BERECHNUNG DER ERLÖSOBERGRENZE STROM 2017 Alles Wissenswerte zur Kalkulation von Erlösobergrenzen und Netzentgelten für das Jahr 2017!

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1 Inklusive hilfreichem Excel-Tool zur Anpassung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte 2017! BERECHNUNG DER ERLÖSOBERGRENZE STROM 2017 Alles Wissenswerte zur Kalkulation von Erlösobergrenzen und Netzentgelten für das Jahr 2017! Ihre Termine: 6. Juli 2016 in Frankfurt am Main 14. September 2016 in Hannover

2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, in dem System der Anreizregulierung sind nach wie vor zahlreiche Fragen offen. Welche Möglichkeiten einer Anpassung der Erlösobergrenze gibt es für 2017? Welche Anforderungen an Netzentgelte werden an den Netzbetreiber gestellt? Was folgt aus der Kostenprüfung mit dem Basisjahr 2011 für die neuen Netzentgelte? Welche Auswirkungen haben aktuelle Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentscheide auf die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte in 2017? Der vorliegende Infotag vermittelt Einflussgrößen und Zusammenhänge zur Bestimmung der Erlösobergrenze für 2017 und die Umsetzung in Netzentgelte unter Anwendung der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und den Bedingungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie lernen die einzelnen auf die Erlösobergrenze wirkenden Elemente kennen. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Schritte für die Umsetzung in Netzentgelte bzw. das Preisblatt 2017 erläutert. Ihr Nutzen: Sie erlernen die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für das Jahr 2017 Sie kennen nach dem Infotag alle Schritte für die Umsetzung der Netzentgelte in ein neues Preisblatt 2017 unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage Sie erhalten ein Muster für den Bericht an die Regulierungsbehörden zur Anpassung der Erlösobergrenze und der Netzentgelte (Text und Anlagen) Sie bekommen ein aktualisiertes, komfortables Excel-Tool, welches mit den Anforderungen der Regulierungsbehörden kompatibel ist Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen. Katherina Reiche Hauptgeschäftsführerin Verband kommunaler Unternehmen e.v. Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH

3 PROGRAMM Seminarinhalt Teil 1 Erlösobergrenze 2017 für Strom und Gas: Ausgangsbasis und Ermittlung der Erlösobergrenze Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile Vorgelagerte Netzkosten Kosten für vermiedene Netzentgelte nach 18 StromNEV Übrige dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten Erweiterungsfaktor und Härtefallregelung Verbraucherpreisgesamtindex und genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Investitionsmaßnahmen Volatile Kostenanteile, hier: Verlustenergie für Strom Regulierungskonto mit aktuellem Erhebungsbogen, Ausgleich des Regulierungskontos Unterschiede zwischen vereinfachtem Verfahren und regulärem Verfahren Teil 2 Aktuelles zur Anreizregulierung: ARegV-Novelle: Wie sieht die Anreizregulierung in der 3. Regulierungsperiode aus? Kostenprüfung Gas: Basisjahr 2015-womit ist zu rechnen? Teil 3 Systematik zur Umsetzung der Erlösobergrenze in Netzentgelte 2017: Prognose der Kosten für den vorgelagerten Netzbetreiber und der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Einspeisungen Anpassung der Erlösobergrenze für 2017 im Excel-Tool der RegB Aufbereitung der erforderlichen netzwirtschaftlichen Ausgangsdaten Arbeitsschritte, um mit angepassten Netzentgelten die Erlösobergrenze 2017 auszufüllen Netzentgeltkalkulation mittels Kostenstellenrechnung/ Kostenträgerrechnung nach Teil 2, Abschnitt 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Berücksichtigung von Sonderformen der Nutznutzung Neuer Erhebungsbogen der BNetzA zur Verprobung Basisrechnung und Nachkalkulation für Netzentgelte- Umsetzung in ein Preisblatt 2017 Neuer Erhebungsbogen der BNetzA zur Verprobung und für Nachweise für die Regulierungsbehörde (RegB) Bericht des Netzbetreibers für die RegB nach 28 StromNEV Strategische Überlegungen bei der Bestimmung der Netzentgelte 2017

4 PROGRAMM Teil 4 Rechenbeispiel zur Anpassung der Erlösobergrenze und Kalkulation der Netzentgelte 2017: Anhand einer konkreten Beispielrechnung werden die einzelnen Arbeitsschritte durchgeführt: Mengenprognose für die einzelnen Kundengruppen und daraus resultierend für die Strombeschaffung Anpassung der Kosten des Basisjahres für vorgelagerte Netzbetreiber und für vermiedene Netzentgelte für 2017 Abgleich der Kosten der Kostenstellen an die Kostenvorgabe der Erlösobergrenze 2017 Unternehmerische Entscheidung zur Gewichtung der Kostenveränderungen der Kostenstellen Kalkulation der Netzentgelte und Differenzierung im Rahmen einer Nachkalkulation Analyse der Auswirkungen auf die Preise bei Variation der Mengenprognose Einbeziehung des Verprobungstools der BNetzA in die Netzentgeltkalkulation Modifikation der Verläufe der spezifischen Netzpreise über der Benutzungsdauer bei Überschneidung der Preisverläufe Musterbericht (Text und Anlagen) nach 28 StromNEV für das Rechenbeispiel als Word-Datei auf der Teilnehmer-CD Seminarablauf 9.00 Uhr 9.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Check-In und Ausgabe der Tagungsunterlagen Beginn des Seminars Kaffee- und Teepause Gemeinsames Mittagessen Kaffee- und Teepause Ende des Infotags Zielgruppe: Der Infotag richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Fach- und Führungskräfte der Bereiche Netzwirtschaft, Controlling und Unternehmenssteuerung. Grobe Vorkenntnisse der ARegV und der Entgeltkalkulation nach der StromNEV sind für ein vertieftes Verständnis von Vorteil.

5 REFERENTEN Ihre Referenten Dipl.-Ing. Alexander Klügl am 13. September 2016 in Hannover ist seit Anfang 2007 bei der Rheinischen NETZGesellschaft für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Netzzugangs verantwortlich. Zuvor arbeitete er als Gaswirtschaftsreferent beim Verband kommunaler Unternehmen e.v. (VKU). Dr.-Ing. Winfried Ohlms am 6. Juli 2016 in Frankfurt am Main Er hat die Systematik der Kalkulation von Netzentgelten methodisch entscheidend mitgeprägt. Er steht im intensiven Kontakt mit Experten aus der Branche und aus den Regulierungsbehörden. Dipl.-Kfm. Volker Pesch ist seit 2006 Referent im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand u. Handwerk des Landes Nordrhein Westfalen. Dort arbeitet er im Referat Landesregulierungsbehörde, Energierecht mit den Hauptthemen Regulierung und Energieaufsicht. Zuvor war er drei Jahre kaufmännischer Leiter bei einem mittelständischen Energieversorgungsunternehmen. Methoden/Voraussetzungen: Aufbauend auf den festgelegten Grundlagen in den einschlägigen Verordnungen werden anhand eines konkreten Rechenbeispiels die erforderlichen Schritte zur Anpassung der Erlösobergrenze 2017 und die Umsetzung in Netzentgelte (Preisblatt ab ) durchgegangen. Ein aktualisiertes Excel-Tool (einfach, übersichtlich, sofort anwendbar) und ein Berichtsentwurf auf der Grundlage der StromNEV sowie weitere hilfreiche Dateien werden jedem Seminarteilnehmer auf CD zur Verfügung gestellt. Das Kalkulationstool ist mit den Anforderungen der Regulierungsbehörden kompatibel.

6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Kundenservice Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 6. Juli 2016 in Frankfurt am Main Novotel Frankfurt City Lise-Meitner-Str. 2, Frankfurt am Main Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: September 2016 in Hannover FORA HOTEL HANNOVER Großer Kolonnenweg 19, Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Nach Zusendung des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen. Bei Absage durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird der Tagungsbeitrag voll erstattet. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, wird der volle Tagungsbeitrag erstattet. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

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