Stadtrat. Botschaft an den Gemeinderat

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1 Stadtrat Botschaft an den Gemeinderat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Vereinbarung zwischen der Stadt Kreuzlingen und der Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz bezüglich Teilerlass des Darlehens von CHF um CHF auf CHF 25'000. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Am 6. Juli 2017 unterbreitete der Stadtrat dem Gemeinderat eine Botschaft (Beilage 1) für den Erlass des Darlehens von CHF , das der Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz (ISKK) im Jahr 2004 gewährt wurde. Der Gemeinderat wies die Botschaft mit dem Auftrag zurück, dass der Stadtrat mit der Stiftung ISKK eine Teilabgeltung zu vereinbaren habe. In der Zwischenzeit wurde mit der Stiftung ISKK, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat, eine Vereinbarung für einen Teilerlass abgeschlossen (Beilage 2). Die Stiftung ISKK kann der Stadt Kreuzlingen CHF zurückerstatten. Anschliessend wird die Stiftung aufgelöst. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, der Vereinbarung zwischen der Stadt Kreuzlingen und der Stiftung ISKK bezüglich einem Teilerlass des Darlehens von CHF um CHF auf CHF zuzustimmen. 1 Ausgangslage Seit 2004 gibt es in Kreuzlingen eine internationale Schule, in der ausschliesslich in Englisch unterrichtet wird. Diese Schule wurde seinerzeit mit grossem Einsatz und gegen starke Konkurrenz in die Bildungshauptstadt Kreuzlingen geholt. Zusammen mit der Grossstadt Konstanz und ihren internationalen Unternehmen glaubte man, hier über ein genügend grosses Einzugsgebiet für eine solche Schule zu verfügen. Am 25. März 2004 genehmigte der Gemeinderat ein Darlehen von CHF an die Stiftung ISKK als Anschubfinanzierung (Beilage 3). Um die Anfangsphase dieser für Kreuzlingen als bedeutender Ostschweizer Bildungsstandort wichtigen Institution sicherzustellen, gewährte der Gemeinderat dem Stadtrat zudem die Kompetenz, bei einer möglichen Über-

2 schuldung der Stiftung auf das gewährte Darlehen einen Rangrücktritt zu erklären. Infolge der in der Rechnung 2005/2006 ausgewiesenen und im Revisorenbericht angemerkten Überschuldung der Stiftung beschloss der Stadtrat am 19. Dezember 2006 den Rangrücktritt auf das Darlehen von CHF (Beilage 4) gemäss Darlehensvertrag vom 14. Juli Die Wertberichtigung des Darlehens wurde der laufenden Rechnung 2006 der Stadt einmalig und vollständig belastet. Wie bereits am 18. November 2009, beantragte die Stiftung ISKK dem Stadtrat mit Schreiben vom 14. April 2015 erneut, der Stiftung den Darlehenszins bis auf Weiteres oder bis zur Auflösung der Stiftung zu erlassen. Begründet wurde dies mit der prekären finanziellen Situation der Stiftung. Ohne weitere Generierung von finanziellen Mitteln sehe sich der Stiftungsrat bei einer weiteren Verzinsung des Darlehens gezwungen, in naher Zukunft die Stiftung aufzulösen. Der jährliche Darlehenszins betrug CHF , das Eigenkapital per 31. Juli 2014 CHF Der Stadtrat beschloss am 12. Mai 2015, das Darlehen der Stadt zugunsten der Stiftung ISKK zu sistieren und für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Erhebung von Darlehenszinsen zu verzichten (Beilage 5). 2 Situation heute 2015 hat die in Romanshorn domizilierte Privatschule SBW Haus des Lernens die Aktien der ISKK übernommen. Auf Anfang des Schuljahres 2017/2018 wurde auf dem um eine Parzelle erweiterten Land der Nationalen Elitesportschule Thurgau (NET) das neue Gebäude der beiden zusammengeführten Schulen ISKK und NET als SBW Talent-Campus Bodensee eröffnet. Mit Beschluss vom 24. Januar 2013 hiess der Gemeinderat den entsprechenden Baurechtsvertrag gut. Von dieser räumlichen und inhaltlichen Zusammenlegung verspricht sich die SBW Synergien sowie dank schweizweit einmaligem Angebot eine bessere Auslastung beider Schulen (ISKK und NET). Gleichwohl spricht das regionale wirtschaftliche Umfeld weiterhin nicht für ein starkes Wachstum der ISKK. Die Industrie als Hauptkunde einer internationalen Schule entwickelte sich nicht wie erhofft. Mit der Stagnation der international tätigen bzw. geführten Firmen in Kreuzlingen und deren Rückgang in Kon- Seite 2

3 stanz erwies sich die Rekrutierung einer ausreichenden Zahl von Schülerinnen und Schülern von internationalen Headquarters aus der Region als sehr schwierig. Zusammen mit der NET werden deshalb neue Märkte in Osteuropa und Asien erschlossen. 3 Vereinbarung Teilrückzahlung Gemäss Bericht der Revisionsstelle vom 5. Oktober 2017 betrugen die Aktiven der Stiftung ISKK per 31. Juli 2017 insgesamt CHF , per 12. Januar 2018 anlässlich der Generealversammlung nach Abzug der Revisionskosten rund CHF An der Generalversammlung wurde beschlossen, dass für die geplante Liquidation der Stiftung sowie einer Reserve für Verzögerungen im Prozess CHF zurückgestellt werden. Somit verpflichtet sich die Darlehensnehmerin, die Stiftung ISKK, einen Teil des Darlehens im Umfang von CHF an die Stadt Kreuzlingen zurückzuerstatten. Nach der Zustimmung der Vereinbarung durch den Gemeinderat und dem Eingang der Rückerstattung wird der Restbetrag des Darlehens in Höhe von CHF erlassen. Zudem wird der Stiftungsrat die Auflösung der Stiftung einleiten. Sollte nach der Auflösung der Stiftung vom Reservebetrag noch etwas übrig bleiben, würde dieser Restbetrag dem NOVA-SBW Förderverein zukommen. Dieser neu gegründete Förderverein unterstützt die Werte und das Angebot der SBW Haus des Lernens AG und somit auch die der Stiftung ISKK. 4 Erwägungen Die ISKK befindet sich seit ihrer Gründung in einer Phase der Stabilisierung und des Ausbaus. Die Stiftung ist weiterhin nicht in der Lage, das Darlehen zurückzuzahlen. Um die Stiftung ISKK dabei finanziell nicht weiter zu belasten und um die Errichtung des Talent-Campus Bodensee als substanziellen Beitrag dieser Privatschule an den Bildungsstandort Kreuzlingen zu würdigen, ist der Stadtrat bereit, der Stiftung ISKK den Teilerlass des Darlehens zu gewähren. Dies, sofern die Stiftung CHF zurückerstattet und dann, wie angekündigt, liquidiert wird. Das Darlehen von CHF wurde bereits 2006 wertberichtigt; der Erlass belastet deshalb die Erfolgsrechnung der Stadt heute nicht mehr. Seite 3

4 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, der Vereinbarung zwischen der Stadt Kreuzlingen und der Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz bezüglich Teilerlass des Darlehens von CHF um CHF auf CHF 25'000. zuzustimmen. Kreuzlingen, 20. März 2018 Stadtrat Kreuzlingen Thomas Niederberger, Stadtpräsident Janine Benz, Stv. Stadtschreiberin Beilagen 1. Botschaft Erlass Darlehens Stiftung ISKK von CHF vom 30. Mai Vereinbarung Stiftung ISKK/Stadt Kreuzlingen vom 12. März Darlehensvertrag vom 14. Juli Stadtratsbeschluss vom 19. Dezember 2006 (Rangrücktritt) 5. Stadtratsbeschluss vom 12. Mai 2015 (Abschreibung Darlehen und Streichung Darlehenszins) Seite 4

5 Beilage 1 Stadtrat Botschaft an den Gemeinderat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz (ISKK) Erlass des Darlehens von CHF Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, das der International School Kreuzlingen-Konstanz (ISKK) im Jahr 2004 gewährte verzinsliche Darlehen von CHF zu erlassen. 1 Ausgangslage Seit 2004 gibt es in Kreuzlingen eine Internationale Schule, in der ausschliesslich in Englisch unterrichtet wird. Diese Schule wurde seinerzeit mit grossem Einsatz und gegen starke Konkurrenz in die Bildungshauptstadt Kreuzlingen geholt. Zusammen mit der Grossstadt Konstanz und ihren internationalen Unternehmen glaubte man, hier über ein genügend grosses Einzugsgebiet für eine solche Schule zu verfügen. Am 25. März 2004 genehmigte der Gemeinderat ein Darlehen von CHF an die Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz (ISKK) als Anschubfinanzierung (Beilage 1). Um die Anfangsphase dieser für Kreuzlingen als bedeutender Ostschweizer Bildungsstandort wichtigen Institution sicherzustellen, gewährte der Gemeinderat dem Stadtrat zudem die Kompetenz, bei einer möglichen Überschuldung der Stiftung auf das gewährte Darlehen einen Rangrücktritt zu erklären. Infolge der in der Rechnung 2005/2006 ausgewiesenen und im Revisorenbericht angemerkten Überschuldung der Stiftung beschloss der Stadtrat am 19. Dezember 2006 den Rangrücktritt auf das Darlehen von CHF (Beilage 2) gemäss Darlehensvertrag vom 14. Juli Die Wertberichtigung des Darlehens wurde der laufenden Rechnung 2006 der Stadt einmalig und vollständig belastet. Wie schon am 18. November 2009 beantragte die Stiftung ISKK dem Stadtrat mit Schreiben vom 14. April 2015, der Stiftung den Darlehenszins bis auf Weiteres oder bis zur Auflösung der Stiftung zu erlassen. Begründet wurde dies mit

6 der prekären finanziellen Situation der Stiftung. Ohne weitere Generierung von finanziellen Mitteln sehe sich der Stiftungsrat bei einer weiteren Verzinsung des Darlehens gezwungen, in naher Zukunft die Stiftung aufzulösen. Der jährliche Darlehenszins betrug CHF , das Eigenkapital per 31. Juli 2014 CHF Der Stadtrat beschloss am 12. Mai 2015, das Darlehen der Stadt zugunsten der Stiftung ISKK zu sistieren und für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Erhebung von Darlehenszinsen zu verzichten (Beilage 3). 2 Situation heute In der Zwischenzeit, das heisst im Jahr 2015, hat die in Romanshorn domizilierte Privatschule SBW Haus des Lernens die Aktien der ISKK übernommen. Auf Anfang des Schuljahres 2017/2018 wird auf dem um eine Parzelle erweiterten Land der Nationalen Elitesportschule Thurgau (NET) das neue Gebäude der beiden zusammengeführten Schulen ISKK und NET als Talentcampus Bodensee der SBW eröffnet. Mit Beschluss vom 24. Januar 2013 hiess der Gemeinderat den entsprechenden Baurechtsvertrag gut. Von dieser räumlichen und inhaltlichen Zusammenlegung verspricht sich die SBW Synergien sowie eine bessere Auslastung beider Schulen (ISKK und NET). Gleichwohl spricht das wirtschaftliche Umfeld weiterhin nicht für ein starkes Wachstum der ISKK. Die Industrie als Hauptkunde einer Internationalen Schule entwickelte sich nicht wie erhofft. Mit der Stagnation der international tätigen bzw. geführten Firmen in Kreuzlingen und deren Rückgang in Konstanz erwies sich die Rekrutierung einer ausreichenden Zahl von Schülern als sehr schwierig. Zusammen mit der NET werden deshalb neue Märkte im Ausland, das heisst in Osteuropa und Asien, erschlossen. 3 Erwägungen Die ISKK befindet sich seit ihrer Gründung in einer Phase der Stabilisierung und des Ausbaus. Die Stiftung ist weiterhin nicht in der Lage, das Darlehen zurückzuzahlen (Beilage 4). Um die Stiftung ISKK dabei finanziell nicht weiter zu belasten und um die Errichtung des Talentcampus Bodensee als substanziellen Beitrag dieser Privatschule an den Bildungsstandort Kreuzlingen zu würdigen, ist der Stadtrat bereit, der Stiftung ISKK das Darlehen zu erlassen. Dies, sofern die Stiftung, wie angekündigt, liquidiert wird. Das Darlehen von CHF Seite 2

7 wurde bereits 2006 wertberichtigt; der Erlass belastet deshalb die Erfolgsrechnung der Stadt heute nicht mehr. Der bei der bevorstehenden Liquidation der Stiftung ISKK erzielte Überschuss ist der Stadt abzuliefern. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, der Stiftung International School Kreuzlingen-Konstanz (ISKK) den Erlass des Darlehens von CHF zu genehmigen. Kreuzlingen, 30. Mai 2017 Stadtrat Kreuzlingen Andreas Netzle, Stadtpräsident Thomas Niederberger, Stadtschreiber Beilagen 1. Darlehensvertrag vom 25. März Stadtratsbeschluss vom 19. Dezember Stadtratsbeschluss vom 12. Mai Bericht der Revisionsstelle vom 25. November 2016 Seite 3

8 Beilage 1 'i,.,ti.,., Darlehensvertrag Gestùltzt auf den Beschluss des Gemeinderates Kreuzlíngen vom 25. Màrz2004gewährt die Stadt Kreuzlingen (Darlehensgeber) der Stiftung ISKK (.) (Darlehensnehmer) ein Darlehen zu folgenden Bedingungen: Darlehensbetrag: Fr. 300'000.- (dreihunderttausend Franken) Überweisung: erfof gt nach Unterzeich n ung des Darlehensvertrages o auf Konto Nr. l6 Z0 475j40-04 r bei der Thurgauer Kantonalbank, Kreuzlingen Verzinsung; Das Darlehen wird während den ersten 5 Jahren zinsfrei gewëihrt. Ab 1, August 200g ist das Darlehen zu verzinsen. Als Zinssatz gilt der ORK-Satz der Thurgauischen Kantonalbank. Fälligkeit / Rückzahlung: Das Darlehen ist grundsätzlich ritckzahlbar lm Jahr 2009 wird der stadtrat mit der lskk eine Amortisationsverelnbarung treffen mit dem Ziel, die vollständige Rückzahlung þis Ende 2015 zu ereichen, Darlehensgeber (Gläubiger) : SÏADT KREUZLINGEN Darlehensnehmer (Schuldner)i lnternational School Kreuzlingen Konstanz Unterschriften: J. Bieri B. Hummel,û klh*1 Bade tscher Dr. W. Maute Datum Bi-e"9--.x5g::Ilg êâr L4, ,( 0r, (.) Sfiftung ISKK lnternationat School Kreuztingen Konstanz

9 Gemelndorat.ÆM.""uzlingen q6ø aê Auszug aus dem Protokoll vom 25. März 2004 Anschubflnanzlerunqy.oT F '000.* filr dlo ISKK lnternat onal School Kreuzllngen Konstiànz mlt 5 a ln Xi,éuillngãn fl31å1i.n des Stadtrates ist durch Beschluss des Gomeinderates wie fotgt geändert Dem Darlelpn von Fr. 30o'000..-i ftlnf Jahre zinslos mit RangrtickHtt, fíir dlo ISKK lnternational school Kreuzllngen röñstäñãrä tbiã'ñkiöi:àäibä-ü ri t,öèëîi;ñ-ii: ).fgr Fi r dib Richtigkeit Gemelnderat Kreuzlingen.of"rereynyr, (." ".,.7 i*'* Der Seki'etär,) Mittellung an - alle Fraktionen - alle Stadträte - Bauvenrualtung - Buchhaltung - fndy Theler, lnformaflonsbeaufrragter - Kanzlel

10 Beilage 2

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14 Beilage 4

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25 Beilage 3 'i,.,ti.,., Darlehensvertrag Gestùltzt auf den Beschluss des Gemeinderates Kreuzlíngen vom 25. Màrz2004gewährt die Stadt Kreuzlingen (Darlehensgeber) der Stiftung ISKK (.) (Darlehensnehmer) ein Darlehen zu folgenden Bedingungen: Darlehensbetrag: Fr. 300'000.- (dreihunderttausend Franken) Überweisung: erfof gt nach Unterzeich n ung des Darlehensvertrages o auf Konto Nr. l6 Z0 475j40-04 r bei der Thurgauer Kantonalbank, Kreuzlingen Verzinsung; Das Darlehen wird während den ersten 5 Jahren zinsfrei gewëihrt. Ab 1, August 200g ist das Darlehen zu verzinsen. Als Zinssatz gilt der ORK-Satz der Thurgauischen Kantonalbank. Fälligkeit / Rückzahlung: Das Darlehen ist grundsätzlich ritckzahlbar lm Jahr 2009 wird der stadtrat mit der lskk eine Amortisationsverelnbarung treffen mit dem Ziel, die vollständige Rückzahlung þis Ende 2015 zu ereichen, Darlehensgeber (Gläubiger) : SÏADT KREUZLINGEN Darlehensnehmer (Schuldner)i lnternational School Kreuzlingen Konstanz Unterschriften: J. Bieri B. Hummel,û klh*1 Bade tscher Dr. W. Maute Datum Bi-e"9--.x5g::Ilg êâr L4, ,( 0r, (.) Sfiftung ISKK lnternationat School Kreuztingen Konstanz

26 Gemelndorat.ÆM.""uzlingen q6ø aê Auszug aus dem Protokoll vom 25. März 2004 Anschubflnanzlerunqy.oT F '000.* filr dlo ISKK lnternat onal School Kreuzllngen Konstiànz mlt 5 a ln Xi,éuillngãn fl31å1i.n des Stadtrates ist durch Beschluss des Gomeinderates wie fotgt geändert Dem Darlelpn von Fr. 30o'000..-i ftlnf Jahre zinslos mit RangrtickHtt, fíir dlo ISKK lnternational school Kreuzllngen röñstäñãrä tbiã'ñkiöi:àäibä-ü ri t,öèëîi;ñ-ii: ).fgr Fi r dib Richtigkeit Gemelnderat Kreuzlingen.of"rereynyr, (." ".,.7 i*'* Der Seki'etär,) Mittellung an - alle Fraktionen - alle Stadträte - Bauvenrualtung - Buchhaltung - fndy Theler, lnformaflonsbeaufrragter - Kanzlel

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