EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN"

Transkript

1 23. EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 4/2011 vom 04. Juli 2011 Kurzinformationen Öffnungszeiten während Sommerferien Die Schalter- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung sind während den Sommerferien, das heisst von Montag, 11. Juli 2011 bis Freitag, 12. August 2011, reduziert wie folgt: Montag Mittwoch Uhr Nachmittag geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Nachmittag geschlossen Wir wünschen allen eine schöne Sommerzeit. Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2011 An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2011 nahmen 14 Stimmberechtigte teil. Die Verwaltungsrechnung 2010, abschliessend mit einem Ertragsüberschuss von Fr wurde einstimmig genehmigt. Feuerwehr Jede Feuerwehr des Kantons Bern muss bis spätestens am 01. Januar 2013 die Mindestanforderungen der Gebäudeversicherung eigenständig erfüllen. Diese bilden die Grundlage für die Betriebsbeiträge an die Feuerwehren. Durch bessere Ausrüstung (z.b. Wärmebildkamera, eigene Atemschutzgruppe, Tanklöschfahrzeug, Überdrucklüfter, Rauchvorhänge etc.) sollen die Feuerwehren schlagkräftiger werden. Die Feuerwehr Oberhünigen ist zu klein, um diese Mindestanforderungen zu erfüllen. Daher wurden Abklärungen mit den Nachbargemeinden bezüglich einem Zusammenschluss vorgenommen. Der Gemeinderat hat anschliessend auf Antrag der Kommission öffentliche Sicherheit beschlossen, die Fusionsverhandlungen mit der Feuerwehr Konolfingen aufzunehmen. Mit der Feuerwehr Konolfingen besteht bereits seit längerer Zeit ein Zusammenarbeitsvertrag. Zum Teil fanden bereits gemeinsame Übungen statt. Die Feuerwehr Konolfingen hat ein hohes Niveau, ist sehr gut

2 - 2 - ausgerüstet und auch sehr gut organisiert. Für die weiteren Abklärungen wurden zwei Gruppen gebildet. Die eine Gruppe (Gemeinderat, Verwaltung) wird den Zusammenarbeitsvertrag aushandeln und alle rechtlichen Grundlagen abklären. Die zweite Gruppe (Feuerwehrkommandant, Feuerwehrangehörige) wird zusammen mit den Feuerwehrverantwortlichen von Konolfingen das Organisatorische festlegen. Ziel ist, die Fusion per 01. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Der rechtliche Beschluss wird voraussichtlich der Gemeindeversammlung im Dezember 2011 vorgelegt. Personelles Annette Zürcher hat ihre Stelle als Finanzverwalterin der Gemeinden Zäziwil und Oberhünigen am 15. Juni 2011 angetreten. Sie leitet die Finanzabteilung mit den zugewiesenen Aufgabenbereichen. Der Gemeinderat und das ganze Verwaltungsteam heissen Annette Zürcher herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start und viel Erfolg bei den verantwortungsvollen Aufgaben. Am 30. Juni 2011 trat Elisabeth Rentsch nach langjährigem Einsatz im Dienste der Gemeinde in den Ruhestand. Für den neuen Lebensabschnitt wünschen wir Elisabeth und ihrer Familie alles Gute und weiterhin viel Spass bei ihren Freizeitbeschäftigungen. Nach ihrer dreijährigen Lehrzeit zur Kauffrau bei der Gemeindeverwaltung hat Marlen Reinhard die Prüfung mit Erfolg bestanden. Wir gratulieren ihr ganz herzlich zum guten Prüfungsresultat und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute! Marlen Reinhard wird nach ihrer Lehrzeit befristet bis Ende Oktober 2011 bei der Gemeindeverwaltung arbeiten. Ab August 2011 wird Stefanie Zaugg aus Freimettigen die Lehre als Kauffrau in der Gemeindeverwaltung antreten. Wir wünschen Stefanie Zaugg bereits heute alles Gute und viel Freude beim Erlernen des Berufes. Erteilte Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Gerber Walter, Dorfstrasse 22, 3504 Oberhünigen; Umbau Wohnteil Bauernhaus Dorfstrasse 18, Einbau Schnitzelheizung in bestehenden Schweinestall

3 - 3 - Verteilkonzept Kaliumiodidtabletten Bei Ereignissen mit einer Freisetzung von radioaktivem Jod werden den Einwohnerinnen und Einwohnern Kaliumiodidtabletten abgegeben. In der Zone 3 (Entfernung zum Kernkraftwerk Mühleberg über 20 km) sind die Tabletten seit Herbst 2010 bis auf Stufe des Verwaltungskreises Bern-Mittelland dezentralisiert worden und zentral eingelagert. Eine Feinverteilung der Tabletten erfolgt erst im Ereignisfall. Die Abgabestelle in der Gemeinde ist nach dem beschlossenen Verteilkonzept beim Schulhaus vorgesehen. Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt im Ereignis über die Sirenen. Feuerbrandkontrolle Im Juni und August sind die Feuerbrandkontrolleure unterwegs. Sie kontrollieren Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allfälligen Feuerbrandbefall. Was ist Feuerbrand? Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Äpfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name Feuerbrand ). Bei feuchtwarmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, so dass die Bakterien sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet werden. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Was ist zu tun bei einem Verdachtsfall? Verdächtige Pflanze nicht berühren es besteht Verschleppungsgefahr! In Gebieten mit Feuerbrand sind Werkzeuge nach jeder Pflanze zu desinfizieren. Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Bei Neuanpflanzung ist bis auf weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen zu verzichten. Feuerbrand ist meldepflichtig! Die Meldung hat an eine Kontaktpersonen zu erfolgen:

4 - 4 - Kontaktpersonen Hans Rudolf Schüpbach, Eichiweg 56, 3532 Zäziwil Telefon Urs Grunder, Lenzligenweg 15, 3532 Zäziwil Telefon Gemeindeverwaltung Zäziwil Telefon Weitere Informationen und Bilder finden Sie auch unter Problempflanzen Kennen Sie den Riesenbärenklau, den japanischen Knöterich, die aufrechte Ambrosia, das drüsige Springkraut, die Goldrute, das Jakobs-Kreuz-Kraut oder die Disteln? All diese Pflanzen sind für unser Ökosystem ein Problem. Das Jakobs-Kreuz-Kraut ist für die Tiere giftig, auch in getrocknetem Zustand. Die Ambrosia Pollen sind sehr allergen. Die Disteln werden durch den Wind grossflächig verteilt. Der Riesenbärenklau, der japanische Knöterich, das drüsige Springkraut, die Goldrute sowie die Disteln verdrängen die angestammte Flora und verbreiten sich schnell. Bekämpfung Jede Person ist in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst verantwortlich. Die Gemeinden können die Rodung der Problempflanzen anordnen. Bei der Ambrosia besteht eine Meldepflicht. Information Bei der Gemeindeverwaltung liegen Infoblätter auf. Unter Rubrik invasive gebietsfremde Pflanzen / schwarze Liste sind die Pflanzen verzeichnet. Jakobskreuzkraut: Rubrik Kreuzkräuter. Hinterlassenenrenten Informationen der AHV-Zweigstelle Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente, - wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) haben. Als Kinder gelten auch im gemeinsa-

5 - 5 - men Haushalt lebende Kinder des verstorbenen Ehegatten, die durch dessen Tod Anspruch auf eine Waisenrente haben. Das gleiche gilt für Pflegekinder, die bisher von den Ehegatten betreut wurden, sofern sie von der Witwe später adoptiert werden. - wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Wenn sie mehrmals verheiratet waren, werden die Ehejahre zusammengezählt. Für vom Verstorbenen geschiedene und nicht wieder verheiratete Frauen besteht nur Anspruch auf eine Witwenrente unter folgenden Voraussetzungen: - sie haben Kinder und die geschiedene Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert; - sie waren bei der Scheidung älter als 45 Jahre und die geschiedene Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert, - das jüngste Kind vollendet sein 18. Altersjahr, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist. Witwerrenten an nicht wieder verheiratete Männer werden nur ausgerichtet, bis das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet hat. Der Rentenanspruch auf Waisenrenten besteht bis zum 18. Altersjahr des Kindes. Für in Ausbildung stehende Waisen kann die Waisenrente bis längstens zum vollendeten 25. Altersjahr beansprucht werden. Hilflosenentschädigungen In der Schweiz wohnhafte AltersrentnerInnen können eine Hilflosenentschädigung beanspruchen, wenn sie seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind. Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades besteht nur dann, wenn die hilflose Person zu Hause gepflegt wird. Massgebend für den Grad der Hilflosigkeit ist das Ausmass, in dem die versicherte Person in den alltäglichen Lebensverrichtungen eingeschränkt ist und dauernder Pflege oder persönlicher Über-wachung bedarf. Ansprüche auf Hilflosenentschädigung oder Hilfsmittel sind bei derjenigen Ausgleichskasse anzumelden, welche die Altersrente ausrichtet. Zuständig für den Entscheid ist die IV-Stelle im Wohnsitzkanton. Hilfsmittel Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel: Perücken, Hörgeräte für ein Ohr, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serien-Schuhe, Rollstühle ohne Motor.

6 Betreuungsgutschriften Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern den anspruchsberechtigten versicherten Personen bei der Berechnung der Höhe ihrer Rente angerechnet. Sie verbessern somit die künftige Rentenhöhe. Anspruch auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift haben Personen, die in gemeinsamem Haushalt (bzw. auch im gleichen Gebäude oder auf einem benachbarten Grundstück wie z. B. im Stöckli) nahe Verwandte mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung von mindestens mittlerem Grad dauernd betreuen. Werden Personen nur über das Wochenende, in den Ferien oder an Einzeltagen beherbergt, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschrift. Bei einem Aufenthalt von insgesamt rund 180 Tagen pro Jahr im Haushalt der betreuenden Person besteht hingegen ein Anspruch. Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum Erreichen des AHV-Alters der betreuenden Person jeweils am Ende eines Kalenderjahrs bei der AHV- Zweigstelle mit amtlichem Formular geltend gemacht werden. Wird der Anspruch nicht geltend gemacht, verwirkt er nach 5 Jahren. Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift und eine Betreuungsgutschrift geltend gemacht werden. Für betreuende Personen mit Kindern unter 16 Jahren geht der Anspruch auf Erziehungsgutschriften vor. Weitere Informationen und Auskünfte Im Internet unter oder bei der AHV-Zweigstelle, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgibt. Bedarfsabklärung Tagesschule Die Gemeinden sind verpflichtet, eine jährliche Abklärung bezüglich dem Bedürfnis nach einer Tagesschule durchzuführen. Im Frühling hat die Schulkommission den betroffenen Familien einen entsprechenden Fragebogen zugesandt. Die Auswertung der Fragebogen zeigte, dass im Moment kein Bedürfnis nach einem Tagesschulangebot vorhanden ist. Zum Schluss Denke daran, dass Schweigen manchmal die beste Antwort ist. Redaktion: Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, Tel

Kurzinformation zur AHV

Kurzinformation zur AHV Kurzinformation zur AHV AUSGLEICHSKASSE LUZERN FO 2019 s i c h e r. s o z i a l. s t a r k. Beiträge an die AHV Informationen Obligatorisch versichert sind Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben

Mehr

Kurzinformation zur AHV. WAS wenn es soweit ist

Kurzinformation zur AHV. WAS wenn es soweit ist Kurzinformation zur AHV WAS wenn es soweit ist 1 Inhalt Beiträge an die AHV Beiträge an die AHV 2 AHV-Beiträge bei vorzeitiger Pensionierung 3 Individuelles Konto 3 Meldepflicht 3 Beiträge für Nichterwerbstätige

Mehr

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente 3.03 Stand am 1. Januar 2006 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

Pflanzenschutztagung 2. April Feuerbrand

Pflanzenschutztagung 2. April Feuerbrand Pflanzenschutztagung 2. April 2019 Feuerbrand Feuerbrand in Salzburg Geschichte Feuerbrand Wirtspflanzen - Feuerbrand In unseren Gebieten gelten folgende Nutzgehölze als Wirtspflanzen: Apfel (Malus) Birne

Mehr

3.03 Stand am 1. Januar 2014

3.03 Stand am 1. Januar 2014 3.03 Stand am 1. Januar 2014 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung

5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung 5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung Ausgangslage: Nicht nur in der beruflichen Vorsorge, sondern ebenso im Bereich der ersten Säule (AHV/IV) wirkt sich eine Ehescheidung auf die zukünftigen

Mehr

3.01 Stand am 1. Januar 2012

3.01 Stand am 1. Januar 2012 3.01 Stand am 1. Januar 2012 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Altersrenten 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 4/2015 vom 17. Juli 2015 Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. August 2015 Der Gemeinderat hat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung angesetzt

Mehr

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen 3.01 Leistungen der AHV Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht

Mehr

Tarife, Ansätze, Grenzbeträge

Tarife, Ansätze, Grenzbeträge Tarife, Ansätze, Grenzbeträge Leistungen Wesentlichste Beträge 2012 AHV / IV Renten Alters- und Invalidenrente Alters- und Invalidenrente CHF 1'160.-- CHF 2 320.-- AHV-/ IV-Rente für Witwe(r) AHV-/ IV-Rente

Mehr

3.03 Stand am 1. Januar 2011

3.03 Stand am 1. Januar 2011 3.03 Stand am 1. Januar 2011 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV)

Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) 11.1.02. Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) Rechtsgrundlagen Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind: Art. 111 BV Art. 112 BV Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember

Mehr

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung Romana Zimmermann, Leiterin Rechtsdienst Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug Das System der Schweizer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule

Mehr

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen 3.01 Leistungen der AHV Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Stand am 1. Januar 2019 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht

Mehr

Stand am 1. Januar 2007

Stand am 1. Januar 2007 3.01 Stand am 1. Januar 2007 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV 1 Altersrenten Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

Merkblatt Begünstigung für das Todesfallkapital Für Ihre soziale Sicherheit

Merkblatt Begünstigung für das Todesfallkapital Für Ihre soziale Sicherheit Merkblatt Begünstigung für das Todesfallkapital Für Ihre soziale Sicherheit Wann richtet die SVE ein Todesfallkapital aus? Stirbt ein Versicherter oder Bezüger einer Alters- bzw. Invalidenrente, so wird

Mehr

Merkblatt zur Begünstigung für das Todesfallkapital. Für Ihre soziale Sicherheit

Merkblatt zur Begünstigung für das Todesfallkapital. Für Ihre soziale Sicherheit Merkblatt zur Begünstigung für das Todesfallkapital Für Ihre soziale Sicherheit 1 Wann richtet die SVE ein Todesfallkapital aus? Stirbt ein Versicherter oder Bezüger einer Alters- bzw. Invalidenrente,

Mehr

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Dokumentation Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Januar 2016 Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis Was sind Ergänzungsleistungen? 3 Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Mehr

Merkblatt Todesfallkapital / Leistungen bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Für Ihre soziale Sicherheit

Merkblatt Todesfallkapital / Leistungen bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Für Ihre soziale Sicherheit Merkblatt Todesfallkapital / Leistungen bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft Für Ihre soziale Sicherheit Wann richtet die SVE ein Todesfallkapital aus? Stirbt ein Versicherter oder Bezüger einer Alters-

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

ALLES GUTE ZUM NEUEN JAHR

ALLES GUTE ZUM NEUEN JAHR Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 57 und der Gemeindeverwaltung Kiesen Dezember 2009 Worte des Gemeindepräsidenten...Seite 1 Aus den Sitzungen des Gemeinderates...Seite 2 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung...Seite

Mehr

Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit

Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit 1) Begriffserklärung Erstauftreten Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr

Mehr

Lebenspartnerrente. Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag

Lebenspartnerrente. Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag Lebenspartnerrente Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag bei der Pensionskasse hinterlegt, kann der Lebenspartner eine Rente geltend machen Welche Voraussetzungen

Mehr

Antrag für eine Rentenvorausberechnung

Antrag für eine Rentenvorausberechnung Antrag für eine Rentenvorausberechnung Antrag Gewünscht wird eine Vorausberechnung für eine Altersrente (in diesem Fall müssen die Fragen in Ziffer 7 vollständig beantwortet werden) Invalidenrente Hinterlassenenrente

Mehr

294 Luzerner Kantonsblatt Nr. 5 vom 2. Februar 2019

294 Luzerner Kantonsblatt Nr. 5 vom 2. Februar 2019 294 Luzerner Kantonsblatt Nr. 5 vom 2. Februar 2019 Ausgleichskasse Informationen WAS Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2019 Rentenerhöhung Per 1. Januar 2019 wurden die Renten um durchschnittlich

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2019, 13. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2019, 13. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2019, 13. Auflage Alles über die AHV Autoren: Andreas Dummermuth Hans Jürg Herren Rolf Lindenmann Herausgeberin: Informationsstelle

Mehr

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN 1 Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus: Altersrente - Zusatzrente

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen 1.2007 Stand am 1. Januar 2007 Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Invasive Neophyten die ungebetenen Gäste. Tipps für den richtigen Umgang mit exotischen Problempflanzen

Invasive Neophyten die ungebetenen Gäste. Tipps für den richtigen Umgang mit exotischen Problempflanzen Invasive Neophyten die ungebetenen Gäste Tipps für den richtigen Umgang mit exotischen Problempflanzen Die wichtigsten Problempflanzen auf einen Blick 4 Schwarze Liste und Watch-Liste 6 Tipps und Hinweise

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde April 2015

Mitteilungen der Gemeinde April 2015 Mitteilungen der Gemeinde April 2015 (Foto: Nicole Abplanalp, 15.04.2015) Inhalt 1. Personal Nicole Abplanalp stellt sich vor... 2 2. Altersrente... 3 3. Ergänzungsleistung... 4 4. Richtlinien für baubewilligungsfreie

Mehr

4.13 Stand am 1. Januar 2013

4.13 Stand am 1. Januar 2013 4.13 Stand am 1. Januar 2013 Hilflosenentschädigungen der IV Allgemeines 1 Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (ankleiden, auskleiden,

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug 3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug Stand am 1. Januar 2019 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 (VARIANTE)

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 (VARIANTE) REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 (VARIANTE) E N T W U R F 1 7. S E P T E M B E R 2 0 0 9 N R. 8 3 0 INHALT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Finanzierung

Mehr

Pflanzenschutzinformation. Feuerbrandsituation 2012

Pflanzenschutzinformation. Feuerbrandsituation 2012 Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Pflanzenschutzinformation Pflanzengesundheitskontrolle 04/2012 Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: (0335) 5602102 Fax: (0331) 275483577 Bearbeiter:

Mehr

Anmeldung für eine Altersrente

Anmeldung für eine Altersrente Anmeldung für eine Altersrente 1. Personalien 1.1 Auch als ledige Person 1.2 Alle Vornamen 1.3 1.4 Versichertennummer 1.5 Geschlecht männlich weiblich 1.6 Zivilstand ledig verheiratet eingetragene verwitwet

Mehr

INFORMATION ÜBER DEN FEUERBRAND!

INFORMATION ÜBER DEN FEUERBRAND! INFORMATION ÜBER DEN FEUERBRAND! >> Was ist der Feuerbrand? >> Welche Pflanzen werden vom Feuerbrand befallen (Wirtspflanzen)? >> Krankheitssymptome des Feuerbrandbefalles >> Übertragung des Feuerbrandes

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004 4.02 Stand am 1. Januar 2004 Taggelder der IV 1 Allgemeines Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der

Mehr

Gemeinde Mirchel Eiche Blatt Informationen August

Gemeinde Mirchel Eiche Blatt Informationen August Gemeinde Mirchel e h c i E t t a l -B Informationen 3 2011 August Aus dem Gemeindehaus Gemeindeversammlung vom 24.6.2011 Ergebnisse Die anwesenden 11 Stimmberechtigten fassten folgende Beschlüsse: Jahresrechnung

Mehr

Anmeldung für eine Altersrente

Anmeldung für eine Altersrente Bitte die Dokumente nicht zusammenheften Anmeldung für eine Altersrente 1. Personalien 1.1 1.2 Alle Vornamen 1.3 1.5 Geschlecht männlich weiblich 1.4 Versichertennummer 1.6 Zivilstand ledig verheiratet

Mehr

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6 Abendweg, 6000 Luzern 6 www.pklk.ch Anpassungen des Reglements der PKLK per. Januar 06 VERGLEICH BISHER / NEU DER WESENTLICHSTEN ANPASSUNGEN Inhaltsverzeichnis. Bemerkungen zur Senkung des Umwandlungssatzes

Mehr

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren 3.04 Stand am 1. Januar 2005 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

Familienzulagen ab 2019

Familienzulagen ab 2019 Familienzulagen ab 2019 WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 Telefon +41 41 375 05 05 www.was-luzern.ch Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 345

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 345 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 25.04.2014 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Pensionskasse Syngenta. Hinterlassenenleistungen

Pensionskasse Syngenta. Hinterlassenenleistungen Pensionskasse Syngenta Hinterlassenenleistungen Hinterlassenenleistungen Beim Tod eines Versicherten richtet die Pensionskasse Syngenta Hinterlassenenleistungen aus. Folgende Informa tionen sollen Ihnen

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE EINWOHNERGEMEINDE GAMPELEN REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde Gampelen 2 REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Die Einwohnergemeinde

Mehr

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan A Ausgabe 2006 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung 3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Feuerbrand im Anmarsch jeden Verdacht sofort melden

Feuerbrand im Anmarsch jeden Verdacht sofort melden Feuerbrand im Anmarsch jeden Verdacht sofort melden Alle Obstbaumbesitzer werden um genaue Kontrolle ihrer Bestände auf Feuerbrand gebeten. Feuerbrand ist der Behörde zu melden! Nachdem es in den letzten

Mehr

Beratungsstelle

Beratungsstelle Nummer Die Vorliegende Broschüre gibt Ihnen einen groben Überblick über die verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle der Stiftung

Mehr

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 1.2019 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 Stand am 1. Januar 2019 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2019 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

3.01 Stand am 1. Januar 2014

3.01 Stand am 1. Januar 2014 3.01 Stand am 1. Januar 2014 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Altersrenten 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Leitfaden zur Antragstellung von Betreuungsgutscheinen Gültig ab 1. August 2016 Gemeinderat Niederlenz Finanzverwaltung Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Stand am 1. Januar 2006

Stand am 1. Januar 2006 3.01 Stand am 1. Januar 2006 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV 1 Altersrenten Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch uwe.koch@zhaw.ch Inhaltsübersicht Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz Kurzübersicht über die Leistungen der AHV Ergänzungsleistungen zur AHV -

Mehr

System der Altersvorsorge Schweiz

System der Altersvorsorge Schweiz Stuttgart, 17. Oktober 2017 System der Altersvorsorge Schweiz Vorbemerkung zu den Zahlen Wechselkurs CHF-Euro = fast Parität Kaufkraftverhältnis = 1 : 2 «Lohn» in unserem Verständnis ist immer Bruttolohn

Mehr

vom 24. April 2001 Art. 1 Anwendungsbereich

vom 24. April 2001 Art. 1 Anwendungsbereich 831.135.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 85 ausgegeben am 30. April 2001 Verordnung vom 24. April 2001 über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Eine Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar ist

Eine Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar ist Seite 79 Traktandum 5 Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar (Reglement über das

Mehr

Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats

Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats 181.110 Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats vom 8. Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Besoldungen

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23 Inhaltsverzeichnis Vorwort von Flavio Cotti, Bundesrat 9 Einleitung des Herausgebers 11 1 Die AHV von gestern bis morgen 13 1.1 Die Entstehung 13 1.2 Der Ausbau 15 1.3 Die Konsolidierung 20 1.4 Ausblick

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017

Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017 Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017 (Foto: Blick von Winterröscht in Richtung Thunersee vom 16.11.2017, Lukas Schärer, Ranger Habkern) Inhalt 1. Öffnungszeiten über die Feiertage... 2 2. Personal...

Mehr

Infra-Veranstaltung Frau und Finanzen Altersvorsorge 1. Säule - AHV

Infra-Veranstaltung Frau und Finanzen Altersvorsorge 1. Säule - AHV Infra-Veranstaltung Frau und Finanzen Altersvorsorge 1. Säule - AHV Andreas Jäger Abteilungsleiter Beiträge und Leistungen Stv. Direktor Tel. direkt 238 16 45 E-Mail andreas.jaeger@ahv.li Telefon 00423

Mehr

Hilflosenentschädigung

Hilflosenentschädigung Hilflosenentschädigung Anspruchsvoraussetzungen Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz Kunden, die seit mindestens einem Jahr in erheblichem Ausmass hilflos sind

Mehr

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007 Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung

Mehr

x--anrede Original Empfänger--x 1048

x--anrede Original Empfänger--x 1048 3804R / Hilflo senent schäd igung AH V / Ablehnung einer HE AHV leichten Grad es (im H eim) Hilflosenentschädigung für Erwachsene Versicherungsmässige Voraussetzungen IV und AHV (VmV nicht erfüllt) Abweis

Mehr

Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018

Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018 Nr. 3 vom 20. Januar 2018 155 '!&o%.':'%"!äj»» ">'W&i y.- "",? %' -.?'hg JA"? 'i"!!" a"?s, 'i Ausgleichskasse Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018 Vereinfachfes Abrechnungsverfahren

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Für die vom GAV über die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich 3.06 Stand am 1. Januar 2007 Rentenvorausberechnung Auskunft über zu erwartende Rente 1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Invasive Neophyten Konzept für den Umgang mit gebietsfremden invasiven Pflanzen in der Gemeinde Meikirch

Invasive Neophyten Konzept für den Umgang mit gebietsfremden invasiven Pflanzen in der Gemeinde Meikirch Arbeitsgruppe Landschaft und Biodiversität Invasive Neophyten Konzept für den Umgang mit gebietsfremden invasiven Pflanzen in der Gemeinde Meikirch Invasive Neophyten sind Problempflanzen Neophyten sind

Mehr

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 AUSGABE 11. NOVEMBER 1993 NR. 830 INHALT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Finanzierung 3 II. AHV/IV-BEIHILFE 3 Art.

Mehr

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Mehr

1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus:

1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus: MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER IV Stand am 1. Januar 2014 LEISTUNGSARTEN 1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus: Eingliederungsmassnahmen Invalidenrenten

Mehr

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen 2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe

Mehr