Rat der Stadt Moers Moers, den Ausschuss für Beteiligungen - XIV. Wahlperiode
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- Herta Albert
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1 Rat der Stadt Moers Moers, den Ausschuss für Beteiligungen - XIV. Wahlperiode N i e d e r s c h r i f t über die 15. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen - öffentlich - Sitzungsdatum: Sitzungsdauer: Sitzungsort: Uhr Uhr Großer Sitzungssaal des Neuen Rathauses Inhaltsverzeichnis: T A G E S O R D N U N G 1. Fragen der Einwohner 2. Zur Geschäftsordnung 2.1 Prüfung der Einladung 2.2 Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2.3 Feststellung von Ausschließungsgründen gem. 31 GO NW 3. Zur Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung am und zur Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung am (gemeinsame Sitzung mit Betriebsausschuss sbm) 4. Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen 5. Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Satzungsänderung 2 6. Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Satzungsänderung 8 7. Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Gründung der Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH 8. Energie Wasser Niederrhein GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages 9. Festival-Moers-Kultur-GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
2 Bericht über die Unternehmensbeteiligungen der Stadt Moers gem. 117 Gemeindeordnung 11. Bekanntgaben und Kenntnisnahmen 12. Anträge und Anfragen von Ausschussmitgliedern Anwesend sind unter dem Vorsitz von RM Ey a) die Ausschussmitglieder SPD-Fraktion RM Hohmann RM Kallmann RM Marschmann RM Reimann RM Seel RM Wienecke SB Niephaus CDU-Fraktion RM Brohl RM van Dyck für RM Gröger RM Rennicke RM Rudatsch RM Schröder SB Maas entschuldigt Fraktion Bündnis 90/Die Grünen RM Thurow FDP-Fraktion SB Gardemann für SB Himmelberg FBG-Fraktion SB Burhans beratendes Mitglied Herr Kaus sachkundiger Einwohner Herr Nesrin fehlt b) von der Verwaltung Stadtkämmerer Thoenes Herr Dr. Worgul, Amt für Finanzen und Beteiligungen Herr Deese als Schriftführer c) Gäste: Herr Krämer und Frau Maas, Vorstände der AöR Herr Krämer, Geschäftsführer der ENNI Herr Dr. Worgul, Geschäftsführer Festival-Moers-Kultur-GmbH
3 - 3 - d) Presse 1 Vertreter e) Einwohner eine Einwohnerin T A G E S O R D N U N G 1. Fragen der Einwohner Es werden keine Fragen gestellt 2. Zur Geschäftsordnung 2.1 Prüfung der Einladung Die Einladungen sind rechtzeitig zugestellt worden. Beanstandungen werden nicht erhoben. 2.2 Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Herr Ey stellt fest, dass der Ausschuss beschlussfähig ist. 2.3 Feststellung von Ausschließungsgründen gem. 31 GO NW Nach dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird festgestellt, dass Ausschließungsgründe gem. 31 GO NW nicht vorliegen. 3.1 Zur Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung am Änderungsanträge werden nicht gestellt. Die Niederschrift ist somit genehmigt. 3.2 Zur Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung am (gemeinsame Sitzung mit Betriebsausschuss sbm) Ausschussvorsitzender Ey verweist auf den Änderungsantrag der Fraktion OLiLi/Die Linke, der bereits der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt war. Änderung: Seite 2, Ziffer 5: Es wird beantragt, dass alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen ein Grundmandat im Verwaltungsrat haben. Die übrige Sitzverteilung erfolgt nach d`hondt. (OLiLi/Die Linke, Ausschussmitglied Kaus). Hiergegen werden keine Einwendungen erhoben. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt. Die Niederschrift ist mit dieser Änderung genehmigt. 4. Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen Herr Thoenes führt aus, dass die Beschlüsse aus den letzten öffentlichen Sitzungen vom und ausgeführt wurden.
4 Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Satzungsänderung 2 - Vorlage Nr. 86 / Ausschuss für Beteiligungen / Stadtkämmerer Thoenes berichtet, dass das Beratungsunternehmen Rödl & Partner den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt Moers gestellt hat. Über diesen Antrag entscheidet das Finanzamt erst, wenn die Bearbeitungsgebühr (ca ,00 EUR) gezahlt worden ist. Mit einem Eingang vor der Ratssitzung am ist nicht zu rechnen. Ein möglicher Beschluss sollte daher unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft gefasst werden. Nach Informationen des Beratungsunternehmens Rödl & Partner bestehen aus Sicht des Finanzamtes Moers aus fachlicher Sicht keine Bedenken gegen die Erteilung der verbindlichen Auskunft. Auf Anfrage von RM Reimann teilt Stadtkämmerer Thoenes mit, dass er durch diese zeitliche Verzögerung keinen negativen Einfluss auf die Arbeit der AöR sieht. Er geht davon aus, dass die Satzungsänderung im nächsten Amtsblatt ( ) veröffentlicht werden kann. Die Vorlage wird ohne Beschlussempfehlung an den Rat weitergeleitet. Berichterstatter: Verwaltung 6. Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Satzungsänderung 8 - Vorlage Nr. 87 / Ausschuss für Beteiligungen / Stadtkämmerer Thoenes erläutert kurz die beabsichtigten Änderungen zu 8 der Satzung. Auf Anfrage von RM Rudatsch teilt er mit, dass Beschlüsse des alten Aufsichtsrates gelten, da dieser erst dann abberufen ist, wenn ein neuer Aufsichtsrat bestellt worden ist. Danach fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: B e s c h l u s s (einstimmig) Der Ausschuss für Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: Der Rat beschließt: 1. Die Satzung der Städtische Betriebe Moers, AöR wird in 8 Abs. 2 und 3 wie folgt geändert: Alte Fassung 8 Zuständigkeiten des Rates (2) Der Rat entscheidet über - die Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß 114 a GO NW, - die Umwandlung der Rechtsform von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß 114 a GO NW. Neue Fassung 8 Zuständigkeiten des Rates (2) Der Rat entscheidet über - die Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß 114 a GO NW, - die Umwandlung der Rechtsform von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß 114 a GO NW,
5 - 5 - Alte Fassung Neue Fassung - die Entsendung von Vertretern der Gemeinde in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Anstalt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. (3) Der Verwaltungsrat unterliegt bei dem Erlass von Satzungen und der Beteiligung der Anstalt an anderen Unternehmen den Weisungen des Rates. Diese Angelegenheiten sind dem Rat vorab so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser Gelegenheit zu (3) Der Verwaltungsrat unterliegt bei dem Erlass von Satzungen und der Gründung von Tochtergesellschaften, der Beteiligung oder der Erhöhung der Beteiligung der Anstalt an anderen Unternehmen den Weisungen des Rates. Diese Angelegenheiten sind dem Rat vorab so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser Gelegenheit zu einer entsprechenden Beschlussfassung hat. Gleiches gilt für die Verfügung von Beteiligungen oder Teilen davon. Diese Angelegenheiten einschließlich der Gesellschaftsverträge sind dem Rat vorab so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser Gelegenheit zu einer entsprechenden Beschlussfassung hat. 2. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ENNI, Frau Erika Scholten und deren Stellvertreter, Herr Mark Rosendahl sowie die Mitglieder im Aufsichtsrat der ENNI 1. Herr Klaus Brohl, 2. Herr Dr. Claus Hagemann, 3. Herr Volker Marschmann, 4. Herr Friedhelm Mintzer, 5. Herr Rudolf Niedobetzki, 6. Herr Karl-Heinz Reimann, 7. Herr Klaus Rudatsch, werden bestätigt. Berichterstatter: RM Marschmann 7. Städtische Betriebe Moers, AöR hier: Gründung der Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH - Vorlage Nr. 88 / Ausschuss für Beteiligungen / Stadtkämmerer Thoenes berichtet aus der Sitzung des Verwaltungsrates, dass ein Änderungsantrag zum Gesellschaftsvertrag beschlossen worden ist. Auf Anregung von Verwaltungsratsmitglied Rudatsch soll in 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Formulierung sechs statt acht Monate lauten.
6 - 6 - Danach fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: B e s c h l u s s (einstimmig) Der Ausschuss für Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: Der Beschlussfassung der Vertreter im Verwaltungsrat der Städtische Betriebe Moers, Anstalt des öffentlichen Rechts (sbm, AöR), die Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH zu gründen, wird zugestimmt. Der Gesellschaftsvertrag mit der obigen Änderung, der Personalüberleitungstarifvertrag, der Betriebsführungsvertrag und der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag werden zur Kenntnis genommen. Berichterstatter: RM Brohl 8. Energie Wasser Niederrhein GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages - Vorlage Nr. 89 / Ausschuss für Beteiligungen / Stadtkämmerer Thoenes teilt mit, dass der Beschlussvorschlag geändert werden muss, da die Anteile der rhenag auf die rhenag Beteiligungs GmbH und die der RWE auf die RWE Rhein-Ruhr AG übertragen worden sind. Die korrekte Fassung lautet in 11 Abs. 2 und in 11 Abs. 4 jeweils RWE Rhein-Ruhr AG / rhenag Beteiligungs GmbH. Danach fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: B e s c h l u s s (einstimmig) Der Ausschuss für Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: Der Beschlussfassung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI): Der Gesellschaftsvertrag der Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI) wird in 11 Abs. 2 und 4 wie folgt geändert: Alte Fassung 11 Aufsichtsrat 2. Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Die Besetzung des Aufsichtsrates richtet sich grundsätzlich nach den Geschäftsanteilen. Die jeweiligen Bürgermeister der Gesellschafter Stadt Moers und Stadt Neukirchen-Vluyn sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates, solange die Gesellschaftereigenschaft ihrer Körperschaften anhält. Weitere 7 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Moers gewählt und entsandt, Neue Fassung 11 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Die Besetzung des Aufsichtsrates richtet sich grundsätzlich nach den Geschäftsanteilen. Die Bürgermeister der Stadt Moers und der Stadt Neukirchen-Vluyn oder jeweils ein von dem einzelnen Bürgermeister vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde sind Mitglieder des Aufsichtsrates, solange die jeweilige Gemeinde unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist.
7 - 7 - Alte Fassung weitere 4 Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer der Gesellschaft, die zuvor unter entsprechender Anwendung des zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt und im Anschluss daran vom Rat der Stadt Moers bestätigt worden sind; weitere 2 Mitglieder entsendet die rhenag/rwe. Der Stadtkämmerer der Stadt Moers ist berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Er sowie die Bürgermeister können sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Der Rat der Stadt Moers kann den von ihm gewählten und entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen. Abs. 3 unverändert 4. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für die in Absatz 3 festgelegte Amtsdauer mit einfacher Mehrheit. Der Vorsitzende wird gewählt aus dem Kreis der von dem Gesellschafter Stadt Moers vorgeschlagenen Mitgliedern des Aufsichtsrates, der erste Stellvertreter aus dem Kreis der von der rhenag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und der zweite Stellvertreter aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Der erste Stellvertreter tritt bei Verhinderung des Vorsitzenden an dessen Position und in dessen Kompetenz; entsprechendes gilt für den zweiten Stellvertreter im Fall der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen ersten Stellvertreters. Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter aus dem Aufsichtsrat aus oder tritt er von seinem Amt zurück, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine neue Wahl zur Besetzung der freigewordenen Position gemäß den für die Erstbesetzung geltenden Grundsätzen vorzunehmen. Neue Fassung Weitere sieben Mitglieder werden vom Rat der Stadt Moers gewählt und entsandt, weitere vier Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer der Gesellschaft, die zuvor unter entsprechender Anwendung des zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt und im Anschluss daran vom Rat der Stadt Moers bestätigt worden sind; weitere zwei Mitglieder entsendet die RWE Rhein-Ruhr AG / rhenag Beteiligungs GmbH. Der Stadtkämmerer der Stadt Moers ist berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Er sowie die Bürgermeister können sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Der Rat der Stadt Moers kann den von ihm gewählten und entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen. Abs. 3 unverändert 4. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für die in Absatz 3 festgelegte Amtsdauer mit einfacher Mehrheit. Der Vorsitzende wird gewählt aus dem Kreis der von der Stadt Moers vorgeschlagenen Mitgliedern des Aufsichtsrates, der erste Stellvertreter aus dem Kreis der von der RWE Rhein-Ruhr AG/rhenag Beteiligungs GmbH entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und der zweite Stellvertreter aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Der erste Stellvertreter tritt bei Verhinderung des Vorsitzenden an dessen Position und in dessen Kompetenz; entsprechendes gilt für den zweiten Stellvertreter im Fall der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen ersten Stellvertreters. Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter aus dem Aufsichtsrat aus oder tritt er von seinem Amt zurück, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine neue Wahl zur Besetzung der freigewordenen Position gemäß den für die Erstbesetzung geltenden Grundsätzen vorzunehmen. wird zugestimmt.
8 - 8 - Berichterstatter: Verwaltung 9. Festival-Moers-Kultur-GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages - Vorlage Nr. 90 / Ausschuss für Beteiligungen / Ausschussvorsitzender Ey teilt mit, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Festival-Moers-Kultur-GmbH sowohl im Kulturausschuss als auch im Hauptausschuss ohne Beschlussempfehlung in den Rat geschoben worden ist. Er empfiehlt daher dem Ausschuss für Beteiligungen ebenfalls eine Verschiebung in den Rat ohne Beschlussempfehlung. Die Mitglieder des Ausschusses für Beteiligung sind hiermit einverstanmden. 10. Bekanntgaben und Kenntnisnahmen Keine 11. Anträge und Anfragen von Ausschussmitgliedern Ausschussmitglied Kaus bittet um Mitteilung der Beteiligungsverhältnisse an der NIAG. Stadtkämmerer Thoenes teilt mit, dass der Anteil der Stadt Moers nach wie vor 0,6 % beträgt. Auf Nachfrage von Herrn Kaus teilt er ferner mit, dass ihm keine anderen Beteiligungsverhältnisse bekannt sind. Helmut Ey Ausschussvorsitzender Deese Schriftführer
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