Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten. Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV

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1 Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten Zuständigkeiten nach RöV und StrlSchV getrennt geregelt in der StrlSchV 30 AtStrZuVO (Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht) Kombinierte Kurse erfordern zwei Genehmigungen Strahlenschutz in Sachsen Anerkennung von Kursstätten Vollzug im SMUL RöV 18a Vollzug im SMWA Ausnahme: Spezielle Module schließen sowohl RöV als auch StrlSchV ein November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 Spezialmodule, Genehmigung da, wo Antrag eingeht, oder wo Fachkunde- RILI dies vorsieht 1

2 Vollzug der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung Fachkunden im Strahlenschutz; Anerkennung von Kursen 1. Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin - Richtlinie nach der Strahlenschutzverordnung vom 26. Mai 2011 (GMBl 2011, S. 867) 2. Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 (GMBl 2006 S. 414), zuletzt geändert durch RdSchr. RS II /01 vom Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004, zuletzt geändert am 21. Juni 2004 (GMBl 2004, S.799; GMBl 2006, S. 735) 4. Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern vom 21. November 2011 (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung) (GMBl 2011 S. 1039) 5. Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte vom 18. Dezember Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung (GMBl 2004, S. 350) 6. Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde vom 02. Februar Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung (GMBl S. 666) November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 Eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Strahlenschutz und des Länderauschusses Röntgenverordnung hat einen Mindeststandard an den Umfang der Antragsunterlagen für eine Anerkennung von Fachkundekursen nach den Richtlinien zur Strahlenschutz- und Röntgenverordnung entwickelt, der von den zuständigen Stellen künftig einer Anerkennung zu Grunde gelegt wird. Achte gemeinsame Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz (FAS) des Länderausschusses für Atomenergie und des Länderausschusses Röntgenverordnung (LA RöV, 61. Sitzung) vom 25. bis 27. November 2008 in Hamburg, TOP B 03 a) November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 2

3 Anforderungen II Die Anerkennung nach 18a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 RöV und 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StrlSchV kann erfolgen, wenn 1. die Kursinhalte geeignet sind, das für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, 2. die Qualifikation des Lehrpersonals, 3. die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet sowie 4. die unter Nummer III genannten Kriterien geprüft und erfüllt sind November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 III Umfang der zu prüfenden Antragsunterlagen Folgende Kriterien und Angaben ( Bearbeitungshilfe für die Ausgestaltung der Anforderungen) sind vor einer Kursanerkennung zu prüfen: 1. Antrag formloser Antrag, der folgende Angaben enthält: - Bezeichnung des Kurses, Kurs zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der Fachkunde, Kurs zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der Kenntnisse, Fachkundegruppen, Module, Präsenzkurs, Fernkurs, Kursveranstalter, Anschrift und - Bezeichnung der Kursstätte, wechselnder Einsatzort, Inhouse Kurs sowie - Benennung des verantwortlichen Kursleiters November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 3

4 2. Lehrplan - Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten, einschließlich Anzahl zugehöriger Unterrichtseinheiten, Kennzeichnung von Demonstrationen, Praktika - zeitliche Dauer der Unterrichtseinheiten, Anzahl Unterrichtseinheiten pro Tag 3. Lehrinhalte - Angabe der Lehrinhalte nach der jeweiligen Richtlinie (Vgl. Nr. I), untersetzt als Skript - stichpunktartig oder ausformuliert - Beschreibung der Praktika, Demonstrationsübungen, Übungen November 2012 André Kosgalwies, Referat Lehrkräfte Namen aller Lehrkräfte mit Angaben der erforderlichen Qualifikation bezogen auf die Lehrinhalte, wie - Berufsausbildung, - Berufserfahrung und - Zeitraum bisheriger Vortragstätigkeit oder Mitarbeit in Fachgremien (Die Lehrkräfte für das jeweilige Fachgebiet müssen über das erforderliche Fachwissen verfügen und die Fähigkeit, dieses Wissen in geeigneter Weise zu vermitteln.) November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 4

5 5. Informationen zum Lehrmaterial Übersicht über die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten - Kursmaterialien, - Vortragsskripte und - Zusammenstellungen der Bezugsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien sowie - sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden November 2012 André Kosgalwies, Referat Ausstattung der Kursstätte Angaben - zur Größe und technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume, Anzahl der Plätze, Ton- und Projektionstechnik - zu Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, /offene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte. 7. Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 5

6 8. Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle Angaben - zur Leistungsüberprüfung, - den Zulassungsvoraussetzungen, - der Dauer und den Ablauf der Prüfung 9. Teilnahmebescheinigung Muster einer Teilnahmebescheinigung des Kursveranstalters entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Richtlinie mit einem Hinweis auf die anerkennende Stelle November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 Übersicht der Antragsunterlagen im SMUL Internet Beschreibung des Antragsgegenstands (genaue Bezeichnung des Kurses, rechtlicher Bezug), Anwendungsbereich und Zielgruppe des Kurses, genaue Postanschrift des Antragstellers (der Antrag ist von der vertretungsberechtigten Person der Einrichtung zu stellen), Lehrgangsinhalte mit Angabe der Unterrichtszeit, Beschreibung der technischen und räumlichen Ausstattung der Kursstätte sowie der maximalen Teilnehmerzahl, November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 6

7 Übersicht der Antragsunterlagen im SMUL Internet Beschreibung der stattfindenden Erfolgskontrolle (Prüfungsordnung, Prüfungsfragen), Referentenliste mit Nachweis der Qualifikation aller Referenten (Zeugnisse, Fachkundenachweise, Referenzen), Kursunterlagen (Lehrmaterial, in dem die zu vermittelnde Lehrinhalte in zusammengefasster Form dargestellt sind z.b. Vortragsskripte, Folien, Kursmaterialien der Referenten) zur Einsichtnahme, Muster der Teilnahmebescheinigung und soweit bekannt Angaben zu Kursterminen November 2012 André Kosgalwies, Referat 54 7

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