Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV

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1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli 2015

2 NetConnect Germanyim Überblick Firmierung NetConnect Germany GmbH & Co. KG Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%, Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%, GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%, Sitz Geschäftsführung Ratingen Dr. Thomas Becker, Torsten Frank Geschäftsaufnahme 01. Oktober 2008 Anzahl Mitarbeiter ca. 55 (Anfang 2015) Kerngeschäft Regelenergiemanagement Bilanzkreismanagement Bereitstellung und Betrieb des VHP NCG Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2

3 Ihre Ansprechpartner im Bereich Market Leitung Markus Sammut connect germany.com Hotline Market +49 (0) connect germany.com Referenten Market Stephan Alaerds +49 (0)2102 / stephan.alaerds@net connect germany.com Jan Albin +49 (0)2102 / jan.albin@net connect germany.com Referenten Kundenbeziehungen Julia Friedersdorf +49 (0)2102 / julia.friedersdorf@net connect germany.com Monika Ikemann +49 (0)2102 / monika.ikemann@net connect germany.com Ina Domin Gli Galina Sh Schreiner +49 (0)2102 / ina.domin@net connect germany.com +49 (0)2102 / galina.schreiner@net connect germany.com Claudia Hesse +49 (0)2102 / claudia.hesse@net connect germany.com Michael Kutz +49 (0)2102 / michael.kutz@net connect germany.com Pascal Tagaz +49 (0)2102 / pascal.tagaz@net connect germany.com g Carolin Tuppat +49 (0)2102 / carolin.tuppat@net connect germany.com Referenten Datenanalyse Dmitriy Mangul dmitriy.mangul@net connect germany.com Dr. Claus Michael Scheyda claus michael.scheyda@net connect germany.com ih l h d@ t Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 3

4 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLPMehr /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 4

5 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLPMehr /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 5

6 Wegfall der Deklarationen für (Bio )ENTRY/EXIT Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen: EntrySo Entry Biogas physisch Entry Wasserstoff physisch ExitSo Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.b. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Anpassung der Transparenzliste notwendig Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 6

7 RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2) RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM Allokation) Zwei Allokationen je NB/BK Kombination (auch bei Biogas BK): 1. Ersatzwertkorrigierte Allokation 2. Ersatzwert und brennwertkorrigierte Allokation Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12 Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1 Meldung für beide Werte verwendet Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum Differenzmengenpreis zwischen BKV und MGV Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch Somit Wegfall der heutigen RLM Mehr /Mindermengenabrechnung Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 7

8 RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2) Mehr /Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam: Aktuell GaBi 2.0 Abrechnungskette: MGV NB TK Abrechnungskette: MGV BKV TK Preisbestimmung Mehr /Mindermengen: Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie Entgelte Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day Ahead und Within Day VHP Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag Mengenmeldung der Mehr /Mindermengen: Aktuell RLM Mehr /Mindermengenmeldung per SSQNOT von NB an MGV Ausgestaltung in KoV NB sendet an M+12 zwei RLM Mengenmeldungen: 1. Ersatzwert und Brennwertkorrigiert 2. Nur Ersatzwertkorrigiert Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 8

9 Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G): Netzkontokennzahlen NKSALD und NETZKONTO0 Netzkontoabrechnung (bis Gastag ) NETZKONTO0 Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G): Netzkontokennzahlen NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2 Netzkontoabrechnung (ab Gastag ) NETZKONTO1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 9

10 Änderungen bei Clearing von RLM Allokationen (BKV/Netzbetreiber) Clearing Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten: ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert ALOCATX7Gumgewertet mit Abrechnungsbrennwert Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt Netzbetreiber Clearing Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV Clearingnummer Bei nicht übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB, kann der NB eine NB Clearingnummer im Portal beantragen Unterschiede zwischen NB Clearingwert undendgültigem (oder korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis abgerechnet Härtefall Clearingprozess analog dem NB Clearing Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 10

11 Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV KoV VIII Definition MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht, Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 11

12 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLPMehr /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 12

13 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3) Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung g g( (zum ) Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte) Beibehaltung der MGV Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis (Verlängerung bis maximal gemäß NC BAL möglich) Neues Ausgleichsenergie Preissystem (zum ) Wegfall lldes bisher angewendeten Preiskorbes Positiver Ausgleichsenergiepreis: höherer Preis höchster RE Einkaufspreis oder Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2% Negativer Ausgleichsenergiepreis: niedrigerer Preis niedrigster RE Verkaufspreis oder Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis 2% Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 13

14 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3) Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis Höchster Preis der RE Kaufgeschäfte positiver AE Preis öglicher AE Preis M reis Niedrigster Preis der RE Verkaufsgeschäfte NC BAL erlaubt sog. Kleine Anpassung ; Beschluss der BNetzA: ±2 % P Zeit Regelenergie Einkauf (MGV) Regelenergie Verkauf (MGV) Ende des Gastages negativer AE Preis Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 14

15 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3) Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung durch RLM und SLP Ausspeisestellen (zum ) Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM Zeitreihen von BKV gezahlt Gleichbehandlung aller RLM Fallgruppen in Bezug auf die Umlage Dauer der Umlageperiode ab 10/2016 Ein Gaswirtschaftsjahr Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum ) Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt (Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde) Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D 1) Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen auf Nominierung physischer Punkte Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 15

16 Veröffentlichungspflichten des MGV Ausgleichsenergieentgelte: Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufsbzw. verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten) Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte g g Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen Ausgleichsenergieentgelte Untertägige Anreize: Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag Regelenergie: Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz inkl.details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.) Bilanzierungskonten: Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse Bilanzierungsumlagehöhe Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 16

17 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 17

18 Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM Verfahren Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten Rollierendes Verfahren Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes Stichtagsverfahren Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 18

19 Eckpunkte des neuen Verfahrens Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM Abrechnungsverfahren h Bisherige MMM Abrechnungsverfahren werden vollständig abgelöst Stichtags und rollierende Ablesung weiterhin möglich Abrechnungsverfahren ist unabhängig vom Ableseverfahren Zielverfahren MGV erhält grundsätzlich 12 Mengenmeldungen Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs stellung vor im Altverfahren Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr / Mindermengenabrechnung Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem Rechnungsstellungsdatum Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 19

20 Umgang mit Allokationsersatzwerten Bisherige Regelung Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte NB übernimmt Ersatzwert in sein System Regelung gemäß Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 20

21 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2) Berechnung der MMM je Lieferstelle: Bilanzierte Menge Entnahmemenge = lieferstellenscharfe Mehr /Mindermenge Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung: Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum Mehr /Mindermengenzeitraum Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume Bilanzierungszeitraum Bilanzierungszeitraum und Netznutzungszeitraum Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 21

22 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2) Fall 1: Synchrone Zeiträume Fall 2: Asynchrone Zeiträume Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 22

23 Mehr /Mindermengenpreise (1/2) Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der 12 Monats MMM Preis angewendet Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M+15WT* veröffentlicht ( Änderungen der Preisgrunddaten werden bis M+10WT berücksichtigt) Ermittlung und und Veröffentlichung am am WT im im Kalkulationsmonat Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Anwendungsmonat Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in /kwh Basis s für SLP MMM Preise ese Tägliche Differenzmengenpreise e e eseje MG Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch *Aktueller Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Diskussionsstand 23

24 Mehr /Mindermengenpreise (2/2) Preisgrundlage g Mehr /Mindermengenpreis (ab ): 1. Bildung des Marktgebiets Monatsdurchschnittspreises anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis) 2. Bildung des Monatsdurchschnittspreises als arithmetisches Mittel der beiden Marktgebiets Monatsdurchschnittspreise 3. Berechnung des Mehr /Mindermengenpreises als arithmetisches Mittel der letzten 12 Monatsdurchschnittspreise 4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM Mehr /Mindermengenpreise M i zur Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 24

25 MMMA zwischen NB und LF (1/2) ber zbetrei Net Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht. Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat zugeordnet sind). Übermittlung der bilanzierten Menge durch den NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat) Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor Versand der MMMA 10 WT vor Übermittlung der MMMA Lieferan nt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 25

26 MMMA zwischen NB und LF (2/2) In M+3M Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr / Mindermengenabrechnung durch den NB auf Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte ber zbetrei Net Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB Prüfung der MMMA durch den LF Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der bilanzierten Menge Unverzüglich Lieferan nt Übermittlung (Nicht ) Zahlungsavis durch den LF Unverzüglich, spätestens10 WT nach Rechnungseingang Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 26

27 MMMA zwischen MGV und NB (1/2) NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren (ggf. inkl. Stichtag) SLP Mehr /Mindermengenmeldung und abrechnung erfolgt aggregiert Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats, in dem der Mh Mehr /Mindermengenzeitraum it endet dt Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 27

28 MMMA zwischen MGV und NB (2/2) MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations und Verbrauchsdaten fordern Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht MMM Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform,eine elektronische Abrechnung wird angestrebt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 28

29 Übergangsszenarien Allgemeines Bisherige i MMMA Verfahren müssen vor dem beendet sein Ab dem dürfen MMM nur noch nach den neuen Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!) Ausnahme Korrekturen von Mehr /Mindermengen abrechnungen, g deren initiale Rechnungsstellung vor dem erfolgte NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum abgerechnet werden Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 29

30 Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle NB rechnet MMM mit LF vor dem ab, nicht aber mit dem MGV NB rechnet MMM mit MGV vor dem ab, nicht aber mit den LF NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem ab NB sendet SSQNOT vor dem , nicht aber die Rechnung NB sendet SSQNOT vor dem , MGV sendet aber keine Gutschrift MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem nicht abgerechnet NB beendet das Altverfahren nicht fristgerecht Weitere Fehlerfälle? Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 30

31 Monatsverfahren Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Übergangszeitraum Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeitraumes nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 31

32 Mengenabgrenzung je Lieferstelle Beispiel Turnus Januar NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt Netznutzungsmengen werden zum abgegrenzt Mengen bis einschließlich h gehen in MMMA nach Altverfahren Durch Abgrenzung des Turnus zum entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom bis zum Zeitpunkt der Turnusablesung (z.b ) Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom bis zum Der folgende Turnus endet am Abrechnung erfolgt tim April il2016 nach Zielverfahren und bihlttm beinhaltet Mengen vom bis zum Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 32

33 Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2) Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 Übergangszeitraum Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2017 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit g raumes nach Zielverfahren jeweils an M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 33

34 Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2) Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden Übergangszeitraum Übergangszeitraum 2 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung des Übergangszeitraumes 10 12/2015 nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeitraumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 34

35 Stichtagsverfahren (1/2) Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 Übergangszeitraum Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen g Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 35

36 Stichtagsverfahren (2/2) Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Übergangszeitraum 1 Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Abrechnung des Übergangszeitraumes 10 12/2015 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren der MGV monatliche Mengenmeldungen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 36

37 Rollierendes Verfahren Umstellung auf Zielverfahren kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abrechnung LZ Dezember 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 37

38 Auswirkungen auf die monatliche NKA Netzbetreiber mit Stichtagsablesung Eingang SSQNOT Sih Stichtag (Dezember 2016) Jan Feb Mrz Apr Mai v Dez Jan Feb Mrz Apr NKA für Jan 2016: Gutschrift des gezahlten Abschlags Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur Lieferantenwechsel bzw. Ein / Umzüge erfasst Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März Hier: Mengen aufgrund der Stichtagsablesung erfasst Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 38

39 Auswirkungen auf die monatliche NKA Netzbetreiber mit rollierender Ablesung Eingänge SSQNOT Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr NKA für Jan 2016: Je 1/12 Gutschrift des gezahlten Abschlags Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016 Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 39

40 Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2) Systematik Pönalsystem bleibt bestehen Im Falle von fehlenden SSQNOT Meldungen wird durch MGV nach Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr oder Mindermenge handelt Pönalhöhe Abhängig ggvon Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung Klein: SLP Allokation < 200 Mio. kwh Initial: 100 Wiederkehrend: 600 Mittel: SLP Allokation < Mio. kwh Initial: Wiederkehrend: Groß: SLP Allokation Mio. kwh Initial: Wiederkehrend: Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 40

41 Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2) Erste Pönalisierung im Zielverfahren Januar 2016 SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV eingehen Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: ) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung Pönalisierung der Rumpfzeiträume Die Rumpfzeiträume müssen (z.t.) spätestens bis zum (hier: M+3M)an den MGV gesendet werden Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: ) ) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 41

42 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLPMehr /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 42

43 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3) Fallgruppen RLM Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen RLMmT RLMoT RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen (zum werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt) RLMoT auf Wunsch des BKV/TK RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe Fallgruppenwechsel ( ) Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 43

44 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3) Einführung von untertägigen gg Verpflichtungen Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im Gleichgewicht sein Bei gegenläufigem RE Einsatz Einsatz (Ankaufundund Verkauf) an einem Tag wird im Falle von Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben Flexibilitätskostenbeitrag [ /MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf Verkauf) Informationsbereitstellung bei RLM Entnahmestellen Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM Daten: Daten von 06:00 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV Daten von 06:00 15:00 Uhr bis18:00 Uhr an MGV; bis19:00 Uhr an BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 44

45 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3) Anreizmechanismus SLP Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis) Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos Ntk t 1 (unter Berücksichtigung der RLM Differenzmengen) und der täglichen SLP Ausspeisungen Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes: Unterspeisungen Abschlagszahlung des NB an den MGV Überspeisungen Abschlagsgutschrift für den NB Weiterhin keine Pönale: Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr /Mindermengenabrechnung Abrechnung wird monatlich rückwirkend durchgeführt Mld Meldesystem an die Bundesnetzagentur t sowie Veröffentlichungssystematik t tik bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 45

46 Backup Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 46

47 Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen mit Bilanzierungsbrennwert Ausgleichsenergie BKSALD, BKSALDNACH Ntk Netzkontokennzahlen tk NKSALD und NETZKONTO0 Netzkontoabrechnung (bis Gastag ) 09 NETZKONTO0 Strukturierungsbeitrag (bis Gastag ) 09 BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH Untertägige gg Verpflichtungen (ab Gastag ) BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 47

48 Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen mit Abrechnungsbrennwert Differenzmengenabrechnung BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH Bilanzkreissaldo Keine ZRT für Erdgas BK in KoV 8 BIOSALD, BIOSALDNACH Biogas Abrechnungszeitreihen BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR Umlage RLMUMLÜBER Konvertierung HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH, BIOKONVHL, BIOKONVLH Netzkontokennzahlen NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2 Netzkontoabrechnung (ab Gastag ) NETZKONTO1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 48

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