Stellungnahme des BWE zum Entwurf der AVV- Kennzeichnung
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- Arwed Beutel
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1 Thomas Herrholz / Mitgl. des Sprecherkreises d. Arbeitskreis Kennzeichnung Stellungnahme des BWE zum Entwurf der AVV- Kennzeichnung Windenergietage 13. November 2014, Potsdam
2 Agenda - Vorstellung des BWE - AK- Kennzeichnung - AVV- Kennzeichnung - Stellungnahme des BWE zur geplanten Änderung der AVV - Weiteres Vorgehen
3 Der BWE stellt sich vor Die starke SMmme für den Wind
4 Der BWE - Mit über Mitgliedern einer der größten Verbände der Erneuerbaren Energien weltweit - Engagiert sich auf namonaler und internamonaler Ebene in den wichmgsten Verbänden und Gremien (BEE, EWEA, EREF, GWEC, WWEA) - Partner von über Unternehmen der Branche wie Hersteller, Zulieferer, Planer, Sachverständige etc. - Partner von über Betreibergesellscha\en (Durchschni]sleistung = 4 MW)
5 Beiräte, Arbeitskreise und Betreiberforen Beiräte Arbeitskreise Erfahrung und Wissen der Fachgremien Für beiratsübergreifende Fragestellungen und Spezialthemen Planer Betreiber Finanzierer Anleger Betriebsführer Juristen Hersteller und Zulieferer Sachverständige Windgutachter Wissenscha\ler Bürgerwind Naturschutz und Windenergie Netze Mark]ransformaMon Kennzeichnung Lu\verkehr und Radar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fundamente Weiterbetrieb Rotorbla] Betreiberforen ENERCON Forum unabhängige Instandhaltung NEG- Micon Nordex Repower- Systems Siemens Wind Power VESTAS
6 AK- Kennzeichnung Quelle: BWE/Jens Meier
7 Grundsätzliches AK- Kennzeichnung: gegründet Mitglieder Hersteller Dienstleister Juristen Betreiber Experten/ Gäste Ministerien (BMVBS, BMU) Sitzungen Behörden (DFS, WSV, BSH) Landesbehörden Experten (Vaisala, Ocas, DAeC, EKKO) 2 x / Jahr Studien HiWUS- Studie / 2008 Handlungsempfehlungen WEA- Kennzeichnung / 2013 PosiMonspapiere Stellungnahme zur AVV- Änderung / 8/014
8 Grundsätzliches Sprecherkreis des AK- Kennzeichnung: Dr. Oliver Frank (Sprecher) RAe Engemann & Partner Stephan Harms (Hersteller / Sekundärradar) Enercon Thomas Herrholz (Zulieferer / Primärradar) ENERTRAG Systemtechnik Roland Hagendorff (Offshore / Beirat EKKO) Sandbank Power GmbH Gerd Möller (Entwickler / Sekundärradar) Lanthan Arne Magnussen (Betreiber / Passivradar) EENord Heiner Kuschel (Forschung) Fraunhofer - FHR Sitzungen / Telefonkonferenzen 4 6 x / Jahr
9 AVV- Kennzeichnung
10 AVV- Kennzeichnung Allgemeine Verwaltungsvorschri\ zur Kennzeichnung von Lu\fahrthindernissen ( ) Kennzeichnung ab 100m Kennzeichnung ab 150m Rotorbla]länge >65 über Feuer W, rot technisch problemamsch
11 Stellungnahme des BWE zum Änderungsentwurf der AVV
12 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
13 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
14 Ersatzstromversorgung 6.6 Die Feuer müssen mit einer Ersatzstromversorgung (Notstrom) ausgerüstet sein. Die Leistungsfähigkeit der Ersatzstromversorgung muss den Zeitraum bis zur Wiederherstellung der Netzversorgung überbrücken. Kann die Netzversorgung in diesem Zeitraum nicht Wiederhergestellt werden, ist durch den Betreiber eine Energieversorgung einzurichten. Die Zeitdauer der Unterbrechung zwischen Ausfall der Netzversorgung und Umschalten auf die Ersatzstromversorgung darf 2 Minuten nicht überschreiten. Der Anlagenbetreiber hat der Lu\fahrtbehörde ein Notstromversorgungskonzept vorzulegen, in dem u.a. die Dauer (Kapazität) der Ersatzstromversorgung nachgewiesen wird.
15 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
16 Synchronisierung 13 Synchronisierung Schaltzeiten und Blinkfolge der Feuer auf Windenergieanlagen sind zu synchronisieren. Die TakColge ist auf Sekunde gemäß UTC mit einer zulässigen Null- Punkt- Verschiebung von ± 50 ms bis ± 100 ms zu starten.
17 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
18 WEA- Blöcke 14 Windenergieanlagen- Blöcke Mehrere in einem besmmmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen- Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich müssen alle Windenergieanlagen des jeweiligen Blockes gekennzeichnet werden. Die zuständige LuJfahrtbehörde kann dass nur die Anlagen an der Peripherie des Blockes, nicht aber die innerhalb des Bockes befindlichen Anlagen einer Kennzeichnung bedürfen.
19 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
20 Turmkennzeichnung Hindernisbefeuerungsebenen sind wie folgt anzubringen: a) Grundsätzlich mit nicht mehr als 45 m unterhalb von Gefahrenfeuer oder Feuer W, rot eine Hindernisbefeuerungsebene, sofern deren Höhe 100 m über Grund oder Wasser nicht überschreitet. Bei Einsatz des Feuers, W rot kann der Abstand zwischen diesem und der Hindernisbefeuerungsebene auf maximal 65 m erweitert werden, wenn sich dadurch die Hindernisbefeuerungsebene unterhalb des RotaMonspunktes der Windenergieanlage befindet. b) Überschreitet die Hindernisbefeuerungsebene eine Höhe von 100 m über Grund/Wasser, sind weitere Hindernisbefeuerungsebenen im Abstand von m zueinander erforderlich, wobei auf die unterste Hindernisbefeuerungsebene verzichtet werden kann, wenn deren Höhe über Grund oder Wasser 40 m unterschreiten würde.
21 Stellungnahme zum AVV- Entwurf Neu: Die zweite Hindernisbefeuerungs- Ebene kann in vielen Fällen encallen!
22 Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung 17.4 Der Einschaltvorgang erfolgt grundsätzlich über einen Dämmerungsschalter gemäß Nr Beim Einsatz des Feuer W, rot/es kann der Einschaltvorgang auf Antrag bedarfsgesteuert erfolgen, sofern die Vorgaben in Anhang 6 erfüllt werden.... Anhang 6... Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnungen (BNK) müssen grundsätzlich von der technischen Aussta]ung der Lu\fahrzeuge unabhängig sein....
23 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
24 Unbefeuerter Teil des Hindernisses 72 m 65 m Grenze nach AVV
25 Stellungnahme zum AVV- Entwurf
26 - Weiteres Vorgehen: - Schreiben ans BMVI (Staatssekretäre) - Nächste Sitzung des AK am
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesverband WindEnergie e.v. NeustädMsche Kirchstraße Berlin T +49 (0)30 / F +49 (0)30 / info@wind- energie.de energie.de
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