Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer, finanzielle Absicherung durch Wiedereingliederungsgeld

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1 140 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer, finanzielle Absicherung durch Wiedereingliederungsgeld Wiedereingliederungsteilzeitgesetz BGBl I Nr 30 vom , ErlRV 1362, XXV. GP, Gerhartl: Das Wiedereingliederungseilzeitgesetz in PV-Info Nr 2/2017, Rauch in ASok Spezial Arbeitsrecht 2017, Kapitel 1.2. Wiedereigliederungsteilzeit arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, aufrufbar mit nebenstehendem QR Code Durch die Maßnahmen des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes soll die Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess erleichtert werden. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, wurde damit ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell geschaffen, welches ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Seit besteht nunmehr für Personen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, die sich mindestens sechs Wochen durchgehend im Krankenstand befinden die Möglichkeit (KEIN Rechtsanspruch!), mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Um den Einkommensverlust durch die Teilzeit auszugleichen, wurde ein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld im Bereich der Krankenversicherung geschaffen. Normiert wurden mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz Regelungen betreffend Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit und eine finanzielle Absicherung durch das Wiedereingliederungsgeld. Die arbeitsrechtliche Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung und das Wiedereingliederungsgeld der Krankenversicherungsträger hängen untrennbar zusammen: einerseits wird die Wiedereingliederungsteilzeit erst mit Zuerkennung des Wiedereingliederungsgeldes wirksam und endet mit dem Entfall des Anspruchs auf Wiedereingliederungsgeld; andererseits setzt die Zuerkennung des Wiedereingliederungsgeldes den Abschluss einer Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung voraus. 1. Voraussetzungen für die Anwendung des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes Privatrechtliches Dienstverhältnis, muss mindestens ununterbrochen 3 Monate gedauert haben; Krankenstand und Karenzzeiten sind darauf anzurechnen. Vorangegangener mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand. Volle Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers; es handelt sich nicht um den viel diskutierten Teilkrankenstand!!! Bestätigung der Arbeitsfähigkeit für die Zeit ab Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit erforderlich, Gesundschreiben durch den Hausarzt ausreichend. Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf die Einsetzbarkeit für die bisherigen Aufgaben; es ist im Gesetz keine Einschränkung des Tätigkeitsbereiches, sondern nur der Anzahl der Arbeitsstunden normiert. Es ist nicht vorgesehen, dass der Arbeitnehmer mit einer reduzierten Stundenanzahl und mit einem eingeschränkten Aufgabenbereich die Arbeit wieder aufnimmt! Siehe dazu Rauch in ASok Spezial Arbeitsrecht 2017, Kapitel Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beratung über die Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit durch fit2work. Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Beiziehung des mit der arbeitsmedizinischen Betreuung befassten Arbeitsmediziners bzw arbeitsmedizinischen Zentrums. Genehmigung der Geldleistung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des zuständigen Krankenversicherungsträgers auf Basis des Wiedereingliederungsplanes.

2 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN 141 Die nachfolgende Grafik aus dem Leitfaden des BMASK stellt die einzelnen Schritte zur Wiedereingliederungsteilzeit anschaulich dar:

3 142 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN 2. Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung, 13a AVRAG idf Wiedereingliederungsteilzeitgesetz Die Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine befristete Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit folgendem gesetzlichen Inhalt: Mindestinhalt Beginn der Teilzeit Dauer der Teilzeit Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung Erläuterungen zur Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung Frühestens am Tag nach der Zustellung der Mitteilung des SV-Trägers über die Zuerkennung des Wiedereingliederungsgeldes. Keine gesetzliche Regelung dass die Wiedereingliederungsteilzeit unmittelbar nach Beendigung des Krankenstands beginnen muss. Anders die Broschüre des Sozialministeriums! Das würde bedeuten, dass alle Schritte - von der Vereinbarung bis zur chefärztlichen Genehmigung - vor Ende des Krankenstandes erledigt sein müssen! Ein bis sechs Monate, kann im Nachhinein auf sechs Monate verlängert werden. Wenn arbeitsmedizinisch zweckmäßig, kann einmalig über sechs Monate hinaus eine Verlängerung (1-3 Monate) schriftlich vereinbart werden. Die Teilzeit endet mit dem Tag nach Entfall des Wiedereingliederungsgeldes. Herabsetzung der Arbeitszeit mindestens um ein Viertel, max um die Hälfte; die Arbeitszeit muss jedoch mindestens 12 Wochenstunden betragen, das Entgelt muss höher als geringfügig sein. Beispiel: 40 Std Normalarbeitszeit, daher Std Teilzeit. Für bestimmte Monate abweichende Vereinbarung (nicht < 30 % der Normalzeit) möglich. Innerhalb des Monats darf vereinbarte Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt werden, wenn das Ausmaß im Durchschnitt eingehalten und in den einzelnen Wochen nicht um mehr als 10 % unter- oder überschritten wird. Der Verlauf der Arbeitszeit muss ansteigen bzw gleich bleiben. Nach Antritt der Teilzeit kann nur zweimal einvernehmlich eine Änderung (Verlängerung, Stundenanzahl) erfolgen. Sonstige Bestimmungen zur Wiedereingliederungsteilzeit: Entgelt: Anspruch auf das aliquote Entgelt, Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit unter der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 425,70 pm) nicht möglich. Gem ErlRV Bemessung des Entgelts nach dem Ausfallsprinzip ( 3 EFZG), es gebühren daher zb ein Überstundenpauschale und regelmäßig geleistete Überstunden anteilig weiter. Sonderzahlungen: Keine gesonderte Regelung, daher me Mischberechnung (Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate) bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung. Abgesehen von der Arbeitszeit darf es zu keiner inhaltlichen Änderung des Arbeitsvertrages kommen. Vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit kann vom Arbeitnehmer schriftlich verlangt werden, wenn die arbeitsmedizinische Zweckmäßigkeit der Teilzeit nicht mehr gegeben ist. Rückkehr frühestens drei Wochen nach Bekanntgabe des Beendigungswunsches an den Arbeitgeber möglich. Motivkündigungsschutz! Das Muster einer Wiedereingliederungsvereinbarung finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag.

4 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN Wiedereingliederungsgeld, 143d ASVG idf Wiedereingliederungsteilzeitgesetz Voraussetzungen für den Bezug eines Wiedereingliederungsgeldes: Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des KV-Trägers auf Basis des Wiedereingliederungsplanes; für eine Verlängerung ist eine neue Bewilligung erforderlich. Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung, siehe dazu Punkt 2. Erläuterungen zum Bezug von Wiedereingliederungsgeld Anspruchsdauer Sperrfrist Höhe Entzug Steuerliche Behandlung Max neun Monate ab dem Tag des tatsächlichen Dienstantritts. Neuerlicher Anspruch erst nach 18 Monaten. Erhöhtes Krankengeld (60 % der Bemessungsgrundlage) entsprechend der reduzierten Stundenanzahl aliquotiert. Beispiel: Entgelt vor Wiedereingliederungsteilzeit 2.000,-; daraus ergibt sich ein Krankengeldanspruch in Höhe von 1.200,-. Wird die Normalarbeitszeit während der Teilzeit um 50% reduziert, beträgt der Anspruch auf das Entgelt 1.000,- und auf Wiedereingliederungsgeld 600,-, also insgesamt 1.600,-. Bei Überschreiten der festgelegten Arbeitszeit um 10 % oder wenn die Voraussetzungen für die Gewährung wegfallen (zb wenn durch Krankheit die Wiedereingliederung nicht erreicht werden kann). 25 % LSt, soweit die Bezüge 30 pro Tag übersteigen (wie bei Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken-/Unfallversorgung), 69 Abs 2 EStG idf Wiedereingliederungsteilzeitgesetz. 4. Wiedereingliederungsplan, 1 Abs 2 Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz AGG idf Wiedereingliederungsteilzeitgesetz. Im Wiedereingliederungsplan sind die Rahmenbedingungen und der beabsichtigte Ablauf der Wiedereingliederungsteilzeit für die schrittweise Rückkehr in den ursprünglichen Arbeitsprozess festzuhalten, wie zb Arbeitszeit in Stunden und Lage der Arbeitszeit. Über die Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit hat im Rahmen des Wiedereingliederungsmanagements nach dem AGG durch fit2work eine Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfolgen und sich auch auf den zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbarenden Wiedereingliederungsplan zu erstrecken. Die Beratung kann entfallen, wenn Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Arbeitsmediziner/arbeitsmedizinisches Zentrum nachweislich der/dem Wiedereingliederungsvereinbarung/-plan zustimmen. Ein Muster zum Wiedereingliederungsplan finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag. 5. Zusammenfassung Das Widereingliederungsteilzeitgesetz kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Variante für den Wiedereinstieg in das Berufsleben sein. Voraussetzung ist jedenfalls die volle Arbeitsfähigkeit des Dienstnehmers für die bisherige Tätigkeit, womit sich aber die Frage nach der Anwendbarkeit des Gesetzes stellt. Nicht zu vergessen ist auch, dass Dienstnehmer (und auch Dienstgeber) kein Recht auf eine Teilzeitvereinbarung haben.

5 Quelle: Wiedereingliederungsplan f ü r Familienname und Vorname(n), Titel Telefonnummer Arbeitgeber/in beschäftigt seit Beginn Krankenstand (vorauss.) Beginn Arbeitsfähigkeit Berufliche Tätigkeit gemäß Arbeitsvertrag 1 Sozialversicherungsnummer Krankenversicherungsträger Ansprechperson, Telefonnummer, Arbeitsorganisation fixe Arbeitszeiten Gleitzeit Schichtarbeit Nachtarbeit häufig wechselnde Arbeitszeiten Stückakkord taktgebunden/fließband Bildschirmarbeit Telefondienst Kundenkontakt Außendienst häufig wechselnde Arbeitsstätten Reisetätigkeit Lenken eines KFZ (Zutreffende Anforderungen ankreuzen und Relevantes anführen) Besondere Anforderungen an den Bewegungs- und Stützapparat (z.b. sfähigkeit der Hände, Feinmotorik; Ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten; Heben, Tragen und Bewegen von Lasten; Zwangshaltungen wie etwa über Kopf, vorgebeugt, gebückt, kniend, hockend, usw.) Besondere Anforderungen an die Sinnesorgane (insbes. Seh-, Hör-, Sprach-, Sprech-, Tast- und Riechvermögen) Besondere psychische Anforderungen (z.b. emotionale Stabilität, Konzentrationsvermögen, Ausdauer, Reaktionsvermögen, Anpassungsvermögen, Lernvermögen; Überwachung, Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge, Verantwortung für Personen und Maschinen) 144 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN Bisheriges Arbeitszeitausmaß (durchschnittl. wöchentliche Normalarbeitszeit in Stunden) Bisherige Lage der Arbeitszeit Besondere Anforderungen an das Kommunikationsverhalten (z.b. Teamarbeit, Besprechungen, Telefondienst, Kundenkontakt; soziale Kompetenz, Führungsaufgaben) Tätigkeits- bzw. Anforderungsprofil (Zutreffendes ankreuzen) Arbeitshaltung Sitzen: Stehen: Gehen: ständig überwiegend zeitweise nie ständig überwiegend zeitweise nie ständig überwiegend zeitweise nie 1 Anmerkung: Gem. 13a (2) AVRAG darf die Vereinbarung der Wiedereingliederungsteilzeit abgesehen von der befristeten Änderung der Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die seitens des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im Rahmen des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistungen haben. D.h. bis auf die befristete Änderung der Arbeitszeit wird der Arbeitsvertrag nicht geändert. Gefährdungs- und Belastungsfaktoren (z.b. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, Staub, Allergene, Lärm, große Höhe, Erschütterungen, erhöhte Unfallgefahr)

6 Muss der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit adaptiert werden? 2 ja nein Welche Anpassungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen werden empfohlen? (Zutreffendes ankreuzen und Relevantes anführen) hinsichtlich Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung: z.b. zusätzliche Hebehilfen, höhenverstellbarer Schreibtisch, Stehpult,... Arbeitsmedizinische Einschätzung Der beschriebene Ablauf für die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess sowie die ggf. notwendigen Anpassungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in die bisherige berufliche Tätigkeit werden voraussichtlich zur nachhaltigen Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit beitragen / nicht beitragen und die medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungsteilzeit ist somit gegeben / nicht gegeben. Daher wird aus arbeitsmedizinischer Sicht empfohlen, die Bewilligung zu erteilen nicht zu erteilen. Quelle: hinsichtlich sonstiger Unterstützungsmaßnahmen: z.b. regelmäßige Gespräche mit ArbeitsmedizinerIn, Begleitung durch fit2work Case Management, Unterstützung durch Führungskräfte, Wiedereingliederungsteilzeit geplant von (TT.MM.JJJJ) geplant bis (TT.MM.JJJJ) durchschnittl. wöchentliche Arbeitszeit in Stunden Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (in %) Vorgaben für die Lage der Arbeitszeit Ort, Datum Unterschrift der Arbeitsmedizinerin / des Arbeitsmediziners Kontakt für Rückfragen (Name, Telefonnummer, ) Erklärung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers Ich wurde zum Wiedereingliederungsplan beraten und bin mit dem vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan und dessen Weiterleitung an den/die Arbeitgeber/in sowie den zuständigen Krankenversicherungsträger einverstanden. Ort, Datum Unterschrift der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers Zustimmung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin Ich wurde zum Wiedereingliederungsplan beraten und bin mit dem vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan einverstanden. Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN 2 Anmerkung: nur zulässig, soweit sich diese im Rahmen der arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten bewegen! 145

7 Quelle: Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit von 1 bis 2 z w i s c h e n Arbeitnehmer(in) Familienname und Vorname(n), Titel u n d Arbeitgeber(in) Durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit in Stunden vor der Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederung Monatliches Entgelt in Euro (Bruttowert) im letzten vollen Beitragszeitraum vor der Wiedereingliederungsteilzeit von (TT.MM.JJJJ) bis (TT.MM.JJJJ) Die Wiedereingliederungsteilzeit wird vereinbart Ø wöchentliche Arbeitszeit in Stunden 3 Sozialversicherungsnummer Telefonnummer Ansprechperson, Telefonnummer, Angaben zur Lage der Arbeitszeit Monatliches Entgelt in Euro (Bruttowert) Checkliste: Bestehendes Arbeitsverhältnis seit zumindest drei Monaten (Karenzzeiten, Pflegefreistellungen, Zeiten des Krankenstandes sind einzurechnen) und durchgehender Krankenstand von mindestens sechs Wochen Bei wiederholter Inanspruchnahme: Ende der letzten Wiedereingliederungsteilzeit vor mindestens 18 Monaten Wiedereingliederungsplan liegt bei Eine Beratung im Rahmen des Wiedereingliederungsmanagements nach dem Arbeit- und Gesundheitsgesetz ( fit2work ) hat stattgefunden. Alternativ zur Beratung durch fit2work Arbeitsmedizinische Zustimmung zur Vereinbarung liegt vor. Erklärung Datum/Stempel/Paraphe Der Betriebsrat wurde sofern eingerichtet in die Verhandlungen über die Wiedereingliederungsteilzeit einbezogen bzw. zu den Verhandlungen eingeladen. Ich erkläre, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass meine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, nehme ich zur Kenntnis, dass ich dem Krankenversicherungsträger einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen habe. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, alle Abweichungen zur Vereinbarung sowie alle den Bezug des Wiedereingliederungsgeldes betreffende Änderungen unverzüglich dem Krankenversicherungsträger bekannt zu geben. Datum Unterschrift Arbeitnehmer(in) 146 SOZIALVERSICHERUNG, LOHNABGABEN Datum Unterschrift Arbeitgeber(in) V o m K r a n k e n v e r s i c h e r u n g s t r ä g e r a u s z u f ü l l e n Leistungsrechtliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben: ja nein Datum/Stempel/Paraphe Angaben zur beruflichen Tätigkeit während der Wiedereingliederungsteilzeit (bei stufenweiser Wiedereingliederung mit anfänglicher Reduktion unter 50 Prozent der Normalarbeitszeit) Durchschnittliche Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Prozent Monatliches Entgelt in Euro (Bruttowert) auf Basis der durchschnittlichen Reduktion der Arbeitszeit Chef- bzw. Kontrollärztlicher Dienst Medizinische Zweckmäßigkeit gegeben: ja nein Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit beendet? ja nein Bei nein: Ende der Arbeitsunfähigkeit mit.. Datum/Stempel/Paraphe 1 Die Wiedereingliederungsteilzeit beginnt frühestens mit dem Tag nach Zustellung der Genehmigung der Vereinbarung durch den Krankenversicherungsträger an den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin. 2 Zulässige Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit: Mindestens ein Monat, maximal sechs Monate 3 Mindestwert 12 Stunden HV/Mustervereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit/2017 HV/Mustervereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit/2017

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