Dezentraler Stromhandel in der Nachbarschaft
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- Anton Egger
- vor 5 Jahren
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1 Dezentraler Stromhandel in der Nachbarschaft Impulspapier Bürgerstromhandel Bürgerenergie-Gesprächskreis, Berlin Christoph Rasch, Greenpeace Energy eg Seite 1
2 Basis: Das Clean Energy Package der EU Art. 21 der Erneuerbaren-Richtlinie der Eigenverbrauchern das Erzeugen, Speichern, Verbrauchen und Verkaufen von Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen ermöglicht. Seite 2
3 Basis: Das Clean Energy Package der EU Eigenverbraucher sollen insbesondere berechtigt sein, ihre Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen [ ] mittels Strombezugsverträgen zu verkaufen, ohne unverhältnismäßigen Verfahren und Gebühren unterworfen zu sein, die nicht kostenorientiert sind. Derzeit Trilog-Verhandlungen zwischen EU-KOM, Rat und EP (später mehr ) Seite 3
4 Wer, was, wann, warum? Studie des Bündnis Bürgerenergie e.v. Im Auftrag erstellt von Energy Brainpool (energiewirtschaftlicher Teil) und Margarethe von Oppen (juristischer Teil) Bearbeitungszeit: Juni bis Dezember 2017 Anlässe: EU-Winterpaket (ermutigend) Agora dezentrale Märkte (enttäuschend) Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft als Leitbild künftiger Bürgerenergie Beispielhaft aufzeigen, dass/wie dezentrale Versorgungsmodelle funktionieren und regulatorisch umgesetzt werden können. Seite 4
5 Pressekonferenz in Berlin am 13. Dezember 2017 Seite 5
6 Fragestellungen neue Studie Wie müsste das Marktdesign aussehen, um dezentral Prosumenten am Bürgerstromhandel teilhaben zu lassen? Welche technischen Vorbedingungen müssen für den Bürgerhandel erfüllt sein? Wie könnte das Handelsgeschäft in der Praxis organisiert und ablaufen? Welche Reformen sind im aktuellen Energierecht nötig? Seite 6
7 Das Grundprinzip Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Einbeziehung von Speichern Versorgung von Wohngebäuden Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Seite 7
8 Das Grundprinzip Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Einbeziehung von Speichern Versorgung von Wohngebäuden Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Seite 8
9 Das Grundprinzip Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Einbeziehung von Speichern Versorgung von Wohngebäuden Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Seite 9
10 Das Grundprinzip Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Einbeziehung von Speichern Versorgung von Wohngebäuden Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Seite 10
11 Das Grundprinzip Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Einbeziehung von Speichern Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Versorgung von Wohngebäuden Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Handel = Abgleich Stromzähler Mehr PV-Strom als Verkäufer verbraucht ( Überschuss ) Käufer verbraucht zeitgleich Strom ( Handel ) Gehandelte Menge ergibt sich aus Differenz der Zähler Dezentraler Handel Verkäufer und Käufer befinden sich in einer Netzebene => Alle Verbraucher bis zum nächsten Umspannwerk sind im Einzugsgebiet Nur dann Nah-Netzentgelt (z.b. 3 ct/kwh) Seite 11
12 Diese Voraussetzungen müssen geschaffen werden Verkäufer: Eigenverbrauch mit Überschuss Dienstleister für den Bürgerstromhandel mit Überschussstrom (Be)-Lieferung im urbanen Umfeld Einbeziehung von Speichern Bürgerstromhandel direkt über EVU über Netzbetreiber/ DV Plattform Versorgung von Wohngebäuden Überschusstrom (z. B. 15 ct/kwh) Individuelle Netzentgelte (z. B. 3 ct/kwh) Käufer: Teilbelieferung mit Überschussstrom Aufnahme des Überschussstroms in den Bilanzkreis Abrechnung Wirtschaftlich Muss sich sowohl für Verkäufer wie für Käufer lohnen Regulatorisch Red. EEG-Umlage fällt analog Eigenverbrauch an Reduzierte Netzentgelte, weil nur Nahbereich genutzt wird Befreiungen/Vereinfachungen bei EVU-Pflichten für den dezentralen Handel kleiner Strommengen Politisch Anerkennen, dass EEG entlastet und Netzausbau vermieden wird Seite 12
13 So profitieren die Beteiligten Verkäufer (3.300 kwh/a) Ohne PV-Anlage: 858 /a Stromkosten (ohne Grundgebühr) Mit PV-Anlage: 578 /a => 32 % Ersparnis Mit PV-Anlage + Bürgerstromhandel: 488 /a => nochmals 16 % Ersparnis Käufer (3.500 kwh/a) Ohne Bürgerstromhandel: 910 /a Stromkosten (ohne Grundgebühr) Mit Bürgerstromhandel: 830 /a => 9 % Ersparnis Seite 13
14 Generelle Vorteile Alle Bürger können von erneuerbaren Energien unmittelbar profitieren Nicht nur Hauseigentümer (und neuerdings einige Mieter) Optimale Nutzung von Dachflächen in Ballungsräumen Entlastung der Verteilernetze => verringertes Netzentgelt fair EEG-Umlage sinkt durch Bürgerstrom PV-Anlagen brauchen im Bürgerstromhandel keine EEG-Förderung und sind (heute) trotzdem rentabler als mit Förderung Erneuerbare Energien erobern die Städte Versorgungsmonopol der Energieversorger in Bezug auf ihre Kunden gebrochen Basis für Community-Strom gleichberechtigter Partner statt Bürger als Versorgungsfälle für Energieversorgungsunternehmen Chance für innovative Anbieter als Partner des Bürgerstromhandels Reststrom-Lieferung, Bilanzkreistreue, Zählerwesen und Rechnungsstellung Seite 14
15 Basis: Das Clean Energy Package der EU EU-Kommission: [Prosumer dürfen selbst produzierten EE-Strom auch] ( ) mittels Strombezugsverträgen verkaufen, ohne unverhältnismäßigen Verfahren und Gebühren unterworfen zu sein, die nicht kostenorientiert sind. Seite 15
16 Basis: Das Clean Energy Package der EU EU-Parlament: [Prosumer dürfen selbst produzierten EE-Strom auch] ( ) mittels Strombezugsverträgen und untereinander abgeschlossenen Stromhandelsverträgen verkaufen, ohne diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und Gebühren unterworfen zu sein, die nicht kostenorientiert sind. Seite 16
17 Basis: Das Clean Energy Package der EU Rat: Eigenverbraucher müssen einen ausgewogenen Ansatz finden, wie sie sich vor allem an den Netzkosten beteiligen; Risiken, dass zu viele Eigenverbraucher sich vom Netz entkoppeln; offen für eine Weiterentwicklung des Rahmens: keine Diskriminierung, gleiche Rechte und Pflichten wie andere Marktteilnehmer, Option für Stromverkauf und -handel Seite 17
18 Was wollen wir erreichen? Positive Aussagen in Artikel 21 RED II erhalten. Skeptikern aufzeigen, dass dezentraler Stromhandel zwischen Bürgern Schon heute ermöglicht werden kann Viele Vorteile bietet Keine Entsolidarisierung darstellt Zeigen, dass Bürgerenergie vielfältiger werden kann als das heute weitgehend vorherrschende Bürgerengagement für den Zubau von erneuerbare-energien- Anlagen Impulspapier Blaupause Seite 18
19 Prosumerrechte Aktuelle Online-Petition des BBEn weact.campact.de/p/prosum Seite 19
20 Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit. Seite 20
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