GABLER & HENDEL. RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbb

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1 GABLER & HENDEL RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbb Gabler & Hendel RAe, Bajuwarenstraße 2e, Regensburg Michael Gabler Stephan Hendel Alexander Greithaner Bajuwarenstr. 2e Regensburg Tel.: 0941 / Fax.: 0941 / Registergericht/-Nr.: Amtsgericht Regensburg PR info@gabler-hendel.de Dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker Tattoos entfernen? Diese Frage stellte sich auch das Verwaltungsgericht Weimar. Im Rahmen dieses Verfahrens ging es darum, dass ein Betreiber eines Studios zur Tattooentfernung mittels Laser dieses ohne eine Heilpraktikerausbildung bzw. abgeschlossenes Medizinstudium betrieben und Laserbehandlungen durchgeführt hat. Was war die Konsequenz? Die Stadt Erfurt hat dem Betreiber des Studios untersagt, ein Lasergerät zur Entfernung von Tätowierungen ohne eine Heilpraktikererlaubnis zu benutzen. Das Gericht bestätigte dabei die Zulässigkeit des Vorgehens der Stadt Erfurt. Als Rechtsgrundlage des Verwaltungsaktes hat das Verwaltungsgericht (VG) Weimar die ordnungsbehördliche Generalklausel in 5 Abs. 1 OBG herangezogen. Nun dürfte dies aber kein Einzelfall für Thüringen sein. Ähnliches wurde bereits durch das OVG Münster mit Beschluss vom , AZ: 13 A 2495/03 abgeurteilt. Nach der oben genannten Vorschrift können die Ordnungsbehörden die notwendigen IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank AG

2 - 2 - Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall bestehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Im vorliegenden Fall des VG Weimar sah es eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben, denn das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ist u.a. die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung. Im Ergebnis sah das Verwaltungsgericht Weimar einen eklatanten Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Denn eine Entfernung von Tätowierungen mithilfe eines Lasergerätes stellt eine Ausübung der Heilkunde im Sinne von 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz dar und bedarf deshalb der Erlaubnis. Was bedeutet dies nun für andere Studios? Wer sich überlegt, sich mit einem Studio zur Entfernung von Tattoos mittels Lasergerät selbstständig zu machen bzw. dies in seinem Repertoire mit aufzunehmen, sollte sich dringend über die rechtlichen Gegebenheiten informieren. Wer dies nicht tut, läuft erhebliche Gefahr, eine Gewerbeuntersagung zu erhalten, sich Schadensersatzansprüchen auszusetzen und darüber hinaus sich sogar strafbar zu machen. Wieso bekomme ich eine Gewerbeuntersagung? Wie bereits dargestellt, dürfen sich die Behörden hier auf das Heilpraktikergesetz beziehen. Danach ist die Ausübung der Heilkunde nach 1 Abs. 2 jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Das Gesetz macht dabei aber keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt. Ebenso wenig stellt es auf die Behandlungsweise und Methode ab. Vielmehr liegt stets dann Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt, und wenn die Behandlung bei

3 - 3 - generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen kann (hierzu z.b. OVG Münster, AAO, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). Alle diese Voraussetzungen liegen bei der Tattooentfernung mittels Laser vor. Die Anwendung eines Lasergerätes erfordert in jedem Fall medizinische Fachkenntnisse. Denn bei der Anwendung des Lasers findet eine Zerstörung der in der Hautzelle eingelagerten Pigmentpartikel mit nachfolgender Hohlraumbildung in der Haut statt. Die fragmentierten Pigmente werden sodann von Makrophagen aufgenommen und über die Lymphwege abtransportiert. Dieser Vorgang ist in einer Weise komplex, dass zu seiner Beherrschung besondere Kenntnisse erforderlich sind, die über das Allgemeinwissen um die Körperfunktionen hinausgehen. Somit ist klargestellt, dass man eine besondere medizinische Qualifikation benötigt, um auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht ein derartiges Gewerbe ausführen zu dürfen. Wieso setze ich mich hier auch Schadensersatzansprüchen aus? Dies folgt daraus, da die Anwendung des Lasergerätes auch nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen kann. Denn für eine Tattooentfernung mittels Laser werden oft Geräte der Laserklasse 4 im Sinne von 2 Abs. 3 Nr. 5 der Unfallverhütungsvorschriften BGV B2 Laser Strahlung benutzt. Dies bedeutet, dass die zugängliche Laserstrahlung für das Auge und für die Haut sehr gefährlich ist, auch diffus gestreute Strahlung gefährlich sein kann und die Laserstrahlung Brandund Explosionsgefahr verursachen kann. Damit besteht bereits in der unspezifischen Nutzung dieses Lasers die Gefahr erheblicher Gesundheitsschäden. Sollten Sie nun diesen Laser ohne die entsprechende Qualifikation, also ohne Heilpraktiker oder Arzt zu sein, ausüben, so ist es ein Leichtes für Ihre Patienten Sie auf Schadensersatz zu verklagen. Denn jeder gute Anwalt macht sich Ihre fehlende Qualifikation für sich zu nutzen, um im Rahmen von 823 Abs. 1 BGB zumindest die

4 - 4 - Fahrlässigkeit zu intendieren. Eine noch größere Gefahr droht jedoch von den 280 BGB ff. Denn nach 280 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Sie nur dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichtverletzung, also die Schädigung Ihres Patienten, nicht zu vertreten haben. Diesen Beweis müssen Sie jedoch aktiv führen. Sollten Sie nun nicht die entsprechende Qualifikation vorweisen können, also Heilpraktiker oder Arzt sein, dürfte Ihnen dieser Beweis sehr schwer fallen bzw. überhaupt nicht gelingen. Aber wieso stellt dies auch ein strafbares Verhalten dar? Spätestens dann, wenn man sich die Rechtslage unter strafrechtlichen Gesichtspunkten vor Augen führt, zeigt sich, wie wichtig die obigen Ausführungen sind. Wer nämlich trotz fehlender Qualifikation eine derartige Behandlung durchführt, begeht schnell eine Körperverletzung im Sinne des 223 StGB. Oder anders ausgedrückt: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Was ist eine Körperverletzung? Dem deutschen Strafrecht zufolge stellt jede Behandlung, welche in die körperliche Integrität einer anderen Person eingreift, eine Körperverletzung dar. Demnach fällt auch die Entfernung eines Tattoos unter Anwendung eines Lasers unter dem Begriff der Körperverletzung, zumal eine körperliche Veränderung herbeigeführt wird. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt grundsätzlich auch jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den Tatbestand der Körperverletzung. Eine solche Körperverletzung wäre jedoch gerechtfertigt, wenn die Behandlung mit der Zustimmung des Patienten erfolgt. Eine strafrechtliche Ahndung scheidet dann aus. Die Zustimmung von Seiten des Patienten bzw. von Seiten des Kunden setzt aber voraus, dass er über alle Risiken sowie über die Rechtslage ordnungsgemäß und vollständig aufgeklärt wurde.

5 - 5 - Wer die notwendige Qualifikation für eine Tattooentfernung nicht aufweist, müsste den Kunden also nicht nur über die möglichen Risiken aufklären, die mit der Anwendung des Lasers einhergehen mangels entsprechender medizinischer Ausbildung wird dies ohnehin kaum möglich sein sondern darüber hinaus, dass er im Grunde eine Behandlung durchführt, welche lediglich Ärzten und Heilpraktikern gestattet ist. Unterlässt er diese Aufklärung, kann der Kunde nicht wirksam zustimmen und die Körperverletzung bleibt rechtswidrig und damit strafbar, sodass bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schneller ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird als das Tattoo entfernt werden kann. Was kann ich tun, wenn ich dennoch ein Studio mittels Laserentfernung betreiben will? Das vorgenannte soll Ihnen lediglich eine Orientierung dazu sein, welche Konsequenzen es hat, unvorbereitet den Schritt in die Tattooentfernung mittels Laser zu gehen. Unsere Kanzlei steht Ihnen in rechtlicher Hinsicht bei diesem Vorhaben zur Seite, klärt Sie über alle Risiken auf und hilft Ihnen aktiv die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Dabei greifen wir auf ein umfangreiches Netzwerk von Ärzten und Heilpraktikern zurück und können Ihnen sogar den Kontakt zu bereits bestehenden Tattooentfernungs-Studios vermitteln. Sollten Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei dieser rechtlich durchaus anspruchsvollen Materie.

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