FbW - Kostenzustimmung FAQ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FbW - Kostenzustimmung FAQ"

Transkript

1 Stand: FbW - Kostenzustimmung FAQ Rubrik Datum Thema Beschreibung Bemerkungen Ausbildung der Ausbilder (AdA) Diese Maßnahmen sind dem Bildungsziel "Lehrer, geistes- und nach naturwissenschaftliche Berufe" (Kennziffer 87-89) zuzuordnen Ausbildereignungsverordnung (AEVO) Eisenbahn Triebfahrzeugführer Schienenfahrzeuge Fremdsprachen Maßnahmen im Bereich Eisenbahn Triebfahrzeugführer Schienenfahrzeuge sind zur Zeit keinem B- zugeordnet und würden damit unter die Kennziffer 00 fallen. Zukünftig werden für diese Maßnahmen gesonderte Kostensätze zur Anwendung kommen, die sich an tatsächlichen Kostenstrukturen und spezifischen Inhalten orientieren. Da die Maßnahmen in diesem Bereich zu den Verkehrsberufen (Fahrzeugführung, Kennziffer 71) gehören, fallen diese bis zur Festlegung gesonderter Kostensätze unter die Sonderregelungen bei den Kraftfahrermaßnahmen. D.h. Maßnahmen mit einem Unterrichtskostensatz von über 25,00 Euro unterliegen der Kostenzustimmung. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Richtwert für die Vorlage zur Kostenzustimmung; es bedeutet nicht, dass Maßnahmen mit Kostensätzen unter 25,00 Euro automatisch als angemessen im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu betrachten sind. Maßnahmen, die berufsbezogene Fremdsprachkenntnisse vermitteln, sind grundsätzlich der Kennziffer 78 zuzuordnen. Ausnahme: Vermittlung von rein technischen Fremdsprachkenntnissen sind der Kennziffer 62 zuzuordnen.

2 Führerschein Klasse B Führungskräfte Gabelstapler Hauptschulabschluss Der Erwerb des Führerscheins Klasse B ist keine berufliche Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III, da nicht berufsbezogene Inhalte vermittelt werden. Er ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzuordnen. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dem Erwerb des Führerscheins Klasse B dienen, dürfen daher nicht für die Weiterbildungsförderung zugelassen werden. Sollen aber nicht berufsbezogene Inhalte wie der Führerschein Klasse B in der Maßnahme enthalten sein, müssen sie unbedingt notwendig bzw. unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels sein. Überwiegt die Vermittlung weiterer berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins Klasse B notwendig, dies kann z.b. bei einigen Maßnahmen im mobilen Pflege- oder Dienstleistungsbereich möglich sein, kann eine Zulassung erfolgen. Es handelt sich jedoch nicht um Kraftfahrermaßnahmen. Maßgebend für die Zuordnung zum B- ist der Anteil der berufsbezogenen Inhalte, d.h. die Maßnahme ist dem Bildungsziel zuzuordnen, das sich ohne den Erwerb des Führerscheins Klasse B ergibt. Maßnahmen für Führungskräfte ohne technische Inhalte (z.b. Führungstechniken, Kommunikation mit Mitarbeitern) sind der Kennziffer zuzuordnen. Maßnahmen, in denen Gabelstaplerkenntnisse vermittelt werden, sind immer der Kennziffer 74 zuzuordnen, auch wenn die Inhalte im Zusammenhang mit anderen Bildungszielen durchgeführt werden. Maßnahmen, die einen Hauptschulabschluss beinhalten, sind immer der Kennziffer zuzuordnen, die sich aus der berufsbezogenen Zuordnung ergibt. Wird ausschließlich der Hauptschulabschluss vermittelt, erfolgt die Zuordnung zur Kennziffer 98.

3 Kraftfahrermaßnahmen Kranführer Monatsmeldelisten Bildungsziel Motorsägen Nicht berufsbezogene Inhalte SAP Bei Kraftfahrermaßnahmen wird kein B- ermittelt. In die Monatsmeldeliste sollen die Kraftfahrermaßnahmen mit der Kennziffer 714 eingetragen werden. Bisher bestand auch die Möglichkeit, keine Kennziffer einzutragen. Zur besseren Selektierbarkeit sollen ab sofort die entsprechenden Kennziffern eingetragen werden. Da hier bisher kein B- aus zugelassenen Maßnahmen ermittelt werden konnte, unterliegen zunächst alle Maßnahmen mit einem Unterrichtskostensatz von über 25,00 Euro der Kostenzustimmung. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Richtwert für die Vorlage zur Kostenzustimmung; es bedeutet nicht, dass Maßnahmen mit Kostensätzen unter 25,00 Euro automatisch als angemessen im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu betrachten sind. Dieser Richtwert findet aber derzeitig bei allen Maßnahmen im Bereich der Kraftfahrer Anwendung, unabhängig davon, ob es sich um Umschulungen handelt, die relativ viele kostengünstige Theoriestundenanteile beinhalten oder um Maßnahmen mit hohen kostenintensiven Fahrstundenanteilen. Zukünftig werden deshalb neue Kostensätze zur Anwendung kommen, die sich an tatsächlichen Kostenstrukturen und spezifischen Inhalten orientieren Maßnahmen, in denen Kranführerkenntnisse vermittelt werden, sind immer der Kennziffer 54 zuzuordnen, auch wenn die Inhalte im Zusammenhang mit anderen Bildungszielen durchgeführt werden. Das Bildungsziel ist so eindeutig zu beschreiben, dass die Überprüfung der korrekten möglich ist. Maßnahmen, in denen Motorsägenkenntnisse vermittelt werden, sind immer der Kennziffer 54 zuzuordnen, auch wenn die Inhalte im Zusammenhang mit anderen Bildungszielen durchgeführt werden. Sollen nicht berufsbezogene Inhalte in einer Maßnahme enthalten sein, müssen sie unbedingt notwendig bzw. unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels sein. Maßgebend für die Zuordnung zum B- sind die berufsbezogenen Inhalte. Maßnahmen im Bereich SAP werden zur Zeit der Kennziffer 774 zugeordnet, unabhängig von den verschiedenen Ausprägungen und Inhalten. Zukünftig werden neue Kostensätze zur Anwendung kommen, die sich an tatsächlichen Kostenstrukturen und spezifischen Inhalten orientieren.

4 Monatsmeldelisten Nur für die Geschäftsstelle wichtig! Monatsmeldelisten Nur für die Geschäftsstelle wichtig! Schweißermaßnahmen Monatsmeldelisten Inhalte Monatsmeldelisten Kostenzustimmungen Bei reinen Schweißkursen wird kein B- ermittelt. In die Monatsmeldeliste sollen die Schweißnahmen mit der Kennziffer 241 eingetragen werden. Bisher bestand auch die Möglichkeit, keine Kennziffer einzutragen. Zur besseren Selektierbarkeit sollen ab sofort die entsprechenden Kennziffern eingetragen werden. Da hier bisher kein B- aus zugelassenen Maßnahmen ermittelt werden konnte, unterliegen zunächst alle Maßnahmen mit einem Unterrichtskostensatz von über 16,00 Euro der Kostenzustimmung. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Richtwert für die Vorlage zur Kostenzustimmung; es bedeutet nicht, dass Maßnahmen mit Kostensätzen unter 16,00 Euro automatisch als angemessen im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu betrachten sind. Dieser Richtwert findet aber derzeitig bei allen Schweißermaßnahmen Anwendung. Zukünftig werden deshalb neue Kostensätze zur Anwendung kommen, die sich an tatsächlichen Kostenstrukturen und spezifischen Inhalten orientieren. Kurze prägnante Beschreibung der Maßnahmeinhalte, aus der die Maßnahmeinhalte eindeutig hervorgehen. Bildungsziele und die dazugehörigen Kennziffern sind im Internet unter erstem nebenstehendem Link zu finden. Da die B--Tabelle noch nicht auf den Kennziffern der neuen Klassifizierung der Berufe beruht, ist die Kennziffer aus der Spalte TS 2003 relevant. Informationen und Umsteigeschlüssel von den alten Kennziffern (KldB 1988) auf die neuen Kennziffern finden Sie unter dem zweiten nebenstehendem Link. Zugelassene Maßnahmen, bei denen die BA die Kostenzustimmung erteilt hat, sind in der Monatsmeldeliste mit dem Hinweis "Kostenzustimmung durch BA wurde erteilt" zu versehen. Das Zertifikat muss u.a. den Unterichtskostensatz und die relevante Kennziffer sowie ebenfalls einen Hinweis auf die erfolgte Kostenzustimmung enthalten. Bis auf Weiteres sind die Zertifikate dieser Maßnahmen als PDF - Dokument der monatlichen Meldung beizufügen. Monatsmeldelisten Nur für die Geschäftsstelle wichtig! Monatsmeldelisten Termin Jede FKS schickt pro Monat eine Meldeliste. Werden mehrere Listen für einen Monat geschickt, werden die Listen zur Zusammenfassung an die FKS zurückgesandt. Dies gilt nur für Neuzulassungen, nicht betroffen sind hiervon Listen mit Änderungszulassungen oder Entzügen. Wenn keine Zulassungen in einem Monat erfolgt sind, ist Fehlanzeige an das o.a. Postfach zu melden. Die Monatsmeldeliste ist bis zum fünften Werktag des Folgemonats zu übersenden.

5 Sonstiges Änderungszulassungen Sonstiges Module Die Vorlagepflicht zur Kostenzustimmung betrifft zur Zeit nicht Änderungszulassungen, deren ursprüngliche Zulassungen auf dem bis geltenden Recht beruhen. Sollte es jedoch Anzeichen geben, dass mit Änderungszulassungen, die sich ausschließlich auf die Kostenhöhe beziehen, die Vorlagepflicht umgangen wird, können zukünftig auch Änderungszulassungen der Vorlagepflicht unterliegen. Hierüber wird rechtzeitig eine entsprechende Information an die FKS erfolgen. Nach 7 der AZAV (Übergangsregelungen) gelten die Empfehlungen des Anerkennungsbeirates zur AZWV bis zum Wirksamwerden neuer Empfehlungen fort. Die Empfehlung vom zu 9 Abs. 4 der AZWV stellt klar, dass Module in gleicher Weise wie Maßnahmen zuzulassen sind. Daraus folgt, dass auch Einzelmodule, deren Kosten den jeweiligen B- übersteigen, dem Zustimmungsvorbehalt unterliegen. Gemäß 5 Abs. 3 Satz 2 AZAV kann für die Prüfung von Maßnahmen eine Referenzauswahl durchgeführt werden, wenn die Kosten den B- nicht übersteigen. Sonstiges Referenzauswahl Sonstiges Überbetriebliche Unterweisungen Dies bedeutet, dass alle bei den FKS von den Trägern zur Zulassung beantragten Maßnahmen zunächst im Hinblick auf die Zuordnung zum Bildungsziel und dem damit verbundenen B- überprüft werden müssen, um festzustellen, ob eine Referenzauswahl erfolgen kann. Damit wird vermieden, dass Maßnahmen im Rahmen der Referenzauswahl zugelassen werden, obwohl sie den B- übersteigen und damit vorlagepflichtig zur Kostenzustimmung durch die BA sind Kosten für überbetriebliche Unterweisungen (z.b. im Garten- und Landschaftsbau) sind immer in die Lehrgangskosten einzukalkulieren.

6 Seit bedürfen Maßnahmezulassungen, deren Kosten die durchschnittlichen Kostensätze überschreiten (B-), der Zustimmung durch die BA. Die Entscheidung über die Maßnahmezulassung trifft abschließend die zuständige fachkundige Stelle (FKS). Von einigen FKS wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Zustimmungsentscheidung der BA um einen Verwaltungsakt i.s. von 31 SGB X handelt. Dies entspricht nicht der Rechtsauffassung von BA und BMAS. Sonstiges Zustimmungsentscheidung der BA Die BA und BMAS vertreten die Auffassung, es mangelt an der Außenwirkung der Entscheidung. Daher bestehe weder ein Widerspruchsrecht (für Träger und FKS) noch ein Anhörungsgebot. Die FKS sind keine Beliehenen und ihre Entscheidungen kein Verwaltungsakt sondern privatrechtlicher Natur. Nach vorliegenden Informationen soll durch Änderung des 51 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Zuständigkeit der Sozialgerichte klargestellt werden. Folglich können Träger gegen die Nichtzulassung wegen unangemessener Lehrgangsgebühren vor dem Sozialgericht nur gegen die FKS Klage einreichen. Sonstiges Erste-Hilfe-Ausbildung Modul Sofern es sich um eine Ausbildung in Erster Hilfe analog 19 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung handelt, kann diese Ausbildung als FbW i.s. 180 SGB III angesehen werden. Eine derartige Ausbildung ist darüber hinaus nicht nur im Bereich der Führerscheine erforderlich, sondern ist auch in anderen beruflichen Bereichen eine Voraussetzung bzw. ein verwertbarer Bestandteil beruflicher Tätigkeit. Eine Zulassung als eigenständiges Modul ist somit möglich. Die B--Zuordnung erfolgt zur Kennziffer 00, da hier bisher kein B- ermittelt wurde.

Kostenzustimmung der BA bei FbW

Kostenzustimmung der BA bei FbW Umsetzung der Instrumentenreform Zentrale der BA, Martina Barton-Ziemann Kostenzustimmung der BA bei FbW Kostenintensive Maßnahmeangebote bedürfen der Zustimmung durch die BA Zustimmungsvorbehalt 180 Abs.

Mehr

Anleitung zur Arbeit mit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)

Anleitung zur Arbeit mit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) 1. Die notwendigen Unterlagen sind auf unserer Webseite für Sie abrufbar. www.tuev-sued.de/azav (Auftrag zum Erstellen eines Angebotes [ DOC 168 kb ], Formular "Maßnahmen-Meldeliste Meldeliste FbW" [ XLSX

Mehr

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Rechtsgrundlage 181 Abs. 8 SGB III Die fachkundige Stelle hat die Kostensätze

Mehr

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Rechtsgrundlage 181 Abs. 8 SGB III Die fachkundige Stelle hat die Kostensätze

Mehr

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Rechtsgrundlage 181 Abs. 8 SGB III Die fachkundige Stelle hat die Kostensätze

Mehr

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) Rechtsgrundlage 181 Abs. 8 SGB III Die fachkundige Stelle hat die Kostensätze

Mehr

Kommunikationskonzept. Zulassung von Trägern und Maßnahmen

Kommunikationskonzept. Zulassung von Trägern und Maßnahmen Kommunikationskonzept Zulassung von Trägern und Maßnahmen Z E N T R A L E D E R B A, A M 4 1 D E Z E M B E R 2 0 1 7 1. Ausgangslage Bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch fachkundige Stellen

Mehr

Kommunikationskonzept. Zulassung von Trägern und Maßnahmen

Kommunikationskonzept. Zulassung von Trägern und Maßnahmen Kommunikationskonzept Zulassung von Trägern und Maßnahmen Z E N T R A L E D E R B A D E Z E M B E R 2 0 1 7 1. Ausgangslage Bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch fachkundige Stellen gemäß 176

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 20.09.2013 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, MI 22 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 20.09.2013 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

wissen wandeln wachsen Weit verbreitet - nah bei Ihnen!

wissen wandeln wachsen Weit verbreitet - nah bei Ihnen! DEUTSCHE ANGESTELLTEN-AKADEMIE wissen wandeln wachsen Weit verbreitet - nah bei Ihnen! QM-Fachtagung AZAV Lust oder Last? 22.09.2014 AZAV-Beirat nach 182 SGB III bag arbeit e.v. Die Instrumentenreform

Mehr

FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts -

FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts - November 2013 - Zentrale der BA - MI 22 FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) 4 Abs. 2 AZAV: Die Bundesagentur

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 29.11.2013 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, MI 22 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 29.11.2013 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Newsletter Ausgabe 10 / 2012

Newsletter Ausgabe 10 / 2012 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit diesem Newsletter möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen und Sie über die Erfahrungswerte der Gesetzesänderung im SGB III im Jahre 2012 informieren.

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2018

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2018 12* * 1 oder 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,46 22* * 1 oder 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung 5,74 232 * 2 Technische Mediengestaltung 7,68 232 * 3 oder 4 Technische Mediengestaltung 7,84

Mehr

Synopse AZWV AZAV Stand

Synopse AZWV AZAV Stand 8 Anforderungen an den Träger (1) Leistungsfähigkeit des Trägers nach 84 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch setzt insbesondere voraus, dass seine finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit gewährleistet

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 28. Mai 2014

Bundesagentur für Arbeit Stand: 28. Mai 2014 Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 1 (aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe 2010 KldB 2010) 2 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 5,83 223 *

Mehr

ZDH-ZERT GmbH. Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht. Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009

ZDH-ZERT GmbH. Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht. Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009 ZDH-ZERT GmbH Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009 Über uns Gegründet: ZDH-ZERT e.v. wurde 1994 von

Mehr

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Zentrale SP III Januar 2009 KURZ ZUR KURZARBEIT Voraussetzungen für Kug-Bezug aktuelles Recht Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines

Mehr

Fachtagung. Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit!

Fachtagung. Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Fachtagung Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Die Umsetzung der neuen AZAV durch die CertEuropA GmbH für die Bereiche FbW, Aktivierung und Vermittlung Elke Leimbach / Bernd

Mehr

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2015

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2015 Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 1 (aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe 2010 KldB 2010) 2 Berufsgruppe Berufsuntergruppe 1 = Helfer 2 = Fachkraft

Mehr

Anerkennungsverfahren nach AZWV

Anerkennungsverfahren nach AZWV Anerkennungsverfahren nach AZWV BA-SH 04 Aufgaben und Struktur der Anerkennungsstelle Rechtsgrundlage Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 45 SGB III Maßnahme der Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 45 SGB III Maßnahme der Aktivierung und beruflichen Eingliederung Unternehmen: Nach AZWV/AZAV zugelassen durch 1 : Trägerzulassung gültig bis*: Name des gesetzlichen Vertreters: Geschäftssitz: Ansprechpartner/in: Telefon: Fax: E-mail: im Fachbereich Nr. 2 Haben Sie bereits

Mehr

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Regionaldirektion Sachsen März 2009 Qualifizierung während Kurzarbeit und Qualifizierung während Kurzarbeit und Änderungen mit dem Konjunkturpaket II Qualifizierung

Mehr

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum Termin: zum Erläuterungen zur Erhebung

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum Termin: zum Erläuterungen zur Erhebung Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Geschäftszeichen GZ AB 1.1 BBB 2018 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Geschäftszeichen GZ 311-20102-1 (BBB 2019) BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene

Mehr

RKW Rheinland-Pfalz. Einladung zur Informationsveranstaltung AZAV 2013 aktuelle Situation und Lösungen

RKW Rheinland-Pfalz. Einladung zur Informationsveranstaltung AZAV 2013 aktuelle Situation und Lösungen RKW Rheinland-Pfalz RKW Rheinland-Pfalz Holzhofstr. 4 55116 Mainz an alle Bildungsträger, private Arbeitsvermittler, Unternehmen der Zeitarbeit sowie Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung RKW Rheinland-Pfalz

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2017

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2017 lt. KldB 2010 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,22 22* * 1 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung 5,29 232 * 2 Technische Mediengestaltung 7,72 232 * 3 4 Technische Mediengestaltung 7,78

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2018

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2018 lt. KldB 2010 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,46 22* * 1 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung 5,74 232 * 2 Technische Mediengestaltung 7,68 232 * 3 4 Technische Mediengestaltung 7,84

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Telefonnummer: +49 4531 670046 der Anerkennungsbeirat (das Gremium, das gemeinsam mit der Anerkennungsstelle der Bundesagentur

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik: Instrumentenreform SGB III und SGB II Informationsveranstaltung der bag arbeit Berlin,

Mehr

Qualifizierung von Beschäftigten. Ihre BA als Ansprechpartner

Qualifizierung von Beschäftigten. Ihre BA als Ansprechpartner Bodo Schadeck, Mai 2011 BildrahmenBild einfügen: Qualifizierung von Beschäftigten Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Ihre BA als Ansprechpartner Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Eingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Eingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 05.02.2015 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, AV 13 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 05.02.2015 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 05.02.2015 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, AV 13 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 05.02.2015 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) procum Cert GmbH Fachkundige Stelle 1010 Leitfaden-AZAV Stand: 07/2015 1 / 15 Sehr geehrte

Mehr

Qualifizierungsbausteine (BBiG) in Hamburg

Qualifizierungsbausteine (BBiG) in Hamburg Qualifizierungsbausteine (BBiG) in Hamburg Handreichung für die Erstellung von Qualifizierungsbausteinen nach BAVBVO Stand: Feb. 2009 Anlage: Formular zur Darstellung der Qualifizierungsbausteine abgestimmt

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 5162/11 Verkündet am: 24.09.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) DQS GmbH Fachkundige Stelle 758D10_Leitfaden-AZAV.doc Ausgabe 10/2014 1 / 14 Das AZAV-ServiceTeam

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 03. Juni 2019

Bundesagentur für Arbeit Stand: 03. Juni 2019 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,58 22* * 1 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung 5,90 232 * 2 Technische Mediengestaltung 7,83 232 * 3 4 Technische Mediengestaltung 7,99 24* * 1 Metallerzeugung,

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2016

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2016 der beruflichen Weiterbildung 1 (aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe 2010 KldB 2010) 2 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,00 22* * 1 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung

Mehr

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 1/12 AF III 13. Januar 2012 Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf einer Verordnung 1 über die Voraussetzungen

Mehr

Qualifizieren statt Entlassen. Weiterbildung für beschäftigte. und Arbeitnehmerinnen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

Qualifizieren statt Entlassen. Weiterbildung für beschäftigte. und Arbeitnehmerinnen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Arbeiter_03 Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Qualifizieren statt Entlassen Logo Für alle in dieser Publikation genannten Service-Rufnummern

Mehr

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Fahrner Academy GmbH Herr Judocus van Kemenade Cresbacher Str. 6 72280 Dornstetten Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Essen, 25.06.2013 Die folgende Auflistung zeigt den Status der geprüften Weiterbildungsmaßnahmen

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2016

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2016 der beruflichen Weiterbildung 1 (aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe 2010 KldB 2010) 2 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 6,00 5,99 22* * 1 2 Kunststoff- u. Holzherstellung, -verarbeitung

Mehr

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen und fördern diese durch Beratung

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 15.06.2015 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, AV 13 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 15.06.2015 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2015

Bundesagentur für Arbeit Stand: 01. Juni 2015 der beruflichen Weiterbildung 1 (aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe 2010 KldB 2010) 2 12* * 1 2 Gartenbauberufe, Floristik 5,99 223 * 1 2 Holzbe- und verarbeitung 4,82 232 * 2 Technische

Mehr

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) Fachkundige Stelle / Inhalt Allgemeines... 2 Die Beantragung einer Trägerzulassung Ablauf:...

Mehr

INSTRUMENTENREFORM 2012

INSTRUMENTENREFORM 2012 INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte: Aktivierung und berufliche Eingliederung Zulassung von Trägern und Maßnahmen Inkrafttreten zum 01.

Mehr

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Seite 1/6 Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist ein formaler Antrag

Mehr

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Fahrner Academy GmbH Herr Judocus van Kemenade Cresbacher Str. 6 72280 Dornstetten Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Essen, 16.12.2014 Die folgende Auflistung zeigt den Status der geprüften Weiterbildungsmaßnahmen

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 13.05.2014 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, MI 22 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 13.05.2014 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Zertifizierung von Arbeitsprojekten nach AZAV

Zertifizierung von Arbeitsprojekten nach AZAV Zertifizierung von Arbeitsprojekten nach AZAV Christian Güttner M.A. Erziehungswissenschaft, Psychologie, Humangeographie Moderation Markus Sinn Fachbereichsleiter Arbeit und Integration (Herzogsägmühle)

Mehr

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster Erweitertes Führungszeugnis Hintergrund 2005: Neuregelung in 72a SGB VIII alle hauptamtlich Beschäftigten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen 2012: Erweiterung des 72a SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Auditvorlage_Massnahmenzulassung_AZAV_45_Version_2014_03_05

Auditvorlage_Massnahmenzulassung_AZAV_45_Version_2014_03_05 Maßnahmenzulassung nach 178 SGB III für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,4,5 Bericht Maßnahmenzulassung 45Abs. 1 Satz 1 Erstellungsdatum dieser Version:

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Seite 1/7 Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist ein formaler Antrag

Mehr

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III Info-Brief Nr. 003 Kinderbetreuungskosten 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 83 SGB III AZ - II 5005 470 Stand: April 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv und effizient

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 10.12.2018 folgende Empfehlung verabschiedet: 1. Auszubildende haben

Mehr

Beirat nach 182 SGB III

Beirat nach 182 SGB III Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Z E N T R AL E D E R B A, I F 3 1 21.12. 2016 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 21.12.2016 Der Beirat nach 182 SGB III hat die bisherigen

Mehr

Beirat nach 182 SGB III

Beirat nach 182 SGB III Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Z E N T R AL E D E R B A, I F 3 1 21.12. 2016 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 21.12.2016 Der Beirat nach 182 SGB III hat die bisherigen

Mehr

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017 Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Oktober 2017 1 Muster 12: Verordnung häuslicher Krankenpflege Grundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung

Mehr

Programme der Agentur für Arbeit zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten. Dieter Bohling, 11. November 2010

Programme der Agentur für Arbeit zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten. Dieter Bohling, 11. November 2010 Programme der Agentur für Arbeit zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten Dieter Bohling, 11. November 2010 Förderung der Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 Qualifizierung

Mehr

Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, Aktuelle Entwicklungen in der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, Aktuelle Entwicklungen in der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, 03.03.2009 Aktuelle Entwicklungen in der Bundesagentur für Arbeit Viele Agenturbezirke deutlich stärker von Kurzarbeit betroffen als zu Beginn des 4. Quartals

Mehr

Verfahrensrichtlinie AZAV

Verfahrensrichtlinie AZAV Verfahrensrichtlinie für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung Fachkundige Stelle der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (nachfolgend FKS genannt) Rüdesheimer Straße 119, D-64285

Mehr

1 Einleitung Technisches Adobe Acrobat Reader DC Download Anlagen in das Maßnahmentool einfügen... 3

1 Einleitung Technisches Adobe Acrobat Reader DC Download Anlagen in das Maßnahmentool einfügen... 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Technisches... 2 2.1 Adobe Acrobat Reader DC Download... 2 2.2 Anlagen in das Maßnahmentool einfügen... 3 3 Benutzung und Erklärung... 4 3.1 Allgemeines... 4 3.2

Mehr

Kundeninfo zur Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV. DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen

Kundeninfo zur Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV. DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Kundeninfo zur Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV Historie August 2002 Hartz-Konzept mit 13 Innovationsmodule Arbeitsförderung wird im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik umgebaut.

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179,180 SGB III/ 3,4 AZAV - Maßnahme der beruflichen Weiterbildung 81ff SGB III -

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179,180 SGB III/ 3,4 AZAV - Maßnahme der beruflichen Weiterbildung 81ff SGB III - 1. Allgemeine Angaben Trägername Antrag auf Zulassung einer Maßnahme Straße PLZ, Ort Tel. Fax E-Mail: Internet: 2. Angaben zur Maßnahme 2.1 Maßnahmebezeichnung und zugehöriger Bereich 2.2 Bildungsziel

Mehr

Bildungszielplanung 2019 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen

Bildungszielplanung 2019 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen Agentur für Arbeit Balingen Bildungszielplanung Stand November 2018 Bildungszielplanung 2019 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen Maßnahmen mit anerkanntem

Mehr

(in Unterrichtsstunden USt.): Liegt der Antrag nebst Anlagen vollständig vor? Nein (Abweichungen bitte in FB 112 gesondert dokumentieren!

(in Unterrichtsstunden USt.): Liegt der Antrag nebst Anlagen vollständig vor? Nein (Abweichungen bitte in FB 112 gesondert dokumentieren! 1. Allgemeine Angaben Nr. Maßnahme (Eintrag nur durch ZDH-ZERT!) Vollständige Unternehmens-/ Organisationsbezeichnung: Bezeichnung der Maßnahme: Zu erreichender Abschluss: Bemerkung: Bitte Art des Zertifikats

Mehr

Beitrag der Arbeitsagenturen zur Fachkräftesicherung

Beitrag der Arbeitsagenturen zur Fachkräftesicherung Qualifizierungsförderung der Bundesagentur für Arbeit zur Flankierung des Fachkräftebedarfs Martina Barton-Ziemann, 25.1.2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie

Mehr

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung. Homepage:

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung.   Homepage: Wir bieten Ihnen - qualifizierte in modernen Fahrzeugen und Unterrichtsräumen - Lern- und Unterrichtssysteme nach neuesten Anforderungen und Standards - Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in Aus-

Mehr

Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitsförderung durch staatliche berufsbildende Schulen, Arbeitsagenturen und Jobcenter

Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitsförderung durch staatliche berufsbildende Schulen, Arbeitsagenturen und Jobcenter Deutscher Bundestag Drucksache 18/3116 18. Wahlperiode 07.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Matthias W. Birkwald, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter

Mehr

Antrag auf individuelle Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. 8 der geltenden Prüfungsordnung (B. A./M. A.)

Antrag auf individuelle Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. 8 der geltenden Prüfungsordnung (B. A./M. A.) Antrag auf individuelle Anrechnung von Prüfungsleistungen gem. 8 der geltenden Prüfungsordnung (B. A./M. A.) 1 Empfehlung: Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt das Merkblatt zu

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 688/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:

Mehr

CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh Information zum Referenten Dipl.-Soz. Andreas Orru Geschäftsführer

Mehr

Richtlinie Zeichennutzung

Richtlinie Zeichennutzung Diese Richtlinie regelt die Verwendung des Zertifizierungszeichens, der Zertifikate und Urkunden der durch von uns zertifizierte/zugelassene Unternehmen, Träger, Personen, Produkte und Schulungsunternehmen.

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 232/07 Verkündet am: 05.04.2012 A, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit 1. B., 2. C., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179 SGB III / 3 AZAV - Aktivierung und berufliche Eingliederung 45 SGB III -

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179 SGB III / 3 AZAV - Aktivierung und berufliche Eingliederung 45 SGB III - 1. Allgemeine Angaben Trägername Straße PLZ, Ort Antrag auf Zulassung einer Maßnahme Tel. Fax E-Mail: Internet: 2. Angaben zur Maßnahme 2.1 Maßnahme Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach

Mehr

Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI

Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI SOZIALKOMMISSION I, ALTENHILFE 07.11.2016 Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI Vorbemerkung Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bedanken

Mehr

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik: Instrumentenreform SGB III und SGB II bag arbeit Berlin, 12. September 2011

Mehr

Die Pflegeberufe der Zukunft

Die Pflegeberufe der Zukunft Die Pflegeberufe der Zukunft Stand: Pflegeberufereformgesetz (24.07.2017) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung(10.10.2018) Ausbildungsfinanzierungsverordnung (10.10.2018) Pflegeausbildung der Zukunft Die

Mehr

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung -

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 GA 3461 Heinemannstraße 6 53175 Bonn Version

Mehr

Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu umfangreichen Änderungen im SGB III vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine erhöhte

Mehr

22. Oktober 2009 Betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsbedarf für Nichtökonomen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit

22. Oktober 2009 Betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsbedarf für Nichtökonomen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit 22. Oktober 2009 Betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsbedarf für Nichtökonomen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit Dr. Ulrich Gawellek Agentur für Arbeit Jena Agenda Hochschulabsolventen: Struktur-

Mehr

FAQ zur Maßnahme Fit für die Ausbildung. Der Oberbürgermeister. FAQ-Liste. zur

FAQ zur Maßnahme Fit für die Ausbildung. Der Oberbürgermeister. FAQ-Liste. zur FAQ-Liste zur öffentliche Ausschreibung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III Fit für die Ausbildung Vergabenummer:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/11452 20. Wahlperiode 15.04.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Friederike Föcking (CDU) vom 08.04.14 und Antwort des Senats

Mehr

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Auszubildende haben während ihrer Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise

Mehr

Tätigkeitsdarstellung und -bewertung -Arbeiterin oder Arbeiter-

Tätigkeitsdarstellung und -bewertung -Arbeiterin oder Arbeiter- Dienststelle, Ort, Datum Tätigkeitsdarstellung und -bewertung -Arbeiterin oder Arbeiter- Anlass Stand: Einstellung mit Wirkung vom (Datum) Umsetzung/ Versetzung Grund Einrichtung eines Arbeitsplatzes Tarifvertragsänderung

Mehr

Anleitung zur Anwendung Abweichungsantrag

Anleitung zur Anwendung Abweichungsantrag Anleitung zur Anwendung Abweichungsantrag Inhaltsverzeichnis 1. Warum muss ein Abweichungsantrag gestellt werden?... 2 2. Wann muss ein Abweichungsantrag gestellt werden?... 2 3. Wo finde Ich das hierzu

Mehr

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen nach 179 SGB III GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbh Umweltgutachter Eichenstraße 3 b D - 12435 Berlin Tel.: +49 30 2332021-46, Fax:

Mehr

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Stellungnahme zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach 31 ff. WpHG (MaComp) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Beschäftigung sichern Qualifizierung während Kurzarbeit Aktivierung und Qualifizierung - Weiterbildung ohne Kurzarbeit

Beschäftigung sichern Qualifizierung während Kurzarbeit Aktivierung und Qualifizierung - Weiterbildung ohne Kurzarbeit Qualifizierung sichert Arbeitsplätze Agentur für Arbeit Königs Wusterhausen - April 2009 Qualifizieren statt Entlassen Beschäftigung sichern Qualifizierung während Kurzarbeit Aktivierung und Qualifizierung

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr