Brennpunkt. Packen wir s an! Ausgabe Nr. 65 / November ERA am Standort Sindelfingen
|
|
- Julia Buchholz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgabe Nr. 65 / November 2004 Brennpunkt Packen wir s an! ERA am Standort Sindelfingen Folge 1 einer Informationsreihe über ERA und andere Themen der Zukunftssicherung 2012 Herausgeber: IG Metall Stuttgart, Jürgen Stamm
2 Liebe Kolleginnen und Kollegen der ERA-Tarifvertrag ist schon seit langer Zeit ein zentrales Thema im Tarifgebiet und im Unternehmen. Dennoch haben die wenigsten Beschäftigten einen Zugang dazu gefunden. Zu komplex, zu abstrakt, zu weit weg - so wird der ERA von den meisten empfunden. Im Übrigen tun sich bisweilen auch die Experten schwer die Details des Regelwerks noch zu überblicken. Trotzdem ist es für jeden einzelnen wichtig, die neuen Eingruppierungsregeln nach ERA zumindest in ihren Grundzügen zu kennen. Denn es geht um unser Geld. Jeder Arbeitsplatz in diesem Unternehmen wird nach den ERA- Kriterien neu bewertet werden. Darauf wollen wir Sie unter anderem mit dieser BRENNPUNKT- Ausgabe vorbereiten. Und wir wollen Ihnen die Befürchtungen nehmen, die zum Teil durch die Debatten um den ERA erzeugt wurden. Im Rahmen unserer jüngsten Vereinbarungen zur "Zukunftssicherung 2012" mussten wir zwar eine Absenkung der Entgeltlinie um 2,79 % im Jahr der ERA- Einführung 2006 hinnehmen. Diese wird allerdings durch Einmalzahlungen und entsprechende Tarifabschlüsse ausgeglichen. Von zentraler Bedeutung ist aber, dass wir in diesem Zusammenhang die Einkommen der heutigen Belegschaft bis ins Jahr 2012 absichern konnten. Bis dahin werden Tariferhöhungen effektiv weitergegeben, das heißt, eine Anrechnung auf außertarifliche Anteile findet nicht statt. Und auch für die Zeit nach 2012 haben wir Schutzregeln getroffen. Die Umsetzung des ERA ist überfällig. Seine Grundidee ist, dass künftig die Bewertung der Tätigkeiten von Arbeitern und Angestellten nach den gleichen Maßstäben zu erfolgen hat. Eigentlich sollte das im 21. Jahrhundert eine Selbst- ERA ist eine große Herausforderung für uns alle Erich Klemm verständlich- keit sein. Der ERA ist auch eine Reaktion auf neue Anforderungen und Verantwortungen in der modernen Arbeitswelt, z.b. bei Steuerungsfunktionen oder bei Gruppenarbeit. Diese werden von den alten tariflichen Regelungen nicht ausreichend erfasst und damit nicht angemessen bezahlt. Das ist ungerecht und muss dringend geändert werden. Deshalb haben die Tarifparteien den ERA vorangetrieben. Bei DaimlerChrysler ist die Umsetzung zugegebenermaßen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden: In längst vergangenen goldenen Jahren war es unseren Vorvätern gelungen, die betriebliche Umsetzung der tariflichen Eingruppierungsregeln so zu regeln, dass die Belegschaft im Unternehmen besser gestellt wurde als Tarif. Im jetzt rauheren wirtschaftlichen Klima trat das Unternehmen bei der Umsetzung von ERA nun mit dem klaren Ziel an, dies zu ändern. Nach Willen der Verantwortlichen sollte künftig bei DaimlerChrysler der nackte ERA-Tarif gezahlt werden. Außerdem sollten an den verschiedenen Standorten des Unternehmens der jeweils regional gültige ERA- Tarifvertrag angewendet werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Standorte hätten noch stärker gegeneinander ausgespielt werden können. Beides konnte dadurch abgewendet werden, dass wir die ERA-Umsetzung im Rahmen der Zukunftssicherung 2012 regeln konnten. Hier wurde zum einen verankert, dass es ein Betriebliches Grundentgelt - also einen "Daimler-Lohn" - zusätzlich zum tariflichen Grundentgelt gibt (siehe Seite 7). Zum anderen wurde eine einheitliche Entgeltlinie für alle Standorte festgeschrieben. Das haben wir geschafft. Als nächstes muss festgelegt werden, wie bei uns künftig das tarifliche Leistungsentgelt ermittelt wird. Wir haben uns vorgenommen, diese Regeln noch im Jahr 2005 festzuschreiben. So bleibt dann genügend Zeit für die notwendige Schulung und Information bis es dann ab tatsächlich ernst wird mit dem ERA. Der ERA ist eine große Herausforderung für uns alle. Wir sind dran! Erich Klemm, Gesamtbetreibsratsvorsitzender 2
3 warumera Warum haben sich Dutzende von Fachleuten jahrelang den Kopf zerbrochen, Ideen entwickelt, geprüft, verworfen...? Wer vergleichbare Arbeit macht, muss auch gleiche Verdienstchancen haben. Arbeit und Leistung werden nach zeitgemäßen Kriterien bewertet. Wer sich persönlich entwickeln möchte, soll bessere Chancen haben. Höhere Verdienstgruppen müssen erreichbar sein. Einkommen muss durch Regelungen zur Verdienstsicherung geschützt werden. 3
4 Brennpunkt In Rahmen der Zukunftssicherung 2012 für die DaimlerChrysler AG wurde festgeschrieben, wie sich das Entgelt bei allen Beschäftigten nach Einführung von ERA zusammensetzt. Dieser BRENNPUNKT erklärt, was hinter den einzelnen Elementen steht: Tarifliches GrundEntgelt (TGE), Tarifliches LeistungsEntgelt (TLE) und die Belastungszulage werden definiert durch den ERA-Tarifvertrag. Betriebliches Grund-Entgelt (BGE), Betriebliches Leistungs-Entgelt (BLE) und Tarifdynamische individuelle Besitzstandszulage (TIB) bilden gemeinsam die bestehende übertarifliche DC-Entgeltlinie ab. Die Summe aller Elemente sichert das heutige Entgelt auch nach der Einführung von ERA ab. Bis Ende 2011 wird jede Tariferhöhung auf dieses effektive Einkommen vollständig weitergegeben. Auch danach können Veränderungen nur mit Zustimmung der IG Metall vorgenommen werden. Standard- und Prämienlohn TiB ggf. gleicht die ggf. entstehende Differenz zwischen bisherigem Einkommen und der neuen Einstufung nach ERA aus ggf. Belastungszulage BLE TLE BGE TGE deckt bestehende betriebliche Verdienstgrade ab ggf. ggf. Ø 15 % siehe Seite 8-9 definiert ein zusätzliches Daimler-Entgelt, das über Tarif liegt gemäß ERA-Einstufung siehe Seite 8-9 Zeitlohn und Gehalt TiB ggf. gleicht die ggf. entstehende Differenz zwischen bisherigem Einkommen und der neuen Einstufung nach ERA aus ggf. Belastungszulage ÜTZ TLE TGE alt 4 bereits heute ausgewiesene übertarifliche Zulagen bei Zeitlöhnern und Angestellten bleiben nach Einführung von ERA unverändert. Ø 15 % siehe Seite 8-9 gemäß ERA-Einstufung siehe Seite 8-9
5 GRUNDENTGELT Grundlage der Einstufung ist eine Beschreibung der Arbeitsaufgabe heißt es im ERA-Tarifvertrag. Dabei müssen alle Teilaufgaben berücksichtigt werden, die zu ihrer Arbeit gehören. Sogenannte wertigkeitsprägende - also anspruchsvolle - Arbeitsinhalte werden herausgestellt. Die jeweilige Arbeitsaufgabe wird nach 4 bzw. 5 verschiedenen Bewertungsmerkmalen bewertet. Dabei wird gefragt: Wie hoch ist die Anforderung für das jeweilige Bewertungsmerkmal? Die Antworten finden sich in den jeweiligen Stufenbeschreibungen der jeweiligen Bewertungsmerkmale (Stufenwertzahlverfahren s. Seiten 8 und 9). Aus der Summe der erreichten Punkte ergibt sich schließlich die Entgeltgruppe. Je anspruchsvoller die Arbeit, um so höher die Entgeltgruppe. Die Werte in dieser Grafik zeigen (mit Stand März 2004), wie hoch das Tarifliche Grundentgelt (ohne andere Entgeltelemente) in den Entgeltgruppen ist E N T G E L T G R U P P E N
6 LEISTUNGSENTGELT Alle Beschäftigten haben Anspruch auf ein Leistungsentgelt je nach erbrachter Leistung kann es mehr oder weniger sein. Denn man kann zwischen 0 % und 30 % des Grundentgelts erreichen. Welche Regeln für das Leistungsentgelt angewandt werden, wird in jedem Betrieb vereinbart. Damit aber auf jeden Fall faire Lösungen herauskommen, haben die Tarifparteien verabredet: In jeder Betriebsvereinbarung muss sichergestellt werden, dass im Durchschnitt 15% Leistungsentgelt erreicht werden können. Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung haben sich vorgenommen, im Jahr 2005 die Grundsätze für die Ermittlung des Leistungsentgelts festzulegen. Mit welchen Methoden wird das Leistungsentgelt ermittelt?? 6 KENNZAHLENVERGLEICH und/oder INDIVIDUELLE BEURTEILUNG und oder ZIELVEREINBARUNG
7 WIE KOMMEICH ZU EINER BELASTUNGSZULAGE Gesundheit lässt sich nicht in Geld aufwiegen. Deshalb müssen gesundheitsschädliche Belastungen am Arbeitsplatz abgebaut werden - durch organisatorische oder technische Maßnahmen. Belastungszulagen sind keine Vergütung gesundheitsschädlicher Belastungen. Besondere Belastungen der Muskeln, durch Reizarmut, Lärm oder sonstige Umgebungseinflüsse müssen jedoch durch eine Zulage abgegolten werden. Hier bringt der ERA-Tarifvertrag deutliche Veränderungen: Für Angestellte gibt es bisher keine Belastungszulage die Vergütung von Belastungen ist für sie Neuland. Bei gewerblichen Beschäftigten werden Belastungen bisher mit zusätzlichen Lohngruppen abgegolten: Fällt eine Belastung weg, ist die Lohngruppe gefährdet. In Zukunft wird die Belastung unabhängig von der Entgeltgruppe vergütet. Damit erhalten alle Beschäftigten bei vergleichbarer Belastung eine gleich hohe Belastungszulage. Der Betrag ergibt sich aus der prozentualen Anbindung an die Entgeltgruppe 7. Er nimmt deshalb an den Tariferhöhungen entsprechend teil. 7
8 WIE KOMMEICH ZU EINER BELASTUNGSZULAGE 8
9 "Jede Menge Detailarbeit im Betrieb" Nach Abschluss der Vereinbarungen zur Zukunftssicherung 2012 im Sommer diesen Jahres wurde unter Hochdruck an Detailregelungen zur ERA-Umsetzung im Unternehmen weiterverhandelt. Die Sindelfinger Betriebsräte Ergun Lümali (links) und Jürgen Hesse (rechts) waren Mitglieder der Verhandlungskommission des Gesamtbetriebsrates. Der BRENNPUNKT hat sie zum Stand der Dinge befragt. BRENNPUNKT: Ihr beide dass das Unternehmen trotz logie haben sich seitdem stark Kriterien angelegt. So wird keiner investiert seit Monaten sehr viel der Vereinbarungen zur verändert. Viele Arbeiter sitzen mehr ausgebremst werden kön- Zeit in den ERA. Lohnt sich die- Zukunftssicherung mit dem inzwischen am PC, sie machen nen. Deshalb lohnt sich unser ser Einsatz? ERA Geld einsparen will. Hier längst Angestelltentätigkeiten. Einsatz. sind wir gefordert. Wir können das mit dem alten Ergun Lümali: Wir haben gar System nicht abbilden. Das BRENNPUNKT: Um was ging keine andere Wahl, denn es Unternehmen sperrt sich dage- es denn jetzt in den aktuellen geht hier um die ureigensten Jürgen Hesse: Unser jetziges gen, die Kollegen entsprechend Verhandlungen? Interessen der Beschäftigten, Eingruppierungssystem ist über ihrer Tätigkeit zu bezahlen. Mit die wir vertreten. Es hat sich in 30 Jahre alt. Die Arbeits- ERA werden jetzt bei Arbeitern Ergun Lümali: In den den Verhandlungen gezeigt, bedingungen und die Techno- und Angestellten die gleichen Vereinbarungen zur Zukunfts- 9
10 sicherung 2012 wurden 11 Eckentgeltstufen festgeschrieben. Wir mussten jetzt die dafür passenden Tätigkeitsbeschreibungen formulieren. Eckbeispiele - also typische betriebliche Tätigkeiten - sind z.b. der Montierer, der Fertigungsmeister, der Planer und der Entwicklungsingenieur. Das Unternehmen versuchte in den jetzigen Verhandlungen um den ERA, die Beschreibungen so hoch wie möglich zu hängen. Wir haben dagegen darauf gedrängt, realistische betriebliche Beispiele zu formulieren. Spannungen waren hier vorprogrammiert, die Verhandlungen waren insgesamt sehr schwierig. BRENNPUNKT: Warum wurde der ERA im Zusammenhang mit der Zukunftssicherung 2012 überhaupt verhandelt? Ergun Lümali: Wir haben gesagt, ERA muss in allen DaimlerChrysler Werken einheitlich umgesetzt werden. Und zwar nach den Regelungen des baden-württembergischen ERA. Es ist von zentraler Bedeutung, dass wir auch in Zukunft eine gleiche Entgeltlinie in allen Standorten haben. Wir wollen nicht, dass die Standorte beim ERA muss in allen DaimlerChrysler- Werken einheitlich umgesetzt werden! Ergun Lümali Entgelt gegeneinander ausgespielt werden können, nach Motto: dem "Wo gibt es den günstigsten ERA?". Wir wollten das in diesen Verhandlungen zur Zukunftssicherung erledigt haben, damit das Unternehmen nicht zweimal bei uns abkassiert: jetzt bei der Standortsicherung und dann später noch einmal bei der Umsetzung des ERA. Durch unsere Strategie, die offenen ERA-Fragen im Rahmen der Zukunfttssicherung zu klären, haben wir uns an dieser Stelle durchgesetzt und außerdem vereinbart, dass die Entgelte der heutigen Beschäftigten bis 2012 komplett abgesichert sind. Der Preis dafür war die Absenkung der Entgeltlinie um 2,79 %, die aber durch Einmalzahlungen und Tariferhöhungen ausgeglichen wird. Jürgen Hesse: Genauso wichtig war, dass in diesem Zusammenhang auch die Eckbeispiele festgeschrieben wurden. In diesen Poker mit dem Unternehmen wollten wir nicht später hereingezogen werden, wenn wir schlechtere Karten haben. Vom Unternehmen wurde beispielsweise festgelegt, dass ein Entwickler der Entgeltstufe 16 und ein Fertigungsplaner der Entgeltstufe 15 beschrieben werden soll. Es bestand dabei die Gefahr, dass damit die Durchlässigkeit, wie sie heute bis nach T 7 besteht, torpediert wird. Wir haben jetzt für die Entwicklung die Entgeltstufe 15 als Tarifbeispiel und Entgeltstufe 16 betrieblich beschrieben. Mit schlechteren Karten gegen das Unternehmen pokern, wollten wir nicht. Jürgen Hesse Außerdem liegt eine Tarifbeschreibung für die Entgeltgruppe 17 vor. Für die Fertigungsplanung haben wir ein Beispiel der Entgeltgruppe 15 beschrieben. Als Tarifbeispiel besteht die Entgeltgruppe 16 und in der partätischen Kommission wurde während der Verhandlung auch die Entgeltgruppe 17 zugesagt, die noch zu beschreiben ist. Wir können also das heutige Entgeltniveau bis T 7 weiterhin abbilden. Ergun Lümali: Das war für uns ganz wichtig in den Verhandlungen. Das Unternehmen wollte gerade bei den Entwicklern und Planern eine Deckelung durchsetzen. Es wäre dann nur noch im Einzelfall möglich gewesen, sich nach oben zu entwickeln, sprich als Entwicklungsingenieur und Fertigungsplaner in die Entgeltstufe 17 zu kommen. Wir haben diese Durchlässigkeit jetzt wieder hergestellt, d.h. die Entwicklungschancen sind so groß wie bisher. Von alleine wird das natürlich auch dann nicht gehen. Der Betriebsrat muss sich wie bis- 10
11 Ergun Lümali Tel Jürgen Hesse Tel Ausschuss Entgelt und Zeitwirtschaft Sahin Akbulut Monika Tielsch Helmut Roth Peter Niederlohmann Eberhard Hafner Habib Demez Stefan Heinzl Klaus Pirk Thomas Spohr Frank Strümpel Franco Albani Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel her mit guten Argumenten für eine höhere Entgeltstufe einsetzen. Jürgen Hesse: Entgegen den Falschmeldungen, die zur Zeit durch den Betrieb geistern, sind die tariflichen Maßstäbe nicht verändert worden. Es gilt der Tarifmaßstab der 122 bestehenden Beispiele des IG Metall-Tarifvertrags. Sie sind der Maßstab für alle neuen betrieblichen Beschreibungen. Durch Quervergleich wird festgestellt, ob dieser Maßstab eingehalten wurde. Jeder wird also nach tariflichen Maßstäben eingruppiert. Das geht gar nicht anders, denn Tarifverträge sind Mindestnormen. Im Übrigen ist die Beteiligung der Betroffenen ein zentraler Punkt. Wir haben bisher mit vielen Kolleginnen und Kollegen - z.t. mit ganzen Teams - zusammengesessen, um die Beispiele zu erarbeiten. Es wird kein Beispiel erstellt, wo wir nicht vorher mit den Betroffenen gesprochen haben. Die Mitarbeiterbeteiligung werden wir weiter forcieren. Der Tarifvertrag sieht ausdrücklich vor, dass wir betriebliche Experten hinzuziehen können. BRENNPUNKT: Was ist jetzt genau der Stand der Verhandlungen und wie geht es weiter? Ergun Lümali: Wir haben die Eckbeispiele fertiggestellt und vereinbart. Den Fertigungsmeister haben wir bewusst ausgelassen, weil wir feststellen mussten, dass das Unternehmen hier zweierlei Maßstäbe anlegt. Die verantwortlichen Entgeltfinder in Sindelfingen sahen unterschiedliche Niveaus zwischen Untertürkheim und Sindelfingen: in Sindelfingen fand man keinen Meister in der Entgeltgruppe 14. Dies war für uns nicht akzeptabel, hier gab es richtig Streit und Zoff. Inzwischen hat die Unternehmensseite den Widerspruch zum neuen Meisterbild erkannt. Wir werden jetzt ein Gesamtpaket aus Meisterbild und Einstufung vereinbaren. Wir haben die Eckbeispiele fertiggestellt und vereinbart. Ergun Lümali Auf uns kommt jetzt insgesamt viel Arbeit im Betrieb zu. Denn alle Tätigkeiten müssen jetzt beschrieben und nach ERA eingestuft werden. Man kann sich vorstellen, dass das bei ca Beschäftigten am Standort jede Menge Detailarbeit bedeutet. Das ist weniger vielleicht im gewerblichen Bereich etwas einfacher, im Angestelltenbereich aber gibt es gleichartige Tätigkeiten und deshalb jede Menge Beispiele. 11
12 KLIMAWECHSEL Der 15. Juli 2004 wird in die Geschichte dieses Unternehmens und der Arbeiterbewegung als Meilenstein eingehen. Wir haben auf eindrucksvolle Art und Weise zusammengehalten und konnten dadurch unsere Arbeitsplätze und unsere Einkommen sichern. Das haben wir geschafft! Jetzt müssen wir darauf achten, dass die Vereinbarungen im Betrieb in fairer Form umgesetzt werden. Packen wir`s an. Dennoch: Das Klima im Land hat sich verändert. Das zeigen auch die jüngsten Auseinandersetzungen bei Siemens, Opel, VW und Karstadt. Die Arbeitgeber drohen ganz offen mit der massenhaften Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Deutsche Top-Manager wissen, dass das von den Belegschaften nicht ohne Widerstand hingenommen wird. Sie rechnen aber auch damit, dass wir inzwischen eingeschüchtert genug sind, um schließlich klein bei zu geben. Das Ausmaß und die wirtschaftlichen Folgen unseres Widerstands bei DaimlerChrysler waren für sie jedoch nicht kalkulierbar. Deshalb konnten wir unsere Zukunft für eine lange Zeit sichern. Diese Einigkeit, Entschlossenheit und Stärke müssen wir uns bewahren - für Zukunft nach der Zukunft. Impressum Brennpunkt Herausgeber: IG Metall Stuttgart V.i.S.d.P.: Jürgen Stamm, 1 Bevollmächtigter IG Metall Stuttgart, Sattlerstr. 1, Stuttgart. igm.stgt.presse@gmx.de; internet: Weitere Informationen zu ERA Redaktion: / 90- Silke Ernst, Tel Jürgen Uppenthal, Tel Ergun Lümali Tel Jürgen Hesse, Tel Gestaltung: Edgar Jörg, Tel Druck: Leserbriefe an: BRENNPUNKT, HPC: B300
Informationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA)
Getriebemotoren \ Industriegetriebe \ Antriebselektronik \ Antriebsautomatisierung \ Services Informationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tarifvertragsparteien
MehrD a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : festgelegt, was ich verdiene?
D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 1Wie wird festgelegt, was ich verdiene? Warum haben sich Dutzende von Fachleuten Arbeitgeber und IG Metall jahrelang die Köpfe zerbrochen, Ideen
MehrWie wird festgelegt, was ich verdiene?
Wie wird festgelegt, was ich verdiene? Warum haben sich Dutzende von Fachleuten Arbeitgeber und IG Metall jahrelang die Köpfe zerbrochen, Ideen entwickelt, geprüft, verworfen, weiter überlegt, für einen
MehrERA- neues Entgelt für gute Leistung
ScheibenWischer ERA- neues Entgelt für gute Leistung Informationen zur ERA-Einführung im Werk Untertürkheim und in der Entwicklung PKW Herausgeber: IG Metall Stuttgart; Verantwortlich: Jürgen Stamm, 1.
MehrZiele der IG Metall. Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie. Qualifizierung
Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie Gleiche Verdienstchancen bei bei gleicher bzw. bzw. vergleichbarer Leistung und und Belastung Ziele der IG Metall Vereinheitlichung der der Entgelte und
MehrGeschlechtergerechtigkeit. beginnt beim Entgelt
D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 7 Geschlechtergerechtigkeit beginnt beim Entgelt ERA: Tarifver trag Gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt Mit dem ERA-Tarifvertrag ist es uns gelungen,
MehrDer Entgeltaufbau nach ERA-TV (Monatsentgelt)
Der Entgeltaufbau nach ERA-TV (Monatsentgelt) - Prinzipdarstellung - Belastungen / Umgebungseinflüsse Belastungs-Zulage leistungsabhängiger Entgeltanteil Leistungsergebnis der Beschäftigten bzw. der Gruppe
MehrGrundseminar. Grundentgeltdifferenzierung AE 7
Grundseminar AE 7 Das Werkzeug für faire Bezahlung Foliensatz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15 16 17 1.592,89 (Grundmodell Stand: Juni 2003) -Eckentgelt 4.014,50 *Anmerkung: haben wir jew. 7 Gruppen
MehrAE 4/1 AS III Kostenneutralität
1 Das Werkzeug für faire Bezahlung WB Febr. 2005 Alle Rechte bei IG Metall. Jede Verfügungsbefugnis, wie Kopier- und Weitergaberecht, bei uns. 2 Ausgangslage: Anhand eines kleinen Modellbetriebes in der
MehrWie komme ich zu meinem Leistungsentgelt?
D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 3 Wie komme ich zu meinem Leistungsentgelt? Wie sich das Entgelt der Beschäftigten zusammensetzt, wird im Info»ERA-Tarifvertrag 1 Wie wird festgelegt,
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen 2012
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen 2012 Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig
MehrDie ERA-Leistungszulage
Die ERA-Leistungszulage Bewertungsverfahren und tariflicher Rahmen era. Seminare der IG Metall Olpe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren
MehrDie neue Eingruppierung und Bezahlung Hobby-ERA
1 Die neue Eingruppierung und Bezahlung Hobby-ERA 2 Das ERA-Team bei Hobby Hobby-ERA Informationen für die Mitarbeiter/innen Fockbek, 04. Juli 2007 3 Ein kurzer Rückblick August 2002 Dezember 2003 Februar
MehrQuerschnittsthemen Seite 249. Diskriminierung in den Tarifverträgen Teil 6.2
Querschnittsthemen Seite 249 6.2 Auf dem Weg zur Überwindung der mittelbaren Diskriminierung in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg Referenteninfo AE 3 / von Walter
MehrGrundentgeltdifferenzierung
Grundentgeltdifferenzierung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617 + X * ERA-Eckentgelt (Grundmodell) Geldbetrag ca. T 7 *Anmerkung: Heute haben wir jew. 7 Gruppen für K u.t, sowie 12 LG in der Summarik. Alle
MehrEinführungstarifvertrag zum ERA-TV (ETV ERA) 1 Geltungsbereich
ETV ERA 16. September 2003 1 Zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. Südwestmetall und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird
MehrBezirk Baden-Württemberg. Der ERA - TV. Ein Gestaltungsrahmen für die Arbeit der Zukunft! WB, Gy
Der ERA - TV Ein Gestaltungsrahmen für die Arbeit der Zukunft! ERA soll den Betrieben wieder eine einfache und flexible Basis für eine moderne und gerechte Entgeltdifferenzierung liefern. den erforderlichen
MehrEinheitliche Entgelt(rahmen)tarifverträge (ERA) in der Automobilindustrie
Kerstin Lacher Einheitliche Entgelt(rahmen)tarifverträge (ERA) in der Automobilindustrie Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 Inhalt Inhalt Seite Abbildungen 11 Abkürzungen 12 1. ERA - der Weg zu einheitlichen
MehrTarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen
Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen
MehrBericht der IG Metall
Betriebsversammlung LuK, 12.06.2016 Bericht der IG Metall Quelle: Schaeffler Geschäftsbericht 2015 Offenburg Quelle: Schaeffler Geschäftsbericht 2015 Offenburg Tolle Leistung! Euer Anteil am Erfolg. Dieser
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Einführungstarifvertrag zum ERA-TV (ETV ERA)
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Einführungstarifvertrag zum ERA-TV (ETV ERA) Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 09.01.2006 Gültig ab: 09.01.2006 Kündbar
MehrBericht aus den Tarifverhandlungen
Bericht aus den Tarifverhandlungen Erster Verhandlungstermin zwischen IG Metall und Siemens am 29.11.2004 Management legt Zielsetzung offen Geltungsbereich einer neuen Tarifregelung Inhalte Weiteres Vorgehen
MehrErgänzungsvereinbarung zum ERA-Einführungstarifvertrag (E-ERA-ETV) (vom 30. September 2004 in der Fassung vom 2. Juni 2005)
Ergänzungsvereinbarung zum ERA-Einführungstarifvertrag (E-ERA-ETV) (vom 30. September 2004 in der Fassung vom 2. Juni 2005) Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar
MehrÜberleitungstarifvertrag. zwischen der
Überleitungstarifvertrag zwischen der Schüchtermann-Schiller'schen Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG Ulmenallee 5-11, 49214 Bad Rothenfelde (in der Folge: SSK) und der Marburger Bund - Landesverband
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Grundlagen der Analyse... 15 2.1 Entgeltbestandteile... 15 2.2 Maßstäbe der Analyse... 16 3. Regelungsinhalte...
MehrJAV-Wahl und 10. November 2014
2014_final_Jav Flyer 2014 Tablet 28.10.2014 12:52 Seite 1 JAV-Wahl 2014 7. und 10. November 2014 2014_final_Jav Flyer 2014 Tablet 28.10.2014 12:52 Seite 2 www.daimler.igm.de V.i.S.d.P. :Uwe Meinhardt,
MehrBezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z LSA. Metallindustrie Sachsen-Anhalt
Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt LSA Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt IG Metall Bezirk Niedersachsen
MehrScheibenWischer. Alles zur ERA-Entgeltabrechnung. Extra. Betriebsrat
ScheibenWischer Alles zur ERA-Entgeltabrechnung Extra Betriebsrat ScheibenWischer Extra April 2007 Helmut Lense Wolfgang Nieke Erste ERA-Entgeltabrechnung Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, in wenigen
MehrBrennpunkt. extra. Neues Management Modell Interessenausgleich / Sozialplan zum Personalabbau in den Verwaltungsbereichen abgeschlossen
Ausgabe Nr. 80 / Juli 2006 Brennpunkt extra Informationen für die Beschäftigten der DaimlerChrysler AG am Standort Sindelfingen Neues Management Modell Interessenausgleich / Sozialplan zum Personalabbau
MehrTariftabellen 2009 / 2010
Tariftabellen 2009 / 2010 Für die Monate November 2008 bis Januar 2009 gelten die ab 1. Juni 2008 gültigen Entgelttabellen weiter. Für diese Monate erhalten die Beschäftigten mit der Abrechnung für Dezember
MehrEnde. ERA Niveaubeispiele: Der tarifliche Beispielkatalog. Produktion. Repräsentative Auswahl. Finanz- und Rechnungswesen.
: Der tarifliche Beispielkatalog Der Katalog umfasst 121 Beispiele Repräsentative Auswahl aus allen Funktionsbereichen der Unternehmen Die tariflichen Niveaubeispiele sind keine direkt betrieblich verwendbaren
MehrPositionen zur ERA-Einführung
Metall- und Elektroindustrie Positionen zur ERA-Einführung 06. Dezember 2006 in Sindelfingen 140 120 100 80 60 40 20 Bezirk 130 46 46 34 25 22 5 0 Termine ERA-Einführung Ba-Wü Termin-Nennung von 573 der
Mehrratgeber Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld
Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf haben. Aber wem steht diese Sonderzahlung des Arbeitgebers zu? Und in welcher Höhe? Hier gibt es die wichtigsten Informationen
MehrTarifabschluss Genossenschaftsbanken
Tarifabschluss Genossenschaftsbanken DBV und DHV handeln mit Weitblick - ver.di bleibt bei seiner kurzsichtigen Blockade! Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 1. Oktober haben wir für die Genossenschaftsbanken
MehrStarke Vertretung Gesucht: Profis mit Kompetenz
Starke Vertretung Gesucht: Profis mit Kompetenz Innovation braucht Profis mit Kompetenz Gesucht: Betriebsräte aus dem Bereich Hochqualifizierte Der Betriebsrat sollte die Belegschaft widerspiegeln. Dazu
MehrTarifergebnis 2016 beim DRK
ViSdP: Sylvia Bühler, ver.di, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Bearbeitung: Angelika Spautz, Dezember 2016 Tarifergebnis 2016 beim DRK
MehrVerhandlungsergebnis - Entgelttarifvertrag! Tarifkrimi bis in die frühen Morgenstunden
Tarif-Info Internationaler Bund konzernweit Verhandlungsergebnis - Entgelttarifvertrag! Tarifkrimi bis in die frühen Morgenstunden 22. Dezember 2017 Die gemeinsame Verhandlungskommission von ver.di und
MehrFaire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job
Faire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job 171 MAL mehr als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer verdient ein VW-Topmanager. RUND 15,7 MILLIARDEN EURO Um diese Summe sollen neunzig Prozent der Beschäftigten
MehrV e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010
V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (ERA) für die Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden an der DHBW
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (ERA) für die Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden an der DHBW in der
Mehr5. IG Metall Fachtagung für Personal in der beruflichen Bildung am 10. Juni 2010 in Berlin
Juan Carlos Rio Antas Vorstand FB Tarifpolitik Tarifpolitik Vorstand Statement auf der 5. IG Metall Fachtagung für Personal in der beruflichen Bildung am 10. Juni 2010 in Berlin Es gilt das gesprochene
MehrBezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z OS-EMS. Metallindustrie Osnabrück-Emsland
Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Osnabrück-Emsland OS-EMS Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Osnabrück-Emsland IG Metall Bezirk
MehrStärkung der Tarifbindung durch Tarifpolitik Erfahrungen aus der Metallindustrie 22. September 2016, Düsseldorf
Tarifpolitische Tagung des WSI 2016 Stärkung der Tarifbindung durch Tarifpolitik Erfahrungen aus der Metallindustrie 22. September 2016, Düsseldorf Tarifbindung geht zurück Mitglieder von Gesamtmetall
MehrInhaltsverzeichnis. w:/bund/9024/umbruch.3d/s.9/ /12:57
Vorbemerkungen der Herausgeber.......................... 5 Abkürzungsverzeichnis................................ 14 Vorwort: Solidarität und Freiheit Tarifpolitik für eine andere Zukunft von Jürgen Peters
MehrTariftabellen Monatsentgelt Tariflöhne und Akkordrichtsätze (Monatsgrundlohntabelle in Euro)
Tariftabellen 2004 Die nachstehenden Tabellen enthalten die lineare Tariferhöhung um 1,5 % ab (gültig bis 28. Februar 2005). Hinzu treten die ERA-Strukturkomponenten, die 0,7 % betragen und als Einmalzahlungen
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV
Mehrvom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai
MehrSicherheit Für gesicherte Beschäftigung in jedem Alter
Sicherheit Für gesicherte Beschäftigung in jedem Alter 95 PROZENT aller Befragten finden es gut, dass Beschäftigte mit Unterstützung der Gewerkschaften für einen Tarifvertrag streiken, wenn das Unternehmen
MehrQUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT
QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT RAHMENBEDINGUNGEN ZERTIFIZIERUNG Stand: Juni 2011 Seite 1 von 16 Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung durch die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH mit dem Ziel
MehrLohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 2.3.2017 Gültig ab: 1.2.2017 Kündbar zum: 31.1.2019 Frist: 2 Monate Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen
MehrKFZ Hessen Vollgas für Tarifverträge Frankfurt, 23. Mai (Auftaktveranstaltung der Kampagne)
Bezirksleiter Jörg KFZ Hessen Vollgas für Tarifverträge Frankfurt, 23. Mai 2017 (Auftaktveranstaltung der Kampagne) 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eine erste Erhöhung der Entgelte um 2,9 Prozent kommt
MehrLohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 13.11.2014 Gültig ab: 01.11.2014 Kündbar zum: 31.01.2017 Frist: 2 Monate Zwischen
MehrDer Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann
Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG Olaf Lienau Ignatz Heggemann 1. Einleitung Zwei Themen werden behandelt: Entgeltgestaltung gemäß 87 Abs.
MehrENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg
Seite 1 von 7 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße
MehrErgänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche in der AUDI AG
Zwischen dem und dem sowie der und der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - - Bezirksleitung Bayern
MehrPressekonferenz Gute Arbeit gut in Rente zu altersgerechter Beschäftigung und flexiblen Übergängen in den Ruhestand
Ralf Wilke Betriebsrat des Mercedes-Benz Werks in Bremen Pressekonferenz Gute Arbeit gut in Rente zu altersgerechter Beschäftigung und flexiblen Übergängen in den Ruhestand Berlin, 17. April 2013 Sperrfrist
MehrTarifpolitik Tarifabschluß Branchenzuschlag Zeitarbeit im Schienenverkehr
Tarifabschluß Branchenzuschlag Zeitarbeit im Schienenverkehr 13.08.2012 1 Grundsätzliche Ziele der EVG Keine Verdrängung von Regelarbeit Klare Kriterien zur Personalplanung Anforderungen an Zeitarbeit
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig
MehrProjektgruppe Frauen beim Gesamtbetriebsrat der Daimler AG.
Projektgruppe Frauen beim Gesamtbetriebsrat der Daimler AG. Projektgruppe Frauen im GBR. Die Projektgruppe (PG) Frauen des Gesamtbetriebsrats (GBR) und viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte nehmen den
Mehr»Wir mischen uns da ein«der Konflikt um Entgelt-, Arbeitsund Leistungsbedingungen
Inhalts bersicht Vorwort Gute Arbeit Gutes Entgelt Gute Tarifverträge Kapitel 1 Kapitel 2»Solidarität statt Konkurrenz«Tarifsystem, Erwerbsarbeit und Interessengegensatz Kapitel 3 Kapitel 4»Neue Arbeit
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag
MehrDAA Wirtschafts-Lexikon
DAA Wirtschafts-Lexikon! Prinzipien der Entgeltfestsetzung Arbeitsentgelt Bei der Ausgestaltung von Entgeltsystemen insbesondere drei Prinzipien durchgängig zu beachten:! Leistungsabhängigkeit,! Soziale
MehrFlexibler Übergang in die Rente. Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen
Flexibler Übergang in die Rente Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen 1 Was leistet der neue Tarifvertrag? Er trägt zur Sicherung
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen TV AVo
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen 2018-2020 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.04.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist:
MehrTarifvertrag ERA-Anpassungsfonds. 1 Geltungsbereich
Zwischen dem und der wird folgender vereinbart: Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v., - Südwestmetall - Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg. Lohnabkommen. Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohnabkommen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Baden-Württemberg Abschluss: 28.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 1 Monat zum Monatsende Zwischen
MehrTARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen
MehrVier Jahre stark bei Mercedes Betriebsrat
Vier Jahre stark bei Mercedes Betriebsrat 2009-2013 Mit einer Stimme sprechen Ein gemeinsamer starker Betriebsrat für die Interessen aller Beschäftigten. Jörg Thiemer Betriebsratsvorsitzender, im Gespräch
MehrTarifvertrag T-ZUG 2019
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag T-ZUG 2019 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2019 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres Zwischen dem
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und
MehrLohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.02.2016 Gültig ab: 01.01.2016 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 2 Monate Mitglied
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines
MehrMontageabkommen 2007
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Montageabkommen 2007 Technische Gebäudeausrüstung Industrie (HKS-Industrie) Baden-Württemberg Abschluss: 26.02.2007 Gültig ab: 01.04.2007 Kündbar zum:
MehrZiele des ERA TV! Beseitigung der Ungerechtigkeiten in den bestehenden Tarifverträgen!
Ziele des ERA TV! Die wichtigsten Ziele des ERA TV sind: Beseitigung der Ungerechtigkeiten in den bestehenden Tarifverträgen! Weiterentwicklung der bestehenden Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge zu einem
MehrBrennpunkt. 13., 14. und 17. März 2014 Betriebsratswahl am Standort.
Ausgabe Nr. 136 März 2014 extra Brennpunkt Informationen für die Beschäftigten der Daimler AG am Standort Sindelfingen 4Liste 13., 14. und 17. März 2014 Betriebsratswahl am Standort editorial Liebe Kolleginnen
MehrTarifvertrag über branchenzuschläge
Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen
MehrTARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen
MehrRundschreiben 5/2005
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 04.03.05 050 Rundschreiben 5/2005 I. Tarifvertrag zur Einführung des KTD in dem Marie-Christian-Heime e.v. vom 19. August 2004
MehrLohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat Mitglied
MehrVerhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder
Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das
MehrBaden-Württemberg. Mechanikerhandwerk. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 02 505 224 293 00 Baden-Württemberg Handwerk: Arbeiter Angestellte Mechanikerhandwerk Abschluß: 27.06.1979 gültig ab: 01.09.1979 kündbar zum: 31.08.1983 TARIFVERTRAG
Mehrwird folgender Tarifvertrag zur Sicherung der Eingruppierung und zur Verdienstsicherung bei Abgruppierung vereinbart:
- 1 - Zwischen dem Landesinnungsverband für das Mechanikerhandwerk Baden-Württemberg und der Industriegewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland Bezirksleitung Stuttgart wird folgender Tarifvertrag
MehrFÜR DIE ZUKUNFT DIESES STANDORTS
LISTE 3 FÜR DIE ZUKUNFT DIESES STANDORTS Liebe Kollegin, lieber Kollege, am 15. März 2006 ist swahl. Rund 40.000 Beschäftigte am Standort Sindelfingen entscheiden an diesem Tag darüber, wer in den nächsten
MehrZukunft aktiv mitgestalten
Zukunft aktiv mitgestalten Ein starker Betriebsrat für ein starkes Werk Gleitzeit, Rückenschule, Demografie-Bereich die Betriebsräte der Liste IG BCE haben auch in den letzten vier Jahren einige Verbesserungen
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender
MehrTarifvertrag über Mindestjahresbezüge. für akademisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie und 2017
Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie 2016 und 2017 vom 5. August 2016 Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v., Wiesbaden und dem
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag
MehrTarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten
Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten Gültig ab 01.05.2012 Kündbar zum 30.04.2017 - 2 - Zwischen der Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg
MehrBetriebliche Abweichungen im Flächentarifvertrag
Betriebliche Abweichungen im Flächentarifvertrag Zur Tarifpraxis der IG Metall Sozialwissenschaftliches Symposium (RichterInnen-Tagung) der Hans- Böckler-Stiftung Erfurt, 01.09.2005 Abkommen 2004 im Kontext
MehrFallbeispiel Kennzahlen. Übungsaufgabe (25)
Übungsaufgabe Ausgangssituatin In einem Betrieb wurde vr 30 Jahren in der Prduktin der Entlhnungsgrundsatz Akkrd eingeführt. Im ersten Jahr gab es individuelle Verdienstgrade zwischen 125 % und 145 %.
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der
MehrInteressenvertretung!? warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie?
warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie? Tarifliche Regelungen Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen als Herausforderung (TV-N für
MehrRundschreiben 12/2004
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 08.11.2004 050 Rundschreiben 12/2004 Tarifvertrag zur Einführung des KTD in der Ev. Stiftung Alsterdorf Tarifvertrag zur Einführung
MehrElemente der Entgeltgestaltung
Elemente der Entgeltgestaltung Tarifliches Basiseinkommen und weitere Entgeltkomponenten Sonderprämie Erfolgsbeteiligung Bonuszahlung Gratifikation etc. Jahressonderzahlung 13. Monatseinkommen (nach Tarifvertrag
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Mehr