WASSERKRAFT Das Magazin des Vereins Kleinwasserkraft Österreich

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1 WASSERKRAFT Das Magazin des Vereins Kleinwasserkraft Österreich Das neue RegierungsprogrammSeite 2 Österreichische Post AG / Sponsoring Post 03Z S Verlagspostamt 1070 Wien Foto: Fotolia Ausgabe 43/März 2014 Ökostrom- und Umweltförderung 2014 Seite 8 Minister Andrä Rupprechter im Interview Seite 10 OeMAG: Neue Regelung zur Umsatzsteuer Seite 14 Blick in die Bundesländer: Steiermark Seite 24

2 EDITORIAL AKTUELL Liebe Wasserkraft-FreundInnen! Christoph Wagner Präsident Kleinwasserkraft Österreich Prüfen Sie sehr genau, ob Ihre Fischwanderhilfe schon jetzt das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Christoph Wagner Die Einstellung der Förderung für Fischwanderhilfen und der Preisverfall bei elektrischer Energie müssen dazu führen, dass man über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nachdenkt. Es ist unzumutbar, dass KraftwerksbetreiberInnen teilweise 10 Jahre lang ihre Erlöse in die Errichtung einer Fischwanderhilfe stecken müssen, um danach möglicherweise zu erfahren, dass diese nicht dem Stand der Technik entspricht. Großen Ärger bereitet uns die Tatsache, dass selbst Fischwanderhilfen, die vor fünf bis sechs Jahren geplant wurden, offensichtlich nicht mehr den behördlichen Gefallen finden. In manchen Fällen fragt man sich, ob nicht dabei der Grundgedanke der Wasserrahmenrichtlinie vergessen wurde. Grundsätzlich wollen wir alle einen guten Zustand der Gewässer, nur der Weg dorthin ist oft nicht nachvollziehbar. Der vorhandene Leitfaden kann daher nur eine Anleitung sein und schließt eine fachliche Beurteilung der Einzelanlage nicht aus. Grundsätzlich gilt aber, dass bei Vorhandensein einer Fischwanderhilfe die Funktion nachzuweisen ist und eine Beurteilung nach einzelnen Zentimetern nicht dem guten Zustand dient. Lassen Sie sich daher nicht alles einreden, sondern prüfen Sie sehr genau, ob Sie mit dem Bestand bereits das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen können. Ich werde mich bemühen, dass man entweder ausreichend Fördermittel zur Verfügung stellt oder die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie so lange verschiebt, bis durch erzielbare Erlöse eine wirtschaftlich verträgliche Umsetzung möglich ist. Bei Problemen wenden Sie sich an unser Büro, damit wir Ihre Erfahrung mit Behörden auch kennen und dementsprechend reagieren können. Was die Kleinwasserkraft in Österreich Eine neue Re Schon knapp ein halbes Jahr ist es her, dass der österreichische Souverän seine Vertreter in den Nationalrat gewählt hat. Die Wahl am 29. September 2013 brachte eine etwas reduzierte Mandatsstärke für die ehemaligen Großparteien SPÖ und ÖVP und Gewinne für die Opposition. Neu ins Parlament zogen die Neos und das Team Stronach ein. Das BZÖ schied aus, blieb knapp unter der 4-Prozent-Hürde. Nach relativ kurzen Verhandlungen und der Abwägung von neuen Konstellationen mit bis zu drei Parteien für die Regierungsbildung kam es doch zur Fortsetzung der Koalition von SPÖ und ÖVP. Kontakt: Tel.: , Christoph Wagner, Präsident Kleinwasserkraft Österreich 2 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

3 KOMMENTAR Verrückter Strommarkt in der EU! zu erwarten hat gierung im Amt Fotos: Kleinwasserkraft, Buchsbaum, Fotolia Zusammen kommen diese beiden Regierungsparteien erneut unter die 2/3-Grenze, diesmal mit 99 Mandaten statt der notwendigen 122, die für die Verabschiedung von Verfassungsbestimmungen notwendig sind. Änderungen des Ökostromgesetzes sind zum Beispiel nur mit 2/3-Mehrheiten möglich, sofern sie Verfassungsbestimmungen berühren, was meist der Fall ist. Somit sind entweder zumindest die Stimmen der Grünen oder der Freiheitlichen notwendig, um Verfassungsänderungen zu ermöglichen. Mit Neos und dem Team Stronach zusammen wäre es auch möglich. Wie oft diese Variante zustande kommt, wird sich weisen. Bei der alten und neuen SPÖ-ÖVP-Koalition wurden einige Ministerposten neu besetzt. Nachdem es rund um die Zeit der letzten Kleinwasserkrafttagung im Oktober noch geheißen hatte, dass neue Superministerien geschaffen werden könnten, blieben die Kompetenzen im Wesentlichen so, wie sie waren. Nur die Verschiebung der Wissenschaft zu Energie- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und damit der Wegfall des Wissenschaftsministeriums wurden stark kritisiert. Sebastian Kurz, dessen Ressortzuständigkeit für die Ökostromagenden kurz angedacht war, bekam das Außenministerium und behielt die Integrationsagenden. Neu ist die Meinungsforscherin und jetzige Familienministerin Sophie Karmasin, die auch schon viele Umfragen zu erneuerbarer Die britische Regierung versucht, für das AKW Hinkley Point wertgesicherte Verkaufspreise von 109 Euro/MWh auf 35 Jahre zu garantieren, höher und länger ausbezahlt als die Einspeisetarife für Ökostrom aus Kleinwasserkraftanlagen in Österreich. Die Haftung und ausreichende Versicherung für AKW-Unfälle wird nach wie vor in Europa den SteuerzahlerInnen aufgebürdet. Die CO 2- Preise für Braun- und Steinkohlekraftwerke sind mit unter fünf Euro pro Tonne CO 2 im Keller. Und genau zu diesem Zeitpunkt präsentiert die EU-Kommission ein neues Beihilfenrecht für erneuerbare Energien. Darin sollen die Förderungen für Ökostrom insgesamt zurückgefahren und der Ökostrom an die Marktreife herangeführt werden. Einspeisetarife sollten nur mehr für Kleinstanlagen unter 1 MW und nur für neue Technologien möglich sein. Die Steinzeittechnologie Atomkraft wird bei MW in Hinkley Point nach 70 Jahren nicht erreichter Marktreife wahrscheinlich trotzdem mit den für Ökostrom verpönten Einspeisetarifen gefördert werden. Auf der Website der EU-Kommission ( ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/ /251157_ _35_2.pdf oder direkt über den QR-Code rechts) werden die Fragen der Kommission an die britische Regierung in den nächsten Tagen veröffentlicht und Sie können persönlich erklären, warum Sie als KleinwasserkraftbetreiberIn von dieser Benachteiligung betroffen sind. Über unseren Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden. Warum nur wenige große Stromkonzerne mit einem atomaren und fossilen Kraftwerkspark die europäische Strommärkte dominieren und sich gegen die Energiewende mit kleinen unabhängigen Ökostromproduzenten wehren, zeigt eine aktuelle Greenpeace-Studie. Ihr Mag. Erwin Mayer Stv. Geschäftsführer Kleinwasserkraft Österreich Mag. Erwin Mayer Stv. Geschäftsführer Kleinwasserkraft Österreich WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 3

4 AKTUELL Energie und Ökosteuerreformen durchgeführt hat und hier vielleicht die Stimme der Bevölkerung in die Regierung einbringen kann. Einen bemerkenswerten Start hatte der neue Umwelt- und Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. Nicht nur bei der Angelobung mit einer Tiroler Schwurformel, sondern auch kurz danach fiel die neue Dynamik auf, als sich BM Rupprechter dafür aussprach, die Vorreiterrolle Österreichs beim Umweltschutz und auch in der Klima- und Energiepolitik auszubauen. Wir müssen Österreich wieder zu einem Vorreiter bei der Umweltpolitik in Europa machen, so der Minister in einer Aussendung der Parlamentsdirektion vom 24. Februar Wie unser Interview mit dem neuen Umweltminister zeigt, setzt er sich auch für den ökologisch verträglichen Ausbau der Kleinwasserkraft ein. Förderungen für Fischwanderhilfen durch das Umweltförderungsgesetz sollen wietergeführt werden, wofür jedoch die Zustimmung des Finanzministers notwendig ist. Die Zustimmung des Finanzministers wird dafür notwendig sein. Nach der Hypo-Pleite und einer deutlich höheren Staatsverschuldung werden wir noch darauf achten müssen, dass nicht auch bei der Umweltförderung im Inland die Mittel gekürzt werden. Ein erstes Highlight setzte der neue Umweltminister in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Josef Plank vom Dachverband Erneuerbare Energie Neue Dynamik in der Klimaund Energiepolitik durch Neo-BM Andrä Rupprechter. Österreich (EEÖ) und Johannes Wahlmüller von Global Er sprach sich gegen den Versuch der EU-Kommission aus, mit einem neuen Beihilferecht (siehe Artikel Seite 22), das bewährte System mit Einspeisetarifen im Ökostromgesetz beenden zu wollen. Er versprach im Namen der Bundesregierung, dieses Beihilfenrecht abzulehnen und sich gemeinsam mit Deutschland für einen Neuentwurf einzusetzen. Dass gleichzeitig die neuen Förderungen für Atomenergie in Großbritannien mittels wertgesicherter Einspeisetarife über 35 Jahre eventuell weiterhin möglich wären, wurde in Österreich selbstverständlich von allen Sprechern entschieden abgelehnt. Dass der neue Umwelt- und Landwirtschaftsminister aber nicht alleine die neue Bundesregierung bei Klima- und Energiefragen vertritt, betonte er selbst und nahm auch das Verkehrsministerium, das Wirtschafts- und Energieministerium sowie das Gesundheitsministerium in die Pflicht. Das neue Regierungsprogramm Was die neue und alte Koalition geplant hat, findet sich im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung Hier stehen aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich wichtige, aber auch sehr bedenkliche Formulierungen. Das Regierungsprogramm ist weit defensiver formuliert, als es der Umweltminister bezüglich der Vorreiterrolle bei Klima- und Energiezielen getan hatte: Mitgestaltung der europäischen Ziele, Fixierung nationaler Ziele im Einklang mit EU-Vorhaben. Dass Österreich wie u. a. Deutschland und Schweden eigene nationale Ziele für die Senkung von Treibhausgasen und den Ausbau von erneuerbarer Energie festlegt, die über EU-Vorgaben hinausgehen, scheint derzeit unwahrscheinlich zu sein. Nachdem es derzeit in der EU eine Trendwende zu weniger Klimaschutz und einem langsameren Ausbau von erneuerbaren Energien gibt, bedeutet das Anlehnen an EU-Vorgaben auch die Ausbremsung der Energiewende in Österreich. Speziell die Formulierung Evaluierung des Ökostrom-Förderregimes und Weiterentwicklung im Gleichklang mit EU-Vorgaben; umwelt-, wirtschafts-, sozialverträgliches Ökostromsystem mit dem Ziel einer Marktintegration muss in diesem Licht als problematisch angesehen werden. Wenn im Gleichklang mit EU-Vorgaben bedeutet, dass den Wünschen der energieintensiven Industrie nach einem Auslaufen der Ökostromförderung und den Wünschen der großen europäischen Stromkonzerne nach einem Umleiten der Unterstützung zu ihren Großkraftwerken entsprochen wird, dann würde Österreichs neue Bundesregierung den bewährten Weg Österreichs mit nationalen Einspeisetarifsystemen verlassen. Die rasche Heranführung der Technologien an die Marktreife berücksichtigt nicht, an Förderungen für Fischwanderhilfen soll es auch nach 2015 noch geben. 4 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

5 AKTUELL Foto: Kleinwasserkraft welchen Markt die Ökostromtechnologien herangeführt werden sollen, ob mit Einrechnung der CO 2- und Atomkosten oder auch ohne. Bei Einrechnung der Atom- und CO 2-Folgekosten wäre speziell die Kleinwasserkraft schon lange marktfähig und marktreif. Einspeisetarife sind eben bis dahin ein Ausgleichs- bzw. ein Kompensationsmechanismus für nicht internalisierte CO 2- und Atomrisiken und -schäden. Diese Einspeisetarife sollten nicht durch eine verstärkte Harmonisierung der Förderregime auf Unionsebene gefährdet werden. Die Systeme, die derzeit im Vorschlag der EU-Kommission bevorzugt werden, sind EUweite Ausschreibungssysteme, handelbare Grünstromzertifikate oder Prämien für den Ökostrom. Kleine Kleinwasserkraftanlagen würden dabei, gegenüber großen Windparks, Großwasserkraftwerken und anderen Großkraftwerken, schlechter gestellt werden. Die in Österreich gezahlten Aufschläge zur Ökostromförderung würden auch nicht mehr exklusiv österreichischen Ökostromanlagen zugutekommen, sondern würden europaweit an den für große Betreiber günstigsten Standorten investiert werden. Es könnte zu einem Abfluss von österreichischen Ökostrom- Fördergeldern ins EU-Ausland kommen und damit würden die positiven Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte durch den Ökostromausbau im Inland stark reduziert werden. Die Akzeptanz von Ökostromaufschlägen bei österreichischen Haushalten und der Wirtschaft würde noch weiter sinken. Unter diesen Voraussetzungen erscheinen das an sich sehr positive Bekenntnis zur Errichtung zusätzlicher Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke wie auch der Abbau des Förderrückstaus, schwer umsetzbar. Speziell die Kleinwasserkraft hätte es schwer, ihr Ausbaupotenzial in Österreich zu nutzen. Sehr positiv, auch im EU-Vergleich, sind die aktive Unterstützung der,eu-klimastrategie 2030 mit ambitionierten Treibhausgas-, Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Zielen, ohne AKWs, und die Einführung einer Betreiberhaftpflicht (für AKWs). Erste Bewährungsprobe für Klimapolitik der Bundesregierung Beim EU-Gipfel am 20. und 21. März in Brüssel stehen die EU-Klima- und Energieziele zur Entscheidung an. Da wird die österreichische Bundesregierung ihre erste große Bewährungsprobe im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende haben und hoffentlich für ambitionierte und verbindliche EU-Ziele eintreten. Notwendig aus der Sicht von Kleinwasserkraft Österreich ist eine Treibhausgasreduktion bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber Die bisher diskutierten minus 40 Prozent sind zu wenig, um nur 20 Jahre später, also 2050, die bereits zugesagten minus 80 Prozent bis minus 95 Prozent Treibhausgasemissionen zu erreichen. Der Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtenergie sollte 2030 bei 45 Prozent liegen und nicht, wie bisher von der EU-Kommission vorgeschlagen, bei lächerlich geringen 27 Prozent. Umweltminister Rupprechter hat sich bei einer Pressekonferenz für ebenfalls wenig ambitionierte 30 Prozent ausgesprochen. Hier muss im österreichischen Vorschlag noch deutlich nachgebessert werden, sonst droht die propagierte Vorreiterrolle schnell verspielt zu werden. Umso höher die Treibhausgasreduktionsziele sind, desto höher wird im EU- Emissionshandel der CO 2-Preis sein und desto deutlicher steigt der niedrige Marktpreis für Strom in Europa wieder an. Derzeit und voraussichtlich bis 2020 haben wir einen fast vernachlässigbaren Preis von fünf Euro pro Tonne CO 2 im EU-Emissionshandel. Umso höher die Ausbauziele für erneuerbare Energien liegen werden, desto weniger bekommt die Atomindustrie von den Fördermitteln und umso mehr wird davon in Ökostromanlagen fließen. Für die Ökostrombranche und somit auch für die Kleinwasserkraft sind diese für den Klimaschutz und für den Atomausstieg notwendigen Weichenstellungen ebenfalls entscheidend. WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 5

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7 Aktuell Industriestandort und Kaufkraft bei höheren Klima- und Energiezielen Foto: Kleinwasserkraft, Buchsbaum Für die Haushalte wird diese Anhebung der drei Ziele für Treibhausgase, erneuerbare Energien und Energieeffizienz nicht teurer werden, weil bei hohen CO 2-Preisen die Ökostromförderung langsam zurückgeschraubt werden kann, aber eben erst dann und nicht schon jetzt bei niedrigen CO 2-Preisen. Auch bisher haben die Haushalte zumindest in Österreich in den letzten 13 Jahren real keine Strompreiserhöhung erfahren. Die Haushalte könnten zukünftig zum Beispiel über einen Ökobonus, einen jährlich oder monatlich auszuzahlenden Fixbetrag pro Kopf, der aus dem Verkauf von CO 2-Zertifikaten oder aus einer CO 2-Steuer finanziert wird, so unterstützt werden, dass die durchschnittliche Kaufkraft aller Haushalte, trotz in Zukunft höherer Energie- und Stromkosten, nicht geschmälert wird. Wenn die Industrie aus den Einnahmen aus CO 2-Zertifikaten oder einer CO 2-Steuer Senkungen der Lohnnebenkosten und den Umstieg auf effizientere oder mit erneuerbaren Energien betriebene Technologien finanziert bekommt, dann gibt es auch für die energieintensive Industrie keinen Grund abzuwandern. Speziell die vielen Kleinwasserkraftwerke zeigen schon seit Jahrhunderten, dass auch (Industrie-)Betriebe mit erneuerbarer Energie (Mühlenrad) und seit über 100 Jahren mit Ökostrom direkt am Standort versorgt werden können. Die Stärkung des Fokus auf Eigenstromverbrauch, so das Regierungsprogramm, ist in diesem Bereich schon lange erfüllt. In Zukunft wäre es zum Beispiel sehr wohl möglich, dass die voestalpine ihren Primärstahl (nicht Recyclingstahl) in Österreich zu 100 Prozent CO 2-frei produziert und dabei zu 100 Prozent ihre Energie mit bis zu 7 TWh aus Ökostromanlagen bezieht. Das wären ungefähr ,5-MW-Windkrafträder oder die gesamte Produktion der Kleinwasserkraft in Österreich. Für über 90 Prozent der Industrie, die Stromkosten unter Verteilungspolitik und Standortqualität müssen in die Ökostromdebatte aufgenommen werden. Angedachte EU-weite Ausschreibungssysteme, handelbare Grünstromzertifikate oder Prämien für den Ökostrom würden Kleinwasserkraftanlagen im Vergleich zu Großkraftwerken benachteiligen. 2 Prozent der gesamten Produktionskosten hat, spielt der Strompreis ohnedies keine entscheidende Rolle bei der Standortfrage. Und nicht zuletzt durch die Ökostromförderung ist der Strompreis für die energieintensive Industrie in den letzten 13 Jahren in Deutschland sehr stark, in Österreich etwas weniger stark real gesunken. Zu dieser ökosozialen Steuerreform hat sich Umweltminister Rupprechter ebenfalls bekannt. Die Details sind aber noch umstritten und es gibt dazu keinen Regierungsvorschlag, weder für Österreich noch für Europa. Wir wollen der Bundesregierung und dem aufgeschlossenen Umweltminister gerne bei der Erarbeitung eines solchen Programms unsere Unterstützung anbieten. Jedenfalls ist eine Erweiterung der Ökostromdebatte um die Aspekte der Verteilungspolitik und Standortqualität wie der Wettbewerbsfähigkeit auch für Ökostromverbände, wie eben auch für die Kleinwasserkraft, geboten. Denn in einer Abwägung bei einem vermeintlichen Gegensatz zwischen Ökostromausbau für den Klimaschutz und gegen die Atomenergie einerseits und Ökostromausbremsung für die Interessen der Wirtschaft und der Haushalte andererseits bleibt immer öfter der Ökostrom auf der Strecke. Billige oder leistbare Energie sind jedenfalls nicht, wie schon inflationär oft behauptet, die zentralen Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Europa. Das beweisen im globalen und innereuropäischen Vergleich jene Länder, die mit höheren Energie- und Ressourcenpreisen eine oft überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung nehmen konnten, wie zum Beispiel Dänemark und Schweden. Auch Deutschland selbst gehört sowohl beim Wirtschaftswachstum als auch in den globalen Standortattraktivitätsrankings zum Spitzenfeld, oft noch vor den USA. Rumänien und Bulgarien haben in der Europäischen Union mit die niedrigsten Energiepreise für Haushalte bei Strom und Gas und hinken trotzdem in der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Grünes und soziales Wirtschaftswachstum ist möglich Die neue Regierung ist jedenfalls gut beraten, sich nicht in diese Auseinandersetzung Wirtschaftswachstum, Standortqualität und Reindustrialisierung und soziale Gerechtigkeit mittels billiger und leistbarer Energie einerseits und Klimaschutz, Atomausstieg und Nachhaltigkeit auf der anderen Seite treiben zu lassen. Hier ist jede Zwischenlösung oder Abkehr von einer ökologischen Vorreiterrolle ein fauler und unnötiger Kompromiss. Bei einem intelligenten Design der Klima- und Energiepolitik lassen sich diese Ziele gleichzeitig und einander verstärkend erreichen. Kompromisse sind nur in der Verteilungsfrage notwendig. Das kann auch gut mit den Sozialpartnern erreicht werden. Eine Allianz der Zahler von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden gegen den Klimaschutz und gegen den Atomausstieg in Form der Befürwortung von niedrigen Klima- und erneuerbaren Energiezielen und durch eine schlechte EU-Beihilfenrecht ist nicht sinnvoll und auch in ihrem gemeinsamen Interesse nicht notwendig. WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 7

8 Aktuell Bin schon wieder da, bin schon wieder weg Ökostrom- und Umweltförderung 2014 Eigentlich ein Grund zur Freude. Am 23. Dezember beschloss der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Fortführung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für die Jahre 2014 und Zwar mit geringen Abschlägen, aber immerhin. Mittlerweile, Anfang März, folgt die Ernüchterung. Der Fördertopf ist bereits wieder leer. Warum es trotzdem Sinn macht, einen Förderantrag einzureichen, und wie es mit der Förderung für gewässerökologische Maßnahmen weitergeht, erfahren Sie hier. Die Fakten der Novelle Tarifverordnung: Wie eingangs erwähnt, wurde am 23. Dezember durch Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner per Verordnung die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 novelliert. Darin wurden unter anderem die Einspeisetarife für Kleinwasserkraftwerke, die 2014 oder 2015 einen Förderantrag für die Revitalisierung oder den Neubau stellen, festgelegt und die Tarife mit 1 Prozent Abschlag in Bezug auf den jeweiligen Vorjahreswert festgesetzt. In der unten stehenden Tabelle sind die genauen Werte der jeweiligen Klassen nachzulesen. Einspeisetarife bei Antragstellung 2014 & 2015 Netzeinspeisung [kwh] Revitalisierung > 15 % Neubau & Revital. > 50 % von bis ,0818 0,0810 0,1044 0, ,0597 0,0591 0,0751 0, ,0517 0,0512 0,0656 0, ,0377 0,0373 0,0547 0, ,0348 0,0345 0,0517 0,0512 über ,0320 0,0317 0,0492 0,0487 Angaben ohne Gewähr Schlechte Nachtrichten Doch es gibt leider schlechte Nachrichten. Das Förderkontingent (1,5 Mio. Euro für die Kleinwasserkraft im Jahr 2014) ist entsprechend den Angaben der ÖMAG schon wieder ausgeschöpft. So bitter das ist, eine allzu große Überraschung ist es nicht. Bei anhaltenden Tiefstpreisen unter 4 Cent pro Kilowattstunde ist die Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken für viele KleinwasserkraftbetreiberInnen die einzige Alternative, um den Weiterbetrieb langfristig sichern zu können. 8 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

9 AKTUELL Warum trotzdem eingereicht werden sollte Wenn Sie als KraftwerksbetreiberIn gerade ein Projekt ausarbeiten, sollten Sie dieses dennoch nicht in den Mistkübel werfen. Und das aus mehreren Gründen. Einerseits werden alle eingereichten Projekte chronologisch gereiht und sobald ein neues Kontingent zur Verfügung steht, also 2015 die Förderverträge ausgestellt. Dabei ist zu beachten, dass für den im Vertrag festgelegten Tarif immer das Jahr der Einreichung zählt. Wenn Sie also 2014 einreichen, aber 2015 einen Fördervertrag bekommen, wird der diesjährige (höhere) Tarif ausbezahlt. Dieses Spielchen kann übrigens bis zu drei Jahre dauern. So lange behalten die Förderanträge nämlich ihre Gültigkeit. Der Ökostrom-Fördertopf ist leer. Trotzdem macht es Sinn einzureichen. Damit man nicht so lange warten muss, bleibt zu hoffen, dass ab 2015 auch der technologieübergreifende Resttopf mit 17 Mio. Euro der Kleinwasserkraft zur Verfügung steht. Auch bei diesem wird nach dem Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ausbezahlt. Dieser war bislang aber nur ein Zusatztopf für die Photovoltaikförderung. Wir haben bereits mit den zuständigen Personen Kontakt aufgenommen und bemühen uns um Klarstellung. Dass die langlebigste und günstigste aller erneuerbaren Energien aufgrund von Schwächen im Ökostromgesetz kaum gefördert wird, wird Kleinwasserkraft Österreich sicher nicht akzeptieren. von den Einreichstellen der Bundesländer geprüft werden müssen, war praktisch eine Einreichung bis Mitte März 2014 notwendig. Wir hoffen, dass vor allem jene BetreiberInnen, die bis Ende 2015 eine FAH bauen müssen, rechtzeitig eingereicht haben. Es soll jedoch eine Nachfolgeregelung geben. Die alte/neue Bundesregierung hat eine Fortführung im Regierungsprogramm festgeschrieben. Auf Seite 37 des Regierungsabkommens ist zu lesen, dass zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2. Sanierungsprogramm 2016 bis 2021) ausreichend Mittel gemäß Umweltförderungsgesetz (UFG) zur Verfügung zu stellen sind. Auch Minister Rupprechter hat uns seinen Einsatz für eine Fortführung zugesichert (siehe Interview auf den folgenden Seiten). Fraglich ist nur, bis wann die neue Regelung in Kraft tritt. Denn es gibt natürlich laufenden Bedarf an dieser Förderung, nicht nur bei der Anpassung an die Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch bei Revitalisierungen, Neubauten und Wiederverleihungen. Natürlich werden wir uns für eine möglichst rasche Umsetzung und einen ausreichend großen Fördertopf einsetzen. Sollte es keine ausreichende Förderung geben, wird Kleinwasserkraft Österreich alles in Bewegung setzen, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu stoppen. Fotos: Fotolia Wenig Neues bei der Umweltförderung Wenn Sie diese Ausgabe in Händen halten, wird auch die Förderung für gewässerökologische Maßnahmen (Fischaufstieg, Testwasser etc.) de facto ausgelaufen sein. Offiziell tritt diese mit außer Kraft. Der Stichtag für das Einlangen der vollständigen Förderungsansuchen bei der Abwicklungsstelle des Bundes (KPC) ist jedoch der Da die Unterlagen davor noch Info Tarifkalkulator Im Mitgliederbereich auf unserer Website finden Sie einen Tarifkalkulator, mit dem Sie bequem den zu erwartenden Jahreserlös anhand des Regelarbeitsvermögens berechnen können. mitgliederbereich/stromabnahme Ein Log-in ist erforderlich. WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 9

10 InterView Minister Andrä Rupprechter im Gespräch mit Kleinwasserkraft Österreich Klimaschutz, Anti-Atompolitik CO 2 -Steuer & Ökostrom Im Dezember 2013 übernahm der Tiroler Andrä Rupprechter das Amt des Bundesministers für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. In seiner Funktion ist er für zwei zentrale Bereiche, die die Kleinwasserkraft betreffen, verantwortlich den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele auf der einen Seite und die ökologischen Anpassungsmaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der anderen Seite. Wie er beides unter einen Hut bringen will, beantwortete er im Gespräch mit Kleinwasserkraft Österreich. Sehr geehrter Herr Minister, zu Ihrem Amtsantritt sagten Sie bei einer Pressekonferenz, dass für Sie die Nutzung der Wasserkraft selbstverständlich sei. Können Sie diese Aussage präzisieren? Was haben die rund Kleinwasserkraftbetreiber zu erwarten? Minister Andrä Rupprechter: Wir haben keine nennenswerten Öl-, Gas- oder Kohlevorkommen, aber wir haben ausreichend Wasser. Die Wasserkraft ist unsere bedeutendste und noch dazu eine erneuerbare Energiequelle. Dies belegt auch die hohe Anzahl der bestehenden Kleinwasserkraftanlagen. Ohne Wasserkraft können wir die erneuerbaren Energie- und Klimaziele sicher nicht erreichen. Ich werde einen nachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft unterstützen. Aber auch für die Kleinwasserkraft muss gelten, dass ökologische Kriterien wie schon in den letzten Jahren einzuhalten sind, zum Beispiel die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen oder die Gewährleistung von ausreichend großen Restwassermengen im Gewässer Die Wasserkraft ist unsere bedeutendste und noch dazu eine erneuerbare Energiequelle. Andrä Rupprechter Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Zur Person Andrä Rupprechter wurde am 31. Mai 1961 in Tirol geboren. Er gilt als Experte für landwirtschaftliche Belange und war im Agrarbereich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene langjährig in leitenden Positionen tätig, ehe er im Dezember 2013 das Amt des Bundesministers für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übernahm. Derzeit wird in Ihrem Ministerium am 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan gearbeitet. Bis 2021 stehen viele Kleinwasserkraftbetreiber vor der Herausforderung, Investitionen, zum Beispiel für Fischaufstiegshilfen, tätigen zu müssen. Wird es dafür wieder eine Förderung (gemäß Umweltförderungsgesetz) geben? Rupprechter: Im Regierungsprogramm ist die Weiterführung der Umweltförderschiene vorgesehen. Ich werde mich beim Finanzminister einsetzen, dass es auch weiterhin die Möglichkeit geben wird, ökologische Sanierungsprojekte von Wasserkraftbetreibern durch Investitionsförderungen zu unterstützen. Ein finanzielles Anreizsystem, wie wir es ja schon erfolgreich anwenden, ist sicherlich sinnvoll und sollte weiter angeboten werden. Sie kommen ja direkt aus Brüssel nach Wien. Was halten Sie vom kürzlich vorgestellten Entwurf eines EU Energie- und Klimaschutzpakets bis zum Jahr 2030? Oder anders gefragt: Wie hoch soll Ihrer Meinung nach der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 und bis 2050 in Europa sein? Welche CO 2-Reduktion soll bis dahin erreicht werden? Rupprechter: Ich trete für ambitionierte Ziele für 2030 und 2050 ein. Erneuerbare Energien tragen zur Reduktion von CO 2 bei, steigern die regionale Wertschöpfung, schaffen Green Jobs und reduzieren unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Das gesamteuropäisch vorgesehene Ziel von 27 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 ist wenig ambitioniert. Das von der Kommission vorgeschlagene 40-Prozent- Reduktionsziel bis 2030 für die Treibhausgasemissionen ist sehr ambitioniert, aber machbar. Es hätte Vorbildwirkung für andere Staaten und würde die EU auf den richtigen Pfad zur Erreichung 10 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

11 Interview der langfristigen Ziele bis 2050 bringen. Dieses langfristige politische Ziel, Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, wurde ja bereits vor einigen Jahren festgelegt. Diese Anstrengung müssen alle Industrieländer unternehmen, um zu verhindern, dass die globale Erwärmung die 2 C-Marke überschreitet. Wie können wir diese Ziele erreichen? Soll der EU-Emissionshandel auch nach 2020 weitergeführt werden, oder ist eine einheitliche CO 2-Steuer mit geeigneter Rückführung der Mittel in die Volkswirtschaft ein besseres Mittel? Rupprechter: Der EU-Emissionshandel soll selbstverständlich auch nach 2020 weitergeführt werden. Er hat seit 2005 grundsätzlich dazu beigetragen, dass die Industrieunternehmen CO 2-Emissionen als Kostenfaktor wahrnehmen und einen Anreiz für Klimaschutzinvestitionen haben. Um eine solche Anreizwirkung zu erzielen, braucht es einen soliden Preis. Genau dieses Preissignal zum Beispiel für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger und für die Investition in CO 2-sparende Technologien hat der Emissionshandel zuletzt aber nicht mehr geliefert. Der Ersatz des Emissionshandels durch eine CO 2-Steuer ist wenig realistisch und hätte nicht die notwendige Unterstützung bei den EU-Mitgliedstaaten. Aus Umweltsicht wäre es aber sinnvoll, auch jenen Bereichen, die nicht im EU- Emissionshandel sind, wie etwa der Verkehr oder Heizungsanlagen, ein Preissignal auf Kohlenstoff zu geben. Eine Möglichkeit, dies zu tun, wäre eine ergänzende CO 2-Steuer. Welches System zur Förderung erneuerbarer Energien präferieren Sie? Einspeisetarife, Investitionsförderung, Ausschrei- bungsmodell? Soll es EU-weit eine einheitliche Förderung geben? Rupprechter: Österreich verfügt nachgewiesenermaßen über ein erfolgreiches Modell der Einspeisetarif-Förderung, das als effektives und kosteneffizientes Instrument bestätigt ist. Ein europaweit einheitliches Modell ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Mitgliedstaaten aus meiner Sicht nicht zielführend. Ich lehne jeden Versuch der Vorschreibung eines bestimmten Fördermodells im Bereich der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger ab. Die Frage der Zulässigkeit von Fördersystemen muss von der Effizienz und Effektivität abhängig gemacht werden und nicht von der Frage des angewendeten Fördertypus. Welche langfristigen Ziele verfolgen Sie hinsichtlich des Klimaschutzes und erneuerbarer Energien in Österreich? Soll Foto: BMLFUW/BMLFUW/Tijmen Schuil WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 11

12 INTERVIEW Österreich ambitioniertere Ziele für Treibhausgasreduktion, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verfolgen, als es derzeit in der EU der Fall ist? Rupprechter: Ich kämpfe für eine mutige europäische Klima- und Energiepolitik mit klaren Zielen, nicht nur bei der Reduktion von Treibhausgasen, sondern auch beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger und bei der Energieeffizienz. Diese drei Ziele sind auch auf gesamteuropäischer Ebene untrennbar miteinander verbunden. In Österreich haben wir bislang schon im Bereich der erneuerbaren Energien ambitioniertere Ziele verfolgt als die EU insgesamt. Wir müssen diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen und langfristig auf Erneuerbare umstellen. Beim Klimaschutz gibt es mittlerweile eine sehr starke Verzahnung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Für die Emissionen in den anderen Sektoren, die noch den Mitgliedstaaten zugeschrieben werden, richten wir unsere Anstrengungen derzeit auf die Erreichung des Minus-16-Prozent- Ziels bis Welche Rolle spielt dabei die Kleinwasserkraft? Soll der Anteil der Kleinwasserkraft an der österreichischen Stromproduktion bis 2030 und 2050 weiter erhöht werden, und wenn ja, um welche Größenordnung? Rupprechter: Der Anteil der Kleinwasserkraft an der österreichischen Stromerzeugung ist mit ca. 10 Prozent sicherlich nicht unerheblich. Selbstverständlich soll auch die Kleinwasserkraftproduktion noch weiter gesteigert werden. Als Umweltminister ist es mir ein besonderes Anliegen, auf die richtige Balance zu achten: Einerseits bedeutet das, die Klimaziele durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen und den Ausbau der Wasserkraft zu unterstützen, andererseits unsere letzten unberührten und ökologisch besonders sensiblen Gewässer zu schützen und zu erhalten. Daher ist es wesentlich, die Potenziale noch besser zu nützen durch Revitalisierung und Effizienzsteigerung bestehender Anlagen. Ein weiterer Ausbau der Kleinwasserkraft soll an jenen Standorten erfolgen, die nicht nur aus energiewirtschaftlicher, sondern auch aus ökologischer Sicht geeignet sind. Eine Frage zum Marktpreis für Strom. Der Großhandelspreis dümpelt derzeit auf dem Niveau von vor 10 Jahren herum. Verschwindende CO 2-Zertifikatspreise und zu geringe Versicherungssummen für AKWs drücken die Kosten von Kohle- und Atomkraft, damit auch den Großhandelspreis und gefährden bestehende Kleinwasserkraft. Was halten Sie von Mindestpreisen oder Marktprämien, die den ökologischen Mehrwert von Ökostrom aus bestehenden Kleinwasserkraftanlagen abgelten? Rupprechter: Die Situation auf dem Strommarkt ist eigentlich paradox: Der Großhandelspreis für Strom ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Davon (wie auch vom geringen CO 2-Zer- 12 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

13 INTERVIEW tifikatspreis) profitierte und profitiert in hohem Maße die Industrie, während Haushalte erst langsam etwas davon zu spüren bekommen. Gründe für den niedrigen Großhandelspreis sind einerseits der erfolgreiche Ökostromausbau, andererseits überschüssige Atom- und Kohlekraftwerkskapazitäten und die fehlende Signalwirkung des CO 2-Emissionshandels. Dazu kommt, dass fossile und nukleare Energie durch Steuerreduktionen oder -vergütungen und Subventionen bei der Errichtung ebenfalls subventioniert wird, ohne dass darüber viel geredet wird. Hier vermisse ich eine transparente und offene Debatte über Kostenwahrheit. Solange weiterhin massiv Atom- und Kohlekraftwerke in Betrieb sind, während hocheffiziente, flexible Erdgas-Kraftwerke stillstehen und der Ökostromausbau eingebremst werden soll, solange der CO 2-Handel keine Anreizwirkung entfaltet und Kostenwahrheit nur ein Schlagwort bleibt, bin ich nicht bereit, ein nachweislich erfolgreiches und effizientes Fördersystem wie das Ökostromgesetz umzukrempeln. Die Klimaschutzpolitik, die Anti-Atompolitik und die Förderung von erneuerbarer Energie werden derzeit massiv infrage gestellt, mit dem Hauptargument, dass wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Erhalt der Kaufkraft der Haushalte billige oder leistbare Energie benötigen. Schließen Sie sich dieser Argumentation an oder könnten Energieund CO 2-Preise im Rahmen einer ökosozialen Steuerreform auch ansteigen? Rupprechter: Das sind zwei verschiedene Argumentationen: Einerseits geht es um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Österreich und andererseits um die Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform. Zur Wettbewerbsfähigkeit und zu billigen Energiepreisen möchte ich Folgendes festhalten: Es ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass ein hoher Energiekostenanteil nur für einzelne Industriesegmente relevant ist. Den Wettbewerb um billige fossile Energie kann Europa nicht gewinnen. Wichtiger ist es nach Ansicht von Experten, auf gut ausgebildete Arbeitskräfte, Kompetenz und bestehende Standortstärken zu setzen. Was die ökosoziale Steuerreform betrifft: Die Grundidee einer ökosozialen Steuerreform umfasst eine Verlagerung der Steuerbelastung weg von Arbeit hin zu Energie und Ressourcen und das aufkommensneutral. Das bedeutet, dass Wirtschaft und Haushalte in Summe nicht mehr und nicht weniger belastet werden, die Kaufkraft wird dabei nicht beeinträchtigt. Steigen die Abgaben auf Energie, müssen sie gleichzeitig bei der Arbeit gesenkt werden. Dieses sinnvolle marktbasierte Instrument hat wesentliche positive Auswirkungen auf die Umweltsituation bei gleichzeitigem Anreiz für mehr Beschäftigung. Wir danken für das Gespräch. WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 13

14 RECHT Neue Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung seit 1. Jänner 2014 in Kraft Was ändert sich für Stromlieferanten/Stromerzeuger Das wesentlichste Ziel der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) ist es, zu verhindern, dass Umsatzsteuer zwar erhalten, aber nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Durch die eingeführten Änderungen ist es jetzt nicht mehr möglich, Umsatzsteuern ungerechtfertigt einzubehalten. Die Umsatzsteuer ist nicht mehr vom Stromlieferanten, sondern vom Empfänger (OeMAG) an das Finanzamt abzuführen (Reverse Charge System). Konkret zieht die neue Regelung für KleinwasserkraftbetreiberInnen, die an die OeMAG liefern, aber keine wesentlichen Änderungen nach sich. Da in der OeMAG mit Gutschriften abgerechnet wird, können die Stromlieferanten diesbezüglich nichts falsch machen. Die Einnahmen erhalten die KleinwasserkraftbetreiberInnen nun aber netto, da die bisher an die KleinwasserkraftbetreiberInnen ausbezahlte Umsatzsteuer Info Wirtschaftstreuhänder Mag. iur. Berthold Kneidinger Steuerberater / Unternehmensberater Steuerberatung Mag. Berthold Kneidinger Steuerberatungsgmbh LG Linz, FN 80133v 4150 Rohrbach, Linzer Straße 2 Telefon , Fax DW 30 Unternehmensberatung Mag. Kneidinger KG LG Linz, FN b 1010 Wien, Teinfaltstraße 9/4a Telefon Fax b.kneidinger@kneidinger.co.at quasi von der OeMAG einbehalten und für die KleinwasserkraftbetreiberInnen an das Finanzamt abgeführt wird. Das heißt, die OeMAG behält die Umsatzsteuer (die auf der Gutschriftsabrechnung nicht mehr ausgewiesen ist) ein, führt für den Stromlieferanten die Umsatzsteuer an das Finanzamt (fiktiv) ab und holt sich in gleicher Höhe diese als Vorsteuer vom Finanzamt wieder retour, also ein Nullsummenspiel. Eine Änderung ist von den KleinwasserkraftbetreiberInnen nur im Bereich der Buchhaltungssoftware vorzunehmen, da für die Einnahmen nun keine Umsatzsteuer mehr abzuführen ist. Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ist jedoch nach wie vor notwendig. Zum einen müssen nun die Umsätze aus den Gutschriften der OeMAG in der Umsatzsteuervoranmeldung bei den KleinwasserkraftbetreiberInnen in eigenen Kennziffern (000 und neu auch zusätzlich in Kennziffer 021) erfasst werden, zum anderen können nach wie vor entstandene Vorsteuerguthaben aus zum Beispiel Instandhaltungen und sonstigen Aufwendungen für die Kleinwasserkraftanlage über die Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug gebracht werden. Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ist nach wie vor notwendig. Das Recht zum Vorsteuerabzug bleibt weiterhin bestehen. Wer bisher Vorsteuern geltend gemacht hat, kann dies auch weiterhin tun. Aus diesem Grund wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung in Zukunft zumeist ein Guthaben entstehen, da die Vorsteuern weiterhin geltend gemacht werden und die Umsatzsteuer nun von der OeMAG abgeführt wird. Die beschriebene Vorgehensweise gilt neben den umsatzsteuerpflichtigen KleinwasserkraftbetreiberInnen auch für KleinwasserkraftbetreiberInnen, die zur Umsatzsteuer optiert haben (KleinunternehmerInnen, die einen Regelbesteuerungsantrag gestellt haben). Im Gegensatz zu den umsatzsteuerpflichtigen und optierten KleinwasserkraftbetreiberInnen ändert sich für die klassischen KleinunternehmerInnen (Unternehmen mit nicht mehr als Euro netto Jahresumsatz und kein gestellter Antrag auf Regelbesteuerung) nichts. Diese Gutschriften wurden von der OeMAG auch bisher schon netto ausgestellt. Ein Vorsteuerabzug steht Kleinunternehmen ebenfalls nicht zu. Zusammenfassend ist die Konsequenz der neuen Vorgehensweise, dass diejenigen, die seit 1995 die Umsatzsteuer nicht abgeführt und zu Unrecht einbehalten haben, aufgrund der neuen Verordnung die Möglichkeit dazu nun nicht mehr haben. 14 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

15 TERMINE Termine 7. bis 8. Mai 2014, Wien Schneller und erfolgreicher in neue Märkte Lean Business Innovation für die Energiezukunft Ankündigung Jahrestagung Österreichs Energie, Tel Anmeldung/Infos: 5. bis 6. Juni 2014, Ossiach Energy Talks, Energiewende Im Trüben fischen Anmeldung/Infos: Zur Jahrestagung 2014 von Kleinwasserkraft Österreich am 12. und 13. September in der Bundeshauptstadt Wien laden wir Sie herzlich ein. Dieses Jahr findet unsere traditionelle Jahrestagung mit einigen Neuerungen statt. Damit ist nicht nur der Termin im September gemeint. Denn dieses Jahr bieten wir erstmals am Freitagnachmittag eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Workshops und Exkursionen an, bei denen Sie sich gezielt über für Sie relevante Themen informieren können. 25. und 26. September 2014, Kempten 17. Internationales Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke Anmeldung/Infos: Daneben werden wir weiterhin interessante Fachvorträge zu aktuellen Fragestellungen bieten. Ein kulturelles Programm passend zur Bundeshauptstadt Wien und ausgiebige Möglichkeiten, um mit VertreterInnen der Fachbranche Kontakte zu knüpfen, werden wie gewohnt das Programm abrunden. Wie immer findet am Vortag (Donnerstag, 11. September 2014) die Generalversammlung statt. Wir freuen uns sehr, wenn Sie wieder zahlreich daran teilnehmen. Die Einladung mit allen wichtigen Infos werden wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen. Info Jahrestagung Kleinwasserkraft Österreich Tagungsort: Arcotel Wimberger 1070 Wien, Neubaugürtel Fotos: Fotolia Rückfragen und Auskünfte: Monika Haumer, Sekretariat Telefon: , Fax: WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 15

16 TECHNIK StudentInnenwettbewerb brachte viele interessante Entwürfe für eine Kraftwerksrevitalisierung Concrete Student Trophy 2013 Zum mittlerweile achten Mal vergab ein Konsortium aus österreichischen Topunternehmen die Concrete Student Trophy. Der Preis wird für herausragende Projekte und Seminararbeiten vergeben, die interdisziplinär entwickelt wurden und bei deren Gestaltung und Konstruktion dem Werkstoff Beton (Concrete) eine wesentliche Rolle zukommt. Im letzten Jahr umfasste die äußerst komplexe Wettbewerbsaufgabe den architektonischen, tragwerksplanerischen und wasserbaulichen Entwurf einer Wasserkraftanlage im Raum Scheibbs an der Erlauf. Die Teams bestanden aus Studierenden der Architektur, der Wasserwirtschaft sowie des Bauingenieurwesens. Hilfestellung erhielten sie von Betreuern der TU Graz, TU Wien und der BOKU Wien. Neben der wirtschaftlichen Kraftwerkslösung sollten auch multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten für die BewohnerInnen und BesucherInnen der Stadt Scheibbs entwickelt werden. Betreiber der zukünftigen Anlage ist die EVN Naturkraft. Sämtliche Randbedingungen sollten berücksichtigt werden, so etwa die Lage des Kraftwerks im Stadtgebiet und der Wunsch des Investors nach Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit. Bestandselemente konnten in die Planung mit aufgenommen werden. Neben der Erzeugung elektrischer Energie sollte beim Kraftwerk über der Erlauf für die BewohnerInnen und BesucherInnen der Stadt Scheibbs auch ein architektonischer Blickfang mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten entwickelt werden, beispielsweise ein Schaukraftwerk für Schulkinder oder Sekundärkonstruktionen wie eine Brücke bzw. Aussichtsterrasse über der Erlauf. Bereits mit Blick auf die Landesausstellung 2015 suchten EVN und die Stadtgemeinde Scheibbs ein multifunktionales Nutzungskonzept unter den Aspekten Energieerzeugung, Einbindung der BürgerInnen und Blickfang Architektur. Laut Stadtrat Johann Huber soll bis zur Landesausstellung eine neue Marke generiert werden, die den Fluss und das Wasser in den Mittelpunkt stellt. Aus technischer Sicht war vor allem die Planung des Fischaufstiegs schwierig. Direkt beim Kraftwerk besteht eine Verengung der Erlauf, nicht nur das Krafthaus und die Wehrklappe, auch der Fischaufstieg muss hier auf sehr wenig Raum Platz finden und der Hochwasserschutz weiterhin gewährleistet sein. Diese besondere Herausforderung wurde von den Studentengruppen auf verschiedenste, aber immer sehr kreative Weise gelöst. Trotz der anfänglichen Skepsis ob einer derart komplexen Aufgabe konnten die Studierenden überzeugende und spannende Lösungen bieten. Nach der ersten Jurysitzung am 22. Oktober verblieben noch sieben Projekte im Bewerb, die im zweiten Durchgang am 7. November von den Studierenden vor der Jury präsentiert wurden. Die drei Siegerprojekte wollen wir vorstellen. Das Siegerprojekt: Beton E6 Die Fassade des Krafthauses wurde inspiriert von den Sgraffito-Fassaden der Bürgerhäuser des 15./16. Jahrhunderts Das Siegerprojekt Beton E6 : GF DI Friedrich Zemanek mit dem Siegerteam Juan Fernando Corena Herrera, Georg Lora & Anna Frosch Foto: Salzburg AG 16 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

17 TECHNIK 2. Platz EWA : Carolina Eccli (der Preis wurde stellvertretend von ihrer Mutter entgegengenommen, im Bild links), Christian Kargl und Lukas Zeilbauer Fotos: Fotolia, Z+B, Krpelan und ist als dreidimensionale, perforierte und hinterleuchtete Betonoberfläche gestaltet. Durch die Perforierung muss sie allerdings für den Hochwasserfall noch verbessert werden, da ansonsten die Gefahr einer Verklausung besteht. Im Zentrum steht ein innovativer Mäanderfischpass mit integriertem Aussichtsturm. Auch eine Aussichtsplattform auf der anderen Flussseite wurde geplant. Das alte Wehr wurde durch ein Schlauchwehr ersetzt. Die Jury begründete die Wahl von Beton E6 zum Siegerprojekt mit der besonders gut umgesetzten Architektur, die einen Blickfang bildet, und dem mutigen Schritt, den Fischpass aus Platzgründen in Form eines Turms zu realisieren. Zweiter Platz: EWA Elektrizität Welle Aufstieg Bei diesem Entwurf wurden eine Kletterwand sowie eine stehende Welle als Freizeitmöglichkeiten eingerichtet. Das Krafthaus beherbergt auch einen Kiosk mit Snacks und Getränken sowie einen Verleih von Sportgeräten. Hinter dem Haus befindet sich eine Wiese, die der Erholung dienen soll. Auch eine Aussichtsplattform auf dem Dach des Hauses wurde eingeplant. Das Wehr wurde als Schlauch-Klappen-Kombination konzipiert. Davor wird die Fischaufstiegshilfe rampenartig nach oben geführt. Von der Jury wird die umfassende Darstellung aller geforderten Aufgabendetails besonders hervorgehoben, wenngleich Die Jury Concrete Student Trophy 2013 Bürgermeisterin Christine Dünwald, Stadtgemeinde Scheibbs GF Ing. Peter Neuhofer, Lieferbeton GmbH (Cemex), Präsident Güteverband Transportbeton Ao. Univ.-Prof. DI Dr. nat. techn. Bernhard Pelikan, Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Konstruktiven Wasserbau DI Markus Querner, ic consulenten ZT GesmbH Architektin GF DI Julia Taubinger, JULAND GmbH, Wien GF DI Hubert Wetschnig, Porr Bau GmbH GF DI Friedrich Zemanek, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.h. Die Auslober und Proponenten der Concrete Student Trophy 2013 Bmst. Ing. Eduard Dušek, STRABAG AG, Mitglied des Vorstandes Bmst. DI Felix Friembichler, Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie (VÖZ) DI Anton Karner, HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.h. GF DI Friedrich Zemanek, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.h. DI Dr. Frank Huber, Zement+Beton Handels- und Werbeges.m.b.H. DI Peter Reisinger, DOKA GmbH DI Markus Querner, ic consulenten ZT GesmbH DI Christoph Ressler, Güteverband Transportbeton (GVTB) DI Hubert Wetschnig, PORR Projekt- und Hochbau AG (PPH) DI Dr. Bernd Wolschner, Verband Österr. Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) Fachliche Begleitung Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Wien durch Univ.-Prof. DI Christoph Achammer, Univ.-Prof. DI Dr. Andreas Kolbitsch, Univ.-Prof. DI Dr. Johann Kollegger Fakultät für Architektur und Raumplanung durch Univ.-Prof. Mag. arch. Gerhard Steixner Fakultät für Bauingenieurwissenschaften der TU Graz durch Univ.-Prof. Dr. Ing. Nguyen Viet Tue und Univ.-Prof. DI Dr. techn. Gerald Zenz Fakultät für Architektur der TU Graz durch Univ.-Prof. Dr. Ing. Stefan Peters Studienrichtung Kulturtechnik und Wasserwirtschaft der Universität für Bodenkultur durch Ao. Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Pelikan WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 17

18 18 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

19 TECHNIK anzumerken ist, dass unter der beweglichen Wehrklappe ein prinzipielles Aufenthaltsverbot für Personen besteht und die Turbinenauslegung maximierend und nicht optimierend erfolgte. Bronzemedaille: mein Kraftwerk Scheibbs Dieses Projekt besticht vor allem durch die architektonische Gestaltung. Jedoch sind Mängel in der Ausgestaltung der Rechenanlage sowie der Zuströmung vorhanden. Auch in diesem Entwurf wurde eine Dachterrasse geplant. Alle Teile des Kraftwerks sind zugänglich, um die Funktionsweise verständlich zu machen. Am rechten Ufer wurde eine Fischaufstiegshilfe in Form eines Vertical-Slot- Passes geplant. 3. Platz mein Kraftwerk Scheibbs : Maximilian Keil, Thomas Petters und Martin Pühringer Kleinwasserkraft Österreich gratuliert ganz besonders den drei Siegerteams, aber auch alle anderen Einreichungen sind überaus gelungen und zeigten, wie die Kleinwasserkraft auch im städtischen Bereich bestechen kann. Fotos: Fotolia, Z+B, Krpelan WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14 19

20 ÖKOLOGIE Was benötigt der gute Zustand? Fischschutz und Fischabstieg ein Must-Have? Die Umsetzung der ersten Phase des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans ist in vollem Gange, mittlerweile arbeiten die BeamtInnen des Lebensministeriums an den Vorgaben für die zweite Phase, die insbesondere die mittelgroßen Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 100 km² betreffen wird. Aber nicht nur das Wo wird betrachtet. Auch das Wie ist bei der Erarbeitung des 2. NGP ein Thema. Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen sind in dieser Phase zwar explizit noch kein Thema, dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, wollen wir das Thema frühzeitig aufgreifen. Das Thema Fischschutz beziehungsweise Fischabstieg wurde bislang in Österreich kaum thematisiert. Der Fokus lag in den letzten Jahren, auch in unserer Arbeit, auf dem Fischaufstieg und der Restwasserabgabe. Und so wundert es auch nicht, dass es zum Thema Abstieg in Österreich weder umfassende Forschungsergebnisse noch einen definierten Stand der Technik gibt. Dennoch kommt dieses Thema auch immer wieder in den Behördenverfahren auf, am häufigsten über die Festlegung einer minimalen lichten Weite für Feinrechen, die größere Fische vom Eindringen in die Turbine abhalten sollen. Doch von vorne: Der gute Zustand und der Fischabstieg Wie aus der Diskussion um den Fischaufstieg wohl schon alle KraftwerksbetreiberInnen wissen werden, ist das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), alle Gewässer in den guten Zustand zurückzuführen beziehungsweise diesen zu erhalten. Als ein wesentlicher Parameter für die Bewertung des Zustands dient Fischpopulation im Gewässer. Weist diese, vereinfacht gesagt, eine naturnahe Zusammensetzung im Artenspektrum und in den Altersklassen sowie eine entsprechende Individuendichte auf, kann sich die Population selbstständig regenerieren und das Gewässer befindet sich im guten Zustand. Aus diesen grundlegenden Erkenntnissen ergaben sich auch recht schnell die oben bereits erwähnten Maßnahmen Restwasserabgabe und Fischaufstieg. Die logische Idee: Kann der Fisch im Fluss wandern, vernetzen sich die Lebensräume wieder und der langfristige Erhalt der Fischfauna ist gesichert. Das Problem dabei: Bislang wurde nur daran gearbeitet, den Fisch hinauf zu bekommen. Nun stellt sich die Frage, wie Der Weg der Fische ins Unterwasser ist wenig erforscht. beziehungsweise ob man diesen wieder mit speziellen Maßnahmen ins Unterwasser bekommen muss. Und noch wichtiger: Welcher Anteil der abwandernden Fische muss dabei verletzungsfrei ins Unterwasser gelangen, um die Population erhalten und so den guten Zustand erreichen zu können? Dabei ist auch zu erwähnen, dass schon jetzt einige energetisch genutzte Gewässerstrecken diesen Zielzustand aufweisen. Teilweise selbst ohne eine Fischaufstiegshilfe, geschweige denn eine Vorrichtung zum Abstieg. Blick nach Deutschland Beim großen Nachbarn gibt es nicht nur viele Prototypen und Untersuchungen, sondern bereits auch eine breite Diskussion mit allen Betroffenen zu diesem Thema. Das liegt unter anderem daran, dass in Deutschlands Flüssen Arten wie Lachs 20 WASSERKRAFT Ausgabe 43/März 14

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