Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III
|
|
- Herbert Pfaff
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat folgenden Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 beschlossen: 1. Abschnitt Besetzung der Kammern mit Berufsrichtern 1 Besetzung der Kammern Es gehören an: a) der 1. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Keiser Richter am Verwaltungsgericht Kampowski Richterin Friedrichs b) der 2. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Riemann Richter am Verwaltungsgericht Boumann Richterin Popplow Richterin Pelters - ab 09. Januar c) der 3. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Osterloh Richter am Verwaltungsgericht Heuer Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Rotstegge d) der 4. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Bernd Osterloh - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Burzynska Richterin Alberts Richter Krengel e) der 5. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Braatz Richter am Verwaltungsgericht Winkler Richterin Joost - 2 -
2 - 2 - f) der 6.Kammer: Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Göken - Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Meyer Richter Kroker g) der 7. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Blaseio Richter am Verwaltungsgericht Schallenberger Richter Dr. Lobschat -abgeordneter Richter- h) der 8. Kammer: (Fachkammer für Streitigkeiten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz) Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Blaseio Richter am Verwaltungsgericht Ahrens i) der 9. Kammer: (Fachkammer für Streitigkeiten nach dem Nieders. Personalvertretungsgesetz) Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Blaseio Richter am Verwaltungsgericht Ahrens Richter am Verwaltungsgericht Kampowski j) der 10. Kammer: (Kammer für Disziplinarsachen des Landes) Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Göken - Vorsitzende - Richter am Verwaltungsgericht Meyer Richter Kroker k) der 11. Kammer: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wörl Richter am Verwaltungsgericht Ahrens - zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt Richterin Gerber Richter Behrens - abgeordneter Richter - l) der 12. Kammer: Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Kalmer Richterin am Verwaltungsgericht Schulze - zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt - Richterin Friedrichs - ohne Dezernat
3 - 3 - m) der 13. Kammer: Präsident des Verwaltungsgerichts Streichsbier Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Freericks - zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt - Richterin am Verwaltungsgericht Hombert Richterin Ristow n) der 14. Kammer: (Kammer für Disziplinarsachen des Bundes) Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Göken - Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Meyer Richter Kroker o) der 15. Kammer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Hombert Richter am Verwaltungsgericht Brandt - zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt- Richter am Landgericht Schlonsak -abgeordneter Richter- 2 Vertretung (1) Im Falle der Verhinderung eines Vorsitzenden und seines bestellten Vertreters führt der dienstälteste, in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufene Richter der jeweiligen Kammer den Vorsitz der Kammer. Sind sämtliche in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufene Richter der Kammer verhindert, so führt von den nach Abs. 3 zur Vertretung berufenen Richtern der jeweils dienstälteste, nicht verhinderte Richter auf Lebenszeit den Vorsitz. (2) Ist eine Kammer wegen Verhinderung eines der übrigen Richter der Kammer nicht beschlussfähig, so werden die jeweils dienstjüngsten, nicht verhinderten Richter einer anderen Kammer nach Maßgabe des Abs. 3 hinzugezogen. (3) Es werden vertreten: Gruppe 1): Die Richter der 1. und 12. Kammer einerseits und die Richter der 6. und 13. Kammer, der 13. und 10. Kammer sowie der 13. und 14. Kammer andererseits vertreten sich jeweils gegenseitig, ersatzweise werden die Richter 1. Kammer durch die der 6. Kammer, die Richter der 12. Kammer durch die der 13. Kammer, die Richter der 6., 10. und 14. Kammer durch die der 1. Kammer sowie die Richter der 13. Kammer durch die der 12. Kammer vertreten. Gruppe 2): Gruppe 3): Gruppe 4): Gruppe 5): Gruppe 6): Die Richter der 5. und der 11. Kammer vertreten sich gegenseitig. Die Richter der 4. und 7. Kammer vertreten sich gegenseitig. Die Richter der 2. und 3. Kammer vertreten sich gegenseitig. Die Richter der 8. und 9. Kammer vertreten sich gegenseitig. Die Richter der 2. Kammer vertreten die Richter der 15.Kammer
4 - 4 - Sollte nach Ausschöpfung aller Vertretungsmöglichkeiten innerhalb der Gruppen 1) bis 5) eine ordnungsgemäße Besetzung einer Kammer nicht zu erreichen sein, treten die dienstjüngsten, nicht verhinderten Richter hinsichtlich der Gruppe 1) der übrigen Kammern des Dienstgebäudes Schlossplatz 10 einerseits sowie der Gruppen 2) bis 5) der übrigen Kammern des Dienstgebäudes Kasinoplatz 1 andererseits ein. (4) Richter, die mehreren allgemeinen Kammern - mit oder ohne Dezernat - angehören, sind von der allgemeinen Vertretungsregelung freigestellt. 2. Abschnitt Besetzung der Kammern mit ehrenamtlichen Richtern 3 Besetzung der 1. bis 7. Kammer und der 11. bis 13. Kammer und Vertretung (1) Die Besetzung der Kammern mit ehrenamtlichen Richtern ergibt sich aus dem Anhang zum Geschäftsverteilungsplan. Die ehrenamtlichen Richter werden zu den Sitzungen der Kammern in der Reihenfolge der für jede Kammer unter a) aufgestellten Liste herangezogen. Der Stand der Heranziehungsfolge wird durch den Jahreswechsel 2016/2017 nicht beeinflusst. (2) Ist ein ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen oder verhindert, so ist der auf der Liste der Kammer als nächster aufgeführte, noch nicht geladene ehrenamtliche Richter heranzuziehen. Der Verhinderte gilt als herangezogen. Das gleiche gilt, wenn die Sitzung ausfällt, zu der der ehrenamtliche Richter bereits geladen war. 4 Unvorhergesehene Verhinderung Die Heranziehung von Vertretern ehrenamtlicher Richter bei unvorhergesehener Verhinderung aufgrund der bei den einzelnen Kammern unter b) aufgestellten Hilfsliste erfolgt nach denselben Grundsätzen ( 3). Die Heranziehung aufgrund der Hilfsliste gilt jedoch nicht als Heranziehung aufgrund der Hauptliste. 5 Besetzung der 8., 9., 10. und 14. Kammer Die ehrenamtlichen Richter der 8. und 9. Kammer werden zu den Sitzungen in der Reihenfolge der gemäß 31 ArbGG aufgestellten Listen herangezogen, diejenigen der 10. und 14. Kammer nach den besonderen Bestimmungen des Disziplinarrechts des Landes und des Bundes. 6 Übersicht, Zweifelsfragen (1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf der Liste zu vermerken, an welchen Tagen die ehrenamtlichen Richter herangezogen worden sind. (2) Über Zweifelsfragen bei der Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern entscheidet der Vorsitzende der Kammer.
5 Abschnitt Zuständigkeiten und sonstige Regelungen 7 Örtliche Zuständigkeit Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestimmt sich nach 73 Abs. 2 Nr. 5 des Nds. Justizgesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 436). Die Kammern des Gerichts sind danach zuständig für die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie das gemeinde- und kreisfreie Gebiet der Küstengewässer einschließlich des Dollarts, des Jadebusens und der Bundeswasserstraßen Ems und Weser sowie der davon eingeschlossenen oder daran angrenzenden gemeinde- und kreisfreien Gebiete, im Osten und Nordosten begrenzt durch die Landesgrenze mit der Freien Hansestadt Bremen - Stadt Bremerhaven -, die seewärtigen Grenze des Landkreises Cuxhaven und die westliche Landesgrenze mit der Freien und Hansestadt Hamburg - Exklave Neuwerk/Scharhörn -. 8 Sachliche Zuständigkeit (1) Die bis zum 31. Dezember 2016 anhängig gewordenen Sachen verbleiben vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 - jeweils in der Kammer, in der sie bis zu dem genannten Zeitpunkt geführt worden sind. (2) Die ab 1. Januar 2017 eingehenden Sachen werden wie folgt auf die Kammern verteilt: 1. Kammer: 1. Stiftungsrecht und Staatsaufsicht über Stiftungen des bürgerlichen Rechts Parlamentsrecht Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht Parteienrecht Sparkassenrecht Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht die 7. oder 12. Kammer zuständig sind 7. Staatsaufsicht über Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und andere nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts 8. Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Wasser- und Bodenverbände 9. Enteignungsrecht Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz u.a.) 10. Verfassung und autonome Rechte der Wasser- und Bodenverbände Abgaben der Wasser- und Bodenverbände Wasserrecht (einschließlich Anschluss- und Benutzungszwang) Deichrecht Erschließungsrecht Justizverwaltungsrecht einschließlich Festsetzung der Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nach 4 JVEG
6 Archivrecht Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Beiträge und Abgaben Erschließungsbeiträge Ausbaubeiträge Ausgleichsbeträge nach 154 BauGB Erschließungsverträge Kostenerstattung für Maßnahmen nach 135 a) bis c) BauGB Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht Asylrecht betreffend das Herkunftsgebiet Afrika sowie Asylrecht betreffend die Asylbewerber, die trotz ungeklärter Staatsangehörigkeit einem dieser Herkunftsländer zuzuordnen sind. 22. Asylrecht betreffend Verfahren, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.v.m. 34a oder 35 AsylG die Abschiebung angeordnet bzw. angedroht oder über das Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich des jeweiligen Staates im Sinne von 29 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AsylG entschieden hat, wenn der Zielstaat bzw. der Staat, auf den sich die Entscheidung über das Abschiebungsverbot bezieht, Italien oder Malta ist. 23. Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) A 0710/ 0740 B 0810/ 0840 A 0730 B Kammer: 1. Kommunalabgabenrecht Kommunale Steuern Benutzungsgebührenrecht Kommunale Beiträge Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag Haus- und Grundstücksanschlusskosten Kirchensteuer Abwasserabgaben Bescheinigungen aufgrund abgaberechtlicher Vorschriften Asylrecht betreffend die Herkunftsländer Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland sowie Syrien 6. Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) A 0710/ 0740 B 0810/ Kammer: 1. Kommunalrecht Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/Kommunalgebietskörperschaften 1.2 Kommunalaufsichtsrecht Kommunalwahlrecht Finanzausgleich Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht
7 Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten über die Nachversicherung nach 99 des 1370 Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes und nach Art ff. des Fremdrenten- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes, soweit nicht im Zusammenhang mit öffentlichem Dienstrecht 4. Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS-Regimes Wohngeldrecht Sozialrecht (soweit nicht die 13. Kammer zuständig ist) Unterhaltsvorschussrecht Heizkostenzuschussrecht Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Kriegsfolgenrecht Lastenausgleichsrecht Häftlingshilferecht, Heimkehrerrecht und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht Flüchtlings- und Vertriebenenrecht Requisitions- und Besatzungsschädenrecht Asylrecht, soweit nicht die 1., 2., 4., 5., 6., 7., 11., 12., 13. oder die 15. Kammer zuständig sind. 10. Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) A 0710/ 0740 B 0810/ Kammer: 1. Raumordnung, Landesplanung Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, außer Ausgleichsbeträge nach 154 BauGB 3. Immissionsschutzrecht, soweit Windenergieanlagen betroffen sind Siedlungsrecht Reichssiedlungsgesetz 4.2 Kleingartenrecht 4.3 Kleinsiedlungsrecht 4.4 Heimstättenrecht 5. Denkmalschutz Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes (z.b. Abgeschlossenheitsbescheid) 7. Recht der Außenwerbung Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) Kammer: 1. Bildungsrecht und Sport (ohne Hochschulrecht und Nc-Verfahren) Schulrecht Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel Wissenschaft und Kunst 0230
8 Film- und Presserecht Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften 1.5 Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht) Sport Bestattungs- und Friedhofsrecht (soweit nicht Kirchenrecht) einschließlich Gebührenrecht Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht Umweltrecht Natur- und Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht (mit Ausnahme baulicher Anlagen) und Bodenabbaurecht einschl. baulicher Anlagen 6. Berg- und Energierecht Bergrecht Energierecht Atom- und Strahlenschutzrecht Immissionsschutzrecht, soweit nicht Windenergieanlagen betroffen sind oder über bauaufsichtliche 1021 Maßnahmen, baurechtliche Pläne, verkehrsrechtliche Maßnahmen ( 38 bis 40 BImSchG) und allgemeine ordnungsrechtliche Maßnahmen zu entscheiden ist 9. Wasserrecht im Zusammenhang mit einer atomrechtlichen Entscheidung Wasserstraßenrecht Straßen- und Wegerecht einschließlich Sondernutzungsgebühren und Planfeststellungen (ohne Enteignung) 12. Recht der Gentechnik Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz Asylrecht betreffend die Herkunftsgebiete Bangladesch, Bhutan, Indien, Kambodscha, Kroatien, Laos, Nepal, Pakistan, Slowenien, Vietnam und Türkei 16. Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) A 0710/ 0740 B 0810/ Kammer: 1. Recht des öffentlichen Dienstes Recht der Bundesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen einschl. freier Heilfürsorge, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 1.2 Soldatenrecht Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Kommandierungen Besoldung und Versorgung Beihilfen einschl. freier Heilfürsorge, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 1325
9 Recht der Landesbeamten Laufbahnprüfungen Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen einschl. freier Heilfürsorge, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 1.4 Recht der Richter Beförderungen Versetzungen und Abordnungen Besoldung und Versorgung Beihilfen einschl. freier Heilfürsorge, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 1.5 Recht der Richtervertretungen Berufsgerichtliche Verfahren, soweit diese am Verwaltungsgericht bearbeitet werden 3. Recht des juristischen Vorbereitungsdienstes Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Art. 131 GG sowie Streitigkeiten über die Nachversicherung nach 99 AKG und nach Art ff. des Fremdrenten- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes, soweit ein Zusammenhang mit öffentlichem Dienstrecht besteht 5. Asylrecht betreffend das Herkunftsland Mazedonien A 0710/ Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) B 0810/ Kammer: 1. Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen berufsständischen Zusammenschlüsse der freien Berufe 2. Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.b. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsbeistände, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) einschl. Abgabenrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften 3. Berufsbildungsrecht der Hilfsberufe, die den in Nr. 2 genannten Berufen zuzuordnen sind, einschl. der medizinischen Hilfsberufe 4. Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze Gesundheit, Hygiene, Lebensmittel-, Futter- und Arzneimittel Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung Verkehrsrecht Recht der Fahrerlaubnisse einschl. der Fahrerlaubnisprüfungen Personenbeförderungsrecht Güterkraftverkehrsrecht Luftverkehrsrecht Wasserverkehrsrecht Eisenbahnverkehrsrecht Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht)
10 Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschl. Mietpreisbildung Wohnungsaufsichtsrecht Wehrpflichtrecht, Wehrrecht Kriegsdienstverweigerungsrecht Recht des Zivildienstes, soweit nicht die 6. oder 14. Kammer zuständig ist Arbeitsplatzschutzrecht und Unterhaltssicherungsrecht Dienstrecht des Zivil- und Katastrophenschutzes Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz Polizeirecht Versammlungsrecht Ordnungsrecht Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz Obdachlosenrecht Vereinsrecht Sammlungsrecht Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen (ohne akademische Grade) Streitigkeiten nach dem Verbraucherinformationsgesetz Lotterie- und sonstiges Glücksspielrecht Asylrecht betreffend die Herkunftsländer Serbien und Bosnien-Herzegowina A0710/ Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) B0810/ Kammer: 1. Personalvertretungsrecht des Bundes Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus dem vorstehenden Sachgebiet) 9. Kammer: 1. Personalvertretungsrecht der Länder Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus dem vorstehenden Sachgebiet) 10. Kammer: 1. Disziplinarrecht der Landesbeamten Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus dem vorstehenden Sachgebiet) 11. Kammer: 1. Jagd-, Forst- und Fischereirecht Waffenrecht 0511
11 Sprengstoffrecht Tierschutz Staatsangehörigkeitsrecht Reiseausweise nach Art. 28 GFK Ausländerrecht Flüchtlings- und Vertriebenenrecht Verteilung, Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern A 0720 B Asylrecht betreffend Verfahren, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.v.m. 34a oder 35 AsylG die Abschiebung angeordnet bzw. angedroht oder über das Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich des jeweiligen Staates im Sinne von 29 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AsylG entschieden hat, soweit nicht die 1. oder 12. Kammer zuständig ist A 0730 B Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) 12. Kammer: 1. Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschaftsrecht Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen Beschränkungen aufgrund des 1 Abs. 3 EnergiesichG Vergaberecht Finanzdienstleistungsaufsicht Gewerberecht einschl. berufliche Bildung, soweit nicht der 7. Kammer zugewiesen (ohne Erwachsenenbildungsrecht) Gewerbeordnung Handwerksrecht Gaststättenrecht Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten (ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, vgl. Nr. 0411) Agrarordnung, Flurbereinigung Weinrecht Bescheinigung aufgrund abgaberechtlicher Vorschriften (nur GrdErwStBefr.-Agr.) 1.4 Recht der Beliehenen, z.b. Schornsteinfegerrecht, Berufsrecht der Vermessungsingenieure 1.5 Sonstiges Wirtschaftsrecht Feiertagsrecht Hochschulrecht (ohne Nc-Verfahren) einschl. hochschulrechtlicher Abgaben Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung 0221 ausländischer Prüfungen 2.2 Recht der Zweiten juristischen Staatsprüfung Recht der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter
12 Erlaubnis zum Führen eines ausländischen akademischen Grades Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch 0223 Bewerber nicht als erfüllt ansehen (ohne Streitigkeiten um die Kapazitätsgrenzen vgl. Nr. 0310) 3. Numerus-clausus-Verfahren Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (Nc-Verfahren) 3.2 Verteilung von Studienplätzen durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen 4. Heimrecht Personenordnungsrecht Namensrecht Melderecht Pass- und Ausweisrecht, soweit nicht die 11. Kammer zuständig ist Datenschutzrecht Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus Verwaltungsvollstreckung, wenn die Zuständigkeit mehrerer Kammern begründet wäre 7. Sonstiges Asylrecht betreffend Verfahren, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.v.m. 34a oder 35 AsylG die Abschiebung angeordnet bzw. angedroht oder über das Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich des jeweiligen Staates im Sinne von 29 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AsylG entschieden hat, wenn der Zielstaat bzw. der Staat, auf den sich die Entscheidung über das Abschiebungsverbot bezieht, Bulgarien oder Ungarn ist. 9. Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) A 0730 B Kammer: 1. Sozialrecht Schwerbehindertenrecht Kriegsopferfürsorgerecht Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht Jugendschutzrecht Kindergartenrecht einschl. Kindergartengebührenrecht Ausgleichsabgabe nach 77 SGB IX Ausbildungs- und Studienförderungsrecht Asylrecht betreffend die Herkunftsländer Iran und Libanon A 0710/ Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus den vorstehenden Sachgebieten) B 0810/ Kammer: 1. Disziplinarrecht der Bundesbeamten Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus dem vorstehenden Sachgebiet)
13 Kammer: 1. Asylrecht betreffend die Herkunftsgebiete Albanien und Kosovo und Irak A 0710/ 0740 B 0810/ Abfallrecht einschließlich Abfallanlagen Abfallbeseitigungsrecht (Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht) Kataster- und Vermessungsrecht Brand- und Katastrophenschutzrecht - einschl. Rettungsdienstrecht Streitigkeiten über Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen aus dem vorstehenden Sachgebiet) (3) 1. Die bis zum 31. Dezember 2016 bei der 4. Kammer des Gerichts anhängig gewordenen Verfahren aus dem Gebiet des Kataster- und Vermessungsrechts gehen ab dem 1. Januar 2017 auf die 15. Kammer über. 2. Die bis zum 31. Dezember 2016 bei der 4. Kammer des Gerichts anhängig gewordenen Verfahren aus dem Gebiet des Lotterie und sonstigen Glücksspielrechts gehen ab 1. Januar 2017 auf die 7. Kammer über. 3. Die bis zum 31. Dezember 2016 bei der 11. Kammer des Gerichts anhängig gewordenen Verfahren aus dem Gebiet des Brand und Katastrophenschutzrechts (einschließlich Rettungsdienstrecht) gehen ab dem 1. Januar 2017 auf die 15. Kammer über. 4. Die bis zum 31. Dezember 2016 bei der 2. Kammer des Gerichts anhängig gewordenen Verfahren aus dem Gebiet des Asylrechts betreffend das Herkunftsland Bosnien Herzegowina gehen ab dem 1. Januar 2017 auf die 7. Kammer über. 9 Verteilung der neu eingehenden Streitsachen (1) Soweit sich die Verteilung der eingehenden Streitsachen nach dem Rechtsgebiet richtet, bestimmt sich die sachliche Zuständigkeit der Kammern nach dem Recht, auf dem der angefochtene oder begehrte Verwaltungsakt beruht oder beruhen würde bzw. das für das umstrittene Rechtsverhältnis maßgebend ist. (2) In Verfahren aus dem Rechtsgebiet Asylrecht - mit Ausnahme der Verfahren, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.v.m. 34a oder 35 AsylG die Abschiebung angeordnet bzw. angedroht oder über das Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich des jeweiligen Staates im Sinne von 29 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AsylG entschieden hat, - richtet sich die Kammerzuständigkeit grundsätzlich nach der vom Bundesamt angenommenen Staatsangehörigkeit bzw. nach dem der Entscheidung zugrunde gelegten Herkunftsgebiet. Besitzt der Ausländer mehrere Staatsangehörigkeiten, ist er staatenlos oder ist seine Staatsangehörigkeit bzw. sein Herkunftsgebiet aus der Sicht des Bundesamtes ungeklärt, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Staat, in den der Ausländer abgeschoben werden soll; bei mehreren Staaten gilt der erstgenannte. Ist nach den oben genannten Maßstäben eine Zuordnung des Verfahrens zu einer Kammer nicht möglich, ist auf das Vorbringen des Asylbewerbers zu seiner Staatsangehörigkeit bzw. seinem Herkunftsgebiet abzustellen. (3) Kommen für die Entscheidung wesentlich auch Fragen aus einem Sachgebiet in Betracht, für das nicht die Kammer, bei der die Sache anhängig ist und vor die sie nach dem Ge-
14 schäftsverteilungsplan gehört, sondern eine andere Kammer zuständig ist, so kann die Sache, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint, durch Beschluss an diese Kammer abgegeben werden, sofern diese zustimmt. (4) Soweit ein offenbarer Zusammenhang mit einer noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Sache besteht, fallen ausnahmsweise die Streitigkeiten jeweils der Kammer zu, in deren Zuständigkeitsbereich die erste Sache gefallen ist. Soweit eine Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen wird, fällt das Verfahren der Kammer zu, die im Zeitpunkt der Zurückverweisung für dieses Sachgebiet zuständig ist. Entsprechendes gilt für den Fall einer wiederholten Verwaltungsentscheidung und für solche Verfahren, die nach einer Ruhens- oder Aussetzungsanordnung wieder aufgenommen werden; 9 Abs. 5 findet insoweit keine Anwendung. (5) Verfahren, in denen bereits eine Beweiserhebung durch Beschluss oder in sonstiger Weise veranlasst, ein Verhandlungstermin durchgeführt oder anberaumt oder ein Gerichtsbescheid erlassen worden ist, verbleiben in der bisher befassten Kammer. Dasselbe gilt für Verfahren, die länger als ein halbes Jahr anhängig sind. (6) Für Streitigkeiten, die das Verwaltungsverfahren (z.b. Akteneinsichtsrecht, Hausrecht), sonstige Kostenverfahren und die Verwaltungsvollstreckung betreffen, ist die Kammer zuständig, der das zugrunde liegende Rechtsgebiet zugewiesen ist. 8 Abs Kammer Nr. 8 bleibt unberührt. (7) Rechtshilfeersuchen werden den Kammern nach ihrer sachlichen Zuständigkeit zugeteilt. Entsprechendes gilt für Beweissicherungsverfahren und selbständige Beweisverfahren. Soweit die Vernehmung oder die Vereidigung von Zeugen nach 180 VwGO durch den Einzelrichter zu erfolgen hat, findet sie vor dem dienstjüngsten Richter der jeweils zuständigen Kammer statt. (8) Halten sich in einer Sache keine oder mehrere der nach dem Geschäftsverteilungsplan in Betracht kommenden Kammern für zuständig, so beschließt diejenige Kammer, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, über die Frage ihrer Zuständigkeit und verweist die Sache gegebenenfalls an die für zuständig gehaltene Kammer mit allseits bindender Wirkung. In Zweifelsfällen entscheidet der Präsident darüber, welche Kammer zuerst nach Eingang mit der Sache zu befassen ist. 10 Güterichter Zu Güterichtern werden bestimmt: a) RVG Burzynska b) VRVG Keiser Die Verteilung der Güterichterverfahren wird durch eine Vereinbarung der Güterichter geregelt. 11 Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes Bei Zweifeln über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes ist das Präsidium zu hören; dessen Äußerung ist bindend. Streichsbier
Verzeichnis. zum Abschnitt "Sachgebiet" der Zählkarten
Anlage 16 Verzeichnis zum Abschnitt "Sachgebiet" der Zählkarten Erläuterung: Die Ordnungsnummern der Sachgebiete sind gegliedert in Hauptgruppen, z.b. Nr. 200, Untergruppen, z.b. Nr. 210, und Einzelsachgebiete,
Mehr3. Abschnitt. Zuständigkeit der Kammern
3. Abschnitt Zuständigkeit der Kammern 6 Geschäftsverteilung Die eingehenden Sachen werden wie folgt verteilt: 1. Kammer 01 00 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 9. Dezember Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 9. Dezember 2013 - Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2014 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 9. März 2016 - Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 14. März 2016 bzw. 1. April 2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 15. Dezember Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 15. Dezember 2015 - Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung Geschäfts-Nr.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember 2016 - Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 22.05.2017 Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Das Präsidium
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 25. Mai Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 1. Juni 2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 25. Mai 2016 - Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 1. Juni 2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 Das Präsidium
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 25. Mai Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 21. November 2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 25. Mai 2016 - Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 21. November 2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 Das Präsidium
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 19. September 2016 - Der Präsident - Änderungen mit Wirkung vom 20.9. und 1.10.2016 Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016
Mehr3. Abschnitt. Zuständigkeit der Kammern
3. Abschnitt Zuständigkeit der Kammern 6 Geschäftsverteilung Die eingehenden Sachen werden wie folgt verteilt: 1. Kammer 01 00 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
MehrGemäß 21 e Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GVG hat das Präsidium beschlossen: Personelle Besetzung und Zuständigkeit der Kammern
GESCHÄFTSVERTEILUNG (aktualisierter Auszug) des Verwaltungsgerichts Trier für das Geschäftsjahr 2017 A. Bei dem Verwaltungsgericht sind mit Wirkung vom 1. März 2017 sechs Kammern für allgemeine Streitsachen
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 22. Dezember Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 22. Dezember 2014 - Der Präsident - Geschäfts-Nr.: 320 Verw. E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg
MehrZuständigkeit der Kammern
Zuständigkeit der Kammern 6 Geschäftsverteilung Die eingehenden Sachen werden wie folgt verteilt: 1. Kammer 01 00 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen
MehrGESCHÄFTSVERTEILUNG. der Kammern des Verwaltungsgerichts Mainz für das Geschäftsjahr 2016 ab 01. Juni 2016
G 5520 Neufassung der GESCHÄFTSVERTEILUNG A. Kammern des Verwaltungsgerichts der Kammern des Verwaltungsgerichts Mainz für das Geschäftsjahr 2016 ab 01. Juni 2016 Beim Verwaltungsgericht in Mainz bestehen
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 16. Aug Geschäfts-Nr.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember 2016 - Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 16. Aug. 2017 Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Das Präsidium
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 19. Dezember Die Präsidentin - Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 19. Dezember 2017 - Die Präsidentin - Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 13. Juli 2017 Geschäfts-Nr.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember 2016 - Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 13. Juli 2017 Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Das Präsidium
Mehr3. Abschnitt. Zuständigkeit der Kammern
3. Abschnitt Zuständigkeit der Kammern 6 Geschäftsverteilung Die eingehenden Sachen werden wie folgt verteilt: 1. Kammer 01 00 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung Geschäfts-Nr.
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember 2016 - Die Präsidentin - Änderungen mit Wirkung 24. 10. 2017 Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Das Präsidium
MehrVerwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember Die Präsidentin - Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III
Verwaltungsgericht Oldenburg Oldenburg, den 14. Dezember 2018 - Die Präsidentin - Geschäfts-Nr.: 320 Verw E III Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2019 Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Oldenburg
MehrSachgebiete nach Kammern sortiert
Sachgebiete nach Kammern sortiert 1. Kammer 05 50 Verkehrsrecht (soweit nicht anderen Kammern 13 00 Recht des öffentlichen Dienstes (außer Personalvertretungsrecht) 13 10 Recht der Bundesbeamten 13 11
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g Stand: 21. Mai 2014 (gekürzte Fassung) 2 Abschnitt II: Zuständigkeit der Kammern 1. K a m m e r : 02 11 Schulprüfungs- und Versetzungsrecht
MehrSachgebiete alphabetisch sortiert
Sachgebiete alphabetisch sortiert 10 22 Abfallbeseitigungsrecht... 6 11 00 Abgabenrecht (nur: Anschluss- und Benutzungszwang)... 3 11 00 Abgabenrecht, teil. (ohne Kammerbeiträge für Industrie- und Handelskammern,
MehrGeschäftsverteilung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019
180/3204/002/2019-1 Geschäftsverteilung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019 A. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern I. 1. Senat: Vorsitzender: Vizepräsident des
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg. für das Jahr 2017 (gekürzte Fassung)
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg für das Jahr 2017 (gekürzte Fassung) 1. Kammer 1. Wahl- und Parlamentsrecht 0110, 0120, 0143 2. Sparkassenrecht 0150 3. Gesundheit, Hygiene,
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg. für das Jahr 2016 (gekürzte Fassung)
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg für das Jahr 2016 (gekürzte Fassung) 1. Kammer 1. Sparkassenrecht 0150 2. Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittelrecht, 0491, 0540,
Mehr3. Abschnitt. Zuständigkeit der Kammern
3. Abschnitt Zuständigkeit der Kammern 6 Geschäftsverteilung Die eingehenden Sachen werden wie folgt verteilt: 1. Kammer 01 00 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg für das Jahr 2017 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 14. Dezember 2016, zuletzt geändert mit Beschluss vom 9. Mai 2017 (gekürzte Fassung
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2019
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2019 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 12.12.2018, in der Fassung vom 08.01.2019 A.
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2018
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2018 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 07.12.2017 A. Verteilung der Rechtsgebiete auf
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2018
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2018 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 07.12.2017 in der Fassung vom 01.02.2018 A.
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg für das Jahr 2019 gemäß den Beschlüssen des Präsidiums vom 11.12.2018 und 14.12.2018 (gekürzte Fassung) 1. Kammer 1. Wahl- und Parlamentsrecht
MehrVerwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße G 5530/1-15 - 21 Beschluss A. Einleitung: Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt für das Geschäftsjahr 2016 ab 1. Januar 2016 Beim Verwaltungsgericht
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2017
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2017 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 07.12.2016, geändert mit Beschlüssen vom 22.02.2017,
MehrGeschäftsverteilungsplan. des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr Stand:
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr 2017 Stand: 01.01.2017 2 A. Sachliche Geschäftsverteilung I. 1. Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern richtet sich nach Sachgebieten.
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2017
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2017 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 07.12.2016, geändert mit Beschlüssen vom 22.02.2017,
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G. des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg. für das Jahr 2014
Az.: 0101.3/0212.2 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg für das Jahr 2014 gemäß Beschluss des Präsidiums vom 2.12.2013, zuletzt geändert durch Beschluss
MehrGESCHÄFTSVERTEILUNG (aktualisierter Auszug) des Verwaltungsgerichts Trier. für das Geschäftsjahr 2018
GESCHÄFTSVERTEILUNG (aktualisierter Auszug) des Verwaltungsgerichts Trier für das Geschäftsjahr 2018 A. Bei dem Verwaltungsgericht sind mit Wirkung vom 1. Januar 2018 neun Kammern für allgemeine Streitsachen
MehrVerwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße G 5530/1-17 - 27 Beschluss A. Einleitung: Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt für das Geschäftsjahr 2018 ab 1. Januar 2018 Beim Verwaltungsgericht
MehrGeschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz für das Jahr 2017
G 5510 16 8 06.12.2016 Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz für das Jahr 2017 (in der ab 01.07.2017 geltenden Fassung) A. Einleitung 1. Bei dem Verwaltungsgericht bestehen 5 Kammern für
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg für das Jahr 2018 gemäß den Beschlüssen des Präsidiums vom 13.12.2017 und 29.01.2018 (gekürzte Fassung) 1. Kammer 1. Wahl- und Parlamentsrecht
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G
G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Verwaltungsgerichts Trier für das Geschäftsjahr 2019 A. Bei dem Verwaltungsgericht Trier sind mit Wirkung vom 1. Januar 2019 neun Kammern für allgemeine Streitsachen
MehrGeschäftsverteilungsplan. des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr Stand:
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr 2018 Stand: 01.01.2018 2 A. Sachliche Geschäftsverteilung I. 1. Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern richtet sich nach Sachgebieten.
MehrGVR GESCHÄFTSVERTEILUNG RECHTSPRECHUNG DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS DES SAARLANDES FÜR DAS JAHR ÄNDERUNG STAND: 8.5.
GESCHÄFTSVERTEILUNG RECHTSPRECHUNG DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS DES SAARLANDES FÜR DAS JAHR 2017 ÄNDERUNG STAND: 8.5.2017 2 I Vorbemerkungen 1. Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestehen acht Senate
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit ab 25.
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit ab 25. September 2015 I. Besetzung der Senate und Zuständigkeit Die Senate sind auch für
MehrVerwaltungsgericht Stade Stade, den Die Präsidentin
Verwaltungsgericht Stade Stade, den 26.09.2017 Die Präsidentin Az.: 3204 Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 ab 26.09.2017 I. Vertretungsregelungen: Es vertreten sich gegenseitig: die 1.
MehrVerwaltungsgericht Stade Stade, den Die Präsidentin
Verwaltungsgericht Stade Stade, den 24.10.2018 Die Präsidentin Az.: 3204 Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 ab 24.10.2018 I. Vertretungsregelungen: Es vertreten sich gegenseitig: die 1.
MehrGeschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Lüneburg i.d.f. ab 01. November 2017
1 Geschäftsverteilungsplan 2017 des Verwaltungsgerichts Lüneburg i.d.f. ab 01. November 2017 I. A. Besetzung der Kammern mit Berufsrichtern Die Kammern werden mit folgenden Berufsrichtern besetzt: 1. Kammer
MehrGeschäftsverteilungsplan 2018 des Verwaltungsgerichts Lüneburg i.d.f. ab 1. April 2018
Geschäftsverteilungsplan 2018 des Verwaltungsgerichts Lüneburg i.d.f. ab 1. April 2018 I. A. Besetzung der Kammern mit Berufsrichtern Die Kammern werden mit folgenden Berufsrichtern besetzt: 1. Kammer
MehrGeschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2018
Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2018 Stand: 4. November 2018 (Auszug, ein vollständiger Abdruck liegt im Gericht zur Einsicht
MehrVERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM BAYER. VERWALTUNGSGERICHT BAYREUTH FÜR DAS JAHR 2019
VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM BAYER. VERWALTUNGSGERICHT BAYREUTH FÜR DAS JAHR 2019 in der Fassung der Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 und 21. Dezember 2018 2 2. Stellvertretung: Bei der
MehrVERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM BAYER. VERWALTUNGSGERICHT BAYREUTH FÜR DAS JAHR 2018
VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM BAYER. VERWALTUNGSGERICHT BAYREUTH FÜR DAS JAHR 2018 in der Fassung der Beschlüsse vom 21. Dezember 2017, 22. Dezember 2017 und 28. Dezember 2017 2 2. Stellvertretung:
MehrGeschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2019
Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Verwaltungsgerichts Darmstadt für das Geschäftsjahr 2019 Stand: 1. Januar 2019 (Auszug, ein vollständiger Abdruck liegt im Gericht zur Einsicht
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
OBERVERWALTUNGSGERICHT DES LANDES SACHSEN-ANHALT --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- G e s c h
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
OBERVERWALTUNGSGERICHT DES LANDES SACHSEN-ANHALT --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- G e s c h
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
OBERVERWALTUNGSGERICHT DES LANDES SACHSEN-ANHALT --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- G e s c h
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. für das Geschäftsjahr 2016
Kurzfassung Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für das Geschäftsjahr 2016 (gemäß Beschluss des Präsidiums vom 15. Dezember 2015) A. Besetzung der Senate und Verteilung der Rechtsgebiete
MehrGeschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. für das Geschäftsjahr 2018
Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für das Geschäftsjahr 2018 (gemäß Beschluss des Präsidiums vom 14. Dezember 2017) A. Besetzung der Senate und Verteilung der Rechtsgebiete auf
MehrGeschäftsverteilungsplan. des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr 2014. Stand: 27.03.2014
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts des Saarlandes für das Jahr 2014 Stand: 27.03.2014 A. Sachliche Geschäftsverteilung I. 1. Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern richtet sich nach Sachgebieten.
MehrGeschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017
Geschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 1.7.2017) I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und e 1. Senat Vorsitzender: V Claus Beisitzer:
MehrGeschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017
Geschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017 I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und e 1. Senat Vorsitzender: V Claus Beisitzer: Ri inovg Dr.
MehrGeschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Cottbus für das Geschäftsjahr 2017
1 Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Cottbus für das Geschäftsjahr 2017 I. Besetzung der Spruchkörper (S. 2) II. Geschäftsverteilung (S. 3) III. Ergänzende Regelungen zur sachlichen Geschäftsverteilung
MehrSachliche Geschäftsverteilung
Sachliche Geschäftsverteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2019 - Kurzfassung nach Stichworten - (Stand 02.01.2019; allein maßgeblich ist der vom Präsidium beschlossene Geschäftsverteilungsplan
MehrGeschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2019
Geschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2019 I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und e 1. Senat Vorsitzender: V Claus Beisitzer: Ri inovg Dr.
MehrVERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ. IM GESCHÄFTSJAHR 2018 (Stand: 1. März 2018 und 1.
Verwaltungsgericht Chemnitz VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ IM GESCHÄFTSJAHR 2018 (Stand: 1. März 2018 und 1. April 2018) A Aufgabengebiete der Kammern I. Allgemeines
MehrVERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ. IM GESCHÄFTSJAHR 2017 (Stand: 1. Februar 2017)
Verwaltungsgericht Chemnitz VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ IM GESCHÄFTSJAHR 2017 (Stand: 1. Februar 2017) A Aufgabengebiete der Kammern I. Allgemeines 1. Für die
MehrVERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ. IM GESCHÄFTSJAHR 2019 (Stand: 1. Januar 2019 und 15.
Verwaltungsgericht Chemnitz VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ IM GESCHÄFTSJAHR 2019 (Stand: 1. Januar 2019 und 15. Januar 2019) A Aufgabengebiete der Kammern I. Allgemeines
MehrGeschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2016
320/1 E - 55 15.12.2015 Geschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2016 (Stand 01.09.2016) I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und 1. Senat
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g Stand: 1. Januar 2018 (gekürzte Fassung) 2 Abschnitt I: Allgemeines 1. Allgemeines Im laufenden Geschäftsjahr gelten für die Zuständigkeit
MehrGeschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2015
320/1 E - 54 17.12.2014 Geschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2015 (Stand 1. Juli 2015) I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und 1. Senat
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 (Auszug)
Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 (Auszug) A. Verteilung der Rechtsgebiete auf die einzelnen Kammern: 1. Kammer 01 42 Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes
MehrVerwaltungsgericht Magdeburg. Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017
Verwaltungsgericht Magdeburg Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 I. Besetzung der Kammern A. Berufsrichter Die Kammern des Verwaltungsgerichts werden wie folgt besetzt: 1. Kammer: VRiVG
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g Stand: 2. Januar 2019 (gekürzte Fassung) 2 Abschnitt I: Allgemeines 1. Allgemeines Im laufenden Geschäftsjahr gelten für die Zuständigkeit
MehrGeschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Braunschweig für das Jahr 2018 (Stand ab )
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Braunschweig für das Jahr 2018 (Stand ab 01.10.2018) A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Allgemeines 1. Die Zuständigkeit der Kammern für neu
MehrVerwaltungsgericht Magdeburg. Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2019
Verwaltungsgericht Magdeburg Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2019 I. Besetzung der Kammern A. Berufsrichter Die Kammern des Verwaltungsgerichts werden wie folgt besetzt: 1. Kammer: VRiVG
MehrGeschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017
320/1 E - 57 19.12.2016 Geschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017 (Stand 01.07.2017) I. Besetzung der Senate mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern
MehrGeschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Braunschweig für das Jahr 2016 (Stand ab )
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Braunschweig für das Jahr 2016 (Stand ab 07.10.2016) A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Allgemeines 1. Die Zuständigkeit der Kammern für neu
MehrVerwaltungsgericht Magdeburg. Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018
Verwaltungsgericht Magdeburg Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 I. Besetzung der Kammern A. Berufsrichter Die Kammern des Verwaltungsgerichts werden wie folgt besetzt: 1. Kammer: VRiVG
MehrI. Besetzung der Senate und Zuständigkeit
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit ab 01. Juli 2014 - Beschluss des Präsidiums vom 27.06.2014 - I. Besetzung der Senate und
MehrVerwaltungsgericht Magdeburg. Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018
Verwaltungsgericht Magdeburg Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 Beschluss des Präsidiums vom 06. Dezember 2017 in der Fassung des Beschlusses des Präsidiums vom 30. August 2018 I. Besetzung
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n. d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a n n o v e r
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a n n o v e r 1 für das Geschäftsjahr 2019 (Beschluss des Präsidiums vom 26. November 2018) 1. Teil: Besetzung
MehrVERWALTUNGSGERICHT MEININGEN
VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Jahr 2019 ab dem 1. Januar 2019 Anlage zum Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 A b s c h n i t t I A l l g e m e i
MehrGeschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2016
320/1 E - 55 15.12.2015 Geschäftsverteilungsplan des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2016 (Stand 18. Dezember 2015) I. Besetzung der Senate mit Berufsrichtern und
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e. für das Geschäftsjahr 2017
ABSCHRIFT G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e für das Geschäftsjahr 2017 vom 28. November 2016 in der Fassung vom 03.04.2017 1. Teil: Besetzung der
MehrGeschäftsverteilungsplan Kammer. Geschäftsbereich:
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Aachen - 3204 - Geschäftsverteilungsplan 2016 1. Kammer Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Weitere/r Richter/in: Vizepräsident des VG L e h m l e r Richter am VG
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e. für das Geschäftsjahr 2017
ABSCHRIFT G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e für das Geschäftsjahr 2017 vom 28. November 2016 in der Fassung vom 01.05.2017, 15.06.2017, 01.07.2017
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e. für das Geschäftsjahr 2017
ABSCHRIFT G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s H a l l e für das Geschäftsjahr 2017 vom 28. November 2016 in der Fassung vom 04.01.2017 1. Teil: Besetzung der
MehrV e r w a l t u n g s g e r i c h t S c h w e r i n
- 3204-1 - V e r w a l t u n g s g e r i c h t S c h w e r i n G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n f ü r 2015 - Rechtsprechung - 2. Änderungsfassung - Stand: 05.06.2015 1. Allgemeines 1.1 Präsident,
Mehr