ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

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1 Versicherungsdeutsch ist noch immer oft umständlich und ausladend formuliert; wir haben deshalb einige Begriffe, die in unserer Branche fast täglich verwendet werden, für Sie zusammengetragen damit auch für diejenigen, die keine Versicherungs- Fachleute sind, unsere Sprache transparenter und verständlicher wird. A Abandon Aufgabe eines Rechts (oder einer Sache) mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung (Zahlung) entbunden zu sein. Kommt u.a. in der KFZ Haftpflcihtversicherung vor und stellt das Recht des Versicherers dar, sich unter bestimmten Bedingungen - vor allem bei mehreren Geschädigten - durch Zahlung bzw Hinterlegung der Versicherungssumme und anteiliger Kosten bei Gericht von weiteren Leistungen zu befreien. Abbruchkosten Aufwendungen nach einem Schadensfall für das Abbrechen stehen gebliebener versicherter Gebäudeteile und zerstörten Einrichtungsgegenstände, deren Abtransport, das Ablagern, die Entsorgung und Vernichtung. Abfindungserklärung Im Zusammenhang mit einer Schadenszahlung unterschreibt der Leistungsempfänger eine Quittung, womit er auf weitergehende, gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als Entschädigungsquittung bekannt - Vorsicht ist insbesondere bei Personenschaden geboten! ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Abgegrenzte Prämien Verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien. Ablauf Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (drei Jahre im Konsumentenbereich, zehn Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt sich um einen befristeten Vertrag Gesamtlaufzeit kürzer als ein Jahr). Ablebensversicherung -->siehe Risikoversicherung Abschlusskosten Kosten des Versicherers, die einmalig bei Abschluss neuer Versicherungsverträge entstehen. Es wird zwischen inneren (Kosten der Antrags- und Risikoprüfung, Antragsbearbeitung, Polizzenausstellung, Verkaufsförderung) und äußeren Abschlusskosten (Provision, Courtage, Personalkosten Außendienstmitarbeiter) unterschieden. Abtretung/Zession Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens-) Versicherungsvertrag an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen). Abwendungs- und Minderungspflicht Gemäß VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines (Feuer-) Schadens (nach Art 4 AFB, Fassung 84:... im Falle eines drohenden oder eines eingetretenen Schadens... ) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen

2 und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter OBLIEGENHEIT). ALDIS Stellt eine wertvolle Hilfe für Versicherer und Versicherungsnehmer dar. Das Austrian Lightning Detektion & Information System hat Messsensoren flächendeckend über ganz Österreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem Zentralcomputer. Zweck: Ortung der Einschlagstelle Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit) Entfernung zum Schadensort Allmählichkeit sind Sachschäden die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden mit einer bestimmten Versicherungssumme gegen Zusatzprämie versichert werden. Allrisk Darunter versteht man eine Vielgefahrenversicherung, d.h., es werden alle Werte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu unterscheiden gedeckt, auf Grund dieser der Versicherer (VR) Entschädigung leistet - nach dem Motto: "Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert". Amortisation Unterschied zwischen dem Neu-und Zeitwert einer Sache Anfechtung Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, so dass der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall. Antrag Stellt rechtlich ein Anbot des Kunden an den Versicherer dar, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer - trotz Prämienzahlung - leistungsfrei sein! Antragsbindefrist Die Antragsbindefrist beträgt sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.b. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze, so gilt der Vertrag als geschlossen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer. Anwartschaft Ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.b. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt. Anzeigepflicht Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des

3 Versicherers im Schadenfall kommen. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.b. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz). Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht. Assistance Darunter versteht man Hilfe, Beistand; wird von vielen VR als zusätzliche Service-Leistungen unter verschiedenen Bezeichnungen (zb Notfallhilfe, MEHR-Versicherung uä.) in allen Lebensbereichen wie Kfz, Haushalt, Unfall, Gesundheit udgl. Azusätzlich zu eiiner Basisver-sicherung in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei angeboten (z.b. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.). Aufschubdauer Ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung. Aufräumungskosten Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes zur nächst geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte (soweit sie die versicherten Sachen betreffen). Gilt nicht für die Beseitigung von (s. auch) "Sondermüll"! Außenversicherung (AV) Man unterscheidet: abhängige AV = wenn versicherte Sachen an einem zusätzlichen Versicherungsort (territorial begrenzt) in der Versicherungssumme für den Versicherungsort des Betriebes enthalten sind. selbständige AV = wenn die außenversicherten Sachen eine eigene Position mit eigener Versicherungssumme innerhalb der Betriebsversicherungspolizze für einen anderen Versicherungsort bilden. ASVG Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz B Bauherrnhaftpflicht Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen. Eine Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Baukostenindex/Teilindex Baumeisterarbeiten Der Index der Baumeisterarbeiten (ÖSTAT), der auch als Baukostenindex (OeNB) bezeichnet wird, ergibt sich aus der Summe der Aufwendungen für Arbeit und für Baustoffe inklusive MwSt für eine 50 m2 Einheit eines Wohnungsrohbaues für Wien mit einem umbauten Raum von 300 m3. Er wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt (1945 = 100,0) und trägt auch den Namen "Maculan-Index". Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) Ist die "Kaskoversicherung" für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, wie z.b. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. Begünstigung oder Bezugsberechtigung

4 Liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird, d.h., der Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Widerruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer jederzeit (praktisch täglich neu bestimmt werden Unwiderruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer nur mit dessen Zustimmung geändert werden Bereicherungsverbot In der gesamten Schadensversicherung gilt gemäß VersVG das Bereicherungsverbot. Auch wenn die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles ist, ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den Betrag des effektiven Schaden zu ersetzen. Beraubung Ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert. Bergungskosten Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff "Unfallkosten". Berufsunfähigkeit Liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe. Besitzwechselkündigung Bei einem Hausverkauf werden zunächst die dafür abgeschlossenen Versicherungen vom Hauskäufer übernommen. Dieser hat die Möglichkeit, die Versicherung wg. Besitzwechsel zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Auch das Versicherungsunternehmen kann bei einem Besitzwechsel von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Best Advice ("Bester Ratschlag") Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.b. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind. Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile oder Stimmrechte an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile an Unternehmen, deren wesentlichstes Ziel die Venture- Finanzierung darstellt. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, deren Nennbeträge insgesamt 25 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft erreichen. Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer Personengesellschaft des Handelsrechts gilt stets als Beteiligung; für andere Beteiligungen an Personengesellschaften des Handelsrechts gilt der erste Absatz sinngemäß. Betriebliche Altersvorsorge Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-,

5 Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung. Betriebliche Kollektivversicherung Die "Betriebliche Kollektivversicherung" ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der "zweiten Säule" eingeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist als Lebensversicherung mit Zinsgarantie eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von Betrieben daher besonders gut als weiteres Instrument der Mitarbeitermotivation henützt werden. Betriebsunterbrechungsversicherung Deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte. Billigungsklausel Gemäß Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages. Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten. Bindungsfrist Neuregelung ab (nicht für Anträge davor) durch das neue VersVG: Dieser stellt klar, dass grundsätzlich die maximal zulässige Bindungsfrist mit 6 Wochen begrenzt ist, sofern der Antrag auf einem vom Versicherer verwendeten Formblatt gestellt wird. Eine längere Bindungsfrist ist nur rechtskräftig, wenn sie im einzelnen ausgehandelt wird. Bonus-Malus-System Bei einem Bonus-Malus-System richtet sich die Prämienbemessung nach dem Schadenverlauf während einer Beobachtungsperiode. Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämie stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Prämie; bei Schäden steigt die zu leistende Prämienzahlung nach und nach zu einem festgelegten Vielfachen der Tarifprämie. Bonusrente Die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil. Bruchteilversicherung Bedeutet, dass nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes (zb bei großen Warenlagern) versichert wird, vor allem in der Einbruchdiebstahl - bzw Leitungswasser Versicherung, aber auch in der Sturmschadenversicherung. Bündelversicherung Ist der Zusammenschluss mehrerer Versicherungssparten in einer Polizze; dennoch stellt jede enthaltene Sparte rechtlich einen eigenen Versicherungsvertrag dar. C CMR Convention Marachandises Route = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. CMR regelt die Haftung des Frachtführers (in Österreich

6 auf Basis BGBl 1 961/1 38). D Dauerrabatt Bei Konsumenten Treuerabatt. Für langjährige Versicherungsverträge wird von Versicherungen häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. Dauerrabatt ). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt (Konsumenten haben die Möglichkeit, den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach drei Jahren zu kündigen), muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden. D & O Versicherung (amerik. "Directors and Officers Liability Insurance") ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Deckung Bedeutet, dass für bestimmte Schadensereignisse Versicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages besteht (speziell in der Haftpflichtversicherung Abdeckung von Schadenersatzansprüchen eines geschädigten "Dritten"). Deckungsbeitrag Ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf zwei Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben. Deckungskonzepte Versicherungsgesellschaften bieten oft mehrere alternative Deckungskonzepte an. Diese Deckungskonzepte bauen oft aufeinander auf und können auch noch mit Sonderklauseln ergänzt werden. Meistens ist es günstiger, ein umfassenderes Deckungskonzept zu wählen als ein schwächeres mit zusätzlichen Einschlüssen. Deckungsrückstellung Versicherungstechnische Rückstellung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. Deckungsstock (Deckungskapital) In der Höhe des Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung übernommenen Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten ist. Deckungssumme Ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mindestdeckungssumme gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Deckungszusage Auch vorläufige Deckung genannt, ist ein wichtiges Instrument, nach Antragsstellung einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum bis zur Polizzenausfertigung bzw -zustellung

7 zu überbrücken, das heißt, der Antragsteller hat die Möglichkeit einen sofortigen Versicherungsschutz zu verlangen. Insbesondere wichtig für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Eine vorläufige Deckung begründet ein selbständiges Vertragsverhältnis. Deffered Compensation (engl.= "aufgeschobene Vergütung"): Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit und die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,-- im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung. Dekontamination Die Reinigung des durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.b. nach Bränden und durch Löschwasser). Die Kosten der Entsorgung von kontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden. Diebstahl Auch "einfacher" Diebstahl genannt: Wegnahme einer beweglichen Sache, um sie sich anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl wird einfacher Diebstahl von den Versicherern üblicherweise nicht versichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahlversicherung, Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung). Doppelversicherung Liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart versichert ist, dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schaden-fall leisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme - der Versicherungsnehmer erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache --> Bereicherungsverbot. Dread Disease Wörtlich = "schwere Krankheit", praktisch = eine Zusatzversicherung mit gleicher VS im Rahmen einer Er- und Ablebensversicherung im Falle von "schweren Erkrankungen" zb Krebs, Schlag-anfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Organtransplantationen, Nierenversagen, Querschnittslähmung, Bypass, Erblindung, Alzheimer etc., sofern diese im Versicherungsvertrag festgelegt wurden. In dieses Bereich fällt auch eine totale bzw permanente Erwerbsunfähigkeit als Folge einer dieser Krankheiten oder auch durch Unfall. "Drei-Säulen-Prinzip" Ein umfassender Versicherungsschutz basiert auf drei Grundlagen: der Sozialversicherung als Grundversorgung, die betriebliche Vorsorge (zweite Säule) meist mit (steuerlich begünstigten) Versicherungsverträgen, die für Arbeitnehmer abgeschlossen werden und als dritte Säule die private Absicherung als Schutz für die Person und deren Vermögen. Dritte(r) Diejenigen, die in der Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche gegen den VN geltend machen können. In der LV und UV ist der "Dritte" der Bezugsberechtigte. Dynamikklausel Auch Zuwachsplan genannt - wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen angewendet und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Bei Abschluss einer Dynamikklausel in der Lebensversicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung im Zuge der Erhöhungen. E EC-Versicherung Siehe: Extended Coverage

8 EDV / Elektronik bzw. Elektrogeräteversicherung Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust aufgrund eines versicherten Schadens. Eigenheimversicherung Bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Einbruchdiebstahl Liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern. Einlösungsfrist Für ein Erstprämie beträgt sie 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Zahlungsaufforderung, ansonsten bei Nicht- oder Spätzahlung Leistungsfreiheit eintreten kann. Wurde nur die reine Prämie bezahlt, besteht Deckung: Bagatellregelung: 10% der Prämie, maximal 60.- sind "folgenfrei". Analoge Regelung besteht auch für Folgeprämien. Einmalerlag Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt. Elementarkasko (Teilkasko-) versicherung siehe Kaskoversicherung Elementarschadenversicherung Ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Emmission Bedeutet das Ausströmen von luftverunreinigenden Schadstoffen in die Außenluft. Endalter Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf. Ende der Versicherung Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird. Eintrittsalter Ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt)

9 herangezogen werden. Entschädigung Auch Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme; jedenfalls gilt das Bereicherungsverbot. Erbschaftssteuer-Versicherung Bei Abschluß einer Lebensversicherung wird vereinbart, dass die Versicherungssumme im Leistungsfalle (Ableben) vorrangig dem zuständigen Finanzamt zur Abdeckung der anfallenden Erbschaftssteuer zur Verfügung gestellt wird, wodurch der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei bleibt. Er- und Ablebensversicherung Die Er- und Ablebensversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der Lebensversicherung. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Bezugsberechtigten entweder als einmalige Kapitalleistung oder monatlich als Pension. Ersatzwert Wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe. Erstprämie Ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei. Erstrisikoversicherung (Versicherung auf erstes Risiko) Wenn bestimmte Gefahren nach dem Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Versicherungswert bis zum vereinbarten Betrag (=Erstrisikosumme) zu entschädigen sind, nennt man dies eine Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung. Viele VR bieten fixe Pauschalsummen, zb.für Nebenkosten, Aufräumungskosten und dergl., auch bei Bargeld- und Schmuckversicherungen, sowie für Zeichnungen, Geschäftsbücher, Modelle, Formen, Briefmarken, Software u.ä.an. Erwerbsunfähigkeit Liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller. Explosion Ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Excedentenversicherung Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.b. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Architekten) - sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung günstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme. Extended Coverage ("EC") Versicherung zusätzlicher Gefahren. Meist im Anschluss an eine Feuer-Industrie-Versicherung können unter diesem Titel die verschiedensten Gefahrenquellen versichert werden: - innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall - Sprinkler-Leckage - Sturm, Hagel - Gebäudeeinsturz - Nicht genannte Gefahren - Erdbeben - Hochwasser ; ähnlich einer ALLRISK" - Versicherung.

10 F Fahrerfluchtfonds Wurde vom Versicherungsverband eingerichtet. Verkehrsopfer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht (z.b. bei Fahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug...) Fahrradversicherung Fahrräder sind nur in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherung mitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (z.b. Versicherungspaket für Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Haftpflicht) abgeschlossen werden. Fahrzeugrechtsschutz Umfasst die Bereiche: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz. Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen wie Reparatur, Kauf, Leasing) sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten (für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständigen, Zeugen, und jene, die dem Prozessgegner zugesprochen werden) und den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen. Fälligkeit der Prämie Die Fälligkeit (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen oder gar beendet wird. Fälligkeit der Leistung Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang). Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden). Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig. Feuerhaftungs-Versicherung Bietet (subsidiären) Versicherungsschutz für den Fall, dass durch ein auf dem (mit dem Versicherer vereinbartem) Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadensereignis Sachen eines Dritten zerstört oder beschädigt werden und der VN von diesem auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Diese Deckungsmöglichkeit stellt (für bestimmte Unternehmensgruppen, wie z.b. Installateure oder eingemietete Gewerbebetriebe) eine sinnvolle Ergänzung der Betriebs-haftpflicht-Versicherung dar (obwohl diese Sparte zu den Sachversicherungen zählt). Feuermauer Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll. Feuerschutzsteuer Die Feuerschutzsteuer ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände. Sie ist eine ausschließliche Landesabgabe, wird jedoch vom Bund eingehoben und auf die Länder aufgeteilt. Feuerversicherung Bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.b. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.

11 Finanzmarktaufsicht (FMA) Die Finanzmarktaufsicht gibt es seit 01. April 2002 und ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Folgeprämie Ist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann der Versicherer "qualifiziert" mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei muss er auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Ver-schulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt. Folgeschaden Ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht (Beispiel: Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Fondsgebundene Lebensversicherung Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt. Fondsorientierte Lebensversicherung Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträgnisse durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärkten bietet. Franchise- Selbstbehalt Integral-Franchise: Vereinbarter Prozentsatz (als Selbstbehalt) vom Versicherungswert: Übersteigt die Entschädigung diesen Betrag wird der Schaden voll ausbezahlt. Abzugs-Franchise: Vereinbarter Prozentsatz oder auch fixe Summe (als Selbstbehalt) vom Schadensbetrag: dieser wird immer in Anzug gebracht. Freiwillige Zukunftssicherung Gemäß Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu 300 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für die Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei. Freizügigkeit Werden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammengefasst, so kann die Klausel "Freizügige Deckung" vereinbart werden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt. Fremdversicherung Versicherung auf eine andere Person (z.b. in der Lebens- oder Unfallversicherung). die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.b. die der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) Die Versicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist.

12 Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten nur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung). Fuhrparkklausel Begriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird der Fahrzeugstand aktualisiert und die Prämie neu berechnet. Führerscheinrechtsschutz Ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- und Verständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch). G Garantiezinssatz Garantierte Verzinsung in der Lebensversicherung, wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt (Mindestzinssatz). Gebäudeschäden Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türrahmen, Türschlössern etc., wenn sie auf einen Einbruch oder Einbruchdiebstahl- Versuch zurückzuführen sind. Gebäudeversicherung Ist die Versicherung einer Immobilie meist werden mehrere Risiken (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht) in einer Gebäudebündelversicherung abgedeckt. Gefahrenerhöhung Ist eine Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände, die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden. Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.b. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen) ist der VR im Schadensfall leistungsfrei und kann den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen. Gefahrengemeinschaft Basis des Versicherungswesens. Eine Gruppe fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt. Gefahrenklasse Bei manchen Versicherungssparten (z.b. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw. beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach "Gefahrenklassen"). Betriebe bzw. Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit, werden günstiger (d.h. gegen geringere Prämien) versichert als solche mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit. Gefährdungshaftung Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers (im Unterschied zur Verschuldenshaftung). Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z.b. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-, Luftverkehrs-, Atomhaftpflicht, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Forstgesetz). In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurde damit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung im Kraftfahrzeugbereich bedeutet, dass schon allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halter verpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.

13 Gehaltsumwandlung Ist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf 300,-- Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension. Geltungsbereich In Versicherungsverträgen wird jeder räumliche und der zeitliche Geltungsbereich dokumentiert. Der räumliche Geltungsbereich gibt an, wo der Versicherungsschutz gültig ist. Lebens- und Unfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geographischem Sinn, den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Der zeitliche Geltungsbereich gibt an, für welchen Zeitraum die Versicherung gilt. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz begrenzt durch die Bestimmungen über die Prämienzahlung und eventuellen Wartezeiten. Generalpolizze Besondere Form einer laufenden Versicherung, speziell in der Transport-Versicherung. Der Versicherer ist damit verpflichtet, dem VN z.b. für eine Warenversicherung im voraus, innerhalb der im Vertrag festgelegten Grenzen (Warenart, Reisewege, Transportmittel und maximale Versicherungssumme) für sämtliche Warentransporte Deckung zu gewähren. Der VN ist dafür verpflichtet, alle durchgeführten Transporte in ein "Anmeldebuch" laufend einzutragen und dem Versicherer vorzulegen. Einzelanmeldungen sind damit nicht erforderlich. Die Prämienabrechnung erfolgt nachträglich zu vereinbarten Zeiträumen. Genesungsgeld Kann im Rahmen einer privaten Unfallversicherung und zwar mit dem Baustein Krankenhaustagegeld - abgeschlossen werden. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet der Versicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für die häusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer) Geschädigter Dritter s. Dritter Gesundheitsprüfung Für den Abschluss einer Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Feststellung des Gesundheitszustandes Voraussetzung. Im Allgemeinen genügt die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen am Antrag. Bei höheren Versicherungssummen bzw. höherem Abschlussalter ist ein ärztliches Attest erforderlich. Gewinnbeteiligung Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig einen Überschuss erzielt. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Der VN hat das Recht über die Berechnung der Gewinnbeteiligung informiert zu werden. Glasversicherung Ist die Versicherung von Glasscheiben (Fenster, Türen, Vitrinen und sonstige Flachgläser) gegen Zerbrechen. Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser. Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (außer Reinigung) oder beim Transport entstehen. Spezialverglasungen müssen gesondert versichert werden. Gliedertaxe

14 In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei Gebrauchunfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil in der privaten Unfallversicherung und ist Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad einer Person nach einem Unfall. Grobe Fahrlässigkeit Handeln ohne die gebotene Sorgfalt, mit der ein Schaden hätte vermieden werden können. (Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Sicherungen nicht angewendet, sodass ein Einbruchschaden folgt). Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit regressiert sich der VR beim Verursacher. Grüne Karte Die Grüne Karte bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes, wobei der Geschädigte sich mit seinen Schadenersatzansprüchen an das Grüne Karte Büro des Unfalllandes wenden kann. Dem System der Grünen Karte gehören derzeit 44 Staaten an, wobei österreichische Fahrzeuge für die Einreise in Staaten der EU, Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz und Andorra keine Grüne Karte benötigen. Grundsätzlich wird aber empfohlen, die Grüne Karte mitzuführen und diese ist beim eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. Gruppenversicherung Auch Kollektivverträge genannt, werden von Unternehmen, Vereinen, Organisationen zu Gunsten von Mitarbeitern oder Mitgliedern mit günstigeren Konditionen und Annahmebedingungen als Einzelverträge abgeschlossen. Meist handelt es hierbei sich um private Krankenvorsorgen, Unfall- oder Lebensversicherungen. H Haftung Bedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten, wenn im Gesetz bzw Vertrag vorgesehen. Hagelversicherung Bei der Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Absicherung für die Landwirtschaft. Der Versicherer deckt den Ertragsausfallsschaden an den versicherten Erzeugnissen, der durch Hagelschlag entsteht. Im Rahmen einer Elementarschadenversicherung für Gebäude, Eigenheim, Betrieb oder Haushalt sind u.a. auch Hagelschäden gedeckt. Hakenlast-Versicherung Ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer Transport- bzw Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Güter, die durch Hebevorgänge (zb Kran udgl.) bewegt werden. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl den Sachschaden (am bewegten Gut) als auch einen daraus entstandenen Sachfolgeschaden. Haus-Haus Durchgehende Transportversicherung ab Beginn des Transportes (vom Verkäufer) bis zum endgültigen Bestimmungsort (Käufer) Haftpflichtversicherung Ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden), der dem versicherten Risiko (z,b. Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt.

15 Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Haushaltsversicherung Ist eine Bündelversicherung, die vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Haftpflicht schützt. In der Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch versichert. Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzsammlungen etc. müssen beachtet werden. Heiratsvorsorge (Aussteuerversicherung) Besondere Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung bei Heirat, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig wird. Bei Ableben des Versorgers (in der Regel ein Elternteil) entfällt die weitere Beitragszahlung; manche Versicherer zahlen zusätzlich eine Versicherungssumme zur Erstversorgung aus. Höchsthaftungssumme Drückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts- und Eigenheimversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche bzw. verbauten Fläche und Geschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall. Höhere Gewalt Ein außergewöhnliches Ereignis, welches auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden kann = unabwendbarer Zufall. Schäden nach solchen Ereignissen finden in den meisten Versicherungssparten keine Deckung. Hypothekargläubiger Hypothek ist ein Grundpfandrecht, eine dingliche Grundstücksbelastung zur Sicherung einer Forderung. Gewährt eine Bank einem Versicherungsnehmer einen Kredit, so lässt sie sich zur Sicherung ihrer Forderung ins Grundbuch eintragen und ist somit Hypothekargläubiger. Darüber hinaus wird sich die Bank auch die Auszahlung einer Versicherungsleistung (nach einem Feuerschaden) beim zuständigen Versicherer absichern lassen Sperrschein. I Indirektes Geschäft Siehe: Rückversicherung Immission Einwirken von Luftverunreinigungen, Schadstoffen, Lärm, Strahlen uä. auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen. Implosion Schäden, die durch Unterdruck entstehen können (zb Fernsehröhren) Indexklausel Auch Wertsicherungsklausel: Wird diese vereinbart, bedeutet dies, dass die Versicherungssummen dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Index (jährlich) angepasst werden. Es gibt verschiedene Indizes: Baukosten-, Maschinen-, Verbraucher-, Großhandelspreisindex. Indirekter Blitz Im Unterschied zum direkten Blitzschlag, der auf die versicherten Sachen unmittelbar schädigend einwirkt, ist der indirekte Blitz die mittelbare Auswirkung der atmosphärischen Elektrizität, die zu Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten führt (Überspannung, Induktion). In der Feuerversicherung sind grundsätzlich nur Schäden durch direkten Blitzschlag mitversichert. Indirekte Blitzschäden kann man separat vereinbaren oder eine spezielle --->

16 Elektronik- oder E-Geräte Versicherung abschließen, die u.a. auch solche Schäden übernimmt. Indirektversicherung Form der betrieblichen Lebensversicherung. Das Unternehmen schließt als Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter für den jeweiligen Mitarbeiter als versicherte Person einen Versicherungsvertrag ab (z.b. für die Abfertigungsansprüche des Mitarbeiters). Den Erlös erhält im Leistungsfall (Pensionsantritt oder Todesfall) das Unternehmen, das damit die Ansprüche des Mitarbeiters befriedigt. Industrieversicherung Versicherung verschiedener industrieller Risiken wie z.b. Feuer-, Haftpflicht-, Transport-, Betriebsunterbrechungsversicherung. Innere Unruhen Liegen vor, wenn ein Teil eines Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen stört. Meist sind solche Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Insassenunfallversicherung Wird als Ergänzung zur Kfz-Versicherung angeboten und bietet Versicherungsschutz bei Unfällen für die Insassen des versicherten Fahrzeuges unabhängig vom Verschulden. Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldeten Unfällen keine Leistungen erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt, wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann bzw. die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist die Insassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz. Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, ein Taggeld und Unfallkosten. Man unterscheidet bei der Insassenunfallversicherung zwischen Pauschalsystem: die Versicherungssumme wird unter allen, zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt. Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssumme versichert. Interesse, Versichertes s. VERSICHERTES INTERESSE Interessewegfall s. WEGFALL DES INTERESSES Invalidität Bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt die vereinbarte Leistung (je nach dem Invaliditätsgrad), wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird. Invaliditätsgrad Gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durch völligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe Gliedertaxe) Investmentfonds Ist Kapital, das von vielen Anlegern veranlagt und von einer Kapitalanlagegesellschaft nach verschiedenen Veranlagungsgrundsätzen verwaltet und von einer Depotbank verwahrt wird (Sondervermögen). Je nach Veranlagung unterscheidet man Geldmarkt-, Aktien-, Renten-, Immobilien-, oder gemischte Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilseigner regelmäßig die Überschüsse aus ihren Anteilen aus Dividenden und/oder Zinsen ausbezahlt, während bei thesaurierenden Fonds die Überschüsse wiederveranlagt werden und dadurch im Fondsvermögen bleiben. Investmentfonds bilden auch die Veranlagungsgrundlage für fondsgebundene Lebensversicherungen.

17 K Karenz(frist) Ist der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen vereinbart, bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren. Nicht zu verwechseln mit Wartezeit! Kapitalabfindung Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern) Kapitalversicherung Versicherung, bei der die Versicherungsleistung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erfolgt. Kaskoversicherung Deckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden. In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten dee Versicherer) mit einschließen. In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich! Katastrophenschutz Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht versicherbar. Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen sind bei vielen Versicherern Bausteine mit limitierten Summen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Schäden durch Lawinen, Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert. Individuelle Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag möglich. Kausalität Ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers. Bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versicherer leistungsfrei. Key-man-Versicherung (Schlüsselpersonenversicherung) Stellt eine Form der Betrieblichen Lebensversicherung dar, die der Absicherung von Führungs-

18 kräften und Spezialisten dient. Sie deckt die Ausfallskosten des Unternehmens, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Unfall oder Tod aus dem Unternehmen ausscheidet. KFZ-Haftpflichtversicherung Ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme gesetzlich vorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbe-stätigung (VB) notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Kinder-Begleitkostenversicherung Bis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert werden: Entweder als eigenständige Versicherung, wobei pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eine entsprechende Vergütung erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für das Kind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert. Klagefrist Laut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginntt, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden. Klauseln Sind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen zu den Allgemeinen Ver-sicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag. Sie können den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken oder konkretisieren. Versicherungsklauseln müssen verständlich und transparent sein. Kleinlebensversicherung Lebensversicherung mit niedrigen Versicherungssummen und vereinfachten Versicherungsbedingungen, z. B. Sterbegeldversicherung Kollektivversicherung Mehrere Personen oder Objekte werden in einem Vertrag versichert. Am häufigsten sind Kollektivversicherungen in Form von Lebensversicherungen (z.b. Pensionskassen). Die Prämien werden über die Verwaltung von den Mitgliedern abgebucht und gesammelt an den Versicherer überwiesen. KOLLO In der Transportversicherung = Frachtstück Kombinierte Versicherung Diese Versicherung ist eine verbundene Versicherung mehrerer Risiken in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel für diese Versicherungsform ist die Haushaltsversicherung (Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl usw.). Konnossement Transportpapiere (Ladeschein) Konsolidierte Bilanz Saldierung der Bilanzen von zu einer Unternehmensgruppe oder einer Branche (Wirtschaftszweig) gehörenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu: Zusammengefasste Bilanz. Konsolidierte Erfolgsrechnung Saldierung der Gewinn- und Verlustrechnungen von zu einer Unternehmensgruppe oder einer Branche (Wirtschaftszweig) gehörenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu: Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung.

19 Kontamination Bedeutet Verseuchung mit schädlichen, besonders mit radioaktiven Stoffen. Spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Feuerschäden, wie zb für die Beseitigung von kontaminiertem Erdreich. (s. SONDERMÜLL) Kontrahierungszwang Bedeutet Annahmezwang. Der Versicherer muss bestimmte Risiken grundsätzlich annehmen. Diese Verpflichtung besteht beispielsweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme außer es liegen gewichtige Ablehnungsgründe vor, wie etwa arglistige Täuschung oder der Versicherer ist wegen Nichtzahlung der Erstprämie zurückgetreten oder hat wegen Zahlungsverzug gekündigt. Konvertierung Vertragsumwandlung, bzw. Vertragserneuerung. Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). Meist ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden. Kosmetische Operationen Können in der privaten Unfallversicherung mitversichert werden. Ist nach der Heilbehandlung eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt, kommt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf. Keine Kostenübernahme hierfür gibt es in der Regel von privaten Krankenversicherern, da sich diese auf die Kosten medizinischer Heilbehandlungen beschränkt und u.a. Schönheitsoperationen ausgenommen sind. Krankengeldversicherung Hilft bei Arbeitsunfähigkeit. Für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit wird der dafür vereinbarten Betrag bis zu einer Maximaldauer von 364 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren ausbezahlt. Krankenhaus-Taggeldversicherung Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommt man für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant. Krankenversicherung Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Als Privatpatient kann man Spital und Arzt frei wählen und erhält kompletten Kostenersatz einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse, auch im Privatspital (Direktverrechnung). Ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente können ebenfalls abgedeckt werden. Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung weitere Bausteine, wie etwa Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalten, einen weltweiten Auslandsreiseschutz oder Krankenhaustagegeld. Kreditrestschuldversicherung Dient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Im Versicherungsfall (=Ableben des Kreditnehmers) übernimmt der Versicherer die Rückzahlung des aushaftenden Kreditbetrages. Die Versicherungssumme fällt entsprechend dem Kredittilgungsplan. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung gekündigt werden. Kreditversicherung Übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen und schützt somit das Vermögen und die Existenz des Versicherungsnehmers. Der Kreditversicherer prüft und überwacht laufend die Bonität der Kunden des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz des Schuldners die aushaftenden Beträge. Kriegsrisiko In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In der

20 Transportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden. Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert. Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zur Auszahlung des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet. KSchG Konsumentenschutzgesetz Kulanzentschädigung Entgegenkommende Versicherungsleistung aus kaufmännischen Erwägungen, z.b. bei Vorliegen von Grenzfällen bzw bei unklarer Sach- und Rechtslage ("Prozessablöse"). Sie stellt auch rechtlich gesehen keine Schenkung dar, sondern erfolgt noch auf der Grundlage des Versicherungsvertrages. Kumulrisiko Anhäufung von Gefahren. Bei manchen Ereignissen (Feuer, Sturm, Katastrophen) können bei einem Versicherer mehrere/viele Einzelverträge betroffen sein. Beispiel: auf Nachbargebäude übergreifende Brände oder Sturm innerhalb eines bestimmten Gebietes aber auch gemeinsame Leistungsfälle aus Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung. Kündigung Mit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz, drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung). Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Kündigungsfrist Ist ein bestimmter Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem Ablaufdatum liegen muss. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate; in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer 1 Monat. Kurgeld Die Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen oder Erkrankungen entstehen, können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden. Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer Unfallvorsorge auch Kurkostenpauschale beantragen. Kunstversicherung Ist eine Spezialversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten sowohl für private Sammler als auch für Kunsthandel, Museen und Galerien. Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände im Rahmen einer Allgefahrendeckung (mit Ausnahme der ausdrücklich angeführten Ausschlüsse). Im Schadensfall gilt der bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbarte Wert der Kunstgegenstände als Leistungsgrundlage. Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Kurzfristige Verträge Sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die für bestimmte kurzfristige Risiken z.b. für Auslandsreisen abgeschlossen werden. Sie bedürfen keiner Kündigung, da sie von selbst ablaufen. KV

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