White Paper. Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) erfüllen

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1 White Paper Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) erfüllen

2 White Paper: MAR und MAD II erfüllen Inhaltsverzeichnis Einleitung Regulatorische Vorgaben Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) der EU erfüllen Empfehlungen, Leitlinien und technische Standards der ESMA umsetzen Das Rundschreiben 2013/8 der FINMA (Schweiz) erfüllen Abdeckung der nötigen Maßnahmen Monitoring der Marktmanipulations-Szenarien Monitoring der Insider-Szenarien Monitoring gegen Insider-Liste Mitarbeitergeschäfte überwachen, Verhaltensregeln durchsetzen Reduzierung der Einführungs- und Betriebskosten Fazit /2016 ACTICO GmbH. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. Jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. Seite 2

3 1 Einleitung Dieses Papier untersucht die Regulierung zum Schutz vor Marktmissbrauch in der EU und der Schweiz und leitet die für Institute nötigen Maßnahmen ab. Es wird beispielhaft gezeigt, wie diese umgesetzt werden. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Reduktion der dafür nötigen Kosten. 2 Regulatorische Vorgaben Mit der Neuregelung von MAD II und MAR, den neuen Leitlinien, Empfehlungen und technischen Standards der ESMA, ist die Überwachung des Handels mit Finanzinstrumenten noch detaillierter geworden. Die FINMA in der Schweiz erreicht das mit dem Rundschreiben 2013/8 zu Marktverhaltensregeln. 2.1 Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) der EU erfüllen Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) haben die Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsrichtlinie, MAD II) erlassen. Zusätzlich haben sie die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) erlassen. Dies geschah, da die Regelungen der ursprünglichen Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG (MAD) als nicht ausreichend betrachtet wurden. Die Überwachung des Handels mit Finanzinstrumenten ist detaillierter geworden und betrifft mehr Institute, Märkte, Instrumente, Aufträge und Geschäfte als bisher. Nationale Regelungen und Gesetze in den EU-Ländern werden entsprechend angepasst. Handeln müssen jetzt sowohl Institute, die bisher nicht erfasst wurden, als auch Institute, die ihre bestehenden Maßnahmen ausweiten müssen. Die meisten Regelungen von MAR gelten ab dem 3. Juli Die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) regelt nicht dieselben Inhalte wie MAD I, sondern konzentriert sich auf strafrechtliche Sanktionen. MAD I wird überwiegend von der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) abgelöst. MAR fordert unter anderem Maßnahmen zu: Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmanipulation und Insiderhandel durch alle Anbieter von Märkten und durch gewerbsmäßige Vermittler von Geschäften Führung von Insiderlisten durch Emittenten Überwachung von Restriktionen für Mitarbeiter, z.b. geschlossene Zeiträume vor Zwischenberichten und Jahresabschlüssen Abklärung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften auf nachvollziehbare Art mit Aufbewahrungsfristen White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 3

4 Die European Securities and Markets Authority (ESMA) wurde beauftragt, Empfehlungen, Leitlinien und technische Standards zu den Maßnahmen vorzulegen. 2.2 Empfehlungen, Leitlinien und technische Standards der ESMA umsetzen Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat folgende Empfehlungen, Leitlinien und technischen Standards zum Thema Marktmissbrauch auf Grundlage der MAR vorgelegt: Guidelines Technical Standards Technical Advice Die technischen Standards beinhalten unter anderem Angaben dazu, welche verdächtigen Aufträge und Geschäfte zu melden sind und wie die Insiderliste zu führen ist. Die Empfehlungen vertiefen unter anderem die im Anhang von MAR aufgeführten Indikatoren für Marktmanipulation. Die Indikatoren werden mit einer Liste an Beispielen erläutert. Indikatoren und Beispiele sind laut MAR und Empfehlung der ESMA nicht abschließend und sollen auf die Rahmenbedingungen des Instituts abgestimmt werden. 2.3 Das Rundschreiben 2013/8 der FINMA (Schweiz) erfüllen Die Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel in der Schweiz wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Rundschreiben 2013/8 festgelegt. Es regelt Maßnahmen gegen das Ausnützen von Insiderinformationen, gegen Marktmanipulation und Marktmissbrauch. Es fordert unter anderem Maßnahmen in folgenden Bereichen: Umgang mit marktmissbräuchlichen Geschäften Informationsbarrieren / Vertraulichkeitsbereiche Überwachung von Mitarbeitergeschäften Watch List und Restricted List Sie waren bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen. Bis dahin galt das FINMA Rundschreiben 08/38. White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 4

5 3 Abdeckung der nötigen Maßnahmen Aus den regulatorischen Vorgaben lassen sich direkt erforderliche Maßnahmen ableiten. Diese sind je nach Geschäft des Instituts unterschiedlich. Regulatorische Vorgabe Regulatorische Vorgabe Anforderungen Anforderung Maßnahmen zur Abdeckung der Anforderungen mit MAID Schutz vor Marktmanipulation Monitoring der Manipulations-Szenarien Marktmissbrauchsrichtlinie (MAR) Schutz vor Insiderhandel Verhaltensregeln der Bank Monitoring der Insider-Szenarien Monitoring gegen Insider-Liste Monitoring der Verhaltensregeln Stopp-Listing Externe und interne Anfragen Historische Auswertungen Laufende Überwachungen Abbildung 1: Maßnahmen zur Abdeckung der regulatorischen Anforderungen Die Maßnahmen werden vom Softwaremodul MAID (Market Abuse and Insider Dealing Detection) der ACTICO Compliance Suite abgedeckt. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Maßnahmen sind auch fallspezifische Auswertungen historisch und laufend für neue Aufträge möglich. Alle Abklärungen aus den Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert. White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 5

6 3.1 Monitoring der Marktmanipulations-Szenarien Finanzunternehmen sind in der Pflicht, Marktmanipulation aufzudecken. Sie müssen dazu Indikatoren erkennen, die auf Manipulations-Szenarien hindeuten. Die Szenarien und Indikatoren sind individuell auf die Rahmenbedingungen des Unternehmens anzupassen. Beispiel: Bei marking the close versucht jemand, einen bestimmten Kurs zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichen, um damit von der Bewertung eines anderen Instruments zu profitieren. Ein Indikator dafür ist, wenn ein in Relation zum Markt hohes Volumen kurz vor Börsenschluss gehandelt wird. Marktmissbrauchsszenarien im Überblick Colluding in the aftermarket of an IPO Creation of a floor or ceiling in the price pattern Ping orders Phishing Abusive squeeze Inter-trading venue manipulation Cross product manipulation Wash trades Painting the tape Improper matched orders Concealing ownership Pump and dump Trash and cash Quote stuffing Momentum ignition Marking the close Layering and spoofing Advancing the bid Smoking Placing orders with no intention to execute them (weitere) Abbildung 2: Beispiele für Marktmissbrauchsszenarien White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 6

7 3.2 Monitoring der Insider-Szenarien Finanzunternehmen sind auch in der Pflicht, Insiderhandel aufzudecken. Dafür kann ein Monitoring analog zum Erkennen von Marktmanipulation verwendet werden. Zusätzlich kann auch ein Abgleich gegen die interne Insider-Liste erfolgen. Für das Monitoring werden Indikatoren erkannt, die auf Manipulations-Szenarien hindeuten. Die Szenarien und Indikatoren sind individuell auf die Rahmenbedingungen des Unternehmens anzupassen. Klassische Beispiele für Insiderhandel sind Front oder Parallel Running. Es wird ein kleiner Auftrag vor einem größeren Auftrag für ein identisches Wertpapier platziert, weil der Auftraggeber weiß, dass ein größerer Auftrag kommen wird. Dieses ist auf eigene Rechnung möglich, als Eigengeschäft der Bank oder für den Kunden des Instituts. 3.3 Monitoring gegen Insider-Liste Insiderwissen entsteht in vielen Bereichen eines Instituts bei der Betreuung von Kunden. Emittenten müssen ihre Insider in einer Liste führen. Sobald Insider-Wissen von Mitarbeitern für private Wertpapierhandelsgeschäfte oder Eigengeschäfte des Kreditinstituts ausgenutzt wird, liegt Insiderhandel vor. Dieser wird international mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Finanzunternehmen sind deshalb in der Pflicht, möglichen Insiderhandel frühzeitig zu erkennen. Das Modul MAID (Market Abuse and Insider Dealing Detection) der ACTICO Compliance Suite bietet die Möglichkeit, eine Liste von Insidern zu führen und Aufträge gegen diese Liste abzugleichen. Werden Instrumente gehandelt, zu denen Insiderwissen vorhanden ist, werden diese gemeldet. Dabei werden auch Underlyings von Instrumenten berücksichtigt. Es ist sinnvoll, Aufträge von Primärinsidern besonders zu überwachen. Primärinsider sind Personen, die aufgrund einer Funktion innerhalb einer Gesellschaft, wie etwa Vorstand, über Insiderwissen zu ihrer Gesellschaft verfügen. 3.4 Mitarbeitergeschäfte überwachen, Verhaltensregeln durchsetzen Banken brauchen mehr Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung von Regeln bei Handelsgeschäften von Mitarbeitern. Deshalb implementieren sie Systeme, die eine revisionssichere Analyse und Dokumentation von Mitarbeitergeschäften ermöglichen. Kern ist die Analyse von Wertpapiertransaktionen von Mitarbeitern. Dabei werden Drittbankgeschäfte also Geschäfte, die der Mitarbeiter bei anderen Banken tätigt berücksichtigt. Zusätzlich werden generelle Restriktionen wie Mindest-Haltefristen geprüft. Auch Handelsverbote für bestimmte Instrumente (z.b. vor der Veröffentlichung von Geschäftsberichten) werden unterstützt. Das Softwaremodul MAID ermöglicht das Erfassen von Mitarbeitertransaktionen bei Drittbanken und deren Prüfung. Darüber hinaus erlaubt es auch die Prüfung von Mitarbeiteraufträgen vor deren Beauftragung im Rahmen eines Pre-Clearance. White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 7

8 4 Reduzierung der Einführungs- und Betriebskosten Der Aufwand kann an drei Stellen nennenswert reduziert werden. Der Einsatz einer Standardanwendung wie der Compliance Suite reduziert den Entwicklungsaufwand. Der Einsatz von Standardregeln für das Monitoring reduziert den Aufwand für das Aufsetzen der Prüfungen. Und das Anpassen und Optimieren der Prüfungen auf das Geschäft der Bank reduziert die Anzahl der unnötigen Abklärungen und damit den Aufwand über die gesamte Laufzeit der Software. Ziel ist die Abdeckung der regulatorischen Anforderungen und ein geringer Abklärungsaufwand durch Minimierung der Falschmeldungen. Der letzte Effekt kann noch verstärkt werden, indem man nach einer Laufzeit von einigen Monaten einen Review und eine erneute Optimierung durchführt. Standard-Regeln Simulation Optimierung Live Review Abbildung 3: Reduzieren der Einführungs- und Betriebskosten durch Standardregeln und Reduzierung der False Positives White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 8

9 5 Fazit Aus der Regulierung zum Schutz vor Marktmissbrauch in der EU und der Schweiz leiten sich die dargestellten Maßnahmen ab. Diese lassen sich mit Blick auf die Reduktion der dafür nötigen Kosten umsetzen. Dabei starten Institute aus unterschiedlichen Situationen. Werden Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Marktmissbrauch erstmalig umgesetzt, dann geht es um die Umsetzung aller beschriebenen Maßnahmen. Wurden die Anforderungen von MAD I bereits umgesetzt, dann besteht für zusätzliche Prüfungen meist ein überschaubarer Handlungsbedarf. In diesem Fall kann es trotzdem sinnvoll sein, aus einer schwer anpassbaren Situation auf einen flexiblen Ansatz zu wechseln. White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 9

10 ACTICO EMEA ACTICO GmbH Ziegelei Immenstaad Germany Amerika ACTICO Corp. 200 S. Wacker Dr. Suite 3100 Chicago, IL 60606/USA Asien & Pazifik ACTICO Pte. Ltd. 11 Bishan Street 21 Singapore info@actico.com info@actico.com info@actico.com ACTICO ist ein führender international agierender Anbieter von Softwarelösungen und -technologien für das Decision Management. In der digitalen Welt gilt es, riesige Datenvolumina zu verarbeiten und schnelle, konsistente und revisionssichere Entscheidungen zu treffen. Der Vorteil unserer Softwarelösungen: Geschäftsregeln und Prozesse lassen sich einfach anpassen und automatisiert ausführen. Das erhöht die Effizienz und Agilität unserer Kunden in ihrem Wettbewerbsumfeld. Damit können sie schneller wachsen, Innovationen effektiv auf den Markt bringen, compliant agieren und letztlich die Profitabilität steigern. ACTICO bietet Softwarelösungen für die Bereiche: Kreditrisiko Management: Kreditrisiken bewerten und überwachen Kreditvergabe: Kreditprüfungen und entscheidungen automatisieren Compliance: Transparenz ermöglichen, Regularien umsetzen, Betrug vermeiden Claims-Management: Vertrauliche Kundendaten sicher verarbeiten vom Onboarding bis zum Reporting Die Wurzeln von ACTICO gehen auf die 1997 gegründete Innovations Software Technology GmbH zurück, die 2008 Teil der Bosch-Gruppe wurde. Deren Softwaregeschäft für die Finanzbranche führt ACTICO seit November 2015 in einem eigenständigen Unternehmen weiter. Unsere internationalen Kunden betreuen wir von unseren Standorten in Deutschland, USA und Singapur. Mehr Informationen unter White Paper: MAR und MAD II erfüllen Seite 10

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