Ionisierende Strahlen

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1 Ionisierende Strahlen

2 Warnzeichen: «Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen» Einleitung Teilchen- oder Photonen- (d. h. elektromagnetische Wellen-)Strahlung wird als ionisierende Strahlung bezeichnet, wenn sie in der Lage ist, Atome zu ionisieren, d. h. aus diesen Elektronen zu entfernen und so ein Ion zu schaffen. Handelt es sich bei der ionisierenden Strahlung um Wellen, wird sie in Form von elektromagnetischer Strahlung erzeugt (vgl. das Gesamtspektrum der elektromagnetischen Strahlung in der Einleitung des Kapitels «Nichtionisierende Strahlung»). Ionisierende Strahlung entsteht spontan bei Kernreaktionen, d. h. wenn sich der Atomkern spaltet und Energie in Form von Strahlung freisetzt; man spricht dann von Radioaktivität. Ionisierende Strahlung ist für den Menschen (für Lebewesen) gefährlich, da deren Energie in der Lage ist, Atome oder Moleküle zu ionisieren, d. h. aus diesen Elektronen zu entfernen, womit aus einem neutralen Molekül ein Ion wird. manchmal beteiligt sich das entfernte Elektron an der Verbindung zwischen Atomen, um Moleküle zu bilden. Das ursprüngliche Molekül wird in zwei Teile geteilt und verliert seine ursprünglichen Eigenschaften. Hat das Molekül eine wichtige biologische Funktion (wie die DNS), kann die Zelle gravierend gestört werden, da die Strahlung durchdringend ist, dies im Gegensatz zu Lichtstrahlen oder Radiowellen, die von der Haut aufgehalten werden. Ionisierende Strahlung wird von den Sinnesorganen des Menschen nicht erfasst, was sie somit von Licht, Wärme oder Lärm unterscheidet. Aus diesen Gründen wurde eine ganze Reihe von Techniken entwickelt, um sich vor ionisierenden Strahlen zu schützen, man spricht dabei von Strahlenschutz. Die Masseinheit der vom Menschen aufgenommenen Dosis an ionisierender Strahlung (Äquivalentdosis) ist das Sievert (Sv.), eine Energieeinheit in J/kg. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

3 Definition Radioaktivität Grundlagen Atome mit einem Kern, der zu viel Energie enthält, sind instabil. In der Natur gibt es viele natürlich vorkommende instabile Atomkerne, man bezeichnet diese als radioaktive Isotope. Sie verwandeln sich, indem sie Fragmente (Strahlungen) nach aussen abgeben und neue Kerne schaffen, die in der Regel stabil sind. Dieser Vorgang wird als radioaktiver Zerfall bezeichnet. In einigen Fällen ist der neu gebildete Kern noch instabil, es kann dann zu mehreren aufeinander folgenden Zerfällen kommen, bis der Kern schliesslich stabil ist. Ionisierende Strahlung Grundlagen Es gibt zwei unterschiedliche Quellen für ionisierende Strahlen: - Radioaktivität bestimmter Stoffe: Diese Stoffe enthalten instabile Kerne, die zerfallen und dabei ionisierende Strahlen abgeben. - Strahlungsgeneratoren: Es handelt sich dabei um Geräte, die Strahlen erzeugen sollen. Die wichtigsten sind die in der medizinischen Radiodiagnostik verwendeten Röntgenstrahlengeneratoren. Diese Geräte geben nur Strahlen ab, wenn sie ans Stromnetz angeschlossen und eingeschaltet sind. Sie stellen somit für Transporte oder bei der Brandbekämpfung kein Problem dar. Es gibt verschiedene Arten von ionisierender Strahlung: - Alphastrahlung ( ): Bei Alphastrahlen handelt es sich um einen echten Teilchenstrom. Alphateilchen bestehen aus zwei Protonen und zwei Neutronen, also einem Helium-Atomkern. Aufgrund ihrer Ladung und relativ grossen Masse haben Alphateilchen nur eine sehr geringe Eindringtiefe (Reichweite) in Materie. Ein dickeres Blatt Papier oder einige Zentimeter Luft reichen im Allgemeinen schon aus, um Alphateilchen vollständig abzuschirmen. Eine technische Anwendung ist der automatische Ionisationsrauchmelder, der auf der Abschwächung der Alphastrahlen durch Rauchpartikel beruht (wird nach und nach durch nicht radioaktive Methoden ersetzt). - Betastrahlung ( ): Die Elementarteilchen der Betastrahlen sind negative Elektronen (oder Positronen), die mit hoher Energie (Geschwindigkeit) aus dem Atomkern eines sich gerade durch radioaktiven Zerfall (Betazerfall) verändernden Atoms ausgestossen werden. Zur Abschirmung dieser Strahlen reicht eine 1 cm dicke Plexiglasscheibe aus. In Papierfabriken wird die Blattdichte oft mit Hilfe von -Strahlenquellen gemessen. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

4 - Gammastrahlung ( ). Es handelt sich um elektromagnetische Wellen, wie das Licht, jedoch mit sehr hoher Energie. Gammastrahlen werden durch den Atomkern abgegeben und besitzen eine hohe Durchdringungsfähigkeit. Gammastrahlen werden unter anderem für Röntgenfilme von Schweissnähten oder medizinische Strahlentherapien verwendet. - Röntgenstrahlung. Es handelt sich um ähnliche Strahlen wie bei der Gammastrahlung. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen mit einer Photoenergie, die höher ist als die von ultraviolettem Licht. Röntgenstrahlen entstehen durch starke Beschleunigung geladener Teilchen (meistens Elektronen) oder durch hochenergetische Übergänge in den Elektronenhüllen von Atomen oder Molekülen. Sie besitzen ebenfalls eine hohe Durchdringungsfähigkeit. Die bekannteste Anwendung von Röntgenstrahlen ist die Erzeugung von Röntgenbildern im Bereich der medizinischen Diagnose. - Neutronenstrahlung. Neutronenstrahlung entsteht selten durch natürlichen Zerfall; man stellt sie künstlich mit Hilfe von Neutronenquellen her. Beispiele: Im Kernreaktor werden bei der Kernspaltung Neutronen freigesetzt. Technisch kann Neutronenstrahlung auch durch Bestrahlung geeigneter Materialien mit Protonen oder Alphateilchen ( -n-reaktion) hergestellt werden. Neutronenquellen werden meistens zur Messung der Bodenfeuchtigkeit eingesetzt. Eindringen der Strahlung in Materie Die Durchdringungsfähigkeit der Strahlen ist je nach Art der Strahlung sehr unterschiedlich: Bei -Strahlen beträgt die Eindringtiefe oder Reichweite 1 nur gerade 50 Nanometer im Wasser und bis 5 Zentimeter in der Luft. -Strahlen werden somit quasi vor Ort aufgebraucht. Sie stellen somit kein externes Strahlungsproblem dar (sie gelangen nur bis in die Epidermis, d. h. bis in die obere Hautschicht). Bei -Strahlen beträgt die maximale Reichweite rund 1 cm im Wasser. Um sich vor dieser Art der Strahlung zu schützen, genügt eine 1 cm dicke Plexiglasscheibe. Bei -Strahlen, welche die höchste Durchdringungsfähigkeit besitzen, ist die Situation etwas komplizierter. Versucht man eine -Strahlung durch einen 5 cm dicken Schutzschild aus Blei abzuschirmen, kann die Strahlung um den Faktor 10 abgeschwächt werden. Bei einem Bleischutz von 10 cm liegt der Faktor bei 100, bei einem Bleischutz von 15 cm beträgt er 1000 usw. Eine vollständige Abschirmung wird somit nie möglich sein, da es immer einen Strahlenrest geben wird, der durch den Schutzschild dringen kann. Bei den Neutronen ist es nötig, sie zu verlangsamen, um die Strahlung abzuschwächen. Man verwendet dazu einen Schutzschild aus einem wasserstoffreichen Material (z. B. Paraffin oder Polyäthylen). Bei den angegebenen Werten für die -Strahlung handelt es sich übrigens nur um Durchschnittswerte, da diese Strahlen von verschiedenen Radioelementen abgegeben werden und somit nicht dieselbe Energie haben, die wiederum die Reichweite bestimmt. 1 Beim Durchgang durch Materie ionisieren geladene Teilchen die Atome oder Moleküle, auf die sie treffen. Dabei verlieren sie Energie, so dass ihre Energie schliesslich auf null sinkt. Der Weg, den sie bis dorthin zurücklegen, heisst Reichweite. Die Reichweite ist abhängig von der Teilchenart, von der Anfangsenergie und vom Material, das die Teilchen durchqueren. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

5 Einige Beispiele für die Reichweite (Durchdringungsfähigkeit) pro Strahlenart: Strahlung Reichweite Schutzmöglichkeit 50 μm (Wasser) Obere Hautschicht 5 cm (Luft) 1 cm (Wasser) Plexiglasscheibe (~ 1 cm) unendlich Reduktion um den Faktor 10 bei: - 5 cm Bleischicht - 25 cm Betonschicht Masseinheiten der Strahlendosis Energiedosis Die Energiedosis charakterisiert die in Materie absorbierte Strahlenmenge. Gray (Gy) ist die Benennung der durch Radioaktivität und andere ionisierende Strahlung verursachten Energiedosis und beschreibt die pro Masse absorbierte Energie. 1 Gray entspricht der Energie in Joule (J), die von 1 Kilogramm Materie aus der Strahlung absorbiert wird: 1 Gy = 1 J/kg. Äquivalentdosis Die Äquivalentdosis Einheit: Sievert (Sv) entspricht einer Abschätzung der Strahlenmenge unter Berücksichtigung ihrer biologischen Wirkung. Hierzu wird die Energie, die in 1 kg Materie absorbiert wird, mit einem so genannten Wirkungsfaktor (W r ) multipliziert. Dieser berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit der verschiedenen Strahlenarten. Die Anzahl der Sievert entspricht der Energiemenge in Joule (J), die von einem Kilogramm Materie aus der Strahlung absorbiert wird (also der Energiedosis), multipliziert mit dem Wirkungsfaktor der vorliegenden Strahlenart: 1 Sv = 1 J/kg. - und -Strahlen haben einen Wirkungsfaktor von 1, während dieser Faktor bei Protonen und Neutronen 20 erreichen kann. Dosisleistung Die aufgenommene radioaktive Energie (absorbierte Dosis oder Äquivalentdosis) hängt von der Zeitspanne ab, der das Objekt oder das Lebewesen ausgesetzt war. Man spricht dabei häufig von Dosisleistung (oder Dosisrate), die in msv/h oder μsv/h ausgedrückt wird. Der Übergang einer Aktivität (Bq) in eine Dosisleistung (Sv/h) ist nicht zu unterschätzen, da den verschiedenen möglichen Strahlungen Rechnung zu tragen ist und man die Energie der einzelnen Strahlen kennen muss. Ist die Halbwertszeit kurz, muss ausserdem der daraus resultierende Aktivitätsrückgang berücksichtigt werden. Da diese Einheit sehr wichtig ist und eine Quantifizierung der erhaltenen Energie ermöglicht, gibt es Strahlenschutzinstrumente, die es ermöglichen, die Strahlung während einer gegebenen Zeitspanne (Dosimeterbadges) oder fortlaufend (Dosisleistungsgerät) zu messen. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

6 Hauptgefahren Wenn die Bestrahlung des Organismus' von einer Quelle herrührt, die ausserhalb des Körpers liegt, spricht man von Bestrahlung von aussen oder von äusserer Bestrahlung. Dieses Risiko besteht bei Arbeiten mit relativ durchdringenden Strahlen (, X,, Neutronen). Die Bestrahlung von aussen kann partiell oder total sein (Bestrahlung des ganzen Körpers). Die damit verbundenen Risiken hängen davon ab, welcher Körperteil der Bestrahlung ausgesetzt war: Gonaden (genetische Folgen), aktives Knochenmark (Leukämie), Rumpf (Brust-, Lungenkrebs) usw. Eine innere Bestrahlung entsteht durch Einnahme oder Einatmen radioaktiver Materialien. Die Wirkung dieser Bestrahlung hängt von der Verteilung der Substanz im Körper ab. Im Falle einer inneren Bestrahlung sind sehr schwach durchdringende Strahlen (z. B. -Strahlen) ebenfalls gefährlich, dies um so mehr als ihre biologische Wirksamkeit im Allgemeinen hoch ist. Wird ein Mensch bestrahlt, kann die Ionisierung der Atome zu einer Schädigung oder zum Absterben der betroffenen Zellen führen. Die Wirkung auf den Organismus ist je nach Stärke der Bestrahlung unterschiedlich: Bei hohen Dosen erfolgt die Wirkung unmittelbar und mit Gewissheit bei Personen, die mit einer Dosis bestrahlt wurden, die über der Wirkungsschwelle, der so genannten deterministischen Wirkung, liegt. Bei geringen Dosen erfolgt die Wirkung verzögert und nicht zwingend bei jedem bestrahlten Menschen. Es handelt sich um ein stochastisches Phänomen, für das es keine Wirkungsschwelle gibt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer hoch dosierten Bestrahlung nicht nur unmittelbare Wirkungen auftreten. Mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit können auch verzögerte Wirkungen beobachtet werden. Akute Bestrahlung Die akute Bestrahlung des Organismus' führt zu einer ganzen Reihe von Wirkungen (Syndrome), die von der erhaltenen Dosis abhängen. Man unterscheidet dabei: das hämatopoietische Syndrom (ab 2 Sv), das durch die Zerstörung des Knochenmarks charakterisiert ist; während die Wirkung bei 4 bis 6 Sv reversibel sein kann, ist die Zerstörung ab 8 Sv vollständig das gastrointestinale Syndrom (ab 10 Sv), das durch die Zerstörung der Darmschleimhaut charakterisiert ist und das in den Wochen nach der Bestrahlung zum Tod führt das Zentralnervensystem-Syndrom (ab 50 Sv), charakterisiert durch eine allgemeine Störung der lebenswichtigen Funktionen; der Tod tritt unausweichlich in den Stunden nach der Bestrahlung ein Diese drei Arten von akuter Strahlung weisen zudem gemeinsame Wirkungen auf: Übelkeit und Erbrechen, Unwohlsein und Müdigkeit, erhöhte Temperatur, Veränderung des Blutbilds. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

7 Wirkungsschwellen bei akuter Bestrahlung. Dosis Wirkungen auf den Organismus bis 250 msv Keine erkennbaren Wirkungen msv Geringe temporäre Veränderungen des Blutbilds msv Erbrechen, Müdigkeit msv Hämatopoietische Störungen 5 Sv Semi-letale Dosis (Dosis, die ohne ärztliche Behandlung in 50 % der Fälle zum Tod führt) über 10 Sv Unmittelbarer Durchfall, 1-2 Wochen über 50 Sv Schädigung des Zentralnervensystems, 1-2 Stunden Die akute Bestrahlung der Haut führt ab 3 Sv zu einer Rötung, die als Erythem bezeichnet wird. Bei höheren Dosen führt die Bestrahlung nacheinander und je nach erhaltener Dosis zu einer Pigmentierung, Epilation, Ulzeration und Nekrose der Haut. Eine Bestrahlung der Hoden führt zu einer vorübergehenden Sterilität. Je höher die Dosis, umso länger dauert die Sterilitätsdauer (mehrere Jahre bei einer Dosis von 6 Sv). Eine Bestrahlung der Eierstöcke bei einer Dosis über 10 Sv führt ebenfalls zu einer Sterilität. Die Bestrahlung des Auges ab 4 Sv kann Grauen Star (Katarakt) verursachen. Bestrahlung bei schwacher Dosis Bei geringen Dosen treten die Wirkungen der Strahlung auf den Organismus verzögert auf. Diese können sich nach einer Latenzperiode von 5 bis 30 Jahren nach der Bestrahlung manifestieren. Ihr Auftreten ist statistischer Natur, bei einer Gruppe von bestrahlten Personen treten die Wirkungen nur bei einigen auf, bei anderen hingegen nicht. Die Hauptwirkung von geringen Dosen ist das Auftreten von Krebs. Die Krebsrate einer Bestrahlung von 1 msv liegt bei ungefähr 4 Fällen pro Personen. Die zweite Wirkung von geringen Dosen ist das Auftreten von Missbildungen beim Nachwuchs der bestrahlten Person. Man geht davon aus, dass das Risiko genetischer Veränderungen, die zu einer Missbildung führen, eine von Personen, die einer Strahlendosis von 1 msv ausgesetzt waren, betrifft. Besondere Gefahren Embryonen sind besonders radiosensibel. Die Schädigungen hängen vom Entwicklungsstadium des Embryos ab. Während der Organogenese (Zeit, in der sich die Organe entwickeln, 8. bis 60. Tag) kann die Bestrahlung zu Missbildungen führen. Später nimmt das Missbildungsrisiko ab, es tritt jedoch das Risiko einer verzögerten geistigen Entwicklung auf, vor allem bei Bestrahlungen während der 8. und 17. Schwangerschaftswoche. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

8 Gesetzesgrundlagen Grundsätze des Strahlenschutzes (ROD) Die Gesetzgebung besteht aus dem, Strahlenschutzgesetz (StSG) und der Strahlenschutzverordnung (StSV). Diese Gesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Sie präzisiert, dass Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung folgenden Grundsätzen unterworfen sind: 1) Rechtfertigung Vor jedem Vorhaben muss der Initiant in einer Studie nachweisen, dass die mit der Tätigkeit verbundenen Vorteile die strahlungsbedingten Nachteile deutlich überwiegen und keine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Alternative ohne Strahlenexposition zur Verfügung steht. Tätigkeiten mit ionisierenden Strahlen, die für die betroffenen Personen zu einer effektiven Dosis von weniger als 10 µsv pro Jahr führen, gelten in jedem Fall als gerechtfertigt. 2) Optimierung Ist das Vorhaben gerechtfertigt, muss der Urheber alle gebotenen Massnahmen zur Begrenzung der Strahlenexposition ergreifen. Gemäss StSV gilt eine Anlage als optimiert, wenn sie in keinem Fall zu einer effektiven Dosis von mehr als 100 µsv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen und von mehr als 10 µsv pro Jahr für nichtberuflich strahlenexponierte Personen führt. 3) Dosisgrenzwerte Werden die Optimierungsgrundsätze nicht eingehalten, ordnet die zuständige Aufsichtsbehörde (BAG) besondere Schutzmassnahmen an. Gesetzliche Grenzwerte für die Strahlenexposition Wir sind von Natur aus ionisierenden Strahlen ausgesetzt; diese stammen vorwiegend aus dem Boden (gewisse Felsen enthalten Radionuklide wie z. B. Uran) und aus der Luft (je höher die Höhenlage, umso grösser die kosmische Strahlung). In der Schweiz sind wir im Schnitt einer natürlichen Strahlung von rund 3 msv/jahr ausgesetzt; hinzu kommt 1 msv/jahr für medizinische Anwendungen, die sich natürlich von einer Person zur anderen sehr unterscheiden können. Bezüglich der durch Menschenhand verursachten Strahlung sieht die StSV drei Kategorien von Personen vor, die einen unterschiedlichen Schutz verdienen: a) Beruflich strahlenexponierte Personen: Diese Personen arbeiten in einer Umgebung, in der die ionisierende Strahlung klar identifiziert ist und klare Schutzmassnahmen bestehen. Für jede Person, die beruflich Strahlen ausgesetzt ist, wird unter der Verantwortung des Strahlenschutzexperten ein Programm zur Bestimmung der aufgenommenen Strahlung festgelegt (individuelle Dosimetrie, Personendosimetrie). Zulässige Höchstdosis: CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

9 - Berufsleute: 20 msv/jahr - Jugendliche (16- bis 18-Jährige): 5 msv/jahr - Schwangere: 1 msv/schwangerschaft - Stillende Frauen: keine Arbeiten mit offenen Quellen b) Personen, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung Strahlen ausgesetzt sind (Patienten): Bei Strahlenanwendungen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken werden für Patienten keine Dosisgrenzwerte festgelegt. Liegt die Patientendosis aber über 5 msv pro Jahr, braucht es eine entsprechende Bewilligung des BAG. Die Strahlenexposition des Patienten liegt im Ermessen der verantwortlichen Person. Die Behandlung muss jedoch nach den Grundsätzen des Strahlenschutzes erfolgen und dokumentiert sein. c) Die Öffentlichkeit, d. h. Personen, die weder der Kategorie a) noch der Kategorie b) angehören, sollten nicht einer durch Menschenhand verursachten ionisierenden Strahlung von über 1 msv pro Jahr ausgesetzt sein. Um dies zu erreichen, dürfen namentlich Anlagen in Zonen, in denen sich Menschen aufhalten könnten, keine Dosis abgeben, die über 10 μsv pro Jahr liegt. Bewilligungen und Aufsicht Eine Bewilligung braucht, wer mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet Bewilligungsbehörden sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Energie (BfE) für Aktivitäten in Nuklearanlagen. Bewilligungs- und Freigrenzen Arbeiten mit radioaktiven Quellen müssen unter der Aufsicht eines Strahlenschutzexperten ausgeführt werden, und das Laboratorium muss durch das BAG zugelassen sein, wenn die Tätigkeit die sogenannte Bewilligungsgrenze (LA) übersteigt. Unterhalb dieser LA kann die Arbeit in einem konventionellen Laboratorium ausgeführt werden. Art des Laboratoriums Höchstwert (Bq) - Normallaboratorium: < LA (keine Bewilligung erforderlich) - Laboratorium C: < 100 LA - Laboratorium B: < LA - Laboratorium A: gemäss Bewilligung Der LA-Wert wird für jedes Radionuklid bestimmt. Er entspricht der Aktivität einer Stoffmenge, die auf einmal eingeatmet wird und beim Opfer zu einer effektiven Dosis von 5 msv führt. Die Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle wird durch den Strahlenschutzsachverständigen beaufsichtigt. Dieser trägt der Halbwertszeit und der Aktivität des Radionuklids Rechnung. Die Entsorgung ist nur möglich, wenn die Aktivität unter der sogenannten Freigrenze (LE) liegt. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

10 Der LE-Wert wird für jedes Radionuklid bestimmt. Er entspricht der Aktivität einer Stoffmenge, die auf einmal eingenommen wird und beim Opfer zu einer effektiven Dosis von 10 μsv führt. Bewilligungsgrenzen und Freigrenzen einiger geläufiger radioaktiver Isotope: Isotope Bewilligungsgrenze [Bq] Freigrenze [Bq] Halbwertszeit des Isotops H ,3 Jahre C Jahre P ,3 Tage S-35 (org.) ,4 Tage Fe ,7 Jahre Co Jahre Zn Tage I Tage I ,1 Tage (Gemäss StSV, Anhang 3) CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

11 Allgemeine Weisungen Strahlenschutzverantwortliche Der Inhaber einer Bewilligung hat die Verantwortung für den Strahlenschutz wahrzunehmen. Er bezeichnet so genannte Strahlenschutzexperten, die für die praktische Umsetzung der Strahlenschutzvorschriften am Arbeitsplatz zuständig sind. Im Allgemeinen ist es die Leitung des Unternehmens oder der Institution, welche die gesetzliche Inhaberin der Bewilligung ist. Strahlenschutzexperten Für jedes Lokal oder für eine Gruppe von Lokalen, die dem Strahlenschutz unterstehen, sind Strahlenschutzexperten zu bezeichnen, die einen spezifischen Strahlenschutzkurs zu besuchen haben. Die Strahlenschutzexperten haben folgende Aufgaben: Durchsetzen, dass die Strahlenschutzvorschriften von allen Betroffenen eingehalten werden Regelmässige Kontrolle der Eintragungen im Kontrollbuch der radioaktiven Substanzen Wöchentliche Kontaminationskontrolle der Arbeitsflächen und Geräte, die kontaminiert sein könnten Die Nutzer informieren den Strahlenschutzexperten über Änderungen bei den Versuchsverfahren (z. B. neues Radionuklid) sowie über personelle Änderungen (z. B. neue Mitarbeiter, Einstellung der Arbeit), damit diese ihre dosimetrischen Unterlagen aktualisieren können Die Nutzer sind dafür verantwortlich, die Arbeiten mit radioaktiven Substanzen in Übereinstimmung mit den Strahlenschutzvorschriften auszuführen Sie sind dafür verantwortlich, jegliche Änderungen ihrer Stellung (Aufnahme und Einstellung der Arbeit mit radioaktiven Substanzen), ihrer Tätigkeit (neue Radionuklide usw.) sowie den Standort ihrer Tätigkeit dem Strahlenschutzexperten zu melden Strahlenschutztechniken Schutz vor Bestrahlung von aussen Es gibt hauptsächlich drei Arten, sich vor einer Bestrahlung von aussen zu schützen: Begrenzung der Bestrahlungsdauer: Es handelt sich um eine einfache, wirksame und sparsame Massnahme, auf die man vielleicht nicht immer genügend zurückgreift. Ein vorgängiges Einüben aller Abläufe (bei ausgeschalteten Geräten) ermöglicht es in vielen Fällen, die Strahlenaussetzung zu reduzieren, da die Abläufe rascher ausgeführt und unnötige Handgriffe, Wartezeiten und unangebrachte Präsenzen systematisch verhindert werden können. Abstand von der Quelle. Da die Strahlenleistung mit zunehmender Distanz zur Strahlenquelle abnimmt, sollte sich der Nutzer möglichst weit von ihr aufhalten. Mit dem Gebrauch von Pinzetten oder ferngesteuerten Vorrichtungen kann die Entfernung von der Quelle wirksam erhöht werden. Bei einer Distanz von 1 Meter zur Quelle beträgt die Strahlendosis nur noch etwa 1/10'000-stel ihres Werts gegenüber einer Distanz von 1 Zentimeter. Der Gewinn ist vor allem bei den ersten CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

12 paar Zentimetern beträchtlich. So wird die Dosisleistung beispielsweise durch eine simple Entfernung um eine Armlänge (Erhöhung der Distanz von 10 auf rund 50 cm) um den Faktor 25 reduziert. Absorbierung der Strahlen mittels eines Schutzschirms zwischen der Quelle und dem Nutzer. Folgende Abschirmungen können als Schutz eingesetzt werden: kein Schutz bei -Strahlen 1 cm dickes Plexiglas bei -Strahlen Bei -Strahlen muss der Schutzschirm so dimensioniert sein, dass die Exposition unter den zulässigen Grenzwerten liegt. 5 cm Blei oder 25 cm Beton reichen beispielsweise aus, um bei den energetischsten Strahlen die Dosisleistung um den Faktor 10 zu reduzieren. Halbwerttiefen (Reduktion der Exposition um den Faktor 2) für -Strahlen Gammaenergie (MeV) Al [cm] Fer [cm] Cu [cm] Pb [cm] Wasser [cm] Luft [cm] Beton [cm] 0,1 1,60 0,26 0,18 0,012 4,14 35,5 1,75 0,2 2,14 0,64 0,53 0,068 5,10 43,6 2,38 0,5 3,05 1,07 0,95 0,42 7,17 61,9 3,40 1,0 4,17 1,49 1,33 0,90 9,82 84,5 4,65 Schutz vor Kontamination Der Schutz muss der Radiotoxizität und der Aktivität der radioaktiven Substanz angepasst sein. Es gibt zwei Hauptmethoden zum Schutz gegen eine interne Kontamination, den Schutz durch die Strukturen und den persönlichen Schutz. Der persönliche Schutz muss dem Niveau des Kontaminationsrisikos angepasst sein. Die üblichsten Methoden sind (Reihenfolge gemäss steigendem Risiko): Tragen einer Spezialkleidung (Laborkittel, Schutzanzug), Tragen von Handschuhen, Tragen einer kleinen Filtermaske, Tragen einer Schutzmaske, Tragen einer Schutzmaske und einer dichten Ausrüstung. Die systematische Dekontaminierung der Gegenstände oder der Personen garantiert, dass keine radioaktiven Substanzen gestreut und das Inkorporationsrisiko vermieden werden. Sie muss es ermöglichen, dass die Kontamination unter die zulässigen Werte gemäss Strahlenschutzverordnung herabgesetzt wird. Beispiele für maximal zulässige Oberflächenkontaminationen Isotop Messwertanzeige in Bq/cm 2 Halbwertszeit H ,3 Jahre C Jahre P ,5 Tage S ,5 Tage Fe ,6 Jahre Co ,3 Jahre Zn Tage I Tage I ,1 Tage Individuelle Strahlenschutzkontrollen CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

13 Meldepflicht Jede Person, welche die Absicht hat, mit radioaktiven Substanzen zu arbeiten, muss sich vorgängig bei einem Strahlenschutzexperten ihrer Einheit melden. Dieser händigt ihr das Strahlenschutzhandbuch aus und erstellt das dosimetrische Dokument. Kontrollierte Personen Personen, die mit radioaktiven Substanzen arbeiten, deren Aktivität das Hundertfache der Expositionsgrenze übersteigt, müssen sich einer ärztlichen Überwachung, den periodischen Kontrollen (physikalische Messungen) sowie der internen Triagemessung unterstellen. Letztere ist direkt durch die betroffenen Personen (Nutzer) zu realisieren, und zwar unter der Verantwortung des Strahlenschutzexperten. Ärztliche Überwachung Spätestens zwei Wochen nach Aufnahme der Arbeit muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Eine ärztliche Untersuchung muss zudem auch nach Einstellung der Tätigkeit durchgeführt werden. Die Untersuchung muss mindestens das Blutbild der roten und weissen Blutkörperchen umfassen. Die erste Untersuchung umfasst im Übrigen die persönliche Anamnese und trägt insbesondere früheren Bestrahlungen Rechnung. Das Aufgebot zur ärztlichen Untersuchung wird durch die SUVA verschickt. Es ist sinnvoll, dieses Aufgebot abzuwarten, bevor man zum Arzt geht. Die Untersuchung erfolgt im Allgemeinen durch die Arbeitsärzte des Spitalpersonals, es besteht jedoch auch eine freie Arztwahl. Physikalische Kontrollmessungen Eine Kontrolle mittels Dosimetrie ist monatlich durchzuführen. Die Dosimeter werden monatlich durch einen zugelassenen Dosimetriedienst (in der Westschweiz ist es das IRA) verteilt und eingesammelt. Die Ergebnisse werden dem Strahlenschutzexperten mitgeteilt, der die Nutzer darüber zu informieren hat. Triagemessung der internen Dosimetrie Die Überwachung der internen Kontamination wird vom Strahlenschutzexperten gemäss den Bestimmungen der Dosiemtrieverordnung organisiert. Im Falle einer positiven Messung (Nachweis von Radioaktivität) hat ein zugelassener Dosimetriedienst (für die Spitaleinrichtungen in der Westschweiz ist es das IRA) eine quantitative Messung der Kontamination durchzuführen. Im Falle der Isotope I-125, I-131 ist eine direkte Messung der Schilddrüse mit einem Kontaminationsmonitor durchzuführen. Falls nötig, erfolgt danach eine Messung der Aktivität durch das IRA. Die Ergebnisse dieser Messungen sind dem Strahlenschutzexperten mitzuteilen. Transport (externer Transport) Radioaktive Substanzen gehören zu den gefährlichen Stoffen und unterliegen somit einer ganzen Reihe von Bestimmungen und Sondervorschriften: - Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) (SR ) - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) (SR ) CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

14 - Verordnung vom 3. Dezember 1996 über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RSD) (SR ) - Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) - Bestimmungen der International Air Transport Association (IATA) (Internationale Flugtransport-Vereinigung,) Das ADR legt die Transportbedingungen und -anforderungen fest. Diese Bestimmungen schreiben namentlich die Verwendung von dichten Verpackungen, unzerstörbare Behälter für flüssige, gas- oder pulverförmige radioaktive Quellen, eine zwingende Kennzeichnung der Quellen usw. vor. Der Versand radioaktiver Materialien erfolgt unter der Verantwortung des Absenders, der die ADR-Richtlinien einzuhalten hat. Die Rücksendung eines Radionuklids, das fälschlicherweise an eine Abteilung gesandt wurde, fällt zum Beispiel ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des ADR. Bestellung/Entsorgung Kauf, Gebrauch und Entsorgung radioaktiver Substanzen müssen gemäss den Weisungen des betreffenden Strahlenschutzexperten registriert werden. Jegliche Handhabung mit radioaktiven Substanzen hat so zu erfolgen, dass so wenig radioaktive Abfälle wie möglich entstehen. Radioaktive oder kontaminierte Abfälle dürfen erst nach einer entsprechenden Kontrolle entsorgt werden. Die Handhabung radioaktiver oder kontaminierter Abfälle darf nur durch das dafür ermächtigte Personal erfolgen. Unterhalb einer gewissen Aktivität (Abgaberate), die in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, können die Abfälle (Flakon, Sack, tierische, flüssige) wie inaktive Abfälle entsorgt werden. Unterhalb der Freigrenze gilt ein Radionuklid nicht mehr als radioaktiv. Feste Abfälle Radioaktive Abfälle sind nach Isotopen getrennt in Behälter zu geben, die als «Radioaktiv» gekennzeichnet sind. Am Ende der Handhabung sind die vollen Behälter sorgfältig zu schliessen und mit einer selbstklebenden Etikette «Feste radioaktive Abfälle» zu versehen, die folgende Angaben enthält: das Isotop, die geschätzte Aktivität in MBq, das Datum des Versuchs, den Namen des Nutzers sowie das Herkunftslabor des Abfalls. Radioaktiv kontaminierte Kadaver sind zur Abnahme der Strahlung einzufrieren. Flüssige Abfälle CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

15 Flüssige Abfälle dürfen niemals ins Abwassersystem entsorgt werden. Flüssige Abfälle sind nach Isotopen getrennt in Polyäthylen-Fläschchen zu geben und mit dem Kennzeichen «Radioaktiv» zu markieren. Die vollen Fläschchen sind mit einer Etikette zu kennzeichnen, die folgende Angaben enthält: das Isotop, die geschätzte Aktivität in MBq, die Art der Flüssigkeit, das Datum und den Namen des Nutzers. Lagerung / Zwischenlagerung Behälter, die radioaktive Substanzen enthalten, müssen das Gefahrenzeichen für ionisierende Strahlen, die Angabe des Nuklids, die Aktivität, das Datum und den Nutzer tragen. Die Quellen sind sorgfältig zu schliessen. Zwischenlagerungsbereiche (Schrank, Kühlschrank usw.) sind mit einem Gefahrenzeichen zu kennzeichnen. Wenn nötig, sind die Art und die Dicke der Abschirmung der Strahlenart und der Aktivität der Quellen anzupassen; sie gewährleisten eine zulässige und möglichst schwache Strahlungsleistung. Die praktische Organisation der Arbeit im Laboratorium muss von Fall zu Fall untersucht und auf der Grundlage der Strahlenschutzgrundsätze angepasst sein. Eine ganze Reihe von praktischen und allgemeinen Umgangsregeln erlaubt es zudem, die Kontaminationsrisiken einzuschränken. Die folgenden Regeln müssen beim Umgang mit Radionukliden zwingend eingehalten werden: Niemals mit dem Mund pipettieren (gilt für ALLE Laboratorien). Im Laboratorium weder rauchen, essen, trinken oder Kosmetika benutzen. Keine Lebensmittel in den Kühlschränken aufbewahren, die radioaktive Substanzen enthalten (gilt für ALLE Laboratorien). Bei jeglicher Handhabung geeignete Handschuhe und Laborkittel tragen. In B-Laboratorien darf ausschliesslich Kleidung getragen werden, die der Arbeit mit radioaktiven Substanzen vorbehalten ist. Bei der Handhabung von -Quellen ist das Tragen von Schutzbrillen obligatorisch. Persönliches Dosimeter auf sich tragen. Bei Handhabungen, die besondere Risiken einer Bestrahlung von aussen beinhalten, ist das Tragen eines direkt ablesbaren Dosimeters obligatorisch. Alle Vorsichtsmassnahmen treffen, um Stich- und Schnittwunden zu vermeiden. Häufiges Kontrollieren der Kontamination der Hände, der Schuhe und der Kleidung. Diese Kontrollen sind bei jedem Verlassen des Laboratoriums obligatorisch. Jeder Gegenstand, der das Labor verlässt, muss vorgängig auf eine allfällige Kontamination kontrolliert werden. Handhabung radioaktiver Substanzen in der Kapelle oder in einer Glovebox, wenn die Sicherheit der Arbeit auf dem Labortisch nicht garantiert werden kann oder wenn bei der Handhabung das Risiko einer inneren Kontamination besteht. Handhabung radioaktiver Substanzen nur auf einer Platte, in einer Schale oder auf einer Kunststoffunterlage. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

16 Bei der Entnahme aus einem Membranfläschchen mittels Aufziehspritze Bildung von Aerosolen, Tröpfchen und Spritzern vermeiden. Nicht in Anwesenheit des Lagerbestands der radioaktiven Substanz arbeiten; den Bestand unmittelbar nach der Entnahme zurückstellen. Mit Schutzschirm und auf Distanz arbeiten. Abfälle täglich und vorschriftgemäss entfernen. Kontaminierte Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen und bezeichneten Behältern deponiert werden. Kontaminierte Abfälle, die volatile Stoffe enthalten, müssen unter Kapellen oder in Gloveboxes konserviert werden. Mindestens einmal täglich die Kontamination der Arbeitsflächen kontrollieren. Eine Kontamination niemals bestehen lassen, unverzüglich eine Dekontamination vornehmen. Kontaminationen dem Strahlenschutzexperten melden. Nach jeder Handhabung und vor Verlassen des Arbeitsraums Hände sorgfältig waschen. Käufe, Verwendungen und Abfälle radioaktiver Substanzen ins Kontrollheft eintragen. Unfälle und Zwischenfälle dem Sicherheitsbeauftragten melden. Regelmässiges Überprüfen der angemessenen Strahlenschutzpraxis, insbesondere vor der Arbeit mit einem neuen Radionuklid. Die Triagemessungen der internen Kontamination sind nach den Weisungen des Strahlenschutzverantwortlichen vorzunehmen. Medizinische Anwendungen Es gibt allgemeine Regeln in Bezug auf die Anwendung von Bestrahlungen im medizinischen Bereich. Diese sind in der Strahlenschutzverordnung (StSV) enthalten und schreiben namentlich Folgendes vor: Es sind alle erforderlichen Massnahmen zum Schutze des Patienten zu treffen, und der Einsatz ionisierender Strahlen muss so festgehalten sein, dass die Dosis, die jeder Patient erhalten hat, bestimmt werden kann. Die Applikation offener und geschlossener radioaktiver Strahlenquellen am Menschen für physiologische und pharmakologische Untersuchungen bedarf für jedes Projekt der Bewilligung des BAG (Art. 28 StSV). Wer einen klinischen Versuch mit radiopharmazeutischen Produkten am Menschen durchführen will, muss ihn mindestens sechs Wochen vor Beginn des Versuchs dem BAG melden. Besondere Weisungen Es gibt besondere Weisungen in Bezug auf gewisse Tätigkeiten und Dienste. Es handelt sich dabei namentlich um: - Behandlungen mit radioaktivem Jod - den Gebrauch von Wannen mit leicht radioaktivem Wasser CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

17 Einige geläufige Radio-Isotope TRITIUM, H-3 Physikalische Daten Höchstenergie: 19 kev (100 %) Maximale Reichweite in der Luft: 6 mm Maximale Reichweite im Wasser: 6 µm Halbwertszeit: 12,3 Jahre Freigrenze ( 3 H 2 0) Bq Zulässige Grenze im Bq Normallabor Grenze im C-Labor Bq Kontaminationsgrenze 1000 Bq/cm 2 Bemerkungen Besondere Schutzmassnahmen Aktivitäten in der Grössenordnung von 100 MBq Tritiummengen stellen kein Risiko einer äusseren Bestrahlung dar, da die emittierten Elektronen niedriger Energie nicht durch die Lederhaut dringen (Reichweite < 6µm). Das kritische Organ für eine Inkorporation von Tritium ist das Wasser im ganzen Körper. Drei bis vier Stunden nach der Inkorporation ist das tritiierte Wasser einheitlich im Wasser des ganzen Körpers verteilt. Im Durchschnitt wird tritiumhaltiges Wasser mit einer Halbwertszeit von 10 Tagen eliminiert. Der Eliminationsgrad kann durch vermehrtes Trinken von Wasser erhöht werden. Einige tritiumhaltige Verbindungen können leicht durch die Handschuhe und die Haut dringen. Diese Verbindungen auf Distanz manipulieren, 2 Paar Handschuhe tragen und das äussere Paar mindestens alle 20 Minuten wechseln. Tritiierte DNS-Vorläufer sind toxischer als tritiumhaltiges Wasser. Sie sind hingegen weniger flüchtig und stellen normalerweise kein akutes Risiko dar. KOHLENSTOFF-14 (C-14) Physikalische Daten Höchstenergie: 0,156 MeV (100 %) Maximale Reichweite in der Luft: 30 cm Maximale Reichweite im Wasser: 0,3 mm Halbwertszeit: 5730 Jahre Freigrenze Bq Zulässige Grenze im Bq Normallabor Grenze im C-Labor Bq Kontaminationsgrenze 30 Bq/cm 2 Bemerkungen Besondere Schutzmassnahmen Aktivitäten von Millicuriemengen von C-14 stellen kein Risiko einer äusseren Bestrahlung dar, da die emittierten β-strahlen niedriger Energie nicht durch die obere Hautschicht dringen können. Das kritischen Organe für eine Inkorporation zahlreicher markierter Verbindungen mit C-14 sind die Knochen und das Fettgewebe. Die meisten markierten Verbindungen mit C-14 werden rasch metabolisiert, und das Radionuklid wird in Form von 14 CO2 exhaliert. Einige Bindungen und ihre Metaboliten werden über den Urin ausgeschieden. Die Halbwertszeit liegt zwischen einigen Minuten bis zu 25 Tagen, wobei für die meisten Bindungen 10 Tage ein akzeptabler Wert sind. Einige markierte Verbindungen mit C-14 können durch die Handschuhe und die Haut dringen. Diese Verbindungen auf Distanz manipulieren, 2 Paar Handschuhe tragen und das äussere Paar häufig wechseln. Mit C-14 markierte Halogensäuren sind aufgrund des Risikos einer Inkorporation CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

18 über die Haut mit besonderer Sorgfalt zu manipulieren. PHOSPHOR-32 (P-32) Physikalische Daten Höchstenergie, β-: 1,71 MeV (100 %) Maximale Reichweite in der Luft: 8 m Maximale Reichweite im Plexiglas: 1 cm Halbwertszeit: 14,3 Tage Freigrenze Bq Zulässige Grenze im Bq Normallabor Grenze im C-Labor Bq Kontaminationsgrenze 3 Bq/cm 2 Bemerkungen Besondere Schutzmassnahmen Das kritische Organ für eine Inkorporation transportabler mit P-32 markierter Verbindungen sind die Knochen. Der Metabolismus von Phosphor ist sehr komplex, da rund 30 Prozent im Körper rasch abgebaut werden, während 40 Prozent eine Halbwertszeit von 19 Tagen haben und die übrigen 30 Prozent mit dem Abklingen der Radioaktivität eliminiert werden. Die Lungen und der distale Darm sind die kritischen Organe für die Inhalation und die Einnahme von nicht transportablen, mit P-32 markierten Verbindungen. P-32 hinter Plexiglasabschirmungen lagern; bei P-32-Mengen von rund 40 MBq ausserhalb des Plexiglases Blei hinzufügen, um die sekundären Strahlen höherer Dichte zu absorbieren. Tragen von Fingerring-Dosimetern bei der Handhabung von Aktivitäten in der Grössenordnung von 40 MBq. Benutzen von Abschirmungen, um die Strahlenexposition bei der Handhabung mit P-32 zu reduzieren. Nicht über offenen Behältern arbeiten; bei der Handhabung nicht geschützter Quellen und potenziell kontaminierter Behälter Instrumente benutzen. SCHWEFEL-35 (S-35) Physikalische Daten Höchstenergie, β-: 0,167 MeV (100 %) Maximale Reichweite in der Luft: 30 cm Maximale Reichweite im Wasser: 0,3 mm Maximale Reichweite in Plastik: 3 mm Halbwertszeit: 87,4 Tage Freigrenze Bq Zulässige Grenze im Bq Normallabor Grenze im C-Labor Bq Kontaminationsgrenze 30 Bq/cm 2 Bemerkungen Besondere Schutzmassnahmen Aktivitäten von 40 MBq S-35-Mengen stellen kein Risiko einer äusseren Bestrahlung dar, da die emittierten β-strahlen niedriger Energie nicht durch die obere Hautschicht dringen können. Das kritische Organ für S-35 ist der ganze Körper. Der Abbaugrad von S-35 hängt von der chemischen Form ab. Die meisten markierten Verbindungen mit S-35 werden über den Urin eliminiert, die Halbwertszeit beträgt 90 Tage. S-35 ist aufgrund der Emission von β-strahlen ähnlicher Energie schwer von C-14 zu unterscheiden. Werden diese beiden Radionuklide am selben Standort verwendet, sind für beide Isotope sichere Kontrollgrenzwerte festzulegen. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

19 JOD-125 (I-125) Physikalische Daten Höchstenergie: 0,177 MeV (100 %) - Gamma: 0,035 MeV (6,5 %) - Strahlen X-Kα: 0,027 MeV (112,0 %) - Strahlen X-Kβ: 0,031 MeV (25,4 %) Expositionsdauer bei 1 cm von einer punktuellen Quelle von 1 mci: 1,4 R/h Halbwertsdicke von Blei: 0,02 mm Halbwertszeit: 60,14 Tage Freigrenze Bq Zulässige Grenze im Bq Normallabor Grenze im C-Labor Bq Kontaminationsgrenze 10 Bq/ cm 2 Bemerkungen Besondere Schutzmassnahmen Hauptrisiko: Jod ist flüchtig. Das kritische Organ für eine Kontaminierung ist die Schilddrüse. Diese kann bis zu 30 Prozent des vom Körper aufgenommenen markierten Jods aufnehmen und ihn mit einer Halbwertszeit von 138 Tagen zurückhalten. Markiertes Jod wird über den Urin eliminiert. I-125-Mengen von rund 40 MBq sind im Schutz einer Bleiabschirmung (von mindestens 3 mm) zu lagern. Benutzen von Instrumenten bei der Handhabung ungeschützter Quellen der Grössenordnung von 40 MBq. Mengen von über 0,4 MBq sind in einer Kapelle zu handhaben (Kontrollieren, dass sie funktioniert). Na 125 I-Lösungen bei Raumtemperatur lagern, da beim Gefrieren die Gefahr einer Verflüchtigung des markierten Jods besteht. Vermeiden von sauren Lösungen, um die Verflüchtigung zu reduzieren. Einige Verbindungen können durch die Handschuhe und die Haut dringen. Diese Verbindungen mit Instrumenten handhaben, Tragen von 2 Paar Handschuhen und das äussere Paar häufig wechseln. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

20 Quellen Dieses Dokument beruht in der Hauptsache auf den Kursunterlagen des Strahlenschutzkurses für Rettungsdienste sowie des Ausbildungskurses für Strahlenschutzfachleute des Institut universitaire de radiophysique appliquée (IRA) in Lausanne. Strahlenschutzgesetz (StSG) (SR ) Strahlenschutzverordnung (StSV) (SR ) Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (SR ) Verordnung über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung) (SR ) Verordnung über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Strahlenschutz-Anlagenverordnung) (SR ) Verordnung über den Umgang mit geschlossenen radioaktiven Strahlenquellen in der Medizin (Medizinische Strahlenquellen-Verordnung, MeSV) (SR ) Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Elektronenbeschleuniger- Anlagen (Beschleunigerverordnung, BeV) (SR ) Verordnung über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgenanlagen (Röntgenverordnung) (SR ) Verordnung über den Umgang mit offenen radioaktiven Strahlenquellen (SR ) Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Elektronenbeschleuniger- Anlagen (Beschleunigerverordnung, BeV) (SR ) Nützliche Links CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. Stand: Juni

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