Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bereich Scheinselbständigkeit
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- Hennie Sternberg
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1 Thementag Schwarzarbeitsbekämpfung in der Bauwirtschaft Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bereich Scheinselbständigkeit Marco Zucker Arbeitsbereichsleiter Rechts- und Fachaufsicht, BFD Nord Heinz John Fachgebietsleiter SG E, HZA Oldenburg
2 Inhalt Struktur und Aufgaben der FKS Delikte Scheinselbständigkeit Möglichkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Vorgehen bei vermuteten Zuwiderhandlungen
3 FKS Struktur bundesweit Finanzkontrolle Schwarzarbeit 43 Hauptzollämter 113 Standorte ca Bedienstete Bundesfinanzdirektion Nord Bundesfinanzdirektion Mitte Bundesfinanzdirektion West Bundesfinanzdirektion Süd-West Bundesfinanzdirektion Süd-Ost Sitz der BFD Hauptzollamt Standort der FKS
4 FKS - Struktur Sachgebiet E Sachgebiet F Prävention, Prüfungen und Ermittlungen Ahndung Prävention, Prüfung und Ermittlung Organisierte Formen der Schwarzarbeit
5 FKS - Aufgaben Sachgebiet E (Prävention, Prüfung, Ermittlung) Risikoorientierte Prävention Entgegennahme von eingehenden Hinweisen Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen (AG-Prüfungen) - verdachtsunabhängig - hinweisbezogen - Schwerpunktprüfungen Einleitung von Strafverfahren und OWi-Verfahren Ermittlungen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren Strafprozessuale Ermittlungsverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft Sachgebiet F (Ahndung) Verfolgung und Ahndung im Ordnungswidrigkeitsverfahren Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren in Fällen des unberechtigten Leitungsbezugs (DALEB-Fälle)
6 Prüfungsaufgaben Arbeitsbedingungen nach dem AEntG und MiLoG Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des AG Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen Richtigkeit von Arbeits- und Verdienstbescheinigung Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnisse sowie die Arbeitsbedingungen von Ausländern Anhaltspunkte für Verletzung von steuerlichen Pflichten Prüfung im Hinblick auf Scheinselbständigkeit
7 Delikte (Auswahl) Vorenthalten von Arbeitgeber- und AN-beiträgen ( 266a StGB) Erschleichen von Sozialleistungen, z.b. Betrug zu Lasten des Leistungsträgers ( 263 StGB) Betrug zu Lasten der SOKA-Bau (z.b. 23 AEntG) Scheinselbständigkeit - weder eigener Straf- noch Ordnungswidrigkeitentatbestand jedoch 266a StGB und ggf. 23 AEntG, 20, 21 MiLoG Mindestlohnverstöße (z.b. 266a StGB, 23 AEntG; 20, 21 MiLoG) Illegale Arbeitnehmerüberlassung (z.b. 16 AÜG, 266a StGB) Illegale Ausländerbeschäftigung (z.b. 10 SchwarzArbG)
8 Scheinselbständigkeit Scheinselbständigkeit: Def.: Erforderlich: Verschleierung einer Arbeitnehmertätigkeit durch Vorspiegelung einer selbstständigen Tätigkeit eine erwerbstätige Person Auftreten als formell selbstständiger Unternehmer tatsächlich abhängige Beschäftigung (P) Arbeitnehmerbegriff: Unterschiedliche Definition je nach Rechtsgebiet
9 1. Arbeitsrechtliche Definition: BGB Scheinselbständigkeit Wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit von einem anderen (AG) zur fremdbestimmten Arbeitsleistung gegen Vergütung verpflichtet ist. 2. Sozialversicherungsrechtliche Definition: 7 Abs. 1 SGB IV Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Typischerweise dann, wenn nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis besteht jedoch sind allein tatsächliche Verhältnisse und nicht Parteivereinbarungen entscheidend. 3. Steuerrechtliche Definition: 1 Abs. 1 LStDV Bezug von Arbeitslohn aus Beschäftigungsverhältnis; Selbstständigkeit: Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko
10 Scheinselbständigkeit Scheinselbständigkeit: (P) Arbeitnehmerbegriff: 2. Sozialversicherungsrechtliche Definition: 7 Abs. 1 SGB IV Merkmale für Beschäftigung: Persönliche Abhängigkeit des Arbeitenden und die Fremdbestimmtheit seiner Arbeit Merkmale für Selbstständigkeit: Eigenes Unternehmerrisiko; Einsatz des eigenen Kapitals; Verfügung über die eigene Arbeitskraft und Möglichkeit frei über Arbeitsort und Arbeitszeit zu bestimmen
11 Scheinselbständigkeit Merkmale einer Scheinselbstständigkeit u.a.: uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten Arbeit in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten Das Unternehmen besitzt kein Firmenschild. Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten; Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftragg. auf Benutzung bestimmter Hard- und Software, womit z.b. Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind
12 Ursprüngliche gesetzliche Vermutungsregelung: 7 Abs. 4 SGB IV a.f., Vermutung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung bei der Erfüllung von 3 von 5 Merkmalen Zum gestrichen. Beweislast daher nun bei DRV/Einzugsstellen. Bei Prüfung der Scheinselbstständigkeit (Beurteilung der Gesamtsituation) jedoch weiter von Bedeutung: keine regelmäßig Beschäftigten Scheinselbständigkeit Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns Selbstständiger hatte zuvor Tätigkeit beim Auftraggeber als dessen AN
13 Scheinselbständigkeit 266a StGB: Eigenständige strafrechtliche Bestimmung der Begriffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer fehlt - Geschütztes Rechtsgut: Interesse der Solidargemeinschaft an Sicherstellung von Sozialversicherungsbeiträgen Sozialakzessorische Ausgestaltung des 266a StGB Sozialversicherungsrechtlicher AN-Begriff gilt. Vorenthaltene Beiträge können nur solche sein, die nach materiellem Sozialversicherungsrecht geschuldet sind: Zuständige Fachbehörde zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen AN-Begriffs DRV Bund bzw. die Einzugsstellen Statusfeststellungsverfahren bei Clearingstelle der DRV in Berlin möglich: 7a Abs.l 1 Satz 1 SGB IV
14 Scheinselbständigkeit - Fallbeispiel
15 Beispiel öffentliche Großbaustelle (Schulneubau) Generalunternehmer (Hochbau) Gewerk Trockenbauarbeiten Nachunternehmer für Trockenbauarbeiten (kein Baubetrieb aber NL Trockenbau ohne gewerbliche Arbeitnehmer) Subunternehmen (GbR) (1 fakt. Geschäftsführer, Rumäne) SubSub GbR SubSub GbR SubSub GbR (6 Rumänen) (6 Rumänen) (6 Rumänen)
16 Möglichkeiten der FKS (1) Im Rahmen einer Prüfung der Geschäftsunterlagen kann die FKS die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung bzw. einer selbständigen Tätigkeit erfragen/feststellen. Problem: Die Angaben basieren regelmäßig auf den Auskünften und den Unterlagen der/des Geprüften. Die tatsächliche Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit ist nicht nachweisbar/belegt.
17 Lösung: Möglichkeiten der FKS (2) Befragung der/des Erwerbstätigen am Beschäftigungsort (einschl. Umfeldbefragungen) mit einem mehrseitigen Fragebogen zu seiner Erwerbstätigkeit und deren Hintergründe. Inaugenscheinnahme des Beschäftigungsortes durch die Prüfkräfte der FKS. Befragung teilweise mit Dolmetscher und sehr zeitintensiv
18 Vorgehen nach der Durchführung der Prüfung (1) Erstbewertung des Prüfungsergebnisses Bei vermuteter Scheinselbständigkeit Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme bei der DRV Bei festgestellter Scheinselbständigkeit Abgabe an die Staatsanwaltschaft mit Zwischenbericht Umsetzung strafprozessualer Maßnahmen Auswertung der Beweismittel, Erhebung von Zeugenbeweisen
19 Vorgehen nach der Durchführung der Prüfung (2) Übermittlung der Bemessungsgrundlagen für eine Schadensberechnung an die DRV Abstimmung mit dem Finanzamt FuSt hinsichtlich steuerstrafrechtlicher Bewertung Abgabe mit Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft
20 Vielen Dank für Ihr Interesse!
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