Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege
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- Joachim Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Gliederung 1
2 Befristete Arbeitsverh. Geringfüg. Beschäftigung Stammpersonal Leiharbeitnehmer Werkvertragskräfte Freie Mitarbeiter Befrist. ArbV. Geringfüg.B. Stammpersonal LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. Eigene Arbeitnehmer Fremdpersonal 2
3 Fach- TV TV Leiharb./ TV Werkunt. Ermöglicht Tarifwechsel und größere Flexibilität Befrist. ArbV. Geringfüg.B. LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. Im Einsatzunternehmen (Krankenhaus): Stammpersonal Arbeitsrecht (+) Arbeitsrecht (-) 3
4 Befrist. ArbV. Geringfüg.B. LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. Stammpersonal ArbeitszeitG (+) ArbZG (-) Motive und Gründe: Fachkräftemangel Keine Personalreserven Größere Flexibilität bei geringeren Transaktionskosten (v.a. Einstellung / Kündigung) Tarifflucht 4
5 Anders als Werkvertragskräfte und freie Mitarbeiter können LeihArbN wie eigene ArbN eingesetzt werden. Direkte Weisungen sind möglich. Seit 2011: Nahezu immer Erlaubnispflicht Dauerleihe unzulässig. Werkvertrag / Dienstvertrag Unternehmen Fremdunternehmen 5
6 Alternative zum dauerhaften/ langfristigen Einsatz von Leiharbeitnehmern? Erfordert konsequente Umsetzung Make or buy! keine Eingliederung, keine direkten Weisungen! shop in shop -Modell Wenn nicht: Scheinselbständigkeit / Unerlaubte Arbeitnehmerüberl. 6
7 7 SGB IV (1)Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. (2) BSG ( B 12 R 17/09 R; hauswirtschaftliche Familienbetreuerin): Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen selbstständige Tätigkeit durch eigenes Unternehmerrisiko und Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft gekennzeichnet 7
8 Scheinselbständigkeit einer Klinikkrankenschwester (LSG SA L 1 R 132/12): der jeweiligen Stationsleitung und behandelnden Ärzten weisungsunterworfen zwingend in den Organisationsablauf der Klinik integriert Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik regelmäßig nur im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses möglich Scheinselbständigkeit eines Krankenpflegers in der Intensivmedizin (LSG NRW L 8 R 573/12 ) vom Pflegepersonal zu beachtende Therapieziele vom ärztlichen Personal festgelegt im Sinne funktionsgerecht dienender Teilhabe am therapeutischen Prozess eingesetzt 8
9 Scheinselbständigkeit einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst (Hess. LSG L 8 KR 84/13) Scheinselbständigkeit eines Operationspflegers (Bay. LSG , L 5 R 863/12) Tätigkeit nur bei synchronem Teameinsatz des Operationsteams unter ärztlicher Operationsleitung ausgeübt; es handelte sich dabei um ein fremdgeleitetes, simultan tätiges OP-Team. Koalitionsvertrag vom : Verhinderung rechtswidriger Werkvertragsgestaltungen Sanktionierung verdeckter ANÜ mit Vorratserlaubnis Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten Equal pay nach max. 9 Monaten 9
10 Vorübergehende ANÜ auch weiterhin möglich Freie Mitarbeit beim Pflegepersonal nicht rechtssicher regelbar Dienst- und möglich, aber in der praktischen Handhabung durchaus anspruchsvoll Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10
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