Deutschland hat Zukunft: Drittpersonaleinsatz Zeitarbeit und Werkverträge
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- Klara Weiner
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1 Deutschland hat Zukunft: Drittpersonaleinsatz Zeitarbeit und Werkverträge Mittwoch, um 12:30 Uhr Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, München Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen gefährliches Spiel mit dem Standort Deutschland Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort.
2 1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zu unserem Deutschland hat Zukunft-Kongress zu Zeitarbeit und Werkverträgen. Das Thema ist topaktuell. Mitte November hat die Bundesarbeitsministerin einen Gesetzentwurf zur Beschränkung von Zeitarbeit und Werkverträgen vorgelegt, der es in sich hat. Er geht weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Aus unserer Sicht ist der Entwurf völlig inakzeptabel. Er ist praxisfern, bürokratisch, schränkt den Gestaltungsspielraum der Tarifpartner und die Tarifautonomie ein und gefährdet in hohem Umfang Zeitarbeit und Werkverträge. Er ist ein Angriff auf unsere moderne, spezialisierte und arbeitsteilige Wirtschaft und ein Bremsklotz auf dem Weg in die Industrie 4.0. Dieser Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden. Er ist handwerklich schlecht und passt nicht in die Gegenwart und schon gar nicht in die Zukunft.
3 2 Bedeutung von Werkverträgen und Zeitarbeit den Standort Werk- und Dienstverträge sind wie auch die Zeitarbeit unverzichtbare Elemente unseres Wirtschaftslebens. Beide Instrumente haben einen großen Anteil an unserem wirtschaftlichen Erfolg made in Germany. Werk- und Dienstverträge machen die Spezialisierung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft überhaupt erst möglich. Jeder von uns nutzt sie: Als Privatperson bei der Autoreparatur in einer Werkstatt oder durch die Inanspruchnahme von Hausmeisterdienstleistungen genauso wie Unternehmen in ihren arbeitsteiligen Wertschöpfungsketten. Der Grundsatz make or buy ist Wesenskern der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und muss es auch bleiben! Im Zuge der Digitalisierung und zunehmenden Vernetzung unserer Wirtschaft werden dabei Werkverträge zwangsläufig immer wichtiger.
4 3 Ein Zurückdrängen der Werkverträge würde den Unternehmen die Möglichkeit rauben, diesen Strukturwandel mitzugehen. Außerdem gilt: Es gibt auch kein Anzeichen dafür, dass Werkverträge die industrielle Fertigung innerhalb eines Unternehmens mit Stammbeschäftigten verdrängen. Ein Großteil der industriellen Wertschöpfung wird nach wie vor im Unternehmen durch das Stammpersonal erbracht in der Fertigung liegt die Eigenleistungsquote bei über 60 Prozent, wie eine Studie der Uni Augsburg zeigt. Zeitarbeit bietet den Firmen die notwendige Luft zum Atmen in Zeiten volatiler Auslastung. Gleichzeitig hat die Zeitarbeit sehr positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sie wirkt als Beschäftigungsbrücke, insbesondere für geringer qualifizierte Menschen und Langzeitarbeitslose. Zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit in vollwertige Arbeitsverhältnisse. Zeitarbeit qualifiziert. Mehr, als es Arbeitslosigkeit tut.
5 4 Zeitarbeit ist kein Massenphänomen. Sie verdrängt auch keine Stammarbeitsplätze. Gerade einmal 2,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in der Zeitarbeit tätig. Zum Missbrauch von Werkverträgen und Zeitarbeit Fälle von Missbrauch von Werkverträgen und Zeitarbeit mag es geben. Berichte über vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverstöße bei Zeitarbeit und Werkverträgen dürfen nicht dazu führen, dass mit Pauschalvorwürfen sinnvolles und erlaubtes unternehmerisches Handeln verhindert oder diskreditiert wird. Und vor allem: Die vorhandenen rechtlichen Bestimmungen sowie die differenzierte Rechtsprechung bieten schon heute einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen zur Verhinderung des Missbrauchs er muss nur konsequent durchgesetzt werden. So sind etwa Scheinwerkverträge schon nach geltendem Recht verboten. Wir, die vbw, wenden uns gegen jeden Missbrauch.
6 5 Zum Referentenentwurf der Bundesregierung Sowohl bei der Zeitarbeit als auch bei Werkverträgen gibt es keinen Bedarf für eine weitere Regulierung. Trotzdem liegt jetzt der Referentenentwurf vor, der auch noch ich erwähnte es bereits weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht. Referentenentwurf Werkverträge Problematisch ist, dass der Entwurf falsche neue Regulierungen für Zeitarbeit und Werkverträge enthält, und gleichzeitig Neues reguliert. Definition Arbeitsverhältnis Kriterien sind praxisfern Um den sogenannten missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz zu verhindern, definiert er zudem gesetzlich, wann ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Die festgelegten Kriterien gehen weit über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisse soll demnach etwa sprechen, wenn jemand - Leistungen überwiegend in den Räumen eines anderen erbringt,
7 6 - Leistungen in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind oder - ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist. Entschuldigung, aber das ist absurd! Denn diese Merkmale treffen auf den selbstständigen Betreiber der Firmenkantine ebenso zu wie auf den externen IT-Spezialisten, der im Unternehmen ein SAP-Software-System einführt. Das Outsourcing bestimmter Dienstleistungen an selbständige Unternehmen würde damit ebenso gefährdet wie spezialisierte Zulieferungen im Anlagenbau, IT-Dienstleistungen oder technische Services. Die Kriterien im Referentenentwurf sind praxisfern. Sie würden nicht nur zu mehr Rechtsunsicherheit führen, sondern auch dazu, dass viele Werkvertragsverhältnisse künftig als Arbeitsverhältnisse interpretiert werden müssten. Wir fordern, dass es zu keiner Veränderung des Arbeitsvertragsrechts kommen darf. Dies war
8 7 schließlich im Koalitionsvertrag auch gar nicht vorgesehen. Beweislastumkehr Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers vor. Der Arbeitgeber soll in bestimmten Fällen nachweisen müssen, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Nämlich dann, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Beschäftigungsverhältnis festgestellt hat. Das ist systemwidrig. Denn der Beschäftigungsbegriff im Sozialversicherungsrecht ist weiter gefasst als der Begriff des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht. Nicht jedes Beschäftigungsverhältnis ist auch ein Arbeitsverhältnis. Sonst stünde entgegen heutiger Rechtsauffassung etwa ein GmbH- Fremdgeschäftsführer zunächst grundsätzlich in einem Arbeitsverhältnis. Außerdem muss im deutschen Privatrecht stets der Anspruchsteller die Voraussetzungen für
9 8 seine Rechtsposition beweisen. Warum sollte dieser Grundsatz hier umgekehrt werden? Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass eine Festschreibung von Abgrenzungskriterien schon einmal gescheitert ist und zwar bei der Scheinselbständigkeit. Die Beweislastumkehr zu Lasten der Unternehmen ist auch rechtspolitisch falsch: Sie würde das seit jeher anerkannte System der Arbeitsteilung über Werkverträge unter den Generalverdacht der Rechtswidrigkeit stellen. Referentenentwurf Zeitarbeit Maximale Überlassungsdauer in Höhe von 18 Monaten Was die Zeitarbeit angeht, so sieht der Gesetzentwurf ebenso wie der Koalitionsvertrag eine maximale Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern in Höhe von 18 Monaten vor. Davon abweichen dürfen ausschließlich tarifgebundene Unternehmen. Eine Klausel, die auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Überlassungsdauer über 18 Monate hinaus auszuweiten, ist aber nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält keine
10 9 sogenannte Bezugnahmeklausel für nichttarifgebundene Unternehmen. OT- Unternehmen dürften demnach Zeitarbeiter künftig nur noch maximal 18 Monate lang im eigenen Betrieb einsetzen es sei denn, sie entscheiden sich für die Tarifbindung und damit für den Flächentarifvertrag. Frau Nahles versucht hier offenbar, die Tarifbindung mit der Brechstange zu erhöhen. Das verstößt gegen die positive und negative Koalitionsfreiheit und ist damit verfassungswidrig. Das bestätigt ein entsprechendes Gutachten von Prof. Martin Franzen von der LMU München, das wir in Auftrag gegeben haben. 20 Prozent unserer OT-Firmen haben Zeitarbeiter, die länger als 18 Monate im Einsatz sind! Wir fordern daher, dass auch nichttarifgebundene Unternehmen auf tarifliche Vereinbarungen zur Höchstüberlassungsdauer Bezug nehmen können. Zum Beispiel in Form einer Betriebsvereinbarung.
11 10 Die Höchstgrenze von 18 Monaten darf dabei nicht für Zeitarbeitseinsätze gelten, die infolge eines äußeren Anlasses zwingend notwendig werden etwa für bestimmte Projektarbeit sowie zur Überbrückung längerer Erkrankungen oder von Pflegezeit. Equal pay Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten genauso bezahlt werden sollen wie die Stammbelegschaft. In den Fällen, in denen Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeitnehmer existieren wie etwa für die M+E-Industrie, kann die Neun- Monats-Frist auf maximal 12 Monate ausgeweitet werden. Das ist aus unserer Sicht viel zu wenig. Offensichtlich vertraut man auf die Tarifautonomie nur für maximal drei zusätzliche Monate. Damit würden bestehende Tarifverträge, die Branchenzuschläge regeln, mehr oder weniger hinfällig. Jeder Anreiz zum Abschluss solcher Branchenzuschlagstarifverträge würde in Zukunft
12 11 wegfallen zum Nachteil für die Zeitarbeitnehmer. Zudem wird im Gesetzentwurf das equal pay sehr weit gefasst. Nach neun beziehungsweise zwölf Monaten sollen demnach den Zeitarbeitnehmern sämtliche geldwerten Vorteile der Stammbelegschaft zustehen. Das geht über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus. Es muss aus unserer Sicht dringend klargestellt werden, dass sich die Gleichstellung nur auf das Stundenentgelt beziehen kann. Die Definition weitergehender Differenzierungen kann nur durch die Sozialpartner vorgenommen werden und ist Teil der Tarifautonomie. Sanktionen Wenn ein Unternehmen gegen die Höchstüberlassungsdauer oder den equal-pay- Grundsatz verstößt, sieht der Referentenentwurf vor, dass in diesen Fällen automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Auftraggeber existieren soll. Zwar kann dies in einigen Fällen durch eine Erklärung des Zeitarbeitnehmers abgewendet werden. Dennoch halten wir diese Regelung für eine völlig
13 12 überzogene Sanktion, die in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Verstoß steht. Außerdem war auch dies im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Schwellenwerte Darüber hinaus sollen laut Entwurf Zeitarbeitnehmer nicht nur wie im Koalitionsvertrag vorgesehen bei der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden, sondern auch bei weiteren Gesetzen. Etwa beim Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Mitbestimmungsgesetz. Das bedeutet, dass Schwellenwerte im Unternehmen künftig deutlich früher erreicht werden. Damit wird die ohnehin schon international konkurrenzlos hohe Mitbestimmung in Deutschland durch die Hintertür weiter erhöht. Schluss Meine Damen und Herren, die Nutzung von Werkverträgen und der Einsatz von Zeitarbeitern sind keine Instrumente zur Unterbietung arbeitsrechtlicher Standards.
14 13 Arbeitnehmer im Drittpersonaleinsatz besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer. Es gibt keinen Grund, eine Benachteiligung anzunehmen und die Regulierungsschraube mit dem vorliegenden Referentenentwurf immer fester zu drehen. Der Referentenentwurf - nimmt den Unternehmen ihre Flexibilität und schränkt damit ihre Wettbewerbsfähigkeit ein, - behindert den Strukturwandel auf dem Weg zur Industrie 4.0., - würde vielen Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Chancen auf einen Job nehmen - und ist ein Großangriff auf hunderttausende selbständige Unternehmen in der modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu unterlassen. Er passt nicht in die Zeit und noch weniger in die Zukunft und liegt
15 14 gegen die Vernunft doch dann absolut auf der Grenze des Koalitionsvertrages. Vor allem darf keine Veränderung des Arbeitsvertragsrechts vorgenommen werden, die in der Koalitionsvereinbarung überhaupt nicht vorgesehen ist. Ich wünsche uns jetzt einen ertragreichen und intensiven Nachmittag.
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