Prüfbereich A Pflege Hauptkategorie II Grundlagen der Leistungserbringung (Pflege und Betreuung)
|
|
- Johann Hartmut Tiedeman
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Prüfbereich A Pflege Hauptkategorie II Grundlagen der Leistungserbringung (Pflege und Betreuung) Kapitel 3 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement) in stationären Pflegeeinrichtungen 3.1 Allgemeines zum Qualitätsmanagement (QM) Es wird ein Qualitätsmanagementsystem angewandt (z.b. DIN EN ISO , EFQM o.a.- Verpflichtung zum QM gem. 113 SGB XI i.v.m. 11 Abs. 2 Ziff. 2 WTG). Systematik: Es gibt ein einrichtungsübergreifendes zentrales QM des Trägers (zentrale Vorgaben) Bei zentralem QM: Zentrale QM-Vorgaben werden einrichtungsbezogen angepasst Ein Einrichtungsorganigramm liegt vor Aus dem Organigramm ergeben sich Aufbau und Kompetenzstrukturen eindeutig und nachvollziehbar Eine konkrete Person ist als Qualitätsbeauftragte/r benannt/tätig. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 1 von 11
2 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Der/Die Qualitätsbeauftragte/r hat ein festes Zeitkontingent bzw. einen Stellenanteil für die Aufgabe. Zeitkontingent: Std./Woche bzw. Stellenanteil/VK Der/Die Qualitätsbeauftragte/r verfügt über eine fachspezifische Zusatzqualifikation Regelmäßige interne Audits finden statt und sind nachweislich protokolliert (Protokolle sind einsehbar). wird derzeit erworben Audits finden geplant statt im Rhythmus: Durchführung erfolgt durch: Es tagen nachweislich regelmäßig Qualitätszirkel zu verschiedenen Themen (Protokolle o.ä. sind einsehbar) Rhythmus : Themenbeispiele zum Qualitätsmanagement/allgemein: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 2 von 11
3 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement 3.2 Qualitätshandbuch/allgemein Die Beschäftigten haben jederzeit Zugriff auf das Qualitätshandbuch der Einrichtung (Papierform od. elektronischer Zugriff). wird derzeit erstellt Das Qualitätshandbuch ist klar und übersichtlich gegliedert (Inhaltsverzeichnis) Den Beschäftigten sind die Inhalte des Qualitätshandbuches nachweislich bekannt (Unterschriftenliste o.ä.) zum Qualitätshandbuch/allgemein: 3.3 Angaben/Aussagen im Qualitätshandbuch zu Pflegeprozessen: Die Einrichtung wendet das Strukturmodell bei der Pflegedokumentation an: Fragenkomplexe und entfallen (weiter bei Fragenkomplex 3.3.4) Bei sog. Mischformen sind die Fragenkomplexe und zu prüfen, ggf. mit entsprechenden Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 3 von 11
4 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Zu Pflegeanamnesen und Biografien Regelungen zur Erstellung der Pflegeanamnese als Bestandteil des Einzugsmanagements (Verantwortlichkeit, Erstellungszeitraum nach Einzug, Gesprächsatmosphäre usw.) Regelungen zum Verfahren, wenn einziehende Bewohner nicht mehr selbst an der Pflegeanamnese mitwirken können (Einbindung der Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) Regelungen zur Erhebung/ Erstellung einer Biografie (Art der Erhebung, ggf. Einbindung der Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen, wenn Bewohner nicht mehr auskunftsfähig sind, Berücksichtigung im weiteren Pflegeprozess, Hinweis auf Freiwilligkeit der Daten usw.) Zu Pflegeplanungen Das Qualitätshandbuch beschreibt/benennt das Pflegemodell, das Basis für die Pflegeplanung ist (Krohwinkel, Juchli, Prof. Dr. Böhm o.a.) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 4 von 11
5 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Regelungen zur Erstellung von Pflegeplanungen (Verantwortlichkeit, Ziele der Pflegeplanung usw.) Regelungen zur erstmaligen Erstellung einer Pflegeplanung (vorgegebene Zeiträume nach Einzug). Regelung: Regelungen zur (regelmäßigen) Evaluation der Pflegeplanung. Regelung: Regelungen zur aktiven Einbindung der Bewohner (und/oder ihrer Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) in die Erstellung der Pflegeplanung Regelungen zur Berücksichtigung der Bewohnerbedürfnisse-und wünsche in der Pflegeplanung im Hinblick auf ihren kulturellen, religiösen und geschlechtlichen Hintergrund sowie aufgrund ihrer sexuellen Identität (z.b. besond. Waschrituale, Begehen von besond. Feiertagen o.ä.). Regelung: zu Pflegeplanungen: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 5 von 11
6 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Zur Strukturierten Informationssammlung (SIS) Regelungen zum Umgang mit der SIS (Verantwortlichkeit, Erstellungszeitraum nach Einzug, Gesprächsatmosphäre, Inhalte etc. usw.) Regelungen zum Verfahren, wenn einziehende Bewohner nicht mehr selbst an der SIS mitwirken können (Einbindung der Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) Regelungen zur Berücksichtigung der Bewohnerbedürfnisse und wünsche bei der Erstellung der SIS im Hinblick auf ihren kulturellen, religiösen und geschlechtlichen Hintergrund sowie aufgrund ihrer sexuellen Identität (z.b. besond. Waschrituale, Begehen von besond. Feiertagen o.ä.). zur Strukturierten Informationssammlung (SIS): Zu Pflegevisiten Regelungen, durch wen Pflegevisiten durchgeführt werden (VPFK, WBL usw.). Durchführung durch: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 6 von 11
7 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Das Qualitätshandbuch beschreibt/benennt Inhalte, Ziele und Umfang von Pflegevisiten (z.b. Zufriedenheitsermittlung mit pfleg. Versorgung, Umsetzung kultureller Bedürfnisse; Basisinhalte, modulare Visiten usw.) Regelungen zum Planungs- und Durchführungsrhythmus von Pflegevisiten (z.b. fester Rhythmus, ggf. gestaffelt nach Pflegegraden). Regelung: Regelungen zur Bearbeitung bei der Pflegevisite festgestellter und Überprüfung der Beseitigung (Termine, Verantwortlichkeiten usw.) Regelungen zur aktiven Einbeziehung der Bewohner (und/oder ihrer Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) in die Pflegevisite (Einladung usw.) Regelungen zur Pflegevisite, die Bewohnerzufriedenheit bzgl. der Erfüllung der Bewohnerbedürfnisse und wünsche im Hinblick auf ihren kulturellen, religiösen und geschlechtlichen Hintergrund sowie aufgrund ihrer sexuellen Identität zu ermitteln Regelungen dazu, wo durchgeführte Pflegevisiten einsehbar sind (bei VPFK, Bewohner-Akte o.ä.; Stichprobesichtnahme) Regelung: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 7 von 11
8 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement zu Pflegevisiten: Zu Fallbesprechungen Regelungen zu Anlässen, Zielen und Inhalten von Fallbesprechungen Regelungen zur Durchführungsverantwortung (VPFK, WBL usw.) Regelungen zum (möglichen) Teilnehmerkreis von Fallbesprechungen (Einbindung von Haus- und Fachärzten, Ernährungsberatung usw.) Regelungen zur aktiven Einbeziehung der Bewohner (und/oder ihrer Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) in eine Fallbesprechung (Einladung usw.) Regelungen zur Nachverfolgung erörterter/vereinbarter Maßnahmen (Verantwortlichkeiten, Zielerreichung, Zeiträume usw.) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 8 von 11
9 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Regelungen dazu, wo durchgeführte Fallbesprechungen einsehbar sind (Pflegedokumentation, bei VPFK, Bewohner-Akte o.ä.; Stichprobesichtnahme) zu Fallbesprechungen: 3.4 (Experten) Standards im Qualitätshandbuch Das Qualitätshandbuch enthält Angaben zur Anwendung/Umsetzung der (Experten) Standards (in der jeweils aktuellen Fassung): Dekubitusprophylaxe in der Pflege Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen Förderung der Harnkontinenz in der Pflege Sturzprophylaxe in der Pflege Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 9 von 11
10 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz (siehe Hinweis Fußnote 1 ) (Einrichtung nimmt nicht an modellhafter Implementierung teil) Angaben zu weiteren Pflegestandards bzw. Maßnahmen, z.b.: Umgang/Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen Dehydrationsprophylaxe Obstipationsprophylaxe Thromboseprophylaxe Vermeidung von Kontrakturen MRSA in der stationären Pflege Kultursensible Pflege Ggf. weitere (beispielhafte Aufzählung):: 1 Hinweis: Dieser Standard wird in 2018 zunächst in ausgewählten Einrichtungen implementiert (modellhafte Implementierung). Eine verpflichtende Anwendung/Umsetzung erfolgt daher erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Frage kann in Einrichtungen, die nicht an der modellhaften Implementierung teilnehmen, daher derzeit nicht beantwortet werden. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 10 von 11
11 Prüffragenkatalog A Kapitel 3- Qualitätsmanagement zu (Experten) Standards im Qualitätshandbuch: 3.5 Umsetzung von (Experten) Standards im Qualitätshandbuch Regelungen zur geplanten und systematischen Einführung von (Experten)Standards Regelungen zur Information / Beratung der Bewohner (und/oder ihrer Angehörigen, rechtl. Vertretungspersonen) zu (Experten)Standards bzw. pflegerischen Risiken und empfohlenen/notwendigen Maßnahmen. zur Umsetzung von (Experten) Standards im Qualitätshandbuch Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 3 Stand 08/2018 Seite 11 von 11
12 Prüffragenkatalog A - Kapitel 4 Ärztliche und gesundheitliche Versorgung Prüfbereich A Pflege Hauptkategorie II Grundlagen der Leistungserbringung (Pflege und Betreuung) Kapitel 4 Ärztliche und gesundheitliche Versorgung 4.1 Ärztliche Versorgung Die Einrichtung nimmt teil am Berliner Projekt/ Pflege mit dem Plus Bei Teilnahme am Berliner Projekt: Die Ärzte sind fest angestellt oder per schriftlicher Kooperationsvereinbarung tätig. fest angestellt Kooperation Keine Teilnahme am Berliner Projekt: Die hausärztliche Versorgung aller Bewohner ist durch Hausbesuche durchführende Ärzte sichergestellt Die Einrichtung stellt die medizinische Versorgung durch Einbindung von Fachärzten sicher, insbesondere der Fachrichtungen: Neurologie u. Psychiatrie Zahnheilkunde Chirurgie Urologie Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 4 Stand 08/2018 Seite 1 von 3
13 Prüffragenkatalog A - Kapitel 4 Ärztliche und gesundheitliche Versorgung Augenheilkunde Dermatologie HNO-Heilkunde Gynäkologie Die freie (Fach)Arztwahl aller Bewohner ist sichergestellt Die Einrichtung stellt im Rahmen ihres Handlungsrahmens sicher, dass (Fach)Ärzte regelmäßig und ggf. bei akutem Bedarf die Bewohner in der Einrichtung ärztlich betreuen (sofern fachlich möglich) Die Einrichtung stellt die ggf. notwendige Begleitung zu Arztbesuchen durch Begleitpersonen sicher (Angehörige, Ehrenamtliche oder Beschäftigte). Weitere zur ärztlichen Versorgung: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 4 Stand 08/2018 Seite 2 von 3
14 Prüffragenkatalog A - Kapitel 4 Ärztliche und gesundheitliche Versorgung 4.2 Gesundheitliche Versorgung Die krankengymnastische Versorgung ist durch internes Fachpersonal oder ext. Dienstleister sichergestellt Die ergotherapeutische Versorgung ist durch internes Fachpersonal oder ext. Dienstleister sichergestellt Die logopädische Versorgung ist durch internes Fachpersonal oder ext. Dienstleister sichergestellt Die Einrichtung stellt eine angemessene fußpflegerische Versorgung sicher, ggf. durch Angebote externer Dienstleister Die Durchführung medizinischer Fußpflege nach ärztl. VO wird von der Einrichtung sichergestellt (wenn nicht durch Angehörige, gesetzl. Betreuer organisiert). zur gesundheitlichen Versorgung: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 4 Stand 08/2018 Seite 3 von 3
15 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Prüfbereich A Pflege Hauptkategorie II Grundlagen der Leistungserbringung (Pflege und Betreuung) Kapitel 5 Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) 5.1 Grundlagen bei der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten Für die Versorgung der Bewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten (z.b. Verbandsmaterialien) wurde/n mit einer oder mehreren Apotheken ein von der zuständigen Behörde (LAGeSo) genehmigter Vertrag gem. 12 a Apothekengesetz (ApoG) geschlossen. (Sofern nicht bereits Bestandteil der Einrichtungsakte- Einsichtnahme und Anforderung einer Kopie) Bei Versorgung durch mehrere Apotheken: Die Zuständigkeiten der einzelnen Vertragsapotheken sind eindeutig vertraglich geregelt (siehe Fußnote 1 ). Name/n der Vertragsapotheke(n): 1 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung ist eine Parallelversorgung mehrerer Apotheken nicht zulässig, es sei denn, den einzelnen Vertragsapotheken sind eindeutig bestimmte Teile der Einrichtung (Wohnbereiche, Etagen) zugeordnet. Ferner muss die Zuständigkeit bzgl. der Medikamentenüberwachung und Unterweisung der Beschäftigten der Einrichtung usw. eindeutig geregelt sein. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 1 von 10
16 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Die Vertragsapotheke/n stellt/stellen eine kurzfristige Umsetzung von Medikamentenumstellungen bei Veränderung der ärztl. Verordnung sicher, ggf. durch einen Notdienst. Kurzdarstellung der Verfahrensregelung (ggf. unter ): Durch die Vertragsapotheke/n erfolgt/en mind. 1 x jährlich die Prüfung der Vorräte der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte (Einsichtnahme in Prüfprotokolle). Letzte Überprüfung erfolgte am: Von der/den Vertragsapotheken/n bei der letzten Überprüfung festgestellte wurden beseitigt Alle Pflegekräfte werden mind. 1x jährlich im Umgang mit Medikamenten unterwiesen/beraten (ggf. durch Vertragsapotheke/n; Einsichtnahme in Teilnahmelisten). (keine ) Letzte Unterweisung erfolgte am: zu den Grundlagen bei der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 2 von 10
17 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) 5.2. Bewohnerbezogene Aspekte bei der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten Die Einrichtung stellt sicher, dass die freie Apothekenwahl der Bewohner durch den/die abgeschlossenen Versorgungsverträge nach 12a ApoG nicht eingeschränkt wird (z.b. durch ausdrücklichen Hinweis im WBVG-Vertrag o.ä.) Die Bewohner können auf Wunsch und im Rahmen ihrer Fähigkeiten die Medikamentenversorgung selbst übernehmen (Beschaffung, Aufbewahrung, Stellen, Einnahme) Das Einverständnis der Bewohner zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten durch die Einrichtung liegt vor (ggf. im Rahmen des WBVG-Vertrages) und beinhaltet ausdrücklich die Zustimmung zur Beschaffung zur Aufbewahrung zum Stellen zur Gabe (Wahrung und Förderung von Selbstbestimmung, -ständigkeit und - verantwortung - Ziele des WTG, 1) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 3 von 10
18 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Bei Stellung der Medikamente durch die Einrichtung: Die Stellung der Medikamente erfolgt ausschließlich durch Pflegefachkräfte der Einrichtung (Lieferung durch Apotheke i.f. von Blistern/Dispensern) Bei Lieferung durch die Apotheke (Dispenser/Blister): Die korrekte Bewohnerzuordnung und Stellung der Medikamente wird nachweislich durch Pflegefachkräfte überprüft (Vollständige Bewohnerdaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum: Kontrollkürzel auf Blister, in Listen o.ä.; Name, Farbe, Form, Stärke der Arzneimittel, ggf. auch Abbildungen von Tabletten als Muster stehen zum Abgleich zur Verfügung) Die Stellung/Lieferung der Medikamente erfolgt in einem festen Rhythmus. Darstellung zum Rhythmus: Es ist sichergestellt, dass der Eingang angeforderter Rezepte bzw. Medikamente überwacht wird, ggf. erfolgt eine Erinnerung (Stichprobesichtnahme) Darstellung zum Verfahren: Notwendige Nachstellungen von Medikamenten erfolgen nur durch Pflegefachkräfte Flüssige Medikamente werden erst unmittelbar vor Verabreichung gerichtet. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 4 von 10
19 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Injektionen werden nur durch Pflegefachkräfte verabreicht Werden subkutane Injektionen auch durch Nicht- Pflegefachkräfte verabreicht, sind diese nachweislich ausdrücklich entsprechend qualifiziert worden und die Aufsicht durch Pflegefachkräfte ist sichergestellt. (ggf. Einsichtnahme in Nachweise). zu Bewohnerbezogene Aspekte bei der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten: 5.3 Aufbewahrung von Arznei- und Betäubungsmitteln (BtM) und apothekenpflichtigen Medizinprodukten (Fragen aus Kapitel 1 Begehung werden nicht erneut gestellt) Die Schlüssel für die Medikamentenschränke (einschließlich BtM-Schrank/Fach/Tresor) befinden sich nur bei autorisierten Pflegefachkräften Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte werden in geeigneten Behältnissen bewohnerbezogen aufbewahrt und sind mit Bewohnernamen beschriftet (Stichprobenprüfung) Flüssige Medikamente (Tropfen, Säfte, Mixturen, Salben, Augentropfen etc.) sind mit Anbruch- und/oder Verfallsdatum nach Anbruch versehen (Stichprobenprüfung). Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 5 von 10
20 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte werden regelmäßig auf ihre Haltbarkeit hin überprüft (ggf. Rückgabe an Apotheke; Stichprobenprüfung) Apothekenpflichte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien, Kanülen, Kompressen etc., werden steril aufbewahrt (Medikamentenschrank, gesonderter Schrank o.ä.) Die Einrichtung stellt sicher, dass ausschließlich kühlungspflichtige Arzneimittel dauerhaft in den Medikamentenkühlschränken aufbewahrt werden (keine Lebensmittel, Getränke, keine Arzneimittel, die nicht der Kühlung bedürfen) Die Haltbarkeit der in den Medikamentenkühlschränken aufbewahrten Arzneimittel wird regelmäßig überprüft (Stichprobe) Betäubungsmittelbücher/-listen sind vorhanden (entsprechend der gesetzl. Normen des BtmG und Richtlinien) Die Entnahme von BtM wird nur mit dokumentenechtem Stift vermerkt Die Bestände stimmen mit den Büchern/Listen überein (Stichprobe für mind. 2 Bewohner, sofern BtM in Gebrauch). (keine BtM in Gebrauch) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 6 von 10
21 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) BtM verstorbener Bewohner werden nur kontrolliert weitergegeben (Umfang, Art und Herkunft weitergebener BtM sind eindeutig nachvollziehbar). - Es erfolgt keine Weitergabe, sondern Rückgabe an Arzt/Apotheker gegen Unterschrift- 16 BtmG zu Prüfung Medikamentenschränke/BtM-Aufbewahrung Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 7 von 10
22 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) 5.4 Prüfung Umgang mit Medikamenten anhand von Bewohnerdokumentation(en) Hinweis: Anmerkunge n Die nachfolgenden Prüffragen sind bei Prüfung dieses Prüfkapitels anhand von mindestens zwei Pflegedokumentationen einzubeziehen. Ist die Prüfung von Bewohnerdokumentationen (Prüfkapitel 8) Bestandteil der Prüfung sind sie nur im Prüfkapitel 8 zu beantworten. Bewohner (Bw) Nr. : Etage /Wohnbereich: männlich weiblich Geburtshr: Pflegegrad: Das Einverständnis des Bewohners zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten liegt vor und beinhaltet ausdrücklich die Zustimmung zur Beschaffung zur Aufbewahrung zum Stellen zur Gabe Die ärztl. Verordnungen (zur regulären Medikation) sind vollständig: a) Abzeichnung durch den Arzt/die Ärzte b) Ansetz- bzw. Absetzdaten c) Angaben zu Menge, Häufigkeit, Zeitpunkt der Gabe/Einnahme d) Angaben zur Darreichungsform Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 8 von 10
23 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Bei Generika: Der Wirkstoff entspricht der ärztl. Verordnung Sofern ärztlich nicht nur der Wirkstoff verordnet ist, sondern ein Präparat, ist ggf. die Abweichung eindeutig dokumentiert. (keine Generika) Abgesetzte oder geänderte Medikamente sind in der Dokumentation erkennbar (nicht überschrieben oder unkenntlich gemacht) Angaben für Bedarfsmedikamente sind vollständig: a) Ansetzdatum, b) Indikation, c) Darreichungsform, d) Einzel und Maximaldosis für 24 Std Die gestellten/verblisterten Medikamente entsprechen den ärztlichen Verordnungen (Abgleich mit der ärztl. Verordnung für mind. 2 Tage). (keine Bedarfsmedikamente verordnet) (keine ärztl. VO vorhanden) Die Bedarfsmedikation ist vollständig vorhanden. (keine Bedarfsmedikamente verordnet) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 9 von 10
24 Prüffragenkatalog - Kapitel 5 - Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Zu Bedarfsmedikation, die längere Zeit nicht verabreicht wurde, wird/wurde der verordnende Arzt wegen einer evtl. Medikamentenabsetzung befragt. (keine Bedarfsmedikamente verordnet) (Bedarfsmedikamente werden verabreicht) Tropfen werden augenscheinlich erst kurz vor Verabreichung gestellt. (keine Tropfen verordnet) Die Gabe der verordneten Arzneimittel ist durchgängig dokumentiert (Durchführungsnachweise mind. des lfd. Monats bzw. des Vormonats einbeziehen). zu Prüfung Umgang mit Medikamenten anhand Bewohnerdokumentation: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 5 Stand 08/2018 Seite 10 von 10
25 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Prüfbereich A Pflege Hauptkategorie II Grundlagen der Leistungserbringung (Pflege und Betreuung) Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) 6.1 Allgemeine Grundlagen Bewohner können die Einrichtung am Tage jederzeit verlassen/ betreten. (gilt nicht, wenn bewohnerbezogene gerichtl. Unterbringungsbeschlüsse vorliegen) Für die Nacht gibt es besondere Regelungen (Nachtpförtner, Aufschaltung der Eingangsklingel in einen Wohnbereich o.ä.) Die Einrichtung verfolgt nachweislich das Ziel, FEM zu vermeiden (konzeptionelle Hinterlegung, interne Prüfleitfäden o.ä.) In der Einrichtung ist der Umgang /die Anwendung von FEM durch Standards geregelt Die Standards sehen vor, dass die Notwendigkeit von FEM regelmäßig nachweislich überprüft und evaluiert wird. Rhythmus der Überprüfung: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 1 von 7
26 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Die Anwendung von FEM wird in der Pflegedokumentation vermerkt (z.b. Pflege- bzw. Maßnahmenplanung, Hinweis im Stammblatt o. ä.) Allen Pflegekräften sind diese Standards bekannt (ggf. Unterschriftenliste einsehen) zu Allgemeine Grundlagen 6.2 Umgang mit Bewohnern mit kognitiven Beeinträchtigungen und ausgeprägten Lauftendenzen In der Einrichtung werden kognitiv beeinträchtigte Bewohner mit (ausgeprägten) Lauftendenzen gepflegt und betreut. Anzahl: Es gibt Verfahrensrichtlinien zum Umgang mit kognitiv beeinträchtigten Bewohnern mit (ausgeprägten) Lauftendenzen, die die Einrichtung verlassen möchten (kein Zurückhalten durch Festhalten, zum Bleiben überreden usw. ggf. muss das Verlassen möglich sein!) Es gibt regelmäßig Fortbildungen zum Umgang mit kognitiv beeinträchtigten Bewohnern mit (ausgeprägten) Lauftendenzen. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 2 von 7
27 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Es gibt Vorrichtungen, die das Personal alarmieren, wenn kognitiv beeinträchtigte Bewohner mit (ausgeprägten) Lauftendenzen die Einrichtung verlassen möchten (z.b. Alarmmatten o.ä.) Es gibt Verfahrensrichtlinien, wenn Bewohner gesucht werden müssen (Sucheinleitung, Alarmierung der Polizei, Information der Angehörigen o.ä.) Sedierende Medikamente (Schlafmittel/Psychopharmaka) werden nur bei eindeutiger ärztlicher Diagnose und eindeutiger Verordnung verabreicht. (keine entsprechenden Medikamente verordnet) Sollen kognitiv beeinträchtigte Bewohner mit (ausgeprägten) Lauftendenzen durch Trickschlösser, Zahlencodes oder verschlossene Zugangstüren/-tore am unbeaufsichtigten Verlassen der Einrichtung gehindert werden, liegen entsprechende richterliche Genehmigungen bzw. gerichtliche Stellungnahmen (Bewertung, dass keine FEM gesehen wird o. ä.) vor. (Stichproben-Einsichtnahme) (keine entsprechenden Vorrichtungen vorhanden) zum Umgang mit Bewohnern mit kognitiven Beeinträchtigungen und ausgeprägten Lauftendenzen: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 3 von 7
28 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen 6.3 Bewohnerbezogene Aspekte zum Umgang mit FEM Einwilligungsfähige Bewohner Persönliche Einwilligungen in freiheitsbeschränkende/freiheitsentziehende Maßnahmen liegen vor und sind einsehbar Die persönlichen Einwilligungen der Bewohner enthalten genaue Angaben zu Art, Umfang und Dauer der bewegungseinschränkenden Maßnahmen (für Bewohner muss das Ausmaß der Maßnahme vor Einwilligung deutlich erkennbar sein) Persönliche Einwilligungen werden regelmäßig aktualisiert (Empfehlung: höchstens 1 Jahr alt). Rhythmus der Aktualisierung: Die Einwilligungsfähigkeit wird regelmäßig überprüft (z.b. durch ärztl. Angabe in der Pflegedokumentation; Empfehlung: Feststellung höchstens 1 Jahr alt). Rhythmus der Überprüfung: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 4 von 7
29 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Nicht - einwilligungsfähige Bewohner mit Fortbewegungswillen bzw. mit körperl. Fortbewegungsfähigkeit (Anwendung von Bettgittern, Beckengurte, o.ä.) Für die Anwendung von FEM liegen richterliche Beschlüsse vor und sind einsehbar (Stichprobe) Hinweis: Ein richterl. Beschluss ist auch erforderlich, wenn gesetzl. Betreuer/ Bevollmächtigte vorab in eine FEM eingewilligt haben Es werden nur die FEM angewandt, die in den richterlichen Beschlüssen genehmigt wurden (Art, zeitl. Umfang usw. - Stichprobe) Auch bei richterlich genehmigten FEM werden deren Anwendung auf ein Minimum begrenzt und Alternativen geprüft. Verfahren: Nicht - einwilligungsfähige Bewohner ohne Fortbewegungswillen bzw. ohne körperl. Fortbewegungsfähigkeit (z.b. Wachkoma, nur unwillkürliche Bewegungen möglich, o.ä.) Der fehlende Fortbewegungswille ist durch die (Bezugs)Pflegefachkräfte dokumentiert (Pflege/Maßnahmeplanung, SIS o.ä.) Die fehlende körperliche Fortbewegungsfähigkeit ist ärztlich bestätigt/bescheinigt. Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 5 von 7
30 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Die ärztl. Bescheinigung zur fehlenden körperl. Fortbewegungsfähigkeit wird regelmäßig aktualisiert (idr 1 x jährlich) Hinweis: Wenn ärztlich ausgeschlossen werden kann, dass eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes eintritt, sodass sie Auswirkungen auf die Fortbewegungsfähigkeit haben könnte, kann auf eine jährliche Aktualisierung verzichtet werden. Diese ärztl. Feststellung muss eindeutig dokumentiert sein. (Ärztl. Feststellung, dass keine Änderung d. Gesundheitszustandes mehr möglich ist, liegt vor) In der Pflegedokumentation ist eindeutig dokumentiert, dass bewegungseinschränkende Maßnahmen aus bloßen Schutzzwecken angewendet werden (müssen) und keine FEM darstellen. 6.4 Vorübergehende Anordnung von FEM als Schutzmaßnahme Die vorübergehende Anordnung einer FEM als Schutzmaßnahme (z.b. bei Selbstgefährdung) wird nur von der VPFK/WBL getroffen und dokumentiert (Grund, Art, Dauer). (Hinweis: Eine Information des Betreuers bzw. Bevollmächtigten ist unabdingbar!) (bisher keine vorübergehenden Anordnungen getroffen) Die Anwendung einer FEM aufgrund vorübergehender Anordnung erfolgt nur ausnahmsweise (einmalig) und zeitlich eng begrenzt (ggf. Stichprobenprüfung). (bisher keine vorübergehenden Anordnungen getroffen) Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 6 von 7
31 Prüffragenkatalog A - Kapitel 6 Freiheitsentziehende Maßnahmen Wird eine vorübergehende Anordnung einer FEM als Schutzmaßnahme wiederholt erforderlich, wird/wurde eine richterliche Genehmigung der FEM beantragt (ggf. Stichprobenprüfung) (bisher keine vorübergehenden Anordnungen getroffen) zu FEM als Schutzmaßnahme: Prüffragenkatalog Hauptkategorie II Kapitel 6 Stand 08/2018 Seite 7 von 7
Geltungsbereich: Träger. Büro RL. Büro RL
Prozessaudit Medikamentenwirtschaft Auditplan Zeitplan 9.00 Uhr Begrüßung Anlass / Ziel Prozessaudit - Medikamentenwirtschaft Überprüfung der Wirksamkeit bisheriger Bemühungen Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten/
MehrBewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII
Angaben zur Einrichtung: AMEOS geschlossene Eingliederung Ueckermünde Weidenhof Ravensteinstraße 23 17373 Ueckermünde In die Prüfung einbezogene Bewohner/innen 3 Qualitätsbereich * Anzahl erfüllter Kriterien
MehrQualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim
dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de
MehrAmbulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.
Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation
MehrBewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII
Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII Angaben zur Einrichtung: Diakoniewerk Neues Ufer ggmbh- Haus Arche/ Schalom Retgendorfer Str. 4 19067
MehrSeminarüberblick Expertenstandards leicht verständlich (9 Stück)
Seminarüberblick Expertenstandards leicht verständlich (9 Stück) 1. EXP 01 - Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen - 1. Aktualisierung 2011 8 Unterrichtseinheiten Expertenstandards sind
MehrDie Kriterien zur Prüfung der Qualität in einem Pflegeheim
1 Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? 2 Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt? 3 Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus dokumentiert? 4 Erfolgt
MehrAusgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts
Ausgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts Grundlage des Berichts sind repräsentative Daten aus Qualitätsprüfungen von MDK und PKV-Prüfdienst im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016. Folgende
MehrAnlage 1 Kriterien der Veröffentlichung. 1 In der bis zum geltenden Fassung.
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI 1 über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in
MehrTätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA
Tätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA Berichtszeitraum: 2008/2009 Stand: 31.12.2009 des Landkreises Ansbach der Stadt Teil
MehrFA für: Praxisanschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Fachbereich Qualitätssicherung Postfach 60 08 61 14408 Potsdam Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensbereich Qualitätssicherung / Sicherstellung Antrag
MehrErgebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung
Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach
MehrDie modulare Pflegevisite Version 1.02
Die modulare Pflegevisite Version 1.02 Ein Instrument zur Qualitätssicherung von Pflege- und Betreuungsleistungen mit statistischer Auswertung für den Pflegeprozess Einrichtungsträger: Einrichtung: Highland
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
S t a d t D u i s burg Am t f ü r S oz i a les und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete
MehrWas haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun?
Was haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun? Andreas Büscher Wissenschaftliche Leitung des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung
MehrVerordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Altenund Pflegeheimen
Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Altenund Pflegeheimen Zum 29.12.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrEXPERTENSTANDARDS IN DER PFLEGE
EXPERTENSTANDARDS IN DER PFLEGE SALZBURGER PFLEGETAGE 14. MAI 2018 DIPL.-PFLEGEWIRTIN PETRA BLUMENBERG DEUTSCHES NETZWERK FÜR QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER PFLEGE (DNQP) ENTWICKLUNG UND AUFBAU VON EXPERTENSTANDARDS
MehrAbstract. Winfried Fischer Referent externe Qualitätssicherung MDK Bayern
Abstract Vortrag im Rahmen der Fachtagung Urteil lebenslänglich des StMAS am 24. April 2008 Wo läuft`s wo hapert`s Fort- und Weiterbildungsbedarf aus Sicht des MDK Bayern Der MDK Bayern tangiert im Rahmen
MehrExpertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege
FORMULIERUNGSHILFEN Stefanie Hellmann Rosa Rößlein Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege Akute Schmerzen 2 Standards Chronische Schmerzen Mit den aktuellen Transparenzkriterien PESR richtig
MehrAktualisierung Fortbildungsplan 2019
Aktualisierung Bitte beachten Sie folgende Änderungen, die sich ergeben haben.: 1. Neuerungen in der MDK-Prüfung bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen Termin am 16.08.2019 (geändert am 05.04.2019)
MehrVersand der Arzneimittel aus der Apotheke
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrBewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII
Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII Angaben zur Einrichtung: Wohnhaus am Storchennest Dorfstr. 16 19406 Wamckow In die Prüfung einbezogene
MehrWas ist wirklich wichtig für die Qualitätssicherung der Pflege?
Was ist wirklich wichtig für die Qualitätssicherung der Pflege? Bund-Land-Treffen Dekubitusprophylaxe Berlin, 08.03.2012 Übersicht Betrachtungsweisen zur Pflegequalität Expertenstandards und andere Qualitätsinstrumente
MehrBeurteilung der ärztlichen Versorgungssituation in Pflegeeinrichtungen durch die Heimmitarbeiter
Beurteilung der ärztlichen Versorgungssituation in Pflegeeinrichtungen durch die Heimmitarbeiter Name der Pflegeeinrichtung: 1 Ihr Aufgabenbereich in dieser Pflegeeinrichtung Was ist Ihr Tätigkeitsbereich
MehrPrüfung der pflegerischen und sozialen Betreuung nach 14 WTG i. V. mit 23 WTG (Wohn- und Teilhabegesetz)
Stadt Münster 48127 Münster Haus Maria Trost z. H. Frau Schenkwald Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Münster Von-Steuben-Straße 5 Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Öffnungszeiten Kundenzentrum Soziales
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzner Straße 37, 01877 Bischofswerda Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung Bitte beachten Sie,
MehrBewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII
Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII Angaben zur Einrichtung: Diakoniewerk Neues Ufer ggmbh- Haus Arche/ Schalom Retgendorfer Str. 4 19067
MehrPflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer
Pflegequalität Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Prüfungen Einzelprüfungen Stichproben Vergleichende Prüfungen Im Auftrag der Pflegekassen
MehrExemplarisch: Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Exemplarisch: Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege Entwicklung durch DNQP Erstauflage: 2010 Evaluierte Fassung: Februar 2017 Fokus: orale Ernährung Mangelernährung
Mehr13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich
13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai 2015 Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich Hintergrund Träger u.a. 5 vollstationäre Einrichtungen Pflege und
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrCheckliste zur Vorbereitung auf eine stationäre Regelprüfung gemäß 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege
Seite: 1/8 1.2 Daten zur Einrichtung M/Info a. Name b. Straße c. PLZ/Ort d. Institutions-kennzeichen (IK) 1. 2. 3. 4. e. Telefon f. Fax g. E-Mail h. Internet-Adresse i. Träger/Inhaber j. Trägerart privat
MehrSWING2GO-Stationär Mehr Qualität und Effizienz für stationäre Pflegeeinrichtungen Für den Offlinebetrieb optimiert
www.swing.info SWING2GO-Stationär Mehr Qualität und Effizienz für stationäre Pflegeeinrichtungen Für den Offlinebetrieb optimiert SWING2Go-Stationär mehr Qualität und Effizienz für stationäre Pflegeeinrichtungen
MehrExpertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen
Wenn Papier die Geduld verlieren könnte Berlin, 26.03.2014 Expertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen Andreas Büscher Expertenstandards
MehrExpertenstandards Als Rezepte untauglich Was sollen wir dann damit?
Fachtagung 2014 Mobilitätsförderung aktuell Universität Witten/Herdecke und DBfK Witten, 09.09.2014 Expertenstandards Als Rezepte untauglich Was sollen wir dann damit? Prof. Dr. Andreas Büscher Was sind
MehrKooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Bethel Bad Oeynhausen ggmbh Tel.: 05731-983983 Fax: 05731-983984 PDOE@BethelNet.de www.bethelnet.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Michael Peters Tel.: 02162/15148 Fax: 02162/15111 info@pflegedienstpeters.de www.pflegedienstpeters.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Tel.: 02196/1514 Fax: 02196/92198 info@gute-pflege.de www.gute-pflege.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen Dienstleistung
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Tel.: 033205-249895 Fax: 033205-251213 info@kreuzpunkt-pflege.de www.kreuzpunkt-pflege.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische
MehrRessourcenorientierte psychiatrische Pflege und defizitorientierte Dokumentation ein Dilemma?
Ressourcenorientierte psychiatrische Pflege und defizitorientierte Dokumentation ein Dilemma? Volker Haßlinger 26.10.2016 6. Pflegetag der südbayerischen PIAs, Kempten Übersicht Grundprinzipien der Pflege-
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Tel.: 05761/7238 Fax: - info@sekura-leese.de www.sekura-leese.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen Dienstleistung
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Tonbachstr. 59, 72270 Baiersbronn Tel: 07442/84100 Fax: 07442/841099 raible@waldheim-tonbach.de http://www.waldheim-tonbach.de Erläuterungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in
MehrI. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6
Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich fördernden Prozesspflege von Frau Prof. Monika Krohwinkel.
MehrAbteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg 04551/883 374 @ qualitaetssicherung@kvsh.de Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen
MehrQualitätsbereich 1. Qualität der stationären Pflegeeinrichtung. 1.0 sehr gut. 1.2 sehr gut sehr gut. 1.4 sehr gut 1.0. Seniorenwohnen Haus St.
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Seniorenwohnen Haus St. Anna Taubenstr. 2, 83101 Rohrdorf Tel: 08031 / 354690 Fax: 08031 / 35469437 info@katharinenheim.de http://www.katharinenheim.de
MehrInhaltsverzeichnis. Einweisung in das QMH. Aufbauorganisation
Inhaltsverzeichnis I Einweisung in das QMH 1 Systematik 1.1 Erläuterung zum Aufbau 1.2 Dokumente und Formulare 1.3 Lenkung von Dokumenten 2 Implementierung 2.1 PDCA-Zyklus 2.2 Verfahrensanweisung Implementierung
MehrMDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen
MDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen 08. Juni 2017 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen
MehrEntlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrTeilnahme- und Einwilligungserklärung
Exemplar für die Arztwechsel Apothekenwechsel Umzug Versicherter/Arzt Beendigung Teilnahme Arzt sonstiger Grund gemäß Umzug Versicherter/Apotheke Beendigung Teilnahme Apotheke sonstiger Grund gemäß Ich
MehrSchulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK
Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,
MehrStrukturen setzen, Prozesse beschreiben, Ergebnisse kommunizieren
Strukturen setzen, Prozesse beschreiben, Ergebnisse kommunizieren Das Pflegeaudit/Reflexionsgespräch als Beispiel ergebnisorientierter Kommunikation zwischen Träger, Einrichtung und Kunden Bernhild Birkenbeil,
MehrProfessionsverständnis der Pflege
Professionsverständnis der Pflege Expertenstandards und mehr in Pflegeprozesse integrieren Fachtagung, Effiziente Pflegedokumentation Donnerstag, den 04.12.2014 Silvia Raffel, Diplom Pflegewirtin Kontakt:
MehrAnlage 1 Kriterien der Veröffentlichung
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von
MehrUnsere Sozial-Pädagogin als Leitung des Sozialen Dienstes ist mit 50% Arbeitszeit beschäftigt, nicht wie irrtümlich von Ihnen ausgewiesen mit 30 %.
Stellungnahme zum Prüfbericht vom 06.05.2013 Zu den Punkten Qualitätsempfehlung: II.3.1 soziale Betreuung Unsere Sozial-Pädagogin als Leitung des Sozialen Dienstes ist mit 50% Arbeitszeit beschäftigt,
MehrFür Pflegefachkräfte (Examensjahr 1995 oder danach): die Pflegeplanung war ein wesentlicher Bestandteil ihrer Ausbildung Ein Arbeitsplatz zur Erstellu
Untersuchung der Wirksamkeit von Pflegeplanungen im Rahmen des Pflegeprozesses in stationären Altenhilfeeinrichtungen aus der Sicht des Pflegepersonals Die Empirische Studie wurde in 56 Stationären Altenhilfeeinrichtungen
MehrNationale Expertenstandards der Pflege. im Klinischen Pfad
Nationale Expertenstandards der Pflege Pflegerische Basiselemente im Klinischen Pfad 1 -Silja Tuschy (Diplompflegewirtin (FH) - Prozessmanagement e.v. Themen - Definition Klinischer Pfad - übliche pflegerische
MehrQualitätssicherung in der Pflege
Deutsches Pflege Forum FHTW Berlin am 06. Dezember 2006 Qualitätssicherung in der Pflege Paul-Jürgen Schiffer Abteilungsleiter im VdAK/AEV in Siegburg Qualitätssicherung in der Pflege 1. Grundsätze und
MehrTherapeuten. Kostenträger. Ausgangspunkt. Kooperation der Weg zum Erfolg. Defizite ärztlicher Versorgung in Pflegeeinrichtungen
Ausgangspunkt Kooperation der Weg zum Erfolg Defizite ärztlicher Versorgung in Pflegeeinrichtungen keine regelmäßigen Visiten/ Hausbesuche fehlende geriatrische/ gerontopsychiatrische Qualifikation Mangelnde
Mehr1.1 sehr gut sehr gut 1.2 sehr gut
1 von 7 05.01.2016 12:13 Karl-Liebknecht-Str. 16, 02625 Bautzen Tel: 03591/481630 Fax: 03591/481632 sozialzentrum@diakonie-bautzen.de http://www.diakonie-bautzen.de 1.2 1.1 1.2 Erläuterungen zum Bewertungssystem
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Oberdorfstraße 1, 69253 Heiligkreuzsteinach Tel: 06220-8352 Fax: 06220-303 Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung
MehrSeite 1 von 5 ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt ggmbh Seniorencentrum Soltauer Straße 15, 06126 Halle Tel: 0345 684780 Fax: 0345 6847820
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Im kleinen Bruch 1, 33189 Schlangen Tel: 05252/989960 Fax: 05252/98996-199 1.6 gut 1.3 1.2 1.4 Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der
MehrDas Strukturmodell in der Tagespflege
Das Strukturmodell in der Tagespflege Was soll die Tagespflege leisten? Die Pflegekasse übernimmt ( ) die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung
MehrAufsicht für unterstützende Wohnformen. Überwachungskonzept. Kapitel B Prüfungen
Aufsicht für unterstützende Wohnformen Überwachungskonzept Kapitel B Prüfungen Veröffentlichung Stand 01.01.2018 Prüfauftrag und Prüfverständnis Die Grundlage des Prüfauftrags bilden die gesetzlichen Bestimmungen
MehrErgebnisbericht Seniorenzentrum Haus Am Tiefenbach. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Hohenrennerweg 12, 32825 Blomberg Tel: 05235-96970 Fax: 05235-969799 reineke@alt-jung.de http://www.alt-jung.de/ 2.1 gut 1.2 1.6 gut 1.2 Bitte beachten Sie, dass
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien. Comitum Pflegedienst UG 1,0 sehr gut
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Comitum Pflegedienst UG Pater-Delp-Str. 3, 68519 Viernheim Tel.: 06204-9145321 Fax: 06204-9145849 info@comitum.net www.comitum.net Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Haus Kugelsburg Walderberge 1, 34471 Volkmarsen Tel: 05693 918820 Fax: 05693 9188211 volkmarsen@int-bsw.de
MehrErgebnisbericht Fünf Wände im PueD. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrVereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.
16. Pflege-Recht-Tag Berlin 2011 Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die zum
MehrSWING2Go-Stationär die praxiserprobte, mobile Pflege dokumentation Für den Offlinebetrieb optimiert
www.swing.info SWING2Go-Stationär die praxiserprobte, mobile Pflege dokumentation für Alters- und Pflegeheime Für den Offlinebetrieb optimiert SWING2Go-Stationär die praxiserprobte, mobile Pflegedokumentation
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrTag der Prüfung: Name des Prüfenden: Frau Wiedecke
Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XII Angaben zur Einrichtung: Wohnhaus Lewitzblick Unter den Linden 4a 19079 Mirow In die Prüfung einbezogene
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrLeistungsbereich: Platzzahl:
Anlage 1: Leistungs- und Qualitätsmerkmale: 1. Allgemeine Angaben Einrichtung: Institutionskennzeichen: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Träger: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Status: O Privatgewerblich
MehrM/Info. 1.2 Daten zur Einrichtung. a. Name. b. Straße. c. PLZ/Ort. d. Institutions-kennzeichen (IK) 1. e. Telefon. f. Fax. g.
1.2 Daten zur Einrichtung M/Info a. Name b. Straße c. PLZ/Ort d. Institutions-kennzeichen (IK) 1. 2. 3. 4. e. Telefon f. Fax g. E-Mail h. Internet-Adresse i. Träger/Inhaber j. Trägerart privat freigemeinnützig
MehrSoleo Aktiv GmbH Eichendorffstr. 12c/d Würzburg
Soleo Aktiv GmbH Eichendorffstr. 12c/d 97072 Würzburg Pflegekonzept des Pflegedienstes Soleo Aktiv Seite 2 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich
MehrVereinbarung. zwischen der. Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger.
Vereinbarung zwischen der Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz 2 48683 Ahaus als Projektträger und dem Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. Rathausplatz
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrAngaben zu Ihrer Pflegeeinrichtung
Angaben zu Ihrer Pflegeeinrichtung Name Straße PLZ / Ort IK-Nummer Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Datum Versorgungsvertrag (TT.MM.JJ) Datum Inbetriebnahme (TT.MM.JJ) Datum der letzten Prüfung durch
Mehr