GRUNDLAGEN DER JAHRESABSCHLUSS- ERSTELLUNG
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- Götz Arnold
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1 GRUNDLAGEN DER JAHRESABSCHLUSS- ERSTELLUNG
2 Programmübersicht 1. Inventur und Inventar 2. Bewertungsvereinfachung und Festwertansatz 3. Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen 4. Entwicklung des Jahresabschlusses 5. Fast Close bei Vorräten und Forderungen 6. Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2
3 INVENTUR UND INVENTAR Zeitpunkt der Inventur Inventurverfahren Permanente Inventur 3
4 Inventur und Inventar Zeitpunkt der Inventur Erstellung des Inventars durch Bestandsaufnahme, 241 HGB Bei Abweichung zu den Buchwerten gilt das Inventar Im Vorratsvermögen: messen, zählen, wiegen (vollständig) Zeitpunkt der Erfassung (Besitz, Nutzen und Lasten), wirtschaftliches Eigentum Entstehung der Umsatzsteuer (Lieferer) Vorsteuerabzugsberechtigung (Erwerber) 4
5 Inventur und Inventar Inventurverfahren Stichtagsinventur: zeitnah, d.h. 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag, aber Bestandsveränderungen in der Zwischenzeit müssen verlässlich festgehalten werden können Vor- oder nachverlegte Inventur: vorverlegte: an einem Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Bilanzstichtag nachverlegte: an einem Tag in den ersten 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag Voraussetzung: wertmäßige Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Wert des Bilanzstichtags Nachteil: LIFO Verfahren hier nicht zulässig (R 5.3 Abs. 2 S. 10 EStR), jedoch bei permanenter Inventur 5
6 Inventur und Inventar Permanente Inventur Kombination aus buchmäßiger und körperlicher Aufnahme Stichtagsbestand mit Hilfe einer Lagerbuchführung zu ermitteln Laufend fortschreiben (Art, Menge und Wert) Mindestens einmal jährlich eine körperliche Bestandsaufnahme Wählbar ist der Zeitpunkt und die aufzunehmende Teilmenge, wenn der Bestand niedrig oder Zeit für die Inventur da ist Erhaltene Aufträge können auch durch systemgestützte Werkstattinventur erfolgen, Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme mit laufenden Rückmeldungen 6
7 BEWERTUNGSVEREINFACHUNG UND FESTWERTANSATZ Bewertungsvereinfachungsverfahren Festwertansatz Änderung des Festwerts 7
8 Bewertungsvereinfachung und Festwertansatz Bewertungsvereinfachungsverfahren Voraussetzung: GOB-konform FIFO (bei steigenden Preisen gegenwartsnahe Bewertung) LIFO (führt bei steigenden Preisen zur Bildung stiller Reserven) Durchschnittsbewertung Nicht mehr zulässig: HIFO, LOFO und Sonstige 8
9 Bewertungsvereinfachung und Festwertansatz Festwertansatz Festwertansatz für RHB-Stoffe und Sachanlagen Ansatz mit gleich bleibender Menge und gleich bleibendem Wert, wenn der Bestand in Größe und Wert nur geringen Veränderungen unterliegt und Ein regelmäßiger Ersatz erfolgt und Es für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist Nachrangig = wenn an den letzten fünf Bilanzstichtagen im Durchschnitt 10 % der Bilanzsumme nicht überschritten wurden (BMF vom , BStBl. I, 1993, S. 276.) 9
10 Bewertungsvereinfachung und Festwertansatz Festwertansatz Aufnahmestichtag i.d.r alle drei Jahre Ergeben sich wesentliche Mengenänderungen, Anpassung nur bei dauernder Änderung notwendig Erstmalige Anwendung oder Aufgabe der Festwertmethode = Änderung der Bewertungsmethode, 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Anwendungsfälle: Geschirr, Wäsche im Hotel, Schreib- und Rechenmaschinen, Gerüst- und Schalungsteile, Verbrauchsstoffe 10
11 Bewertungsvereinfachung und Festwertansatz Änderung des Festwerts Übersteigt der durch Inventur festgestellte Wert um mehr als 10 % den bisherigen Festwert neuer Festwert maßgebend übersteigt der ermittelte Wert den bisherigen Festwert um nicht mehr als 10 % bisheriger Festwert kann beibehalten werden, R 5.4 Abs. 4 EStR Ist der durch Inventur ermittelte Wert niedriger als der bisherige Festwert (wegen Mengenänderung) neuer Festwert kann angesetzt werden 11
12 ABGRENZUNGS- UND ABSCHLUSSBUCHUNGEN Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Abschlussbuchungen Abschluss Vorsteuerkonto 12
13 Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Zahlung für bestimmten Aufwand im neuen Geschäftsjahr Beispiel: Bezahlung der Miete für Dezember, Januar und Februar am je 500 Euro Buchung am Mietaufwand ARAP An Bank 500 Euro Euro Euro Buchung im neuen Jahr, jeweils im Januar und Februar Mietaufwand 500 Euro An ARAP 500 Euro 13
14 Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Zahlungseingang im abgelaufenen Jahr für einen Ertrag im neuen Jahr Beispiel: Mieter bezahlt die Miete für Dezember, Januar und Februar am per Banküberweisung, je 500 Euro Buchung am Bank an Mieterträge an PRAP Euro Buchung jeweils im Januar und Februar PRAP 500 Euro an Mieterträge 500 Euro Euro 500 Euro 14
15 Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen Abschlussbuchungen Beim Jahresabschluss sind Korrekturen vorzunehmen, die sich aus den handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben Buchung von: Abschreibungen Rückstellungen Entnahmen / Einlagen Nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben, 4 Abs. 5 EStG 15
16 Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen Abschluss Vorsteuerkonto Um zu ermitteln, wie groß die an das FA abzuführende USt-Schuld ist, wird am Ende jedes Voranmeldungszeitraums, i.d.r. jeden Monat (vgl. 18 Abs. 2 UStG), der Saldo des Vorsteuerkontos auf das USt-Konto übertragen Buchung: Umsatzsteuerkonto An Vorsteuerkonto Umsatzsteuerkonto als Passivkonto verringert sich durch die Verrechnung mit dem Vorsteueranspruch Verbleibende USt-Schuld ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bzw. einen Monat nach Abgabe der USt- Jahreserklärung fällig 16
17 Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen Abschluss Vorsteuerkonto Abschluss der Umsatzsteuerkonten: Wenn USt-Schuld am Jahresende noch nicht entrichtet wurde, erfolgt der Abschluss auf das Schlussbilanzkonto (betrifft i.d.r USt. des Monats Dezember) Auch umgekehrt denkbar, wenn Vorsteueranspruch Umsatzsteuerschuld übersteigt 17
18 ENTWICKLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Übersicht nach Rechtsformen Übersicht über neue Schwellenwerte, 267 HGB Übersicht Aufstellung und Offenlegung 18
19 Entwicklung des Jahresabschlusses Übersicht nach Rechtsformen Kapitalgesellschaft und kapitalistische Personengesellschaft Jahresabschluss aus Bilanz Bilanz Vorschriften zur Gliederung von Bilanz und GuV Prüfungspflicht Gewinn- u. Verlustrechnung Anhang ggf. Lagebericht Strenge Vorschriften Erleichterungen in Abhängigkeit von der Größe Grundsätzlich ja Nur die kleine Gesellschaft ist nicht prüfungspflichtig Personengesellschaft bzw. Einzelunternehmen Gewinn- und Verlustrechnung Keine Vorschriften Grundsätzlich nein Nur Gesellschaften, die dem PublG unterliegen Offenlegung Alle Gesellschaften Grundsätzlich nicht Nur Gesellschaften, die dem PublG unterliegen Aufstellungsfrist Im HGB geregelt, in Abhängigkeit von der Größe Keine konkrete Frist Nur Gesellschaften, die dem PublG unterliegen 19
20 Entwicklung des Jahresabschlusses Übersicht über neue Schwellenwerte, 267 HGB Bilanzsumme Umsatzerlöse im Jahresdurchschnitt Mindestens zwei der nebenstehenden Größenmerkmale überschritten? Mindestens zwei der nebenstehenden Größenmerkmale überschritten? 4,84 Mio. Euro 9,68 Mio. Euro 50 Arbeitnehmer* 19,25 Mio. Euro 38,50 Mio. Euro 250 Arbeitnehmer* Ja = mittelgroße Gesellschaft Ja = große Gesellschaft *Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl = Beschäftigte Arbeitnehmer am ( ) 4 (einschließlich im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer; ohne Geschäftsführer und ohne Auszubildende) Grundsatz: Die Rechtsfolgen der oben genannten Merkmale treten nur ein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. * 20
21 Entwicklung des Jahresabschlusses Übersicht Aufstellung und Offenlegung Einstufung der Gesell. Prüfung Frist für Offenzulegen sind Frist für Gesetzliche Prüf.pflicht? Aufstellung des JA Bilanz und Anhang GuV Lagebericht Offenlegung JA Groß Ja 3 Monate Ja Ja Ja 12 Monate Mittelgroß Ja 3 Monate Klein Nein Dürfen JA auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, max. 6 Monate Ja, verkürzt 327 HGB Ja, verkürzt 326 und 266 (1) S.3 HGB Ja, verkürzt 325 (1), 276HGB Nein Ja Entfällt 264 (1) S.3 12 Monate 12 Monate 21
22 FAST CLOSE Fast Close bei Vorräten Fast Close bei Forderungen 22
23 Fast Close Fast Close bei Vorräten Festwertansatz bei nachrangiger Bedeutung, i.d.r. nur alle drei Jahre körperliche Bestandsaufnahme notwendig, auch steuerrechtlich anerkannt Verbrauchsfolgeverfahren zur Ermittlung der AK / HK, müssen den GoB entsprechen Beachte BilMoG: nur noch LiFo, FiFo, FiFo nicht im Steuerrecht Durchführung der Inventur: Stichtagsverlagerung drei Monate vor, zwei Monate nach Bilanzstichtag Permanente Inventur, Voraussetzungen beachten! 23
24 Fast Close Fast Close bei Forderungen Unterjährige Abstimmung Saldenbestätigungen Positive: Debitor soll schriftlich Saldo bestätigen Negative: Debitor soll nur bei Abweichung antworten Prüfung nach Schichtbildung / Relevanz Vereinfachungsverfahren bei Inventur USt-Berichtigung spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in voller Höhe, unabhängig einer zu erwartenden Insolvenz-Quote, Abschn Abs. 5 S. 5 UStAE Vorsichtsprinzip des HGB, d.h. u.u. außerplanmäßiger Abschreibung 24
25 Fast Close Fast Close bei Forderungen Grundsatz der Einzelbewertung, aber nicht immer durchführbar Keine Zulässigkeit von Festwertansatz, Durchschnittsbewertung oder Verbrauchsfolgeverfahren ADS: Forderungen zu einer Gruppe zusammenfassbar, wenn Art und Umfang des Risikos etwa gleich ist (sog. Bewertungsgruppe) Aber pauschale Wertberichtigung ist zulässig, wegen allgemeinem Ausfall- und Kreditrisikos Bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen: allgemeines Konjunkturrisiko, zukünftige Ereignisse Pauschalwertberichtigung: angemessen (HGB) Grundsätzlich Erfahrungswerte 25
26 Fast Close Fast Close bei Forderungen Abtretung einer Forderung als Sicherheit ändert nichts an der Bilanzierung beim sog. Zedenten Anhangangabe Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte Aber: wurde die Forderung an das Factoring-Unternehmen wirksam abgetreten und das Factoring-Unternehmen trägt das Ausfallrisiko (echtes Factoring) Ausweis der Forderung beim Factoring-Unternehmen Unechtes Factoring: Ausfallrisiko und damit wirtschaftliches Eigentum bleibt beim abtretenden Unternehmen, Forderung bleibt im Bestand 26
27 VERÖFFENTLICHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Offenlegungspflichten Verstöße gegen die Offenlegungspflicht 27
28 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Offenlegungspflichten Offenlegungspflichten: 325, 335, 340o HGB und nach dem PublG Regelungen gelten für alle Kapitalgesellschaften Erleichterungen bei kleinen KapGes: müssen nur Bilanz und Anhang (ohne GuV-Angaben) veröffentlichen PublG, Veröffentlichung, wenn in 3 aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens 2 der 3 Merkmale zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro Umsatzerlöse über 130 Mio. Euro durchschnittlich über Mitarbeiter 28
29 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Offenlegungspflichten Kleine Kap.Ges. i.s.d. 267 HGB Mittelgroße Kap.Ges. i.s.d. 267 HGB Große Kap.Ges. i.s.d. 267 HGB Umfang des Jahresabschlusses Bilanz, GuV und Anhang Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht Offenlegungspflichtige Unterlagen Verkürzte Bilanz, Anhang ohne GuV und Ohne Entwicklung des Anlagevermögens Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (z.b. Ergebnisverwendungsangaben) Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (z.b. Ergebnisverwendungsangaben, Bericht des Aufsichtsrates) 29
30 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Offenlegungspflichten Frist zur Veröffentlichung: grundsätzlich bis spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger offen zu legen Übermittlungsformate: es wird gebührenseitig differenziert: Papier (bis 2009), PDF, Word (RTF), Excel, XML/XBRL (extensible Business Reporting Language), layoutorientiertes XML (seit ) Für Offenlegung ist eine handschriftliche Zeichnung nicht erforderlich. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist nicht als Originalunterschrift zu hinterlegen / einzureichen; statt der Unterschrift genügen die Wiedergabe der Namen des Aufstellungsorgans bzw. die Namen der Unterzeichner des Bestätigungsvermerks 30
31 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Verstöße gegen die Offenlegungspflicht Verstöße gegen die Offenlegungspflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Ordnungsgeld zwischen Euro pro Zeitüberschreitung geahndet werden Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft festgesetzt werden Preise: Stichwort: Impressum/AGB 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32
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