Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte erreicht. Punkte maximal
|
|
- Tristan Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal Punkte erreicht I. Geltungs- und Anwendungsbereich des KG Art. 2 KG Sachlicher Geltungsbereich: Geht es hier um Wettbewerbsabreden, Ausübung von Marktmacht oder Unternehmenszusammenschlüsse? Die dritte Möglichkeit scheidet von vornherein aus. An das Thema "Wettbewerbsabreden" könnte man denken, da zwischen S und Z vertragliche Beziehungen existieren. Hier geht es aber nicht um Wettbewerbsbeschränkungen in diesem Vertrag, sondern um den Einsatz von Marktmacht. 0,5 Persönlicher Geltungsbereich: Unternehmensqualität. Definition in Art. 2 Abs. bis KG. S ist zweifellos ein Unternehmen im kartellrechtlichen Sinn. 0,5 Geographischer Geltungsbereich: Auswirkungsprinzip in Art. 2 Abs. 2 KG. Dass der Fall in der Schweiz spielt, darf unterstellt werden. 0,5 Art. 3 KG Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (Anwendungsbereich des KG): Es reicht eine kurze Bemerkung, dass keiner der Absätze von Art. 3 KG hier relevant ist. Auch der Anwendungsbereich des KG ist also eröffnet. 0,5
2 2 II. Art. 7 KG: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Ist S im Besitz einer marktbeherrschenden Stellung? Ausgangspunkt ist die Definition in Art. 4 Abs. 2 KG. Zur Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung wird in zwei Schritten vorgegangen, nämlich erstens Definition des relevanten Marktes und zweitens, ob auf diesem so definierten Markt das Unternehmen eine beherrschende Stellung einnimmt. Es wird so vorgegangen, dass der relevante Markt in sachlicher und in räumlicher Hinsicht abgrenzt wird. (Die zeitliche Marktabgrenzung ist für diesen Punkt entbehrlich.) Sachliche Marktabgrenzung - Ausgangspunkt: Substituierbarkeit aus der Sicht der Marktgegenseite - Entsprechende Heranziehung der Definition in Art. Abs. 3 lit. a VKU - Um welchen sachlich relevanten Markt geht es hier konkret? Präzise Überlegungen sind anzustellen. Die richtige Antwort lautet: Es geht hier um den Markt für die Bereitstellung von Skipisten und Skiliften (oder allgemein um die Bereitstellung einer Infrastruktur zur Ausübung des Skisports). Räumliche Marktabgrenzung - Definition: Verschiedene Definitionen sind üblich, z.b. Hauptabsatzgebiet oder Raum, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind. Punktvergabe bei jeder sinnvollen Definition - Entsprechende Heranziehung der Definition in Art. Abs. 3 lit. b VKU 2 - Wie ist der räumlich relevante Markt in casu abzugrenzen? Räumlich relevanter Markt ist hier das Ruedibergtal:
3 3 Es ist laut Sachverhalt "geographisch deutlich von anderen Skigebieten getrennt". Die Natur im Ruedibergtal ist einzigartig, die Skipisten sind attraktiv, und es gibt warme Quellen und Thermalbäder. Die Kunden kommen, obwohl das Skigebiet 20 % teurer als andere Skigebiete ist: Wer hierauf hinweist (mit oder ohne Verweis auf den SSNIP- Test), erhält diesen Punkt. Zeitliche Marktabgrenzung - Die Bereitstellung einer Skiinfrastruktur erfolgt für den Zeitraum, in dem Schnee liegt (ggf. ergänzt durch Kunstschnee). Es geht also um die Wintermonate mit der angrenzenden Zeit aus Herbst und Frühling. 2 Anmerkung: Wer das Konzept der zeitlichen Marktabgrenzung ablehnt, erhält ebenfalls den vorgesehenen Punkt (nicht aber, wer diese Frage schlichtweg übergeht). Beherrschende Stellung Nach Art. 4 Abs. 2 KG ist die Fähigkeit zu unabhängigem Verhalten entscheidend. Beurteilungskriterien sind Marktstruktur, Unternehmensstruktur und Marktverhalten. Marktstruktur - tatsächlicher (aktueller) Wettbewerb: Hier ist insbesondere der Marktanteil von grosser Bedeutung. Definiert man den relevanten Markt als den Markt für die Bereitstellung einer Skiinfrastruktur im Ruedibergtal, hat S einen Marktanteil von 00 %, da laut Sachverhalt andere Betreiber von Skiliften und Skipisten nicht vorhanden sind. Dies ist ein (entscheidendes) Argument für Marktbeherrschung. 2 - potentieller Wettbewerb: Die Marktzutrittsschranken sind hier unüberwindbar hoch. Laut Sachverhalt sind alle Skigebiete im Ruedibergtal erschlossen. Es können also keine neuen Wettbewerber auf den relevanten Markt
4 4 eintreten. - Marktgegenseite Ist die Marktgegenseite stark, ist dies ein Argument gegen Marktbeherrschung, da die Fähigkeit zu unabhängigem Verhalten hierdurch eingeschränkt wird. Marktgegenseite ist hier Z. Eine Skischule (mit weniger als 0 % des Umsatzes der Skiliftgesellschaft) erscheint nicht dazu in der Lage, der Betreiberin von Pisten und Liften Paroli zu bieten. Bedenken an der marktbeherrschenden Stellung von S entstehen unter diesem Gesichtspunkt also nicht. 0,5 Unternehmensstruktur Hierzu gehört z.b. die Finanzkraft. Der Sachverhalt enthält hierzu keine genaueren Angaben, erwähnt aber zumindest, dass S einen Jahresumsatz von 5 Mio. CHF erzielt. Dies kann im Hinblick auf den Jahresumsatz der Z i.h.v CHF als Argument für Marktbeherrschung herangezogen werden. Marktverhalten Z.B. diskriminierendes Verhalten in der Vergangenheit. Die Berechtigung dieses Kriteriums ist umstritten. Die S hat sich in der Vergangenheit nicht diskriminierend verhalten, sondern das inkriminierte Verhalten bezieht sich auf die fallrelevante Gegenwart. Den halben Punkt gibt es für jede einschlägige Überlegung zu diesem Thema 0,5 Ergebnis S hat die Fähigkeit zu unabhängigem Verhalten und ist somit im Besitz einer marktbeherrschenden Stellung i.s.v. Art. 4 Abs. 2 KG. Missbrauch Eine allgemeine Definition des Missbrauchsbegriffs fällt schwer. Man behilft sich mit der Unterteilung in zwei Fallgruppen, nämlich Behinderungs- und Ausbeutungsmissbrauch. Worum geht es hier? S möchte auf den Markt für Skiausbildung eintreten. Auf diesem Markt steht S in Wettbewerb mit Z. Es geht hier also um Behinderungsmissbrauch. Eine Beispielsliste findet sich in Art. 7 Abs. 2 KG. Einschlägig erscheinen u.a.: - lit. a (Verweigerung von Geschäftsbeziehungen): S bricht den geschäftlichen Kontakt zu Z nicht ab, sondern ändert ihn lediglich. Vertretbar wäre es
5 5 aber, in der Verweigerung des Zugangs zu den Slalompisten eine (partielle) Geschäftsverweigerung zu sehen. - lit. b (Diskriminierung): Es werden nicht zwei andere Handelspartner unterschiedlich behandelt. Z bekommt lediglich nicht die Konditionen, die S den eigenen Skischülern bietet. Es ist dennoch vertretbar, eine Diskriminierung anzunehmen, da die eigene Skischulabteilung der S bessere Konditionen hat als Z. - lit. e (Leistungseinschränkung): Es ist vertretbar (aber nicht zwingend), die Leistungskürzungen gegenüber Z unter lit. e zu subsumieren. 3 Fazit: Zu den Beispielen in Art. 7 Abs. 2 KG ist jedes Ergebnis bei entsprechender Begründung vertretbar. Die drei Punkte werden (je nach Qualität der Argumentation ganz oder teilweise) vergeben, wenn eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Beispielen in Art. 7 Abs. 2 KG erfolgt, bzw. wenn bei Verneinung der Beispiele eigenständige Überlegungen zum Vorliegen eines Behinderungsmissbrauchs im Sinne von Art. 7 Abs. KG angestellt werden. Bei der Prüfung eines Missbrauchs ist auch darauf einzugehen, ob der Marktbeherrscher sich zur Rechtfertigung seines Verhaltens auf ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse (legitimate business reasons) berufen kann. Hier macht S geltend, dass sie die Betreiberin der Pisten und Lifte sei, und dass sie zur Unterstützung von Konkurrenten nicht verpflichtet sei. Dem ist zu entgegnen, dass ein Unternehmen nicht allein deshalb Behinderungsstrategien praktizieren darf, weil es beschlossen hat, selbst auf einem nachgelagerten Markt tätig zu werden. Es ist auch vertretbar, die Skiinfrastruktur als "wesentliche Einrichtung" (essential facility) für die Erbringung von Skischuldienstleistungen zu qualifizieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Inhaber einer wesentlichen Einrichtung dazu verpflichtet, Dritten Zugang zur Einrichtung zu gewähren. Wie viele der drei hier vorgesehenen Punkte zu vergeben sind, hängt von der Qualität der einschlägigen Argumentation ab (zu der auch der 3
6 6 Hinweis auf eine allgemeine Interessenabwägung gehören könnte). Ergebnis Das Mainstreamergebnis ist das Vorliegen eines Missbrauchs. Andere Auffassungen sind mit entsprechender Argumentation gut vertretbar. Punkte für das Ergebnis werden nicht vergeben. Zusatzpunkte für gute Strukturierung, Subsumtion und Argumente (auch für gute Erfassung und Auswertung des Sachverhalts) 3 Gesamtpunktzahl Aufgabe 2 (einschliesslich der Zusatzpunkte für gute Subsumtion) 3
Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal. Punkte erreicht
Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Zur Gewährleistung der Gewichtung der Punkte zwischen den beiden Teilen Gesellschaftsrecht 60% (Punktemaximum: 66) und Wettbewerbsrecht 40% (Punktemaximum: 32) sind die im Teil
MehrTutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa
Latte e formaggio Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 23.05.2016 Seite 1 I. Geltungsbereich des KG Artikel 2 KG 1 Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten
MehrLösung Gesellschaftsrecht (60%) Frage 1 Verantwortlichkeitsklage nach OR 754.
Musterlösung Bachelor-Prüfung Modul Handels- und Wirtschaftsrecht vom. Juni 009 (FS 09) Prof. Dr. R. Sethe (Gesellschaftsrecht)/ Prof. Dr. A. Heinemann (Wettbewerbsrecht) Frage Verantwortlichkeitsklage
MehrAufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal. Punkte erreicht
Aufgabe (Gewichtung: 40%) Zur Gewährleistung der Gewichtung der Punkte zwischen den beiden Teilen Gesellschaftsrecht 60% (Punktemaximum: 58.5) und Wettbewerbsrecht 40% (Punktemaximum: 3) sind die im Teil
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2017 Prf. Dr. Peter Gerg Picht FS 2017 Handels- und Wirtschaftsrecht, Prf. Picht Page 1 Grundsätzliches zur Lösung eines Prüfungsfalles Vernünftige
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (10. Juni 2016) 10. Juni 2016 marktbeherrschende Stellung (Art. 102 AEV) - - Oligopolmarktbeherrschung Missbrauchsverhalten - Regelbeispielkatalog, Art. 102 S. 2 AEV - Generalklausel, Art. 102
MehrDas essential facility Prinzip und seine Verwendung zur Öffnung immaterialgüterrechtlich geschützter de facto Standards für den Wettbewerb
Das essential facility Prinzip und seine Verwendung zur Öffnung immaterialgüterrechtlich geschützter de facto Standards für den Wettbewerb Von Thilo Stapper LL.M. Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrÜbung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.):
Übung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.): 1 Anwendungsbereich ( 35): Umsatzgrenzen (jeweils bezogen auf Jahr vor dem Zusammenschluß; 35 (1)): Weltweiter Umsatz aller Unternehmen > 1 Mrd. DM Inlandsumsatz
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)
Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2015/16 Teil 4 Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des
MehrMarktmachtmissbrauch im Kartell- und Lauterkeitsrecht. Dr. Manfred Vogel Hofrat des Obersten Gerichtshofes
Marktmachtmissbrauch im Kartell- und Lauterkeitsrecht Dr. Manfred Vogel Hofrat des Obersten Gerichtshofes Gliederung I. Zum Verhältnis von Kartell- und Lauterkeitsrecht II. Verhalten marktmächtiger Unternehmen
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt 1 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Grundlagen Teil: Konzern im schweizerischen Recht 15
Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der Rechtsakte und offiziellen Texte Literaturverzeichnis XV XVII XXI 1. Teil: Grundlagen 1 1 Einleitung 1 2 Massgeblichkeit des EG-Rechts 3 I. Europarechtliche Ausrichtung
MehrÜbung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV
Übung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt 1 Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV Anwendungsgebiete: Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle fi Untersagung der Fusion
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Herbstsemester 2007. Fall 15. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Microsoft
Wirtschaftsrecht Herbstsemester 2007 Fall 15 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Microsoft Prof. Dr. Andreas Heinemann 1 Lernziele 1. Geltungsbereich des Kartellgesetzes 2. Missbrauch von Marktmacht
MehrEnergiespeicher im Kartellrecht
9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher
MehrDie neueste Praxis der WEKO: Eine Tour d Horizon
Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Die neueste Praxis der WEKO: Eine Tour d Horizon Dr. Andrea Graber Cardinaux,
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Admeira. Modul: Mergers & Acquisitions František Draslar Der Fall Admeira, František Draslar
Admeira Modul: Mergers & Acquisitions František Draslar 03.05.2018 Der Fall Admeira, František Draslar Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Beschreibung der Transaktion aus rechtlicher Sicht und die zu untersuchenden
MehrTutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht
Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2017 Universität Zürich «Kartellrecht: Vertikale Wettbewerbsabreden» Dr. iur. Fabio Babey, Managing Director bei AGON PARTNERS und Dozent an der Zürcher Hochschule
MehrKlausurbesprechung im Propädeutikum WS 2014/15. Modul FernUniversität Hagen
Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2014/15 Modul 55100 FernUniversität Hagen Sachverhalt 06.05.2015 Folie 2 von 35 Aufgabe 1: A und B möchten für die entgangene Stelle von der Stadt H Schadensersatz
MehrVom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer
Vom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer I. Alter Wein in alten Schläuchen? II. Neuer Wein in alten Schläuchen III. Alter Wein in neuen Schläuchen IV. Neuer Wein
MehrZuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge.
2 Die bisherigen missbräuchlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 Abs. 2 KG müssen grundsätzlich auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Eine diskriminierungsfreie
MehrÜbung zu Kapitel 8/9: Mißbrauch marktbeherrschender Stellung
Übung zu Kapitel 8/9: Mißbrauch marktbeherrschender Stellung 1 Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Ausbeutungsmißbrauch: fi Benachteiligung der Nachfrager, evtl. auch der Lieferanten Behinderungsmißbrauch
MehrInhaltsübersicht. Teil 2 Kopplungsgeschäfte im Europäischen und deutschen Lauterkeitsrecht. 123
Inhaltsübersicht Vorwort 7 Inhaltsübersicht 9 Inhaltsverzeichnis 11 Einleitung 19 Teil 1 Kopplungsgeschäfte im Europäischen und deutschen Kartellrecht 27 A. Kopplungen in Vertikalvereinbarungen 27 B. Kopplungen
MehrVerhältnis zum nationalen Recht
Verhältnis zum nationalen Recht Vorrang des Europäischen Rechts verbietet eine Erlaubnis nach nationalem Recht Eingeschränkte Anwendung auch, wenn das Verbot zur Unterbindung europarechtlich zulässiger
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. 1. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2017/18
Professor Dr. Peter Krebs 1. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2017/18 Behandelte Gebiete: Art. 102 AEUV, Art. 101 AEUV, Vertikal-GVO, Missbrauch absoluter und relativer Marktmacht, Belieferungsanspruch
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005 1. Teil: Kartellrechtliche Unzulässigkeit der Vertragsstrafe
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII I. Ziele und Grundsätze des AEUV... 1 A. Allgemein... 1 B. Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten (Art 4 Abs 3 EUV)...
MehrDr. Maria Mesch, LL.M. (Aberdeen) Examinatorium im Schwerpunktbereich 3 Kartellrecht
Examinatorium im Kartellrecht Sommersemester 2016 Fall Highfly Luftverkehrsmarkt in Europa H LVD LVD XXL-Bonus RV RV RV RV Markt für Luftverkehrsvermittlungsdienste E E E E Mitgliedsstaat X Endkundenmarkt
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung - Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Missbrauchs absoluter Marktmacht (marktbeherrschende Stellung), des Missbrauchs bei erlaubten Kartellen
MehrExaminatorium im SPB 8 WS 2017/2018. Das Missbrauchsverbot
Examinatorium im SPB 8 WS 2017/2018 Das Missbrauchsverbot A. Einführung 19 GWB: (1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten. (2)..
MehrInstrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen
Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008 Überblick Kartellverbot Missbrauchskontrolle
MehrÜbung zu Kapitel 9/10: Mißbrauch marktbeherrschender Stellung
Übung zu Kapitel 9/10: Mißbrauch marktbeherrschender Stellung 1 Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Ausbeutungsmißbrauch: fi Benachteiligung der Nachfrager, evtl. auch der Lieferanten Behinderungsmißbrauch
MehrNomos. Online-Inhalte, Internet-Suchmaschinen und Vergütungsansprüche. Schriften zum Medien- und Informationsrecht 34
Schriften zum Medien- und Informationsrecht 34 Ilka Mauelshagen Online-Inhalte, Internet-Suchmaschinen und Vergütungsansprüche Die kartellrechtlichen Grenzen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
MehrZusammenspiel von Datenschutz und Kartellrecht
Zusammenspiel von Datenschutz und Kartellrecht Neue Herausforderungen in digitalen Märkten 10. Tagung zum Datenschutz, Zürich, 8. Februar 2017 Dr. Monique Sturny, LL.M. Übersicht 1. Neue Herausforderungen
MehrKartellrecht und Big Data eine Revolution?
Kartellrecht Summit 2015 Bundesverband der Unternehmensjuristen Kartellrecht und Big Data eine Revolution? Stephan Manuel Nagel, LL.M. Frankfurt a.m., 6. Oktober 2015 1. Möglicher Einfluss von Big Data
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
4. Mai 2018 Dr. Christian Heinichen Lernziele (4. Mai 2018) marktbeherrschende Stellung - Einzel- und Oligopolmarktbeherrschung - relative Marktmacht Missbrauchsverhalten - Regelbeispielkataloge + Generalklausel
MehrDie Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens
Die Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff
MehrInhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... VII Vorwort... Einführung... US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... Europäisches Lizenzkartellrecht...
Inhaltsübersicht... Vorwort... 1 Einführung... 3 A. US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... 7 I. Grundzüge des amerikanischen Lizenzkartellrechts... 7 II. Wettbewerbsverstösse nach Section 1 Sherman Act...
MehrDie Arbeit des Bundeskartellamtes
Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung und Gang der Untersuchung 11 I. Einleitung 11 II. Rechtliche Problemstellung 12 III. Gang der Untersuchung 14
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung und Gang der Untersuchung 11 I. Einleitung 11 II. Rechtliche Problemstellung 12 III. Gang der Untersuchung 14 B. Krankenhausbezogene Besonderheiten 16 I. Das Krankenhaus"
MehrKartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware
7. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 23.05.2013 Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware Dr. Peter Thyri LL.M. (NYU), LL.M. (DUK) Agenda Kartellrechtliche Grenzen des Urheberrechtsschutzes in
MehrDAJV Fachgruppentagung Antitrust Regulated Industries Media (ARIM)
DAJV Fachgruppentagung Antitrust Regulated Industries Media (ARIM) Die Preis-Kosten-Schere im International Competition Network (ICN), einschließlich einer Übersicht zur Rechtslage in Deutschland 24. April
MehrÜbungen im Handelsund Wirtschaftsrecht FS 2014
Wellness AG Ski- und Wellnessferien in der Schweiz Suiten der Skistarhotels nur bei uns! Übungen im Handelsund Wirtschaftsrecht FS 2014 Fall 3 Unlautere Wellnesswerbung? UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (26. Mai 2017) 26. Mai 2017 marktbeherrschende Stellung - Einzel- und Oligopolmarktbeherrschung - relative Marktmacht Missbrauchsverhalten - Regelbeispielkataloge + Generalklausel - Sondertatbestände
MehrMassenkommunikation über die UMTS-Netze
Steffen Gratz Massenkommunikation über die UMTS-Netze Eine rechtliche Analyse von Behinderungen für Kommunikationsteilnehmer bei der Nutzung der 3. Mobilfunkgeneration Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrB2B Plattformen und das Kartellrecht
Alexandra Kierner B2B Plattformen und das Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Grundlagen zu B2B Plattformen 14 I. Internetplattformen 14 II. Entwicklung des elektronischen B2B Handels
MehrSchriften zum Medien- und Informationsrecht 21
Schriften zum Medien- und Informationsrecht 21 Jesko Schwarz Zugang zu App Stores Eine Untersuchung des Verhältnisses von App Store-Betreibern und Inhalteanbietern nach Wettbewerbs- und Medienrecht Nomos
MehrNachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission
Arbeitskreis Kartellrecht 18. September 2008 Nachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission Philip Lowe Generaldirektor für Wettbewerb 1 Überblick Erfassen von Nachfragemacht Nachfragemacht ein Wettbewerbsproblem?
MehrExaminatorium im SPB 8 WS 2018/2019. Das Missbrauchsverbot
Examinatorium im SPB 8 WS 2018/2019 Das Missbrauchsverbot A. Prüfungsvss. Art. 102 AEUV I. Unternehmen i. S. d. Art. 102 AEUV II. Marktbeherrschende Stellung auf dem Binnenmarkt bzw. auf einem wesentlichen
MehrNomos. Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht
Mathias Arne Schweizer Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis
MehrGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot
MehrArt. 102 AEUV [Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung]
Art. 102 AEUV Art. 102 AEUV [Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung] Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt
MehrAbhängigkeitsverhältnisse im Kfz-Gewerbe
Abhängigkeitsverhältnisse im Kfz-Gewerbe Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf patrick.krauskopf@zhaw.ch / Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage 2. Ziel und Auftrag der
MehrD. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen V. Missbrauch von Marktmacht
3. Missbrauchsgrundtatbestand und spezialgesetzliche Beispiele, Art. 102 AEUV und 19 GWB a. Gleichlauf des nationalen und europäischen Rechts, insbes. bei Missbrauch mit zwischenstaatlichen Bezug ( auch
MehrKontrahierungszwang fur Anbieter von Dienstleistungen fur das digitale Fernsehen
Holger EnfSlin Kontrahierungszwang fur Anbieter von Dienstleistungen fur das digitale Fernsehen PETER LANG Europaischer Veriag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einfùhrung 21 A. Problemstellvmg 21
MehrKARTELLRECHT II NICHT-PREISBEZOGENE BEHINDERUNGSMISSBRÄUCHE DR. JOCHEN BERNHARD WÜRZBURG, 13. JUNI 2017
KARTELLRECHT II NICHT-PREISBEZOGENE BEHINDERUNGSMISSBRÄUCHE DR. JOCHEN BERNHARD WÜRZBURG, 13. JUNI 2017 WIEDERHOLUNG: MISSBRAUCH EINER MARKTBEHERRSCHENDEN STELLUNG DISKRIMINIERUNGSMISSBRAUCH UND BEHINDERUNGSMISSBRAUCH
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (27.04.2009) 1. Anwendungsbereich und Vorrang des europäischen Kartellrechts 27. April 2009 2. Anwendbarkeit des europäischen und deutschen Kartellrechts auf exterritoriale Sachverhalte 3. Abgrenzung
MehrInhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis
Vorwort zur 2. Auflage... III Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturhinweise... XVII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Aufgabe des Kartellrechts... 1 II. Rechtsquellen...
MehrEuropäisches Vertriebsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg
LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg Stand:Juni 2017 Inhalt Europäisches Vertriebsrecht... 1 I. Möglichkeiten Distributionskanäle der Händler einzuschränken... 3 1. Art. 101 I AEUV... 4 2. Vorgaben des
MehrLösungshinweise zu Teil A der Probeklausur im Wirtschaftsrecht Frühjahressemester 2012
Lösungshinweise zu Teil A der Probeklausur im Wirtschaftsrecht Frühjahressemester 2012 Teil A (20 Punkte) Fall 1 Ad 1: Falsch: Art. 671 Abs. 1 OR: des einbezahlten Aktienkapitals. Bei hälftiger Liberierung
MehrEuropäische Wettbewerbspolitik und Beihilfenkontrolle
Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Europäische Wettbewerbspolitik und Beihilfenkontrolle Eine Einführung von Univ. Prof. Dr. Ingo Schmidt, Priv.-Doz. Dr. André Schmidt 2., überarbeitete
MehrCaroline Picot. Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ. Herbert Utz Verlag München
Caroline Picot Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ Herbert Utz Verlag München Abkiirzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VIII XI 1. Einführung I A. Untersuchungsgegenstand 1 B.
MehrAbgrenzung des relevanten Marktes:
Eugen Wingerter Abgrenzung des relevanten Marktes: notwendig, nützlich, überflüssig? Eine interdisziplinäre Untersuchung der Bedeutung der Marktabgrenzung und des ökonomischen Konzepts der Marktmacht für
MehrRabatte bei Marktbeherrschung
Rabatte bei Marktbeherrschung Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz 15. September 2016 Dr. Christian Jaag Agenda 1. Was sind Rabatte aus ökonomischer Sicht? 2. Motive
MehrRechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur
www.bundesnetzagentur.de Rechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jens Lück Beisitzer Beschlusskammer 6, Bundesnetzagentur EEG-Clearingstelle, 11. Fachgespräch, Messwesen bei EEG-Anlagen
MehrWirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 263. Daniel Petzold. Die Kosten-Preis-Schere im EU-Kartellrecht. Nomos
Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 263 Daniel Petzold Die Kosten-Preis-Schere im EU-Kartellrecht Nomos Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik herausgegeben von Ernst-Joachim Mestmäcker, Wernhard
MehrMedienfusionen und zweiseitige Märkte
Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 279 Maximilian Zeidler Medienfusionen und zweiseitige Märkte Die deutsche Zusammenschlusskontrolle im Mediensektor unter Beachtung der ökonomischen Theorie zweiseitiger
MehrStrategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung
Strategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung Arndt Regorz (Dipl. Kaufmann) Geschäftsführer Regorz Consulting GmbH Stand: 01-2007 Copyright Die vorliegenden Unterlagen sind
MehrErster Teil: Fusionskontrolle im deutschen und europäischen Recht 4
Einleitung 1 I.) Problemstellung 1 II.) Zielsetzung 2 III.) Gang der Arbeit 3 I Erster Teil: Fusionskontrolle im deutschen und europäischen Recht 4 A.) Die Regelung der Zusammenschlusskontrolle. 4 I.)
MehrAktuelle Rechtsfragen im Wettbewerbsrecht der Life Sciences nach der AstraZeneca-Rechtsprechung der Unionsgerichte
Aktuelle Rechtsfragen im nach der AstraZeneca-Rechtsprechung der Unionsgerichte Juristische Fakultät der Universität Basel Claudia Seitz Rechtsanwältin, Dr. iur., M.A. (London), Lehrbeauftragte an der
MehrGRUR Jahrestagung Hamburg, 27. bis 30. September 2017
GRUR Jahrestagung Hamburg, 27. bis 30. September 2017 Neuere Entwicklungen im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz Prof. Dr. Wolfgang Büscher Produkt der Klägerin 1 Dreidimensionale Unionsmarke der Klägerin
MehrDer As-efficient-Competitor-Test nach der Intel-Entscheidung des EuGH
Der As-efficient-Competitor-Test nach der Intel-Entscheidung des EuGH Impulsreferat Dr. Axel Reidlinger 6. L&A-Wettbewerbstag Hamburg, 18.01.2018 Übersicht - Das Intel-Verfahren im Überblick - Vergleich
MehrSchriftenreihe. Maximilian Lukas Wehage. Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Wassergebühren nach deutschem und europäischem Kartellrecht.
Schriftenreihe 54 Maximilian Lukas Wehage Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Wassergebühren nach deutschem und europäischem Kartellrecht Nomos Schriftenreihe Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2010
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2010 Fall 6: RRP RA Dr. Reto Heizmann Oberassistent für Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Geltungsbereich (I/IV) Persönlicher Geltungsbereich: KG
MehrUnitymedia, Vodafone, ARD & ZDF Was die Branche bewegt
Unitymedia, Vodafone, ARD & ZDF Was die Branche bewegt Prof. Dr. Christoph Schalast 17.09.2018 DER KABELSTREIT HINTERGRÜNDE DER KABELSTREIT Ausgangspunkt war die Entscheidung der Öffentlich rechtlichen
MehrWaldbauerntag 2014 in Werl
Waldbauerntag 2014 in Werl Holzvermarktung aus Sicht des Bundeskartellamtes 24. September 2014 Dr. Martina Schulze Bundeskartellamt Beisitzende, 1. Beschlussabteilung Gliederung 2 Teil A: Kartellrechtliche
MehrMarktabgrenzung und Marktbeherrschung in der digitalen Ökonomie
Bundeskartellamt - Sitzung des Arbeitskreises Kartellrecht Digitale Ökonomie Internetplattformen zwischen Wettbewerbsrecht, Privatsphäre und Verbraucherschutz Marktabgrenzung und Marktbeherrschung Prof.
Mehr2. St. Galler Erdgasmarkttagung im Trafo Baden. Stand der Öffnung des Erdgasmarktes in der Schweiz
2. St. Galler Erdgasmarkttagung im Trafo Baden Stand der Öffnung des Erdgasmarktes in der Schweiz Dr. Michael Merker Binder Rechtsanwälte, Baden und Aarau www.binderlegal.ch Marktöffnungsgrundlage RLG
MehrDie Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts"
Christian Rudolf Schmidt Die Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts" Der Konflikt Wettbewerbspolitik - Industriepolitik in der Europäischen Fusionskontrolle Nomos Verlagsgesellschaft
MehrKartellrechtliche und wettbewerbspolitische Implikationen des Grossterminalprojekts Gateway Basel Nord (GBN) Building Competence. Crossing Borders.
Kartellrechtliche und wettbewerbspolitische Implikationen des Grossterminalprojekts Gateway Basel Nord (GBN) Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf patrick.krauskopf@zhaw.ch
MehrBesondere Bereiche des Europarechts
Besondere Bereiche des Europarechts -- Kartellrecht und Verfahrensrecht -- Universität Trier SS 2017 Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley) 2 Zeitplan (indikativ) 24.04.2017 Europäisches
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Missbrauchsverbotes gemäß Art. 102 AEUV
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung - Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Missbrauchsverbotes gemäß Art. 102 AEUV A Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV I. Unmittelbare Anwendbarkeit
MehrDie Unlauterkeit des " Anzapfens" nach deutschem Wettbewerbsrecht
Die Unlauterkeit des " Anzapfens" nach deutschem Wettbewerbsrecht Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft der Fakultat für Rechtswissenschaft der Universitat
MehrDie räumliche Marktabgrenzung in der Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im deutschen und europäischen Recht
Die räumliche Marktabgrenzung in der Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im deutschen und europäischen Recht Pamela Knauss 2003 Die Räumliche Marktabgrenzung in
MehrErgebnisse der Stromsektoruntersuchung
Ergebnisse der Stromsektoruntersuchung Sektoruntersuchung Stromerzeugung Stromgroßhandel 28. Februar 2011 Dr. Felix Engelsing 10. Beschlussabteilung www.bundeskartellamt.de 28.02.2011 Übersicht 1. Strompreis
MehrBundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen beeinflusst
Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Bundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
MehrEIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Geschäftspartner oder als Interessent an unseren Produkten, einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über
MehrDas Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009
Das Gericht PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Überblick Art 92 GG: Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch von der Exekutive getrennte Gerichte; Art 97 GG: richterl. Unabhängigkeit: a)
MehrDACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER. Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics
DACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics DACHSER Verhaltenskodex für Geschäftspartner 1. Präambel Mit seinem Motto Integrity in Logistics beschreibt
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Missbrauchsverbotes gemäß Art. 82 EG
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung - Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Missbrauchsverbotes gemäß Art. 82 EG A Anwendbarkeit des Art. 82 EG I. Unmittelbare Anwendbarkeit und
MehrProfessor Dr. Peter Krebs 3. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2018/19
Professor Dr. Peter Krebs 3. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2018/19 Behandelte Gebiete: Kartellverbot, Missbrauch von Marktmacht, Verkauf unter Einstandspreis und genereller Preiskampf, Eingriffsmöglichkeiten
MehrAnerkannte Werbe- und Marketingmethoden. Praxisorientierte Übersicht Teil 3: Behinderung Stand: März 2009
Anerkannte Werbe- und Marketingmethoden Praxisorientierte Übersicht Teil 3: Behinderung Stand: März 2009 Behinderungswettbewerb (1) Jede Wettbewerbshandlung ist grundsätzlich geeignet, den Konkurrenten
MehrMarktmachtmissbrauch auf Ersatzteilmärkten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Markt
Reihe: Europäisches Wirtschaftsrecht Band 10 Herausgegeben von Prof. Dr. Dieter Paderborn Eva Berns Marktmachtmissbrauch auf Ersatzteilmärkten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Markt Mit
MehrGründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz
Philipp Zurkinden Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Unter besonderer Berücksichtigung des EG-Wettbewerbsrechts Helbing & Lichtenhahn Basel Genf
MehrFall Nr. IV/M BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.973 - BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
Mehr