Baden~ürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT DIE MINISTERIN
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1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg Postfach Stuttgart M Baden~ürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT DIE MINISTERIN EINGEGANGEN 1 9. Aug. 20. Herrn Johannes Stober MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße Stuttgart Aktenzeichen /79 (Bitte bei Antwort angeben) Anlage 1 vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die abgesenkten Sachkostenbeiträge für die öffentlichen Schulen für Erziehungshilfe und die Folgewirkung für die privaten Schulen im Jahr 2010 aufgreifen. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass sich das Kultusministerium, das für die Förderung der privaten Schulen an anerkannten Heimen zuständige Sozialministerium sowie das Finanzministerium darauf verständigt haben, dass die Sachkostenzuschüsse für die von einer erheblichen Absenkung betroffenen privaten Sonderschulen (u. a. die privaten Schulen für Erziehungshilfe) in diesem Jahr auf dem Niveau der Sachkostenbeiträge von 2009 gehalten werden. Die Auszahlung des Unterschiedsbetrags zwischen den Sachkostenzuschüssen 2010 und den Sachkostenzuschüssen 2009 soll dabei in Form einer Freiwilligkeitsleistung des Landes erfolgen. Das Kultusministerium wird die betroffenen Schulen zeitnah über das weitere Verfahren unterrichten. Schlossplatz 4 (Neues Schloss) Stuttgart Telefon poststelle@km.kv.bwl.de Parkplätze nur für Gehbehinderte im Innenhof des Neuen Schlosses
2 Die Sachkostenbeiträge werden jährlich durch gemeinsame Rechtsverordnung des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Finanzministeriums nach den vom Statistischen Landesamt aus der Finanzstatistik erhobenen tatsächlichen Aufwendungen im Bereich der Schulkosten neu festgesetzt. Dabei ist zu bemerken, dass die ebenfalls einbezogenen Aufwendungen für die Ausstattung und den laufenden Unterhalt für Gebäude in den einzelnen Jahren in unterschiedlicher Höhe anfallen. 2. was die zentralen Gründe für die hohe Kürzung der Sachkostenbeiträge bei den Schulen für Hörgeschädigte (Ziffer 9d) und den Schulen für Erziehungshilfe (Ziffer 9g) waren; Nach der Schulkostenauswertung des Statistischen Landesamts sind die Kosten der kommunalen Schulträger für die Schulen für Erziehungshilfe und die Schulen für Hörgeschädigte gegenüber den im Vorjahr ermittelten Kosten gesunken. Demgemäß sinkt der Sachkostenbeitrag für 2010 gegenüber 2009 ebenfalls entsprechend. Schwankungen im zweistelligen Prozentbereich sind bei den Sonderschulen in der Vergangenheit sowohl nach oben als auch nach unten vorgekommen. 3. wie es sich erklärt, dass der Sachkostenbeitrag pro Schüler in einer Schule für Erziehungshilfe unterhalb des Sachkostenbeitrags für einen Hauptschüler liegt; Nach den Ergebnissen der Schulkostenauswertung lagen die Schulkosten der Schulen für Erziehungshilfe leicht unter denen der Hauptschulen. Das Kultusministerium und das Finanzministerium beabsichtigen, gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen. 4. ob für Werkrealschüler die Sachkostenbeiträge für Realschüler oder für Hauptschüler zugrunde gelegt werden; Der künftige Sachkostenbeitrag für die Werkrealschulen wird in gleicher Höhe wie der für die Hauptschulen festgesetzt.
3 5. aus welchen Gründen die Sachkostenbeiträge rückwirkend zum Beginn des Kalenderjahrs angepasst werden. Die Festsetzung der Sachkostenbeiträge setzt eine Anhörung der kommunalen Landesverbände nach Artikel 71 der Landesverfassung voraus. Erst danach kann die Schullastenverordnung ausgefertigt und verkündet werden. Kultusministerium, Innenministerium und Finanzministerium haben die Schullastenverordnung nach Vorliegen des Anhörungsergebnisses unverzüglich erlassen. Dem Kultusministerium ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt die privaten Sonderschulen von den Sachkostenbeiträgen 2010 Kenntnis erhalten haben. Durch das Verfahren zur Vorbereitung der Schullastenverordnung waren die Daten den Trägern der öffentlichen Schulen z. 8. durch die vorgenannte Anhörung bereits früher bekannt. Die Schullastenverordnung wurde in den letzten Jahren (seit 2005) im Zeitraum von Ende Februar (2008) bis Ende Juni (2005) verkündet. Die Entwicklung der Sachkostenbeiträge für alle Schularten und -typen ist in der Anlage dargestellt. Bei den privaten Ersatzschulen erhalten dabei die Sonderschulen einen Sachkostenzuschuss. Die Höhe des Sachkostenzuschusses ist in 18 Abs. 3 PSchG geregelt. Danach richten sich die Sachkostenzuschüsse für die privaten Sonderschulen in ihrer Höhe exakt nach den Sachkostenbeiträgen für die öffentlichen Sonderschulen; die Festsetzung erfolgt in der Schullastenverordnung und gilt unmittelbar auch für die privaten Schulen, ohne dass es einer weiteren Regelung durch Gesetz oder Verordnung bedarf. Bei den im Geschäftsbereich des Sozialministeriums ressortierenden privaten Schulen am Heim werden die Sachkostenzuschüsse jeweils nach den Sachkostenbeiträgen des Vorjahrs gewährt, so dass sich Änderungen (sowohl nach oben als auch nach unten) stets mit einjähriger Verzögerung auswirken. Die übrigen privaten Ersatzschulen (allgemeine Schulen) erhalten schülerbezogene Pauschalzuschüsse ("Kopfsätze"), in denen sowohl die Lehrerkosten des Landes als auch die Kosten der kommunalen Schulträger berücksichtigt sind. Ein gesonderter Sachkostenzuschuss wird hier nicht gewährt, so dass sich Änderungen in den Kosten der kommunalen Schulträger - die in die Sachkostenbeiträge für die öffentlichen Schulen einfließen - nicht auf den Zuschuss auswirken. Solche Kostenänderungen fließen in die nach 18a PSchG alle drei Jahre zu fertigenden Vergleichsberechnungen nach
4 dem sog. Bruttokostenmodell (Vergleich der Kosten öffentlicher Schulen mit den Zuschüsse an die Ersatzschulen) ein. Sabine Frömke Ministerialdirigentin
5 Jahr Hauptschulen Realschulen Gymnasien ber. Teilzeitschulen ber. Vollzeitschulen (Sonder-)Schulen für Förderschule Geistigbeh. BlindelSehbeh. Hörgeschädigte Sprachbeh. Körperbeh. Erziehungshilfe Kranke H
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