Bilanzkreismanagement nach KoV IX. Mai/Juni 2016

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1 Bilanzkreismanagement nach KoV IX Mai/Juni 2016

2 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOIC für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

3 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOICE für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

4 untertägige Informationen und Tagesmeldungen ab Zeitfenster zwischen Messung und Zustellung zum BKV darf maximal vier Stunden betragen Drei Sunden Verarbeitung durch den Netzbetreiber und eine Stunde durch den MGV. Vorgesehene Zeitfenster gemäß Festlegung: 1. Zeitfenster 06:00 12:00 Uhr Meldung an den MGV bis 15:00 Uhr Meldung an den BKV bis 16:00 Uhr 2. Zeitfenster 12:00 15:00 Uhr Meldung an den MGV bis 18:00 Uhr Meldung an den BKV bis 19:00 Uhr Daten aus der zweiten Meldung enthalten auch die Werte aus der ersten und überschreiben die Werte der ersten Meldung. Alle zwei Jahre erfolgt eine Kosten-Nutzen-Analyse durch die MGV zur Informationsbereitstellung.

5 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOICE für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

6 Fallgruppenwechsel und Wegfall RLMNEV zum Initiale Umstellung auf RLMmT und Entfall RLMNEV Bis spätestens 15. August 2016 (mit Wirksamkeit zum 1. Oktober 2016) erfolgt die initiale Umstellung aller RLM-Ausspeisepunkte auf den Zeitreihentyp RLMmT durch den Netzbetreiber. Die durchgeführte Stammdatenänderung durch den Netzbetreiber wird dem Transportkunden gemäß GeLi Gas mitgeteilt. Der Transportkunde kann der initialen Umstellung auf den Zeitreihentyp RLMmT im Rahmen des Prozesses Stammdatenänderung gemäß GeLi Gas widersprechen. In diesem Fall werden die betroffenen RLM-Ausspeisepunkte vom Netzbetreiber dem Zeitreihentyp RLMoT zugeordnet. Der Zeitreihentyp RLMNEV entfällt zum Fallgruppenwechsel: Bisher erfolgte der Fallgruppenwechsel für RLM Ausspeisepunkte über BKV => MGV => NB Ab dem 1. August 2016 wird der Fallgruppenwechsel von dem vom Bilanzkreisverantwortlichen bevollmächtigten Transportkunden gegenüber dem Netzbetreiber gemäß den Prozessen und Fristen der GeLi Gas mitgeteilt.

7 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOICE für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

8 NKP-Clearingprozess Fristen für Netzkopplungspunkt-Meldungen (seit ) Tägl. NKP- Meldung durch sendepfl. NB (XBG) COMMENT an NB, wenn keine M+21/26 WT Meldung vorliegt ALOCAT- Nachrichten liegen unverrückbar vor Fristende für Widerspruch gegen Netzkonto-Auszug NKP-Clearing durch sendepfl. NB möglich (X2G) D+1 WT M+21/26 WT M+28 WT M+33 WT M+2M -10WT M+2M -5WT M+2M +5WT M+2M +10WT M+2M +15WT Sendepflichtiger NB sendet NKP-ALOCAT an GASPOOL und an vorgelagerten NB (X2G) Von M+26 WT bis M+33 WT darf der nicht-sendepflichtige NB NKP-Werte senden (X2G) Vorläufiger Netzkontoauszug Finaler Netzkontoauszug Quelle: BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas, S. 62

9 NKP-Clearingprozess nach KoV IX Fristen für Netzkopplungspunkt-Meldungen (ab ) Tägl. NKP- Meldung durch NB (XBG) COMMENT an NB, wenn keine korr. NKP Meldung vorliegt ALOCAT- Nachrichten liegen unverrückbar vor Vorläufiger Netzkontoauszug Fristende für Widerspruch gegen Netzkonto- Auszug D+1 WT M+1 WT M+28 WT M+2M -10WT M+2M -9WT M+2M -8WT M+2M -5WT M+2M +5WT M+2M +10WT M+2M +15WT M+1 NKP-ALOCAT WT bis vor M+2M-8 an WT NKP-ALOCAT GASPOOL anund GASPOOL an und angrenzenden NB NB als als korr. korrigierter Monatslastgang (X2G) Monatslastgang NKP-Clearing Prozess. Versand NKP-ALOCATanan GASPOOL undan an angrenzenden NB NBals als korr. Monatslastgang korrigierter Monatslastgang (X2G) Finaler Netzkontoauszug Sowohl datenverantwortlicher als auch nicht-datenverantwortlicher NB können im gesamten Zeitfenster die Allokationsdaten übersenden. Die Meldung des datenverantwortlichen NB ist im gleichen Zeitfenster höherwertig

10 NKP-Allokationen und NKP-Clearing Sowohl vor- als auch nachgelagerter NB können die NKP Allokation übersenden. Die Nachricht des sendepflichtigen NB wird auf die NKPprimär Spur geschrieben, die des nicht-sendepflichtigen auf die NKPsekundär Spur Wenn beide NB innerhalb der Clearingfrist senden, bildet der MGV aus der NKPprimär Spur den BestValue Wert Die korrigierten NKP-Allokationen (X2G Nachrichten) können zukünftig nur noch als Monatsallokation ab M+1WT bis vor M+2M-8WT gesendet werden. Die NKP-Clearingfrist beginnt ab M+2M-8WT. NKP-Clearingdaten sind noch nicht im vorläufigen Netzkontoauszug enthalten.

11 NKP-Allokationsprozess

12 Änderungen Netzkontoauszug Analyseteil: Stammdaten Netzkontonummer Stand des Netzkontos Bezugsmonat Ermittlung der prozentualen täglichen Abweichung Tag des Monats [ Tag ] Täglicher Netzkontosaldo 1 [ kwh ] Tägliche SLP-Allokation [ kwh ] Tägliche Abweichung NKSald1 / Summe SLP [ +/- % ] 38,63-0,92 12,45 Abweichung > Schwellenwert 35% (Unterallokation) [ ja/nein ] ja nein nein Abweichung im Bereich 0 bis -3% (Übererallokation) [ ja/nein ] nein ja nein Anzahl Abweichungstage > Schwellenwert 35% (Abrechnung, wenn Anzahl > 6 Tage) Mengen Abrechnung / Gutschrift [ Anzahl Tage ] Abrechnungswert für Monat [ kwh ] Gutschriftswert für Monat [ kwh ] GASPOOLNH700xxxx , 7:11:48 Oktober 2016 xxx yyy 2

13 Vereinheitlichung Allokationsdatenberichte im Portal der MGV (1/3) Allokationsdatenbericht Basis+ - Tagesscharf, alle ZRT, spezifische Qualitäten

14 Vereinheitlichung Allokationsdatenberichte im Portal der MGV (2/3) Allokationsdatenbericht RLM - Stundenscharf, alle ZRT RLM", alle Qualitäten Allokationsdatenbericht EntryNKP - Stundenscharf, alle ZRT ENTRYNKP und ENTRYFLG, alle Qualitäten

15 Vereinheitlichung Allokationsdatenberichte im Portal der MGV (2/3) Allokationsdatenbericht Entryso/Exitso - Stundenscharf, alle ZRT ENTRYSO, EXITSO, ENTRYBIO und ENTRYH2, alle Qualitäten

16 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOICE für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

17 Änderungen im Mehr-/Mindermengenabrechnungsprozess RLM-MMMA entfällt für Leistungszeiträume ab Umstellung SLP MMMA auf INVOICE Format, unabhängig vom Leistungszeitraum. Dies gilt auch für den Stornoprozess ? Zählpunktscharfe MMMA ggü. TK Nur noch 2 Verfahren (rollierende Ablesung, Stichtagsablesung) zulässig monatliche Mengenmeldung an den MGV NB erstellt bei Mehrmengen Rechnung und bei Mindermengen Gutschrift an den MGV Umstellung Netzkontoabrechnung auf INVOICE?

18 INVOIC Rechnungsdatenaustausch Übersicht der Teilprozesse des elektronischen Rechnungsdatenaustauschs

19 Plausibilisierung der MMM durch den MGV Überprüfung des vollständigen Vorliegens der SLP Mehr- /Mindermengenmeldungen für vorangegangene Zeiträume; Überprüfung der vollständigen Datenlage (NKP Meldungen etc.); Überprüfung des beendeten Clearingfensters. Mehr/-Mindermenge ist plausibel, wenn Prüfgröße < +/- 3% Kriterienprüfung: => positive REMADV => negative REMADV

20 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOICE für MMMA zwischen NB und MGV Transparenzliste

21 Transparenzliste nach GaBi Gas 2.0 GaBi Gas 2.0 Ziffer 8 lit. f): Auf der Transparenzliste sind ebenfalls sämtliche Netzbetreiber aufzuführen, die nach den einschlägigen Prozessen der Datenübermittlung in qualitativer oder quantitativer Hinsicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Ein- und Ausspeisungen eines Verteilernetzbetreibers, die im Rahmen der Kontensystematik täglich erfasst werden. Insbesondere für die RLM-Entnahmestellen sind die Abweichungen der untertägigen mit den täglichen vorläufigen Datenübermittlungen und beider mit den endgültigen Datenübermittlungen zu erfassen, zu vergleichen und zu bewerten. Die Marktgebietsverantwortlichen bestimmen unter Mitwirkung der Verteilernetzbetreiber hierzu geeignete Grenzwerte.

22 Kriterien der Transparenzliste Fristanpassung Neu ab

23 Kriterien für die Veröffentlichung auf der Transparenzliste (1/2) Kriterium 1: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt, sofern der Anteil der Fehlallokationen im Vergleich zu den erwarteten Allokationen 3% überschreitet. Dieses Kriterium findet Anwendung auf SLP und RLM Zeitreihen. Kriterium 2: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt, sofern der Anteil der Fehlallokationen im Vergleich zu den erwarteten Allokationen 5% überschreitet. Dieses Kriterium findet Anwendung auf SLP und RLM Zeitreihen. Kriterium 3a: Eine Veröffentlichung findet statt sofern an M+12 WT keine Allokationen mit Bilanzierungsbrennwert für erwartete RLM-Zeitreihen versendet wurden. Kriterium 3b: Eine Veröffentlichung findet statt sofern an M+12 WT keine Allokationen mit Abrechnungsbrennwert für erwartete RLM-Zeitreihen versendet wurden.

24 Kriterien für die Veröffentlichung auf der Transparenzliste (2/3) Kriterium 4: Eine Veröffentlichung findet statt sofern eine Meldung für eine Netzkoppelverbindung, für die der Netzbetreiber sendepflichtig ist, an M+2M- 9WT nicht versendet wurden. Kriterium 5: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt, sofern die Abweichung zwischen aggregierten endgültigen D+1- Allokationen mehr als 25% von den aggregierten M+2M-10WT- Allokationen abweichen. Kriterium 6: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gewertet, sofern für eine Netzkoppelverbindung für die Sendepflicht besteht, die endgültige D+1-Allokation fehlt. Kriterium 7: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Analysiert werden die NKP-Verbindungen für die der Netzbetreiber sendepflichtig ist. Ist die Abweichung zwischen der endgültigen D+1-NKP Allokation und derjenigen nach Ablauf der NKP-Clearingfrist (M+2M+10 WT) größer als 25%, wird dies als Fehltag gewertet.

25 Kriterien für die Veröffentlichung auf der Transparenzliste (3/3) Kriterium 8: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt sofern die Abweichung zwischen aggregierten endgültigen D+1-Allokationen und den aggregierten Allokationen nach Ende des Clearingzeitraumes (M+2M-10WT) 25% betragen. Kriterium 9: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt sofern die Abweichung zwischen aggregierten endgültigen D+1-Allokationen und den aggregierten Allokationen nach Ende des Clearingzeitraumes (M+2M-10WT) 25% betragen. Kriterium 10: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt, sofern der Anteil der Fehlallokationen im Vergleich zu den erwarteten Allokationen 5% überschreitet. Dieses Kriterium findet Anwendung auf RLM Zeitreihen. Kriterium 11: Eine Veröffentlichung findet ab 5 Fehltagen statt. Ein Fehltag wird gezählt sofern die Abweichung zwischen den Intraday-Allokationen und den aggregierten Allokationen nach Ende des Clearingzeitraumes (M+2M-10WT) 25% betragen. Dieses Kriterium findet Anwendung auf die aggregierten RLM Zeitreihen.

26 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

27 Ihre Ansprechpartner John Usemann GASPOOL Balancing Services GmbH Anna-Louisa-Karsch-Str Berlin Tel.: Fax: john.usemann@gaspool.de

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