D. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen V. Missbrauch von Marktmacht
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- Waldemar Schäfer
- vor 7 Jahren
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1 3. Missbrauchsgrundtatbestand und spezialgesetzliche Beispiele, Art. 102 AEUV und 19 GWB a. Gleichlauf des nationalen und europäischen Rechts, insbes. bei Missbrauch mit zwischenstaatlichen Bezug ( auch hier: in Fallprüfung sog. Zwischenstaatlichkeit beachten, s.u.) b. Systematik: Generalklausel und Funktion der Beispiele (Keine abschließenden Regelungen) 4. Behinderungsmissbrauch, 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV - Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen aktueller oder potentieller Wettbewerber oder anderer Unternehmen auf Drittmärkten (zb. bei Koppelungsgeschäften, Art. 102 S. 2 Buchst. d AEUV) - ohne sachlichen Grund zur Rechtfertigung - Prioritäten der Kommission: Mitteilung K (2009) 864 v Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 52
2 4. Behinderungsmissbrauch, 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV - Bsp.: Marktverschließung durch Boykottaufruf, Alleinbezugs- oder Präferenzvereinbarungen; Liefersperren für nachgelagerte Handelsstufen; Verdrängung von Mitbewerbern über Preisunterbietung/ Kampfpreise (P- Grenze zum Leistungswettbewerb); Kosten-Preis-Scheren 5. Diskriminierungsverbot, 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 S. 2 Buchst. c AEUV - erfasst nur Diskriminierungen zwischen vergleichbaren Unternehmen - gleichartige Unternehmen: grobes Raster bzgl. wirtschaftlicher Funktion (BGHZ 81, 322 = NJW 1982, 46) - allgemein zugänglicher Geschäftsverkehr, maßgeblich eine natürliche wirtschaftliche Betrachtung (BGHZ 119, 335 = NJW 1993, 396) - Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB (dazu: BGHZ 78, 190; 82, 238 = NJW 1981, 634; 1982, 644) Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 53
3 6. Ausbeutungsmissbrauch, 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB, Art 102 S. 2 Buchst. a, b AEUV - Schwierigkeit: Wann sind Preise angemessen? - Missverhältnis der Preise zum wirtschaftlichen Wert der Leistung - Maßstab: Als-ob-Wettbewerb - Gesamtbetrachtung, kein Rosinenpicken (BGH, WuW/E BGH 2103 = NJW 1986, 846) - Methoden: Vergleichsmarktkonzept, Preishöhenkontrolle - Erheblichkeits- und Sicherheitszuschlag notwendig (BGH, NJW 1980, 1164; WuW/DE-R 1513) - Rechtfertigungsmöglichkeiten - Bsp.: Preisniveaumissbrauch, Preisstrukturmissbrauch, Kombination von Preisniveau- und Preisstrukturmissbrauch, missbräuchliche Gesamterlöse (war bisher nur relevant für Energiewirtschaft) Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 54
4 7. Strukturmissbrauch, 19 Abs. 2 Nr. 3 GWB, Art. 102 AEUV - sog. Preisspaltung zw. vergleichbaren Märkten und gleichartigen Abnehmern als besonderer Fall des Ausbeutungsmissbrauchs (so BGH) - Maßstab: das eigene Verhalten eines Unternehmens - auch hier: Erheblichkeits- und Sicherheitszuschlag notwendig 8. Zugangsverweigerung, 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB, Art. 102 AEUV - erfasst auch die sog. Essential-Facilities-Doktrin der EU-Kommission - Lieferverweigerung/ Geschäftsverweigerung - relevant insbes. für Netze/ Infrastruktureinrichtungen (Beispiele: Stromund Gasnetze; Bahngleise; Häfen) - im Ergebnis wird Marktbeherrscher verpflichtet Zugang zu wesentlichen Einrichtungen zu verschaffen ABER: die konkreten Voraussetzungen für einen solchen wettbewerblichen Kontrahierungszwang sind noch nicht abschließend herausgebildet (möglich: Anspruch auf Mitbenutzung über 33 GWB, s.u.) - Aber: Ausschluss bei Unmöglichkeit/ Unzumutbarkeit Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 55
5 9. Gewährung von Vorteilen, 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, Art. 102 AEUV - besonderer Fall des Nachfragemacht-Missbrauchs - Ausnutzung einer Marktstellung auf Nachfragemärkten - erfasst werden auch Vorteile außerhalb des jeweiligen Geschäfts - qualitativ-vergleichende Bewertung der Behandlung des Veranlassers - Vorteile sachlich ungerechtfertigt? (Interessenabwägung) 10. Verbotenes Verhalten für marktstarke Unternehmen, 20 GWB - gleiche Geltung des Behinderungs- und Diskriminierungsverbots des 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB wenn Normadressateneigenschaft gegeben ist 11. Sonderregelung für den Energiesektor, 29 GWB Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 56
6 12. Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Missbrauchsverbot - Verbot tatsächlich missbräuchlichen Verhaltens - national: kartellbehördliche Untersagungsmöglichkeit der Abstellungsverfügung, 32 GWB (Verfahren: 54 ff. GWB, i.v.m. VwVfG) auch bzgl. der Anwendung des EU-Rechts (s. 22 Abs. 3, 50 GWB i.v.m. Art. 3 Abs. 1 VO 1/2003) - Einschreiten der EU-Kommission: Art. 7 EG-Kartellverordnung VO 1/2003, Abl Nr. L1/1 - Nichtigkeit missbräuchlicher Rechtsgeschäfte i.v.m. 134 BGB - Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche Betroffener, 33 GWB (z.t. mit dem Ergebnis von Leistungsansprüchen s.o.) - bei schuldhaftem Verstoß gegen eine Untersagungsverfügung: Vorteilsabschöpfung, 34, 34a GWB - Verhängung eines Bußgeldes gem. Art 23 Abs. 2 VO 1/2003 oder gem. 81 GWB (Höhe/ Verfahren: 81 Abs. 4 6 GWB - OWiG) Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 57
7 13. Rechtsschutz, 63 ff.; 83 ff. GWB 14. Fallbearbeitung - Prüfungsschema Beispiel: 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art 102 AEUV: Behinderungsmissbrauch Unternehmensbegriff Marktbeherrschende Stellung Missbräuchliche Ausnutzung Voraussetzungen der jeweiligen Fallgruppe Vorliegen von Rechtfertigungsgründen? Zwischenstaatlichkeitsklausel Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 58
8 E. Fusionskontrolle I. Stellenwert im Kartellrecht 1. Bedeutung: Marktstrukturkontrolle 2. Verhältnis zur Marktverhaltenskontrolle 3. Fusionskontrolle und Entflechtungsregelungen - Entflechtung zur Durchsetzung von Fusionsverboten, 41 Abs. 3 GWB - ABER: Keine fusionsunabhängigen Entflechtungsregelungen - Vergleich: Netzentflechtung in der Energiewirtschaft (Ownership- Unbundling) II. Gesetzliche Regelungen - 35 ff. GWB - EG-Verordnung Nr. 139/2004 (Fusionskontrollverordnung FKVO) - Geltungsbereich deutscher / europäischer Fusionskontrolle: Exklusivitätsprinzip, 22 Abs. 4, 35 Abs. 3 GWB; Art. 21 Abs. 2 FKVO bei Zusammenschlüssen von gemeinschaftsweiter Bedeutung gem. Art. 3 und 1 VO 139/2004 Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 59
9 E. Fusionskontrolle III. Wesentliche Aspekte der Fusionskontrolle 1. Aufgreifkriterien (Fusionsbegriff) 2. Eingriffskriterien (Untersagungsvoraussetzungen) 3. Ausschlussgründe für die Geltung - marktbezogene Auswirkungskriterien - Bagatellklausel - Anschlussklausel 4. Politische Zulassung von Fusionen aus Gründen des Gemeinwohls? 5. Verfahrensrecht 6. Rechtsschutz Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 60
10 E. Fusionskontrolle IV. Zusammenschlussarten Horizontale Fusion fusionierende U. sind Wettbewerber Vertikale Fusion fusionierende U. operieren auf vor- oder nachgelagerten Marktstufen (z. B. Hersteller Lieferant) Konglomerate Fusionen negative Definition: weder horizontal noch vertikal (seit den Entscheidungen des EuGH zu Tetra Laval/Sidel und GE/Honeywell nahezu bedeutungslos) Vorlesung Kartellrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 61
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