Verordnung über die Schweizerische Bauschule Aarau (SBA)

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1 V SBA 3 Verordnung über die Schweizerische Bauschule Aarau (SBA) Änderung vom 8. September 00 Der Regierungsrat des Kantons Aargau beschliesst: I. Die Verordnung über die Schweizerische Bauschule Aarau (SBA) vom 7. November 007 ) wird wie folgt geändert: Der Kanton Aargau führt als höhere Fachschule für Technik die Schweizerische Bauschule Aarau (SBA) in Unterentfelden. und Marginalie Die Bildungsgänge an der SBA umfassen die Fachrichtungen a) Bauführung mit den Vertiefungsrichtungen Hoch-/Tiefbau sowie Holzbau und b) Bauplanung mit den Vertiefungsrichtungen Hochbau, Innenarchitektur und Tiefbau. Bildungsgänge 3 Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Diplom als dipl. Technikerin HF beziehungsweise dipl. Techniker HF unter Angabe der entsprechenden Fachrichtung. Beim Bildungsgang Bauführung wird zusätzlich der Titel dipl. Bauführerin SBA beziehungsweise dipl. Bauführer SBA verliehen. SAR 4.4 ) AGS 007 S. 447 AGS 00

2 4 V SBA Schuljahr 3a (neu) Das Schuljahr umfasst 39 chen, aufgeteilt in ein Sommer- und ein Wintersemester. 6 Die SBA kann berufsorientierte Weiterbildungen und vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannte Nachdiplomstudiengänge kostendeckend anbieten. Die Schulkommission entscheidet auf Antrag der Schulleitung über deren Durchführung. Titel vor 9.. Bauführung 9 Abs. lit. a, Abs. bis (neu) In das Vollzeitstudium wird aufgenommen, wer a) ein Fähigkeitszeugnis in einem dem gewählten Bildungsgang entsprechenden Berufsfeld besitzt und bis In das berufsbegleitende Studium wird aufgenommen, wer a) ein Fähigkeitszeugnis in einem dem gewählten Bildungsgang entsprechenden Berufsfeld besitzt, b) die Aufnahmeprüfung bestanden und ein Aufnahmegespräch absolviert hat und c) eine Anstellung in der gewählten Vertiefungsrichtung im Rahmen von mindestens 50 % und höchstens 80 % nachweist. 0 Abs. Die Aufnahmeprüfung umfasst die Mathematik, Deutsch und Berufskunde. Die Schulleitung entscheidet über die Durchführung der Prüfung im Fach Projektionslehre. Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung muss im Durchschnitt mindestens die Note 4 erreicht werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Bildungsgangsleitenden. AGS 00

3 V SBA 5 Titel vor.. Bauplanung In das berufsbegleitende Studium wird aufgenommen, wer a) ein Fähigkeitszeugnis in einem dem gewählten Bildungsgang entsprechenden Berufsfeld besitzt, b) ein Aufnahmegespräch absolviert hat und c) eine Anstellung in der gewählten Vertiefungsrichtung im Rahmen von mindestens 50 % und höchstens 80 % nachweist. Berufsleute aus anderen Fachrichtungen oder mit einem Maturitätsabschluss müssen an Stelle des Fähigkeitsausweises über eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis verfügen. 3 Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Bildungsgangsleitenden. Titel vor 4.3. Aufnahme während des laufenden s 4 Die Schulleitung entscheidet auf Antrag der Bildungsgangsleitenden über die Aufnahme während des laufenden s. 6 Am Ende jedes s wird ein zeugnis ausgestellt. Es enthält die Noten aller Pflichtfächer. Die Freifächer werden mit einem Vermerk zur Präsenz aufgeführt. Pflicht- und Freifächer sind im Anhang aufgeführt. 7 Die Schulleitung kann Studierende aufgrund deren Vorkenntnisse in einzelnen n vom Unterricht und den - und abschlussprüfungen oder nur vom Unterricht dispensieren. AGS 00

4 6 V SBA 8 Am Ende jedes s entscheidet die Schulleitung aufgrund des zeugnisses über das Bestehen des s und somit über die Promotion. Am Ende des Schlusssemesters entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Schulleitung über die Erteilung des Diploms. 0 Die einzelnen werden am Ende derjenigen, in welchen sie das letzte Mal erteilt werden, gemäss Anordnung der Prüfungskommission mit einer schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung kann sich über mehrere Abschlussfächer erstrecken. Die Abschlussnote setzt sich zu einem Drittel aus den beiden letzten noten und zu zwei Dritteln aus der Note der Abschlussprüfung zusammen. Die Prüfungskommission entscheidet auf Antrag der Schulleitung über das Bestehen des abschlusses. Abs. Im Fall eines ungenügenden abschlusses kann die entsprechende Abschlussprüfung ein Jahr später einmal wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Bildungsgangsleitenden. 3 Wird das wiederholt, setzt sich die Abschlussnote zu einem Drittel aus den beiden letzten, neu erzielten noten und zu zwei Dritteln aus der Note der Abschlussprüfung zusammen. Wird nur die Abschlussprüfung wiederholt, setzt sich die Abschlussnote zu einem Drittel aus den beiden letzten noten und zu zwei Dritteln aus der Note der wiederholten Abschlussprüfung zusammen. AGS 00

5 V SBA 7 4 Im letzten erstellen die Studierenden eine fächerübergreifende Diplomarbeit, die durch die beteiligten Lehrpersonen und Expertinnen beziehungsweise Experten bewertet wird. Die Diplomarbeit gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wird. Eine ungenügende Diplomarbeit kann einmal im darauffolgenden Jahr wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Bildungsgangsleitenden. 3 Die Prüfungskommission entscheidet auf Antrag der Schulleitung über das Bestehen der Diplomarbeit. 6 Abs. Bei geringfügigen Verstössen gegen die Prüfungsordnung entscheidet die Schulleitung im Einzelfall über das weitere Vorgehen. 7 und Marginalie Studierende und Fachhörende im Vollzeit- und im berufsbegleitenden Persönliches Studiengeld Studium entrichten für die höhere Berufsbildung ein persönliches Studiengeld von Fr. '000. pro. Aufgehoben. 8 Studierende und Fachhörende in der höheren Berufsbildung, die ihren stipendienrechtlichen hnsitz gemäss der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) vom 7. August 998 ) ausserhalb des Kantons Aargau haben und für die kein anderer Kanton aufgrund einer Vereinbarung zahlungspflichtig ist, entrichten ein zusätzliches Studiengeld gemäss dem jeweils geltenden Tarif der Fachschulvereinbarung. Aufgehoben. 9 und Marginalie Der Direktorin beziehungsweise dem Direktor obliegt die operative Direktion Leitung der Bauschule. Die Direktion vertritt die Schule gegenüber Behörden, Berufsverbänden und der Öffentlichkeit. Sie stellt die Lehrpersonen, das technische und administrative Personal an und regelt die Stellvertretungen. Aufgehoben. ) SAR AGS 00

6 8 V SBA Schulleitung 30 und Marginalie Die Direktion sowie die Bildungsgangsleitenden bilden zusammen die Schulleitung. Die Schulleitung hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten: a) Entscheid über die Aufnahme von Studierenden, b) Zuteilung der Unterrichtspensen, c) Erlass der Stundenpläne, d) Aufsicht über den Unterricht, e) Erlass von Vorschriften über Schulbetrieb, Schul- und Prüfungsordnung sowie Aufsicht über deren Einhaltung, f) Feststellung von Evaluationsschwerpunkten und Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, g) Entwicklung von Lehrplänen, h) Festlegung der für den Schulbetrieb erforderlichen Termine, i) Organisation der abschlussprüfungen und der Diplomarbeit, k) Vorschlag zuhanden der Prüfungskommission zur Wahl der Prüfungsexpertinnen beziehungsweise Prüfungsexperten, l) Regelmässige Berichterstattung an die Schulkommission, m) Festlegung der Weiterbildungsrichtlinien und Weiterbildungsangebote, n) Koordination der Bildungsgänge. 3 Die Lehrpersonen bilden die Lehrpersonenversammlung. Sie wird von der Schulleitung nach Bedarf oder auf Begehren von mindestens einem Drittel der Lehrpersonen einberufen. Sie tagt im Plenum oder nach Bildungsgängen getrennt. Im Plenum führt ein Mitglied der Schulleitung den Vorsitz. 37 lit. i und k (neu) Die Schulkommission hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse: i) Genehmigung der Schul- und Prüfungsordnung, k) Prüfung und Genehmigung des Weiterbildungsangebots. 38 Abs. 3, Abs. 4 (neu) 3 Die Prüfungskommission genehmigt die Inhalte der abschlüsse und die Themen der Diplomarbeit. 4 Die Prüfungskommission überwacht die abschlüsse und die Diplomarbeit und entscheidet auf Antrag der Schulleitung über deren Bestehen. AGS 00

7 V SBA 9 39 Abs. (neu) Für Studierende, die ihre Ausbildung vor dem. November 00 begonnen haben, gelten ergänzend zum Bundesrecht die Bestimmungen des bisherigen Rechts und die tafeln gemäss Anhang. AGS 00

8 0 V SBA Anhang ). tafeln Vollzeitstudium Ausführung Hochbau Allgemein bildende Sprache und Kultur N N N N Fremdsprache* N N Informatik N N Mathematik N N Betriebliche Bau- und Planungsrecht N N Personal- und Unternehmungsführung N N Buchhaltung, Kostenrechnung N N Baumanagement N N Kalkulation, Rapporte N N N N Bauadministration N N Technische Projektionslehre N N Hochbau N N Baustoffe N N Vermessung N N Gerüstbau, Schalung, Spriessung N N N N Bauplatzinstallation, Bauprogramme N N N N Messvorschriften N N Verkehrswege, Verkehrsgrundbau N N Siedlungswasserbau N N Baustatik, Stahlbeton N N N N N = Promotionsrelevantes Fach * = Von den Wahlpflichtfächern Englisch, Französisch und Italienisch muss eines belegt werden ) Der Anhang gilt für Studierende, die vor dem. November 00 ihre Ausbildung begonnen haben. AGS 00

9 V SBA Ausführung Tiefbau Allgemein bildende Sprache und Kultur N N N N Fremdsprache* N N Informatik N N Mathematik N N Betriebliche Bau- und Planungsrecht N N Personal- und Unternehmungsführung N N Buchhaltung, Kostenrechnung N N Baurealisation N N Baubeschrieb, Kalkulation, Rapporte N N N N Bauadministration N N Technische Projektionslehre N N Grund- und Erdbau N N N N Verkehrswegbau N N Siedlungswasserbau, Ver- und Entsorgung N N N N Vermessung N N N N Hochbau N N Baustoffe N N Gerüstung, Schalung, Spriessung N N N N Bauplatzinstallation, Bauprogramme N N N N Messvorschriften N N Baustatik, Stahlbeton N N N N N = Promotionsrelevantes Fach * = Von den Wahlpflichtfächern Englisch, Französisch und Italienisch muss eines belegt werden AGS 00

10 V SBA Ausführung Holzbau Allgemein bildende Sprache und Kultur N N N N Fremdsprache * N N Informatik N N Mathematik N N Betriebliche Bau- und Planungsrecht N N Personal- und Unternehmungsführung N N Buchhaltung, Kostenrechnung N N Baumanagement N N Kalkulation, Arbeitsvorbereitung N N N N Technische Hochbau N N Baustoffe N N Tiefbau N N Projektionslehre N N Baumeisterarbeiten N N N N Baustatik, Stahlbeton N N N N Holzbaufächer Bauphysik, Holzbau N N Holzbaustatik N N Holzkonstruktion N N N N Raum und Struktur N N N = Promotionsrelevantes Fach * = Von den Wahlpflichtfächern Englisch, Französisch und Italienisch muss eines belegt werden AGS 00

11 V SBA 3. tafeln berufsbegleitendes Studium Projektierung Hochbau Sprache und Kultur N N Geschäftsführung N N Rechtskunde N N Mathematik, Informatik N N N N Tragwerksverhalten, Statik N N N N Baustoffkunde, Bauphysik, Bauchemie, N N N N N N Bauökologie Konstruktion Hochbau, Baustile N N N N N N Gestalten N N Haustechnik N N Bauleitung N N N N N N Baustellenbeschrieb N N Vermessung, Tiefbau N N N = Promotionsrelevantes Fach AGS 00

12 4 V SBA Projektierung Innenausbau Sprache und Kultur N N Geschäftsführung N N Rechtskunde N N Mathematik, Informatik N N N N Baustoffkunde, Bauphysik, N N N N N N Bauchemie, Bauökologie Konstruktion Hochbau, Baustile N N N N N N Gestalten N N N N Haustechnik N N Innenausbau N N Bauleitung N N N N N N N = Promotionsrelevantes Fach AGS 00

13 V SBA 5 Projektierung Tiefbau Sprache und Kultur N N Marketing N N Rechtskunde N N Mathematik N N N N Baustoffkunde, Bauphysik N N Tragwerksverhalten, N N N N N N Ingenieurbauwerke Grundbau N N Verkehrsbau N N Siedlungswasserbau N N N N Bauleitung, Bauadministration N N N N N N Baustellenbeschrieb N N Vermessung N N Projektunterricht N N N N N = Promotionsrelevantes Fach AGS 00

14 6 V SBA Anhang a (neu) tafel Bauführung Vertiefungsrichtung Hoch-/Tiefbau (Vollzeit) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P P P Englisch* P P F F Informatik P P F F Mathematik P P Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Buchhaltung P P Baumanagement P P Bauführung, Kalkulation, Rapporte P P P P Bauadministration P P Technische Projektionslehre P P Hochbau P P Baustoffe P P Vermessung P P Gerüstung, Schalung, Spriessung P P P P Bauplatzinstallation, Bauprogramme P P P P Messvorschriften P P Grundbau P P Verkehrswegebau P P Siedlungswasserbau P P Baustatik, Stahlbeton P P P P Projektwoche P = Promotionsrelevantes Fach F = Freifach * Die Schule kann im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Stundenkontingents weitere Sprachen anbieten. Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

15 V SBA 7 Anhang b (neu) tafel Bauführung Vertiefungsrichtung Hoch-/Tiefbau (berufsbegleitend) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P Mathematik P P Informatik F F F F Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Buchhaltung P P Baumanagement P P Bauführung, Kalkulation, P P P P Rapporte Bauadministration P P Messvorschriften P P Technische Baustatik, Stahlbeton P P Bauplatzinstallation P P P P Gerüstung, Schalung, Spriessung P P P P Hochbau P P Tiefbau, Verkehrswege- und Werkleitungsbau Vermessung P P Grundbau P P Baustoffe P P Projektwoche P P P = F = Promotionsrelevantes Fach Freifach Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

16 8 V SBA Anhang c (neu) tafel Bauführung Vertiefungsrichtung Holzbau (Vollzeit) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P P P Englisch* P P F F Informatik P P F F Mathematik P P Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Buchhaltung P P Baumanagement P P Kalkulation, Arbeitsvorbereitung P P P P Technische Projektionslehre P P Hochbau P P Tiefbau P P Baustoffe P P Baumeisterarbeiten P P P P Baustatik, Stahlbeton P P P P Bauphysik P P Holzbaustatik P P P P Holzkonstruktion P P P P Raum und Struktur P P Projektwoche P = Promotionsrelevantes Fach F = Freifach * Die Schule kann im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Stundenkontingents weitere Sprachen anbieten. Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

17 V SBA 9 Anhang d (neu) tafel Bauführung Vertiefungsrichtung Holzbau (berufsbegleitend) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P Englisch* P P Informatik P P Mathematik P P Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Buchhaltung P P Baumanagement P P Kalkulation, Arbeitsvorbereitung P P P P P P Technische Projektionslehre P P Hochbau P P Tiefbau P P Baustoffe P P Baumeisterarbeiten P P P P Baustatik, Stahlbeton P P P P Holzkonstruktion P P P P P P Holzbaustatik P P P P Bauphysik Holzbau P P Raum und Struktur P P Projektwoche P = Promotionsrelevantes Fach * Die Schule kann im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Stundenkontingents weitere Sprachen anbieten. Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

18 30 V SBA Anhang 3a (neu) tafel Bauplanung Vertiefungsrichtung Hochbau (berufsbegleitend) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P Mathematik P P Informatik F Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Projekt- und Bauleitung P P P P P P Baustellenbeschrieb P P Technische Tragwerksverhalten, Statik P P P P Konstruktion Hochbau P P P P P P Stoffkreis P P P P P P Haustechnik P P Umgebungsgestaltung, P P Absteckung Gestalten P P Projektwoche P = F = Promotionsrelevantes Fach Freifach Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

19 V SBA 3 Anhang 3b (neu) tafel Bauplanung Vertiefungsrichtung Innenarchitektur (berufsbegleitend) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P Mathematik P P Informatik F Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Projekt- und Bauleitung P P P P P P Technische Stabilisieren und Materialeigenschaften P P Konstruktion Innenarchitektur P P P P P P Stoffkreis P P P P P P Haustechnik P P P P Räumliches Gestalten P P P P Gestalten Innenarchitektur P P Projektwoche P = F = Promotionsrelevantes Fach Freifach Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

20 3 V SBA Anhang 3c (neu) tafel Bauplanung Vertiefungsrichtung Tiefbau (berufsbegleitend) Allgemein bildende Sprache und Kultur P P Mathematik P P P P Informatik F Betriebliche Rechtskunde P P Personal- und Unternehmensführung P P Bauleitung, P P P P P P Bauadministration Baustellenbetrieb P P Technische Tragwerksverhalten, P P P P P P Ingenieurbauwerke Vermessung P P Siedlungswasserbau P P P P Verkehrswegebau P P Grundbau P P Baustoffkunde, Bauchemie, P P Bauphysik Projektunterricht P P P P Projektwoche P = Promotionsrelevantes Fach F = Freifach Die Schulleitung entscheidet in jedem Schuljahr über die Durchführung einer Projektwoche im. Quartal AGS 00

21 V SBA 33 II. Diese Änderung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am. November 00 in Kraft. Aarau, 8. September 00 Regierungsrat Aargau Landammann BEYELER Staatsschreiber DR. GRÜNENFELDER AGS 00

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