Vernetzungsprojekt. Leuk (Erschmatt), Guttet-Feschel, Gampel-Bratsch. VP-Leuker Sonnenberge

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1 Vernetzungsprojekt Leuker Sonnenberge Leuk (Erschmatt), Guttet-Feschel, Gampel-Bratsch

2 Landwirtschaft und Biodiversität

3 Projektperimeter

4 Wirkungsziele Gesamtprojektperimeter: Vogelkontrollgebiete: Mindestens Erhaltung der vorhandenen Brutpaare der Ziel- und Leitarten. Der Vegetationstyp der Flächen entspricht auch in 6 Jahren noch dem Ist- Zustand (Ausmagerung jedoch erwünscht). pro Parzelle: Verbesserung der Artenzusammensetzung und Deckung (mehr Leitarten, weniger Negativarten). Mindestziel pro Parzelle: Mindestens Erhaltung des Ist-Zustandes gemäss parzellen-genauem Aufnahmeblatt.

5 Wirkungskontrolle : Kontrollfläche

6 Wirkungskontrolle Resultaten Kriterium Wirkungsziele Zielerreichungsgrad Anteil realisierter Fläche pro Zone >5% der LN sind ökologisch wertvolle BFF 11.2% % Vogelkontrollgebiete Erhaltung der Brutpaare 83% Vegetationstypen Erhaltung Ist-Zustand oder Ausmagerung 87 % Fettzeiger Übernutzung Verbesserung der Artenzusammensetzung (Deckungsgrad) Mehr Leitarten 71% Weniger negative Arten 25% Erhaltung des parzellenscharfen Ist- Zustandes (Anzahl Arten) Mehr Leitarten 65% Weniger negative Arten 50% Löwenzahn Wiesen- Rot-Klee Bärenklau Wermutkraut Ziele nur teilweise erreicht: quantitativ ok. Qualitativ: eher negativ. Negative Veränderungen: entsprechen der allgemeinen Entwicklung der LN (Rückgang Braunkehlchen und Ortolan, Zunahme Fettzeigerarten oder Zeigerarten für Übernutzung). Das Projekt unbedingt weiterführen, mit leicht angepassten Massnahmen, Ziel- und Leitarten.

7 Wirkungsziele : Die Hauptziele des VP Weiterführungen bleiben unverändert Artenvielfalt und Kulturlandschaft der Leuker Sonnenberge erhalten und fördern - auf das Gesamtprojektperimeter (Vogelzielarten) - pro Parzellen (Flora Zielarten) Neue Umsetzungsziele + Sensibilisierung der Bevölkerung und Beratung der Landwirte (ökologisch + finanziell) + Bewertung und Optimierung der Heckenpflege im Projektperimeter, um die typischen Ziel- und Leitarten (Vogelarten) effizienter zu fördern.

8 Ziel und Leitarten : Flora Zeiger für Parzellen! Artenreiche Fettwiesen: Feld- Witwenblume Wiesen- Bocksbart Halbtrockenwiesen Herbst- Zeitlose Saat- Esparsette Trockenwiesen Gewöhnliche Kartäuser-Nelke Schwärzliches Knabenkraut Astlose Graslilie Zierliches Federgras Grauflaumiges Fingerkraut

9 Ziel und Leitarten - Vögel Zeiger für Gesamtprojektperimeter!

10 Zone A Hauptsächlich Extensive/wenig intensive Wiesen Brutort: am Boden Nahrungssuche : ab Jagdwarte / am Boden Braunkehlchen Baumpieper Wiesen (611/612): extensive Nutzung mit später Sommermahd (ab 15.Juli ) Schonendes Mahdverhalten anwenden (Mahdhöhe > 8cm) Grasstreifen stehen lassen entlang von Waldrändern und Hecken Weiden: Geringe Besatzdichte oder kurze Beweidungszeit Weide sollte nicht vollständig abgefressen werden

11 Zone B Hauptsächlich extensive Weidelandschaft Brutort: Nahrungssuche : Baumhöhlen am Boden Wiedehopf Wendehals Gartenrotschwanz Förderung von extensiven Lebensräumen (Wiesen und Weiden) mit lückiger Vegetation und offenen Bodenstellen Weiden: extensiv nutzen, nicht düngen Offene Bodenstellen durch Frühlingsweide fördern Strukturen: Hochstammobstgärten und andere hainartige Baumbestände erhalten und extensive Pflege des Unterwuchses fördern Alte Bäume (Hochstammobstbäume, Eichen, Linden, Bergahorne) erhalten

12 Zone C Hauptsächlich Hecken und Grasstreifen Neuntöter Dorngrasmücke Brutort: Gebüsch Jagd : von einer Warte Wiesen: Säume anlegen und erhalten und abschnittsweise durch Rotationsmahd pflegen Grasstreifen entlang von Strukturen stehen lassen Weiden: Die Umgebung von dornstrauchreichen Niederhecken extensiv beweiden Strukturen: Hecken selektiv pflegen (Dornsträucher und dichten niedrigen Wuchs fördern) Niederhecken und dichte Gebüsche erhalten, insbesondere auch dichte Brombeerbestände, z.b. in Weiden dulden.

13 Massnahmen - Zusammenfassung Mähwiesen (611, 612)/ extensive Weiden (617) / Hecken (852) gemäss DZV Zusätzlich für Vernetzungsbeiträge - Generell - Je nach Vegetationstyp (Flora) - Je nach Vorranggebiet (Fauna) + 1 zusätzliche Massnahme aus Wahl (z.b. Bewässerung, Altgrasstreifen, Neue Strukturen oder Obstbäume mit Nistkasten)

14 Massnahmen : Mähwiesen (611, 612) Für alle Mähwiesen gilt (gemäss DZV ) Mindestens 1 Schnitt / Jahr Mulchen ist verboten Abführen des Schnittgutes obligatorisch und zu Gunsten einer landwirtschaftlichen Verwendung Herbstweide vom 1. September 30. November erlaubt Gülle- und Kunstdüngerverbot keine Pflanzenbehandlungsmittel; Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt zusätzliche Massnahmen Vernetzung Mahd ohne Mähaufbereiter, ohne Trommelmäher, ohne Scheibenmäher Mahdhöhe: mindestens 8 cm Das Schnittgut muss zum Trocknen auf dem Boden belassen werden, Silieren ist verboten Traditionelle Bewässerung ist erlaubt, die Beregnung mit bestehenden Kleinsprinkler ist auf maximal 2/3 der Fläche zugelassen; keine neue Regneranlagen; Trockenrasen dürfen nicht bewässert werden 2/3 1/3

15 Massnahmen : Mähwiesen (611, 612) Zusätzlich je nach Vegetationstyp Artenreiche Fettwiesen: Nutzung als wenig intensive Wiese (Code 612) mässige Düngung nur mit Mist traditionelle Bewässerung erlaubt, Beregnung auf max. 2/3 der Fläche bei bestehenden Anlagen, keine neuen Regneranlagen Halbtrockenwiesen: Nutzung als extensive Wiese (Code 611) keine Düngung traditionelle Bewässerung erlaubt, Beregnung auf max. 2/3 der Fläche bei bestehenden Anlagen, keine neuen Regneranlagen Trockenwiesen: Nutzung als extensive Wiese (Code 611) keine Düngung Keine Bewässerung

16 Massnahmen : Mähwiesen (611, 612) Zusätzlich je nach Vorranggebiet Zone A: Schnitttermin ab 15. Juli keine Frühjahrsweide Zone B: Schnitttermin ab 1. Juli schwache Frühjahrsweide bis 15. April erlaubt Zone C: Schnitttermin ab 8. Juli keine Frühjahrsweide

17 Massnahmen : Mähwiesen (611, 612) Für alle Mähwiesen gilt: zusätzliche Massnahmen Vernetzung (mind. 1 Massnahme muss gewählt werden) 1) Altgrasstreifen nach jedem Schnitt stehen lassen: Auf 10-15% der Fläche, falls keine Strukturen vorhanden sind Auf 5-10% der Fläche entlang bestehender Strukturen (Suonen, Waldrand, Böschungen, usw.) oder 2) Neue Strukturen auf mind. 1 % der Flächen schaffen und erhalten z.b. Lesesteinhaufen, Asthaufen, Trockenmauern (905) oder 3) 1 Obstbaum pro 1000 m 2 Vertragsfläche inkl. Nistkasten für Wiedehopf/Gartenrotschwanz (durch Dritte geliefert) oder 4) Bewässerung erfolgt traditionell (keine Beregnung)

18 Massnahmen : Extensive Weiden (617) Für alle extensive Weiden gilt gemäss DZV : mindestens 1 mal jährlich Beweidung, ein Säuberungsschnitt ab August ist erlaubt Mulchen ist verboten keine grossflächigen Übernutzungszonen keine Düngung keine Zufütterung auf der Weide Problempflanzen müssen bekämpft werden keine Pflanzenbehandlungsmittel; Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt zusätzliche Massnahmen Vernetzung Mind. 10% Weidereste (= nicht abgefressene Weidefläche, überständiges Gras) nach dem Weidegang keine Standweide (< 3 Wochen) keine reine Pferdebeweidung (wegen Erosion in Hanglagen) Traditionelle Bewässerung ist erlaubt, die Beregnung mit bestehenden Kleinsprinkler ist auf maximal 2/3 der Fläche zugelassen; keine neue Regneranlagen; Trockenrasen dürfen nicht bewässert werden 2/3 1/3

19 Massnahmen : Extensive Weiden (617) Für alle Weiden gilt: zusätzliche Massnahmen Vernetzung (mind. 1 Massnahme muss gewählt werden) 1) Neue Strukturen schaffen z.b. Lesesteinhaufen, Trockenmauern (905), Asthaufen oder 2) 1 Obstbaum pro 1000 m 2 Vertragsfläche inkl. Nistkasten für Wiedehopf/Gartenrotschwanz (durch Dritte geliefert) oder 3) Bewässerung erfolgt traditionell (keine Beregnung)

20 Strukturelemente auf Vertragsparzellen Zum Beispiel Strukturelemente sind zu erhalten und zu pflegen Sie dürfen nicht entfernt oder beeinträchtigt werden Eine periodische Pflege der Feldgehölze (z.b. Zurückschneiden, auf den Stock setzten, insbesondere der Eschen) ist erwünscht Sie müssen einen einseitigen, mindestens 3m breiten Grünstreifen aufweisen. Hecken und Obstbäume/Einzelbäume können zusätzlich angemeldet werden Lesesteinhaufen Hecken und Feldgehölze Asthaufen Trockenmauern

21 Massnahmen : Hecken (852) Für alle Hecken gilt (gemäss DZV) Krautsaum von 3 bis 6 m beidseitig aufweisen (mind. alle 3. Jahre wie ext. Wiesen mähen oder ext. Weide beweiden) Min. alle acht Jahre sachgerecht pflegen auf max. 1/3 der Fläche (ausserhalb der Vegetationsperiode) Breite des Gehölzes ohne Krautsaum: mind. 2 m Einheimische Baum-und Straucharten mit 5 Arten pro 10 m. Mind. 20% der Strauchschicht sind dornentragende Sträucher Oder pro 30 m ein landschaftstypischer Baum (1,5 m breit, mind. 1,7 m hoch) zusätzliche Massnahmen Vernetzung In Trockenwiesen : Heckenpflege (mind. 100 m pro ha) und Entfernung Einwuchs bei Steinlesehaufen und Trockensteinmauern In Zone C : Niederhecken mit Böschungen: Anteil Dornsträucher werden gefördert (Neuntöter, Dorngrasmücke) Ziel- und Leitarten Beispiele Blasenstrauch Schwarzdorn Berberitze Rosa sp.

22 10 % der Parzellen Länge (mind. 3 m ) Massnahmen : Hecken (852) Für alle Hecken gilt: zusätzliche Massnahmen Vernetzung (mind. 1 Massnahme muss gewählt werden) Hecken Länge Der Krautsaum mit Altgrasstreifen der extensiven Wiesen kombinierbar (so dass es mind. 10 % der ext. Wiese/Weide aufweist siehe Abb.2). Der Krautsaum und Hecken sind gemäss DZV für QII zu pflegen. Ersteingriffdurch Vogelwarte möglich A. B. Wie extensive Wiese Mähen (Mitte Juli) Stehenlassen bis Folgejahr im Sept Nur bei 2.Schnitt im September Mähen Stehenlassen bis Folgejahr im Juli Turnus Schaffung neuer Niederhecken (mind.10 m breit). Ersteingriff durch Vogelwarte möglich Wiesen/Weiden Fläche

23 Hochstamm-Feldobstbäume (921, 923) Beiträge ab 20 Hochstamm-Feldobstbäumen pro Betrieb Stammhöhe bei Steinobstbäumen (Kirschen, Zwetschgen, ) von mind. 1.2 m bei übrigen Bäumen (Apfel, Birnen, ) mind. 1.6 m Oberhalb Stammhöhe müssen mind. 3 verholzte Seitentriebe vorhanden sein Ganz abgestorbenen Bäume sind beitragsberechtigt (o mind. 20 cm) Regelmässige Pflege der Obstbäume ist obligatorisch Bäume mit Höhlen dürfen nicht gefällt werden Düngung der Bäume ist erlaubt Angemessener Pflanzenschutz ist erlaubt; Herbizide sind verboten Beispiele Kernobst- und Steinobstbäume Apfelbaum Kirschbaum Wildobstarten Vogelbeerbaum Wildkirsche Stehende Totholz und Hölenbäume Nussbäume (Code 922) sind auch beitragsberechtigt

24 Massnahmen : Äcker! Automatisch im Vernetzungsprojekt : Äcker im Ackerbegleitflora-Projekt Ziel- und Leitarten Beispiele Anderen Äcker können im Vernetzungsprojekt teilnehmen wenn die folgenden Punkte erfüllt sind: Wintergetreide Mind. 3 m breite Streife mind. 5 Ackerunkräuter (aus Liste Studie Brentjong) pro 100m 2 und Saatdichte der Kultur auf dem Ackerschonstreifen reduzieren (1/2 Kulturgetreide ½ einheimische Begleit Flora) Strukturen auf mind. 1% der Flächen oder mind. 1m 2 schaffen z.b. für Hermelin Steinlesehaufen oder Asthaufen, Unterschlupf für Reptilien und Kleinsäuger. Am Rand der Fläche oder in der Böschung auch möglich Acker-Rittersporn Ackerschonstreife, Brentjong Kornblume Acker-Filzkraut

25 Direktzahlungen : Qualität I und II

26 Direktzahlungen : Vernetzungsbeitrag Nutzung Code Vernetzungsbeitrag [CHF/ha/Jahr] Extensive Weide [CHF/ha/Jahr] Extensive Mähwiese Wenig intensive Mähwiese Ackerschonstreifen Regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche Äcker [CHF/ha/Jahr] 1000 [CHF/ha/Jahr] Hecken, Feld- und Ufergehölze [CHF/ha/Jahr] Hochstamm-Feldobstbäume 921, [CHF/Baum/Jahr] Standortgerechte einheimische Einzelbäume [CHF/Baum/Jahr]

27 Umsetzungskontrolle Werden die Bewirtschaftungsbedingungen gemäss Vertrag eingehalten? Grundlage für die Kontrolle: Vernetzungsvertrag Durchführung durch Dienststelle für Landwirtschaft Resultate: Parzellen, auf denen die Bewirtschaftungsbedingungen nicht eingehalten wurden, werden aus dem Vernetzungsprojekt entlassen und die Bewirtschafter werden sanktioniert (gemäss DZV)

28 Wirkungskontrolle Kontrolle der Flächen (Vegetation) und der Ziel- und Leitarten Grundlage für die Kontrolle: Daten Ist-Zustand Zeitpunkt: im 7. Jahr (2024) Durchführung durch BINA SA Resultate: Negativ, obwohl Umsetzung positiv: Überarbeitung Massnahmen und Bewirtschaftungsbedingungen Positiv: die Verträge können neu abgeschlossen werden

29 Zeitplan 1. : Informationsveranstaltung für die Bewirtschafter : Vertragsverhandlungen März-April 2018: Erstellung der Bewirtschaftungsverträge : Begleitung der Massnahmen 2021: Umsetzungskontrolle 2024: Wirkungskontrolle, Analyse Projekt 2025: Erneuerung / Anpassung Bewirtschaftungsverträge

30 Vertragsverhandlungen Liste zum Einschreiben/Entschuldigte BINA (T. Jäger) Unterlagen auf Internet Seite und Einladung an Interessierte Besprechung mit Bewirtschafter, Unterlagen zu den Parzellen mitbringen Vertrag durch BINA vorbereiten und Visum Vertragspartner Erfassung epdir durch Bewirtschafter

31 Beispiel: artenreiche Fettwiese Vernetzungsbeitrag möglich (1000.-/ha) falls: - Altgrasstreifen auf % der Fläche mit jährlichem Turnus Oder - 1 Obstbaum pro 1000 m 2 (+ Nistkästen)

32 Beispiel: Fettwiese -Vernetzungsbeitrag möglich (1000.-/ha) falls: -Bewirtschaftung als wenig intensive Wiese -Und Altgrasstreifen auf 10-15% der Fläche mit jährlichem Turnus ODER

33 Beispiel: Fettwiese -Vernetzungsbeitrag möglich (1000.-/ha) falls: -Bewirtschaftung als wenig intensive Wiese -Und traditionelle Bewässerung

34 Fragen? Danke

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