Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen?

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1 Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen? B. Sölter, A. Pittlik, K.-O. Cavalar 1 Hauptvortrag

2 Neue Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 2

3 Umgangsgenehmigung? Beförderungsgenehmigung? 20 Genehmigung? Neue Messgeräte? Neue Durchstrahlungsräume? 3

4 Strahlenschutzverordnung 4

5 Röntgenverordnung 5

6 Euratom 1996 ICRP 1991 Atomgesetz 5/ /2001 Grundgesetz StrlSchV BMU ÄndVO StrlSchV 7/ Bundesländer seit 1999 RöV 7/ BMA 6 Gesetzliche Grundlagen

7 Europäische Atomgemeinschaft - Euratom Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung Titel V bis Titel X 7 Euratomvertrag

8 Europäische Atomgemeinschaft - Euratom S T R U K T U R Titel I - Begriffsbestimmungen Titel II Anwendungsbereich Titel III Anmeldung und Genehmigung der Tätigkeiten Titel IV Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Tätigkeiten Titel V bis Titel X 8 Euratomvertrag

9 Europäische Atomgemeinschaft - Euratom Titel IV Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Tätigkeiten Kapitel I Allgemeine Grundsätze Artikel 6 (1) Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass... 9 Euratomvertrag

10 Europäische Atomgemeinschaft - Euratom Artikel 4 Genehmigung (1) Sofern in diesem Artikel nicht anderes bestimmt ist, schreibt jeder Mitgliedstaat eine vorherige Genehmigung für folgende Tätigkeiten vor... e) Die Verwendung von Röntgenanlagen oder radioaktiven Strahlenquellen für die industrielle Radiographie oder Euratomvertrag

11 Europäische Atomgemeinschaft - Euratom Artikel 4 Genehmigung 11 Euratomvertrag

12 StrlSchV Neue Strahlenschutzverordnung

13 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen Abschirmungen aus abgereichertem Uran Neu: genehmigungspflichtig bereits seit Alt: anzeige- und genehmigungsfrei für unbeladene Reservegeräte! 13 Neue Strahlenschutzverordnung

14 Was ändert sich für die Beförderung? 14 Neue Strahlenschutzverordnung

15 Genehmigungsfreie Beförderung 17 StrlSchV < fache FG rad. Stoffe je Versandstück Iridium GBq 2,7 Ci Cäsium GBq 2,7 Ci Cobalt 60 1 TBq 27 Ci Selen TBq 270 Ci 15 Beförderung radioaktiver Stoffe

16 Aber: Beachtung von ADR 2001!!! 16 Beförderung radioaktiver Stoffe

17 RöV 7/ 17 Neue Röntgenverordnung

18 Genehmigungsverfahren nach RöV Isovolt 160 TL (Gleichspannung) ERESCO MF (Mittelfrequenz) Philips MG 220 (Gleichspannung) 18 Neue Röntgenverordnung

19 Genehmigungsverfahren nach RöV NEU: Auch mit Bauartzulassung - Genehmigungsantrag bisher: Anzeigeverfahren Wie geht es weiter? 45 Übergangsvorschriften: Nach Inkrafttreten RöV muss innerhalb 2 Jahre eine Antragstellung auf Genehmigung erfolgen! 19 Neue Röntgenverordnung

20 Abgrenzung der Verordnungen zueinander StrlSchV RöV 7/ 20 RöV - StrlSchV

21 Wann muss ich als Betreiber einer Röntgeneinrichtung nach der StrlSch-Verordnung vom verfahren? Bei Rö-Einrichtungen mit E > 1 MeV Bei Einsätzen von Rö-Prüfern in kerntechnischen Anlagen 15 StrlSchV erforderlich! Bei nicht bauartzugelassenen Prüfstrahlern 21 RöV - StrlSchV

22 Erwerb von Prüfstrahlern Neu: Wegfall der Anzeige!!! 22 RöV - StrlSchV

23 Erwerb von Prüfstrahlern Neu: Genehmigungsfreie Tätigkeit nur für bauartzugelassene Vorrichtungen (Anlage I Teil B) Bauartzulassung (Anlage V): - Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm von der berührbaren Oberfläche 1µSv/h alt: 10 µsv/h - Aktivität darf das 10-fache der Freigrenze nicht überschreiten alt: fache der Freigrenze 23 RöV - StrlSchV

24 Gegenüberstellungen alt - neu - EU Personengruppe StrlSchV 1989 RöV 1987 StrlSchV 2001 RöV EURATOM 1996 Berufl. strahlenexponierte Person 50 msv/a 20 msv/a 50 msv/a einmalig aber in 5 a nicht mehr als 100 msv Kategorie A > 15 msv/a > 6 msv/a > 6 msv/a Kategorie B > 5 msv/a > 1 msv/a die nicht Kat. A sind (> 1 msv/a) Berufslebensdosis 400 msv 400 msv keine Angaben Einzelpersonen der Bevölkerung 1,5 msv/a 1 msv/a 1 msv/a Ungeborenes Kind 1 msv nach Bekanntwerden der Schwangerschaft 1 msv nach Bekanntwerden der Schwangerschaft 24 RöV - StrlSchV

25 Neue Strahlenschutzbereiche nach RöV Überwachungsbereich Kontrollbereich > 6 msv/a > 1 msv/a 25 RöV - StrlSchV

26 Neue Strahlenschutzbereiche nach StrlSchV Überwachungsbereich Kontrollbereich > 3 msv/h > 6 msv/a > 1 msv/a 26 RöV - StrlSchV

27 Ortsfest oder ortsveränderlich? ortsfeste Kontrollbereichsgrenze alt: statt 7,5 µsv/h bei einer Strahlzeit von 2000h/a neu: dann 3 µsv/h bei einer Strahlzeit von 2000h/a und Einhaltung von 1mSv/a (Bevölkerungsgrenzwert) in dem sich anschließenden Überwachungsbereich 27 RöV - StrlSchV

28 Ortsfest oder ortsveränderlich? Keine zeitliche Frist für Einsatzanmeldung Bestandsschutz von 40 µsv/h für die ortsveränderliche Kontrollbereichsgrenze alt: statt 7,5 h Strahlzeit bei 0,3 msv/wo neu: dann 3 h Strahlzeit bei 0,12 msv/wo und Einhaltung von in dem sich anschließenden Überwachungsbereich 1mSv/a (Bevölkerungsgrenzwert) 28 RöV - StrlSchV

29 Neue und alte Messgrößen Korrekturfaktor H*(10)/H X 75 Se, 192 Ir: 1,3 Rö von 50 kv bis 400 kv: 1,3 Neue Messgeräte bis 2011 H P (10) sofort PTB-Zulassung 29 RöV - StrlSchV

30 nach StrlSchV Änderung der Definition des radioaktiven Stoffes Neugestaltung der Freigrenzen Wegfall des Anzeigeverfahren für Umgang mit radioaktiven Stoffen Genehmigungspflicht für Uranabschirmungen Erlass einer Strahlenschutzanweisung Erforderliche Fachkunde wird geprüft und bescheinigt Rechtfertigung neuer Tätigkeiten Neue Grenzwerte und StrlSch-Bereichswerte Aktualisierung der Fachkunde alle 5 Jahre Neue Messgrößen Gerätekorrekturfaktoren oder neue Messtechnik verwenden Unterweisung nur noch jährlich 30 Was ändert sich?

31 nach RöV Genehmigungspflicht für die Technische Radiographie ausgenommen Hoch- und Vollschutzgeräte Strahlenschutzanweisung auf Anforderung der Behörde Anordnungen von Maßnahmen beim ortsveränderlichen Betrieb Anzeige im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Rö-einrichtungen - Führung eines Strahlenpasses Rechtfertigung neuer Tätigkeiten Neue Grenzwerte und StrlSch-Bereichswerte Aktualisierung der Fachkunde alle 5 Jahre Neue Messgrößen Gerätekorrekturfaktoren oder neue Messtechnik verwenden Unterweisung nur noch jährlich 31 Was ändert sich?

32 nach StrlSchV 117 Unbefristete 20-Genehmigungen erlöschen nach 2 Jahren Neuantrag einer 15-Genehmigung Richtlinie Strahlenpass wird novelliert! StrlSch-Bereiche innerhalb von 2 Jahren neu einrichten Strahlenschutzanweisungen sind innerhalb von 2 Jahren zu erlassen Bestandsschutz von erteilten Genehmigungen!!! aber: Änderung der Atomdeckungsvorsorge -Korrekturfaktoren für Messgeräte verwenden, die im ortsveränderlichen und ortsfesten (Prüfplatz) Einsatz zur Abgrenzung des Kontrollbereiches eingesetzt werden oder Kauf neuer Messgeräte bis Einstufung in Kat. B-Personal und von Kat. B- in Kat. A-Personal - Kurse zum Erhalt der Fachkunde: 2, 3, oder 5 Jahre je nach Erwerb der Fachkunde oder Bestellung als StrlSch- Beauftragter 32 Was muss überprüft werden?

33 nach RöV 45 Bei Anzeigeverfahren spätestens Datum Inkrafttreten+ 2 Jahre Genehmigungsantrag stellen! StrlSch-Bereiche innerhalb von 2 Jahren neu einrichten Anzeige des Betriebes einer fremden Rö-einrichtung Datum Inkrafttreten+ 3 Monate - Korrekturfaktoren für Messgeräte verwenden, die im ortsveränderlichen und ortsfesten (Prüfplatz) Einsatz zur Abgrenzung des Kontrollbereiches eingesetzt werden oder Kauf neuer Messgeräte bis zum Einstufung in Kat. B-Personal und von Kat. B- in Kat. A-Personal - Kurse zum Erhalt der Fachkunde: 2, 3, oder 5 Jahre je nach Erwerb der Fachkunde oder Bestellung als StrlSch- Beauftragter 33 Was muss überprüft werden?

34 Der Strahlenschützer - informiert - wissend - fachkundig - verlässlich - unsicher - ängstlich - verschlossen - angreifbar - ohnmächtig 34

35 Deutschland StrlSchV 31 (1) Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach 5b des Atomgesetzes ausübt oder wer eine Anzeige nach 12 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung zu erstatten hat oder wer aufgrund des 7 Abs. 3 dieser Verordnung keiner Genehmigung nach 7 Abs. 1 bedarf. StrlSchV AtG StrlSchV AtG 35

36 Schweiz StSG 2. Abschnitt Artikel 16 Verantwortlichkeit in Betrieben 1)Der Bewilligungsinhaber oder die einen Betrieb leitende Personen sind dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzvorschriften eingehalten werden. Sie haben zu diesem Zweck eine angemessene Zahl von Sachverständigen einzusetzen und diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Mitteln auszustatten. StSG Klar verständlich!! 36

37 Warum sind deutsche Verordnungen so schwer lesbar? StrlSchV RöV zuviel zitierte Paragraphen im Text schwer verständliche Formulierungen alles muss geregelt sein Ein Dolmetscher für Verordnungstexte muss her! 37

38 Welche Möglichkeiten hat der Strahlenschutzbeauftragte aktuelles Wissen zu erlangen, um sich im Irrgarten der Paragraphen zurecht zu finden? 38

39 39 DGZfP

40 40

41 41

42 Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Modul(en)... der Fachkunde-Richtlinie Technik zur StrlSchV vom... Frau/Herr geboren am in wohnhaft in hat bei (Institution) vom bis an der Fortbildungsmaßnahme zur Aktualisierung der Fachkunde mit der Bezeichnung... nach der Verordnung über den Schutz vor ionisierenden Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom , BGBl. I S. 1714, erfolgreich teilgenommen. Ort Datum Siegel Unterschrift des verantwortlichen Leiters der Veranstaltung [1 42

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