebsinternen Weisungen für den Strahlenschutz

Mehr

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen

Mehr

was ist neu für die Nuklearmedizin mit der revidierten Strahlenschutzverordnung?

was ist neu für die Nuklearmedizin mit der revidierten Strahlenschutzverordnung? Ausblick StSV was ist neu für die Nuklearmedizin mit der revidierten Strahlenschutzverordnung? Reto Linder Bundesamt für Gesundheit Abt. Strahlenschutz www.strahlenschutzrecht.ch www.legislationradioprotection.ch

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GStSV) 814.56 vom 5. Juli 2006 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 42 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 1991

Mehr

Wegleitung L Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung

Wegleitung L Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung Seite 1 / 5 Wegleitung L-03-04 Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung 1. Zweck Die vorliegende Wegleitung präzisiert die

Mehr

Geplantes Schutzkonzept der revidierten StSV

Geplantes Schutzkonzept der revidierten StSV Geplantes Schutzkonzept der revidierten StSV Tagung SGARM-SGAH Physikalische Belastungen 5.2.2015 1 Ausgangslage StSV basierend auf ICRP Publikation 60 (1990) Neue Empfehlungen ICRP 103 (2007) darauf basierend:

Mehr

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung 814.501.51 Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) vom 26. April 2017 (Stand am 1. Januar 2018) Das Eidgenössische Departement

Mehr

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung , Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz - Zahnmedizin S.

Mehr

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen

Mehr

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) vom... Entwurf Anhörung Das Eidgenössische Departement des Innern, im Einvernehmen

Mehr

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten Strahlenschutz genauer: Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen noch genauer: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei

Mehr

Unterweisung Strahlenschutz

Unterweisung Strahlenschutz Universität Regensburg Regensburg, den 01.10.2007 Josef Reisinger Strahlenschutzbeauftragter Physikdidaktische Praktikum NWF II / - Physik Tel: 0941/943 2139 Josef.Reisinger@physik.uni-regensburg.de Unterweisung

Mehr

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung

Mehr

Strahlenschutz. Dr. Joachim Unger

Strahlenschutz. Dr. Joachim Unger Strahlenschutz Dr. Joachim Unger UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN Unterweisung nach 38 StrlSchV Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird, sind vor dem erstmaligen Zutritt über die möglichen

Mehr

Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige. Sergio Giannini, 2. Dezember 2015

Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige. Sergio Giannini, 2. Dezember 2015 Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige Sergio Giannini, 2. Dezember 2015 BAG-Bericht 2014 Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität in der Schweiz Radiologische Ereignisse

Mehr

Ra Rn + 4 2He MeV

Ra Rn + 4 2He MeV Strahlenschutz 1. Physikalische Grundlagen Arten und Quelle ionisierender Strahlung -Strahlung 4 2 He 226 88 Ra 222 86Rn + 4 2He + 4.78 MeV -Strahlung e - 3 1H 3 2He + e - + + 18 kev -Strahlung h Angeregte

Mehr

Strahlenschutzbelehrung

Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutzbelehrung für Herr/Frau (nicht zutreffendes bitte durchstreichen) Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Beschäftigt in Arbeitsgruppe:... Bitte kreuzen Sie an, welche Dosimeter Sie benötigen:

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Niedersächsisches Umweltministerium Niedersächsisches Umweltministerium, Postfach 41 07, 30041 Hannover Adressaten gemäß Verteiler (MK, GAÄ, GAA Hannover ZUS, ÄKN, ZÄKN, LBA über MW, TKN, Sachverständige)

Mehr

Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen

Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen Ausgabe August 2009 Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-B04/d Inhalt Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-B04/d 1 Einleitung 1

Mehr

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber

Mehr

Entsorgung / Deponierung von leicht radioaktiven Abfällen

Entsorgung / Deponierung von leicht radioaktiven Abfällen Abteilung Strahlenschutz Entsorgung / Deponierung von leicht radioaktiven Abfällen Dr. phil. nat. Nicolas Stritt Abteilung Strahlenschutz Bundesamt für Gesundheit (BAG) 27.03.2019 Inhalt der Präsentation

Mehr

Strahlenschutz Grundlagen

Strahlenschutz Grundlagen Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme

Mehr

Erich Reinhardt. Dezernat 55 Zeughausstrasse Köln

Erich Reinhardt. Dezernat 55 Zeughausstrasse Köln 13. Seminar For more papers of this publication click: www.ndt.net/search/docs.php3?mainsource=64 Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes - Vortrag 07 Erich Reinhardt Dezernat

Mehr

Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika

Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika Was ist Strahlung? Welche Gefahren entstehen durch Strahlung? Wie kann man sich vor Strahlung schützen? Physikalisches Institut 1 Was ist Strahlung?

Mehr

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie / CC6 Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie Jürgen Beuthan - Medizinische Physik und optische Diagnostik - Ziele des Strahlenschutzes Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor

Mehr

Strahlenschutz von A Z O

Strahlenschutz von A Z O Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt

Mehr

Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV

Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV 270 Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 11.5.2 Arbeiten An Arbeitsplätzen mit erhöhter Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen müssen die Personen, in deren Verantwortung entsprechende Arbeiten

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Mehr

Strahlenschutz-Update

Strahlenschutz-Update Strahlenschutz-Update Interne Fortbildung Sachverständige ETHZ 23. Januar 2015 Revision Strahlenschutzverordnung und technische Bestimmungen Reto Linder,, Bundesamt für Gesundheit 1 Anlass für die umfassende

Mehr

Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB?

Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB? 16. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 6 Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB? Astrid LANGE * *, Hannover

Mehr

Strahlenschäden und Strahlenschutz

Strahlenschäden und Strahlenschutz 5A Strahlenschäden und Strahlenschutz 5A Quellen: Strahlenschäden und Strahlenschutz Physik 10, Geipel, Jäger, Rausch Natur und Technik, Cornelsen Wikipedia umweltlexikon-online.de 5A Aktivität A Strahlenschäden

Mehr

Wie weiter?

Wie weiter? www.strahlenschutzrecht.ch www.legislationradioprotection.ch www.dirittoradioprotezione.ch Wie weiter? 1 Umsetzung der StSV Bewilligungen bleiben gültig, aber basieren ab dem 1. Januar 2018 auf der neuen

Mehr

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik) oder eines Störstrahlers

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik) oder eines Störstrahlers Absender: Bezirksregierung Dezernat 55 / Strahlenschutz Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik)

Mehr

Überprüfung Abwasserkontrollanlagen von Jodtherapiepatientenzimmern

Überprüfung Abwasserkontrollanlagen von Jodtherapiepatientenzimmern Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Überprüfung Abwasserkontrollanlagen von Jodtherapiepatientenzimmern Inhalt 1 Ausgangslage 1 2

Mehr

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Strahlenschutzrecht 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Dieses ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, der den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt und die internationale

Mehr

bei Multiple-Choice-Fragen ist jeweils nur eine Antwort zutreffend

bei Multiple-Choice-Fragen ist jeweils nur eine Antwort zutreffend 0 /Serie 0 Qualifikationsverfahren Med. Praxisassistentinnen EFZ/ Med. Praxisassistenten EFZ BERUFSKENNTNISSE Pos. Diagnostische und therapeutische Prozesse Bildgebende Diagnostik Lösungsexemplar Zeit

Mehr

Originaltext. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein sind wie folgt übereingekommen:

Originaltext. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein sind wie folgt übereingekommen: Originaltext Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes Abgeschlossen am 14. September

Mehr

Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen?

Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen? Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen? B. Sölter, A. Pittlik, K.-O. Cavalar 1 Hauptvortrag Neue Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 2 Umgangsgenehmigung? Beförderungsgenehmigung? 20 Genehmigung?

Mehr

Strahlenschutz. Überblick über das Arbeifs- und Umwehschutzkonzept. Manfred Röttle GIT VERLAG

Strahlenschutz. Überblick über das Arbeifs- und Umwehschutzkonzept. Manfred Röttle GIT VERLAG Strahlenschutz 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Überblick über das Arbeifs- und Umwehschutzkonzept

Mehr

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen Medizintechnologie.de Strahlenschutz Radioaktive Stoffe und Röntgenstrahlung werden in der Technik und Wissenschaft vielfältig verwendet. Ionisierende Strahlung, beispielsweise α -, β-,g- oder Röntgenstrahlung,

Mehr

Erstprüfung, Schlusskontrolle und Nachweis der Sicherheit von Installationsarbeiten nach NIV

Erstprüfung, Schlusskontrolle und Nachweis der Sicherheit von Installationsarbeiten nach NIV Juli 2004 Erstprüfung, Schlusskontrolle und Nachweis der Sicherheit von Installationsarbeiten nach NIV 734.27 Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) vom 7. November 2001 verlangt,

Mehr

Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg

Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308

Mehr

RS-Handbuch Stand 03/14. Vollzug der Röntgenverordnung. hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen

RS-Handbuch Stand 03/14. Vollzug der Röntgenverordnung. hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen Vollzug der Röntgenverordnung hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen vom 13. März 2013 (GMBl. 2014, Nr. 7, S. 150) Bezug: 66. Sitzung des Länderausschusses

Mehr

Arten und Wirkung von Strahlenschutzzubehör

Arten und Wirkung von Strahlenschutzzubehör 2 Arten und Wirkung von Strahlenschutzzubehör Strahlenschutzzubehör Lernziel: Edda Schulz Institut für Radiologie Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck Dosisverteilung an radiologischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr... 11 2 Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung.. 14 2.1 Physikalische Grundlagen ionisierender Strahlung. 14 2.1.1 Aufbau der Materie...

Mehr

Contra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch?

Contra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch? Strahlenschutz, Dosis und Risiko Dr. Gerhard Frank KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Großforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Kernenergie vielleicht doch?

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS) 814.56 vom 26. April 2017 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 42 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März

Mehr

Strahlenschutzunterweisung Praktikum

Strahlenschutzunterweisung Praktikum Strahlenschutzunterweisung Praktikum Inhalt Grundlagen Strahlung Aktivität Dosis Strahlenexpositionen externe Bestrahlungen Inkorporation Deterministische Schäden Stochastische Schäden Schutzmaßnahmen

Mehr

TÜV NORD Röntgentechnik

TÜV NORD Röntgentechnik TÜV NORD Röntgentechnik 2.1.9 Prüfbericht für handgehaltene Röntgenfluoreszenzgeräte Rosbach, 24.02.2015 ETS-So Mail: fstoll@tuev-nord.de Mobil: 0160-888 1822 Prüfbericht Nr.: 59268.168D über die Prüfung

Mehr

Auswirkungen des neuen Strahlenschutzgesetzes auf das Strahlenschutzregister und die berufliche Strahlenüberwachung

Auswirkungen des neuen Strahlenschutzgesetzes auf das Strahlenschutzregister und die berufliche Strahlenüberwachung 17. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 7 Auswirkungen des neuen Strahlenschutzgesetzes auf das Strahlenschutzregister und die berufliche Strahlenüberwachung

Mehr

Ä rztekammer des Saarlandes

Ä rztekammer des Saarlandes Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de info-aeks@aeksaar.de Antrag

Mehr

Radonmessprotokoll für radonexponierte Arbeitsplätze

Radonmessprotokoll für radonexponierte Arbeitsplätze Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Radonmessprotokoll für radonexponierte Arbeitsplätze Das vorliegende Radonmessprotokoll beschreibt

Mehr

Merkblatt Strahlenschutz HFU

Merkblatt Strahlenschutz HFU Merkblatt Strahlenschutz HFU nach StrlSchV (bzw RöV) Allgemeine Regelungen Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch

Mehr

2.2 Strahlenschutzbevollmächtigter: Dr. René Amore, Dr. Willy Thurn (Stellvertreter)

2.2 Strahlenschutzbevollmächtigter: Dr. René Amore, Dr. Willy Thurn (Stellvertreter) DER PRÄSIDENT Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Strahlenschutzanweisung gem. 34 StrlSchV der Universität Bayreuth für die Beschäftigung von 1. Einleitung (1) 1.1 An der Universität Bayreuth werden Arbeiten

Mehr

Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff

Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht

Mehr

Merkblatt Strahlenschutz. Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die

Merkblatt Strahlenschutz. Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Merkblatt Strahlenschutz nach StrlSchV (bzw RöV) Allgemeine Regelungen Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende

Mehr

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen. Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen. Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen Sifa-Tagung Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen 09. Oktober 2013 in Sonthofen 09.10. 2013 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Wann

Mehr

Betriebsinterne Weisung für den Strahlenschutz

Betriebsinterne Weisung für den Strahlenschutz Medical Faculty Department for BioMedical Research Betriebsinterne Weisung für den Strahlenschutz François Achermann Strahlenschutz DBMR Inselspital Kinderklinik Freiburgstrasse 15, Raum D-842 CH-3010

Mehr

Wegleitung L Baulicher Strahlenschutz für PET-Einrichtungen

Wegleitung L Baulicher Strahlenschutz für PET-Einrichtungen Seite 1 / 8 www.str-rad.ch Erstellt: 10.01.2018 Wegleitung L-07-01 Baulicher Strahlenschutz für PET-Einrichtungen 1. Grundlage Nuklearmedizinischen Anwendungen mit PET-Nukliden stellen zum Schutze des

Mehr

Wegleitung L Strahlenschutz an Ausbildungsstätten

Wegleitung L Strahlenschutz an Ausbildungsstätten Seite 1 / 7 Wegleitung L-02-01 Strahlenschutz an Ausbildungsstätten 1. Zweck An verschiedenen Ausbildungsstätten werden im naturwissenschaftlichen Unterricht Strahlenquellen verwendet (radioaktives Material

Mehr

Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StriSchV)

Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StriSchV) Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StriSchV) 1. Bnleitung 1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der Technischen Universität

Mehr

Grundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock

Grundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Strahlenschutz Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundbegriffe und ihr Zusammenhang Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Warum müssen die Mediziner die Grundlagen

Mehr

Strahlenschutz. Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte

Strahlenschutz. Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte Übersicht Radioaktivität - Radioaktive Strahlung - radiologische Begriffe Strahlenschutz - Grundlagen - praktischer Strahlenschutz Werte und Grenzwerte - Zusammensetzung

Mehr

Institut für Transurane Strahlenexposition durch Emission

Institut für Transurane Strahlenexposition durch Emission JRC-ITU, Mediationsverfahren 12. Oktober 2011 1 Mediationsverfahren Eggenstein-Leopoldshafen, 12. Oktober 2011 Institut für Transurane Strahlenexposition durch Emission Joint Research Centre (JRC) Europäische

Mehr

Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen. ENSI-G15/d

Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen. ENSI-G15/d Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen ENSI-G15/d Ausgabe November 2010 Ausgabe November 2010 Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen ENSI-G15/d Inhalt: Richtlinie für die schweizerischen

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte

28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte 28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte DI Oliver Unterweger Vortragender DI Oliver Unterweger Behördlich anerkannter Medizinphysiker. Allgemein beeideter und

Mehr

Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017

Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017 Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017 medi Zentrum für medizinische Bildung Medizinisch-Technische Radiologie Max-Daetwyler-Platz 2 3014

Mehr

Strahlenschutz-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie. Strahlenschutz-Unterweisung. Institut für Mineralogie und Kristallographie

Strahlenschutz-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie. Strahlenschutz-Unterweisung. Institut für Mineralogie und Kristallographie Strahlenschutz-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Universität Wien Gesetzliche Grundlagen In der jeweils gültigen Fassung:

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Stellungnahme

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe

Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe 1. Einleitung Dieses Blatt bezieht sich auf den Umgang mit radioaktiven Materialien, bei

Mehr

Vorwort 9 Allgemeine Strahlenschutzverordnung Teil: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Grundsätze, Anwendungsbereich 19

Vorwort 9 Allgemeine Strahlenschutzverordnung Teil: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Grundsätze, Anwendungsbereich 19 Inhalt Vorwort 9 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 11 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 19 1. Abschnitt: Grundsätze, Anwendungsbereich 19 Anwendungsbereich 19 Rechtfertigung 20 Optimierung 22 2. Abschnitt:

Mehr

Verordnung über die Ausbildungen und Weiterbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)

Verordnung über die Ausbildungen und Weiterbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) Dipartimento federale dell interno DFI Ufficio federale della sanità pubblica UFSP Unità di direzione protezione dei consumatori Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung über die Ausbildungen

Mehr

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human- / Zahnmedizin sowie Tiermedizin

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human- / Zahnmedizin sowie Tiermedizin Absender: Bezirksregierung Dezernat 55 / Strahlenschutz Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für

Mehr

Muster- Strahlenschutzanweisung

Muster- Strahlenschutzanweisung ISSN 1013-4506 FS-2017-174-AKA-Netz Mitgliedsgesellschaft der International Radiation Protection Association (IRPA) für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz Publikationsreihe FORTSCHRITTE IM

Mehr

Radioaktivitäts-Messungen in der Abfallwirtschaft Was kommt und was geht?

Radioaktivitäts-Messungen in der Abfallwirtschaft Was kommt und was geht? WIR SCHAFFEN WISSEN HEUTE FÜR MORGEN Udo Strauch Paul Scherrer Institut Radioaktivitäts-Messungen in der Abfallwirtschaft Was kommt und was geht? Olten, VBSA Fachtagung, 04.12.2018 Thema des Referats Was

Mehr

In Titel VI der Richtlinie 80/836/Euratom sind die Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte festgelegt.

In Titel VI der Richtlinie 80/836/Euratom sind die Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte festgelegt. Richtlinie 90/641/Euratom des Rates vom 4. Dezember 1990 ueber den Schutz externer Arbeitskraefte, die einer Gefaehrdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind Amtsblatt

Mehr

Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz

Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz Die Bevölkerung und die Umwelt sollen besser

Mehr

2.1.2 Prüfberichtsmuster für ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen

2.1.2 Prüfberichtsmuster für ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen 2.1.2 Prüfberichtsmuster für ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen (Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B) C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 44/2004 15. November 2004 Strahlenschutzanweisung für die Universität Konstanz Herausgeber: Akademische Abteilung der Universität Konstanz, 78457 Konstanz,

Mehr

Verordnung über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Verordnung über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Verordnung über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Strahlenschutz-Anlagenverordnung) vom 31. Januar 2001 Das Eidgenössische Departement des Innern,

Mehr

RöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3

RöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3 Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) 1.7.2000 Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und zur Röntgenverordnung

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Verwertung von Laugen im Bergwerk Mariaglück Höfer am 22.09.2008 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Radiologie Bisherige Laugenverwertung Darstellung der Laugenbeprobung und Messergebnisse

Mehr

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das 10 µsv Konzept: Gibt es eine ungefährliche Dosis?

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das 10 µsv Konzept: Gibt es eine ungefährliche Dosis? Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das 10 µsv Konzept: Gibt es eine ungefährliche Dosis? 2. Informationsforum zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks

Mehr

A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ÄRZTEKAMMER B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Titel/Vorname/Name/: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor

Mehr

Grundlagen der Freigabe

Grundlagen der Freigabe Grundlagen der Freigabe Vortrag auf der 11. Sitzung des Informations-Forums zum Rückbau des KKW Biblis am 9. April 2018 Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick Regulierung De minimis-konzept

Mehr

Genehmigungsantrag für den Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen nach 7 Strahlenschutzverordnung (Technik)

Genehmigungsantrag für den Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen nach 7 Strahlenschutzverordnung (Technik) An das Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen nach 7 Strahlenschutzverordnung (Technik) Vorbemerkung:

Mehr

Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten. Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV

Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten. Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV Workshop Strahlenschutzausbildung 29.11.2012 Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten Zuständigkeiten nach RöV und StrlSchV getrennt geregelt in der StrlSchV

Mehr

Strahlenschutzanweisung

Strahlenschutzanweisung Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Betrieb von Schichtdickenmessvorrichtungen mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoffen (Beta- Strahler) (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung

Mehr

Ausbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung

Ausbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090

Mehr