Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG

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1 Gemeindepräsidentenkonferenz der Region Maloja Mitwirkung BOTSCHAFT vom 29. September 2015 Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG Inhalt 1 Ausgangslage Konzept Überblick Erläuterungen zur Trägerschaft Erläuterungen zur Gesellschaftsform Erläuterungen zur Führung und Organisation Erläuterungen zu den Aufgaben Grundleistungen Events Gästeinformationsstellen Erläuterungen zum Budget Erläuterungen zur Finanzierung Fahrplan für die Umsetzung Beilagen...9

2 1 Ausgangslage Aufgrund der Gebietsreform im Kanton Graubünden werden die politischen Kreise per aufgelöst. Der Kreis Oberengadin ist derzeit über das Gesetz über die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz Träger der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz. Da der Kreis als Trägerschaft entfällt und damit auch das genannte Gesetz, ist für die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz eine neue Trägerschaft zu bilden. Zu diesem Zweck haben die Gemeinden der Region Maloja mit externer Unterstützung gemeinsam ein Konzept entwickelt. Die Gemeindepräsidenten, die Gemeindevorstände, die Organisation Engadin St. Moritz Tourismus und der Tourismusrat der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz waren in dieser Konzeptentwicklungsphase involviert. Nach Ansicht aller dieser Akteure ist unbestritten, dass sich die Zusammenarbeit in der Vermarktung insgesamt bewährt hat und dass man weiterhin eine gemeinsame Vermarktungsorganisation für die Destination Engadin St. Moritz 1 haben möchte. Bezüglich der Aufgaben und Strukturen der künftigen Vermarktungsorganisation wurden intensive Diskussionen geführt und wo notwendig vertiefte Abklärungen vorgenommen. Aus diesem intensiven Meinungsbildungsprozess hat sich die nachfolgend geschilderte Lösungsvariante ergeben. 2 Konzept 2.1 Überblick Die Tourismusvermarktung soll ab dem entlang folgender Eckpunkte organisiert werden: Die Tourismusvermarktung für die Tourismusdestination Engadin St. Moritz wird künftig durch die zu gründende Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM) wahrgenommen. Aktionäre dieser Organisation sind die Gemeinden der Region Maloja und allenfalls weitere interessierte Gemeinden. Der Verwaltungsrat der ESTM besteht aus maximal sieben Personen, wobei verschiedene Akteurgruppen (Hotellerie, Gewerbe, Parahotellerie, Skigebiete, Gemeinden) Vorschlagsrechte für die Besetzung des Verwaltungsrates erhalten. Die ESTM wird die Aufgaben der heutigen Tourismusorganisation Engadin St. Moritz übernehmen, wobei folgende Änderungen gegenüber der heutigen Regelung vorgesehen sind: o Die Aufgaben werden unterteilt in Grundleistungen und Zusatzleistungen. o Als Zusatzleistungen gelten der Betrieb der Gästeinformationsstellen vor Ort sowie spezifische Aufträge der Gemeinden an die ESTM. Die bestellten Zusatzleistungen müssen die Gemeinden künftig gemäss ihren Bestellungen zu Vollkosten finanzieren. o Die ESTM wird keine Beiträge an Veranstaltungen ausrichten. Diese Aufgabe wird künftig durch die Gemeinden direkt wahrgenommen. o Die übrigen Aufgaben welche bisher durch die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz wahrgenommen wurden - werden künftig durch die ESTM als Grundleistungen erbracht. Das Budget für die Grundleistungen der ESTM wird gegenüber dem aktuellen Budget der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz um rund 15% reduziert. Diese Budgetreduktion soll durch Effizienzverbesserungen und Straffung der Leistungspalette aufgefangen werden. Die bisherigen Mittel, welche die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz für Veranstaltungen eingesetzt hat (rund CHF 1 Mio. pro Jahr), werden künftig bei den Gemeinden statt bei der ESTM zur Verfügung stehen. Das Grundbudget wird durch die beteiligten Gemeinden nach einem Kostenverteilschlüssel finanziert. Für die Festlegung des Kostenverteilers werden je zur Hälfte die Bevölkerungszahl und die 1 Mit Engadin St. Moritz werden das Oberengadin und die weiteren Gemeinden bezeichnet, die sich zur gemeinsamen Tourismusvermarktung zusammenschliessen. Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 2

3 Steuerkraft der Gemeinden berücksichtigt. Es handelt sich dabei um den gleichen Verteilschlüssel wie er auch für die Kosten der Region Maloja zur Anwendung kommt. Abb. 1: Übersicht über das Konzept für die ESTM ab In der Folge wird auf die Überlegungen, die zu diesem Lösungsmodell geführt haben, näher eingegangen. 2.2 Erläuterungen zur Trägerschaft Für die Gestaltung der Trägerschaft wäre alternativ zur vorliegenden Lösung auch denkbar gewesen, die touristischen Leistungsträger (Hotels, Bergbahnunternehmen, Handelsunternehmen usw.) als Träger der Organisation zu definieren oder die Organisation dem breiten Publikum zu öffnen. Für die Wahl der Gemeinden als Trägerschaft haben insbesondere folgende Überlegungen den Ausschlag gegeben: Im 2006 wurde die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kreises Oberengadin aufgebaut. Die Übertragung der Trägerschaft an die Gemeinden ist die logische Fortführung dieses Konzepts nach dem Wegfall des Kreises. Da die Verankerung der Organisation beim Kreis sich grundsätzlich bewährt hat, besteht kein Anlass dazu, die politische Verankerung wesentlich zu verändern. Die Finanzierung des Budgets der Tourismusorganisation ist weitgehend über gesetzliche Grundlagen auf Gemeindeebene geregelt. Das bedeutet, dass die Gemeinden über die Finanzierung Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 3

4 - unabhängig von den Eigentümern - einen entscheidenden Einfluss auf die Tourismusorganisation ausüben. In Fragen der Tourismusentwicklung, die viele Schnittstellen zur Tourismusvermarktung aufweist, sind die Gemeinden die primären Akteure. Eine gewisse Nähe von Gemeinden und Tourismusvermarktung ist deshalb von Vorteil. Die Gemeinden verfügen offensichtlich nicht über die Fähigkeit und das Wissen für die Tourismusvermarktung. Diese Fähigkeiten müssen jedoch nicht in der Eigentümerschaft vorhanden sein, sondern bei der Führung der Organisation (insb. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Marketingkommissionen). Wenn die touristischen Leistungsträger Eigentümer der ESTM wären, müsste sichergestellt werden, dass die einzelnen Gruppierungen (z.b. Hotellerie, Skigebiete, Handel und Gewerbe, Skischulen) in einem optimalen Verhältnis in der Eigentümerschaft vertreten wären, damit ihre Interessen sachgerecht und ausgewogen wahrgenommen werden könnten. Die untersuchten diesbezüglichen Lösungsvarianten haben gezeigt, dass die Herbeiführung einer optimalen Eigentümerschaft über Mitgliedschaftskriterien oder dergleichen anforderungsreich und kompliziert ist. Das Konzept sieht vor, dass die Tourismuswirtschaft über den Verwaltungsrat prägenden Einfluss auf die Strategie und die Arbeit der ESTM nehmen kann. Wenn diese Einflussmöglichkeit optimal genutzt wird, ist die Eigentümerschaft der ESTM aus Sicht der touristischen Leistungsträger nicht zentral. Gegen eine offene Gestaltung der Trägerschaft spricht vor allem die Tatsache, dass es sich bei der ESTM um eine Fachorganisation handelt, die primär im Interesse der Tourismusunternehmen agieren muss. Diese Tourismusunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre strategische Logik bei der ESTM verstanden und umgesetzt wird. Sie können dies primär über das Vorschlagsrecht bei der Besetzung des Verwaltungsrates und mit ihrem täglichen Engagement in der operativen Arbeit sicherstellen. Eine breite Eigentümerschaft mit (vermutlich) heterogenen Interessen würde für die ESTM einen administrativen Mehraufwand, aber keinen wesentlichen Vorteil bieten. 2.3 Erläuterungen zur Gesellschaftsform Bei der Wahl der Gesellschaftsform wurden verschiedene mögliche Formen miteinander verglichen. Da die Tourismusorganisation vom Charakter her nicht als Publikumsgesellschaft ausgestaltet sein soll, eignen sich die Formen Verein und Genossenschaft nicht. In der Konzeptionsphase hat man sich deshalb vertieft mit den Formen Aktiengesellschaft, Stiftung und Gemeindeverband auseinandergesetzt. Die Idee einer Stiftung hätte zwar den nicht gewinnorientierten Charakter der Tourismusorganisation unterstützt und den Einfluss der Politik tendenziell geschwächt. Weil die Stiftung jedoch relativ starr ist und spätere Veränderungen an der Organisation mit hohen Hürden verbunden wären, wurde die Stiftung als Gesellschaftsform nicht weiter verfolgt. Grundsätzlich wäre ein Gemeindeverband denkbar. Die Ausgestaltung eines Gemeindeverbandes muss jedoch den Bestimmungen des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden entsprechen, was wiederum die Möglichkeiten der Veränderung und der Gestaltung des Gemeindeverbandes im Vergleich zur Aktiengesellschaft stärker einschränkt. Wenn ein Gemeindezweckverband gegründet würde, müsste man konsequenterweise auch dessen Finanzierung auf der Gemeindeverbandsebene lösen. Das hätte bedeutet, dass man die Kurtaxen- und Tourismusförderungsabgaben allenfalls auf Gemeindeverbandsebene neu hätte regeln müssen. Im Unterschied zur Aktiengesellschaft hätte zudem die Gefahr bestanden, dass das Tourismusmarketing noch stärker dem Einfluss der Politik statt der Leistungsträger ausgesetzt worden wäre. Ein Nachteil der Aktiengesellschaft ist, dass in der Generalversammlung nur die Gemeinden als Aktionäre vertreten sind. Im Unterschied zum Verein, zur Genossenschaft oder auch zu einem Gemeindeverband fehlt damit ein Forum, in welchem sich ein breiteres Spektrum von Personen und Institutionen an der Diskussion zu Strategie und Ausrichtung der Unternehmung beteiligen kann. Einerseits ist dies durchaus gewollt, da es Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 4

5 sich um eine Fachorganisation handelt. Andererseits bestehen im Engadin über die örtlichen Kurvereine, Handels- und Gewerbevereine sowie Hotelvereine genügend Plattformen, um Ideen zur Tourismusentwicklung und vermarktung in den relevanten Kreisen zu diskutieren und über den Verwaltungsrat der ESTM einzubringen. 2.4 Erläuterungen zur Führung und Organisation Mit der Führungsorganisation soll insbesondere sichergestellt werden, dass die ESTM effizient arbeiten kann und dass die Abstimmung zwischen Leistungsträgern und ESTM optimal funktioniert. Gleichzeitig musste, weil die Arbeit der ESTM systembedingt nicht durch den Markt gesteuert wird, sichergestellt werden, dass zweckmässige Mechanismen bestehen, um die Leistung der Organisation regelmässig beurteilen zu können. Um diese Ziele zu erreichen, wurden folgende Vorkehrungen getroffen: 1. Der Verwaltungsrat soll mehrheitlich von Personen besetzt sein, die die Leistungsträger direkt repräsentieren und auch ein aktuelles Verständnis der Tourismuswirtschaft und der Situation im Engadin haben. Konkret wurde dies durch folgende sinngemässe Regeln zur Gestaltung des Verwaltungsrates in den Statuten sichergestellt (vgl. Statuten Art. 13): Der Verwaltungsrat besteht aus maximal sieben Mitgliedern. Fünf von sieben Verwaltungsräten werden durch die Leistungsträger vorgeschlagen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen in der Regel in einer leitenden Funktion in einer Organisation tätig sein, die vom Erfolg des Tourismusgeschäfts im Oberengadin massgeblich beeinflusst wird. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen jährlich wiedergewählt werden. 2. Die Effizienz und Effektivität der Arbeit der ESTM soll jederzeit von Aussen beurteilt werden können. Zu diesem Zweck wurde die Berichterstattung im Leistungsauftrag geregelt (vgl. Leistungsauftrag Abschnitt 4 Beurteilung der Leistungserbringung ). Sollten die Auftraggeber mit den Leistungen der ESTM nicht zufrieden sein, können diese den Leistungsauftrag mit einer Kündigungsfrist künden bzw. in ihrer Rolle als Aktionäre über die jährliche Generalversammlung auf den Verwaltungsrat Einfluss nehmen. 3. Die Strukturen sollen so schlank wie möglich gehalten werden. Weil die Gemeinden alleinige Aktionäre der ESTM sind und ein kleiner Verwaltungsrat festgelegt wurde, sind die Kommunikationswege kurz und die Anzahl der Diskussionsteilnehmer überschaubar. Insbesondere die Berichterstattung an die Gemeinden kann über bereits bestehende Plattformen (z.b. Gemeindepräsidentenkonferenz) effizient gelöst werden. Weiter ist so sichergestellt, dass ein regelmässiger Wissensaustausch zwischen den Verantwortlichen für Tourismusvermarktung und Tourismusentwicklung stattfindet und die Massnahmen der Gemeinden und der ESTM koordiniert sind. 2.5 Erläuterungen zu den Aufgaben Grundleistungen Eine Tourismusorganisation hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Die meisten Aufgaben, die bisher durch die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz wahrgenommen wurden, sind auch weiterhin unbestritten und geben zu keinerlei Diskussion Anlass. Diese bilden auch künftig die Grundleistungen der ESTM und sind im Leistungsauftrag im Abschnitt 2.2 Grundleistungen in einer zweckmässigen Konkretisierung formuliert. Diese Aufgaben werden auch künftig von allen Gemeinden gemeinsam über einen Verteilschlüssel finanziert. Es handelt sich dabei um folgende grundsätzlichen Aufgaben: a) Die Vermarktung der Destination b) Die Bereitstellung von Vermarktungsplattformen für die touristischen Leistungsträger Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 5

6 c) Die Bündelung und Vernetzung der Kräfte zur Verbesserung des touristischen Angebots sowie der Gästeinformation in der Destination Engadin St. Moritz d) Weitere Tätigkeiten zur Unterstützung der touristischen Leistungsträger in Absprache mit den Gemeinden zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in der Destination Events Im Unterschied zur bisherigen Praxis wurde entschieden, die Beiträge an Events künftig nicht mehr zentralisiert durch die ESTM sondern direkt durch die Gemeinden auszurichten. Es handelt sich dabei um einen Betrag von insgesamt knapp CHF 1 Mio., der bisher von der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz jährlich an touristische Events vergeben wurde. Diese Praxisänderung wird deshalb vollzogen, weil in der Vergangenheit einzelne Events durch die Gemeinden direkt und dann nochmals durch die Tourismusorganisation unterstützt wurden. Weiter stellte sich immer wieder die Frage, ob die Gemeinde oder die Tourismusorganisation für die finanzielle Unterstützung von Events zuständig sein soll. Nicht zuletzt befand sich die Tourismusorganisation immer wieder in der schwierigen Lage, eine touristische Veranstaltung zwar zu begrüssen aber gleichzeitig keinen Beitrag leisten zu können, weil die Veranstaltung dem Anforderungskatalog nicht entsprach. Damit setzte sich die Organisation auch immer wieder dem Unmut und der (ungerechtfertigten) Kritik von Veranstaltern aus. Mit der neuen Regelung wird klar definiert, dass für die Ausrichtung von Beiträgen an touristische Veranstaltungen einzig die Gemeinden zuständig sind und dass die ESTM entsprechende Gesuchsteller an die Gemeinden verweisen kann. Die Ausrichtung der Beiträge in der bisherigen Grössenordnung ist jedoch nicht in Frage gestellt. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde diese Gelder - soweit Bedarf besteht - weiterhin zur Verfügung stellen Gästeinformationsstellen Für die Gästeinformationsstellen im Engadin wurde bisher ein Betrag von rund CHF 2.6 Mio. pro Jahr aufgewendet (knapp 20% des Gesamtbudgets). Für die Tourismusvermarktung haben die Gästeinformationsstellen eine untergeordnete Bedeutung. Sie sind primär eine Leistung für die Gäste, Einwohner und Zweitwohnungseigentümer vor Ort. Im Zeitalter des Internets, wo alle Informationen auch online verfügbar sind, muss man die Gästeinformationsstellen auch als einen gewissen zusätzlichen Komfort betrachten, den man zugunsten der Gäste anbieten will. Die Kosten für die Gästeinformationsstellen sind primär von den Öffnungszeiten und den Kosten für Raum und Personal abhängig. Künftig soll jede Gemeinde ihre Gästeinformationsstellen zu Vollkosten finanzieren. Im Gegenzug sind die Gemeinden frei, diejenigen Öffnungszeiten und dasjenige Informationsangebot zu bestellen, welches in Ihren Augen das Optimum für den Ort darstellt. Gemeinden können künftig die Gästeinformationsstellen in bestehende Informationsschalter integrieren oder sogar selber führen. Nach wie vor müssen die Gästeinformationsstellen jedoch in den Farben und Logos der regionalen Tourismusorganisation in Erscheinung treten und das Personal sowie die Gästeinformationsstelle allgemein wird auch weiterhin die Qualitätsstandards der regionalen Tourismusorganisation erfüllen müssen. Mit dieser Regelung erhalten die Gemeinden insgesamt mehr Gestaltungsspielraum, um ihre Gästeinformationsstellen optimal auszurichten. 2.6 Erläuterungen zum Budget Bisher konnte die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz (exkl. Zernez, inkl. Maloja) über ein ordentliches Budget von rund CHF 15.5 Mio. verfügen. Es wurde unter den Gemeindepräsidenten und den Mitgliedern der Gemeindevorstände intensiv über die künftige Höhe des Budgets für die Grundleistungen der ESTM debattiert. Eine knappe Mehrheit der Gemeinden hat sich für eine Reduktion des Budgets für die Grundleistungen um rund 15% ausgesprochen. Mit dieser Reduktion sollen die Gemeinden vor dem Hintergrund einer sich verschlechternden Finanzlage - entlastet werden und die Tourismusorganisation zu einer noch höheren Effektivität angehalten werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 6

7 Budgetreduktion in der vorgesehenen Grössenordnung die Leistungen der Tourismusorganisation künftig gestrafft werden müssen. Aus dem heutigen ordentlichen Budget der Tourismusorganisation von CHF 15.5 Mio. werden rund CHF 11.9 Mio. für die allgemeinen Vermarktungsaktivitäten, rund CHF 2.6 Mio. für den Betrieb der Gästeinformationsstellen und die restlichen rund CHF 1.0 Mio. für Beiträge an Events eingesetzt. Das Konzept der neuen ESTM sieht vor, das Budget für die Grundleistungen von CHF 11.9 Mio. um 15%, d.h. um CHF 1.8 Mio. auf CHF 10.1 Mio. pro Jahr zu verringern. Darüber hinaus werden der ESTM für den Betrieb der Gästeinformationsstellen und für allfällige weitere von den Gemeinden bestellte Zusatzleistungen weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel zusätzlich rund CHF 2.6 Mio. pro Jahr ausmachen werden. Damit wird gegenüber dem heutigen ordentlichen Budget unter dem Strich eine Reduktion der Mittel um CHF 1.8 Mio. pro Jahr vorgenommen, eine Verschiebung der Mittel für Beiträge an Events von der Tourismusorganisation zu den Gemeinden in der Grössenordnung von CHF 1.0 Mio. durchgeführt. Abb. 2: Aktuelle und künftige Budgets der Tourismusorganisation Im Aktionärsbindungsvertrag haben die Gemeinden vereinbart, dass sie die Budgetsituation alle vier Jahre insbesondere im Hinblick auf die Teuerung überprüfen wollen. Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 7

8 Ist-Finanzierung 2015 Verteilung gemäss bisher gültigem Schlüssel Regionaler Verteilschlüssel (Basierend auf Daten 2013) Informatinsstellen Events (Schätzung) (b) Resultierender Beitrag an Grundleistungen Total 2015 Informatinsstellen (a) Grundleistungen (a) Total (a) Veränderung 2015 zu 2018 (a) 2.7 Erläuterungen zur Finanzierung Die Gemeinden werden künftig gemeinsam das Grundbudget der ESTM in der Grössenordnung von CHF 10.1 Mio. finanzieren. Der Anteil der einzelnen Gemeinden bemisst sich dabei hälftig nach der Einwohnerzahl und hälftig nach der Steuerkraft (vgl. Aktionärsbindungsvertrag Art. 5). Es handelt sich dabei um den gleichen Kostenteiler, wie er für andere Aufgaben in der Region Maloja angewendet wird und in der Verfassung der Region Maloja definiert ist. Der Finanzierungsschlüssel unterscheidet sich vom bisherigen Verteilschlüssel für die Finanzierung der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz (welcher stärker auf Logiernächten und Gästebetten aufbaute) und führt zusammen mit der Budgetreduktion dazu, dass einzelne Gemeinden entlastet und andere (Samedan, Bever und S-chanf) stärker belastet werden. Für die Anwendung des neuen Verteilschlüssels waren folgende Überlegungen ausschlaggebend: Die Volkswirtschaft im Oberengadin ist nahezu vollständig von der Entwicklung des Tourismus abhängig. Von daher zeigt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gemeinden (gemessen anhand von Bevölkerung und Steuerkraft) das korrekte Mass, in welchem die einzelnen Gemeinden vom Tourismus profitieren. In der Region Maloja soll nach Möglichkeit für alle gemeinsamen Aufgaben der gleiche Verteilmechanismus angewendet werden. Durch die gleichzeitige Budgetreduktion um 15% wird die aufgrund der Veränderung des Schlüssels entstehende Mehrlast der betroffenen Gemeinden etwas abgeschwächt. Abb. 3: Übersicht über die Budgets und Finanzierungsanteile der Gemeinden (Angaben in Tausend CHF) Eckdaten Aktuelles Budget und Finanzierung (2015) Geplantes Budget und Finanzierung ab Bever % 3.2% % Celerina 1' % 10.4% '540 1' '058 1' % La Punt % 3.8% % Madulain % 1.1% % Pontresina 2' % 11.7% '636 2' '186 1' % Samedan 1' % 14.2% '083 1' '445 1' % S-chanf % 3.1% % Sils 1' % 4.1% ' % Silvaplana 1' % 6.4% '217 1' % St. Moritz 4' % 34.3% '503 4' '488 4' % Zuoz % 6.1% % Kreis Oberengadin 15' % 98.5% 2' '715 15'148 2'505 10'005 12'510-2'638-17% Maloja/Bregaglia % 1.5% % Total 15' % 100.0% 2' '948 15'468 2'583 10'155 12'738-2'730-18% -15% -1'792 (a) Je nach Ausgestaltung des Leistungsauftrages (Umfang Gästeinformationsstellen, Zusatzaufträge der Gemeinden) können diese Beträge leicht variieren. (b) Der Budgetrahmen für Events liegt bei CHF 1 Mio. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Praxis geringe Abweichungen von diesem Rahmen resultieren können. Sollte im Laufe der Zeit eine Gemeinde aus der Trägerschaft der ESTM ausscheiden oder neu in die Trägerschaft integriert werden, so wird das Total der einzelnen Budgetpositionen entsprechend verringert bzw. erhöht. Die Höhe der absoluten CHF-Beiträge der übrigen Gemeinden bleibt somit gleich. Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 8

9 3 Fahrplan für die Umsetzung Es ist vorgesehen, die Umsetzung der neuen Trägerschaft rasch anzugehen. Denn je rascher Klarheit über die neue Organisation und die Besetzung des Verwaltungsrates besteht, desto weniger Unsicherheit besteht für die aktuellen Mitarbeiter der Tourismusorganisation und desto rascher kann der neue Verwaltungsrat die strategischen Diskussionen aufnehmen und notwendige Weichenstellungen vornehmen. Es ist vorgesehen, dass die neue ESTM den operativen Betrieb am startet. Der Verwaltungsrat wird bei der Gründung der ESTM aufgrund der Vorschläge der vorschlagsberechtigten Akteure besetzt. Für die weiteren Arbeiten wird der folgende Zeitplan angestrebt: Mitwirkung zum Konzept der ESTM 19. Okt. bis 20. Nov Bereinigung des Konzepts Dez Informationsveranstaltung zum Konzept der ESTM Jan Abstimmungen in den Gemeinden der Region Maloja Jan. bis April 2016 Gründung ESTM AG und Bestellung Verwaltungsrat Sommer Beilagen Dieser Botschaft sind folgende Dokumente beigelegt: Beilage 1: Entwurf der Statuten der Engadin St. Moritz Tourismus AG Beilage 2: Entwurf des Aktionärsbindungsvertrages unter den Gemeinden Beilage 3: Entwurf des Leistungsauftrages der Gemeinden an die Engadin St. Moritz Tourismus AG Beilage 4: Übersicht über die Finanzierung der Engadin St. Moritz Tourismus AG Botschaft zur Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 9

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