FHO Thema: "Kontinuierliche Weiterentwicklung von Leistungsformalternativen in Emden"

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1 FHO Thema: "Kontinuierliche Weiterentwicklung von Leistungsformalternativen in Emden" Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal herzlichen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, hier etwas darüber erzählen zu dürfen, wie wir in der Stadt Emden mit dem Thema Persönliches Budget umgehen. Ich habe meinen Kurzvortrag so gegliedert, dass ich als erstes die Situation in der Stadt Emden allgemein schildern werde. Dann habe ich einige Fallbeispiele mitgebracht wir haben seit Einführung des Persönlichen Budgets immer ca. 15 bis 20 Fälle, in denen wir diese besondere Leistung gewähren. Und abschließend gebe ich einen kurzen Ausblick. Auch für den Bereich der Stadt Emden ist in den letzten Jahren ein immer größerer Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu beobachten. Die Gründe hierfür sind hinreichend bekannt. Der Anteil der alt gewordenen Menschen mit Behinderungen steigt ebenfalls. Dieser Personenkreis sollte besondere Beachtung finden, da gerade alt gewordene Menschen mit Behinderungen kaum noch oder gar keine Angehörigen mehr haben. Die Eltern und Geschwister sind oft schon verstorben oder ebenfalls hochbetagt, Kinder oder Partner haben sie vielfach nicht. Menschen mit Behinderungen sind oftmals ihr Leben lang auf Eingliederungshilfen angewiesen. Und machen wir uns nichts vor: Die notwendige qualifizierte Betreuung in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden und beläuft sich oft auf mehrere Tausende Euro je Fall monatlich. Verbunden mit dem Anstieg der Fallzahlen, welcher auch die Gefahr einer reinen Aktenverwaltung birgt, und immer knapper werdenden Mitteln der öffentlichen Hand müssen neue Lösungswege beschritten werden. Darüber hinaus hat sich die Arbeit und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen wesentlich verändert: Weg von einer reinen fürsorgenden Betreuung hin zu einem immer mehr selbstbestimmten Leben. Diese Veränderungen machen auch von Seiten des Leistungsträgers eine andere Art der Arbeit notwendig. In der Stadt Emden haben wir daher eine Reihe von Umstrukturierungen vorgenommen. Seit dem wurde zunächst probehalber für den Bereich des Betreuungsangebotes Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch kranke und behinderte Menschen das Instrument von Hilfekonferenzen eingeführt. Federführend für die Durchführung der Hilfekonferenzen ist der Sozialpsychiatrische Dienst des Fachdienstes Gesundheit der Stadt Emden. Die Zusammensetzung des Gremiums ist teilweise unterschiedlich. Immer dabei waren ein Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der/die Hilfesuchende. Bei Verlängerungsanträgen ist auch ein Vertreter der betreuenden Einrichtung dabei sowie insgesamt ggf. der/die Betreuer/in des/der Hilfesuchenden oder eine andere Person des Vertrauens. Anfangs nahm auch ein Vertreter des Fachdienstes Sozialhilfe teil. Es hat sich

2 2 aber gezeigt, dass diese Teilnahme nur in Ausnahmefällen nötig ist. So z.b. beim Persönlichen Budget. Es war ersichtlich, dass diverse Hilfesuchende sicherlich eine Bewilligung für stationäre Maßnahmen erhalten würden, sollten sie diese beantragen. Insofern wurde in diesen Konferenzen versucht häufig mit Erfolg sofern es für den Hilfesuchenden auch eine andere als die stationäre Maßnahme gab, diese zu gestalten. Allein schon aus diesem Grund ist die Durchführung dieser Konferenzen bisher als Erfolg zu werten. Durch die Einführung der Hilfekonferenzen und ihrer gemischten Besetzung mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen hat sich die Antragsbearbeitung vereinfacht und verkürzt. Für die Antragsteller mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung entfällt eine zusätzliche Begutachtung durch den Fachdienst Gesundheit. Weiter ist als positiver Effekt zu sehen, dass eine bessere Vernetzung der Hilfen erfolgt, da alle Beteiligten an einem Tisch sitzen. Nicht zu vergessen ist die Aufwertung, welche der Hilfesuchende selbst erfährt: Er nimmt an den Konferenzen teil und kann sich einbringen und seine Wünsche und Bedürfnisse äußern. Durch die Einbeziehung fühlt sich der Betroffene ernst genommen. Die positiven Ergebnisse (Kostendämpfung, Synergieeffekte, passgenauere Hilfen) der Hilfekonferenzen für das Ambulant Betreute Wohnen von psychisch kranken und behinderten Menschen machten deutlich, dass eine generelle Hilfeplanung in allen Bereichen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung notwendig und sinnvoll ist. Daher wurde Anfang 2006 das Instrument der Hilfekonferenz und Hilfeplanung auf alle Hilfearten für psychisch kranke und behinderte Menschen erweitert. Außerdem wurde im Rahmen eines dreijährigen Projektes die Einrichtung einer Fachstelle Eingliederungshilfe vollzogen, deren Arbeit im Mai 2006 aufgenommen wurde. Ziele des Projektes Fachstelle Eingliederungshilfe sind: - passgenaue individuelle Hilfen (ggf. auch Schaffung neuer Hilfsangebote) - Bedarfsorientiertheit statt Angebotsorientiertheit - Bürgerorientiertheit (der Hilfesuchende wird einbezogen, ernst genommen) - Kostendämpfung bzw. Begrenzung des Kostenanstiegs in den Folgejahren - Einsparungen mindestens in Höhe der Kosten für das zusätzlich erforderliche qualifizierte Personal - Bessere Vernetzung von Hilfsangeboten, Synergieeffekte - Hilfeplanerstellung und Hilfeplanfortschreibung - Transparenz aufgrund von individuellen Zielvereinbarungen Die Fachstelle Eingliederungshilfe ist Teil der Fachgruppe Eingliederungshilfe im Fachdienst Sozialhilfe. Beteiligt sind die Fachdienste Sozialhilfe (Fallbearbeitung und Fachstelle) und Gesundheit (Erstellung notwendiger amtsärztlicher Gutachten). Federführend für den Bereich der Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ist der Fachdienst Sozialhilfe. Die Sachbearbeiter der Fachgruppe Eingliederungshilfe sind weiterhin für die direkte Fallbearbeitung zuständig. Sie werden im Einzelfall in die Hilfeplanung einbezogen. Die Hilfeplanung selbst wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft (½ Stelle) sowie einer Verwaltungsfachkraft (gehobener Dienst bzw. vergleichbare Tarifgruppe Angestellte; ½ Stelle) durchgeführt. Ärztliche Begutachtungen erfolgen weiterhin durch den Fachdienst Gesundheit.

3 3 Unerlässlich ist eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter der Fachstelle Eingliederungshilfe. Qualifizierungsbedarf gibt es z.b. im Bereich der Gesprächsführung, Erstellung von Hilfeplänen usw. Entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten werden den Mitarbeitern geboten. Die Hilfeplanung setzt sich zusammen aus Antragstellung (Eingliederungshilfe), Bedarfserhebung (amts- oder fachärztliche Gutachten, Sozialberichte, HMB-W und HMB-T- Verfahren) und Hilfeplankonferenz (Fachstelle Eingliederungshilfe). Für folgende Personengruppen ist eine Hilfeplanung sinnvoll: Kinder und Jugendliche: - Kinder im Vorschulalter nur bei Bedarf - Schulkinder in jedem Fall (z.b. heilpädagogische Förderung, Integrationshelfer) - teilstationäre Maßnahmen - stationäre Maßnahmen - persönliches Budget Erwachsene: - stationäre Maßnahmen in jedem Fall - ambulante Maßnahmen - teilstationäre und stationäre Maßnahmen bei alt gewordenen Menschen mit Behinderung - persönliches Budget - teilstationäre Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen Der Hilfesuchende stellt wie bisher einen Antrag bei dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter der Eingliederungshilfe. Er gibt gleichzeitig seine Zustimmung, dass alle beteiligten Stellen einbezogen werden dürfen. Der Sachbearbeiter leitet dann den Antrag an die Fachstelle Eingliederungshilfe weiter, welche die notwendigen Gutachten und Berichte zur Feststellung des Hilfebedarfes anfordert. Der Fachdienst Gesundheit (bzw. andere zum Bericht aufgeforderte Stellen) stellt den Hilfebedarf in einem Gutachten fest. Die Fachstelle Eingliederungshilfe führt in den für sie zuständigen Fällen die Hilfeplangespräche durch. Sie lädt alle Beteiligten zu den Hilfekonferenzen ein; dieses wären: - der Antragsteller selbst - ggf. sein gesetzlicher Betreuer bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten - ein Vertreter der Fachstelle - sofern der Antragsteller bereits betreut wird, auch ein Vertreter der betreuenden Einrichtung Weitere Personen, wie z.b. ein Vertreter des Fachdienstes Sozialhilfe aus dem Sachbearbeiterbereich nur in besonderen Fällen, können bei Bedarf dazu gebeten werden. Es wird Wert darauf gelegt, dass in jedem Falle der Leistungsberechtigte selbst soweit es irgend möglich ist an der Hilfekonferenz teilnimmt und dieser auch selbst zu Wort kommt. Hilfekonferenzen werden auch in auswärtigen Einrichtungen durchgeführt, wenn dieses erforderlich und sinnvoll ist bzw. wenn in anderen Kommunen vor Ort eine Amtshilfe nicht möglich ist.

4 4 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen sowie der durchgeführten Hilfekonferenz erstellt die Fachstelle die individuelle Hilfeplanung für den jeweiligen Antragsteller. Das Protokoll der Hilfeplanung laut noch zu fertigendem Vordruck wird von allen Beteiligten unterschrieben. Die Fachstelle Eingliederungshilfe sucht z.b. auch eine passende Einrichtung für den Hilfesuchenden. Sobald eine Einrichtung gefunden wurde bzw. das Verfahren anderweitig abgeschlossen wurde, fertigt der zuständige Sachbearbeiter den Bescheid. Insgesamt ist bereits jetzt festzustellen, dass die Einrichtung einer Fachstelle Eingliederungshilfe genauso wie die Durchführung der Hilfekonferenzen und Hilfeplanung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst die richtige Entscheidung war. Sie bringt Vorteile für alle Beteiligten: Dem Leistungsberechtigten kommen passgenaue, individuelle Hilfen zu. Er fühlt sich ernst genommen und hat die Möglichkeit, seine eigenen Wünsche und Vorstellungen zu äußern, an Planung mitzuwirken und mit der Zielvereinbarung auch die Erreichung eines Zieles vor Augen zu haben. Der Leistungsanbieter hat ebenfalls die Möglichkeit, im direkten Gespräch mit dem Leistungsberechtigten und der Fachstelle bzw. dem Sozialpsychiatrischen Dienst seine Vorstellungen zu äußern, zur Vernetzung beizutragen und viel leichter neue bzw. andere Hilfsangebote machen zu können. Auch er fühlt sich ernst genommen dadurch, dass der Leistungsträger nicht nur zahlt, sondern auch Interesse an seiner Arbeit bekundet. Der Leistungsträger hat die Möglichkeit, gemeinsam mit allen Beteiligten neue und andere Hilfsangebote anzustoßen. Die vorhandenen Gelder werden individueller eingesetzt und nicht zuletzt erfolgt eine Kostendämpfung durch den passgenaueren Einsatz von Steuermitteln. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bundesweit die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe gefordert wird; ein Weg ist die individuelle Hilfeplanung. Landesweit bringt sich die Stadt Emden auch auf Einladung des Ministeriums bzw. des überörtlichen Sozialhilfeträgers und des kommunalen Spitzenverbandes - in entsprechende Arbeitsgruppen ein, da sie in Niedersachsen zu den wenigen Kommunen gehört, welche bereits entsprechend innovativ arbeiten. So arbeiten wir an der Erstellung eines Leitfadens zum Thema Hilfeplanung mit, außerdem haben wir uns in die Arbeit an einem Leitfaden zum Persönlichen Budget eingebracht. An einer weiteren landesweiten Arbeitsgruppe zur Thematik HMB-W arbeiten wir ebenfalls mit. Die Fachstelle Eingliederungshilfe dient für den Bereich geistig und körperlich behinderter Menschen ebenso wie der Sozialpsychiatrischen Dienstes für den Bereich der psychisch kranken Menschen als nachahmenswertes Beispiel für die Umsetzung der notwendigen Reformen in der Eingliederungshilfe. Diese Form der Arbeit ist zukunftsweisend. Auch erhebliche Neuerungen wie beispielsweise das Persönliche Budget sind für uns damit leichter und konfliktfreier umsetzbar, vor allem, weil die Fachstelle Eingliederungshilfe, das Team Eingliederungshilfe, der Sozialpsychiatrische Dienst und die Leistungsanbieter vor Ort und andere Beteiligte in einem ständigen Dialog stehen. Dies ist eine weitere Stärke der Stadt Emden: Eine gute Angebotsstruktur und eine gute Kooperation aller Beteiligten. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Ambulante Angebote werden seit mittlerweile etwa zwanzig Jahren gefördert zumindest was den Bereich Wohnen angeht, andere ambulante Angebote gibt es noch länger. Bemerkenswert auch hier: Entgegen dem allgemeinen Trend in Deutschland ist in Emden die Anzahl der Menschen, die stationär betreut werden, seit Jahren stabil, die Anzahl der Menschen, die eine ambulante Betreuung in

5 5 Anspruch nehmen, hat vor zwei Jahren die Anzahl der stationär betreuten Menschen überschritten. Gründe gibt es dafür viele: Schon immer sind Leistungsanbieter und Leistungsträger bereit gewesen, individuelle Lösungen abseits der üblichen Wege zu suchen und zu ermöglichen. Eine gute Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist selbstverständlich. Dazu werden Angebote der hiesigen Fachhochschule genutzt, welche in den letzten Jahren u.a. mehrere Veranstaltungen zum Persönlichen Budget durchführt hat, aber auch Angebote der Leistungsanbieter oder überregionaler Fortbildungsinstitute. Wichtig ist uns der stetige Austausch aller Beteiligten. Einmalig sind sicherlich Aktionen wie ein jährlicher Erfahrungsaustausch mit vielen Akteuren, die irgendwie mit Hilfeplanung zu tun haben oder aber auch ein Arbeitskreis der ambulanten Anbieter, welcher gemeinsame Qualitätsstandards für ABW in Emden entwickelt, die dann auch verbindlich für alle sein werden. An Inhalten der Arbeit wird stetig gearbeitet, Angebote werden weiterentwickelt oder auch ganz neu gestrickt. Die Anträge auf die Gewährung eines Persönlichen Budgets haben uns nicht, wie vielfach befürchtet, zu Jahresbeginn 2008 quasi überrollt. Denn das Persönliche Budget ist für einen gewissen Personenkreis genau die richtige Hilfe, für einen anderen wiederum überhaupt nicht. Ich habe Ihnen einige Fallbeispiele mitgebracht, in denen wir mit dem Persönlichen Budget arbeiten. Ich werde die Beispiele kurz schildern, was Sachverhalt und Verlauf angeht und dann etwas zu den Vereinbarungen und bisherigen Erfahrungen sagen. - Frau Brigitte M. beantragte hier eine Wohnassistenz. Sie ist körperlich behindert, aufgrund eines Unfalls ist sie von der Halswirbelsäule abwärts gelähmt. Frau M. ist einundzwanzig Jahre alt und lebt bei ihren Eltern in einer Art Einliegerwohnung. Sie ist auf ständige Unterstützung angewiesen und in vielen Bereichen abhängig von der Betreuung ihrer Familie. Pflegeleistungen der Pflegekasse nimmt sie bereits in Anspruch. Die Fachstelle Eingliederungshilfe nahm einen Hausbesuch vor und stellte fest, dass der Bedarf der Frau M. und ihre Wünsche nicht im Bereich einer Wohnassistenz lagen. Frau M. fühlt sich durch ihre Abhängigkeit von der Familie insbesondere in ihrer Freizeit sehr eingeengt, weil sie ihr Bedürfnis nach Unabhängigkeit als junge Erwachsene auch nicht nur ansatzweise befriedigen kann. Um ihr zu ermöglichen, ihre Freizeit auch ohne ihre Familie zu gestalten, befürwortete die Fachstelle im Rahmen der Hilfeplanung insgesamt elf Stunden Betreuungszeit wöchentlich. In diesem Stundenkontingent sind acht Stunden enthalten, in der die Mutter der Frau M. sich nicht um ihre Tochter kümmern kann, da sie auswärtige Termine wahrnehmen muss. Betreuungszeiten dieser Art sind nicht in den Leistungen der Pflegekasse enthalten. Frau M. kann jetzt selbst entscheiden, wen sie mit der Betreuung beauftragt. Es wurde ein Stundensatz von 8,-- vereinbart, der Frau M. als Gesamtbetrag in Form eines Persönlichen Budgets monatlich zur Verfügung gestellt wird. Über die Betreuungszeit in der Abwesenheit der Mutter soll ein Nachweis erbracht werden, die übrigen drei Stunden kann Frau M. nach Belieben verwenden, ohne dass ein Nachweis erforderlich ist. Auch ein Nachweis über die Zahlungen an die jeweiligen Betreuungspersonen erfolgt nicht. - Frau Norma K. ist dreißig Jahre alt und leidet unter einer psychischen Erkrankung. Sie erhält bereits seit einiger Zeit Ambulant Betreutes Wohnen. Anfangs schätzte sie, dass ihr zwei Stunden Betreuung in der Woche ausreichen müssten. Innerhalb des ersten

6 6 halben Jahres stellte sich jedoch heraus, dass dieses nicht der Fall war. Frau K. erhält jetzt acht Stunden Ambulant Betreutes Wohnen. Frau K. benötigt vor allem Unterstützung in den Bereichen Tagesstruktur, Soziale Kontakte, Arbeit/Ausbildung/berufliche Eingliederung und Behördenangelegenheiten. Sie nahm nach einer langen Pause ihr Studium wieder auf. BaFöG erhält sie keines mehr, jedoch leistet der Sozialhilfeträger im Rahmen des Sozialgesetzbuch XII Hilfe zum Lebensunterhalt. Frau K. überlegt schon seit dem Frühjahr, dass sie gern das Persönliche Budget für das Ambulant Betreute Wohnen in Anspruch nehmen möchte und beantragte dieses dann im Sommer des Jahres. Einige Zeit später beantragte sie zusätzlich eine studienbegleitende Assistenz, da sie, bedingt durch ihre seelische Erkrankung, unter einem partiellem Antriebsmangel leide. Sie benötigt Unterstützung bei der Überwindung besonderer Anforderungen, welche das Alltagsleben beeinträchtigen, um das Studium bewältigen zu können. Diese Assistenz könne z.b. durch Mitstudenten erbracht werden. In der Hilfekonferenz wird der Bedarf von Frau K. mit 10 Stunden wöchentlich festgelegt. Frau K. hatte sich selbst sehr intensiv auf die Konferenz vorbereitet und für sich sehr ausführlich den Bedarf durchdacht und auch niedergelegt. Für 8 Stunden wird ein Stundensatz von rund 36,-- vereinbart, da Frau K. hier einen professionellen Dienst im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen will. Die übrigen 2 Stunden, die vor allem der Studienassistenz dienen, werden mit 8,-- bis 10,-- veranschlagt, da hier Mitstudenten die Aufgaben übernehmen sollen. Die Zielvereinbarung sieht vor, dass vor allem drei Ziele für Frau K. wichtig sind: Umgang mit der Erkrankung, soziale Kontakte (Aufbau und Pflege), Studium. Die vom professionellen Dienst in Anspruch genommenen Leistungen sind nachzuweisen. - Ines W. ist ein neunjähriges Mädchen, das an einem seltenen Tumor operiert werden musste und welches seitdem starke gesundheitliche Einschränkungen hat. Sie ist zudem auf einem Auge erblindet. Sie zählt zum Personenkreis der Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Lebenslang ist sie auf eine differenzierte Medikation angewiesen, die individuell zu geschehen hat. Durch zu geringe oder fehlerhafte Dosierungen kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen. Ines besucht die Regelgrundschule und kommt dort auch gut zurecht, hat jedoch kaum Freunde. Im Rahmen des persönlichen Budgets wurde hier eine zusätzliche pädagogische Unterstützung vereinbart, um Ines besonders weil sie wegen gesundheitlicher Probleme nicht am Unterricht teilnehmen kann stärker in die Klassengemeinschaft zu integrieren, die Zusammenarbeit mit der Schule zu stärken und eine intensivere Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Die Unterstützung wird von der Großmutter geleistet. Es wurden 5 Stunden wöchentlich für Freizeitgestaltung für insgesamt 215 monatlich vereinbart. Ein Nachweis erfolgt über Stundenzettel. - Manuel T. ist ein junger Mann mit einer geistigen Behinderung. Er ist schon seit sechs Jahren in einem Emder Kindergarten beschäftigt. Der Arbeitsplatz wurde zunächst von der Agentur für Arbeit und dann über das Integrationsamt gefördert. Seit anderthalb Jahren fördert das Integrationsamt nur noch einen Teilbetrag der Aufwendungen. Der Kindergarten hätte Herrn T. ohne weitere finanzielle Unterstützung nicht beschäftigen können. Herr T. konnte mit der Beschäftigung in dem Kindergarten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Die Voraussetzungen für eine Förderung im

7 7 Rahmen der Eingliederungshilfe als Teilhabe am Arbeitsleben lagen vor, so dass einer Zielvereinbarung als Persönliches Budget nichts im Wege stand. Seitdem wird Herrn T. ein Budget von ca. 790 monatlich als Persönliches Budget gewährt, die Zielvereinbarung ist Grundlage für einen Arbeitsvertrag über den Kindergarten. - Frau Ute C. ist eine junge Frau mit geistiger Behinderung. Sie steht seit fünf Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis einer Kirchengemeinde und ist in einem Kindergarten der Gemeinde eingesetzt. Auch hier erfolgte eine Förderung über Agentur für Arbeit und Integrationsamt, nunmehr hat das Integrationsamt die Förderung gekürzt. Die Kirchengemeinde kann Frau C. für den verbleibenden Förderbetrag nicht weiter beschäftigen. Mit Frau C. soll eine Zielvereinbarung über das Persönliche Budget abgeschlossen werden, um sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen der Eingliederungshilfe als Teilhabe am Arbeitsleben einzugliedern. Auch hier wird nach Abschluss der Zielvereinbarung monatlich ein Budget von ca. 790 an Frau C. ausgezahlt werden. - Das Land Niedersachsen fördert zudem das Budget für Arbeit. Dieses ist jedoch als teilstationäre Maßnahme zu verstehen. Die vor Ort ansässigen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hier in Emden die Ostfriesischen Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH vermitteln interessierte Werkstattbesucherinnen und besucher in Arbeitsplätze interessierter Betriebe vor Ort. Es werden Arbeitsverträge geschlossen, die Budgetfinanzierung erfolgt über die Stadt Emden, die Budgetnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, wieder auf ihren Werkstattplatz zurückzukehren. Auch hier konnten bereits einige Werkstattbesucherinnen und besucher auf Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Dass es nicht immer klappt, zeigt folgendes Beispiel: - Für Herrn Robert K., psychisch behindert, wurde am eine HPK angesetzt. Herr K. bezieht GruSi, hat bisher aber noch nie Leistungen im Rahmen der Eingliederung erhalten. Das pers. Budget wurde vom SpDi angeregt, da Herr K. keinerlei Krankheitseinsicht hat. Er ist dort bereits seit Jahren bekannt. Aufgrund seiner fehlenden Krankheitseinsicht würde auch ABW keinerlei Erfolg haben. Geplant sind 3-4 Stunden/Woche zur Integration am sozialen Leben, die Herr K. sich dann selbst einteilen können soll. Nach vielen Anläufen nahm Herr K. an der Hilfeplankonferenz teil, das Persönliche Budget wurde aufgenommen. Leider kam Herr K. damit überhaupt nicht zurecht. Er war nicht in der Lage und willens, das Budget für die vereinbarten Hilfen einzusetzen sondern investierte es in einen Kühlschrank sowie Lebensmittel. Nach mehreren Versuchen wurde wieder auf Sachleistungen umgestellt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann ich folgendes Resümee ziehen: Da alle Beteiligten hier vor Ort zusammenarbeiten, sehe ich gute Chancen, was die erfolgreiche Umsetzung des Persönlichen Budgets angeht. Das ist auch sichtbar daran, dass wir seit Einführung dieser Leistungsart immer zwischen 15 und 20 Personen haben, welche das Budget in Anspruch nehmen. Das ist ein Anteil von 30 bis 40 Persönliche Budgets auf Einwohner. Landesweit beträgt die Quote durchschnittlich 6 bis 7 Budgets auf Einwohner.

8 8 Ein Umdenken war und ist notwendig, gewiss, bei allen. Der Paradigmenwechsel muss sich noch mehr in unseren Köpfen vollziehen bei den Mitarbeitern in der Sachbearbeitung genauso wie bei denjenigen in der Einrichtung, aber auch bei den Betroffenen selbst. Wir sind auf einem guten Weg, das haben die letzten Jahre gezeigt. Manches lässt sich nicht gleich umsetzen, einiges auch gar nicht aber ich denke, das macht überhaupt nichts. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wir alle bislang den Weg gemeinsam gegangen sind, und das sollten wir auch weiter tun. Dass wir vielleicht mal einen Umweg machen oder auch den falschen Abzweig nehmen, eine Pause einlegen müssen oder das Gefühl haben, nie ans Ziel zu kommen das gehört zu einem solchen Weg dazu. Auch ein Sturz gehört dazu. Aber dann wissen wir, so geht es nicht weiter, wir haben diese Möglichkeit versucht, wir müssen es anders machen. Fehler, Missverständnisse, Irrungen und Wirrungen passieren nun einmal. Wenn wir alle dies wissen und akzeptieren, dann ist es nicht schlimm. Denn dann können wir gemeinsam vertrauensvoll den weiteren Weg wieder aufnehmen und uns der Herausforderung stellen, etwas Neues zu gestalten. Wenn wir dann wieder ein gut Teil des Weges erfolgreich zurückgelegt haben, dürfen alle, Leistungsanbieter, Leistungsnehmer und Leistungsträger stolz auf sich sein. In diesem Sinne wünsche ich allen, die an dieser spannenden Entwicklung beteiligt sein dürfen, viel Erfolg! Exposé Der Kurzvortrag schildert zunächst die Situation der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Emden allgemein und gibt Informationen zu den Entwicklungen dieses Bereiches in den letzten Jahren. Die Umstrukturierung der Hilfebedarfsermittlung wird erläutert sowie die Umsetzung und der Ablauf des Verfahrens werden ausgeführt. Auch auf die Zielsetzung der Umstrukturierung wird eingegangen. Die Schilderung von einigen Fallbeispielen rundet den theoretischen Teil des Vortrages ab und erlaubt einen Praxisbezug. Der abschließende Ausblick weist auf die weitere Umsetzung des bereits begonnenen Paradigmenwechsels hin. Vita (beruflich): Anwärterin für die gehobene Laufbahn des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes bei der Stadt Emden mit Abschluss der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Oldenburg als Dipl. Verwaltungswirtin Seit Mai 1986 Einsatz im sozialen Bereich bei der Stadt Emden, zunächst als Sachbearbeiterin für Eingliederungshilfe vor allem für psychisch kranke Menschen, ab als Sachgebietsleiterin für den Bereich Besondere Sozialhilfe (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Vertriebenenrecht, Heimaufsicht, Pflegesatzverhandlungen usw.). Dieser Bereich vergrößerte sich stetig, es kamen noch die Kriegsopferfürsorge sowie für einige Jahre die Betreuungsstelle hinzu. Seit 1998 (Umstrukturierung) Leitung des neuen Fachdienstes Besondere Hilfen. Seit (erneute Umstrukturierung) Leitung des jetzigen Fachdienstes Sozialhilfe (dieser deckt das gesamte Spektrum des SGB XII ab, Heimaufsicht und Betreuungsstelle wechselten in andere Fachdienste).

9 9 Dezember 2000 bis Mai 2002 Durchführung eines EU-Projektes im Rahmen des Programms TACIS City Twinning mit der Stadt Archangelsk ( Establishment of a care-structure for people with geronto-psychiatric syndromes in the City of Archangelsk ) 2003 und 2004 Durchführung eines EU-Projektes im Rahmen des Programms Tacis IBPP mit der Stadt Archangelsk ( To take out hospitals psychical ill people in Archangelsk by building up a non-inpatient care offer ) Mitgliedschaft in der landesweiten Arbeitsgruppe zum Thema Hilfeplanung

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