Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2018

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1 Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2018 Stand: 4. November 2018 (Auszug, ein vollständiger Abdruck liegt im Gericht zur Einsicht bereit) Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Darmstadt ( ) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 und 15. Februar 2018 (...) sowie am und in seinen Sitzungen am 27. Juni 2018, 10. August und 16. Oktober 2018 (...) auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses vom 01. November 1993 zu 83 Abs. 1 AsylVfG (alt) und nach Anhörung der betroffenen Kammern folgende Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 beschlossen: A. Besetzung der Spruchkörper I. Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Richterinnen und Richter 1. bis 7. Kammer (nicht in der Internet-Fassung enthalten) 2. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter Die ehrenamtlichen Richter sind den einzelnen Kammern für die Zeit vom bis entsprechend Anlage 2 (nicht in der Internet-Fassung enthalten) zu diesem Geschäftsverteilungsplan zugeteilt.

2 - 2 - II. Besondere Gerichte, Spruchkörper und Aufgaben 1. Fachkammer nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ( ) 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz ( ) 3. Güterichterinnen/Güterichter im Sinne von 173 Abs. 1 VwGO i. V. m. 278 Abs. 5 ZPO sind: Richter am VG Bangert Richterin Kohoutek Präsidentin des VG Rechenbach Vorsitzende Richterin am VG Schild Richter Stephan 4. Richterliche Anordnungen nach dem VereinsG Der/die jeweilige Vorsitzende der für Vereinsrecht zuständigen Kammer Vertreter/in: der/die Vertreter/in im Kammervorsitz Weitere/r Vertreter/in: der/die Vorsitzende der Vertretungskammer 5. Vernehmungen und Entscheidungen gem. 180 VwGO ( ) 6. Kammer für Baulandsachen beim Landgericht Darmstadt ( ) B. Vertretungsregelung 1. Die Vertretung der Richterinnen und Richter (im Folgenden: Richter) innerhalb der Kammern regeln diese gemäß 21g GVG. 2. Bei Verhinderung eines Richters oder mehrerer Richter in einer Kammer werden in Beschlusssachen ohne mündliche Verhandlung oder beim Erlass von Gerichtsbescheiden der Reihenfolge nach herangezogen:

3 - 3 - in der 1. bis 7. Kammer: (nicht in der Internet-Fassung). Bei Verhinderung eines Richters oder mehrerer nach vorstehender Regelung vertretender Richter werden die anwesenden Richter in der Reihenfolge ihres Lebensalters (Anlage 1- nicht in der Internet-Fassung -) herangezogen, beginnend mit dem jüngsten Richter. 3. Bei Verhinderung eines oder mehrerer Richter in einer Kammer werden in sämtlichen Sachen mit mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren alle hauptamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts der Reihe nach zur Vertretung herangezogen, und zwar in der Reihenfolge ihres Lebensalters (Anlage 1 - nicht in der Internet-Fassung -). Hiervon ausgenommen ist die Präsidentin. Die jeweils geltende Vertretungsliste wird über das Geschäftsjahr hinaus fortgeführt. Ist ein danach anstehender Richter verhindert, wird er beim nächsten Fall herangezogen. Die Kontrollliste führt der geschäftsleitende Beamte des Gerichts. 4. Sind alle hauptamtlichen Richter einer Kammer verhindert (z.b. Ablehnung wegen Befangenheit), so tritt folgende Regelung ein: die Richter der 1. Kammer werden von den Richtern der 7. Kammer, die Richter der 2. Kammer werden von den Richtern der 1. Kammer, die Richter der 3. Kammer werden von den Richtern der 2. Kammer, die Richter der 4. Kammer werden von den Richtern der 3. Kammer, die Richter der 5. Kammer werden von den Richtern der 4. Kammer, die Richter der 6. Kammer werden von den Richtern der 5. Kammer, die Richter der 7. Kammer werden von den Richtern der 6. Kammer vertreten. Dies gilt auch für die Geschäfte des Vorsitzenden. Falls auch die Richter der Vertretungskammer verhindert sind, werden diejenigen Richter zur Vertretung herangezogen, die nach Satz 1 als Vertreter für die Vertretungskammer heranzuziehen sind. 5. Die Heranziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (im Folgenden: ehrenamtlichen Richter) erfolgt in der Reihenfolge, wie sie in Anlage 2 (in der Internetfassung nicht enthalten) für die einzelnen Kammern aufgeführt ist. Ist ein ehrenamtlicher Richter an der Teilnahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verhindert, so ist der nachfolgende heranzuziehen. Der Verhinderte ist für die nächste Sitzung der Kammer erneut zu bestellen. Bei einer unvorhergesehenen kurzfristigen Verhinderung aus der Hauptliste ist ein ehrenamtlicher Richter aus der Hilfsliste heranzuziehen; für die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter aus der Hilfsliste gilt das Gleiche wie für die Heranziehung aus der Hauptliste. Sind sämtliche ehrenamtlichen Richter einer Kammer an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so nehmen teil: In der 1. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 6. Kammer,

4 - 4 - in der 2. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 7. Kammer, in der 3. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 4. Kammer, in der 4. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 3. Kammer, in der 5. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 1. Kammer, in der 6. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 5. Kammer, in der 7. Kammer die ehrenamtlichen Richter der 2. Kammer. C. Verteilung der Geschäfte I. Verfahren ohne Asylstreitverfahren 1. Die ab neu eingehenden Sachen werden einem Sachgebiet des nachfolgenden Verzeichnisses zugeordnet. Jedes Sachgebiet hat eine Ordnungsnummer (Schlüssel). 2. Die ersten beiden Stellen bilden die Geschäftsnummern nach PEBB Y-Fach ab (z. B Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht ), die 3. Stelle die Untergruppe (z. B Ordnungsrecht ) und die letzte Stelle das Einzelsachgebiet (z. B Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz ). 3. Treffen innerhalb einer Geschäftsnummer nach PEBB Y-Fach mehrere Schlüssel zu, so hat das Einzelsachgebiet Vorrang vor der Untergruppe, die Untergruppe Vorrang vor der Geschäftsnummer. Ein Verfahren über Kommunalaufsichtsrecht (Nr ) wird nicht dem Schlüssel (Kommunalrecht) oder (Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht), sondern dem Schlüssel zugeordnet. 4. Treffen mehrere Untergruppen bzw. Einzelsachgebiete innerhalb einer Geschäftsnummer zu, so bestimmt sich die Zuordnung nach der gemeinsamen Haupt- oder Untergruppe. Treffen Schlüssel aus verschiedenen Geschäftsnummern zu, so ist der Schlüssel aus der spezielleren Geschäftsnummer für die Verfahrenserhebung einzutragen. Ein Verfahren wegen kommunaler Steuern (Nr ) ist daher weder dem Schlüssel (Steuern) oder (Abgabenrecht) noch dem Schlüssel oder (s. o.) zuzuordnen, sondern dem Schlüssel Die Sachgebietszuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem nachstehenden Verzeichnis. Den Fachkammern sind hierbei folgende Nummern zugeordnet: 22 Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) 23 Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) In Anlage 3 zu diesem Geschäftsverteilungsplan sind die Sachgebiete nach Kammern zusammengestellt Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, 5

5 - 5 - Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (nur: Kommunalrecht ohne Bestattungs- und Friedhofsrecht) Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (nur: Bestattungs- und Friedhofsrecht) Parlamentsrecht Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht Parteienrecht Kommunalrecht (ohne Bestattungs- und Friedhofsrecht) Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften Kommunalaufsichtsrecht Kommunalwahlrecht Finanzausgleich Bestattungs- und Friedhofsrecht Sparkassenrecht Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und Bodenverbände Bildungsrecht (Bildungsrecht und Sport, ohne NC-Verfahren, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Bildungsrecht (nur: Jägerprüfung, Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beiträge und Beitragsbefreiung) Bildungsrecht (nur: Meisterprüfung, Gesellenprüfung) Schulrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (ohne Meisterprüfung, Gesellenprüfung, Jägerprüfung) Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (nur: Meisterprüfung, Gesellenprüfung) Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (nur: Jägerprüfung) Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel.. 3

6 Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen Erlaubnis zum Führen eines ausländischen akademischen Grades Hochschulzugangsrecht Wissenschaft und Kunst Film- und Presserecht Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beiträge und Beitragsbefreiung Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht) Sport Numerus-clausus-Verfahren Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren) Verteilung von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Recht der freien Berufe ohne Berufsgericht für Heilberufe, Krankenhausrecht, Feiertagsgesetz) Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht, ohne Enteignungsrecht) Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht) Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungs- 7

7 - 7 - prämien Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und wirtschaftsständischer Vereinigungen einschl. Abgabenrecht der wirtschaftsständischen Körperschaften Beschränkungen aufgrund des 1 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes Vergaberecht Finanzdienstleistungsaufsicht Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) Gewerbeordnung Handwerksrecht Gaststättenrecht Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten (ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, vgl. Schlüssel 04 11) Agrarordnung, Flurbereinigung Weinrecht Jagd-, Forst- und Fischereirecht Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) - einschl. Abgabenrecht der berufsständischen Körperschaften - ohne Aufgaben der Berufsgerichte (vgl. Nr ) Recht der Beliehenen, z. B. Schornsteinfegerrecht, Berufsrecht der Vermessungsingenieure Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht (ohne Enteignungsrecht, vgl. Untergruppe ff.) Sonstiges Wirtschaftsrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze Feiertagsgesetz Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (einschließlich Verkehrsrecht teilw. und soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Verkehrsrecht teilw.) Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Recht der Fahrerlaubnisse, Wohnrecht teilw., Recht der Titel, Orden und Ehrenzei- 2

8 - 8 - chen) Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittelrecht teilw.) Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Waffenrecht, Tierschutz, Personenordnungsrecht ohne Melderecht und Zensusverfahren) Polizei- Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Verkehrsrecht teilw., Wohnrecht teilw.) Polizeirecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Waffenrecht (einschl. Sprengstoffrecht) Versammlungsrecht Ordnungsrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Polizeiliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Obdachlosenrecht Vereinsrecht Sammlungsrecht Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht Tierschutz Personenordnungsrecht Namensrecht Staatsangehörigkeitsrecht Melderecht Pass- und Ausweisrecht Datenschutzrecht Verfahren nach dem Gesetz über den registergeführten Zensus Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht, einschließlich Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht) Lebensmittelrecht Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung Verkehrsrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Verkehrsrecht (nur: Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung) Verkehrsrecht (verkehrspolizeiliche Anordnung, Sicherstellung eines Kraftfahrzeugs, Abschleppkosten) Verkehrsrecht (einschl. Fahrschulrecht, Fahrlehrerprüfung und Kfz-Sachverständigenrecht, nur für Verfahren der Stadt Offenbach am Main, des Landkreises Offenbach und des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, auf der Passivseite) 3

9 Verkehrsrecht (nur Personenbeförderungsrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Luftverkehrsrecht, Wasserverkehrsrecht und Eisenbahnverkehrsrecht) Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung Personenbeförderungsrecht Güterkraftverkehrsrecht Luftverkehrsrecht Wasserverkehrsrecht Eisenbahnverkehrsrecht Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht und soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen) Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschl. Mietpreisbindung und Fehlbelegungsabgabe, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschl. Mietpreisbindung und Fehlbelegungsabgabe betr. Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß- Gerau und Stadt Rüsselsheim Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Wohnungsaufsichtsrecht einschließlich Zweckentfremdungsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Wohnungsaufsichtsrecht einschließlich Zweckentfremdungsrecht betr. Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß- Gerau und Stadt Rüsselsheim Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Lotterierecht Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen (ohne akademische Grade) Ausländerrecht (einschl. Verteilung, ohne Asylbewerber nach Schlüssel 18 20, 19 20); nur: alle Verfahren, die nicht der 6. Kammer zugewiesen sind, insbesondere die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Stadt Rüsselsheim, Stadt Offenbach Ausländerrecht (einschl. Verteilung, ohne Asylbewerber nach Schlüssel 18 20, 19 20); nur: Kreis Offenbach, Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg. Anknüpfungspunkt ist die am Verfahren beteiligte Behörde. Außerdem Verfahren, an denen die Regierungspräsidien Darmstadt oder Gießen beteiligt sind, sofern der Ausländer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli- 6

10 chen Aufenthalt in einer der genannten Gebietskörperschaften hat. Befindet sich der Ausländer in Straf- oder Jugendhaft oder aufgrund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt oder in einer Drogentherapieeinrichtung, so gilt der Unterbringungsort als Wohnsitz im Sinne von Satz Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung (teilw.) Raumordnung, Landesplanung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Raumordnung, Landesplanung betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Siedlungsrecht Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz Kleingartenrecht Kleinsiedlungsrecht Heimstättenrecht Denkmalschutz, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Denkmalschutz betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Kataster- und Vermessungsrecht Enteignungsrecht Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z. B. Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz) Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung 2

11 an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes, z. B. Abgeschlossenheitsbescheid Recht der Außenwerbung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Recht der Außenwerbung betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Umweltrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Umweltrecht (nur: Berg- und Energierecht) Umweltrecht (nur: Straßen- und Wegerecht) Berg- und Energierecht Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz Energierecht Atom- und Strahlenschutzrecht Umweltschutz Immissionsschutzrecht (einschließlich des von kommunalen Einrichtungen ausgehenden Lärms) Abfallbeseitigungsrecht Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht Wasserrecht Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnund Wasserstraßenrecht) einschl. Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen Recht der Gentechnik Streitigkeiten nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz Abgabenrecht, teilw. (ohne Kammerbeiträge für Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen, ohne verkehrsrechtliche Verwaltungs-

12 gebühren, hochschulrechtliche Abgaben, Sondernutzungsgebühr, einschließlich der Abfallabgabe nach dem Hess. Sonderabf- AbgG) Steuern Kommunale Steuern Kirchensteuer Gebühren, teilw Benutzungsgebührenrecht Verwaltungsgebührenrecht (soweit nicht einem anderen Sachgebiet zuzuordnen) Beiträge Erschließungsbeiträge Ausbaubeiträge Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten Ausgleichsabgaben (insbes. Naturschutzausgleichsabgabe) Bescheinigungen aufgrund abgaberechtlicher Vorschriften Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht (nur: Vermögensrecht) Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht (nur: SED-Rehabilitierungsrecht) Recht der offenen Vermögensfragen Rückübertragungsrecht Investitionsrecht Vermögenszuordnungsrecht Treuhandrecht Entschädigungsrecht Ausgleichsleistungsrecht Bereinigung von SED-Unrecht Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung Berufliche Rehabilitierung Recht des öffentlichen Dienstes Recht der Bundesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Soldatenrecht Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Kommandierungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütun- 4

13 gen, Trennungsentschädigungen Recht der Landesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Recht der Richter Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Wehrpflichtrecht, Wehrrecht Recht der Kriegsdienstverweigerung Recht des Zivildienstes Recht der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes Dienstrecht des Zivilschutzes Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz sowie über die Nachversicherung nach 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes und nach Artikel 6 18 ff. FANG Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS- Regimes Personalvertretungsrecht; nur: Bund Personalvertretungsrecht; nur: Land Personalvertretungsrecht des Bundes Personalvertretungsrecht der Länder Recht der Richtervertretungen Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Requisitions- und Besatzungsschädenrecht Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Wohngeldrecht) Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Ausbildungs- und Studienförderungsrecht) Wohngeldrecht Sozialrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Schwerbehindertenrecht... 5

14 Kriegsopferfürsorgerecht Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Ausbildungs- und Studienförderungsrecht Unterhaltsvorschussrecht Heizkostenzuschussrecht Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Jugendschutzrecht Kindergartenrecht, Heimrecht Kriegsfolgenrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Lastenausgleichsrecht Häftlingshilferecht, Heimkehrrecht und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht Flüchtlings- und Vertriebenenrecht Requisitions- und Besatzungsschädenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) einschließlich Streitigkeiten zwischen Gebietskörperschaften Sozialhilferecht (einschl. Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld sowie Streitigkeiten zwischen Gebietskörperschaften) Sonstige am 1. Januar 2005 übergegangene Bereiche Sonstiges (auch: Rechtsstreitigkeiten über Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften) Justizverwaltungsrecht Archivrecht Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Asylrecht Hauptsacheverfahren... s. C II Asylrecht... s. C II Verteilung von Asylbewerbern... s. C II Asylrecht Eilverfahren... s. C II Asylrecht... s. C II Verteilung von Asylbewerbern... s. C II Asylrecht Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach 29 Abs. 1 Nr. 1, Buchst. a) AsylG) Asylrecht Eilverfahren... (Dublin-Verfahren nach 29 Abs. 1 Nr. 1, Buchst. a) AsylG)... s. C II. s. C II.

15 Asylrecht Hauptsacheverfahren (Verfahren nach den 29a, 30 AsylG) Asylrecht Eilverfahren... (Verfahren nach den 29a, 30 AsylG).. s. C II. s. C II. 6. Die sachliche Zuständigkeit der Kammer umfasst alle zu den Sachgebieten gehörenden Verfahren (wie Hauptsacheverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Beweissicherung, Vollstreckung, Verwaltungszwangsmaßnahmen, Kostensachen aller Art, Rechtshilfeersuchen). Ist die Zuständigkeit für ein Sachgebiet durch Änderung des Geschäftsverteilungsplans ganz oder teilweise auf eine andere Kammer übergegangen und ergibt sich aus einem anhängigen Verfahren ein neues Verfahren im Sinne des Satzes 1, so ist für das neue Verfahren die Kammer zuständig, die mit dem Ausgangsverfahren befasst ist. Soweit sich aus einem anhängigen Verfahren, für das bis zum 3. Dezember 2010 die ehemalige 7. Kammer zuständig war, ein neues Verfahren ergibt (s. o.), ist für dieses die Kammer zuständig, auf die das jeweilige Sachgebiet durch Änderung dieses Geschäftsverteilungsplanes übergegangen ist. Soweit in bereits abgeschlossenen Verfahren der ehemaligen 7. Kammer (Folge-)Entscheidungen erforderlich werden (z. B. Wertfestsetzungen, Änderung von PKH-Beschlüssen o.ä.), ist ebenfalls die Kammer zuständig, auf die das jeweilige Sachgebiet durch Änderung dieses Geschäftsverteilungsplanes übergegangen ist; dies gilt auch für Verfahren aus der ehemaligen 7. Kammer, die durch die 5. Kammer bis abgeschlossen worden sind. Soweit in bereits abgeschlossenen Verfahren der ehemaligen 9. Kammer (Folge-)Entscheidungen erforderlich werden (z. B. Wertfestsetzungen, Änderung von PKH-Beschlüssen o.ä.), ist die 7. Kammer zuständig. Wiederaufgerufene Verfahren sind wie Neueingänge zu behandeln. Zu den Sachgebieten gehören auch die aus ihnen entstehenden Rechtsstreitigkeiten über Folgenbeseitigung und sonstige öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen. II. Asylstreitverfahren 1. Die Asylstreitverfahren einschließlich der Verfahren wegen Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern ( 44 bis 54 AsylG), der Dublin-Verfahren und der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Anordnung oder Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes ( 75 Nr. 12 AufenthG) werden entsprechend der Staatsangehörigkeit der Asylbewerber nach Ländern und Gebieten wie folgt verteilt: 1. Kammer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Irak, Kosovo, Kroatien, Mazedoni-

16 en, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn; 2. Kammer, Afghanistan (Eingänge bis ), Amerika, Kambodscha, Myanmar, Vietnam, und Sri Lanka; 3. Kammer Afghanistan (Eingänge ab ), Somalia; 4. Kammer Afrika ohne Somalia, Libanon, Syrien nur Verfahren mit dem Anfangsbuchstaben A des Nachnamens des ersten Beteiligten auf der Aktivseite (Eingänge bis ); 5. Kammer Bangladesch, Indien, Iran, Nepal, Syrien alle Verfahren mit Ausnahme der Verfahren mit dem Anfangsbuchstaben A des Nachnamens des ersten Beteiligten auf der Aktivseite (Eingänge bis ); 6. Kammer Pakistan und alle Länder, die keiner anderen Kammer zugewiesen sind; 7. Kammer Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), China, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Syrien (Eingänge ab ); Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan. 2. Als Asylstreitverfahren gemäß Nr. 1 gelten auch Streitigkeiten, an denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht beteiligt ist, insbesondere Streitigkeiten über aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Passbeschaffungsmaßnahmen der Ausländerbehörden gegenüber Asylbewerbern. Werden nach dem Schwerpunkt des Vorbringens keine zielstaatsbezogenen Gründe geltend gemacht oder wendet sich der Antrag gegen Entscheidungen der Ausländerbehörden auf Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes in den Fällen des 75 Nr. 12 AufenthG oder die Verkürzung einer Frist in diesen Fällen, richtet sich die Kammerzuständigkeit nach C I - Sachgebiet Ist das Sachgebiet auf mehrere Kammern verteilt, bestimmt sich die Kammerzuständigkeit nach dem Ort, an dem der Asylbewerber nach dem AsylG seinen Aufenthalt zu nehmen hat, oder in Ermangelung dessen nach seinem Aufenthaltsort. 3. Ist das Herkunftsland des Asylsuchenden nach Buchstaben auf mehrere Kammern verteilt, so ist der Nachname des Asylsuchenden maßgebend. 4. Ergibt sich, dass Asylverfahren von Eheleuten (auch solche nach religiösem Ritus, z.b. Imam-Ehe), von Verwandten in gerader aufsteigender oder absteigender Linie oder von Geschwistern, die aus demselben Land kommen, in verschiedenen Kammern anhängig sind, dann ist die Kammer für diese Verfahren zuständig, bei der die Klage mit der niedrigsten Geschäftsnummer geführt wird, es sei denn, dass diese Sache bereits entschieden ist.

17 Bei staatenlosen Asylsuchenden richtet sich die Kammerzugehörigkeit nach dem Staat, auf dessen Verfolgungsmaßnahmen der Asylantrag gestützt ist. Bestehen Unklarheiten über die Herkunft - bei Staatenlosen über den Herkunftsstaat -, ist das Vorbringen des Asylbewerbers maßgeblich. 6. Die sachliche Zuständigkeit der Kammer umfasst alle zu den Sachgebieten gehörenden Verfahren (wie Hauptsacheverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Beweissicherung, Vollstreckung, Verwaltungszwangsmaßnahmen, Kostensachen aller Art, Rechtshilfeersuchen). Ist die Zuständigkeit für ein Sachgebiet durch Änderung des Geschäftsverteilungsplans ganz oder teilweise auf eine andere Kammer übergegangen und ergibt sich aus einem anhängigen Verfahren ein neues Verfahren im Sinne des Satzes 1, so ist für das neue Verfahren die Kammer zuständig, die mit dem Ausgangsverfahren befasst ist. Wiederaufgerufene Verfahren sind wie Neueingänge zu behandeln. III. Verbleibensklausel Die Verfahren, in denen ein Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweistermin anberaumt war, verbleiben ungeachtet der Zuständigkeit einer anderen Kammer bei der bisherigen Kammer, sofern in diesem Geschäftsverteilungsplan nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Sachgebiet gemäß Präsidiumsbeschluss auf eine andere Kammer übergeht und eine Sache nicht innerhalb eines Jahres der Geschäftsstelle der neuen Kammer zur Umregistrierung zugeleitet wird. D. Sitzungstage Die Sitzungssäle B bis D stehen den Kammern (für Kammersitzungen und Einzelrichtersitzungen) nach folgendem Plan bevorzugt zur Verfügung: Dienstag 4. Kammer (gerade Wochenzahl) 7. Kammer (ungerade Wochenzahl) Mittwoch Donnerstag 2. Kammer (ungerade Wochenzahl) 5. Kammer (gerade Wochenzahl) 6. Kammer (ungerade Wochenzahl) 1. Kammer (ungerade Wochenzahl) 3. Kammer (gerade Wochenzahl) (Unterschriften)

18 ( ) Anlage 3 Sachgebiete nach Kammern sortiert Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Verkehrsrecht teilw.) Verkehrsrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Recht des öffentlichen Dienstes Recht der Bundesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, 1 Trennungsentschädigungen Soldatenrecht Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Kommandierungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Recht der Landesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Recht der Richter Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen Wehrpflichtrecht, Wehrrecht Recht der Kriegsdienstverweigerung Recht des Zivildienstes Recht der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes Dienstrecht des Zivilschutzes Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz sowie über die Nachversicherung nach 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes und nach Artikel 6 18 ff. FANG Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS Regimes... 1

19 Recht der Richtervertretungen Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Requisitions- und Besatzungsschädenrecht Kriegsfolgenrecht (teilw.) Requisitions- und Besatzungsschädenrecht Polizei-, Ordnungs-und Wohnrecht (nur: Recht der Fahrerlaubnisse, Wohnrecht teilw., Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen) Verkehrsrecht (teilw.) Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht und soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen) Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschl. Mietpreisbindung und Fehlbelegungsabgabe, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Wohnungsaufsichtsrecht einschließlich Zweckentfremdungsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen (ohne akademische Grade) Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Raumordnung, Landesplanung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Siedlungsrecht Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz Kleingartenrecht Kleinsiedlungsrecht Heimstättenrecht Denkmalschutz, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Kataster- und Vermessungsrecht Enteignungsrecht Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z. B. Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicher-

20 stellungsgesetz) Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes, z. B. Abgeschlossenheitsbescheid Recht der Außenwerbung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Wohngeldrecht) Wohngeldrecht Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (nur: Kommunalrecht ohne Bestattungs- und Friedhofsrecht) Kommunalrecht (ohne Bestattungs- und Friedhofsrecht) Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften Kommunalaufsichtsrecht Kommunalwahlrecht Finanzausgleich Bildungsrecht (Bildungsrecht und Sport, ohne NC-Verfahren, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Schulrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (ohne Meisterprüfung, Gesellenprüfung, Jägerprüfung) Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen Erlaubnis zum Führen eines ausländischen akademischen Grades Hochschulzugangsrecht Wissenschaft und Kunst Film- und Presserecht Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht) Sport... 3

21 Numerus-clausus-Verfahren Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren) Verteilung von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Recht der freien Berufe ohne Berufsgericht für Heilberufe, Krankenhausrecht, Feiertagsgesetz) Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) - einschl. Abgabenrecht der berufsständischen Körperschaften - ohne Aufgaben der Berufsgerichte (vgl. Nr ) Sonstiges Wirtschaftsrecht (teilw.) Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze Feiertagsgesetz Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht (einschl. Verkehrsrecht teilw. und soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Polizeirecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Versammlungsrecht Ordnungsrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Polizeiliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Obdachlosenrecht Vereinsrecht Sammlungsrecht Personenordnungsrecht (teilw.) Melderecht Verfahren nach dem Gesetz über den registergeführten Zensus Verkehrsrecht (verkehrspolizeiliche Anordnung, Sicherstellung eines Kraftfahrzeugs, Abschleppkosten) Verkehrsrecht (einschl. Fahrschulrecht, Fahrlehrerprüfung und Kfz-Sachverständigenrecht, nur: Verfahren der Stadt Offenbach am Main, des Landkreises Offenbach und des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, auf der Passivseite) Lotterierecht Gebühren (teilw.) 3

22 Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht (nur: Vermögensrecht) Recht der offenen Vermögensfragen Rückübertragungsrecht Investitionsrecht Vermögenszuordnungsrecht Treuhandrecht Entschädigungsrecht Ausgleichsleistungsrecht Sonstiges (auch: Rechtsstreitigkeiten über Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften) Justizverwaltungsrecht Archivrecht Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (nur: Bestattungs- und Friedhofsrecht) Kommunalrecht (teilw.) Bestattungs- und Friedhofsrecht Bildungsrecht (nur: Jägerprüfung, Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beiträge und Beitragsbefreiung) Schulrecht (teilw.) Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (nur: Jägerprüfung) Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beiträge und Beitragsbefreiung Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht, ohne Enteignungsrecht) Jagd-, Forst- und Fischereirecht Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht (ohne Enteignungsrecht, vgl. Untergruppe ff.) Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittelrecht teilw.) Ordnungsrecht (teilw.) Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht... 4

23 Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht, einschließlich Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht) Lebensmittelrecht Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung Umweltrecht (nur Straßen- und Wegerecht) Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnund Wasserstraßenrecht) einschl. Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen Abgabenrecht, teilw. (ohne Kammerbeiträge für Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen, ohne verkehrsrechtliche Verwaltungsgebühren, hochschulrechtliche Abgaben, Sondernutzungsgebühr, einschließlich der Abfallabgabe nach dem Hess. Sonderabf- AbgG) Steuern Kommunale Steuern Kirchensteuer Gebühren (teilw.) Benutzungsgebührenrecht Verwaltungsgebührenrecht (soweit nicht einem anderen Sachgebiet zuzuordnen) Beiträge Erschließungsbeiträge Ausbaubeiträge Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten Ausgleichsabgaben (insbes. Naturschutzausgleichsabgabe) Bescheinigungen aufgrund abgaberechtlicher Vorschriften Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Parlamentsrecht Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht Parteienrecht Sparkassenrecht Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und Bodenverbände... 5

24 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (nur: Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht) Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Waffenrecht, Tierschutz, Personenordnungsrecht ohne Melderecht und Zensusverfahren Polizeirecht (nur Waffenrecht) Waffenrecht (einschl. Sprengstoffrecht) Ordnungsrecht (nur Tierschutzrecht) Tierschutz Personenordnungsrecht Namensrecht Staatsangehörigkeitsrecht Pass- und Ausweisrecht Datenschutzrecht Ausländerrecht (einschl. Verteilung, ohne Asylbewerber nach Schlüssel 18 20, 19 20); nur: alle Verfahren, die nicht der 6. Kammer zugewiesen sind, insbesondere die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Stadt Rüsselsheim, Stadt Offenbach Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht (nur: SED-Rehabilitierungsrecht) Bereinigung von SED-Unrecht Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung Berufliche Rehabilitierung Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Sozialrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Schwerbehindertenrecht Kriegsopferfürsorgerecht Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Unterhaltsvorschussrecht Heizkostenzuschussrecht Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Jugendschutzrecht Kindergartenrecht, Heimrecht Kriegsfolgenrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Lastenausgleichsrecht... 5

25 Häftlingshilferecht, Heimkehrrecht und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht Flüchtlings- und Vertriebenenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) einschließlich Streitigkeiten zwischen Gebietskörperschaften Sozialhilferecht (einschl. Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld sowie einschl. Streitigkeiten zwischen Gebietskörperschaften) Sonstige am 1. Januar 2005 übergegangene Bereiche Ausländerrecht (einschl. Verteilung, ohne Asylbewerber nach Schlüssel 18 20, 19 20); nur: Kreis Offenbach, Stadt Darmstadt u. Kreis Darmstadt-Dieburg. Anknüpfungspunkt ist die am Verfahren beteiligte Behörde. Außerdem Verfahren, an denen die Regierungspräsidien Darmstadt oder Gießen beteiligt sind, sofern der Ausländer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einer der genannten Gebietskörperschaften hat. Befindet sich der Ausländer in Straf- oder Jugendhaft oder aufgrund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt oder in einer Drogentherapieeinrichtung, so gilt der Unterbringungsort als Wohnsitz im Sinne von Satz Umweltrecht (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Umweltschutz Immissionsschutzrecht (einschließlich des von kommunalen Einrichtungen ausgehenden Lärms) Abfallbeseitigungsrecht Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht Wasserrecht Recht der Gentechnik Streitigkeiten nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht (nur: Ausbildungs- und Studienförderungsrecht) Sozialrecht (teilw.) Ausbildungs- und Studienförderungsrecht... 6

26 Bildungsrecht (nur: Meisterprüfung, Gesellenprüfung) Schulrecht (teilw.) Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen (nur Meisterprüfung, Gesellenprüfung) Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Recht der freien Berufe (soweit nicht anderen Kammern zugewiesen) Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und wirtschaftsständischer Vereinigungen einschl. Abgabenrecht der wirtschaftsständischen Körperschaften Beschränkungen aufgrund des 1 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes Vergaberecht Finanzdienstleistungsaufsicht Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) Gewerbeordnung Handwerksrecht Gaststättenrecht Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten (ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, vgl. Schlüssel 04 11) Agrarordnung, Flurbereinigung Weinrecht Recht der Beliehenen, z. B. Schornsteinfegerrecht, Berufsrecht der Vermessungsingenieure Sonstiges Wirtschaftsrecht, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht (nur: Verkehrsrecht teilw., Wohnrecht teilw.) Verkehrsrecht (nur Personenbeförderungsrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Luftverkehrsrecht, Wasserverkehrsrecht und Eisenbahnverkehrsrecht) Personenbeförderungsrecht Güterkraftverkehrsrecht Luftverkehrsrecht Wasserverkehrsrecht Eisenbahnverkehrsrecht Wohnrecht (teilw.)... 7

27 Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschl. Mietpreisbindung und Fehlbelegungsabgabe betr. Stadt Darmstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß- Gerau und Stadt Rüsselsheim Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Wohnungsaufsichtsrecht einschließlich Zweckentfremdungsrecht betr. Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß- Gerau und Stadt Rüsselsheim Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung (teilw.) Raumordnung, Landesplanung betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Denkmalschutz betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Recht der Außenwerbung betr. Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Anknüpfungspunkt ist die Belegenheit der Sache Umweltrecht (nur Berg- und Energierecht) Berg- und Energierecht Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz Energierecht Atom- und Strahlenschutzrecht... 7

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