Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung
|
|
- Frieder Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Kaufvertrag mit der Firma Gemax AG, Wollerau, für den Verkauf der Parzelle Nr (6'505 m 2 ) zum Preis von CHF 1'691'300 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat, dem Verkauf der Parzelle Nr an der Tägerwilerstrasse an die Firma Gemax AG, Wollerau, zuzustimmen. 1. Ausgangslage Verschiedene Interessenten haben sich im Verlauf der letzten Jahre um diese Parzelle beworben. Nach sorgfältiger Prüfung der Bewerbungen hat der Stadtrat beschlossen, dem Gemeinderat den Verkauf der Parzelle an die Firma Gemax AG, Verenastrasse 11, Wollerau, zu beantragen. Der Unternehmer Christian Schaller aus Wollerau möchte zwei seiner Firmen der "Schaller-Gruppe" nach Kreuzlingen verlegen, und zwar die IWAG Distribution AG und die Pneu Schaller GmbH, beide bis heute in Rümlang ansässig. Die Geschäftsfelder der Schaller-Gruppe sind: Reifen- und Felgengrosshandel, Import, Einlagerungslogistik und Kompletträder. Auf der Parzelle Nr wird ein neues Firmengebäude für den künftigen Geschäftssitz der Gruppe erstellt. Christian Schaller ist zu 100 % Eigentümer aller Firmen. Er stellte im November 2010 Vertretern des Stadtrates die Schaller-Gruppe und seine Zukunftspläne vor. Er will seine Firmengruppe nach Kreuzlingen siedeln und verspricht mit ca. 35 Mitarbeitenden von Rümlang nach Kreuzlingen umzuziehen. Zudem möchte er den neuen Standort kontinuierlich ausbauen. Gründe für die Umsiedlung sind die grenznahe Lage, die direkte Anbindung an die Autobahn und der Bahnanschluss, der ihm ermöglicht, grössere Transporte auch auf dem Bahnweg zu befördern. Vier bis sechs Ausbildungsplätze sollen ebenfalls geschaffen werden. Im Gebäude werden die Reifenhandelsfirma und die Administration untergebracht. Die Architektur möchte er hochwertig gestalten, und die Büro- und Ausstellungsbauten werden dem Minergiestandard entsprechen. Das Grundstück wird von der Immobilienfirma Gemax AG gekauft, die sich zu 100 % im Besitz von Christian Schaller befindet. Die Neubauten werden im Auftrag der Firma IWAG Distribution AG durch die Immobilienfirma Gemax AG erstellt. 2. Grundstück Bei der zu verkaufenden Parzelle Nr handelt es sich um Land aus dem historischen Bestand der Stadt Kreuzlingen. Die heutige Lage und Form entstand durch die 2005 erfolgten Landumlegungen zugunsten des Zollhofbaus (Beilage 1). Die Parzelle
2 Seite 2 umfasst 6'505 m 2 und befindet sich in der Industrie- und Gewerbezone 1. Die Parzelle liegt an der Tägerwilerstrasse und grenzt südlich an den Freiverladeplatz und somit direkt an die Bahngeleise, die für den Güterumschlag benutzt werden. Gegen Westen bleibt das Landstück in städtischer Hand und dient als Störfallbecken. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück ist die Speditionsfirma Lebert angesiedelt. 3. Wert des Grundstückes und Verkaufspreis Die Verkehrswertschätzung von Hans-Rudolf Rutishauser vom 22. Januar 2007 ermittelte einen Wert von CHF 335/m 2 (Beilage 2). Im Verlauf der verschiedenen vorgängigen Verkaufsverhandlungen und Angebote hat sich dieser Verkehrswert als sehr hoch und nicht marktgerecht erwiesen, da kein Angebot annähernd dem ermittelten Wert entsprach. Das Kaufangebot der Firma Gemax AG war das höchste Preisgebot, das mit einem zonenkonformen Projekt eingereicht wurde. Der Stadtrat hält darum einen Preis von CHF 260/m 2 angesichts der schwierigen Bodensituation für angemessen. Bei einer Fläche von 6'505 m 2 ergibt dies einen Verkaufspreis von total CHF 1'691' Kaufvertrag mit Rückkaufsrecht Die nach dem Gemeinderatsbeschluss stattfindende Beurkundung des Kaufvertrages schafft für die Firma Gemax AG die verbindliche Grundlage, den Neubau zu erstellen und die Firmen IWAG Distribution AG und Pneu Schaller GmbH nach Kreuzlingen umzusiedeln (Beilage 3). Der Grundbucheintrag erfolgt nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung für den geplanten Neubau. Die Stadt besitzt zudem ein Rückkaufsrecht, sofern der Neubau bis zum 31. Dezember 2013 nicht realisiert ist. Dieses ermöglicht der Stadt den Rückkauf des Grundstückes zum heutigen Verkaufspreis. 5. Zusammenfassung Durch den Verkauf der Parzelle Nr an die Firma Gemax AG, Wollerau, kann die Schaller-Gruppe in Kreuzlingen neu angesiedelt werden. Das Unternehmen hat an dieser Lage ideale Voraussetzungen, um den logistischen und administrativen Betrieb aufzubauen. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen und Lehrlinge im handwerklichen und kaufmännischen Bereich ausgebildet. Die Architektur der Bauten müssen den hohen Anforderungen dieses städtischen Eingangsportals entsprechend hochwertig gestaltet werden. Der Kaufvertrag schafft klare rechtliche Voraussetzungen für Käuferin und Stadt und stellt sicher, dass das Land für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
3 Seite 3 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, dem Kaufvertrag mit der Firma Gemax AG, Wollerau, für den Verkauf der Parzelle Nr (6'505 m 2 ) zum Preis von CHF 1'691'300 zuzustimmen. Kreuzlingen, 5. April 2011 Stadtrat Kreuzlingen Der Stadtammann Die Stv. Stadtschreiberin Beilagen 1. Situationsplan 2. Verkehrswertgutachten 3. Kaufvertrag
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15 Beilage 3 Öffentliche Beurkundung über Kaufvertrag für Fr. 1' Die Stadt Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen vertreten durch Andreas Netzle, Stadtammann und Janine Benz, Stv-Stadtschreiberin verkauft hiermit an die Gemax AG, mit Sitz in 8832 Wollerau, Verenastrasse 11, Handelsregisternummer: CH vertreten durch den Einzelzeichnungsberechtigten Christian Schaller, von Embd, wohnhaft in 8153 Dietlikon, Lettenstrasse 37 zu Alleineigentum, was folgt: Grundbuch Kreuzlingen Liegenschaft Nr Plan Nr. 113 und Mutation Nr m² Acker/Wiese/Weide, Tägerwilerstrasse Erwerbstitel Tausch Beleg 278 Landumlegung Beleg 1 Anmerkungen Keine
16 - 2 - Vormerkungen Keine Dienstbarkeiten und Grundlasten 4026 Last: Durchleitungsrecht für Kabel zugunsten Kreistelefondirektion St.Gallen (KTD), St. Gallen Beleg 238 Last: Recht zum Stellen einer Hinweistafel zugunsten Stadt Kreuzlingen Grundpfandrechte Keine Dem Vertreter der Erwerberin ist der Inhalt der vorstehenden Dienstbarkeiten bekannt. Er verzichtet auf die Bekanntgabe des vollen Wortlautes in dieser Urkunde Der Kaufpreis beträgt Fr. 1' (Franken eins sechs neun eins drei null null 00/100) d.h. Fr / m2 und wird wie folgt beglichen: Fr. 15' (Franken eins fünf null null null 00/100) werden von der Käuferin, heute anlässlich der öffentlichen Beurkundung dieses Kaufvertrages, durch Bankgutschrift an die Verkäuferin bezahlt. Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen liegt vor. Fr. 1'676' (Franken eins sechs sieben sechs drei null null 00/100) werden von der Käuferin, beim Grundbucheintrag dieses Kaufvertrages, durch Bankgutschrift an die Verkäuferin bezahlt. Über diesen Betrag hat bis zum Grundbucheintrag dieses Kaufvertrages ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen vorzuliegen. Fr. 1'691' Total Kaufpreis - - -
17 - 3 - Weitere Vertragsbestimmungen 1. Der Antritt des Kaufsobjektes durch die Erwerberin erfolgt mit dem Grundbucheintrag dieses Vertrages, von welchem Tage an auch Nutzen und Schaden, wie Steuern und Abgaben für Rechnung der Erwerberin zu laufen beginnen. 2. Die Grundbuchgebühren und die Handänderungssteuer dieses Vertrages werden von den Vertragsparteien gemeinsam je zur Hälfte bezahlt. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haften die Parteien solidarisch. 3. Den Parteien ist bekannt, dass die Verkäuferin nicht der Grundstückgewinnsteuerpflicht untersteht. 4. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewährleistungspflicht irgendwelcher Art. Das Kaufsobjekt wird im bekannten, heutigen Zustand übernommen. Den Vertragsparteien sind die Wirkungen dieser Bestimmung und insbesondere der Inhalt von Art. 192 Abs. 3 und 199 OR bekannt. Mit Bezug auf die Beseitigung möglicher Belastungen des Bodens vereinbaren die Vertragsparteien folgendes: Belastungsbedingte Mehrkosten als Folge der unabdingbaren Beseitigung von echten Altlasten oder Bauherrenaltlasten tragen beide Parteien je zur Hälfte. Aus allfälligen Nutzungseinschränkungen stehen der Erwerberin gegenüber der Verkäuferin keine Ansprüche zu. Allfällig eingehende Beiträge von Dritten, die Belastungen verursacht haben, werden beiden Parteien je hälftig angerechnet. Beide Parteien beauftragen im Falle von Belastungen, die beseitigt werden müssen, gemeinsam ein fachkundiges Unternehmen mit der Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der erforderlichen Beseitigungsmassnahmen. Zufolge dieser Einigung entlastet die eine Partei die jeweils andere Partei in dem Umfange, in welchem allfällige Verfügungen oder Urteile von Behörden (insbesondere Kostenverteilerverfügungen im Sinne von Art. 32d USG) oder Gerichten (insbesondere im Sinne von Art. 32b bis USG) der hiervor getroffenen Einigung widersprechen. 5. Der Kaufpreis entspricht dem heutigen Erschliessungsstand des Kaufsobjektes. 6. Der Stadtrat Kreuzlingen hat diesem Rechtsgeschäft bereits zugestimmt. Die Genehmigung durch den Gemeinderat bleibt ausdrücklich vorbehalten. Genehmigt der Gemeinderat diesen Vertrag nicht spätestens bis am , gilt der vorliegende Vertrag als einvernehmlich aufgehoben und die Verkäuferin erstattet der Erwerberin die Anzahlung von Fr. 15' Der Vertreter der Erwerberfirma Gemax AG erklärt hiermit gegenüber der Urkundsperson ausdrücklich, dass sich das gesamte Aktienpaket der Erwerberin im Besitze von Schweizern befindet. Auf ein Bewilligungsverfahren gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) kann somit verzichtet werden. Der Vertreter der Erwerberin ist auf die Strafbestimmungen gemäss Art. 28 ff. BewG aufmerksam gemacht worden. 8. Die Erwerberin verpflichtet sich, auf dem Kaufsobjekt nur Bauten zu projektieren und zu realisieren, welche die folgenden Auflagen einhalten: i. Die Bauten für Büro- und Ausstellungsräume erfüllen den Minergie-Standard.
18 - 4 - ii. Die Architektur der Bauten trägt in Bezug auf die Gestaltung und die ästhetischen Gesichtspunkte dem speziellen Standort am Eingang zur Stadt Kreuzlingen Rechnung Die Erwerberin reicht dem Stadtrat Kreuzlingen bis spätestens am die vollständigen Baugesuchsunterlagen für die Überbauung des Kaufsobjekts ein. Im Baubewilligungsverfahren prüft der Stadtrat von Kreuzlingen die vertraglichen Auflagen gemäss vorstehender Ziffer Nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung kann die Erwerberin die Eintragung des vorliegenden Vertrages ins Grundbuch verlangen. Ist dies bis spätestens am nicht möglich, so fällt dieser Vertrag dahin und die geleistete Anzahlung von Fr. 15' verfällt zinslos zugunsten der Verkäuferin Rückkaufsrecht zugunsten der Stadt Kreuzlingen und zulasten der Liegenschaft Nr Grundbuch Kreuzlingen. Bei Eintreten einer der nachstehend beschriebenen Fälle, räumt die neue Eigentümerin der Liegenschaft Nr Grundbuch Kreuzlingen hiermit der Stadt Kreuzlingen ein Rückkaufsrecht im Sinne von Art. 216 ff. OR am vorbeschriebenen Grundstück ein. a) Die Erwerberin realisiert das rechtskräftig bewilligte Bauprojekt, welches gemäss vorstehender Ziffer 9.2. zur Eintragung des vorliegenden Vertrages im Grundbuch führte, nicht oder nicht vollständig binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Baubewilligung. b) Die IWAG Distribution AG und die Pneu Schaller GmbH verlegen nicht binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Baubewilligung, welche gemäss vorstehender Ziffer 9.2. zur Eintragung des vorliegenden Vertrages im Grundbuch führte, ihren Sitz nach Kreuzlingen. c) Das Kaufsobjekt weist bis spätestens am nicht eine Ausnützung gemäss Baureglement der Stadt Kreuzlingen für die Bauzone IG1 von mindestens 50% auf. Nach Eintritt eines dieser Rückkaufsfälle hat die Stadt Kreuzlingen für die Ausübung des Rückkaufsrechts keine Frist zu beachten, womit das Rückkaufsrecht für alle vorstehenden Fälle jederzeit nach Eintritt, aber spätestens bis ausgeübt werden kann Dieses Rückkaufsrecht kann zu einem Quadratmeterpreis von Fr ausgeübt werden. Es wird bis eingeräumt und ist bei der Grundbucheintragung dieses Vertrages im Grundbuch vorzumerken Die Erwerberin ist verpflichtet, jedem ihrer Rechtsnachfolger sämtliche in den vorstehenden Ziffern geregelten Pflichten zu überbinden, einschliesslich dieser Überbindungsklausel. 11. Ein Fuss- und Fahrrecht für die südlich gelegene Verkehrsfläche der Verladerampe zugunsten der Erwerberin wird in einem separaten im Grundbuch einzutragenden Nutzungsvertrag geregelt.
Darlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrRESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG. Mustervertrag. Autoren und Herausgeber. zwischen. Verkäufer/Verkäuferin
Mustervertrag RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG zwischen Verkäufer/Verkäuferin Name/Firma... Vorname... Sitz... Geburtsdatum..... Adresse... Bürger von PLZ/Ort. Zivilstand.. Tel. P. Tel. G Fax Natel. - nachfolgend
MehrV E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb
V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrGETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und
Getränkelieferungsvertrag bei Darlehen Vorschlag des Wirteverbands Basel-Stadt, Oktober 2012 GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG zwischen der Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits und
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrRepetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrKauf- und Übernahmevertrag
Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
Mehrbei Ihrem Immobilienverkauf
CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel
MehrVortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012
EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrK A U F V E R T R A G
Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrStadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Antrag an den Gemeinderat Umbuchung bewilligter Investitionskredit "Kto. 450440 Contracting Hinterdorf,
MehrParlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7
Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion
MehrService für Bauherren
Service für Bauherren Der Weg zum eigenen Grundstück Der Weg zum eigenen Grundstück kann durch so mache Unwegsamkeit führen. Er muss es aber nicht. Welche Faktoren auf diesem Weg die Richtung angeben,
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrGrundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne
Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
Mehr(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal
Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrVORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E
VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrEnergie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen
Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Gut vorbereitet auf Vertragsverhandlungen: Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Energie & Wohnen Die Fachtagung am 20. März 2012 im Steigenberger Frankfurter
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrSicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007
Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrStephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3
Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrGEWERBEBAULAND BREITI RICKENBACH SULZ
GEWERBEBAULAND BREITI RICKENBACH SULZ 6 915 m 2 Gewerbezone (GZ) 8545 Rickenbach Sulz AUF EINEN BLICK Das ebene und voll erschlossene Baugrundstück liegt in der Gewerbezone rund 1 km östlich des Dorfkerns
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
Mehr0.741.310.11. Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003
0.741.310.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2003 Nr. 225 ausgegeben am 14. November 2003 Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrAusfertigung. Satzungsänderung
Ausfertigung Satzungsänderung Die Vertreterversammlung des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte hat am 4. September 2013 aufgrund des 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Niedersächsische
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrStatuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau
Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrVertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrAnnette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrUmwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)
Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik
Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar
MehrVertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrPflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Mehr