Infoveranstaltung der Natur-, Landwirtschafts- und Vernetzungskommission (NLV) der Gemeinde Niederhelfenschwil
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- Oswalda Schuler
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1 Infoveranstaltung der Natur-, Landwirtschafts- und Vernetzungskommission (NLV) der Gemeinde Niederhelfenschwil Anwesende aus der NLV-Kommission: Peter Siegrist, Präsident Michal Herzog, Mitglied und Aktuarin Leo Hess, Revierförster Ueli Blättler, Vertreter IGL Alex Jung, Landwirt und ehem. Landwirtschaftskontrolleur Fritz Arn, Landwirt und Vertreter UGN Bruno Keller, Vertreter Jagdgesellschaft Niederhelfenschwil Ruth Niedermann, Vertreterin Naturschutzverein Niederhelfenschwil-Zuzwil Geni Widrig, TSP Raum-und Landschaftsplanungsbüro Eingeladene Landwirte und Bewirtschafter Total 81 (Stimmberechtigte) Anwesende: 33 Absolutes Mehr: 17 Zuhörer/Gäste: 5 Datum: Montag, 09. November 2015 Beginn: Uhr Ende: Uhr Ort: Restaurant Adler, Zuckenriet Traktanden 1. Begrüssung 2. Rückblick und Stand im Vernetzungsprojekt Ausblick Zielerreichung im Vernetzungsprojekt Anforderungen und Informationen zur neuen Vernetzungsperiode (Finanzierung, Perimeter) 5. Kurzinfo zu Landschaftsqualitäten 6. Allgemeine Umfrage 7. Grundsatzabstimmungen Periode Vernetzungsprojekt gewünscht? 2. Vernetzungs-Perimeter vergrössern auf gesamtem Gemeindegebiet? 1. Begrüssung Der Präsident der NLV-Kommission, Peter Siegrist, begrüsst alle Landwirte, Bewirtschafter und Interessierte zum heutigen Abend. Er stellt kurz die Mitglieder der NLV-Kommission vor. Seite 1 von 14
2 2. Rückblick und Stand im Vernetzungsprojekt Seit 1. Mai 2015 unterstützt Geni Widrig von TSP Raum- und Landschaftsplanungsbüro, Luzern, die NLV- Kommission im laufenden Vernetzungsprojekt. Er stellt sich den Anwesenden kurz vor. Ziele des Vernetzungsprojekts Biodiversitätsförderflächen (BFF) an geographisch sinnvollen Orten anlegen und aufwerten Vorhandene naturnahe Lebensräume verbinden und Korridore in der intensiv genutzten Landschaft schaffen BFF im Mindestabstand von 200 m anlegen Ziel- und Leitarten fördern Möglichst viele Landwirte für das Projekt gewinnen Vernetzungsbeiträge für beteiligte Landwirte auslösen Zielwerte im Jahr 2016 erreichen Positive Umsetzungen in der Landschaft erreichen Gute Stimmung und gemeinsamer Einsatz Anforderungen an ein Vernetzungsprojekt Nach der 2. Vertragsperiode (Ende 2016) werden 12 % der LN pro Zone als BFF bewirtschaftet 50 % davon sind ökologisch wertvoll Die Distanz zwischen den einzelnen BFF beträgt max. 200 m Die festgelegten Zielwerte werden bis zum Ende der Vertragsperiode zu mind. 80 % erreicht Seite 2 von 14
3 Was wurde bis jetzt erreicht? 4.2 ha extensive Wiesen (EW, inkl. dazugehöriger GAöL) wurden neu angemeldet Knapp 2 ha Buntbrachen (BB) wurden neu angemeldet Knapp 1,5 ha Flachmoor mit GAöL-Vertrag (YA) wurden neu angemeldet (Umwandlung von ST) Die Zahl der angemeldeten Hochstamm-Feldobstbäume (HB) nahm um über 361 Stück zu Nistkästen für Fledermäuse und Schleiereulen wurden aufgehängt 66 % der HB weisen Qualitätsstufe II auf Ast- und Steinhaufen wurden entlang von Waldrändern angelegt Mindestvernetzung Im Perimeter des derzeitigen Vernetzungsprojektes ist nur die Hälfte aller Landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) der Gemeinde berücksichtigt. D.h. es gibt einige Landwirte und Bewirtschafter, welche gerne im Projekt mitmachen würden, denen es aber bisher verwehrt ist, weil ihre Bewirtschaftungsflächen nicht im Perimeter liegen. Für eine möglich neue Vernetzungsperiode wünscht die NLV-Kommission, dass dies überdenkt wird und die Landwirte da ihr Votum zu dieser Frage abgeben sollen (siehe Grundsatzabstimmung). Seite 3 von 14
4 3. Ausblick Zielerreichung im Vernetzungsprojekt Erfüllung der Mindestanforderungen 2. Vertragsperiode (bis 2016) Anforderungen an die 2. Vertragsperiode TZ HZ Total LN Aren Aren Mindestanteil BFF an LN (12%) bis Aren 353 Aren Vorhandene BFF inkl. Bäume (Anteil an LN) (16%) (40%) Fehlende BFF für 2016 genügend BFF genügend BFF Mindestanteil ökologisch wertvolle BFF* (50 % aller BFF) Aren 586 Aren Vorhandene BFF mit QII (Anteil an BFF) Fehlende ökologisch wertvolle BFF bis Aren (51 %) Genügend ökologisch wertvolle BFF 473 Aren (40 %) 113 Aren Bilanz 2015 BFF Startwert Ist 2015 Soll 2016 Differenz zum Soll- Wert Extensiv genutzte Wiesen Total Erreicht (EW) EW QII Erreicht Es fehlen 127 a EW QI zum Erreichen des Zielwertes. Durch den hohen QII-Wert hebt sich dieses Defizit aber auf. GAöL Magerwiesen (YK) Erreicht Extensiv genutzte Weide QI Erreicht (MW) MW QII Erreicht GAöL Flachmoor (YA) Erreicht davon QII Erreicht Hecken mit Krautsaum QI (HF) HF QII Erreicht GAöL Hecke mit Krautsaum (YC) Seite 4 von 14
5 Es fehlen 80 a HF QI und 21 a Hecken mit GAöL-Vertrag zum Erreichen der Zielwerte. Erfreulicherweise wurden 43 a HF mit QII angemeldet. Hochstamm-Feldobstbäume Erreicht Total (HB) HB QII Erreicht Die Steigerung des QII-Anteils ist sehr erfreulich! Buntbrachen Erreicht GAöL Waldränder (YZ) Erreicht GAöL Pufferstreifen mit Schnitttermin (YN) Erreicht GAöL Krautsaum (YG) Erreicht Zusammengefasst: Für den erfolgreichen Abschluss des Vernetzungsprojektes fehlen noch folgende Biodiversitätsförderflächen (BFF): Aren ökologisch wertvolle BFF in der Hügelzone mit Qualitätsstufe II oder GAöL-Vertrag; - 21 Aren Hecke mit Krautsaum mit GAöL-Vertrag (YC); - 80 Aren Hecken-, Feld- und Ufergehölze QI (HF). Interessierte Landwirte können fehlende BFF im Januar 2016 mit der Strukturdatenerhebung 2016 auf dem Flächenverzeichnis anmelden. Neue GAöL-Verträge sind mittels Orthofoto-Ausdruck und Angabe der Nutzungsart beim kommunalen Landwirtschaftsamt anzumelden. Seite 5 von 14
6 Notwendiger persönlichen Einsatz für das letzte Vertragsjahr Wie viele BFF müssen wir noch schaffen und anmelden? In beiden Zonen sind genügend BFF vorhanden! Eine Steigerung der HF und YC ist nötig um deren Zielwerte zu erreichen - HF QI fehlen 80 a - YC fehlen 21 a - Erfreulich ist die Anmeldung von 43 a HF mit QII Die Zielwerte der EW und HB wurden jeweils nicht erreicht, können aber durch hohe QII-Zunahmen behoben werden. Defizit bei den ökologisch wertvollen BFF In der Hügelzone noch 113 Aren BFF mit QII oder GAöL-Vertrag anmelden. Notwendiger persönlichen Einsatz für das letzte Vertragsjahr Wie steht es um die Umsetzungsziele? Ziel: Schnittzeitpunkt der Flachmoore = Bei allen 15. September Zu 98 % erreicht! Ziel: Mind. 10 Ast- und Steinhaufen entlang von Hecken Ziel: Mind. 10 Ast- und Steinhaufen entlang von Waldrändern Januar 2016: Strukturdatenerhebung: Letzte Anmeldemöglichkeit für weitere BFF in der zweiten Vertragsperiode! Seite 6 von 14
7 4. Anforderungen und Informationen zur neuen Vernetzungsperiode (Finanzierung, Perimeter) Ausblick Vernetzungsprojekt Abschluss der 2.Vertragsperiode im Herbst / Winter 2016: Abschlusssitzung der Natur-, Landwirtschafts- und Vernetzungskommission (NLV) Bei einer gewünschten 3. Periode des Projektes: Infoveranstaltung zu einer möglichen 3. Vertragsperiode (ca. Nov. / Dez. 2016) Einzelgespräche im Dezember 2016 / Januar 2017 Kombinierter Schluss- / Startbericht zum Ende der 2. bzw. zum Start der 3. Vertragsperiode (Ende März 2017): Schlussbilanz zu den erreichten Zielwerten für die BFF Beschrieb und Bilanz der umgesetzten Ziele und Projekte Bilanz zur erreichten Vernetzung und noch vorhandenen Lücken Neu definierte Zielwerte Ausblick 3. Vertragsperiode ( ) Mögliche Erweiterung des Projektperimeters auf das gesamte Gemeindegebiet. Bessere flächendeckende Vernetzung möglich Möglichkeit für alle Landwirte am Projekt mitzuhelfen und Vernetzungsbeiträge auszulösen Seite 7 von 14
8 Mindestanforderungen 3. Vertragsperiode Die Anforderungen für eine 3. Periode entsprechen jenen der 2. Periode. Pro Zone 12 % der LN als BFF bewirtschaftet und angemeldet Davon 50 % ökologisch wertvoll* Anforderungen** an die 3. Vertragsperiode TZ (Zone 31) HZ (Zone 41) Total LN (gesamte Gemeinde) Aren Aren Mindestanteil BFF (12 % der LN) Aren 623 Aren Vorhandene BFF, inkl. Bäume (Anteil an LN) Aren Aren Fehlende BFF bis Aren Erreicht Mindestanteil ökol. wertvolle BFF* (50% der BFF) Vorhandene ökologisch wertvolle BFF* Fehlende ökol. wertvolle BFF* bis Aren 664 Aren Aren Aren Erreicht Erreicht *Als ökologisch wertvoll gelten: - BFF, welche die Anforderungen an QII erfüllen - BFF auf Ackerland (Bunt- und Rotationsbrache, Saum auf Ackerland, Ackerschonstreifen) - BFF, welche gemäss den Zusatzbedingungen der ausgewählten Arten bewirtschaftet werden **Die Anforderungen wurden für das gesamte Gemeindegebiet berechnet. Seite 8 von 14
9 Zusatzbedingungen für die 3. Periode Z1 Z2 Z3 Z4 Z6 Z7 Z9 Z10 Z11 Z12 Z13 Präzisierung der Zusatzbedingungen mögliche BFF Qualität II ist vorhanden Wenn Q II erfüllt ist, muss keine weitere Zusatzbedingung erfüllt sein Rückzugsstreifen, Altgrasbestand, Rotationsschnittprinzip 5-10 % pro Nutzung stehen lassen, wechseln bei jedem Schnitt, der Streifen muss überwintern; auch nach der Herbstweide ist er noch sichtbar Rückführungsfläche Erster Schnitt vor offiziellem DZV-Termin (braucht einen Ausmagerungsvertrag) Späterer Schnitt Erster Schnitt frühestens 2 Wochen nach dem offiziellen DZV- Termin, z. B. ab 1. Juli in der Talzone (nur für sehr magere Wiesen anwendbar) Flexibler Schnittzeitpunkt mit Auflagen Dürrfutter, Nutzungsintervall bis 1. September mindestens 8 Wochen, 10 % Restfläche stehen lassen, mindestens zwei Schnitte pro Jahr Strukturen aus Stein, Asthaufen, Tümpel für Geburtshelferkröte oder Erdkrötenteich sowie offene Bodenstellen Je eine Struktur pro 50 Are BFF, Struktur ist mind. 4 m² gross Gezielte Strukturen auf 20 Prozent der BFF entlang der Fliessgewässer Mindestens 20 % der Fläche wird erst nach dem 1. August zum ersten Mal genutzt. Aufkommen der wertvollen Hochstaudenfluren ermöglichen (Mädesüss) Mähen mit dem Einachs-Motormäher Der Schnitt muss mit einem "Hand-Motorbalkenmäher" ausgeführt sein Flächen, die von Hand gemäht werden, gelten selbstverständlich auch Lage in Gebieten mit lückigem Lebensraumverbund Gemäss Plan Lage entlang von, durch den Forst aufgewerteten, Waldrändern Direkt angrenzend an GAöL, LQB oder NFA Waldrandaufwertung möglich Lage entlang Auen Direkt angrenzend an eine im Plan dargestellte Aue mögliche BFF-Typen EW und HF inkl. vergleichbarer GAöL- Flächen* sowie MW, WD, RA Pflicht bei WI, HB, NB EW inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* EW inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* EW und ST inkl. vergleichbarer GAöL- Flächen* EW und ST inkl. vergleichbarer GAöL- Flächen* EW und ST inkl. vergleichbarer GAöL- Flächen* sowie MW EW, MW, STPflicht bei UF EW inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* EW und HF inkl. vergleichbarer GAöL -Flächen* sowie MW, BB, RB EW und ST inkl. vergleichbarer GAöL -Flächen* sowie MW EW, ST und HF inkl. vergleichbarer GAöL -Flächen* sowie MW Seite 9 von 14
10 Z14 Z15 Z16 Z17 Z18 Z19 Z20 Z21 Z22 - Lage innerhalb eines Wildtierkorridors Liegt im ausgeschiedenen Wildtierkorridorbereich gemäss Plan Deckungsgrad 20 % - maximal 55 % Bestockungskorrekturen müssen mit dem Regionalförster abgesprochen werden, ökologisch wertvolle und standortgerechte Gehölze sind zu fördern Wandernder Rückzugsstreifen auf Streueflächen Ca. 10 % am gleichen Standort für maximal 2 Jahre stehen lassen (nicht auf verschilften Flächen) Stehen lassen von abgestorbenen Ästen und grossen Bäumen Bäume, bei denen ¼ der Baumkrone abgestorben ist, Bäume mit hohlem Stamm oder ganz abgestorbene Bäume (Brusthöhendurchmesser von mindestens 20 cm), mindestens 1 Baum pro 5 Are oder 50 m * Selektive Pflege Langsam wachsende Straucharten selektiv später schneiden als die schnell wachsenden Arten; Dornensträucher werden gefördert Strukturen in Hecken Anlegen von Ast- und Steinhaufen (Ø > 1 m2) innerhalb Hecke Mindestbreite Die Bunt- oder Rotationsbrache ist mindestens 6 m breit Gestaffelte Pflege / Nutzung Jeweils 1/3 der Fläche im Winter mähen oder oberflächlich bearbeiten Trockenmauern, Lehm- und Lösswände Ab mindestens 20 m Trockenmauer, Lehm- und Lösswände pro ha Reben, es gelten die Vorschriften für Trockenmauern nach DZV Auf diesen BFF sind keine Zusatzbedingungen notwendig EW, ST und HF inkl. vergleichbarer GAöL -Flächen* sowie MW, WD, BB, RB WD ST inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* HF inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen HF inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* HF inkl. vergleichbarer GAöL-Flächen* BB, RB BB, RB RA AS, SF, BA Finanzierung in einer 3. Vertragsperiode Die jährlichen Vernetzungsbeiträge gemäss DZV werden zu 90 % durch den Bund und zu 10 % durch den Kanton übernommen Analog umliegender Vernetzungsprojekte werden Planungskosten, Kosten der Beratungsgespräche, Umsetzungsmassnahmen und einfache Wirkungskontrollen sowie Informationsabende durch die beteiligten Landwirte mitfinanziert. Jeder Landwirt zahlt einen Teil des ersten Vernetzungsjahrbeitrages in die Vernetzungskasse ein. Seite 10 von 14
11 BFF - Beiträge nach DZV im Überblick Zone Nutzungstyp EW Extensiv genutzte Wiesen WI Wenig intensiv genutzte Wiesen ST Streueflächen MW / WD Extensive Weiden / Waldweiden HF Hecken, Feld- und Ufergehölze HB / NB Hochstamm-Feldobstbäume / Nussbäume BA Standortgerechte Einzelbäume und Alleen UF Uferwiese entlang von Fliessgewässern BB Buntbrache RB / SF Rotationsbrache / Saum auf Ackerfläche AS Ackerschonstreifen RA Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt BÜ Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge Regionsspezifische BFF (Typ 16) Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Vernetzung TZ HZ TZ / HZ TZ / HZ * Seite 11 von 14
12 5. Kurzinfo a) GAöL-Waldrand und Hochstamm-Feldobstbäume QII nach DZV GAöL-Waldrand Ökologisch wertvoll und artenreich Stufiger strukturreicher Aufbau Mit vorgelagertem extensiv bewirtschaftetem Krautsaum (mind. 5 m), möglichst buchtenförmig verzahnt Artenvielfalt fördern durch typische Abfolge von Krautsaum, Strauchgürtel und Baumschicht Mindestlänge von 200 m, Eingriffstiefe ca. 20 m Strukturelemente wie Asthaufen, Lesesteinhaufen und Holzbeigen sind erwünscht Zusammenarbeit mit Forst Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe II nach DZV Mindestfläche des Obstgartens: 20 a Mindestanzahl Bäume: 10 Stk. Baumdichte: min. 30 / max. 120 pro ha Distanz zwischen Bäumen: max. 30 m 1/3 der Bäume weist einen Kronendurchmesser von > 3 m auf Es sind sachgerechte Baumschnitte durchzuführen Anzahl Bäume bleibt während der Verpflichtungsperiode mind. konstant Zurechnungsfläche im Unternutzen oder in max. 50 m Entfernung Grösse der Zurechnungsfläche: Bäume: 0.5 a pro Baum ab 201. Baum: 0.25 a pro Baum Natürliche oder künstliche Nisthöhle für Vögel und Fledermäuse kommen regelmässig vor (pro 10 Stk. mind. eine Nisthöhle) Strukturelemente Zurechnungsfläche weist QII auf, oder pro 20 HB kommt ein ökologisches Strukturelement vor Seite 12 von 14
13 b) zu Landschaftsqualität Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) Fürstenland - Bodensee Leistungen zur Steigerung der Landschaftsqualität (LQ) sowie regionaltypischen Nutzungsformen werden über Landschaftsqualitätsbeiträge abgegolten Förderung und Erhaltung besonderer, regionaltypischer Elemente und Strukturen wie: blühende Hochstamm-Feldobstbäume strukturierende Hecken farbige Äcker sowie das Mosaik an unterschiedlichen Nutzungsformen 27 politische Gemeinden der Wahlkreise Wil, St. Gallen und Rorschach Beratungsgespräche und Anmeldungen der Landschaftsqualitäts-Elemente im Frühsommer Allgemeine Umfrage Die Frage stellte sich, ob Bewirtschafter aus den Verträgen aussteigen können, falls der Bund die Beiträge anpasst. In den neuen Verträgen ist es vorgesehen, eine neue Standard-Klausel einzuführen, die dem Landwirt in diesem Fall einen Austritt aus dem Vertrag ermöglicht. Eine Person teilte mit, dass nach seiner Ansicht schon genügend für die Ökologie getan wird und er aus politischen Gründen die Weiterführung solcher Projekte nicht weiter unterstützen wolle. Fritz Arn, Präsident der Unterhaltsgenossenschaft der Gesamtmelioration Niederhelfenschwil (UGN), teilt mit, dass die UGN Hand bietet, wenn Bewirtschafter über das Land der UGN GAöL-Verträge abschliessen möchte (Bachläufe, Hecken, etc.). Bruno Keller, Jagdgesellschaft Niederhelfenschwil informiert die Landwirte über das akute Wildsauen- Problem und dass am 19. Dezember 2015 eine Grosswildsau-Jagd geplant ist. Für diese Aktion werden noch Hilfspersonen als Treiber gesucht. Interessierte, die diese Aktion unterstützen möchten, dürfen sich direkt bei ihm melden. Seite 13 von 14
14 7. Grundsatzabstimmungen NLV-Kommissions-Präsident Peter Siegrist führt zum Schluss die Grundsatzabstimmungen durch: 1) Ist die Weiterführung des Vernetzungsprojektes und somit eine Dritte Periode gewünscht? Dem Antrag wurde mit vereinzelten Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt. 2) Vernetzungs-Perimeter vergrössern auf gesamtem Gemeindegebiet? Dem Antrag wurde mit vereinzelten Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt. Peter Siegrist dankt im Namen der NLV-Kommission für das entgegengebrachte Vertrauen und das Gutheissen der zwei Anträge. Das erste Getränk hat die Gemeinde offeriert Niederhelfenschwil, 9. November 2015 Natur-, Landwirtschafts- und Vernetzungskommission (NLV) Der Präsident Die Aktuarin Peter Siegrist Michal Herzog Veröffentlichung auf Website: Mitteilungsblatt Hinweis: Seite 14 von 14
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