Marktabgrenzung und Marktmachtbestimmung im Fall digitaler Plattformmärkte
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- Falko Pfeiffer
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1 Marktabgrenzung und Marktmachtbestimmung im Fall digitaler Plattformmärkte Europäisches und Deutsches Kartellrecht II SoSe 2018 Prof. Dr. Florian Bien, Maître en Droit (Aix-Marseille III)
2 I. Digitale Plattformen und 9. GWB-Novelle I. Digitale Plattformen Und 9. GWB-Novelle
3 II. Digitale Plattformen und 9. GWB-Novelle II. Digitale Plattformen und 9. GWB-Novelle 18 IIa GWB n.f.: Der Annahme eines Marktes steht nicht entgegen, dass eine Leistung unentgeltlich erbracht wird. 18 IIIa GWB n.f.: Insbesondere bei mehrseitigen Märkten und Netzwerken sind bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens auch zu berücksichtigen: 1. direkte und indirekte Netzwerkeffekte, 2. die parallele Nutzung mehrerer Dienste und der Wechselaufwand für die Nutzer, 3. seine Größenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten, 4. sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, 5. innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck. Außerdem; 35 Ia GWB n. F.: transaktionsbezogene Aufgreifschwelle
4 II. Digitale Plattformen Definition und Klassifikationen II. Digitale Plattformen Definition
5 II. Digitale Plattformen Definition II. Digitale Plattformen - Definition Intermediäre, die die unmittelbare Interaktion von zwei oder mehr Nutzerseiten ermöglichen. (Bundeskartellamt, 2016)
6 II. Digitale Plattformen Definition II. Digitale Plattformen - Definition Intermediäre, die die unmittelbare Interaktion von zwei oder mehr Nutzerseiten ermöglichen. (Bundeskartellamt, 2016) Hersteller A Händler 1 Endverbraucher X
7 II. Digitale Plattformen Definition II. Digitale Plattformen - Definition Intermediäre, die die unmittelbare Interaktion von zwei oder mehr Nutzerseiten ermöglichen. (Bundeskartellamt, 2016) Hersteller A Händler 1 Ebay Plattform Endverbraucher X
8 II. Digitale Plattformen Definition II. Digitale Plattformen - Definition Intermediäre, die die unmittelbare Interaktion von zwei oder mehr Nutzerseiten ermöglichen. (Bundeskartellamt, 2016) Hersteller A Händler 1 Ebay Plattform Endverbraucher X
9 II. Digitale Plattformen Klassifikationen Unterscheide: 1. Matchingplattformen: Vermittlung einer Interaktion zwischen Angehörigen zweier oder mehrerer Nutzergruppen, die beide auf die Interaktion angewiesen sind. Beispiele: Hotelbuchungs-, Immobilien-, Dating-Plattformen. a. Transaktionsplattform Endverbraucher Vermittlung u. Abwicklung Ebay Kaufvertragsschluss Vermittlung u. Abwicklung Frau Händler
10 II. Digitale Plattformen Klassifikationen Unterscheide: 1. Matchingplattformen: Vermittlung einer Interaktion zwischen Angehörigen zweier oder mehrerer Nutzergruppen, die beide auf die Interaktion angewiesen sind. Beispiele: Hotelbuchungs-, Immobilien-, Dating-Plattformen. b. Nicht-Transaktionsplattform Vermittlung Parship Vermittlung Mann Persönliche Begegnung Frau Frau
11 II. Digitale Plattformen Klassifikationen Unterscheide: 1. Matchingplattformen 2. Aufmerksamkeitsplattformen (Werbeplattformen): Ermöglichung von Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit Suchender Suchergebnisse u. Werbung Google Search Aufmerksamkeit Werbepreis Frau Markenhersteller
12 III. Digitale Plattformen im Visier der Kartellbehörden III. Kartellbehördliche Fallpraxis
13 III. Kartellbehördliche Fallpraxis III. Digitale Plattformen im Visier der Kartellbehörden Von HRS und Booking.com über Google bis zum Zusammenschluss Facebook/WhatsApp 1. Kartellverstoß horizontal: Uber 2. Kartellverstoß vertikal: HRS/Booking, Amazon Marketplace 3. Ausbeutungsmissbrauch: Facebook 4. Verdrängungsmissbrauch: HRS, Google Shopping und Android 5. Fusionskontrolle: Facebook/WhatsApp; Immowelt; Paarship, ElitePartner
14 III. Kartellbehördliche Fallpraxis 1. Kartellverstoß horizontal: Uber Class Action eingereicht am von ANDREW SCHMIDT LAW PLLC im Namen von Spencer Meyer Vorwurf: Angeblich horizontale Preisabsprache zwischen dem CEO Kalanick, der selbst auch Uber-Driver sei, und den übrigen Uber- Fahrern, die ihre Preise nicht selbständig setzen, sondern den Uber-Algorithmus nutzen. Bildnachweis: Travis Kalanick LeWeb Day 1 - Dan Taylor/Heisenberg Media
15 III. Kartellbehördliche Fallpraxis 2. Kartellverstoß vertikal: HRS, Booking, Amazon Marketplace BKartA: Untersagungsverfügung v gegen HRS Preisparitätsklausel zwischen HRS und Hotel verstößt gegen das Kartellverbot.
16 III. Kartellbehördliche Fallpraxis 3. Ausbeutungsmissbrauch: Facebook BKartA: Eröffnung Verfahren gegen Facebook am ; vorläufige Einschätzung am Vorwurf: Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke verstoßen möglicherweise gegen das Datenschutzrecht und im Fall von Facebook auch gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Bildnachweis: Eckhard Henkel / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 DE, CC BY-SA 3.0 de, Problem: Besteht zwischen marktbeherrschender Stellung Ffacebooks und Datenschutzverstoß ein ausreichender Zusammenhang (ise wirkungsbezogenen Kausalität)?
17 III. Kartellbehördliche Fallpraxis 4. Verdrängungsmissbrauch: HRS, Google Shopping und Android EU-Kommission: Eröffnung Verfahren gegen Google Im November 2010, Mitteilung der Beschwerdepunkte am wegen Google Shopping Bußgeldentscheidung (2,4 Milliarden Euro!) am Vorwurf: Google missbraucht möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuche, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping gegenüber konkurrierenden Seiten bevorzugt.
18 III. Kartellbehördliche Fallpraxis 5. Fusionskontrolle: Facebook/WhatsApp; Immonet/Immowelt; Paarship/Elitepartner EU-Kommission: Genehmigung der Fusion Google/DoubleClick am (Bereitstellung von Onlnine-Werbefläche) EU-Kommission: Genehmigung der Übernahme von WhatsApp durch Facebook am (Messanger-Dienste) BKartA: Genehmigung des Zusammenschlusses von Immowelt und Immonet am (Immobilienplattformen) BKartA: Genehmigung des Zusammenschlusses von Parship und Elitepartner (Dating-Portale) Bildnachweis:
19 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung IV. Ökonomische Besonderheiten digitaler Plattformen - wettbewerbliche Beurteilung
20 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung IV. Ökonomische Besonderheiten digitaler Plattformen und ihre Implikationen für die wettbewerbliche Beurteilung 1. Große Dynamik digitaler Geschäftsmodelle 2. Höhere Markttransparenz aufgrund Preisvergleichen 3. Flexiblere und dynamischere Verkaufs- und Preisfindungsmechanismen 4. Skaleneffekte 5. Direkte und indirekte Netzwerkeffekte 6. Asymmetrische Preisgestaltung
21 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 1. Große Dynamik digitaler Geschäftsmodelle Beispiele: StudiVZ à Facebook; Yahoo à Google; Facebook Messanger 18 à WhatsApp IIIa GWB n.f.: Insbesondere bei mehrseitigen Märkten und à Marktbeherrschung selten Netzwerken von Dauer. sind bei der Bewertung der à Behördliches Einschreiten Marktstellung weniger dringlich, eines Unternehmens auch zu ggf. aber eilig. berücksichtigen: à Marktabgrenzung muss stets 1. direkte den aktuellen und indirekte Netzwerkeffekte, Verhältnissen Rechnung tragen. 2. die parallele Nutzung mehrerer Dienste und der Wechselaufwand für die Nutzer, Aber: keine generelle Internet-Defence 3. seine Größenvorteile im Zusammenhang mit (disruptive Innovation). Netzwerkeffekten, 4. sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, 5. innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck.
22 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 2. Höhere Markttransparenz aufgrund Preisvergleichen Beispiele: HRS, Booking, Expedia, Amazon Marketplace, Ebay, idealo.de, Google Shopping à Erleichterter Marktzutritt für Neulinge. à Hoher Wettbewerbsdruck, weniger effiziente Unternehmen scheiden aus dem Markt à Tendenz zur Konzentration. à Erleichterte Kollusion (Markttransparenzstelle Kraftstoffe).
23 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 3. Flexiblere und dynamischere Verkaufs- und Preisfindungsmechanismen Beispiele: Ebay, Hood.de, Tireto.de, GratisAuktion.de und Azubo.de, Undertool, My- Hammer à Effizienter Preisfindungsmechanismus, Käuferwettbewerb bei begrenztem Angebot.
24 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 4. Skaleneffekte (Größenvorteile) Relativ hohe Fixkosten bei niedrigen variablen Kosten. 18 IIIa GWB n.f.: à Tendenz zur Konzentration. Insbesondere bei mehrseitigen Märkten und à Risiko der Erhöhung von Netzwerken sind bei der Bewertung der Marktzutrittsschranken, insbesondere Marktstellung in eines Unternehmens auch zu Kombination mit Exklusivverträgen. berücksichtigen: 1. direkte und indirekte Netzwerkeffekte, In der kartellbehördlichen Praxis 2. die bislang parallele wenig Nutzung mehrerer Dienste und der bedeutsam, allenfalls als Rechtfertigung Wechselaufwand für die für die Nutzer, Genehmigung von Aufholfusionen 3. seine Größenvorteile im Zusammenhang mit (Immowelt/Immoscout, Microsoft/Yahoo). Netzwerkeffekten, 4. sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, 5. innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck.
25 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 5. Direkte und indirekte Netzwerkeffekte a. Direkte Netzwerkeffekte: Je mehr Nutzer eines Dienstes, desto größer der Nutzen für den einzelnen Nutzer 18 IIIa GWB n.f.: Bsp.: Telefon, Google Navigation Insbesondere bei mehrseitigen Märkten und Netzwerken sind bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens auch zu berücksichtigen: Quelle: Oxyman - Eigenes Werk, CC BY 2.5, 1. direkte und indirekte Netzwerkeffekte, 2. die parallele Nutzung mehrerer Dienste und der Wechselaufwand für die Nutzer, 3. seine Größenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten, 4. sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, 5. innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck.
26 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 5. Direkte und indirekte Netzwerkeffekte b. Indirekte Netzwerkeffekte: Je mehr Nutzer auf der einen Marktseite, desto größer der Nutzen für die andere 18 Seite. IIIa GWB n.f.: Insbesondere bei mehrseitigen Märkten und Bsp.: Dating-Plattformen. Netzwerken sind bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens auch zu à Marktmachtfaktor, im Einzelnen: berücksichtigen: à Henne-Ei-Problem für 1. Neulinge direkte und im Markt indirekte Netzwerkeffekte, à Selbstverstärkungseffekt 2. die parallele Nutzung mehrerer Dienste und à Tendenz zur Konzentration der Wechselaufwand für die Nutzer, à Risiko des Markt-Tippings 3. seine (Kippen Größenvorteile d. im Zusammenhang mit Marktes) Netzwerkeffekten, 4. sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, ß Gegenfaktoren: 5. innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck. - Heterogenität der Nutzer à Erforderlichkeit einer Beschränkung der Zahl der Nutzer; - Multihoming (Immobilien- und Reiseportale)
27 IV. Ökonomische Besonderheiten - wettbewerbliche Beurteilung 6. Asymmetrische Preisgestaltung: Subventionierung einer Marktseite durch die andere. Beispiele: Google, Booking.com, Immoscout à Beschränkte Aussagekraft von 18 IIa Preis-Kosten- GWB n.f.: Tests (Ausbeutungsmissbrauch, Der Annahme Kampfpreise, eines Marktes SSNIP-Test) steht nicht entgegen, dass eine à Nichterreichen der Aufgreifschwellen Leistung unentgeltlich in der erbracht Fusionskontrolle (Facebook/WhatsApp) wird. à Marktbeherrschung auf Markt für kostenlose Dienstleistungen? (Google Search) à Marktqualität kostenloser Dienste? (Dating- Plattformen)
28 V. Ausblick V. Ausblick
29 V. Ausblick Kartellrecht und Digitalisierung weitere Themen o o o o o Datenkonzentration und Marktmacht Kartellrecht und Datenschutz Geoblocking Kollusion durch Preisanpassungsalgorithmen (Posterfall, Eturas) Selektiver Internetvertrieb (EuGH: Pierre Fabre, coty; BKartA: Asics)
30 Danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Florian Bien Lehrstuhl für globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
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