Krankenversicherungsrecht
|
|
- Sebastian Solberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Krankenversicherungsrecht Rechtliche Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (gkv) zur Behandlung von Transsexualismus
2 Übersicht A. Grundfragen B. Einzelfragen, Kasuistik
3 27 Abs 1 Satz 1 SGB V Vorliegen einer Krankheit Ist Transsexualismus eine Krankheit oder Behinderung? Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, German Modification, Version 2012 F64.0
4 Operationswunsch als zuverlässiger diagnostischer Indikator Notwendigkeit der Relativierung dieses Kriteriums als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom , 1 BvR 3295/07 Entscheidend ist nunmehr die Stabilität des transsexuellen Wunsches
5 Exkurs Die sog. Altdorfer Erklärung, die Transsexualität nicht als einen pathologischen Vorgang sondern als eine gehirnbestimmte gesunde Normvariante sexueller Identität versteht, als ein normales Anderssein. Liegt dann noch eine gesundheitliche Störung vor? (Andiskutiert im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom , L 5 KR 375/10) Wohl ja, es bleibt zumindest das Psychische Leiden an dem Unverständnis der Umwelt Parallele zu psychischen Erkrankungen Homosexueller
6 Grundsätze der höchstrichterlichen sozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage, ob Versicherte verlangen können, psychische Leiden mittelbar durch operative Veränderungen am gesunden Körper zwecks Veränderung des Aussehens zu behanden Grundregel: Nein, auch nicht bei Suicidgefahr. Grund:Unsichere Erfolgsprognose
7 Aber: Die Transsexualität hat als psychische Störung in der Rechtsordnung durch das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom eine Sonderstellung erhalten ( 1, 8 TSG).
8 Die Sonderstellung des Transsexualismus ist auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom (- 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris) weiterhin gerechtfertigt und eher gestärkt als abgeschwächt. Die festgestellte Verfassungswidrigkeit von 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG betrifft allein den Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 1 GG durch die Anknüpfung der personenstandsrechtlichen Rechtsfolgen an die Durchführung der Operation und zielt auf eine Nichtdiskriminierung der Transsexuellen, die keine geschlechtsangleichenden Operationen durchführen.
9 Auch Transsexualismus kann aber nur dann operative und sonstige geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen (z.b. behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen) rechtfertigen, wenn er in einer besonders tief greifenden Form vorliegt. Es muß ein erheblicher Leidensdruck vorliegen, der der Transsexualität im Einzelfall Krankheitswert verleiht (so schon BSG, Urteil vom RK 15/86 -, veröffentlicht in Juris) und den Anspruch auf notwendige Krankenbehandlung rechtfertigt.
10 Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der Risiken eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Auch im Falle der Transsexualität bleibt der operative Eingriff in den gesunden Körper zur Behandlung einer psychischen Störung dabei ultima ratio und setzt dementsprechend die Erfüllung der hierfür aufgestellten Kriterien voraus, insbesondere auch längere psychiatrische Behandlungsversuche (BSG, Urteil vom RK 15/86 -, veröffentlicht in Juris). Dem entspricht die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen am als Richtlinie nach 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erlassen wurde (so ausdrücklich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom , L 5 KR 375/10; Revision beim BSG ist anhängig).
11 Behandlungsansprüche sind beschränkt auf die Herstellung eines Zustands, bei dem aus der Sicht eines verständigen Betrachters eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eintritt. (BSG, Urteil vom B 1 KR 5/10 R unter Hinweis auf 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG und Sächsisches LSG, Urteil vom L 1 KR 31/98 - veröffentlicht in Juris). Die subjektiven Vorstellungen des Betroffenen sind nur bedingt relevant.
12 Im Wege der Beweisaufnahme einschließlich der richterlichen Inaugenscheinnahme ist z.b. zu klären ob auch ohne eine begehrte Augmentationsplastik durch eine erfolgte Hormonbehandlung, eine durchgeführte Epilationsbehandlung sowie eine geschlechtsangleichende Operation eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eingetreten ist (so Hessisches Landessozialgericht 1. Senat, Urteil vom , Aktenzeichen: L 1 KR 149/10).
13 B. Einzelfragen, Kasuistik 1. Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg 5. Senat Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: L 5 KR 375/10 Dokumenttyp: Urteil Revision anhängig B 1 KR 11/12 R Hat eine Versicherte, die an Transsexualismus leidet, im Falle einer insizierten operativen Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau einen Anspruch auf möglichst große Angleichung an das Leitbild eines regelrechten weiblichen Körpers nach dem jeweiligen Stand der plastischen Chirurgie und beinhaltet dies, über einen operativen Brustaufbau bei fehlender Anlage hinaus, auch einen Anspruch auf Brustvergrößerung?
14 2. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat, Urteil vom Aktenzeichen: L 1 KR 243/09, Revision anhängig BSG, Az: B 1 KR 3/12 R Kommt bei Mann-zu- Frau Transsexualität eine Brustvergrößerung nur dann konkret in Betracht, wenn entweder die geschlechtsangleichende Operation mit der Entfernung der männlichen Keimdrüsen nicht zu einem akzeptablen Wachstum der Brüste geführt hat oder eine geschlechtsangleichende Operation gar nicht durchgeführt werden soll?
15 3. Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 9. Senat Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: L 9 KR 534/06 Dokumenttyp: Urteil Quelle: Normen: 13 Abs 3 S 1 SGB 5, 121 SGB 5, 1 Abs 1 KHEntgG, 2 Abs 1 KHEntgG, 2 Abs 2 S 1 KHEntgG... mehr Leitsatz Werden allgemeine Krankenhausleistungen ( 2 Abs 2 S 1 KHEntgG) unter stationären Bedingungen erbracht, steht der Vergütungsanspruch hierfür von belegärztlichen Leistungen abgesehen ausschließlich dem Krankenhaus zu. Eine Vergütungsabrede zwischen den für das Krankenhaus tätigen Operateuren und dem Patienten verstößt gegen 1 Abs 1, 2 Abs 1 und 2, 7 KHEntgG und ist gemäß 134 BGB nichtig. (Rn.28)
16 4. Gericht: SG Kassel 12. Kammer Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: S 12 KR 10/12 ER Dokumenttyp: Beschluss Quelle: Normen: 2 Abs 1 SGB 5, 12 Abs 1 SGB 5, 13 Abs 3 SGB 5, 27 Abs 1 S 1 SGB 5, 27 Abs 1 S 2 SGB 5... mehr Leitsatz Zum Anspruch auf eine vollstationäre Krankenhausbehandlung zur Geschlechtsanpassung in einem Nichtvertragskrankenhaus bei Frau-zu-Mann-Transsexualität und geltend gemachter unzumutbarer Wartezeit in Vertragskrankenhäusern. (Rn.33)
Bundessozialgericht Urt. v. 08.03.2016, Az.: B 1 KR 35/15 R
Bundessozialgericht Urt. v. 08.03.2016, Az.: B 1 KR 35/15 R Wenn das "Erscheinungsbild einer Brust" geändert werden soll Frauen, die unter ihrer (hier: kaum vorhandene) Brust leiden, haben grundsätzlich
MehrRechtliche Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (gkv) zur Behandlung von Transsexualismus
1 Dr. Günter Offcors Richter am Hessischen Landessozialgericht Darmstadt Rechtliche Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (gkv) zur Behandlung von Transsexualismus
MehrFallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung
Fallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 FPV 2013 2 Urteil des SG Landshut vom 26.05.2011, Az.: S 1
MehrIhr Schreiben vom GZ 0890 S 275 Anfrage zur Begutachtungsanleitung des MDS zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualität
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Theodor-Althoff-Straße 47 45133 Essen MDS Postfach 10 02 15 45002 Essen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Referat ADS-3 Grundsatzangelegenheiten
MehrSchlagworte: geschlechtsangleichende Operation, Adamsapfel, Transsexueller, operative Reduktion, Erscheinungsbildannäherung
SG Landshut, Urteil v. 06.08.2015 S 4 KR 159/14 Titel: Operative Reduktion des Adamsapfels einer Transsexuellen Normenkette: SGB V 27, 39 Leitsätze: 1. Die Ansprüche auf geschlechtsangleichende Operationen
MehrRecherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. SG Koblenz 11. Kammer Entscheidungsdatum: Rechtskraft: Quelle: Gericht:
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Gericht: SG Koblenz 11. Kammer Entscheidungsdatum: 10.04.2017 Rechtskraft: Aktenzeichen: Dokumenttyp: ja S 11 KR 128/17 ER Beschluss Quelle: Normen:
Mehr"Einkaufsfuchs" - Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
"Einkaufsfuchs" - Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Entscheidungsdatum: 11.11.2009 Aktenzeichen: L 4 KR 17/08 Dokumenttyp: Urteil Tenor:
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-17-15-8271-037395 Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen,
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2982/07-1. der Frau S..., 2. des Herrn S... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte von Langsdorff & Weidenbach, Wilmersdorfer
MehrVortrag am 16. Oktober 2010
Mein Weg durch das Sozialrecht mit einer seltenen Erkrankung Vortrag am 16. Oktober 2010 3. Patientenforum Vaskulitiden, Plochingen Referentin: Fatima Neszmélyi Unabhängige Patientenberatung Deutschland
MehrGesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden
Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden Aktenzeichen: Abschluss
MehrLeistungsumfang der GKV für Behandlungen mit (noch) nicht gesichertem Nutzen außerhalb und innerhalb klinischer Studien
Leistungsumfang der GKV für Behandlungen mit (noch) nicht gesichertem Nutzen außerhalb und innerhalb klinischer Studien Referent: Carsten Siebels Rechtsreferent für Krankenhausfragen (DAK) AGENDA RECHTSGRUNDLAGEN
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 190/00 - - 1 BVR 191/00 - I. des Herrn B... In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Constanze Burkhard-Neuhaus und Koll., Westring
MehrTenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240
SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14 Titel: Krankenversicherung Normenkette: 240 Schlagworte: Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, Beitragsverfahrensgrundsätze
MehrVorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA
Vorlesung Krankenhausrecht am 15.12.2011 an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. Abrechnungsverfahren
MehrUrteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14
- 248 - Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes als Rehabilitand gem. 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII Ein durch Einnahme eines Abführmittels zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bedingter Sturz
MehrArt. 3 Abs. 3 S. 2 GG, 73 Abs. 2 und 7, 106 Abs. 2 SGG, Art. 13 Abs. 1 UNBehRÜbk
- 114 - Kein Anspruch eines behinderten Menschen auf Gestaltung einer mündlichen Gerichtsverhandlung in Form eines online - chats von zu Hause aus. Die Möglichkeiten, sich im sozialgerichtlichen Verfahren
MehrRichtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V
Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrR U N D S C H R E I B E N
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 - bundesunmittelbare Pflegekassen- 53113 Bonn TEL +49 (0) 228 619-1625 nachrichtlich FAX +49 (0) 228 619-1866
MehrQuelle: (Herausgeber: Bayerisches Landessozialgericht)
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de (Herausgeber: Bayerisches Landessozialgericht) Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.09.2013 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Halle (Saale) S 20 KR 220/09
MehrStellungnahme zur Abrechenbarkeit von Leistungen im Rahmen von Musiktherapie/Tanztherapie/künstlerischer Therapie
Stellungnahme zur Abrechenbarkeit von Leistungen im Rahmen von Musiktherapie/Tanztherapie/künstlerischer Therapie 1. Abrechenbarkeit als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V Zu prüfen
MehrLANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN
LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN L 4 KR 42/05 ER S 6 KR 86/05 ER (Sozialgericht Hannover) BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., vertreten durch Rechtsanwältin B., Antragsteller und Beschwerdegegner,
MehrTrans-Identität Nürnberg, 22. Dezember 2016 Konzept: Tobias Müller
Nürnberg, 22. Dezember 2016 Konzept: Tobias Müller trans lateinisch: über hinaus Identität lateinisch īdem: derselbe, dasselbe cis lateinisch: diesseitig Identität Geschlechtsidentität Begehren Geschlechtsrolle
MehrAktuelle Rechtsfragen zur Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in der funktionalen Selbstverwaltung
Aktuelle Rechtsfragen zur Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in der funktionalen Selbstverwaltung Dr. Wolfgang Breidenbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Kammerrechtstag
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 13/2013
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 13/2013 19.09.2013 Kein Ausschluss von Leistungen der medizinischen Rehabilitation für voll erwerbsgeminderte behinderte Beschäftigte
MehrKostenübernahme einer Liposuktion bei Lipödem. -Die aktuellerechtslage -
Kostenübernahme einer Liposuktion bei Lipödem -Die aktuellerechtslage - 1. Einleitung 2. Ambulante Liposuktionen 3. Stationäre Liposuktionen 4. Genehmigungsfiktion 5. Ausblick und Handlungsvorschläge Download
MehrTragende Gründe. Vom 18. Februar 2016
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung eines Verfahrens zur Änderung der -Richtlinie (AM-RL): Anlage III Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
MehrAsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt
AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich
MehrArbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg
Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Abrechnung nach G-DRG 22.10.2008 Dr. Lemminger 2 Abrechnung nach EBM 22.10.2008
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden. - Bevollmächtigte: Wolfsteiner Roberts & Partner Rechtsanwälte, Brienner Straße 25, München -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2182/13 - - 1 BvR 2169/13 - - 1 BvR 2390/13 - - 1 BvR 2430/13 - - 1 BvR 2461/13 - - 1 BvR 3288/13 - I. der Gemeinde D, vertreten durch den Bürgermeister P In den Verfahren
MehrVor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel,
Mitglieder-Info 062/2014 Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel, 28.03.2014 Aktuelle Rechtsprechung In letzter Zeit sind einige Urteile des BSG zu der Frage ergangen, in welchen Fällen Krankenhäuser
MehrLANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN L 1 KR 443/11 S 9 KR 267/08 Sozialgericht Lüneburg Verkündet am: 17.10.2012 D., Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A.,
MehrRevisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache
2013 Revisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache 23.12.2013 Am 12.12.2013 hat das BSG im Verfahren B 4 AS 197/13 B die Revision zugelassen. Es geht um die Frage, ob die Privilegierung des 40
Mehr- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Goecke, in Sozietät Hogan & Hartson Raue L.L.P., Potsdamer Platz 1, Berlin -
Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Goecke, in Sozietät Hogan & Hartson Raue L.L.P., Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin
MehrQualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017
Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017 Dr. Kerrin Schillhorn Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht
MehrIm Namen des Volkes. Gerichts bescheid. In dem Rechtsstreit
Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 18 KR 455/14 Im Namen des Volkes Gerichts bescheid In dem Rechtsstreit Prozessbevollm.: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohrc/o Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v., Bauerngasse
Mehr(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK
(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 28.05 VGH 4 S 2222/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. August 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrRECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung
Curriculum Block 2 Hilfen Planen 07. Febr. 2017 RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE Grundlagen der Unterbringung 1. Zivilrechtliche Unterbringung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Betreuungsgesetz
MehrKrankenversicherung - keine Kostenübernahme für operativen Eingriff bei einem im Normbereich liegenden Körperzustand - Beinverlängerung
1 von 8 16.04.2008 15:18 recherchiert von: Roland Dahm am 31.10.2006 Langtext Gericht: BSG 1. Senat Entscheidungsdatum: 10.02.1993 Aktenzeichen: 1 RK 14/92 Quelle: Normen: 182 Abs 1 Nr 1 Buchst a RVO vom
MehrRechtliche Fragestellungen im Hilfsmittelbereich. Dr. Oliver Esch 22. September 2010, Düsseldorf Hilfsmittelforum von BVMed und BAG Selbsthilfe
Rechtliche Fragestellungen im Hilfsmittelbereich Dr. Oliver Esch 22. September 2010, Düsseldorf Hilfsmittelforum von BVMed und BAG Selbsthilfe Überblick Rechtslage nach SGB V Entwicklung der Rechtsprechung
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 15/2011
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 15/2011 11.07.2011 Zum Anspruch auf verordneten medizinisch notwendigen Rehabilitationssport BSG, Urteil vom 02.11.2010, Az. B
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 171/11 BESCHLUSS vom 14. Dezember 2011 in der Familiensache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne
MehrSexualmedizinisches Gutachten
Dr. med.... Facharzt für innere Medizin Sexualmedizin......... den... An das Amtsgericht... Zivilabteilung z.hd. Herrn Richter......... AZ :.. Auf Ersuchen des Amtsgerichts... vom...erstatte ich folgendes
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-17-15-82710-054480 Krankengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
MehrDOK Zur Durchführung eines Zugunstenverfahrens gemäß 44 SGB X auch gegen einen Ausführungsbescheid
- 724 - Zur Durchführung eines Zugunstenverfahrens gemäß 44 SGB X auch gegen einen Ausführungsbescheid nach SG-Urteil Zur Anerkennung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) als weitere Unfallfolge
MehrStellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 07.02.2019 zum Änderungsantrag 1 der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz
MehrFixierungen in der Somatik
Fixierungen in der Somatik Chefarzt- Dienstberatung am 29.08.2018 Felix M. Böcker, Naumburg 1 Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Klinik für psychische Erkrankungen (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)
MehrTragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die. Änderung der Richtlinien. Methoden Krankenhausbehandlung und
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung und Methoden vertragsärztliche Versorgung sowie der Verfahrensordnung: Berücksichtigung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 7 R 144/10 B PKH Az.: S 17 R 186/05 SG Lübeck SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Klägerin und Beschwerdeführerin - g e g e n Deutsche Rentenversicherung
MehrAb gilt ein Mindestlohn von 8,50
2014 Ab 1.1.2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 31.12.2014 Auf den Tag genau zehn Jahre nach In-Kraft-Treten des SGB II tritt das Mindeslohngesetz in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat jeder und
Mehr1.2 Wenn Sie mit ja geantwortet haben: Welchen Therapien haben sie sich bisher unterzogen? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen)
Fragebogen zum Projekt: Ethische Fragen im Umgang mit Transsexualität (Bitte jeweils zutreffenden Buchstaben ankreuzen) 1 Fragen zum Stadium der Behandlung 1.1 Sie nehmen an einer Befragung zum Thema Transsexualität
MehrVeranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie
Veranstaltung von Autismus NRW am 05.04.2016 im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Vortrag von Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer autismus
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrKrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 162/14 AZ 15/65 We/Si Mainz, den 08.04.2014 Vor-
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrRahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung. rehacare
Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung rehacare 10.10.2012 Wenn Sie Gesetze und Würste mögen, dann sollten Sie niemals bei der Herstellung von beiden zuschauen." Otto von Bismarck, 1815-1898, Deutscher
MehrDie Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis
Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am 22. November
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 76.10 VGH 10 S 3384/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrTragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrDeutscher Medizinrechtstag Berlin
Deutscher Medizinrechtstag Berlin 23. 09. 2016 26.09.2016 Ulrich Wenner 1 Begründungsanforderungen bei Revisionen 1. Generelle Anforderungen des 164 2. Besonderheiten im Vertragsarztrecht 3. Rechtswidrigkeit
MehrSEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller
SEMINARE Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe 15.05.2015, Rheinsberg R. Müller Patientenrechte Krankenkasse Pflegestufe 2 Zuständige Kostenträger für Leistungen im System der Patientenversorgung
Mehrdes Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin,
Hier 119c steht SGB V das Thema des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin, 02.03.2016 MZEBs bis zur Arbeitsfähigkeit Ermächtigung durch Zulassungsgremien MZEB Vergütung Abrechnung 2 Zulassungsvoraussetzungen
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember B 4 RA 14/05 R -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 170/06 - des Herrn P... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, Altes Forsthaus 12, 82327 Tutzing - 1. unmittelbar gegen In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
MehrAktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen
Aktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht AMNOG I Arzneimittelneumarktneuordnungsgesetz
MehrARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung
ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse
MehrLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis
MehrSOZIALGERICHT HA OVER
SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 118/07 Verkündet am: 29.03.2012 A., Justizsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, C., g e g e n D.,
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
MehrDer Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen
Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Übersicht Begriffsbestimmung Sozialversicherungspflichtige
MehrForum A Leistungen zur Teilhabe und Prävention Diskussionsbeitrag Nr. 11/2009
Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität
MehrBehandlungsverträge mit separaten AVB. Ina Haag, Andrea Hauser, Ingo Schliephorst, Kristina Schwarz
I Behandlungsverträge mit separaten AVB Ina Haag, Andrea Hauser, Ingo Schliephorst, Kristina Schwarz 1 2 I. Behandlungsverträge mit separaten AVB 1. Behandlungsvertrag über stationäre Krankenhausleistungen
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. vom 22. Dezember AZN 1028/10 (F) -, b) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 423/11 - der Frau L In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Peters & Partner, Firmungstraße 38, 56068 Koblenz - gegen a) den
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 287/14 - der Frau M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Matthias Herberg in Sozietät Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner,
MehrUrteil des BSG vom B 1 KR 29/15 R Aufrechterhaltung des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom KR 1601/14
- 302 - Zur Bedeutung eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides des Unfallversicherungsträgers im Erstattungsstreit mit der Krankenkasse Dem Erstattung begehrenden Leistungsträger steht nicht das Recht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 10.05 VGH 1 UE 1357/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrSOZIALGERICHT KOBLENZ
Aktenzeichen: S 11 KR 128/17 ER SOZIALGERICHT KOBLENZ BESCHLUSS In dem Rechtsstreit - Antragsteller - gegen - Antragsgegnerin - hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Koblenz am 10. April 2017 durch die
MehrDaniela Paus/Gabriele Rollbühler. Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen Basiswissen Abschlussprüfung
Daniela Paus/Gabriele Rollbühler Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen Basiswissen Abschlussprüfung 3. Auflage 2017 Best.-Nr. 26520 3. Auflage 2017 Best.-Nr. 26520 ISBN 978-3-95532-652-4 Bildquellen Titelbild:
MehrDie Verfahrensordnung zur Erprobungsregelung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung
Die Verfahrensordnung zur Erprobungsregelung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung Informationsveranstaltung zu 137e SGB V am 15. April 2013 in Berlin Von Dr. Dominik Roters Stellvertretender
Mehr- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421
- 523 - Ein Anspruch auf Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u.a. voraus, dass der Verletzte auf Dauer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Versicherte
MehrBeschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom L 6 KR 468/04 - Die Entscheidung ist nicht anfechtbar ( 177 SGG)
HVBG-INFO 009/2004-746- Die zeitliche Dauer des Hauptsacheverfahrens stellt für sich allein keinen Anordnungsgrund im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach 86b Abs. 2 S. 2 SGG dar. 86b SGG hier:
MehrHaarentfernung mittels Laserepilation
SG Augsburg, Urteil v. 19.03.2018 S 10 KR 30/18 Titel: Haarentfernung mittels Laserepilation Normenketten: GG Art. 3 Abs. 1 SGB V 2 Abs. 1a, 27 Abs. 1 S. 1, 135 Abs. 1 S. 1 SGG 183, 192 Leitsatz: Selbst
MehrWo endet das Wirtschaftlichkeitsgebot? Grenzen der Zuweisungsentscheidungen von Krankenkassen
Wo endet das Wirtschaftlichkeitsgebot? Grenzen der Zuweisungsentscheidungen von Krankenkassen Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1412/99 - der Frau T... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz Christoph und Dr. Ingeborg Christoph, Heiligenberger
MehrRecherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. recherchiert von: Roland Dahm am Gericht: Quelle:
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Roland Dahm am 24.06.2010 Langtext Gericht: BSG 3. Senat Entscheidungsdatum: 23.07.2002 Aktenzeichen: B 3 KR 66/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 610/17 - des Herrn Dr. R, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. a) den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juni 2016 - L 4 KR 126/16
MehrV I N VerordnungsInfo Nordrhein
V I N VerordnungsInfo Nordrhein Off-Label Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer Zulassung Für die Verordnung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Präparate in der
MehrUnzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung
Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 133 Abs. 5 Satz 3, 152a VwRehaG 1 Titelzeile: Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige
MehrLeistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren
Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren
MehrBundessozialgericht Urt. v. 28.02.2008, Az.: B 1 KR 19/07 R
Bundessozialgericht Urt. v. 28.02.2008, Az.: B 1 KR 19/07 R Krankenversicherung: Asymmetrische Brust auf eigene Kosten richten Die gesetzlichen Krankenkassen (hier die BKK Mobil Oil) sind nicht verpflichtet,
MehrIm Namen des Volkes. Urteil. in dem Rechtsstreit
BUNDESSOZIALGERICHT Im Namen des Volkes Urteil Az: B 3 KR 30/02 R in dem Rechtsstreit..., Kläger und Revisionskläger, Prozessbevollmächtigter:..., g e g e n AOK Baden-Württemberg -Hauptverwaltung-, Heilbronner
MehrKrankenkasse. zur Klärung der Indikation einer operativen Behandlung bei schwerwiegender Adipositas
7.1.2.1 Anfrage an Versicherte Krankenkasse Ansprechpartner/ Begutachtungszentrum: Anschrift Telefon Fax Sachbearbeiter/-in Angaben der/des Versicherten zur Klärung der Indikation einer operativen Behandlung
MehrHandlungsempfehlungen. Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus und in der Kur. zur Umsetzung des
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung des pflegebedarfs im Krankenhaus und in der Kur Ein Erfolg unserer Kampagne Ich muss ins Krankenhaus Version 1.3.0 23.11.2014 Handlungsempfehlungen
Mehr