Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen"

Transkript

1 Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

2 Übersicht Begriffsbestimmung Sozialversicherungspflichtige Betrachtung Ambulante Versorgung Vertreter Assistent Versorgung durch das Krankenhaus DRG-Abrechnung Wahlärztliche Leistungen

3 Begriffsbestimmung Gesetzliche Definition des Honorararztes existiert nicht. Ein Honorararzt ist ein Arzt, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung für einen Dritten ärztliche Leistungen erbringt. Hierbei soll der Honorararzt nach der Vorstellung der Vertragsparteien eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Von den Vertragsparteien ist eine freie Mitarbeit gewollt.

4 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung Einstieg in die sozialversicherungsrechtliche Betrachtungsweise: 7 Abs. 1 SGB IV: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeits-organisation des Weisungsgebers. Relevanz für die Beiträge zur Sozialversicherung: Krankenversicherung, vgl. aber auch 5 Abs. 5 SGB V Rentenversicherung, vgl. aber auch 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI Arbeitslosenversicherung Strafrechtlich Bedeutung im Zusammenhang mit 266a StGB

5 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung II Abgrenzung selbständige Tätigkeit zu einer angestellten Tätigkeit: Die Prüfung, wird nicht anhand der vertraglichen Vorstellungen der Parteien vorgenommen, sondern anhand der tatsächlichen Verhältnisse. Hierbei wird eine Gesamtschau vorgenommen und dabei geprüft, ob eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit im Vordergrund steht.

6 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung III Kriterien für die Abgrenzung: Weisungsrecht: Kein geeignetes Kriterium für die Abgrenzung, weil Dienste höherer Art und Güte erbracht werden. Persönliche Abhängigkeit: Auch dieses Kriterium ist hilft hier nicht weiter, weil Dienste höherer Art und Güte erbracht werden. Funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess Dies ist mit der Konsequenz der Versicherungspflicht dann zu bejahen, wenn der Arzt in den Ablauf des Krankenhauses fest eingeordnet wird und er keine Möglichkeiten hat, darauf Einfluss zu nehmen. Wirtschaftliches Risiko des Arztes Feste oder variable Vergütung Haftpflichtversicherung

7 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung IV Einzelfälle: Freie Auswahl von OP-Räumen bei Anästhesisten: SV-Pflicht (-) Konkrete Zuweisung von Patienten bei einer festen Stundenvergütung: SV-Pflicht (+) Umsetzung von Behandlungsplänen bei einem Psychotherapeuten im Krankenhaus: SV-Pflicht (+) Pflicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst, konnte jedoch einen Vertreter stellen, keine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung: SV-Pflicht (-)

8 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung V Statusfeststellungsverfahren 7a SGB IV: Antrag bei der DRV zur Klärung der Selbstständigkeit/Unselbstständigkeit. Inhalt des Antrags: Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit Darstellung, wie die Auftragsausführung kontrolliert wird bzw. welche Vorgaben vom Auftraggeber gemacht werden Darstellung der konkreten geplanten Arbeitszeiten Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers Darstellung des wirtschaftlichen Risikos des Auftragnehmers Vorlage des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

9 Ambulante Versorgung Der Begriff des Honorararztes ist in der ambulanten Versorgung unbekannt und wird auch nicht problematisiert. Fälle des Einsatzes von Honorarärzten: Vertreter während Urlaubs- und Fortbildungszeiten Gnadenquartale nach Versterben des Vertragsarztes Auf Grund zweier Entscheidungen des BSG aus dem Jahre 1959 (3 RK 46/57 und 3 RK 18/55) wird in der ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit eine Versicherungspflicht verneint (es läge kein Direktionsrecht des Vertretenen vor). Gilt dies auch für die Vertretung angestellter Ärzte? In der Praxis wird dieses verneint.

10 Versorgung durch das Krankenhaus Stationäre Versorgung im Rahmen der DRG Vor der Änderung von 2 KHEntgG in der Rechtsprechung hoch umstritten, ob die erbrachten Leistungen von Honorarärzten in die Vergütung einfließen können. Änderung von 2 Abs. 1 KHEntgG PsychEntgG - sollte Klarheit schaffen, indem in 2 Abs. 1 KHEntgG die Worte auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzten aufgenommen wurden und ein neuer Absatz 3 angefügt wurde.

11 Versorgung durch das Krankenhaus II Urteil des BSG vom B 3 KR 8/12 R schafft wieder Unruhe: Nach 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG müssen die Leistungen im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sein. Aus dem Merkmal "im Einzelfall" ist zu schlussfolgern, dass die Leistungen Dritter nicht regelmäßig und nur in einem untergeordneten Umfang angefordert werden dürfen; ein überwiegendes oder gar - wie hier - vollständiges Outsourcen von wesentlichen ärztlichen oder auch nichtärztlichen Hilfeleistungen ist nicht zulässig. Diese Form der stationären Leistungserbringung wird daher regelmäßig nur als Annex zur Tätigkeit eines Heilmittelerbringers in der ambulanten Versorgung in Betracht kommen. Ist damit in der stationären Versorgung das regelmäßige Einschalten eines Honorararztes nicht mehr möglich, da von diesem regelhaft die operative Hauptleistung erbracht wird?

12 Versorgung durch das Krankenhaus III Vergütung für die Tätigkeit des des Honorararztes und Zuweisung gegen Entgelt Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist berufsrechtlich ( 31 MBO) verboten. Gleichzeitig liegt ein Verstoß für den Vertragsarzt gegen vertragsarztrechtliche Pflichten dar. Ein Straftatbestand für diesen Bereich ist im Laufe der Legislaturperiode zu erwarten. Wann wird aus einer angemessenen Vergütung die berufsrechtlich unproblematisch ist, eine berufsrechtlich unzulässige Zuweisung gegen Entgelt, insbesondere dann, wenn der Arzt seinen eingewiesenen Patienten selbst operiert? Gesamtes Honorar für die DRG, die auf die ärztliche Tätigkeit fällt? Normale Abrechnung nach GOÄ für die ärztliche Tätigkeit?

13 Versorgung durch das Krankenhaus IV Erbringung von Wahlleistungen durch Honorarärzte? Lange Zeit hoch umstritten mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Entscheidungen durch die Instanzgerichte Entscheidung des BGH vom III ZR 85/14: Die Erbringung von Wahlleistungen durch den Honorararzt ist unzulässig. 17 Abs. 3 KHEntgG regelt abschließend den Umfang der zulässigen Ärzte, die Wahlleistungen vereinbaren können. Eine gesonderte Honorarvereinbarung zwischen dem Honorararzt und dem Patienten ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Gebot nichtig.

14 Noch Fragen?

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von n, Trainern und Betreuern in Sportvereinen im steuerrechtlichen Sinne durch persönlichen Kontakt Einfluss auf Menschen nehmen Entwicklung und Förderung geistiger

Mehr

Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts

Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts 5. Dezember 2014 Selbständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft im Sozialrecht Münsterische Sozialrechtsvereinigung e.v. Thorsten

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg

Mehr

Betriebsprüfung: Sozialversicherungspflicht von Vereinsvorständen

Betriebsprüfung: Sozialversicherungspflicht von Vereinsvorständen Betriebsprüfung: Sozialversicherungspflicht von Vereinsvorständen Referenten: Martin Schafhausen Dr. Ole Ziegler Plagemann Rechtsanwälte Frankfurt am Main 1 Überblick Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

C 1550 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Kooperation mit Honorarärzten

C 1550 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Kooperation mit Honorarärzten Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Chirurgen-Kongress 2016

Chirurgen-Kongress 2016 Chirurgen-Kongress 2016 Stationäre Privatabrechnung Update und praktische Tipps: Ihre Referenten: Kooperationen und Antikorruptionsgesetz Joachim Zieher Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Meindl

Mehr

GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung

GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 18. April 2016 in München 11. Mai 2016 in Würzburg 12. Mai 2016 in Nürnberg Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder

Mehr

Problemfall Scheinselbständigkeit

Problemfall Scheinselbständigkeit Problemfall Scheinselbständigkeit Statusverfahren im Sinne der Sozialversicherung Veranstaltungsort: 13. Juli 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der

Mehr

Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen

Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Referent: RA Fritz-Marius Sybrecht Geschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks

Mehr

Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen

Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 24. April 2015 1 17 Abs. 3 KHEntgG

Mehr

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder -

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Arbeitsgruppe Vertragsarztrecht der Arge MedR im DAV Essen, 24.09.2010 Dr. Kyrill Makoski LL.M. (Boston University)

Mehr

Persönliche Leistungserbringung durch niedergelassene und angestellte Ärzte im Vertragsarztrecht

Persönliche Leistungserbringung durch niedergelassene und angestellte Ärzte im Vertragsarztrecht Persönliche Leistungserbringung durch niedergelassene und angestellte Ärzte im Vertragsarztrecht von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius, Hamburg Management-Workshop

Mehr

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Symposium am 14.04.2015: Gilt das ärztliche Berufsrecht (noch) für Vertragsärzte oder ist vertragsärztliche

Mehr

Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern Bochum, 18. April 2013 18. April 2013 IHK Mittleres Ruhrgebiet 163. Mittelstandsforum 1 Zentraler Begriff: Beschäftigung

Mehr

Scheinselbständigkeit Risiken und Lösungsansätze

Scheinselbständigkeit Risiken und Lösungsansätze Scheinselbständigkeit Risiken und Lösungsansätze Inhaltsübersicht 1. Beispielsfall 2. Folgen der Scheinselbständigkeit 3. Definition und Abgrenzung 4. Merkmale der Scheinselbständigkeit 5. Risikovermeidungsstrategien

Mehr

Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen. und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen

Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen. und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler 2. Mai 2016 Veronika Mirschel ver.di

Mehr

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere zum Grundsatz der angemessenen Vergütung RA Andreas Wagener Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Berlin DKG Informationsveranstaltung

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

16. Herbsttagung vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin Zielvereinbarungen in Chefarztdienstverträgen

16. Herbsttagung vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin Zielvereinbarungen in Chefarztdienstverträgen 16. Herbsttagung vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin Zielvereinbarungen in Chefarztdienstverträgen Rechtsanwalt Dr. Christian Reuther Berlin Zielvereinbarungen in Chefarztdienstverträgen 16. Herbsttagung

Mehr

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge?

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Rechtsanwältin Carmen Brinkmann Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Gliederung Hintergründe / Grundlagen Clearingverfahren

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis

Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Seite V XIII XVII 1. Kapitel Struktur und Akteure des deutschen Gesundheitswesens.. 1 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1 II. Akteure

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten Stand: 18. Juli 2017 Begriff Der Sicherstellungsassistent (bzw. Entlastungsassistent) ist ein Arzt, der über die Facharztanerkennung verfügt und im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei einem Vertragsarzt

Mehr

Dienstleistungsvertrag Golfprofessional

Dienstleistungsvertrag Golfprofessional Hinweis: Der nachfolgende Mustervertrag ist lediglich als Orientierungshilfe gedacht und muss durch die Ergänzung und/oder das Weglassen einzelner Bestimmungen jeweils an die Bedürfnisse des Einzelfalls

Mehr

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung Fortbildungswoche 23.06.2008 27.06.2008 Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung I. Überblick 1. Der Zulassungsausschuss - Gemeinschaftspraxis u. Teilgemeinschaftspraxis - Praxisverlegung - Anstellung

Mehr

Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Grundbegriffe des Arbeitsrechts 1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Mehr

Einführung 13. Erstes Kapitel: Rechtliche Grundlagen 21

Einführung 13. Erstes Kapitel: Rechtliche Grundlagen 21 Einführung 13 A. Statistische Betrachtung 13 B. Kriminologischer Hintergrund des ärztlichen Abrechnungsbetrugs 15 C. Ursachen des ärztlichen Abrechnungsbetrugs 16 I. Konkurrenzdruck 16 II. Unklarheit der

Mehr

Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege

Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Gliederung 1 Befristete Arbeitsverh. Geringfüg. Beschäftigung Stammpersonal Leiharbeitnehmer Werkvertragskräfte Freie Mitarbeiter Befrist. ArbV. Geringfüg.B.

Mehr

Handelsvertreter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Handelsvertreter HI LI

Handelsvertreter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Handelsvertreter HI LI TK Lexikon Sozialversicherung Handelsvertreter Handelsvertreter HI521317 Zusammenfassung LI1925397 Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten

Mehr

40. Deutscher Krankenhaustag

40. Deutscher Krankenhaustag 40. Deutscher Krankenhaustag BMVZ-Praxisseminar: Kooperation zwischen trägergleichen MVZ und Krankenhaus in der besonderen Perspektive des Anti-Korruptionsgesetzes Ass. jur. Christoph Heppekausen Leiter

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Honorararztes in einer Klinik

Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Honorararztes in einer Klinik HONORARARZT Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Honorararztes in einer Klinik von RA Philip Christmann, FA MedR, Berlin/Heidelberg, www.christmann-law.de Maßgeblich für die Sozialversicherungspflicht

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Scheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff

Scheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff Scheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff Eine Betrachtung von Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Gewerbeabteilung Definition Scheinselbständigkeit

Mehr

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Anlage 2 zum Gesamtvertrag Anlage 2 zum Gesamtvertrag Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.,

Mehr

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte 17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte Rechtsanwältin Dr. Kerrin Schillhorn Köln Nachstationäre

Mehr

Checkliste zur Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter)-Geschäftsführern einer GmbH

Checkliste zur Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter)-Geschäftsführern einer GmbH Checkliste zur Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter)-Geschäftsführern einer GmbH Fallgruppe I: Kapitalanteil unter 50 v. H. Beispiel 1: Gesellschafter, Geschäftsführer, Kapitalanteil unter 50

Mehr

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. Name, Vorname. Facharztbezeichnung

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. Name, Vorname. Facharztbezeichnung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV 1. Allgemeine

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen Analyse und Kommentar zur praktischen Relevanz der aktuellen Debatte Vorstandsvorsitzender Bundesverband Med. Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung

Mehr

Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel,

Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel, Mitglieder-Info 062/2014 Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel, 28.03.2014 Aktuelle Rechtsprechung In letzter Zeit sind einige Urteile des BSG zu der Frage ergangen, in welchen Fällen Krankenhäuser

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in der funktionalen Selbstverwaltung

Aktuelle Rechtsfragen zur Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in der funktionalen Selbstverwaltung Aktuelle Rechtsfragen zur Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in der funktionalen Selbstverwaltung Dr. Wolfgang Breidenbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Kammerrechtstag

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte. Kassel, 11. April

Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte. Kassel, 11. April Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte Kassel, 11. April 2013 www.gossens.de 1 Überblick 1. Rechtlicher Rahmen 2. MBO 2011 Motive des Satzungsgebers

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 162/14 AZ 15/65 We/Si Mainz, den 08.04.2014 Vor-

Mehr

Der Kooperationsarzt im Krankenhaus Dr. Thomas Bohle

Der Kooperationsarzt im Krankenhaus Dr. Thomas Bohle R E C H T S A N W Ä L T E Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Donnerstag, den 8. Mai 2014 Der Kooperationsarzt im Krankenhaus

Mehr

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Medizinischen Versorgungszentrums nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. LANR: I I I I I I I I I I Titel.

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Medizinischen Versorgungszentrums nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. LANR: I I I I I I I I I I Titel. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung einer Filiale eines Medizinischen Versorgungszentrums nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

Der Vertragsarzt als Honorararzt. Rechtsanwalt Markus Keubke, Magdeburger Allee 134, 99086 Erfurt - www.keubke.de

Der Vertragsarzt als Honorararzt. Rechtsanwalt Markus Keubke, Magdeburger Allee 134, 99086 Erfurt - www.keubke.de Der Vertragsarzt als Honorararzt Definition Vertragsarzt: Vertragsärzte sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit 02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,

Mehr

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens

Mehr

Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ

Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ Hamburg, 30. Januar 2019 Johannes Kalläne Fachanwalt für Medizinrecht Haftung, was ist das? Dafür-Einstehen-Müssen, dass ein eigener

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Filiale

Allgemeine Informationen zum Thema Filiale Stand: 01. August 2012 Der Begriff Vertragsärzte und -psychotherapeuten dürfen außerhalb ihres Vertragsarztsitzes auch an weiteren Orten vertragsärztlich tätig werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung

Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung Positionen zu 299a StGB 18. Frühjahrstagung Medizinrecht 20.04.2018 Bisherige Erfahrungen der Praxis Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages

Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages NARKA, Aachen (Workshop 1) 23.09.2016 Wechsel ins Angestelltenverhältnis - Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten? Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages Ass. iur. Evelyn Weis Juristin

Mehr

SGB IV 7. BSG, Urteil vom B 12 R 7/15 R = = DStR 2017, 2500

SGB IV 7. BSG, Urteil vom B 12 R 7/15 R =   = DStR 2017, 2500 26 SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2017/18 10 Robert Schlageter SGB IV 7 Eigenvorsorge zulassendes Honorar als Indiz für sozialversicherungsfreie Tätigkeit BSG, Urteil vom 31.03.2017 B 12 R 7/15 R = www.bundesozialgericht.de

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Konsiliararztvertrag

Konsiliararztvertrag Konsiliararztvertrag zwischen. -im Folgenden Konsiliararzt - und dem Krankenhaus... vertreten durch... -im Folgenden Krankenhaus wird nachfolgender Konsiliararztvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-

Mehr

Vom 15. April 2011 (Az.: )

Vom 15. April 2011 (Az.: ) Rundschreiben Selbstständigkeit, Honorarvereinbarung RS 12/2011 1201 Rundschreiben Nr. 12/2011 des Landeskirchenamtes Abgrenzung: Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder selbständige Mitarbeiter

Mehr

Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen

Mehr

Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit"

Arbeitsrecht Scheinselbstständigkeit Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit" Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur zum

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Inhaltsübersicht. Scheinselbstständigkeit - Anfrageverfahren

Inhaltsübersicht. Scheinselbstständigkeit - Anfrageverfahren Scheinselbstständigkeit - Anfrageverfahren Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlage 3. Ablauf des Verfahrens 4. Eintritt der Versicherungspflicht 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Beginn der Sozialversicherungspflicht

Mehr

Freier Mitarbeiter, Fester Freier, Arbeitnehmer, Beschäftigter

Freier Mitarbeiter, Fester Freier, Arbeitnehmer, Beschäftigter Freier Mitarbeiter, Fester Freier, Arbeitnehmer, Beschäftigter Grober Überblick Workshop der APR Frankfurt am Main, 24. November 2014 Gliederung 2 1 Die Begriffe SteuerR Arbeitnehmer Beschäftigter Lohnsteuer

Mehr

I 1

I 1 1 Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Korruption im Gesundheitswesen Beteiligung von Leistungserbringern an Unternehmen Dr. Paul Harneit Fachanwalt für Medizinrecht CAUSACONCLO Rechtsanwälte.

Mehr

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format

Mehr

Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org

Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org Scheinselbständigkeit: Kritische Kooperationsformen (aktuelle Rechtsprechung) Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei für ArztRecht

Mehr

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen Präambel Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist am 1. Januar 2012 auch eine Novellierung des 128 SGB V in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesnovellierung war u.a., vertragsärztliche Zuweisungen

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsges etz neue Gestaltungsformen im Spiegel des Strafrechts

Vertragsarztrechtsänderungsges etz neue Gestaltungsformen im Spiegel des Strafrechts Vertragsarztrechtsänderungsges etz neue Gestaltungsformen im Spiegel des Strafrechts RA Dr. Wolfgang Krafczyk und OStA Hans-Jürgen Mahnkopf RA Dr. Krafczyk OStA Mahnkopf Überblick über bisherige Ermittlungsverfahren

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

I. Einordnung der Tätigkeit II. Sozialversicherungspflicht III. Künstlersozialversicherung IV. Vertragsklauseln

I. Einordnung der Tätigkeit II. Sozialversicherungspflicht III. Künstlersozialversicherung IV. Vertragsklauseln Arbeiten in der Gamesbranche Vertragsgestaltung mit festen und freien Mitarbeitern Vortrag von Christian Hoppenstedt IHK Frankfurt am Main, Gliederung I. Einordnung der Tätigkeit II. Sozialversicherungspflicht

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am in Berlin

für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am in Berlin IV/Kt/La/Ba 27.07.2012 Vorlage für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am 29.08.2012 in Berlin Punkt 4 der Tagesordnung: Persönliche Leistungserbringung gem. 4 Abs. 2 GOÄ, Beschluss

Mehr

Persönliche Leistungserbringung von Krankenhausärzten

Persönliche Leistungserbringung von Krankenhausärzten Persönliche Leistungserbringung von Krankenhausärzten Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht 1 Inhaltliche Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung

Mehr

Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster S St 2 (Rhld) S St (MS)

Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster S St 2 (Rhld) S St (MS) Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster 16.01.2006 S 2333-1000 - St 2 (Rhld) S 2333-15 - St 21-31 (MS) Leistungen für die Zukunftssicherung von beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern einer

Mehr

Honorarvereinbarung. zwischen

Honorarvereinbarung. zwischen ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,

Mehr

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Bezüge zum Berufsrecht Matthias Wrana, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Normierung der ärztlichen Unabhängigkeit

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Praktikum - Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Praktikum - Sozialversicherung Praktikum - Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Sozialversicherungsrechtliche Vorgaben 2.1 Arbeitslosenversicherung 2.2 Krankenversicherung 2.3 Pflegeversicherung 2.4 Rentenversicherung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes

Allgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes Stand: 12. Februar 2016 Der Begriff Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren können Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstellen, wenn für die

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Gestaltung des Arbeitsvertrags 1 Gestaltung von Arbeitsverträgen - Allgemeines Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages, 105 GewO Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit"

Arbeitsrecht Scheinselbstständigkeit Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit" Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur zum

Mehr

93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG

93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG 93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG Deutsche Röntgengesellschaft Management- Workshop Aktuelle Fragen radiologischer Kooperationen zwischen Praxis und Krankenhaus - unter Berücksichtigung der Neuordnung

Mehr

Scheinselbstständigkeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

Scheinselbstständigkeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Scheinselbstständigkeit Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Scheinselbstständigkeit" und rentenversicherungspflichtige Selbstständige Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit"

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Kriterien der Abgrenzung. Selbständige oder Scheinselbständige. Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung

Kriterien der Abgrenzung. Selbständige oder Scheinselbständige. Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung 1 Kriterien der Abgrenzung Selbständige oder Scheinselbständige Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung Die Abgrenzung zwischen einem selbständig Tätigen und angestelltem Mitarbeiter (Scheinselbständigen)

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

Titel: Frage der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Erbringung konsiliarärztlicher Leistungen

Titel: Frage der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Erbringung konsiliarärztlicher Leistungen SG Augsburg, Urteil v. 13.05.2016 S 2 R 954/14 Titel: Frage der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Erbringung konsiliarärztlicher Leistungen Normenketten: SGB IV 7 SGG 113, 197a KHEntgG

Mehr

ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses

ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Möller und Partner, Düsseldorf 10. April 2014 1 Unterscheidung

Mehr

Rechtsprechung aktuell Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsprechung aktuell Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsprechung aktuell Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges

Mehr