SCHULTRÄGERVERTRAG MARIA-WARD-REALSCHULE MINDELHEIM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SCHULTRÄGERVERTRAG MARIA-WARD-REALSCHULE MINDELHEIM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG"

Transkript

1 SCHULTRÄGERVERTRAG MARIA-WARD-REALSCHULE MINDELHEIM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG zwischen dem Landkreis Unterallgäu -Körperschaft des öffentlichen Rechts- mit Sitz in Mindelheim, gesetzlich vertreten durch Herrn Landrat Dr. Hermann Haisch, sowie der Stadt Mindelheim -Körperschaft des öffentlichen Rechts- mit Sitz in Mindelheim, gesetzlich vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Erich Meier, und -einerseits- dem Schulwerk der Diözese Augsburg -kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts- mit Sitz in Augsburg, satzungsgemäß vertreten durch den Stiftungsvorstand, dieser vertreten durch Herrn Direktor Ulrich Haaf, -andererseits-. Vorwort Das Institutum B.M.V. Mindelheim gründete im Jahre 1701 eine Mädchenbildungsanstalt (seit 1931 Mädchenmittelschule) und hat diese bis jetzt als Realschule geführt. Aus personellen und finanziellen Gründen ist es dem Institutum B.M.V. nicht möglich, diese Aufgabe weiterhin wahrzunehmen. Das Schulwerk der Diözese Augsburg hat sich deshalb mit Zustimmung des Diözesansteuerausschusses bereiterklärt, die Schulträgerschaft dieser traditionsreichen Mädchenrealschule anstelle des Institutum B.M.V. zu übernehmen. Die Mädchenrealschule wird derzeit von 418 Schülerinnen in 15 Klassen besucht. Sie wird vom Schulwerk aufgrund der Übernahmevereinbarung vom 08./ unter der Bezeichnung MARIA-WARD-REALSCHULE MINDELHEIM des Schulwerks der Diözese Augsburg fortgeführt. Um das vorhandene Angebot an schulischer Bildung im Landkreis Unterallgäu, insbesondere in der Stadt Mindelheim und ihrem Umkreis, aufrechtzuerhalten und für die Zukunft zu gewährleisten, beteiligen sich der Landkreis Unterallgäu und die Stadt Mindelheim entsprechend der nachstehenden Übereinkunft an den Kosten dieser Realschule. Damit wollen sie es dem Schulwerk der Diözese Augsburg, das gegenwärtig 30 allgemein- und berufsbildende Schulen trägt, vor allem in finanzieller Hinsicht ermöglichen, diese allseits geschätzte Mädchenrealschule in Mindelheim zu übernehmen. Stand September

2 1 Schulträger Das Schulwerk der Diözese Augsburg -nachfolgend kurz Schulwerk genannt- wird die MARIA-WARD- REALSCHULE MINDELHEIM des Schulwerks der Diözese Augsburg -nachfolgend kurz Realschule genannt- mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom (Nr. V/ / ) mit Wirkung ab 1. Januar 1997 wie bisher als staatlich anerkannte Ersatzschule auf der Grundlage seines satzungsmäßigen christlichen Bildungsund Erziehungsauftrages tragen und betreiben. Es nimmt auch Schülerinnen anderer Konfessionen oder ohne Konfession auf, sofern sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten den vorgenannten Charakter der Realschule anerkennen. 2 Vertragsgegenstand (I) Der Landkreis Unterallgäu -nachfolgend kurz Landkreis genannt- wird dem Schulwerk jährlich 36 v.h., die Stadt Mindelheim -nachfolgend kurz Stadt genannt- wird dem Schulwerk jährlich 9 v. H. der durch die staatliche und eine etwaige sonstige Bezuschussung nicht gedeckten laufenden Schulbetriebskosten der Realschule ersetzen. (II) Der Landkreis und die Stadt werden angemessene Abschlagszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres auf das Konto (Nr ) des Schulwerks bei der Bayerischen Vereinsbank Augsburg (BLZ ) leisten. (III)Das Schulwerk wird jeweils die für freie Schulträger möglichen staatlichen und sonstigen Zuwendungen und Zuschüsse beantragen, um hierdurch die nicht gedeckten Kosten der Realschule so niedrig wie möglich zu halten. 3 Vertragsdauer (I) Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Januar Es endet mit der Aufgabe der Trägerschaft der Realschule durch das Schulwerk. Eine Aufgabe der Trägerschaft kann nur zum Ende eines Schuljahres (derzeit 31. Juli) erfolgen und ist dem Landkreis sowie der Stadt unverzüglich nach Abgabe/Zugang der Kündigungserklärung bzw. nach Beschlussfassung, mindestens jedoch ein Jahr zuvor, schriftlich anzuzeigen. (II) Aus wichtigem Grund ist der Vertrag jederzeit kündbar, wenn a) eine Vertragspartei ihre Pflichten aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt oder wenn b) einer Vertragspartei ein weiteres Festhalten an dieser Vereinbarung nicht länger zugemutet werden kann. Auch bei außerordentlicher Kündigung setzen die Parteien den Vertrag bis zum übernächsten Schuljahresende fort. Stand September

3 4 Haushaltsplan, Jahresrechnung (I) Das Schulwerk wird bis zum 15. Januar eines jeden Jahres dem Landkreis und der Stadt den Haushaltsplan der Realschule für das jeweilige Haushalts- und Kalenderjahr zur Prüfung und Zustimmung vorlegen. (II) Die Zustimmung kann nur dann versagt werden, wenn durch den Haushaltsplan Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht beachtet werden. (III)Das Schulwerk wird bis 1. September eines jeden Jahres dem Landkreis und der Stadt für das abgelaufene Jahr die Abrechnung der Realschule vorlegen. Landkreis und Stadt sind berechtigt, sämtliche Rechnungsbelege einzusehen. 5 Schulbetriebskosten (I) Das Schulwerk wird beim Betrieb der Realschule gewissenhaft und sparsam nach ordnungsgemäßen Haushaltsgrundsätzen wirtschaften. (II) Zu den Schulbetriebskosten gehören der Personal- und Sachaufwand einschließlich der notwendigen Neuanschaffungen, Ersatzbeschaffungen und Schönheitsreparaturen an den Gebäulichkeiten. (III)Die Vergütung bzw. Besoldung der Beschäftigten hat den jeweiligen tariflichen und besoldungsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Stellenbesetzungen dürfen den Stellenschlüssel vergleichbarer öffentlicher Schulen nicht überschreiten. (IV)Die Beschaffung beweglicher Gegenstände (Inventar) hat sich im Rahmen des für öffentliche Schulen üblichen Umfanges bzw. Aufwandes zu bewegen. (V)Bei der Ermittlung der vom Landkreis und der Stadt nach 2 Abs. I zu deckenden Schulbetriebskosten der Realschule bleiben a) Mietzahlungen des Schulwerks an das Institutum B.M.V. Mindelheim, soweit sie über den mit Eigenmitteln (Grundstückswerte und Barmittel) des Instituts hergestellten Nutzungswert hinausgehen, b) kalkulatorische Kosten außer Betracht. Stand September

4 6 Schulische Veränderungen (I) Maßnahmen, die über 5 hinausgehen, bedürfen, wenn sie gemäß 2 Abs. I und 5 Abs. II anrechenbar sein sollen, der vorherigen Zustimmung des Landkreises und der Stadt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Schul-(neu-)organisation und Änderungen aus bildungspolitischen Gründen. (II) Die Parteien sind sich einig, dass Kosten, die durch eine Änderung der Zahl der Klassen entstehen, ohne weiteres gemäß 2 Abs. I und 5 Abs. II anrechenbar sind. (III)Bauliche Investitionen, ausgenommen Schönheitsreparaturen und Instandhaltung, bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Landkreises und der Stadt. (IV)Bei Maßnahmen nach Abs. I - III, für welche sich keine einvernehmliche Regelung zwischen Landkreis, Stadt und Schulwerk erzielen lässt, entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst. 7 Sonstige Nutzung; Inventar (I) Die Nutzung der Schulanlage, deren Umfang sich aus Anlage 1, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ergibt, hat sich auf den Betrieb der Realschule einschließlich schulischer Veranstaltungen zu beschränken. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch das Schulwerk, beispielsweise für Fortbildungsveranstaltungen von Lehrkräften, bedarf, sofern eine anteilige Kostentragung des Landkreises sowie der Stadt erwartet wird, deren vorheriger Zustimmung. (II) Die vom Institutum B.M.V. Mindelheim -nachfolgend kurz Institut genannt- dem Schulwerk im Rahmen der Übernahmevereinbarung überlassenen beweglichen Gegenstände (Inventar) werden nur für den Betrieb der Realschule einschließlich schulischer Veranstaltungen genutzt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Regelung. (III)Nicht mit Staatsmitteln erworbenes auszusonderndes Schulinventar wird vorab dem Landkreis und der Stadt zu freier Verwendung angeboten. (IV)Bei Aufgabe der Trägerschaft der Realschule wird das Schulwerk die ihm im Rahmen der Übernahmevereinbarung überlassenen sowie die ersatzbeschafften beweglichen Gegenstände (Inventar) auf Verlangen von Landkreis und Stadt sowie im Einvernehmen mit dem Institut dem künftigen Schul- oder Sachaufwandsträger gleichfalls unentgeltlich überlassen. 8 Änderung der Trägerschaft Sollte das Institut oder die Schwäbische Provinz des Institutum B.M.V. nach Beendigung der Trägerschaft des Schulwerks die Realschule fortführen, so werden der Landkreis und die Stadt dem Institut bzw. der Provinz den Abschluss eines Schulträgervertrages anbieten, der inhaltlich diesem Vertrag entspricht. Stand September

5 9 Vertragsänderungen (I) Die Vertragsparteien werden beim Vollzug dieser Vereinbarung vertrauensvoll zusammenarbeiten und jeweils einvernehmliche Regelungen auftretender Fragen und Schwierigkeiten anstreben. (II) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 10 Teilunwirksamkeit Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) wird/werden unverzüglich (eine) angemessene Regelung(en) vereinbart werden, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt/kommen, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages diese(n) Punkt(e) bedacht hätten. 11 Stiftungs- und kirchenaufsichtliche Genehmigung Diese Vereinbarung bedarf hinsichtlich der Erklärungen des Schulwerks der ausdrücklichen schriftlichen stiftungs- und kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer Augsburg als zuständiger kirchlicher Stiftungsaufsichtsbehörde. Das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung. 12 Fertigungen Von dieser Vereinbarung erhalten der Landkreis, die Stadt, das Institut und die Schwäbische Provinz des Institutum B.M.V., das Schulwerk und die Bischöfliche Finanzkammer Augsburg je zwei Fertigungen. Mindelheim, 10. Dezember 1996 Für den Landkreis Unterallgäu: Mindelheim, Für die Stadt Mindelheim: Dr. Hermann Haisch Landrat Erich Meier 1. Bürgermeister Augsburg, Für das Schulwerk der Diözese Augsburg: Ulrich Haaf Direktor Stand September

6 Vorstehende Vereinbarung wird hiermit stiftungs- und kirchenaufsichtlich genehmigt. Augsburg, Für die Bischöfliche Finanzkammer als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde: i.a. Recken Oberrechtsrätin Anlage 1 Lageplan Schulgebäude Maria-Ward-Realschule Vom Abdruck des Lageplans wurde abgesehen. Stand September

SCHULTRÄGERVERTRAG MARIANUM BUXHEIM GYMNASIUM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG

SCHULTRÄGERVERTRAG MARIANUM BUXHEIM GYMNASIUM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG SCHULTRÄGERVERTRAG MARIANUM BUXHEIM GYMNASIUM DES SCHULWERKS DER DIÖZESE AUGSBURG zwischen dem Landkreis Unterallgäu -Körperschaft des öffentlichen Rechts- mit Sitz in Mindelheim, gesetzlich vertreten

Mehr

SCHULTRÄGERVERTRAG MARISTENKOLLEG MINDELHEIM

SCHULTRÄGERVERTRAG MARISTENKOLLEG MINDELHEIM SCHULTRÄGERVERTRAG MARISTENKOLLEG MINDELHEIM Vereinbarung (Schulträgervertrag) zwischen dem Landkreis Unterallgäu -Körperschaft des öffentlichen Rechts- mit Sitz in Mindelheim, gesetzlich vertreten durch

Mehr

Entwurfsfassung Stand Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Entwurfsfassung Stand Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Anlage 1 zur KT-Vorlage Nr. vom 17.05.2018 Entwurfsfassung Stand 18.04.2018 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und

Mehr

ÜBERSICHT DER SCHULEN IN DER TRÄGERSCHAFT/UNTER BETEILIGUNG DES LANDKREISES

ÜBERSICHT DER SCHULEN IN DER TRÄGERSCHAFT/UNTER BETEILIGUNG DES LANDKREISES ÜBERSICHT DER SCHULEN IN DER TRÄGERSCHAFT/UNTER BETEILIGUNG DES LANDKREISES Vorbemerkung: Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Formen der Beteiligung am Aufwand der unten aufgeführten Schulen: Errichtet

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Schulvertrag. Die vorgenannte(n) Person(en) ist(sind) der/die Erziehungsberechtigte(n) in der Folge auch nur genannt Eltern des Kindes:

Schulvertrag. Die vorgenannte(n) Person(en) ist(sind) der/die Erziehungsberechtigte(n) in der Folge auch nur genannt Eltern des Kindes: Schulvertrag Zwischen dem Verein Montessori-Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.v. Spitalhofstraße 37, 94032 Passau - im Folgenden auch nur genannt die Montessori-Schule" bzw. die Schule" - und 1.

Mehr

Handelsvertretervertrag

Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 13/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 13/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 10.06.2009 Nr. 13/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 55 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zwischen Herrn N.N. N.N.-str. 15 93000 Stadt - Nutzer - und N.N.2 94000 Stadt - Eigentümer- Inhaltsübersicht 1 Vertragsgegenstand 2

Mehr

Schulvertrag. Zwischen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg diese vertreten durch den Stiftungsdirektor vertreten durch die Schulleitung

Schulvertrag. Zwischen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg diese vertreten durch den Stiftungsdirektor vertreten durch die Schulleitung Allgemeinbildendes Gymnasium Sprachliches Profil Musikprofil Integrierte Realschule Aufbaugymnasium Hort an der Schule Aufgabe aller Einrichtungen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg ist die Bildung

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße Köln

Vereinbarung. zwischen. der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße Köln Vereinbarung zwischen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße 10 50668 Köln vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Hans Hobelsberger im Folgenden KatHO NRW genannt und vertreten durch

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Vereinbarung über Elternbeiträge

Vereinbarung über Elternbeiträge Vereinbarung über Elternbeiträge zwischen dem Verein "Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg e.v.", vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Schulleiter des Gymnasiums Panketal,

Mehr

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend

Mehr

Rechtsabteilung Lizenzvertrag

Rechtsabteilung Lizenzvertrag Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger

Mehr

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend

Mehr

Zweckvereinbarung Seite 1 von 3

Zweckvereinbarung Seite 1 von 3 Zweckvereinbarung Seite 1 von 3 Ortsgemeinde C:\Users\gass\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\OIYL6G8M\Zweckvereinbarung Grünschnitt Enkenbach Endversion neu_barbi.doc

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Vereinbarung. Präambel

Vereinbarung. Präambel Vereinbarung Anlage 1 zur Vorlage KT X/77 über die Aufgabenübertragung und Zusammenarbeit bei der Beschulung körperbehinderter Kinder in den Landkreisen Karlsruhe, Calw und Rastatt sowie den Stadtkreisen

Mehr

Albertus-Magnus-Realschule Anerkannte Ersatzschule des Bistums Hildesheim

Albertus-Magnus-Realschule Anerkannte Ersatzschule des Bistums Hildesheim Albertus-Magnus-Realschule Anerkannte Ersatzschule des Bistums Hildesheim Schulvertrag. Ausfertigung _ Name der Schülerin / des Schülers Zwischen Schulvertrag Stand: 2016 1. dem Bischöflichen Stuhl der

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

BESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer

BESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2- Vorbemerkung

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

den Landkreisen Calw, Enzkreis, Germersheim, Karlsruhe, Rastatt, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Baden-Baden und der Stadt Pforzheim

den Landkreisen Calw, Enzkreis, Germersheim, Karlsruhe, Rastatt, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Baden-Baden und der Stadt Pforzheim Anlage 1 zur Vorlage Nr. /2017 an den Kreistag am 20.07.2017 Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Der Oberbürgermeister Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der

Mehr

Schulvertrag. zwischen. der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, Soest (im Folgenden Schule genannt) und

Schulvertrag. zwischen. der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, Soest (im Folgenden Schule genannt) und 1 Schulvertrag zwischen der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, 59494 Soest (im Folgenden Schule genannt) und den/der/dem Erziehungsberechtigten des/der Schüler/in... geboren

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald, Zinzendorfschulen Königsfeld

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald, Zinzendorfschulen Königsfeld Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald, vertreten durch Herrn Bürgermeister Fritz Link, und den Zinzendorfschulen Königsfeld vertreten durch Herrn Geschäftsführenden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und M E R C H A N D I S I N G V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5).

Mehr

Clubmitgliedsvereinbarung

Clubmitgliedsvereinbarung Clubmitgliedsvereinbarung Zwischen Dive Team Euskirchen Tauchsport, Michael Krüger, Pfr.- Frickenschmidt Weg 23, 53881 Euskirchen und -nachfolgend Dive Team genannt - dem Kunden / Mitglied: Name... Adresse

Mehr

Hardware-Kaufvertrag

Hardware-Kaufvertrag 1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

1 Gegenstand der Vereinbarung / Aufgabenwahrnehmung

1 Gegenstand der Vereinbarung / Aufgabenwahrnehmung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach 23 Abs. 2 Satz 2 GKG zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben zur Umsetzung des Konzeptes zur inhaltlichen Erschließung des Areals

Mehr

Neufassung. der. Vereinbarung

Neufassung. der. Vereinbarung Landkreis München Gemeinde Gräfelfing Neufassung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gräfelfing, Landkreis München, - im Folgenden "Gemeinde" genannt - vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Uta

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn Betreuungsvertrag (basierend auf der Leistungsvereinbarung gemäß 75 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung) Zwischen

Mehr

Schulvertrag. und dem Schüler/der Schülerin geboren am in Konfession: (im Folgenden Schüler/Schülerin genannt)

Schulvertrag. und dem Schüler/der Schülerin geboren am in Konfession: (im Folgenden Schüler/Schülerin genannt) Schulvertrag zwischen dem Schulwerk der Diözese Augsburg - Stiftung des öffentlichen Rechts - mit Sitz in Augsburg als Träger des/der (im Folgenden Schule genannt), hier vertreten durch Frau/Herrn als

Mehr

Privater Darlehensvertrag

Privater Darlehensvertrag Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer

Mehr

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Zwischen der Stadt Lippstadt vertreten durch a) Herrn Stadtdirektor Kaster b) Herrn Ersten Beigeordneten Lücke und dem Kreis Soest vertreten durch a) Herrn Oberkreisdirektor

Mehr

Vertrag. namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, vertreten durch den Hessischen Kultusminister,

Vertrag. namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, vertreten durch den Hessischen Kultusminister, Vertrag zwischen dem Verband Bildungsmedien e.v., namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, Zeppelinallee 33, 60325 Frankfurt am Main - nachfolgend: VBM - und dem Land Hessen, vertreten durch den

Mehr

VERTRAG. zwischen dem Verband Bildungsmedien e.v., namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, Zeppelinallee 33, Frankfurt am Main

VERTRAG. zwischen dem Verband Bildungsmedien e.v., namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, Zeppelinallee 33, Frankfurt am Main VERTRAG zwischen dem Verband Bildungsmedien e.v., namens und in Vollmacht seiner Mitgliedsverlage, Zeppelinallee 33, 60325 Frankfurt am Main nachfolgend: VBM und dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen

Mehr

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Honorarvereinbarung. zwischen

Honorarvereinbarung. zwischen ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn

Mehr

Stadtwerke Nortorf AöR

Stadtwerke Nortorf AöR Stadtwerke Nortorf AöR Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach 18 GkZ zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung für zwei Teilbereiche des Gebietes der Gemeinde Schülp b. Nortorf auf die Stadtwerke

Mehr

in der im Betreff angeführten Angelegenheit ergeht folgender BESCHEID: 3. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.

in der im Betreff angeführten Angelegenheit ergeht folgender BESCHEID: 3. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben. Amtliche Bekanntmachung Die Gemeinde Oberbösa hat mit der Verwaltungsgemeinschaft Greußen eine Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Straßenreinigungs-, des Sondernutzungswesens

Mehr

Schulvertrag. - einerseits - und. der Schülerin: geboren am: in: wohnhaft in: Konfession:

Schulvertrag. - einerseits - und. der Schülerin: geboren am: in: wohnhaft in: Konfession: Schulvertrag Die St. Marien-Schulen der Schulstiftung der Diözese Regensburg sind katholische Schulen in freier Trägerschaft gemäß can. 803 des Codex Iuris Canonici und Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes

Mehr

Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen

Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen zwischen perpedalo Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Auftraggeber Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon:

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung. (1) Der Inhaber betreibt unter der Bezeichnung ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck ist.

Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung. (1) Der Inhaber betreibt unter der Bezeichnung ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck ist. Mustervertrag Die Unterzeichnenden 1. - nachfolgend als "Inhaber" bezeichnet - 2. - nachfolgend als "Beteiligter" bezeichnet - schließen mit Wirkung vom folgenden Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung

Mehr

zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin,

zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin, nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen

Mehr

Mietvertrag Unterstellplatz

Mietvertrag Unterstellplatz Mietvertrag Unterstellplatz Zwischen Vermieter mystorage-guestrow.de Fricke GmbH Zum Birkenkreuz 4 37412 Herzberg und Mieter/in Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Land E-Mail Telefon wird folgender Mietvertrag

Mehr

Schulvertrag. und. der Schülerin: geboren am: in: wohnhaft in: wohnhaft in: sowie den eben genannten Erziehungsberechtigten selbst

Schulvertrag. und. der Schülerin: geboren am: in: wohnhaft in: wohnhaft in: sowie den eben genannten Erziehungsberechtigten selbst Schulvertrag Die St. Marien-Schulen der Schulstiftung der Diözese Regensburg sind katholische Schulen in freier Trägerschaft gemäß can. 803 des Codex Iuris Canonici und Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - "Vertrag" - zwischen ALBA Group plc & Co. KG, Berlin - "ALBA Group KG" - und INTERSEROH SE, Köln - "INTERSEROH" - 1 1 Leitung 1.1 INTERSEROH unterstellt die

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

VERTRAG. über die Regelung der Rechtsverhältnisse an den von der Gemeinde erstellten Kindergartengebäuden und des Betriebs der Kindergärten.

VERTRAG. über die Regelung der Rechtsverhältnisse an den von der Gemeinde erstellten Kindergartengebäuden und des Betriebs der Kindergärten. S e i t e 1 VERTRAG zwischen der Bürgerlichen Gemeinde Gärtringen - nachstehend als Gemeinde bezeichnet - vertreten durch den Bürgermeister und der Evangelischen Kirchengemeinde Gärtringen - nachstehend

Mehr

Vereinbarung. über die Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung von Kindern an der Volksschule Lauben

Vereinbarung. über die Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung von Kindern an der Volksschule Lauben Vereinbarung über die Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung von Kindern an der Volksschule Lauben Bitte füllen Sie diese Anmeldung vollständig aus und geben Sie das Formular in der Mittagsbetreuung

Mehr

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende

Mehr

FT 1844 Freiburg Sportgrundschule

FT 1844 Freiburg Sportgrundschule FT 1844 Freiburg Sportgrundschule Schwarzwaldstraße Schwarzwaldstrasse 183-79117 183 79117 Freiburg Freiburg Tel. 0761/368 Tel. 0761 88 / 89-12 36888890 Fax 0761/38 Fax 99 / 38991879 18-79 E-Mail: sekretariat@ft-sportgrundschule.de

Mehr

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901,

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, - nachstehend Organträgerin genannt - und

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

V E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und. Firma. (nachfolgend "Vertragspartner").

V E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend Verein ) und. Firma. (nachfolgend Vertragspartner). V E R T R A G zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und Firma (nachfolgend "Vertragspartner"). www.senner-gemeinschaft.de Präambel Der Verein ist Ausrichter der JalouCity

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG Vollmachtgeber Name / Firma Versicherungsmakler Jörg Blunk Name / Firma Straße / Nr. Paul-Gerhardt-Str. 1 Straße / Nr. PLZ / Ort 15827 Blankenfelde Mahlow PLZ / Ort 1. VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen Nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts in Hessen 171 Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen (ABl.

Mehr

Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.

Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r. Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg z w i s c h e n Name, Vorname Straße / Nr. Mitglieds-Nr. nachstehend als Glasfaserkunde bezeichnet u n d d

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr