DAS NEUE DIGINETZ-GESETZ
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- Damian Schuster
- vor 5 Jahren
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1 Mit Praxisbeispielen von TKund Abwasserunternehmen! DAS NEUE DIGINETZ-GESETZ Rechte und Pflichten bei Mitverlegung und Mitnutzung kommunaler Infrastrukturen Ihre Termine: 16. Mai 2017 in Hannover 21. Juni 2017 in Stuttgart
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem neuen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) soll der flächendeckende Breitbandausbau vorangetrieben und die Kosten durch die Mitnutzung von Ver- und Entsorgungsnetzen sowie die Mitverlegung bei Bauarbeiten gesenkt werden. Kommunale Unternehmen sind von diesem Gesetz direkt betroffen und dazu verpflichtet, ihre Infrastrukturen für den Breitbandausbau auch anderen Telekommunikationsbetreibern zur Verfügung zu stellen. Damit Sie Ihre neuen Rechte und Pflichten kennen, haben wir diesen Infotag für Sie konzipiert. Hier erfahren Sie alles zu Melde- und Auskunftspflichten und Neuregelungen hinsichtlich Transparenz, Mitnutzung, Koordinierung von Bauarbeiten sowie Zugängen. Informieren Sie sich über die Rolle der Bundesnetzagentur, die den Infrastrukturatlas führt und als Streitbeilegungsstelle zwischen Parteien vermittelt. Damit Letztere nicht in Anspruch genommen werden muss, sind sowohl stichhaltige Gründe für Versagungen als auch eine sorgfältige Vertragsgestaltung der Partner ausschlaggebend. Außerdem erhalten Sie wertvolle Erfahrungsberichte über Synergien beim Breitbandausbau im Querverbund. Zudem widmen sich Referenten aus der Praxis Besonderheiten, die bei der Umsetzung bei Abwasserunternehmen auftreten, wie zum Beispiel technischen Anforderungen oder dem Umgang mit Entgelten. Wenden auch Sie sich dem Breitbandausbau zu, ob als Betreiber dieses neuen Geschäftsfelds oder als Infrastruktureigentümer. Wir freuen uns, Sie bei unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Liane Ulbig Senior Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.15 Check-In und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch die Seminarleiterin Einführung in die Thematik Ulrike Lepper, VKU 9.45 Die neuen Anforderungen des DigiNetzG an kommunale Versorgungsunternehmen Rechtlicher Rahmen des DigiNetzG Melde- und Auskunftspflichten Mitverlegung und Mitnutzung von kommunalen Infrastrukturen Gründe für Versagungen Ulrike Lepper, VKU Kaffee- und Teepause Die ersten Monate DigiNetzG: Die Rolle der Bundesnetzagentur Weiterentwicklung des Infrastrukturatlasses zur zentralen Informationsstelle des Bundes Erste Erfahrungen von Streitbeilegungsfällen Steffen Schmitt, Bundesnetzagentur Hinweise zur Vertragsgestaltung zwischen TK-Betreibern und Stadtwerken Vereinbarungen zur Übergabe und Nutzung Umgang mit Störungen und Haftungsfragen Vertragsbeendigung Meike Austen, Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht Gemeinsames Mittagessen Breitbandausbau in der Praxis: Synergien im Querverbund Herausforderungen und optimale Nutzung von Synergien Grenzen bei der Mitverlegung Vorgehen bei der Erschließung neuer Wohngebiete Erste praktische Erfahrungen bei der Bestandsbebauung Reinhard Krause, Stadtwerke Schwerin GmbH
4 PROGRAMM Anwendungshinweise für die kommunale Abwasserwirtschaft Erste Bilanz zur Umsetzung des DigiNetzG in der kommunalen Abwasserwirtschaft Häufige Problemstellungen: Versagen der Mitverlegung, Streitfälle und Co. Implikationen von DigiNetzG für KRITIS Dirk Seifert, VKU Kaffee- und Teepause Breitband im Kanal: Besonderheiten der Umsetzung bei Abwasserunternehmen Technische Anforderungen an die Verlegung im Abwasserkanal Umgang mit Einnahmen durch Mitverlegung Risiken und Folgekosten bei Schwachstellen vertraglich ausschließen Joachim Zinnecker, servtec HAMBURG WASSER Service und Technik GmbH Verlegetechniken beim Glasfaserausbau Systemvorstellung und beispielhafte Projekte bei kommunalen Unternehmen Problemstellungen und mögliche Lösungen Nutzung von bestehenden Synergien Neue Konzepte des Glasfaserausbaus in Gewerbegebieten Simon Schmidt (16.5.), Harry Aichele (21.6.), FAST Opticom AG Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung Zielgruppe: Der Infotag richtet sich an kommunale Unternehmen der Sparten Telekommunikation, Abwasser, Strom und Gas. Angesprochen sind insbesondere Geschäftsführer und Vorstände sowie Führungskräfte der Bereiche kaufmännische und technische Leitung, Controlling, Regulierungsmanagement, Recht und Unternehmensstrategie.
5 REFERENTEN Ihre Referenten Harry Aichele Geschäftsführender Gesellschafter FAST Opticom AG Meike Austen Rechtsanwältin Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht Reinhard Krause Multimedia & Telekommunikation Stadtwerke Schwerin GmbH Ulrike Lepper Fachgebietsleiterin Telekommunikation VKU Simon Schmidt Leiter Vertrieb & Strategie FAST Opticom AG Steffen Schmitt Referatsleiter Infrastrukturatlas Bundesnetzagentur Dirk Seifert Fachgebietsleiter Umweltpolitik Wasser/Abwasser VKU Joachim Zinnecker Geschäftsführer servtec HAMBURG WASSER Service und Technik GmbH
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 16. Mai 2017 in Hannover Mercure Hotel Hannover City Willy-Brandt-Allee 3, Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Juni 2017 in Stuttgart Holiday Inn Stuttgart Mittlerer Pfad 25-27, Stuttgart Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.
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