DAS NEUE ENERGIE- UND STROMSTEUERRECHT 2018
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- Carsten Schmidt
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1 welcomia.com I stock.adobe.com DAS NEUE ENERGIE- UND STROMSTEUERRECHT 2018 Alle Änderungen und Steuerbefreiungen kennen und sicher anwenden Ihre Termine: 29. Mai 2018 in Hannover 19. Juni 2018 in Mannheim
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, die Energie- und Stromsteuer ist für kommunale Unternehmen eine bedeutende Abgabe. Berücksichtigt man dabei sämtliche Steuerbegünstigungen, lässt sich allerdings viel Geld sparen wenngleich die Ermittlung des Steueraufkommens sehr komplex ist und die Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes zusätzliche Änderungen mit sich bringt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen Infotag an, der Sie über die wichtigsten Anpassungen des Energie- und Stromsteuergesetzes nach der Novellierung informiert. Sie lernen hier die aktuellen Entwicklungen zu Steuerentstehung sowie den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen kennen und erfahren, wie Sie diese in der Praxis anwenden. Erfahrene Experten stellen vor, was aus der ursprünglich geplanten teilweisen Abschaffung der Steuerermäßigungen beziehungsweise der Kürzung wichtiger Steuerbefreiungen für kommunale Unternehmen geworden ist und was zukünftig von der EU-Kommission und der Finanzverwaltung zu erwarten ist. Zwischenzeitlich hat das Bundesfinanzministerium auch die zugehörige Energie- und Stromsteuerverordnung an das Energie- und Stromsteuergesetz angepasst. Im Rahmen unseres Infotags stellen wir die Änderungen vor. Dazu gehören unter anderem die neuen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen. Jarno Wittig Geschäftsführer VKU Service GmbH Christina Zenke Senior Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch den Seminarleiter Überblick über die Seminarinhalte Baris Gök, VKU 9.45 Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht: Wohin geht die Reise? Das Energie- und Stromsteuerrecht: Wo stehen wir? Aktuelles aus Brüssel und Berlin Kleinanlagen zukünftig nur bis 1 MW? Steuerbefreiung für Grünstrom Geht es weiter? Nutzen Sie die Gelegenheit Fragen zu stellen! Baris Gök, VKU Kaffee- und Teepause Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes Anträge für Energiesteuererstattung bei Anlagen bis 2 MW Thermische Abfallbehandlung Vorgehensweise der Zollverwaltung ÖPNV und Stromsteuerentlastung wie machen? Friedrich Seewald (29.5.) RD Dirk Jansen, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (19.6.) Novellierung der Energie- und Stromsteuerverordnungen Investitionsbeihilfen und Energiesteuererstattung nach 53a EnergieStG (KWK-Anlagen bis 2 MW) Unternehmen in Schwierigkeiten Verlustmengen in 2018 erstattungsfähig? Kundenanlage und stromsteuerlicher Versorgerbegriff Friedrich Seewald (29.5.) RD Dirk Jansen, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (19.6.) Gemeinsames Mittagessen
4 PROGRAMM Schwerpunkte für Praktiker - Was ist 2018 zu beachten? Neue rechtliche Anforderungen an Frist und Form Abfall- und Abwasserwirtschaft im Energie- und Stromsteuerrecht Aktuelles zur Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen und Grünstrom Verwender, wer ist das eigentlich? Rechnungsanforderungen im Stromsteuergesetz RA/FAStR Ralf Reuter, PwC Kaffee- und Teepause Energie- und Stromsteuerrecht in Unternehmen Stromsteuerliche Compliance bei der WSW Abgabe der Energie- und Stromsteueranmeldung Die Kommunikation mit dem Hauptzollamt Betriebsprüfungen im Unternehmen Rechnungsanforderungen im Stromsteuergesetz RA/FAStR Kai Marcus Jacobi, WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (EnsTransV) Pflichten nach der EnsTransV Befreiungen von den Anmeldepflichten Form und Fristen Baris Gök, VKU Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung Zielgruppe Der Infotag richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte kommunaler Unternehmen aus den Abteilungen Finanzen, Rechnungswesen, Buchhaltung und Steuern, die mit der Bearbeitung energie- und stromsteuerrechtlicher Themen befasst sind und sich einen Überblick über die Änderungen verschaffen wollen.
5 REFERENTEN Ihre Referenten Baris GöK ist als Referent im Bereich Finanzen und Steuern beim VKU in Berlin tätig. Er betreut dort u.a. das Thema Energie- und Stromsteuer. Durch seine anwaltlichen Tätigkeiten bei Ernst & Young sowie PricewaterhouseCoopers kennt er die energie- und stromsteuerrechtlichen Themen der Industrie. Dirk Jansen ist Lehrender im Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und ist bekannt als Kommentator des Energie- und Stromsteuerrechts. Zuvor sammelte er vielfältige Erfahrungen im Referat Energiesteuern des Bundesministeriums der Finanzen und in der Zollverwaltung. Kai Marcus Jacobi ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und leitet die zentrale Steuerabteilung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH. Dabei ist er vor allem mit Fragen der Energiebesteuerung befasst. Ralf Reuter ist seit 2001 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei der WIBERA/PwC tätig und leitet deutschlandweit die Praxisgruppe Energiesteuern. Vorrangig betreut er bundesweit Energieversorger und energieintensive Unternehmen. Zum Thema Energiesteuern ist Ralf Reuter Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitglied in Arbeitskreisen zum Thema Energiesteuern. Friedrich Seewald ist Oberamtsrat und beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig u.a. mit der energiesteuerrechtlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen. Er ist Verfasser verschiedener Fachpublikationen und hält beim VKU seit rund fünfzehn Jahren Vorträge zum Thema Energieund Stromsteuerrecht.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung und Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Onlineanmeldung unter Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 29. Mai 2018 in Hannover DORMERO Hotel Hannover Hildesheimer Str , Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Juni 2018 in Mannheim Wyndham Mannheim F4, 4-11, Mannheim Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor. Besuchen Sie uns auf facebook.com/vkuakademie twitter.com/vkuakademie Klimafreundliche Veranstaltung
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