Salzburger Landesrechnungshof. Bericht

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1 Salzburger Landesrechnungshof Bericht Psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Nachbetreuung im nicht-stationären Bereich November /145/

2 Kurzfassung Die rechtlichen Grundlagen für die psychiatrische Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sind durch unterschiedliche Zuständigkeiten charakterisiert. Daraus resultiert eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen für diesen Bereich. In diesem Umfeld ist eine heterogene Versorgungslandschaft entstanden mit einer fragmentierten Versorgung über verschiedene Trägerschaften und Leistungsanbieter. Dies betrifft ebenso die Finanzierungsmechanismen, die auch die Aufbringung von finanziellen Mittel über Spenden einschließt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, möglichst frühzeitig psychiatrische Probleme zu erkennen und notwendige Therapien ohne strukturbedingte Wartefristen anbieten zu können. Neben einer Heilung bzw. Linderung von dem psychischen Leiden der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der Entlastung von Angehörigen ist auch die längerfristige Perspektive einer Entlastung des Sozialsystems zu beachten. Dies dann, wenn psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche durch rechtzeitige Diagnose und Therapien in der Gesellschaft integriert verbleiben oder wieder integriert werden können und damit in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Der vorliegende Bericht beschreibt ausführlich die geübte Kontaktnahme zu den Einrichtungen, Abläufe, Diagnosehäufigkeiten, Therapien, Kapazitäten und Ressourcen. Im stationären Bereich betrifft dies die Christian Doppler-Klinik (CDK), das Landeskrankenhaus Salzburg (LKH) und das Kardinal Schwarzenberg sche Krankenhaus (KH Schwarzach) sowie im außerstationären Bereich die exemplarisch erfassten Leistungsanbieter Institut für Heilpädagogik, das Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie und die Kinderseelenhilfe (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Salzburg). Grundsätzlich gibt es praktisch bei allen Leistungsanbietern für die therapeutische Behandlung Wartezeiten, die als zu lange beurteilt werden. Weiters wird das Salzburger Psychiatriemodell beschrieben, welches in Ermangelung einer bundesweiten Vertragsregelung zwischen dem österreichischen Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger für die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen eine Seite 2

3 Versorgung auf regionaler Ebene ermöglicht. Daten der Salzburger Gebietskrankenkasse zur Psychotherapie und zur Verordnung von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche bieten einen Überblick zur Inanspruchnahme dieser Leistungen. Die von Experten geforderte spezielle Wohneinrichtung für die Unterbringung intensiv zu betreuender psychisch kranker Kinder und Jugendlicher wurde im Frühjahr 2013 geschaffen und damit eine Versorgungslücke geschlossen. Mit der Umsetzung des fertiggestellten Konzeptes für ein psychosoziales Gesundheitszentrum für Kinder und Jugendliche, welches vom Land Salzburg und von der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeinsam entwickelt wurde und finanziert werden soll, ist mit einer weiteren wesentlichen Verbesserung der Versorgungssituation im außerstationären Bereich zu rechnen. Erst Anfang 2007 wurde ein eigenes Sonderfach für Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Auch deshalb fehlt es noch an einer ausreichenden Kapazität von ausgebildeten Fachärzten sowie an etablierten Versorgungsstrukturen. Zur Situation der stationären Versorgung stellt der LRH fest, dass die im Bundesland Salzburg für die Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie insgesamt zur Verfügung stehende Bettenkapazität unter der aus dem Planungsmindestwert der im Österreichischen Strukturplan Gesundheit abgeleiteten Vorgabe liegt. Mit Jahresende 2012 standen 30 Betten für das Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Der vorliegende Ergebnisbericht für den Regionalen Strukturplan Salzburg 2020 sieht keine Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Betten vor. Der LRH stellt fest, dass die in der VO der Salzburger Landesregierung LGBl Nr 49/2011 für das KH Schwarzach unter dem Fachgebiet Kinder- und Jugendheilkunde zusätzlich im Text der Tabelle ausgewiesenen 12 Betten für das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie vom Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie vom Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 gesetzlich nicht gedeckt sind. Die Führung von kinder- und jugendpsychiatrischen Betten als Mischsystem in der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde ist gesetzlich nicht zulässig. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Führung von kinder- und jugendpsychiatrischen Betten im KH Schwarzach. Seite 3

4 Der LRH empfiehlt daher eine baldige Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Bundesland Salzburg zu treffen. Dem Grundsatz für eine integrative Versorgung folgend, sollte unter Beseitigung regionaler Versorgungsdefizite eine abgestimmte Leistungsangebotsplanung entwickelt und diese dann ehest möglich verbindlich für alle Anbieter umgesetzt werden. Dies vor allem im Hinblick auf anstehende Sanierungen, Zubauten oder gegebenenfalls von Neubauten, der von dieser Entscheidung betroffenen Einrichtungen. Zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Christian Doppler Klinik stellt der LRH fest, dass im Bereich der Station der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie ein eigener abgeschlossener Spiel- und Bewegungsbereich für Kinder und Jugendliche im Freien fehlt. Im Bereich der Tagesklinik ist ein kleiner Spielbereich für Kinder vorhanden, für Jugendliche fehlt, wie im Österreichischen Strukturplan Gesundheit gefordert, ein adäquater Outdoorbereich. Der LRH empfiehlt die Schaffung eines solchen Outdoorbereiches für die Kinder- und Jugendlichen der UK für KJP, der auch die Bedürfnisse der untergebrachten Patienten berücksichtigt. Weiters bemängelt der LRH, dass insbesondere im Unterbringungsbereich mit vier Betten durch die räumliche Struktur eine flexible Belegung nicht möglich ist. Auch ist die altersstufengerechte lebensweltnahe Gestaltung der räumlichen Ausstattung für Kinder und Jugendliche durch die baulich vorgegebene Geschoßfläche und den daraus resultierenden Stationsgrundriss mit eingeschränkter räumlicher Flexibilität, wie im ÖSG gefordert, nur in geringem Umfang realisiert. Im Landeskrankenhaus Salzburg beurteilt der LRH die Unterbringung in Vierbettzimmern im stationären Bereich des Departments für Kinder- und Jugendpsychosomatik im Hinblick auf die Erkrankungen und die Notwendigkeit der Differenzierung nach dem Alter, nach dem Geschlecht, nach Akut- und Therapiefällen der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen als nicht mehr zeitgemäß. Weiters kritisiert der LRH, dass im neu errichteten Ambulanztrakt des Departments Kinderund Jugendpsychosomatik kein eigener Wartebereich für die Patienten mit eingeplant worden ist, während eine große ungenutzte Fläche vor dem Eingangsbereich vorhanden ist. Der LRH stellt fest, dass das Aufstellen von Tischen und Sesseln im Gang der Ambulanz nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch mit Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden kön- Seite 4

5 nen. Der LRH fordert die GF der SALK auf, in diesem Bereich den gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Das Institut für Heilpädagogik (IHP) als Teil des vom Land Salzburg geführten Sozial- Pädagogischen Zentrums ist für die Behandlung und Betreuung von Kindern mit schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsproblemen (meist verbunden mit Lern- und Leistungsschwächen) zuständig. Es besteht aus einer Station mit 12 Betten, einer Tagesklinik für Klein- und Vorschulkinder (in Form eines heilpädagogischen Kindergartens) und einer Ambulanz. Der LRH kritisiert, dass im Verhinderungsfall/Ausfall des Leiters eine fachärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist. Für diesen Fall wurde keinerlei Vorsorge getroffen. Der LRH regt daher die Vereinbarung einer Vertretungsregelung mit einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie an. Dies könnte beispielsweise durch eine Kooperation mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen der Facharztausbildung (Ausbildungsstelle) erfolgen. Der LRH empfiehlt in Anbetracht der beträchtlichen Wartezeiten für die Aufnahme in das IHP bei der Auswahl der aufzunehmenden Kinder sich auf solche mit dem ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Salzburg weitgehend zu beschränken. Für die Kinder und Jugendlichen mit einem ordentlichen Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes Salzburg sind für die vom Institut für Heilpädagogik erbrachten Leistungen kostendeckende Beiträge zu ermitteln und eine Basis für deren Abrechnung zu schaffen. Dazu erklärt die geprüfte Stelle, dass sie die Empfehlungen des LRH, sich weitgehend auf Kinder mit Wohnsitz in Salzburg zu beschränken, auch selbst verfolgt; der Anteil an Nicht- Salzburgern im IHP sei kontinuierlich rückläufig. Auch werde sie kostendeckende Beiträge entsprechend der Empfehlung des LRH ermitteln, weist aber darauf hin, dass das Land OÖ es bisher abgelehnt hat, für das vom IHP erbrachte sozialpädagogische Angebot einen finanziellen Beitrag zu leisten. Seite 5

6 Abkürzungen: ÄAO Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsverordnung 2006 ADHS Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ADS Aufmerksamkeitsdefizitstörung ARGE Arbeitsgemeinschaft ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz BMG Bundesministerium für Gesundheit BÖP Berufsverband österreichischer Psychologen BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter B-VG Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) CDK Christian-Doppler-Klinik EEG Elektroenzephalografie GF Geschäftsführer idgf In der geltenden Fassung IHP Institut für Heilpädagogik KAKuG Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten KH Krankenhaus KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie KDok Dokumentation von Kostenrechnungs- und Statistikdaten der Krankenanstalten LKF Leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung LKH Landeskrankenhaus LRH Landesrechnungshof ÖSG Österreichischer Strukturplan Gesundheit PSO-KJ Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche RSG Regionaler Strukturplan Gesundheit SALK Salzburger Landesklinken Betriebsgesellschaft mbh SGKK Salzburger Gebietskrankenkasse SKAG Salzburger Krankenanstaltengesetz SGPV Salzburger Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung SPZ Sozial - Pädagogisches Zentrum SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern TK Tagesklinik Seite 6

7 UbG UK VO VR VZÄ Unterbringungsgesetz Universitätsklink(en) Verordnung Versorgungsregion(en) Vollzeitäquivalente Seite 7

8 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Aufbau des Berichtes Rechtsgrundlagen Der Österreichische Strukturplan Gesundheit Kapazitätsplanung akutstationäre Versorgung laut ÖSG Kinder-und Jugendpsychiatrie Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ) Stationäre (intramurale) Einrichtungen Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Christian-Doppler-Klinik Salzburg, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Stationäre Unterbringung Procedere Tagesklinik Häufigste Diagnosen Ambulanz Therapie- und Leistungsangebote auf der UK für KJP Räumliche Ausstattung Personelle Ausstattung Patientenzahlen Kosten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Kooperation mit anderen Einrichtungen Künftige Entwicklung der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Landeskrankenhaus Salzburg, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, Departement für Kinder- und Jugendpsychosomatik Stationäre Unterbringung Procedere Ambulanzen Häufigste Diagnosen Therapie- und Leistungsangebote Seite 8

9 Räumliche Ausstattung Personelle Ausstattung Patientenzahlen Kosten stationärer Aufenthalt Kooperation mit anderen Einrichtungen Künftige Entwicklung aus der Sicht des Leiters der UK für Kinder- und Jugend- heilkunde Kardinal Schwarzenberg sches Krankenhaus Kinder- und Jugendheilkunde - Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik Stationäre Unterbringung Häufigste Diagnosen Ambulanz Therapie- und Leistungsangebote Personelle Ausstattung Patientenzahlen Kooperation mit anderen Einrichtungen Künftige Entwicklung Extramurale Einrichtungen Institut für Heilpädagogik (Ambulanz, Tagesklinik und Station) Organisation Procedere Station Häufigste Diagnosen Station Tagesklinik für Klein- und Vorschulkinder Häufigste Diagnosen Tagesklinik Ambulanz Personal Finanzierung Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie Organisation Procedere Häufigste Diagnosen Personal Seite 9

10 Finanzierung Kinderseelenhilfe (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Salzburg) Allgemeines Aufgabenverteilung nach Stunden Klienten Häufigste Diagnosen Finanzierung Salzburger Psychotherapiemodell (ARGE Psychotherapie) Salzburger Gebietskrankenkasse Aufwendungen für Psychotherapien und Psychopharmaka Offene Facharztstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie Psychosoziales Zentrum für Kinder und Jugendliche Niedergelassene Fachärzte Schnittstellen zur Abteilung Soziales des Amtes der Salzburger Landesregierung Psychosoziale Versorgung Planung NEU Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche Allgemeines Intensiv betreute Wohneinrichtungen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche Konzept Zentrum psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche Anhang Seite 10

11 1. Aufbau des Berichtes (1) Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit (1) und deren Bewertungen samt allfälligen Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit (2) gekennzeichnet. Diese werden zusätzlich durch Schattierung hervorgehoben. Die zusammenfassende Gegenäußerung der Landesverwaltung - für diese abgegeben vom Amt der Salzburger Landesregierung, sowie der geprüften Einrichtung wird kursiv dargestellt und ist mit (3) kodiert 1. Eine abschließende Äußerung des Landesrechnungshofes ist mit (4) gekennzeichnet und durch Schattierung hervorgehoben. Die vollständige Gegenäußerung ist dem Bericht als Anlage angeschlossen. Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet. Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. 1 In Einzelfällen sind Gegenäußerungen, die lediglich den Sachverhalt betreffen, als Fußnote eingefügt. Seite 11

12 2. Rechtsgrundlagen (1) Die psychiatrische Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist aus rechtlicher Sicht durch unterschiedliche Zuständigkeiten charakterisiert. So ist beispielsweise nach dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) das Sozialversicherungswesen Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung (Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG), in Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten obliegt dem Bund die Gesetzgebung über die Grundsätze, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung hingegen obliegt den Ländern (Art 12 Abs 1 Z 2 B-VG). Um eine gemeinsame integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sicherzustellen, wurde eine Vereinbarung nach Art 15a B-VG zwischen Bund und Länder über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für den Zeitraum abgeschlossen. Im Einzelnen waren folgende gesetzliche Regelungen für den Bericht relevant: Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) BGBl Nr 1/1930 idgf Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens BGBl I Nr 105/2008 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) BGBl Nr 1/1957 idgf Allgemeines Sozialversicherungsgesetz BGBl Nr 189/1955 idgf Bundesgesetz vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG) BGBl Nr 155/1990 idgf Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 ÄrzteG 1998) BGBl I Nr 169/1998 idgf o Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ÄAO 2006) BGBl II Nr 286/2006 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 LGBl Nr 24/2000 idgf o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 2007, mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wird LGBl Nr 87/2007 Seite 12

13 o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2008, mit der der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan geändert wird LGBl Nr 1/2009 o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Mai 2011, mit der der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan geändert wird LGBl Nr 49/2011 o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Mai 2012, mit der der Salzburger Krankenanstaltenund Großgeräteplan geändert wird LGBl Nr 41/2012 o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Mai 2005, mit der Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung von Krankenanstalten erlassen werden LGBl Nr 40/2005 Gesetz vom 13. Dezember 1974 über die Sozialhilfe im Lande Salzburg LGBl Nr 19/1975 idgf Gesetz vom 21. Oktober 1981 über die Hilfe an Behinderte im Lande Salzburg LGBl Nr 93/ idgf Gesetz vom 8. Juli 1992 über die Kinder- und Jugendwohlfahrt im Land Salzburg (Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung JWO 1992) LGBl Nr 83/1992 idgf o Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2000, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen erlassen werden (Jugendwohlfahrts-Wohnformen-Verordnung) LGBl Nr 55/2000 Seite 13

14 2.1. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (1) Der Bund und die Länder haben gemäß Art 15a B-VG eine Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens geschlossen, in der der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) als verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen Gesundheitsstruktur festgelegt ist. Der ÖSG stellt die Rahmenplanung für die stationäre und ambulante Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) sowie für den Rehabilitationsbereich und die Nahtstellen zum Pflegebereich dar. Er ist während der Laufzeit der Vereinbarung ( ) kontinuierlich weiterzuentwickeln. 2 Nach der Systematik des ÖSG ist im Sinne der integrativen regionalen Versorgungsplanung das Bundesgebiet in 32 Versorgungsregionen (VR) aufgeteilt. Das Land Salzburg ist in zwei Versorgungsregionen aufgeteilt und zwar in die VR 51 Salzburg-Nord und in die VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau. Der ÖSG und die RSG entfalten keine unmittelbare, direkte Verbindlichkeit für Dritte (also etwa für Rechtsträger von Gesundheitseinrichtungen), sondern stellen zunächst eine Selbstbindung der jeweiligen Partner an die von allen Ländern ratifizierte Vereinbarung sowie an ihre darauf basierenden jeweiligen Beschlüsse dar. Diese müssen im jeweiligen Wirkungsbereich durch verbindliche Normen für Dritte umgesetzt werden. Dazu ist in der Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens auch festgehalten, dass basierend auf den einzelnen regionalen Strukturplänen die jeweiligen Landesregierungen durch Verordnung die Krankenanstaltenplanung zu erlassen haben. Die RSG sind Grundlage für die krankenanstaltenrechtlichen Bedarfsprüfungen bzw. für Vertragsabschlüsse der Sozialversicherung, wobei alle versorgungswirksamen Kapazitäten zu berücksichtigen sind. Auch das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) sieht im 10a Abs 1 vor, dass die Landesgesetzgebung die Landesregierung zu verpflichten hat, im Rahmen eines Regionalen Strukturplanes Gesundheit für Fondskrankenanstalten einen Landes- 2 Seit 2006 wurde alle zwei Jahre ein jeweils weiterentwickelter ÖSG von der Bundesgesundheitskommission beschlossen. Zuletzt der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2012 inklusive Großgeräteplan gemäß Beschluss vom 23. November Seite 14

15 krankenanstaltenplan durch Verordnung zu erlassen, der sich an den Rahmen des ÖSG hält. Diese Vorgabe ist landesgesetzlich im 4 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 (SKAG) umgesetzt. Auf Grund dieser Regelung hat die Salzburger Landesregierung mit Verordnung vom 13. November 2007 den Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan 3 erlassen. Änderungen erfolgten mit Wirksamkeit 1. Februar 2009, 1. Juni 2011 und 1. Juni Die Salzburger Landesregierung hat das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) mit der Entwicklung eines regionalen Strukturplanes beauftragt. Der Endbericht über diesen Regionalen Strukturplan Gesundheit Salzburg 2010 wurde im Mai 2005 fertiggestellt. Im September 2011 wurde die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungsgesellschaft mbh (GÖ FP) mit der Erstellung des Regionalen Strukturplans Gesundheit Salzburg 2020 beauftragt. Der Endbericht, der als inhaltliche Weiterführung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) konzipiert ist, liegt seit Juni 2012 vor. 3 LGBl Nr 87/2007 Seite 15

16 Kapazitätsplanung akutstationäre Versorgung laut ÖSG (1) Für die Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) ist eine Erreichbarkeitsfrist von 60 Minuten festgelegt und eine untere Grenze der Bettenmessziffer von 0,08 systemisierte Akutbetten pro Einwohner sowie eine obere Grenze von 0,13 systemisierte Akutbetten pro Einwohner 4. Als Mindestbettenanzahl sind 30 Betten definiert. Der Strukturplan Gesundheit Salzburg aus 2005 sieht für den Bereich KJP in der VR 51 Salzburg Nord 30 Planbetten für den Planungshorizont 2010 vor. Für die VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau sind 16 Betten für den Planungshorizont 2010 vorgesehen. Der vorliegende Ergebnisbericht Regionaler Strukturplan Gesundheit Salzburg 2020 gibt als Planungsempfehlung für die VR 51 Salzburg-Nord so wie bisher, 30 Betten in der CDK zu führen. In der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau sind keine Betten dieser Fachrichtung geplant. Mit nur 30 Betten für die Fachrichtung KJP im Bundesland Salzburg wird die Mindestzahl von 0,08 systemisierte Akutbetten pro Einwohner unterschritten. Auf der Ebene der Versorgungsregionen bedeutet diese Empfehlung für den RSG eine Unterversorgung in der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau, da dort keine Betten ausgewiesen werden und eine knapp ausreichende Versorgung für die VR 51 Salzburg-Nord mit 0,08 systemisierte Akutbetten pro Einwohner. Darüber hinaus ist für die psychiatrische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen die Fachrichtung Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ) relevant. Für diese ist eine Erreichbarkeitsfrist von 90 Minuten festgelegt und eine untere Grenze der Bettenmessziffer von 0,02 systemisierte Akutbetten pro Einwohner sowie eine obere Grenze von 0,03 systemisierte Akutbetten pro Einwohner. Als Mindestbettenanzahl sind 6 Betten definiert. Im Strukturplan Gesundheit Salzburg aus 2005 war der Bereich Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ) noch im Bereich der Kinder- und Jugend- 4 Ursprünglich im ÖSG 2006 mit 0,06 bzw. 0,10 Planungsrichtwert pro Einwohner ausgewiesen Seite 16

17 medizin integriert mit jeweils 7 Betten in der VR 51 Salzburg Nord und der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau mit Planungshorizont 2010 als Fußnotenanmerkung - inklusive 7 Betten für Kinder-Psychosomatik - vorgesehen. Der vorliegende Ergebnisbericht Regionaler Strukturplan Gesundheit Salzburg 2020 empfiehlt, 12 Betten für die VR 51 Salzburg Nord im LKH als Department zu führen. In der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau wären 15 Betten im KH Schwarzach ebenfalls als Department zu führen Kinder-und Jugendpsychiatrie (1) In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in Österreich für die kinderund jugendpsychiatrische Versorgung grundlegend verändert. Erst Anfang 2007 wurde nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) ein eigenes Sonderfach für Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Bis dahin gab es die Kinder- und Jugendneuropsychiatrie nur als Additivfach im Rahmen der drei Sonderfächer Psychiatrie, Neurologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde. Der ÖSG berücksichtigt die Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 2008 und definiert dafür Struktur- und Qualitätskriterien. So ist die Zielgruppe folgendermaßen definiert: Erkennung, Behandlung, und Begutachtung bei psychischen, psychosozialen, psychosomatischen und entwicklungsbedingten Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter; formale Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hinsichtlich der geforderten Strukturelemente ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie als Krankenhausabteilung zu führen und soll eng mit der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Erwachsenenpsychiatrie kooperieren. Teilstationäre Einheiten als Tageskliniken sowie mobile Einheiten zur wohnortnahen (Nach-) Betreuung und ambulant versorgungswirksame Fachärzte für KJP, wie auch dezentrale, gemeindenahe interdisziplinäre Netzwerke werden als weitere Strukturelemente angeführt. Zur Planung ist festgehalten, dass eine Abteilung für KJP mit Vollversorgungsfunktion für ein Einzugsgebiet von mindestens EW vorzusehen ist. Eine Unterschreitung der Mindestbettenzahl von 30 ist in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen regionaler Seite 17

18 Gegebenheiten möglich und als Strukturelement wird die Führung von Tageskliniken im oder die von dislozierte Tageskliniken außerhalb des Krankenhauses gefordert. Durch Leistungsabstimmung und regionale Kooperation ist das Leistungsangebot zu planen und die Nahtstellen zur PSO-KJ entsprechend zu berücksichtigen. Mindestens eine ambulante KJP-Einheit ist für ein Einzugsgebiet von rund EW vorzusehen. Mangels einer ausgewiesenen Spezifikation für den im ÖSG verwendeten Begriff KJP-Einheit ist die Einordnung bestehender ambulanter Einrichtungen vor allem jener außerhalb von Krankenanstalten unter diesen Begriff nicht gesichert möglich. Im ÖSG ist bezüglich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu den Qualitätskriterien für die bettenführenden medizinischen Sonderfächer festgehalten, dass eine breite interdisziplinäre Sicht des Themas Grundlage der Planung sein muss, welche die Bereiche Krankenhäuser, extramurale Versorgung sowie den heilpädagogischen Bereich und den Sozialbereich berücksichtigt. Auf länderspezifische Gegebenheiten ist Rücksicht zu nehmen. Die Details zur Festlegung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind im Rahmen der regionalen Planungen in Form von Kindergesundheitsplänen gesondert abzubilden. Diese sind in den jeweiligen Landes-Gesundheitsplattformen zu beschließen. Im Bundesland Salzburg wird der Kindergesundheitsplan durch den RSG mit abgedeckt. Darüber hinaus enthält der ÖSG noch detaillierte Ausführungen zur Personalausstattung und qualifikation, zur Infrastruktur und zu den Leistungsangeboten Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ) (1) Für diesen Versorgungsbereich trifft der ÖSG 2012 hinsichtlich Definitionen und Zielgruppen folgende Festlegungen: Multiprofessionelle psychosomatisch-psychotherapeutische Kurzinterventionen und Therapie Seite 18

19 Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit somatischem Behandlungsbedarf und hohen psychosozialen Belastungen bzw. hoher psychischer Komorbidität. Ausgenommen klassische psychiatrische Erkrankungen. Hinsichtlich der Versorgungsstrukturen wird ein abgestuftes Versorgungsangebot für alle Altersstufen in Form von Departments für PSO-KJ inklusive Tagesklinik und Ambulanz, oder von PSO-KJ-Schwerpunkte inklusive Ambulanz bzw. PSO-Konsiliar- und Liaisondienste gefordert. Die Departments sind in Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde bzw. in solchen für Kinder- und Jugendpsychiatrie einzurichten, die Schwerpunkte vorrangig in Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde. Geplant werden soll die Einrichtung von Betten ausschließlich durch spezielle Widmung bereits vorhandener Akutbetten. Darüber hinaus enthält der ÖSG noch detaillierte Ausführungen zu der Personalausstattung und qualifikation, sowie zu den Leistungsangeboten. Seite 19

20 3. Stationäre (intramurale) Einrichtungen (1) Im Bundesland Salzburg sind folgende stationäre Einrichtungen vorhanden: Christian Doppler-Klinik (CDK) Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Landeskrankenhaus (LKH) Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Psychosomatik Departement Kardinal Schwarzenberg sches Krankenhaus (KH Schwarzach) Kinder- und Jugendheilkunde Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik Der zum Zeitpunkt der Prüfung geltende Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan 5 sieht für die Kinder- und Jugendpsychiatrie insgesamt 30 Betten im Bundesland Salzburg vor, die der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der CDK zugeordnet sind. Ebenso für die psychiatrische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen relevant ist die Fachrichtung Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ). Im Landeskrankenhaus sind im Rahmen der 77 Betten der Kinder- und Jugendheilkunde 12 Betten für das Department Kinderpsychosomatik ausgewiesen. Für das KH Schwarzach sind im Rahmen der 51 Betten der Kinder- und Jugendheilkunde 12 Betten für die Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgewiesen. Im Jahr standen tatsächlich 6 Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik zur Verfügung, aber keine Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der durch VO definierten und die tatsächliche Bettenanzahl der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychosomatik im Land Salzburg seit dem Jahr 2007 dargestellt: 5 6 LGBl Nr 41/2012 Bei Abschluss der Prüfung im Jahr 2013 standen im KH Schwarzach lediglich 6 Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik zur Verfügung. Seite 20

21 Betten LGBl Nr 87/2007 LGBl Nr 1/2009 LGBl Nr 49/2011 LGBl Nr 41/2012 tatsächliche Betten 31. Dez Vorschlag RSG 2020 Kinder- und Jugendheilkunde davon Kinderpsychosomatik davon Betten für Kinderpsychosomatik (Department) Betten für Kinderpsychosomatik (Department) 12 Kinder- und Jugendpsychiatrie inkl. Tagesklink Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendheikunde davon Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. Kinder- und 12 6 Jugendpsychiatrie Betten für Kinderpsychosomatik (Department) 15 Summe Kinderpsychosomatik Summe Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie ) Betten im Fachgebiet Psychiatrie ausgew iesen LKH CDK 30 1) KH Schwarzach Die in der Tabelle unter den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Bettenzahlen sind festgelegte Obergrenzen an Akutbetten. Tatsächlich waren mit Stichtag 31. Dezember 2011 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der CDK 30 Betten (inkl. Tagesklinik), im Department Kinderpsychosomatik der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde im LKH 12 Betten und im KH Schwarzach in der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde 6 Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik vorhanden. Der Vorschlag des RSG 2020 sieht für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in der CDK 30 Betten vor. Für die Kinderpsychosomatik im LKH sind weiterhin 12 Betten vorgesehen. Im Krankenhaus Schwarzach sind für die Kinder- und Jugendpsychosomatik 15 Betten geplant. Für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie sieht der Vorschlag keine Betten mehr im KH Schwarzach vor. Die VO der Salzburger Landesregierung vom 2. Mai 2011 (LGBl Nr 49/2011) weist in der tabellarischen Darstellung für das Krankenhaus Schwarzach 51 Betten für Kinderund Jugendheilkunde inkl.12 Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie aus. Seite 21

22 Im Neubau des Kinderspitals des KH Schwarzach sind von den 51 geplanten Betten, 12 Betten für dieses Mischsystem der Kinder- und Jugendpsychosomatik und für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Davon sind wie bisher sechs Betten für den Bereich Kinder- und Jugendpsychosomatik gewidmet und sechs Betten sind für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Errichtung einer reduzierten Organisationsform, wie beispielsweise eines Departments oder eines Fachschwerpunktes ist für die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz ( 2a Abs 5 KAKuG) bzw. im Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 ( 2 Abs 5 SKAG) nicht vorgesehen. Die für das KH Schwarzach für die Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehene Organisationsform lt. oben zitierter VO, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, da die Kinder- und Jugendpsychiatrie nur als Abteilung geführt werden darf und nicht als reduzierte Organisationsform im Rahmen einer Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde. Gemäß dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) bzw. Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (SKAG) ist die Errichtung einer reduzierten Organisationsform für die Kinder- und Jugendpsychosomatik in Form eines Departments vorrangig im Rahmen von Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Die Mindestbettenanzahl beträgt für die Organisationsform Department 12 Betten. Der ÖSG 2010, wie auch der ÖSG 2012 bietet die Möglichkeit einen PSO-Schwerpunkt mit 6 Betten zu führen. Im KH Schwarzach war im Jahr 2011 ein Schwerpunkt für Kinder- und Jugendpsychosomatik mit 6 Betten eingerichtet. Die Führung von Betten der Kinder- und Jugendpsychiatrie innerhalb einer Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde ist nach der derzeitig gültigen Rechtslage des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) und des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 (SKAG) nicht möglich. Die Errichtung einer reduzierten Organisationsform ist für die Kinder- und Jugendpsychiatrie durch diese Rechtsnormen nicht vorgesehen. Der seit dem Sommer 2012 vorliegende Ergebnisbericht Regionaler Strukturplan Gesundheit Salzburg 2020 empfiehlt die Fachrichtung Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO-KJ) in der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau mit 15 Betten im Seite 22

23 Krankenhaus Schwarzach als Department zu führen. Betten für eine Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie sind im KH Schwarzach nach diesem Bericht nicht vorgesehen. (2) Der LRH stellt fest, dass die im Bundesland Salzburg für die Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie insgesamt zur Verfügung stehende Bettenkapazität unter der aus dem Planungsmindestwert der im ÖSG 2012 abgeleiteten Vorgabe liegt. Mit Jahresende 2012 standen 30 Betten für das Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Der vorliegende Ergebnisbericht für den Regionalen Strukturplan Salzburg 2020 sieht keine Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Betten vor. Der LRH stellt fest, dass die in der VO der Salzburger Landesregierung vom 2. Mai 2011 (LGBl Nr 49/2011) für das KH Schwarzach unter dem Fachgebiet Kinder- und Jugendheilkunde zusätzlich im Text der Tabelle ausgewiesenen 12 Betten für das Fach gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie vom Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie vom Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 gesetzlich nicht gedeckt sind. Die Führung von kinder- und jugendpsychiatrischen Betten als Mischsystem in der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde ist gesetzlich nicht zulässig. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Führung von kinder- und jugendpsychiatrischen Betten im KH Schwarzach. Der LRH empfiehlt daher eine baldige Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Bundesland Salzburg zu treffen. Dem Grundsatz für eine integrative Versorgung folgend, sollte unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsdefizite eine abgestimmte Leistungsangebotsplanung entwickelt und diese dann ehest möglich verbindlich für alle Anbieter umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Entscheidung für die Führung einer ambulanten KJP- Einheit für die VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau erfolgen. Dies vor allem im Hinblick auf anstehende Sanierungen, Zubauten oder gegebenenfalls von Neubauten, der von dieser Entscheidung betroffenen Einrichtungen. (3) Das Amt der Landesregierung vertritt in seiner Gegenäußerung die Meinung, dass ein Mischsystem mit dem auf der Grundlage des 4 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 verordneten Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan legitimiert sei. Seite 23

24 (4) Der LRH verweist darauf, dass die VO der Landesregierung (Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan) den vom Grundsatzgesetz vorgegebenen Rahmen überschreitet, indem sie den bundesgesetzlich und landesgesetzlich festgelegten Organisationskatalog sprengt. Die Führung von kinder- und jugendpsychiatrischen Betten als Mischsystem in der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde ist daher gesetzlich nicht gedeckt Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Christian-Doppler- Klinik Salzburg, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (1) Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde ab dem Jahr 2004 als Sonderauftrag der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie I geführt. Als eigene Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) besteht sie erst seit dem Jahr Die UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist als überregionales Versorgungs- und Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendliche zwischen dem 4. und 18. Lebensjahr mit akuten psychischen Erkrankungen, in psychiatrischen Notfallsituationen und Lebenskrisen eingerichtet. Das Aufgabengebiet liegt hierbei in der Erkennung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Begutachtung von psychischen, psychosozialen, psychosomatischen und entwicklungsbedingten Störungen und Erkrankungen sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten. Die Universitätsklinik ist in einen stationären Bereich mit 20 Betten, einen tagesklinischen Bereich mit 10 Betten und in einen ambulanten Bereich gegliedert. Im stationären Bereich ist eine eigene Einheit für die geschlossene Unterbringung eingerichtet. 7 In der Stellungnahme führt der GF der SALK an, dass seit rund 30 Jahren ein Sonderauftrag für Jugendpsychiatrie bestand. Seite 24

25 Stationäre Unterbringung (1) Der stationäre Bereich der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst insgesamt 20 Betten. Davon sind 10 Betten als Akutstation geführt und 10 Betten sind primär für therapeutische Behandlungen vorgesehen.grundsätzlich werden Kinder erst ab einem Alter von 6 Jahren stationär aufgenommen; Jugendliche werden bis zum 18. Lebensjahr auf der KJP betreut. Von den 10 Betten der Akutstation sind 4 Betten ausschließlich für die Unterbringung von Patienten nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) 8 bestimmt. Der für die Unterbringung von Patienten mit Selbst- und/oder Fremdgefährdung bestimmte Teil der Akutstation ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht flexibel belegbar. Diese vier Betten müssen dauerhaft vorgehalten werden, auch wenn sie zeitweise nicht belegt sind. Von den 10 Therapiebetten sind 5 Betten für Kinder und 5 Betten für Jugendliche vorgesehen. Diese Unterteilungen sind keine absoluten Einteilungen, da je nach den zu versorgenden Patienten eine flexible Belegung der vorhandenen Betten möglich sein muss. Von den stationären Aufnahmen sind 70 % Akutfälle. Die Aufnahmen der Patienten erfolgen meist auf Betreiben des Jugendamtes, der Familie, der Polizei, der Rettung, Betreuern von Wohngemeinschaften oder von Fachärzten. Die anderen Aufnahmen sind vorgemerkte bzw. geplante stationäre Aufenthalte. Nach Auskunft des Abteilungsvorstandes besteht bei geplanten Aufnahmen eine Warteliste von 20 bis 25 Personen. Daraus resultiert eine Wartezeit von vier bis sechs Monaten. Geistig schwer behinderte Kinder und Jugendliche mit schweren Verhaltensstörungen werden auf Grund der speziellen Erfordernisse für diese Patientengruppe nur in Akutbzw. Ausnahmefällen in der KJP stationär aufgenommen. Geistig behinderte Patienten werden vor allem ambulant im Ambulatorium der Lebenshilfe versorgt. 8 Bundesgesetz vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG); BGBl Nr 155/1990 idgf Seite 25

26 Patienten mit Suchterkrankungen kommen für die Akutversorgung in die UK für Kinderund Jugendheilkunde ins Landeskrankenhaus. Bei Vorhandensein von weiteren psychiatrischen Auffälligkeiten und nach Abklingen der Akutsymptome erfolgt eine Vorstellung in der UK für KJP und bei Bedarf eine stationäre Übernahme. Bei Kindern und Jugendlichen die aufgrund einer Suchtproblematik stationär aufgenommen sind, besteht eine Zusammenarbeit mit der UK für Psychiatrie und Psychotherapie II. Der Kinder- und Jugendpsychiater begutachtet als Erster die Patienten. Danach werden sie einem Konsil durch den Suchtpsychiater unterzogen, welcher die suchtmedizinischen Empfehlungen für die Diagnostik und die Behandlung abgibt. Weiterbetreut wird, je nachdem wo sich der Patient befindet, auf der Ambulanz oder der Station. Drogenkranke Kinder und Jugendliche können nur im Rahmen der normalen kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung versorgt werden, da die UK für KJP keine spezialisierte Suchtklinik ist. Für Kinder und Jugendliche die an einer nicht stofflichen Sucht (z.b. Computersucht) leiden, gibt es eine Beratung auf der Ambulanz für Computersucht an der UK für Psychiatrie und Psychotherapie II. Besteht bei einem Patienten ein kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlungsbedarf, übernimmt diesen die UK für KJP. Die Suchtbehandlung wird weiterhin an der UK für Psychiatrie und Psychotherapie II durchgeführt. Die stationäre Verweildauer variiert sehr stark, ca. 70 % der Patienten bleiben durchschnittlich acht Tage in stationärer Behandlung. Die verbleibenden 30 % sind ca. 60 Tage in stationärer Behandlung. Unter Bezugnahme auf internationale Studien stellt der Abteilungsvorstand fest, dass sich erkennbare Therapieerfolge erst nach ca. 50 Tagen einstellen. Seite 26

27 Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der Betten, der Belagstage, der Aufnahmen und der Bettenauslastung der UK für KJP: Belagskennzahlen Kinder- und Jugendpsychiatrie Ø verfügbare Betten 24,0 24,0 27,4 30,0 30,0 Ø belegbare Betten 24,0 24,0 26,5 27,0 27,0 Belagstage davon Belagstage stationär davon Belagstage tagesklinisch Aufnahmen der Abteilung Bettenauslastung in % 58,9 59,1 61,3 72,6 71,7 Die in der Tabelle verwendeten Zahlen wurden von der Wirtschaftsdirektion der CDK zur Verfügung gestellt. Die Zeile Ø verfügbare Betten beinhaltet die Betten für die Station und die Tagesklinik; die Betten der Tagesklinik werden nur von Montag bis Freitag belegt. Daher sind im Jahr 2010 und 2011 von den 30 verfügbaren Betten statistisch betrachtet lediglich 27 Betten (7 von 10 Tagesklinikbetten) belegbar (= Ø belegbare Betten ). Bei längeren Krankenhausaufenthalten erfolgt für schulpflichtige Schüler im Pflichtschulbereich die Betreuung und Fortführung des Unterrichts durch die Heilstättenschule. Diese ist mit zwei Klassen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Gebäude der Tagesklinik, untergebracht. Der Unterricht erfolgt individuell bzw. in Kleingruppen nach dem Lernstoff und in Abstimmung mit der Herkunftsschule. Schüler der 9. bis zur 12. Schulstufe von allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen können über die Höhere Schule im Spital schulisch betreut werden. Der Unterricht wird von Lehrern der entsprechenden Schulart erteilt. Diese stehen in engem Kontakt zu den Stammschulen. Seite 27

28 Procedere (1) Für eine stationäre Aufnahme ist grundsätzlich die Einweisung durch einen Facharzt, einen Allgemeinmediziner oder eine andere Krankenanstalt erforderlich. In Notfällen erfolgt eine Einweisung durch Rettung und Notarzt oder auch eine Selbsteinweisung. Bei den Akutaufnahmen ist zwischen einer offenen und einer geschlossenen Aufnahme zu unterscheiden. Patienten mit unmittelbarer Selbst- und/oder Fremdgefährdung bei denen eine psychiatrische Erkrankung vorliegt und eine andere Unterbringung nicht möglich ist, dürfen gemäß UbG bis zur Beendigung der Krisensituation im geschlossenen Unterbringungsbereich untergebracht werden. Dabei unterscheidet man die Unterbringung auf Verlangen des Patienten und die Unterbringung ohne Verlangen. Bei der Unterbringung auf Verlangen dürfen Minderjährige nur auf Verlangen der Erziehungsberechtigten untergebracht werden und bei mündigen Minderjährigen ist dazu noch die eigene Zustimmung erforderlich. Gegen oder ohne den Willen des Patienten darf dieser nur in die KJP gebracht werden, wenn zuvor ein Amtsarzt, Polizeiarzt, oder ein Arzt der im öffentlichen Sanitätsdienst steht ihn untersucht und die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen. Auf Grund der Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Patienten müssen besondere Voraussetzungen für die Aufnahme und die anschließende Unterbringung vorliegen. So ist der Patient beispielsweise nach Einweisung in die KJP unverzüglich vom Abteilungsleiter bzw. dessen Stellvertreter zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen. Von der Aufnahme sind ein Patientenanwalt, ein Angehöriger und das örtlich zuständige Bezirksgericht zu verständigen. Der zuständige Richter hat sich binnen vier Tagen ab Kenntnis der Unterbringung einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und führt das weitere Verfahren über die Zulässigkeit der Unterbringung. Seite 28

29 Die Anzahl der Fälle im Unterbringungsbereich haben sich von folgendermaßen entwickelt: Jahr Aufnahmen Bei den geplanten Aufnahmen wird meist schon vor der stationären Aufnahme mit den Patienten und ihren Familien (sonstigen Bezugspersonen) ein ausführliches Aufnahmegespräch geführt. Darin definiert man die Ziele des Aufenthaltes, deren therapeutische Umsetzung und die zugehörigen Verantwortlichkeiten. Während des Aufenthaltes finden Reflexionsgespräche statt, in denen die Erreichung der beschlossenen Ziele evaluiert wird. Diese finden in Abständen von zwei bis drei Wochen statt. Diese Gesprächskette schließt mit dem Entlassungsgespräch ab. Dieses wird grundsätzlich eine Woche vor Entlassung des Patienten mit ihm und allen in den Behandlungsprozess involvierten Bezugspersonen geführt. Die in der KJP beschäftigte Sozialarbeiterin koordiniert die Kontakte zum extramuralen Bereich bzw. die zukünftige Betreuung nach dem stationären Aufenthalt. Die Nachkontrolle erfolgt wieder in der UK für KJP. Während ihres stationären Aufenthalts haben die Kinder und Jugendlichen einen genau definierten strukturierten Tagesablauf. Dieser beinhaltet neben einem alltäglichen Tagesablauf (Körperpflege, Essen, etc.), dem Besuch der Heilstättenschule bzw. der Höheren Schule im Spital, den für die einzelnen Patienten erforderlichen Therapien auch Ausgangszeiten und Besuchszeiten. Die jährigen Patienten haben grundsätzlich täglich von Uhr Ausgang zur freien Freizeitgestaltung. Die Kinder bis zum 14. Lebensjahr haben Ausgang in Begleitung einer Betreuungsperson zum Besuch von diversen Freizeitaktivitäten. Seite 29

30 Tagesklinik (1) Die Tagesklinik wird mit 10 Betten geführt. 4 Betten sind für Kinder im Vorschulalter (4-6 Jahre) bestimmt, die restlichen 6 Betten für ältere Kinder und Jugendliche. Diese Betten werden nur von Montag bis Freitag belegt. Die durchschnittliche Behandlungsdauer in der Tagesklinik beträgt etwa 4 Monate und die dort behandelten Krankheitsbilder sind unter anderem Schizophrenie und bipolare Störungen. Die Wartezeit für die Aufnahme in der Tagesklinik kann bis zu acht Wochen betragen. Auf der Warteliste der Tagesklinik befinden sich etwa 15 bis 30 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl unterliegt saisonalen Schwankungen Häufigste Diagnosen (1) Die zehn häufigsten in den Jahren 2007 bis 2011 nach ICD-10 9 gestellten Diagnosen der in der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie stationär und tagesklinisch betreuten Patienten betrafen: Anpassungsstörungen (z.b. Trennungserlebnisse, Trauerfall) Akute Belastungsreaktionen (z.b. Krisenreaktion, psychischer Schock) Posttraumatische Belastungsstörungen (z.b. Traumata) Essstörungen: Anorexia nervosa (ist durch einen absichtlich selbst herbeigeführten oder aufrechterhaltenen Gewichtsverlust charakterisiert) Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (z.b. ADHS) Essstörungen: Bulimia nervosa (ist durch wiederholte Anfälle von Heißhunger und eine übertriebene Beschäftigung mit der Kontrolle des Körpergewichts charakterisiert) Störung des Sozialverhaltens, nicht näher bezeichnet 9 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ist das wichtigste, weltweit anerkanntes Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Seite 30

31 Ambulanz (1) Die ambulante Versorgung erfolgt über eine psychotherapeutische, eine Nachsorge und eine Notfallambulanz. Ein eigener Ambulanzbereich besteht nur für die psychotherapeutische Ambulanz (Haus 15). Diese Ambulanz besteht seit rund 20 Jahren. In der Ambulanz finden jährlich ca psychotherapeutische Kontakte bzw. Sitzungen statt. In der Notfallambulanz erfolgt die Akut-Versorgung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in der Zeit zwischen 8 Uhr und 16 Uhr von Ärzten der KJP. Ein 24-Stunden-Dienst kann nur durch ein gemeinsames Dienstrad in der Zeit von 16 Uhr bis 8 Uhr in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie I und der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie II gewährleistet werden. Diese Zusammenarbeit besteht seit dem Jahr Zum Zeitpunkt der Prüfung standen der UK für KJP noch nicht genügend ausgebildete Fachärzte für KJP zur Verfügung. Die Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz (Nachsorgeambulanz) ist im Wesentlichen für die Nachbetreuung nach einem stationären Aufenthalt zuständig. Die Patienten kommen durchschnittlich zwei Mal zu ihrem behandelnden Arzt in die Ambulanz zur Nachkontrolle. Für Patienten die nach ihrem stationären Aufenthalt bei einem niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie und bei Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde mit entsprechender Zusatzausbildung in Behandlung sind, erfolgen die Nachkontrollen nicht mehr auf der UK für KJP. Im Jahr 2011 wurden in der UK für KJP Ambulanzfälle registriert. Davon waren 151 sogenannte Erste Hilfe -Fälle, 53 Fälle betrafen Nachbehandlungen und waren Zuweisungsfälle. Zum Zeitpunkt der Prüfung (Sommer 2012) gab es in der kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanz (Nachsorgeambulanz) nur bei akutem Bedarf Termine. Regelmäßige Termine gab es aufgrund der knappen Personalressourcen keine. Seite 31

32 Therapie- und Leistungsangebote auf der UK für KJP (1) Die Patienten erhalten täglich mindestens zwei Therapieeinheiten. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden auf der UK für Kinder und Jugendpsychiatrie folgende Leistungen 10 für die Patienten angeboten: Entwicklungsorientierte Diagnostik und Beratung Psychotherapie: Einzel-, Gruppen- und Familientherapie Kinder- und Jugendpsychiatrische Therapie Medikamentöse Therapie, Homöopathie Akupunktur Psychoedukation Soziotherapie Sozialarbeit Sozialtherapie Ergotherapie Physiotherapie, Feldenkrais-Methode Arbeitsrehabilitation und Training Traumatherapie Bio-Feed-Back Musiktherapie, Klangtherapie, Trommeln Lichttherapie Therapeutisches Klettern, Lauftherapie, Yoga Tiergestützte Therapie: Voltigieren, Pferdegeflüster (Gruppentherapie); KIBELLO (Hundegruppe) interdisziplinäre erlebnispädagogische Projekte, z.b. Filmprojekte, Kunstprojekte, Ausflüge Heilstättenschule Angehörigenberatung und -betreuung 10 Der GF der SALK teilt in der Stellungnahme mit, dass zusätzlich zu den angeführten Leistungen auch eine Entspannungstherapie angeboten wird. Seite 32

33 Räumliche Ausstattung (1) Die UK für KJP ist am Areal der Christian-Doppler Klinik in drei separaten Gebäuden (Haus 4, 6 und 15) untergebracht. Diese Gebäude wurden nicht für die Kinder- und Jugendpsychiatrie neu errichtet, sondern durch Adaptierungen des Altbestandes in mehreren Etappen im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an die Erfordernisse angepasst. Orientierungsplan Christian-Doppler-Klinik Das Haus 6 beinhaltet im 1. Obergeschoß den stationären Bereich für Kinder und Jugendliche inklusive des Unterbringungsbereichs gemäß Unterbringungsgesetz. Im offenen stationären Bereich gibt es außer einer Terrasse mit rund 21 m² keinen für die Patienten zugänglichen Outdoorbereich. Darüber hinaus ist dieser Bereich augenscheinlich sparsam dimensioniert. Der für die Unterbringung von Patienten mit Selbst- und Fremdgefährdung bestimmte Teil der Akutstation ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht flexibel belegbar. Seite 33

34 Diese vier Betten müssen dauerhaft vorgehalten werden, auch wenn sie zeitweise nicht belegt sind. Der Unterbringungsbereich verfügt über keinen abgeschlossenen Garten, sondern nur über eine ca. 22 m² große, überdachte und vergitterte Terrasse. Im Dachgeschoß des Hauses sind die Leitung der UK für KJP, das Sekretariat, Dienstzimmer und Therapieräume untergebracht. Im Haus 4 sind die Tagesklinik und die Heilstättenschule (Lehrerzimmer, Klassenräume etc.) untergebracht. Im Kellergeschoß sind Therapieräume und die Ambulanzräume eingerichtet. Ein größerer Raum im Keller wird durch ein Archiv von diversen Krankenakten der CDK blockiert 11. Rund um das Haus 4 steht den Patienten ein Garten inklusive eines Spielbereichs für Kinder zur Verfügung. Im Haus 15 ist die psychotherapeutische Ambulanz, bestehend aus einem Vorraum, vier Therapieräumen und einer Teeküche, untergebracht. Die Geschäftsführung der SALK konnte dem LRH für diese Räumlichkeiten bis zum Abschluss der Prüfung keine sanitätsbehördliche Genehmigung vorlegen. Die allgemeine KJP-Ambulanz hatte zum Zeitpunkt der Prüfung keine ausschließlich ihr zugeteilten Räumlichkeiten. Die Ärzte nützen das Ärztezimmer der Tagesklinik, das Sekretariat ist ebenfalls in der Tagesklinik, die Sozialarbeiterin ist im Bereich der Heilstättenschule untergebracht und ein Teil der Psychologen ist im Haus 6 untergebracht. Die räumliche Beschränkung auf den baulichen Altbestand bringt es mit sich, dass trotz weitgehender Einhaltung der formalen Vorgaben 12 Erschwernisse im laufenden Betrieb festzustellen sind. Insbesondere ist eine flexible Belegung nur eingeschränkt möglich, was durch die Notwendigkeit einer fachspezifischen mehrfachen Differenzierung der Belegung der Stationsbetten in der KJP besondere Bedeutung hat. So sind beispielsweise Differenzierungen nach dem Alter, nach dem Geschlecht, nach Akut- und Therapiefällen, nach offenem Bereich und Unterbringungsbereich erforderlich und es ist die Mitaufnahmemöglichkeit von Bezugspersonen zu gewährleisten. Auch fehlt ein eigener Spiel- und Bewegungsbereich im Freien, wie es als Infrastrukturanforderung im ÖSG Der GF der SALK führt in der Stellungnahme aus, dass dieser Raum mittlerweile geräumt wurde. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Mai 2005, mit der Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung von Krankenanstalten erlassen werden; LGBl Nr 40/2005; ÖSG 2010 Seite 34

35 verlangt wird. Patienten haben wenige Rückzugsmöglichkeiten und die im ÖSG geforderte lebensweltnahe Gestaltung kann durch die räumlichen Einschränkungen nur bedingt realisiert werden. Für die Mitaufnahme von Eltern bzw. anderen Bezugspersonen ist ein Zimmer ausgewiesen. Weitere Mitaufnahmen gehen zu Lasten der Aufnahmekapazität der Station. (2) Der LRH stellt fest, dass im Bereich der Station der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie ein eigener abgeschlossener Spiel- und Bewegungsbereich für Kinder und Jugendliche im Freien fehlt. Im Bereich der Tagesklinik ist ein kleiner Spielbereich für Kinder vorhanden, für Jugendliche fehlt, wie im ÖSG gefordert, ein adäquater Outdoorbereich. Der LRH empfiehlt die Schaffung eines solchen Outdoorbereiches für die Kinder- und Jugendlichen der UK für KJP, der auch die Bedürfnisse der untergebrachten Patienten berücksichtigt. Der LRH bemängelt, dass insbesondere im Unterbringungsbereich mit 4 Betten durch die räumliche Struktur eine flexible Belegung nicht möglich ist. Auch ist die altersstufengerechte lebensweltnahe Gestaltung der räumlichen Ausstattung für Kinder und Jugendliche durch die baulich vorgegebene Geschoßfläche und den daraus resultierenden Stationsgrundriss mit eingeschränkter räumlicher Flexibilität, wie im ÖSG gefordert, nur in geringem Umfang realisiert. Der LRH stellt fest, dass für die psychotherapeutische Ambulanz keine sanitätsbehördliche Bewilligung vorlag. (3) Zum Umstand des Fehlens einer sanitätsbehördlichen Bewilligung, der ihr vom LRH im Zuge der Prüfung mitgeteilt wurde, erklärt die zuständige Abteilung des Amtes, dass sie danach bei der SALK ein Ansuchen urgiert und nach Antragstellung einen Lokalaugenschein durchgeführt habe. Seite 35

36 Personelle Ausstattung (1) Die Entwicklung im Personalbereich der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie für die Jahre ist in nachstehender Tabelle dargestellt 13. Die ausgewiesenen Mitarbeiterzahlen basieren auf sogenannten korrigierten Beschäftigten die jährlich dem Bundesminister für Gesundheit von den Fondskrankenanstalten zu melden sind. Auf der UK für KJP waren auf der Station, der Tagesklinik und den Ambulanzen im Jahr 2011 insgesamt 43,6 KB (= korrigiert Beschäftigte) tätig: Personalstruktur der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ärzte 4,3 3,5 6,0 6,2 6,4 klinische Psychologen 2,9 1,5 3,0 4,0 4,5 Dipl. Pflegepersonal 16,6 16,3 17,3 18,3 17,9 Therapeuten (Logo., Physio., Ergo.) 2,6 0,8 1,7 2,0 2,5 Pflegehilfe 2,0 2,0 2,1 2,0 2,1 Verwaltungspersonal 0,8 0,7 1,5 1,3 1,3 Sozialarbeiter, Pädagogen, Psychotherapeuten 5,2 5,4 6,9 8,0 9,0 Summe 34,3 30,2 38,5 41,8 43,6 Quelle: Wirtschaftsdirektion der CDK; Daten laut Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten (KDok) Die Entwicklung der daraus resultierenden Personalkosten und ihr Verhältnis zu den Primärkosten (z.b. Medikamente, Personalkosten, Gebäudeinstandhaltung, med. Produkte, Reinigung, Energie etc.) in den Jahren 2007 bis 2011 sind in folgender Tabelle dargestellt: Personalkosten der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie Personalkosten in Primärkosten in Anteil Personalkosten 87,4% 89,0% 94,5% 93,7% 91,9% 13 Der GF der SALK teilt mit, dass in der UK für KJP zusätzliche Personalmaßnahmen umgesetzt wurden. Im Jahr 2012 seien zwei Pädagoginnen und im Jahr 2013 eine Fachärztin, drei DGKS, eine Pädagogin, eine Teilzeitstelle für Diätologie und eine Stelle für einen Ausbildungspsychologen geschaffen worden. Seite 36

37 In der UK für KJP entfielen rund 90% der Primärkosten auf das Personal. Im Sommer 2012 mussten die Tagesklinik und vier Betten im Kinderbereich vorübergehend geschlossen werden. Ursache dafür waren vier längere Krankenstände im Bereich der Pflege, die auch wegen zahlreicher nicht besetzter Stellen in anderen Bereichen der CDK kurzfristig nicht kompensiert werden konnten. Die Versorgung der Patienten wurde in diesem Zeitraum soweit wie möglich durch den ambulanten Bereich abgedeckt. In der UK für KJP ist eine große Zahl unterschiedlicher Berufsgruppen beschäftigt: Arzt Psychologe Psychotherapeut Dipl. Pflegekräfte Pflegehelfer Pädagoge Musiktherapeut Yoga und Klangtherapeut Ergotherapeut Physiotherapeut Sozialarbeiter Sekretär Pflichtschullehrer Patientenzahlen (1) Die Aufnahmen und die Belagstage in den Jahren 2007 bis 2011 zeigt folgende Tabelle: Aufnahmen und Belagstage Kinder- und Jugendpsychiatrie Aufnahmen der Abteilung Belagstage (mit Tagesklinik) Bettenauslastung in % 58,9 59,1 61,3 72,6 71,7 Quelle: Wirtschaftsdirektion der CDK Seite 37

38 Von den Aufnahmen im Jahr 2011 betreffen 33 Fälle erste Wiederaufnahmen und 12 Patienten wurden ein zweites Mal wieder aufgenommen. 30 Patienten waren länger als 60 Tage stationär aufgenommen. Wegen der vom LKF-System 14 vorgegebenen Abrechnungssystematik mit dem Erfordernis der Festlegung von Funktionseinheiten zur Abrechnung von speziellen Tagsätzen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgte noch eine Zuordnung der Betten nach diesen Gesichtspunkten. So wird die UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus diesem Grund noch in eine Funktionseinheit zur intensiven Behandlung Schwer- und Mehrfacherkrankter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kinder- und Jugendpsychiatrie I) sowie in eine Funktionseinheit zur rehabilitativen Behandlung Schwer- und Mehrfacherkrankter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kinder- und Jugendpsychiatrie R) unterteilt. Im Jahr 2011 waren die 30 Betten wie folgt auf die Bereiche zugeteilt: Kinder- und Jugendpsychiatrie I 11 Betten Kinder- und Jugendpsychiatrie R 6 Betten Kinder- und Jugendpsychiatrie Station 3 Betten Kinder- und Jugendpsychiatrie TK (5 Tage Woche) 10 Betten Die Entwicklung der Zugänge dieser Bereiche ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Zugänge Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie I Kinder- und Jugendpsychiatrie R Kinder- und Jugendpsychiatrie Station Kinder- und Jugendpsychiatrie TK (5 Tage Woche) Jugendpsychiatrie tagesstrukturierte TK Summe Die Differenzen in der Summe der Zugänge in der Tabelle Zugänge Kinder- und Jugendpsychiatrie zu den in der Tabelle Aufnahmen und Belagstage der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgewiesenen Aufnahmen der Abteilung sind durch die unterschiedliche Zählweise begründet. So wird beispielsweise die Verlegung eines Patienten 14 LKF: Leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung Seite 38

39 zwischen den Abrechnungsbereichen (innerhalb der Abteilung) als neuer Zugang gewertet, aber bei den Aufnahmen der Abteilung nicht nochmals gezählt. Es handelt sich ja um ein und denselben Patienten. Die Datenmeldung nach außen ist mit dem Abrechnungssystem verknüpft und weist in Summe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tendenziell zu hohe Aufnahmezahlen aus. Exkurs: Diagnose und Leistungsdaten von Krankenanstalten Das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen verpflichtet die Träger von Krankenanstalten die Diagnose- und Leistungsdaten, sowie Statistik und Kostendaten jährlich zu erfassen und dem Landeshauptmann zu übermitteln. Dieser hat nach Überprüfung der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität und nach allfälliger Richtigstellung diese dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Nähere Bestimmungen bezüglich der zu erfassenden und zu meldenden Daten und deren Struktur sind durch Verordnungen des BM geregelt. Das BM hat im Dezember 2003 eine solche Verordnung erlassen. Diese regelt die Dokumentation von Kostendaten in Krankenanstalten, die über Landesfonds abgerechnet werden 15. Durch diese Verordnung sind Regelungen für ein bundesweit einheitliches Kostenrechnungs- und Informations- sowie Berichtssystem festgelegt. Das BMG sammelt die Daten aller Krankenhäuser, wobei neben einem österreichweiten Überblick auch die Einzeldaten der Krankenhäuser nach Bundesländern getrennt jährlich zusammengestellt werden. Diese "Überregionale Auswertung der Kostenrechnungsergebnisse der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten" wird in weiterer Folge kurz "KDok" genannt. Das BMG veröffentlicht die Daten nach Abschluss der für eine Aufbereitung und Zusammenstellung erforderlichen Vorarbeiten im zweiten Halbjahr des Folgejahres. Die Verordnung verpflichtet die Krankenanstalten, eine den Anforderungen der jeweiligen Krankenanstalt entsprechende Kostenrechnung und ein Berichtswesen zu führen. Die Kostenrechnung und das Berichtswesen sollen der betriebsinternen Steuerung des eigenen Krankenhausbetriebes dienen. Auch sollen nach einheitlichen Vorgaben externe Zwecke erfüllt werden. Dies geschieht durch Bereitstellen von Kosten- 15 BGBl Nr. 745/1996 idf BGBl II Nr. 638/2003 und BGBl II Nr. 18/2007 Seite 39

40 und Statistikinformationen an die Berichtsadressaten im Rahmen der Fremd- und Drittinformationspflicht als auch für überbetriebliche Vergleiche Kosten der Kinder- und Jugendpsychiatrie (1) Die Entwicklung der Endkosten 16 der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Endkosten pro Aufnahme und Belagstag sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen Endkosten in Aufnahmen Belagstage Endkosten *) pro Aufnahme in Endkosten *) pro Belagstag in *) ohne Ambulanzendkosten Kosten der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie Die Endkosten sind in den Jahren um rund ein Drittel gestiegen. Diese Steigerung entspricht auch annähernd der Zunahme der Zahl der Patienten. Daraus resultiert auch eine weitgehend konstante Entwicklung bei den Fallkosten, wie auch der Kosten je Belagstag Kooperation mit anderen Einrichtungen (1) Ein der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugeordneter Arzt versieht regelmäßig den Liaisondienst am Department für Psychosomatik der UK für Kinder- und Jugendheilkunde im LKH. 16 Die Endkosten umfassen alle auf die Abteilung umgelegten Kosten der Krankenanstalt Seite 40

41 Außerdem finden noch fallbezogen Konsiliardienste statt, die gemeinsam mit den Ärzten des Department für Psychosomatik der UK für Kinder- und Jugendheilkunde für alle Abteilungen des LKH, welche Kinder und Jugendliche aufnehmen, abgewickelt werden. In der Notfallambulanz erfolgt eine Kooperation mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie I und der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie II, diese besteht seit dem Jahr Die Akut-Versorgung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien wird in der Zeit von 16 Uhr bis 8 Uhr durch die Zusammenarbeit mit den Ärzten der genannten Abteilungen gewährleistet. In der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr leisten die Ärzte der KJP den Dienst. Der 24-Stunden-Dienst kann nur durch dieses gemeinsame Dienstrad aufrechterhalten werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung standen der UK für KJP noch nicht genügend ausgebildete Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung Künftige Entwicklung der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie (1) Die zukünftige Entwicklung der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der CDK ist von der Entscheidung über die Festlegung der stationären Bettenkapazität abhängig. Nachdem für die Fachrichtung KJP mit derzeit 30 Betten im Bundesland Salzburg die vom ÖSG 2012 definierte Mindestzahl von 0,08 systemisierte Akutbetten pro Einwohner unterschritten wird, sind entsprechende Festlegungen von der Salzburger Landesregierung zur ausreichenden Versorgung der Salzburger Bevölkerung zu treffen. In einem Schreiben vom 10. August 2012 ersucht der GF der SALK die Landeshauptfrau um eine Entscheidung über die Verortung der zusätzlichen 10 stationären Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese zehn Betten wären im KH Schwarzach von der ursprünglich geplanten Abteilung mit 16 Betten für eine Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Versorgungsregion 52 Pinzgau-Pongau-Lungau vakant, da im KH Schwarzach nur 6 Betten für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen sind. Der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie legte der GF der SALK ein Entwicklungskonzept seines Bereichs für die nächsten Jahre vor. Darin stellt er fest, dass wegen der Seite 41

42 fehlenden kinder- und jugendpsychiatrischen Arztpraxen und Ambulanzen es in der Klinik zu einer Verschiebung in Richtung Akutversorgung kommt. Von den aufgenommenen Patienten bleiben ca. 70 % im Durchschnitt 8 Tage, die übrigen 30 % ca. 60 Tage. Erkennbare Therapieerfolge sind erst nach 50 Tagen zu erwarten. Weiters ist auch der Engpass im Sozialbereich zu spüren, häufig muss die Entlassung auf Umsetzung geplanter Maßnahmen im Jugendwohlfahrtsbereich warten. Daraus resultiert, dass es zu mehrmonatigen Wartezeiten für geplante Aufnahmen kommt. Selbst Akutpatienten können nicht immer sofort aufgenommen werden. Der Leiter der KJP schlägt vor, die im RSG Salzburg noch nicht verplanten 10 KJP-Betten dringend für die UK für KJP zu beanspruchen, um eine zeitgemäße Klinik- und Versorgungsstruktur zu ermöglichen. Sollte dies nicht geschehen, gäbe es weiterhin massive Probleme in der Versorgung. Diese beziehen sich auf die Zahl der Patienten, die zu versorgen wären, aber nicht versorgt werden können und auf die Qualität der Versorgung, da die Möglichkeit einer therapeutischen Aufnahme nach wie vor nur für einen geringen Teil der Patienten möglich wäre. Sollten die oben genannten zusätzlichen 10 Betten zur Klinik hinzukommen, wäre eine Aufteilung der dann insgesamt 40 Betten wie folgt geplant: Akutstation 15 Betten davon 4 Unterbringungsbereich, 7 Jugend, 4 Kinder Therapiestation 15 Betten in drei Gruppen zu je 5 Betten für die Altersgruppen 6-10 Jahre, Jahre und älter als 14 Jahre Tagesklinik 10 Betten mit 4 für Kinder und 6 Betten für Jugendliche Die Ambulanz soll in eine Notfallambulanz, eine Nachsorgeambulanz, eine allgemeine Ambulanz und in Spezialambulanzen (z.b. Psychotherapieambulanz, Essstörungsambulanz, für posttraumatische Belastungsstörungen, Ambulanz für Kinder psychisch kranker Eltern, Sucht, etc.) strukturiert sein. Weiters soll auch der Engpass an Fachärzten behoben werden, der momentan dazu führt, dass die Ambulanz nicht ausreichend bedient werden kann und es zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommt. Seite 42

43 Da nun einige Ärzte ihre Ausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie abgeschlossen haben, wird für die Nachtstunden und die Versorgung am Wochenende eine eigene fachärztliche Versorgung mit Kinder- und Jugendpsychiatern angestrebt 17. Der Leiter der UK für KJP hält ein Haus für alle Bereiche oder zumindest möglichst kurze Wege zwischen den einzelnen Bereichen für erforderlich. Für einen allfälligen Neubau bzw. Zubau hat er folgende wesentliche Verbesserungsvorschläge für die räumliche Situation. Der Unterbringungsbereich soll flexibel mit dem offenen Bereich nutzbar sein. Darin sollen Einzelzimmer, Ruheraum, Besucherzimmer und Stauraum sowie getrennte Toiletten für Männer und Frauen vorhanden sein. Für die untergebrachten Patienten ist ein eigener Gartenbereich zu schaffen. Der offene Stationsbereich soll einige Einzelzimmer umfassen, Räume für ein baulich vorgesehenes Klein-Gruppenkonzept, Besucherräume, Aufenthaltsräume für die Jugendlichen sowie Gruppenräume für die Durchführung von pädagogischen und therapeutischen Gruppenangeboten, eine speziell eingerichtete Eltern-Kind-Einheit sowie eine Patientenküche um gesundes Essen- und Sozialverhalten mit Jugendlichen und Kindern zu trainieren. Für das Personal ist Rückzugsraum und ausreichender Stauraum für die Materialien vorzusehen. Für die Abhaltung von regelmäßigen Bewegungsgruppen, für therapeutisches Klettern, Physiotherapie in Gruppen und Einzeltherapie soll ein eigener Turnsaal, sowie ein geeigneter Outdoorbereich geschaffen werden. Die Ambulanz soll zukünftig einen Warteraum mit gemeinsamen Stützpunkt für Pflege und Sekretariat, einen Behandlungsraum zur Untersuchung, Blutabnahme etc. sowie Nassräume, Stauräume weitere Behandlungsräume, Gruppentherapieräume und einen Raum für technische Behandlungen wie Biofeedback und andere Methoden umfassen. Außerdem sind geeignete Räume für Familientherapie mit Einwegspiegel und Videotechnikausstattung erforderlich. Im Umfeld des Schulbetriebes fehlen ein bis zwei Räume für die Höhere Schule im Spital. 17 In der Stellungnahme bestätigt der GF der SALK, dass die Schaffung eines eigenen Dienstrades für die KJP sei nach wie vor ungelöst. Es bestehe keine Möglichkeit einen derartigen Dienst bzw. zusätzliche Fachärzte zu finanzieren. Seite 43

44 Im therapeutischen Bereich soll in Zukunft eine spezifische Arbeitstherapie für Kinderund Jugendliche eingerichtet werden. Die bisherige Praxis, dass Jugendliche bei Erwachsenen mitarbeiten ist meist nicht ideal. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Nachtklinik mit der Möglichkeit, tagsüber extern zu arbeiten angedacht. Es sollten fünf bis acht Plätze für stationäre, tagesklinische, und auch vereinzelt für ambulante Patienten ab vollendeter Schulpflicht geschaffen werden. Ein weiteres Zukunftsprojekt, das Projekt Outreach beschreibt der Leiter der UK für KJP wie folgt: Da bis zu 30 % der stationären Patienten aus Wohngemeinschaften stammen und dort auch viele psychisch kranke und belastete Kinder und Jugendliche leben, könnte eine intensive Unterstützung dieser Einrichtungen durch das Projekt Outreach erfolgen. Dieses würde eine konsiliarmäßige Vor-Ort-Betreuung von Wohngemeinschaften auf Honorarbasis vorsehen und eine liasionsmäßige Betreuung von spezifischen Einrichtungen wie Krisenwohngemeinschaften oder die Notschlafstelle der Caritas mit einer vor Ort Betreuung mit einem Halbtag pro Woche. Bei besonders schwierigen familiären Konstellationen könnte eine Begleitung des Prozesses vor Ort im Sinne einer Fallkoordination stattfinden. Seite 44

45 3.2. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Landeskrankenhaus Salzburg, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, Departement für Kinder- und Jugendpsychosomatik (1) In der UK für Kinder- und Jugendheilkunde sind seit dem Jahr 1994 acht Betten für psychosomatische Krankheiten eingerichtet. Seit dem Jahr 2009 führt die UK für Kinderund Jugendheilkunde ein Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik. Das Department hat einen stationären Bereich mit 12 Betten und drei Spezialambulanzen. Im Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik werden Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr stationär und ambulant betreut. Die Psychosomatische Medizin beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen körperlicher, seelischer und sozialer Gegebenheiten, der individuellen Verarbeitung und daraus entstehenden Krankheitsprozessen Stationäre Unterbringung (1) Der stationäre Bereich des Departments für Kinder- und Jugendpsychosomatik umfasst 12 Betten. Davon sind 4 Betten als Akutbetten geführt und 8 Betten sind für Therapien vorgesehen. Von den 8 Therapiebetten sind vier Betten bzw. ein Zimmer für Mädchen und vier Betten bzw. ein Zimmer für Buben bestimmt. Der Bereich der Akutbetten (4 Betten) ist nach Auskunft des Leiters der Abteilung voll ausgelastet und phasenweise muss auf andere Zimmer der UK für Kinder- und Jugendheilkunde ausgewichen werden. Die Aufteilung der 12 Betten des Departments auf nur drei Zimmer erschwert die Unterbringung der Patienten nach den verschiedenen Krankheitsbildern. Dies vor allem im Hinblick auf die auf eine notwendige Differenzierung nach dem Alter, dem Geschlecht und nach Akut- und Therapiefällen. Ebenso ist eine eventuell erforderliche Mitaufnahme von Bezugspersonen organisatorisch schwer zu bewerkstelligen. Bei geplanten stationären Therapieaufenthalten beträgt die Wartezeit drei bis vier Monate. Im stationären Bereich warten 10 bis 12 Patienten auf eine Aufnahme zur Seite 45

46 Therapie, die dann in der Regel sechs bis acht Wochen dauert. Bei Essstörungen sind Aufenthalte bis zu einem Jahr möglich. Akutfälle werden sofort behandelt. Im Jahr 2011 betrug der durchschnittliche stationäre Aufenthalt 10,2 Belagstage, gesamt waren dies Belagstage. Es wurden insgesamt 224 Patienten behandelt. Dies entspricht einer Auslastung von 56,2 % für 11,4 Betten im Jahresdurchschnitt belegbaren Betten. Für schulpflichtige Schüler erfolgt bei einem längeren Krankenhausaufenthalt die Betreuung und Fortführung des Unterrichts durch die Heilstättenschule. Zwei Klassen werden von Schülern des Departments für Kinder- und Jugendpsychosomatik besucht. Diese sind im Haus H3 untergebracht. Der Unterricht erfolgt individuell bzw. in Kleingruppen und nach dem Lernstoff und in Abstimmung mit der Herkunftsschule. Die Lehrerinnen stehen in ständigem Austausch mit dem Team des Departments. Dies erfolgt durch die Teilnahme an Stationsbesprechungen, dem Verfassen von pädagogischen Berichten, der Teilnahme an Aufnahme-, Reflexions- und Abschlussgesprächen bei Kindern mit Schulschwierigkeiten und der Beratung von Eltern. Schüler der 9. bis zur 12. Schulstufe von allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen können über die Höhere Schule im Spital schulisch betreut werden. Der Unterricht wird von Lehrern der entsprechenden Schulart erteilt. Diese stehen in engem Kontakt zu den Stammschulen Indikationen für eine stationäre Behandlung können sein, bei Säuglingen und Kleinkindern: Störungen des Verhaltens und der emotionalen Regulation bei Belastungen der frühen Eltern/Kind Beziehung, wie z.b. Gedeih- und Fütterungsstörungen, Schreiprobleme, Schlafstörungen und Trennungsängste Störungen sozialer Funktionen (Verstummen, auffälliges Rückzugsverhalten, oppositionelles Verhalten) Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters bei Kindern und Jugendlichen: Psychosomatische Erkrankungen mit im Vordergrund stehenden körperlichen Symptomen wie Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schmerzen Seite 46

47 der Körperglieder und des Rückens, Bewegungseinschränkungen oder Funktionsverlust, u.a. Angststörungen Reaktionen auf schwere seelische und körperliche Belastungen und Anpassungsstörungen (z.b. nach seelischen und körperlichen Traumen) Chronische Erkrankungen mit assoziierten psychischen Problemen (z.b. Diabetes mellitus, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen etc.) Essstörungen wie Magersucht, Essattacken mit und ohne Kontrollverlust, krankhafte Adipositas Schlafstörungen Reifungsstörungen mit verzögerter Sauberkeitsentwicklung (Einkoten und Einnässen) Schulverweigerung (Trennungsängste, Schulangst) Procedere (1) Für eine stationäre Aufnahme ist grundsätzlich die Einweisung durch einen Allgemeinmediziner oder Facharzt erforderlich. In einigen Fällen erfolgt ein direkter Kontakt durch die Erziehungsberechtigten mit dem Krankenhaus. Der Erstkontakt mit dem Patienten findet, außer bei Akutfällen, bei einem Termin in den Ambulanzen statt. Um die Wartezeit vor einer stationären Aufnahme zu überbrücken, sucht man bereits im Clearinggespräch die Möglichkeit einer Betreuung vor Ort. Damit soll eine kontinuierliche Betreuung während der Wartezeit sichergestellt werden. Vor der geplanten stationären Aufnahme werden die Patienten und ihre Familien (sonstige Bezugspersonen) in der Clearingstelle in zwei bis vier Gesprächen ambulant auf die Aufnahme vorbereitet. Dies beinhaltet u.a. auch einen Stationsbesuch. Im Clearinggespräch definiert und vereinbart man mit dem Patienten und den Eltern den Therapieund Behandlungsplan mit festgelegten Zielen. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass ebenso die Eltern (Familie) in die Therapie eingebunden sind. Am Tag der stationären Aufnahme findet mit dem Patienten, dessen Eltern und den Mitarbeitern des Departments (Arzt, Psychologe, Psychotherapeut, Pflege, Pädagoge, Seite 47

48 Sozialarbeiter und Lehrer der Heilstättenschule oder Kindergartenpädagoge) das Aufnahmegespräch statt. Während des Aufenthalts am Department trifft sich das Betreuungsteam alle zwei Wochen zu einem Reflexionsgespräch mit dem Patienten und seiner Familie. Die Kinder und Jugendlichen haben während ihres stationären Aufenthalts einen exakt strukturierten Tagesablauf, welcher u.a. die tägliche Körperpflege, gemeinsames Essen, Unterricht (Heilstättenschule oder Höhere Schule im Spital), Kindergarten, individuell auf den Patienten abgestimmte Therapien, verschiedene Aktivitäten und fixe Veranstaltungen (wie Partnerhunde oder Kinderparlament) beinhaltet. Weiters erhalten sie im Rahmen eines Gesprächs am Tag der Aufnahme die Hausordnung, die Stationsregeln und den für alle gültigen Wochenplan. Die Eltern und sonstigen Besuchspersonen werden über Besuchszeiten, Abhol- und Bringzeiten am Wochenende 18 und diverse Formalitäten informiert. Das Ende des stationären Aufenthalts schließt ein Abschlussgespräch ab, in welchem mit dem Patienten Rückschau auf das Erreichte gezogen wird und Aufgaben und Therapieempfehlungen für die Zukunft mitgegeben werden. Zusätzlich wird der Patient bis zum Antritt einer ambulanten Therapie außerhalb des Departments individuell weiterbetreut. Die Nachkontrollen erfolgen sechs bis acht Wochen nach der Entlassung im Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik. Deren Häufigkeit ist von den verschiedenen Krankheitsbildern abhängig. Im Falle von Essstörungen finden rund zwei Jahre lang 14-tägige Nachkontrollen statt. 18 Im Rahmen der Therapie werden Patienten über das Wochenende nach Hause zu ihren Familien entlassen. Seite 48

49 Ambulanzen (1) Die ambulante Versorgung erfolgt über eine Klinisch-psychologische Ambulanz, welche aus einer Clearingstelle und einer Ambulanz für Schrei-, Schlaf- und Fütterungsstörungen besteht, und der ärztlichen Ambulanz. Der Ambulanzbereich befindet sich im neuerrichteten Kinderzentrum (Haus E). Eine Anmeldung für die Ambulanz geschieht durch direkte Kontaktaufnahme über die Clearingstelle, während der ärztlichen Telefonzeiten bei den Ärzten oder über die Ambulanzsekretärin. Die Anrufer erhalten einen Fragebogen zugesendet, damit eine gezielte Zuweisung der Patienten erfolgen kann. Damit sollen unnötige Wartezeiten durch fehlerhafte Einteilungen vermieden werden. Als Service kann der Fragebogen extern von der Homepage der UK für Kinder- und Jugendheilkunde heruntergeladen und an das Sekretariat geschickt werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt anschließend durch das Department. Die ärztliche Ambulanz bietet von Dienstag bis Donnerstag zwischen 15 und 16 Uhr telefonische Auskunftszeiten an. Die Beratung und Diagnostik findet entweder durch einen Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder einen Kinder- und Jugendpsychiater statt. Die Wartezeit für einen Termin beträgt durchschnittlich zwei bis drei Wochen. Bei Akutfällen erfolgt eine sofortige Terminvergabe. In der Ambulanz für Schrei-, Schlaf- und Fütterungsstörungen ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Eltern von kleinen Patienten mit beispielsweise Einund Durchschlafproblemen, exzessivem Schreien oder Fütterungsstörungen können sich an diese ambulante Einrichtung wenden. In der Clearingstelle für stationäre Aufnahmen (Ambulanz) erfolgt eine ambulante Abklärung der Problemsituation; die Patienten werden für einen allenfalls erforderlichen stationären Therapieaufenthalt vorbereitet und mit ihnen ein Therapieplan mit festgelegten Zielen erarbeitet. Weiters führt die Clearingstelle psychologische Diagnostik und Behandlung durch. Nach erfolgter Diagnostik und Beratung kann ein Teil der Patienten an den extramuralen Bereich zur weiteren Behandlung vermittelt werden. Für Termine Seite 49

50 ist eine telefonische Vereinbarung erforderlich. Die Wartezeit für einen Termin beträgt durchschnittlich sechs Wochen. In Akutfällen erhält der Patient einen sofortigen Termin Häufigste Diagnosen (1) Die zehn häufigsten in den Jahren 2007 bis 2011 nach ICD-10 gestellten Diagnosen im Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik der UK für Kinder- und Jugendheilkunde stationär betreuten Kindern und Jugendlichen betrafen: Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation (akuter Rausch) Anpassungsstörungen (z.b. Trennungserlebnisse, Trauerfall) Essstörungen: Anorexia nervosa (ist durch einen absichtlich selbst herbeigeführten oder aufrechterhaltenen Gewichtsverlust charakterisiert) Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters Akute Belastungsreaktion (z.b. Krisenreaktion, psychischer Schock) Toxische Wirkung: Alkohol (Alkoholvergiftung) Posttraumatische Belastungsstörung (z.b. Traumata) Somatisierungsstörung (ist ein psychosomatisches Krankheitsbild mit multiplen körperlichen Beschwerden; z.b. Schmerzsymptome ohne objektivierbaren Organbefund) Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (psychischen Störungen in Zusammenhang mit einer anderen diagnostizierten Krankheit wie Asthma oder Dermatitis (z.b. Sorgen, emotionale Konflikte, ängstliche Erwartung) Emotionale Störung des Kindesalters (Identitätsstörung, Störung mit Überängstlichkeit) Therapie- und Leistungsangebote (1) Die stationär aufgenommenen Patienten erhalten täglich mindestens drei Therapieeinheiten. Die Basistherapie besteht aus einer Musik- und Maltherapie und psychologi- Seite 50

51 schen Gesprächen. Zusätzlich erhalten die Kinder und Jugendlichen auf ihren Bedarf abgestimmte Therapien wie beispielsweise Ergotherapie, Ernährungsberatung, Physiotherapie oder auch Akkupunktur und Akupressur. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden auf der UK für Kinder- und Jugendheilkunde folgende Therapien bzw. Leistungen angeboten: Einzel- und Familientherapie Gruppentherapie Kreativtherapeutische Angebote: z.b. Musik- und Maltherapie Tiergestützte Therapie mit Hunden, heilpädagogisches Voltigieren Soziotherapie: soziales Verhaltens- und Kompetenztraining Pädagogische Beziehungsarbeit Kreativ-gestalterisches Arbeiten auf der Station Erlebnispädagogik Ergotherapie Physiotherapie Logopädie Ernährungsberatung Miteinbindung der Sozialarbeit Besuch der Heilstättenschule oder der Höheren Schule im Spital Kindergartenbesuch Räumliche Ausstattung (1) Das Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik ist am Areal des Landeskrankenhauses Salzburg in zwei separaten Gebäuden (Haus Nord und Neues Kinderzentrum Haus E) untergebracht. Seite 51

52 Das Haus Nord beinhaltet im Erdgeschoß im Bereich der Jugendmedizin den stationären Bereich des Departments. Es besteht aus einem Zimmer mit vier Betten für die Akutversorgung und zwei Zimmern mit jeweils vier Betten für die Therapiestation. Ein Zimmer der Therapiestation ist mit männlichen Patienten belegt, dass zweite Zimmer ist für weibliche Patientinnen bestimmt. Vor den Zimmern liegen der Stationsstützpunkt der Pflege und ein Bereich der als Warteraum und Spielbereich genutzt wird. Ein weiteres Zimmer wird als Medienraum verwendet. Der ehemalige Kindergartenraum im 1. Stock des Hauses Nord dient dem Department für die kleineren Kinder als Spielraum. Im Kellergeschoß vom Haus Nord stehen dem Department ein Mehrzweckraum, ein Raum für Maltherapie, ein Spielraum für ältere Kinder und der Wintergarten zur Verfügung. Der Mehrzweckraum dient unter anderem als Besprechungsraum und als Raum für Aufnahmegespräche von Patienten. Seite 52

53 Im Bereich des Hauses Nord steht ein Outdoorbereich mit einem kleinen Spielbereich und eine Grünfläche gegenüber dem Pavillon zur Verfügung. Im neu errichteten Kinderzentrum Haus E (Einfahrt Mülln) sind im 1. Stock die Ambulanzen des Departments untergebracht, bestehend aus acht Psychotherapieräumen, drei Untersuchungs- bzw. Behandlungsräumen, einem Raum für die Schreiambulanz, einem Besprechungszimmer und einer Teeküche. Im neuerrichteten Ambulanzbereich gibt es keinen eigenen Wartebereich für die Patienten. Um diese Situation zu beseitigen sind im Gang der Ambulanz kleine Tische und Sessel für die Patienten und deren Begleitung aufgestellt. Die Heilstättenschule mit zwei Klassen für die Kinder- und Jugendmedizin und das Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik ist im Haus H3 untergebracht. (2) Der LRH beurteilt die Unterbringung in 4-Bettzimmern im stationären Bereich des Departments im Hinblick auf die Erkrankungen und die Notwendigkeit der Differenzierung nach dem Alter, nach dem Geschlecht, nach Akut- und Therapiefällen der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen als nicht mehr zeitgemäß. Der LRH kritisiert, dass im neuerrichteten Ambulanztrakt des Departments Kinder- und Jugendpsychosomatik kein eigener Wartebereich für die Patienten miteingeplant worden ist. Bei Besichtigung des Ambulanztrakts stellte der LRH fest, dass vor dem Eingangsbereich eine große ungenutzte Fläche vorhanden ist. Der LRH empfiehlt diese große ungenutzte Fläche für einen adäquaten Wartebereich für Patienten zu adaptieren. Der LRH stellt fest, dass das Aufstellen von Tischen und Sesseln im Gang der Ambulanz nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch mit Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können. Der LRH fordert die GF der SALK auf, in diesem Bereich den gesetzeskonformen Zustand herzustellen. (3) Zur räumlichen Situation verweist die zuständige Abteilung auf den von ihr im August 2013 erlassenen Bescheid. Seite 53

54 Personelle Ausstattung (1) Die Entwicklung im Personalbereich des Departments für Kinder- und Jugendpsychosomatik (UK für Kinder- und Jugendheilkunde) ist in folgender Tabelle für die Jahre 2007 bis 2011 dargestellt. Die Mitarbeiterzahlen basieren auf sogenannten korrigierten Beschäftigten, die jährlich dem Bundesminister für Gesundheit von den Fondskrankenanstalten zu melden sind. Im Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik waren auf der Station und den Ambulanzen im Jahr 2011 insgesamt 8,79 KB (=korrigiert Beschäftigte) tätig: Personalaustattung Kinder- und Jugendpsychosomatik Ärzte/innen 1,91 1,97 2,11 2,14 2,11 Gesundheits und Krankenpflege 3,45 3,61 4,01 3,79 2,09 Geh.med. techn.(fach )Dienste 0,01 0,04 0,06 0,26 0,33 Pflegehilfe und Sanitätshilfsdienste ,01 0,04 Verwaltungs und Kanzleipersonal 0,47 0,72 0,47 0,43 0,41 Betriebspersonal 0,03 0,03 0,04 0,03 0 Sonstiges Personal 4,03 4,13 4,12 4,11 3,81 Summe 9,9 10,5 10,81 10,77 8,79 Laut Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten gemeldete Daten Im Jahr 2011 kam es zu einem Personalrückgang der korrigierten Beschäftigten. Dies war hauptsächlich auf die Nichtbesetzung von Stellen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege (rund 5 Stellen im Pflegeteam für fünf Monate) zurückzuführen. Durch den Abgang des Leiters des Departments Kinder- und Jugendpsychosomatik kam es im September 2011 teilweise zu Engpässen in der ärztlichen Versorgung, da die Nachbesetzung der Stelle erst mit Mai 2012 erfolgte. Zum Abschluss der Prüfung waren im Department Kinder- und Jugendpsychosomatik drei Ärzte beschäftigt. Die Leitung oblag einer Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie. Weiters waren ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ausgebildeter Verhaltenstherapeut und ein Assistenzarzt in Ausbildung beschäftigt. Seite 54

55 Im Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik der UK für Kinder- und Jugendheilkunde sind unter anderem folgende Berufsgruppen beschäftigt: Arzt Psychologe Psychotherapeut Diplomierte Pflegekräfte Pädagoge Logopäde Ergotherapeut Physiotherapeut Diätologe Sozialarbeiter Pflichtschullehrer Patientenzahlen (1) Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Belagskennzahlen der Kinder- und Jugendpsychosomatik in den Jahren 2007 bis 2011: Belagskennzahlen Kinder- und Jugendpsychosomatik Systemisierte Betten Tatsächlich aufgestellte Betten Belagstage Nulltagesaufenthalte Zugänge Im Jahr 2009 erfolgte die Errichtung eines eigenen Departments mit zwölf Betten. Der Rückgang der Belagstage erklärt sich durch eine Stationssperre auf der Jugendmedizinischen Station und die dadurch bedingte Reduktion der Betten im Department Psychosomatik. In diesem Zeitraum waren nur ein Akutpsychosomatikbett und auf der Therapiestation fünf Therapiebetten belegt. Insgesamt waren im Jahr 2011 drei Akutpsychosomatikbetten und drei Therapiebetten für 49 Tage gesperrt. Seite 55

56 Wegen einer besseren Vergleichbarkeit wurden die hier dargestellten Daten aus einer SALK-internen Auswertung übernommen. Diese sind wegen einer anderen Zählweise bei Belagstagen und Zugängen nicht ident mit den Daten, die für die Überregionale Auswertung der Kostenrechnungsergebnisse der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (KDok-Daten) geliefert werden Kosten stationärer Aufenthalt (1) Die Entwicklung der Endkosten 19 des Department für Kinder- und Jugendpsychosomatik sowie der Endkosten pro Aufnahme und Belagstag sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Kosten der Kinder- und Jugendpsychosomatik Endkosten in Aufnahmen Belagstage Endkosten pro Aufnahme in Endkosten pro Belagstag in Die Endkosten sind in den Jahren 2007 bis 2010 um rund 38 % gestiegen. Im Jahr 2011 kam es zu einem Rückgang bei den Endkosten, den Aufnahmen und den Belagstagen. Grund dafür war eine Stationssperre auf der Jugendmedizinischen Station und die dadurch bedingte Reduktion der Betten im Department Psychosomatik (siehe Punkt 3.2.7). 19 Die Endkosten umfassen alle auf die Abteilung umgelegten Kosten der Krankenanstalt. Seite 56

57 Kooperation mit anderen Einrichtungen (1) Ein wichtiger Kooperationspartner für das Department Kinder- und Jugendpsychosomatik der UK für Kinder- und Jugendheilkunde ist die UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ein Arzt der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie versieht regelmäßig einen Liasonsdienst am Department. Fallbezogen finden Konsiliardienste statt, die gemeinsam mit den Ärzten der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie für alle Abteilungen des LKH, die Kinder und Jugendliche aufnehmen, abgewickelt werden. Außerdem arbeitet das Department im Rahmen der Ausbildung von Kindern- und Jugendpsychiatern mit der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen. Kinder und Jugendliche mit akuter Selbst- und Fremdgefährdung werden nicht vom Department behandelt, sondern von der UK für KJP. Weiters nehmen die Ärzte des Departments an der gesetzlich vorgesehenen Einrichtung der Kinderschutzgruppe teil. Dieser obliegt insbesondere die Früherkennung von Gewalt an oder Vernachlässigung von Kindern und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für Gewalt an Kindern, sowie die Früherkennung von häuslicher Gewalt an Opfern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Institut für Heilpädagogik finden neben fallbezogenen Kontakten auch eine Kooperation für die ambulante Abklärung für ADHS, Dyskalkulie 20 und Legasthenie 21 statt, wobei diese Störungen nicht im Department behandelt werden Beeinträchtigung des arithmetischen Denkens Lese-Rechtschreib-Störung Seite 57

58 Künftige Entwicklung aus der Sicht des Leiters der UK für Kinder- und Jugendheilkunde (1) Der Abteilungsleiter sieht die Kinder- und Jugendpsychosomatik als unverzichtbaren und wichtigen Kernbereich des Kinderzentrums. Die auf der Jugendmedizin befindlichen vier Betten der Akut-Psychosomatik sind voll ausgelastet. Aufgrund des steigenden Bedarfs sind diese Betten phasenweise überbelegt und es fehlen Betten in diesem Bereich. Im stationären Bereich des Departments sei ein Angebot von Zwei-Bett-Zimmern und Einzelzimmern sowie ein Aufenthalts-/Rückzugsraum bei Eltern-Kind-Behandlungen erforderlich. Dringend notwendig wäre aus Sicht des Abteilungsleiters die Einrichtung einer eigenen Säuglingspsychosomatik mit vier Betten an der Schnittstelle zur Neonatologie (Perinatalzentrum). Nach der Geburt benötigen zahlreiche Säuglinge eine spezielle Betreuung, wie beispielsweise Babys aus der Schrei-, Gedeih- und Schlafstörungsambulanz, Säuglinge von drogenabhängigen Müttern oder Kinder aus dem großen Bereich des gestörten Handlings bzw. Kindesmissbrauchs. Die Säuglingspsychosomatik sei im neuen Kinderzentrumsgebäude auf der Eltern-Kind-Station vorgesehen und auch bereits geplant. Die dafür vier benötigten Betten sollen aus dem Kontingent der pädiatrischen Betten der UK für Kinder- und Jugendheilkunde in psychosomatische Betten für Säuglinge umgewandelt werden. Im Ambulanzbereich gäbe es zusätzlichen Raumbedarf für eine Ambulanz-Anmeldung, ein Sekretariat und einen Warteraum für die Patienten. Der Bereich der ambulanten Nachbetreuung für Patienten mit akuter Alkoholintoxikation und für psychisch belastete angehörige Kinder im Bereich der Erwachsenenmedizin solle ausgebaut werden 22. Da die Heilstättenschule ein integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts des Departments und auch unterstützend für den Heilungsprozess der Patienten sei, wäre das Zusammenführen der Heilstättenklassen in einen gemeinsamen Bereich (z.b. alte Neonatologiestation) wichtig. 22 Der GF der SALK führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Versorgung von suchtkranken Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden solle. Für die Früherkennung und Prävention habe die UK für KJP und die UK für Psychiatrie und Psychotherapie I eine Kooperation gestartet, in welcher es um die Bereiche psychisch kranker Eltern und um die Gründung eines Früherkennungszentrums für psychische Erkrankungen gehe. Dieses Zentrum solle noch im Jahr 2013 starten. Seite 58

59 3.3. Kardinal Schwarzenberg sches Krankenhaus Kinder- und Jugendheilkunde - Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik (1) Der LRH erhielt auf Anfrage von der Geschäftsführung des KH Schwarzach und dem Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde in einem ausführlichen Gespräch bezüglich des Schwerpunkts Kinder- und Jugendpsychosomatik Auskünfte und Datenmaterial zur Verfügung gestellt. Im Krankenhaus Schwarzach ist in der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde der Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik eingerichtet. Dieser besteht seit 12 Jahren. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer psychiatrischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, werden am Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik stationär und ambulant betreut Stationäre Unterbringung (1) Der Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik hatte zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Betten. Diese sechs Betten bzw. drei Zimmer sind in der Abteilung für Kinderund Jugendheilkunde integriert. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und auch deren Familien werden am Schwerpunkt stationär behandelt. Die Kontaktaufnahme mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik erfolgt in 75% der Fälle über eine Zuweisung von Hausärzten, 25 % der Patienten werden von Fachärzten zugewiesen. Nach Auskunft des Abteilungsvorstandes besteht bei geplanten stationären Aufnahmen eine durchschnittliche Wartezeit von drei bis vier Monaten. Teilweise werden auch mehr als sechs Kinder und Jugendliche aufgenommen und betreut. Akutfälle werden sofort behandelt. Mit Inbetriebnahme des neuen Kinderspitals sollen die Wartezeiten für die stationäre Aufnahme auf drei bis sechs Wochen reduziert werden. Seite 59

60 Im Jahr 2011 betrug der durchschnittliche stationäre Aufenthalt 7,2 Belagstage (Behandlungsdauer), gesamt waren es rund 2000 Belagstage. Es wurden insgesamt 274 Patienten behandelt. Dies entspricht einer Auslastung des Schwerpunkts von 89,5 % für sechs Betten. Die Zahl der Patienten mit notwendigem wiederkehrendem stationärem Aufenthalt betrug ca. 10 bis 15 %. Für schulpflichtige Schüler im Pflichtschulbereich erfolgt der Unterricht bei längeren Krankenhausaufenthalten durch die Heilstättenschule. Diese ist mit einer Klasse im 2. Stock des Kinderspitals untergebracht. Der Unterricht erfolgt individuell nach dem Lernstoff und in Abstimmung mit der Herkunftsschule der Kinder. Weiters stehen die Lehrerinnen in ständigem Austausch mit dem Team des Kinderspitals um gemeinsam Verbesserungen für die Kinder und deren Familien zur erreichen. Der Erstkontakt findet im Großteil der Fälle bei einem Termin in der Ambulanz statt. Dabei wird in Abstimmung mit dem Kind und den Erziehungsberechtigen über die künftige Vorgehensweise entschieden. Für eine stationäre Aufnahme ist grundsätzlich die Einweisung durch einen Allgemeinmediziner oder durch einen Facharzt erforderlich. In einigen Fällen erfolgt ein direkter Kontakt durch die Erziehungsberechtigten mit dem Krankenhaus. Nach Auskunft des Leiters der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde ist die Art der Behandlung individuell auf jeden Patienten abgestimmt und hängt von der jeweiligen Krankheit bzw. vom Beschwerdebild ab. Anlass für eine Behandlung können beispielsweise folgende Gründe sein: Psychosomatische Beschwerden (wiederholte Kopf- und Bauchschmerzen ohne Organbefund) Emotionale Störungen (Stimmungsschwankungen, Depressionen) Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (nach Unfällen, Todesfällen, Scheidung der Eltern, Gewalterfahrungen) Entwicklungsverzögerungen, - störungen (Schul- und Leistungsprobleme, Sprachentwicklungsverzögerungen) Verhaltensstörungen (ADHS, Störung des Sozialverhaltens) Seite 60

61 Schulverweigerung Unterstützung bei chronischen Krankheiten Verdacht auf Misshandlung oder sexueller Missbrauch Die Behandlung umfasst die diagnostische Abklärung, eine stationäre Behandlung und Therapie, die dazu therapiebegleitende Elternarbeit und die Weitervermittlung der Nachbetreuung im extramuralen Bereich oder auch weiterführende stationäre Therapieangebote. Weiters wird eine ambulante psychotherapeutische Betreuung angeboten. Neben den medizinischen Therapien besuchen die schulpflichtigen Kinder die Heilstättenschule. Die Schule beginnt um 8.00 Uhr und dauert bis Uhr. Dieser Zeitraum umfasst ebenfalls eine 50-minütige Mittagspause. Nach Auskunft des Leiters der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde erfolgt die Nachbetreuung großteils im Krankenhaus, da im Bezirk keine adäquate Versorgung im extramuralen Bereich besteht. Es gibt keine Fachärzte in der Region und nur wenige Psychotherapeuten mit Kassenvertrag. Als Folge davon müssen bei rund 90 % der entlassenen Patienten die Kontrollen in der Ambulanz durchgeführt werden. Bei Suizidgefahr erfolgt ab dem 15. Lebensjahr die Einschätzung ob eine Gefährdung vorliegt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Psychiatrie (Erwachsenenpsychiater). Schwere psychiatrische Fälle behandelt der Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik nicht. Diese Patienten werden nach einer Akutabklärung und einer eventuellen Notversorgung an die UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie in die CDK weiter transferiert Häufigste Diagnosen (1) Die häufigst gestellten Hauptdiagnosen der stationär und ambulant betreuten Kinder- und Jugendlichen des Schwerpunkts Kinder- und Jugendpsychosomatik in den Jahren 2010 bis 2012 betrafen: Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung - ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit bei hyperaktivem Syndrom, Hyperaktivitätsstörung) Seite 61

62 Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters (Identitätsstörung, Störung mit Überängstlichkeit) Akute Belastungsreaktion (Akut: Krisenreaktion, Kriegsneurose, Krisenzustand, Psychischer Schock) Essstörung Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen Emotionale Störungen des Kindesalters Ambulanz (1) Die ambulante Versorgung erfolgt in der Ambulanz für Psychosomatische und Psychiatrische Erkrankungen. Ambulanzbetrieb ist an drei Halbtagen in der Woche. Wöchentlich werden 12 bis 15 Kinder ambulant betreut. Zwei bis drei Kinder kommen pro Woche noch zusätzlich als Akutfälle dazu. Aufgrund der fehlenden Fachärzte, Psychologen und Psychotherapeuten im extramuralen Bereich kommt es für die Patienten in der Ambulanz zu Wartezeiten von vier bis sechs Wochen. Nach der Eröffnung des neuen Kinderspitals ist seitens des Leiters der Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde ein täglicher Ambulanzbetrieb geplant Therapie- und Leistungsangebote (1) Die Patienten erhalten täglich mindestens eine Einheit Psychotherapie und eine Einheit Ergotherapie. Je nach Bedarf des Patienten werden unter anderem folgende Leistungen angeboten: Physiotherapie Logopädie Kunsttherapie Musiktherapie Reittherapie Seite 62

63 Personelle Ausstattung (1) Die personelle Ausstattung am Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik stellte sich im Jahr 2011 wie folgt dar: Personalausstattung 2011 Ärzte 1,5 Psychologen 2,26 Diplom.Krankenpflege 6,41 Medizintech. Personal 0,88 Sanitätshilfsdienst 1 Verwaltung 0,6 Gesamt 12,65 Zum Zeitpunkt der Prüfung waren am Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik: ein Assistenzarzt in Ausbildung für Kinder- und Jugendpädiatrie mit der Zusatzausbildung Psychologie, ein Facharzt für Kinder- und Jugendpädiatrie, welcher aktuell zur Facharztausbildung Kinder- und Jugendpsychiater an der KJP in der CDK dienstzugeteilt ist und ein Facharzt mit den Ausbildungen Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendneuropsychiatrie und Psychotherapeut tätig. Dieser Facharzt ist als Konsiliararzt für acht Stunden pro Woche am Schwerpunkt beschäftigt Patientenzahlen (1) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Belagskennzahlen des Schwerpunkts Kinder- und Jugendpsychosomatik in den Jahren 2007 bis 2011: Seite 63

64 Belagskennzahlen Kinderpsychosomatik systemisierte Betten tatsächlich aufgestellte Betten Belagstage stationäre Patienten (Abrechnungsfälle) stationäre Patienten (nach KDoK) Bettenauslastung in % 51,6 56,8 67,7 79,5 89,5 Die Diskrepanz der Daten der stationären Patienten resultieren aus der unterschiedlichen Zählweise für die Datenmeldung nach KDok und der Abrechnung nach dem LKF- System. Zur Erklärung der Zählweise dient folgendes Beispiel: Der Patient wird am 27. Mai im Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik aufgenommen, über das Wochenende am 31. Mai wird er vom stationären Aufenthalt beurlaubt. Er kehrt am 2. Juni wieder auf die Station zurück und am 8. Juni wird er entlassen. Der Patient wird vom Krankenhaus als ein Fall nach dem LKF-System abgerechnet. Nach der Zählung für die KDok-Datenmeldung wird die Aufnahme des Patienten als auch die Rückkehr am Wochenende als Zugang bzw. die Beurlaubung und die endgültige Entlassung als Abgang gezählt. Das heißt, es handelt sich um einen Patienten, der jedoch in der KDok-Meldung zweimal erfasst ist. Diese oben angeführte Zählweise wird seit dem Jahr 2010 angewandt. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden Wiederaufnahmen nach Beurlaubungen als eigene Aufnahme registriert. Aus den oben angeführten Zahlen ist ersichtlich, dass sowohl die Anzahl der stationären Patienten, als auch die Belagstage und somit die Auslastung der sechs Betten des Schwerpunkts in diesen Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Daraus abgeleitet ergeben sich für das Jahr 2011 folgende Endkosten pro Patient bzw. Endkosten pro Belagstag: Seite 64

65 Kosten Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik 2011 Endkosten Aufnahmen 274 Belagstage Endkosten pro Patient Endkosten pro Belagstag 435 Insgesamt kommen 86,5 % der Patienten aus der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau. Die Tabelle zeigt die Verteilung der Patientenaufnahmen im Jahr 2011 aufgegliedert nach ihrer Herkunftsregion: Aufnahmen nach Wohnort Salzburg St. Johann 52,6% Zell am See 32,8% Tamsweg 1,1% Hallein 3,3% Stadt Salzburg 3,3% Salzburg gesamt 93,1% Steiermark 3,3% Tirol 1,1% Niederösterreich 0,7% Oberösterreich 0,4% Deutschland 0,7% UK 0,4% Schweden 0,4% Gesamt 100,0% Kooperation mit anderen Einrichtungen (1) Bei der Behandlung von schweren psychiatrischen Fällen arbeitet der Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik mit der UK für Kinder- und Jugendpsychiatrie der CDK zusammen. Diese Fälle werden nach einer Abklärung und eventuellen Notversorgung an die KJP überwiesen. Seite 65

66 Zu den an die KJP zugewiesenen Fällen zählen: Schwere psychotische Störungen Schwere affektive Störungen mit Suizidalität Fremd- und selbstgefährdetes Verhalten mit Notwendigkeit einer Unterbringung im geschlossenen Bereich Suchtmittelmissbrauch und andere Suchterkrankungen Außerdem finden regelmäßige Kontakte mit dem Jugendamt Zell am See und dem Jugendamt St. Johann statt. Eine weitere Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von Helferkonferenzen Künftige Entwicklung (1) Mit VO der Salzburger Landesregierung vom 2. Mai 2011, mit welcher der Salzburger Krankenanstalten und Großgeräteplan geändert wurde, entfiel die bisher mit 16 Betten vorgesehene Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie für das KH Schwarzach. Anstelle der bis dahin geplanten Vollabteilung werden in der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde 12 Betten für Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Diese Abänderung des Krankenanstaltenplanes wird mit einer besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen (Personal) und mit wesentlich geringeren Folgekosten als für die ursprünglich geplante Vollabteilung mit 16 Betten begründet. Das durch die VO vorgesehene Mischsystem führt zu Folgekosten von rund Euro. Eine Vollabteilung würde rund 2,3 Mio. Euro 23 kosten. Im Neubau des Kinderspitals (Fertigstellung Frühjahr 2014) des KH Schwarzachs sind von den 51 geplanten Betten, 12 Betten für dieses Mischsystem der Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie geplant. Davon sind wie bisher sechs Betten für den Bereich Kinder- und Jugendpsychosomatik gewidmet und sechs Betten sind für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Diese sind in einem eigenen Bereich untergebracht inklusive der erforderlichen Zusatzräume. Bauseits wurde eine allfällige Aufstockung auf 16 Betten bereits berücksichtigt. 23 Siehe Punkt 4. Erläuterungen zur Änderung der VO Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan (LGBl Nr 49/2011) Seite 66

67 Für den Betrieb dieses Mischsystems der Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickelte das KH Schwarzach ein Konzept das im Wesentlichen folgende Punkte umfasst: Ausbau einer psychiatrischen Ambulanz, da die psychiatrischen Betten stark reduziert wurden; Detailliert definiertes Diagnose- und Leistungsspektrum für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Ausbau von mehrwöchigen therapeutischen Aufenthalten Ausbau einer Säuglingspsychosomatik Ausbau einer zusätzlichen Tagesklinikstruktur Ausbau der Hilfe und Betreuung von Kindern aus Familien mit psychisch kranken Eltern Der vorliegende Ergebnisbericht Regionaler Strukturplan Gesundheit Salzburg 2020 empfiehlt die Fachrichtung Psychosomatik Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSO- KJ) in der VR 52 Pinzgau-Pongau-Lungau mit 15 Betten im Krankenhaus Schwarzach als Department zu führen. Betten für eine Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie sind im KH Schwarzach nach diesem Bericht nicht vorgesehen. Seite 67

68 4. Extramurale Einrichtungen 4.1. Institut für Heilpädagogik (Ambulanz, Tagesklinik und Station) (1) Das Institut für Heilpädagogik (IHP) ist für die Behandlung und Betreuung von Kindern mit schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsproblemen (meist verbunden mit Lern- und Leistungsschwächen) zuständig. Das heilpädagogische Konzept, welches dem IHP zugrunde liegt, bildet die Basis für die individuell zugeschnittenen Hilfestellungen 24 für die dort betreuten Kinder. Die pädagogischen Bemühungen sind mit einem Schwerpunkt auf soziales Lernen ausgerichtet. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Normalisierung der emotionalen und sozialen Entwicklung, sowie die Wiedereingliederung in das Umfeld von Familie und Schule zu erreichen. Das IHP besteht aus einer Station mit 12 Betten, einer Tagesklinik für Klein- und Vorschulkinder (in Form eines heilpädagogischen Kindergartens) und einer Ambulanz. Die Einrichtung ist während der Sommer- und Weihnachtsferien geschlossen Die Leistungen des IHP können von Kindern und Jugendlichen mit ordentlichem Wohnsitz im Bundesland Salzburg in Anspruch genommen werden. Laut Statut können nach Maßgabe von freien Plätzen in begründeten Fällen und bei schriftlich erklärter Kostenübernahme auch Kinder/Jugendliche aus den angrenzenden Bundesländern betreut werden Organisation (1) Bereits im Jahr 1955 wurde gemeinsam mit dem Landeskinderheim in Salzburg in der Kleßheimer Allee 81, eine Heilpädagogische Beobachtungsstation für die heilpädagogische Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern mit 12 Betten eröffnet und im Jahr 1973 um einen Ambulanzbereich erweitert. Das Institut für Heilpädagogik (Station und Ambulanz) ist seit dem Jahr 1990 Teil des Sozial-Pädagogischen Zentrums (SPZ) des Landes Salzburg 25. Einer Empfehlung des Aus Pädagogik, Fördertherapie, Psychologie und Medizin. Regierungsbeschluss vom , Zl. 0/91-649/ Seite 68

69 LRH folgend wurde 2002 die Aufbauorganisation des SPZ auf die Rechtsgrundlage eines Statuts 26 gestellt; aktualisiert wurde das Statut 27 zuletzt im Jahr Rechtsträger des SPZ ist das Land Salzburg, welches durch das ressortzuständige Regierungsmitglied bzw. durch die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung zuständige Abteilung 28 vertreten wird. Das SPZ besteht aus folgenden eigenständigen Fachbereichen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben selbst verantwortlich sind: Institut für Heilpädagogik (IHP) Tagesheim für Kleinkinder Mutter und Kind: Krisen- und Interventionsinstitut Verwaltung Es ist mit organisatorischer, personeller und finanzieller Teilselbstständigkeit und Teilverantwortlichkeit ausgestattet, besitzt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die fachliche Leitung des IHP obliegt einem Facharzt, welcher eigenverantwortlich für die Organisation und Leitung der Betreuungsarbeit ist. Die fachliche Leitung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: Aufnahme von Kindern Erstellung von Behandlungs- und Betreuungsindikationen sowie ärztliche Diagnose und Therapiemaßnahmen Koordination und Beaufsichtigung aller Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen Ausübung der Vorgesetztenfunktion (Dienst- und Fachaufsicht) Gemäß dem Statut ist bei Abwesenheit und sonstiger Verhinderung des fachärztlichen Leiters eine qualifizierte Person für die Vertretung namhaft zu machen. Zum Zeitpunkt der Prüfung oblag die Leitung einem Facharzt für Kinderheilkunde und Kinder- und Jugendneuropsychiatrie. Da im IHP mit dem Leiter nur ein Facharzt Regierungsbeschluss vom , Zl / Regierungsbeschluss vom , Zl RU/2011/ Abteilung 9: Gesundheit und Sport Seite 69

70 beschäftigt ist, wurde die Stellvertretung einer Psychologin übertragen. Der Personalstand des Institutes für Heilpädagogik sieht keine fachärztliche Vertretung vor. (2) Der LRH kritisiert, dass im Verhinderungsfall/Ausfall des Leiters eine fachärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist. Für diesen Fall wurde keinerlei Vorsorge getroffen. Der LRH regt daher die Vereinbarung einer Vertretungsregelung mit einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie an. Dies könnte beispielsweise durch eine Kooperation mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen der Facharztausbildung (Ausbildungsstelle) erfolgen. (3) Die geprüfte Stelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass die medizinische Behandlung alleine durch den fachärztlichen Leiter des IHP gewährleistet werde. Im Statut des SPZ sei eine qualifizierte Vertretung vorgesehen - betreffend die ärztliche Behandlung - müsse dann ad hoc ein entsprechender Facharzt beigezogen werden bzw. die Leistungen zugekauft werden. Eine ständige Vertretungsregelung sei wegen des kaum auftretenden Anlassfalles und des finanziellen Aufwands nicht sinnvoll. (4) Der LRH hält seine Kritik in Bezug auf die fehlende Vorsorge für die fachärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Fall der Verhinderung oder des Ausfalls des Leiters des IHP aufrecht. Die Vertretung sollte eben nicht ad hoc, sondern bereits vor Eintreten des Anlassfalles geregelt sein Procedere (1) Der Erstkontakt mit dem IHP erfolgt überwiegend per Telefon. Eine Kontaktaufnahme mit der Einrichtung erfolgt in der Mehrzahl der Fälle über die Eltern oder durch die Schule. Das IHP führt Aufzeichnungen über das Zustandekommen der Erstkontakte. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung der Kontaktaufnahme in den letzten fünf Jahren: Seite 70

71 Nach Auskunft des Leiters des IHP beträgt die Wartezeit nach dem Erstkontakt für Erstvorstellungen etwa 25 Wochen. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben, dies hängt auch von kurzfristigen Absagen bereits eingeteilter Patienten ab. In Akutfällen wird kurzfristig ein Termin ermöglicht. Die Erstvorstellung im IHP erfolgt unter Einbeziehung der Familie und dauert grundsätzlich mindestens vier Stunden, um genug Zeit für eine diagnostische Abklärung und etwaige Tests zu haben. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind die Entscheidungsgrundlage für eine ambulante oder tagesklinische Behandlung oder die stationäre Aufnahme. Erstvorstellungen finden Mittwoch und Donnerstag vormittags statt. Kinder über 12 Jahre, die einer stationären Aufnahme bedürfen, werden an die Kinderund Jugendpsychiatrie in der CDK oder an das Departement für Kinder- und Jugendpsychosomatik überwiesen. Mit diesen Einrichtungen findet fallbezogen ein Austausch von Befunden statt. Erforderliche zusätzliche medizinische Untersuchungen erfolgen in den Universitätskliniken der SALK. Seite 71

72 Körperlich schwer erkrankte oder behinderte Kinder (z.b. Rollstuhl), Kinder mit Essstörungen, akut bzw. massiv selbst- und fremdgefährdete Kinder sowie Schulverweigerer werden im IHP nicht aufgenommen Station (1) Die Station umfasst 12 Betten für Kinder von sechs bis zwölf Jahren. Pro Jahr finden fünf Therapieturnusse statt, wobei die Dauer eines Turnusses etwa 2 Monate beträgt. Diese orientieren sich an der Unterrichtszeit des öffentlichen Schulwesens, daher sind die Betten in den Sommer- und Weihnachtsferien nicht belegt. Bei voller Bettenbelegung können daher jährlich 60 Kinder stationär therapiert werden. Die stationäre Aufnahme erfolgt nach einer Erstvorstellung. Die Wartezeit beträgt durchschnittlich drei Monate. Im Einzelfall kann es Abweichungen aufgrund kurzfristiger Absagen oder auch wegen der Gruppenzusammensetzung (Geschlechtermix) eines Behandlungsturnusses geben. In Akutfällen wird eine möglichst zeitnahe Aufnahme angestrebt. Die 12 Kinder eines Behandlungsturnusses sind in drei Vierergruppen eingeteilt. Jeder Gruppe ist ein Erzieher zugeteilt. Der Dienstplan der Erzieher ist auf Kontinuität ausgerichtet, damit die Bezugspersonen der Kinder nicht ständig wechseln. Jedes Kind hat auf der Station einen fallführenden Psychologen. Während des Aufenthaltes findet täglich mindestens eine Therapie statt (z.b. Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie). Einmal wöchentlich nehmen die Kinder am Heilpädagogischen Reiten teil. Die Kinder verbringen das Wochenende von Samstag (früh) bis Sonntag (Abend) zu Hause als Teil des Therapiekonzepts. Ein weiterer Bestandteil der Therapie ist eine vom IHP gestaltete Freizeit- und Erlebnispädagogik (z.b. Ausflüge, Schwimmen). Im IHP sind zwei Klassen der Heilstättenschule eingerichtet, welche die Kinder am Vormittag besuchen. Die Heilstättenschule ist eine Landesschule mit dem Schulsprengel Bundesland Salzburg. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen bzw. bei Bedarf in Einzelunterricht nach den Lehrplänen der Herkunftsschulen der Kinder und ist integraler Teil der Therapie. Seite 72

73 Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der stationären Aufnahmen, den Geschlechtermix und die regionale Herkunft der Kinder in den Jahren 2007 bis 2011: Jahr Summe männlich weiblich Summe Salzburg Salzburg Stadt Salzburg Land Oberösterreich Andere Regionen Von den 60 stationären Aufnahmen im Jahr 2011 haben 11 Kinder keinen ordentlichen Wohnsitz in Salzburg. Bemerkenswert ist der Anteil oberösterreichischer Kinder von rund 17 % an den Aufnahmen. Wenn nach einem stationären Aufenthalt ein weiterer erforderlich ist, erfolgt dieser nicht unmittelbar anschließend mit dem nächsten Behandlungsturnus, sondern erst bei einem späteren Turnus. Im Jahr 2011 gab es 12 Wiederaufnahmefälle Häufigste Diagnosen Station (1) Die häufigsten in den Jahren 2007 bis 2011 gestellten Diagnosen der im IHP stationär betreuten Kinder betrafen: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, wie z.b. Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS); Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens Schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, wie z.b. akute Belastungsreaktion und posttraumatische Belastungsstörung Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, wie z.b. Lese- und Rechtschreibstörung und Rechenstörung Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, wie z.b. Artikulationsstörung Leichte Intelligenzminderung Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik Seite 73

74 Tagesklinik für Klein- und Vorschulkinder (1) Die Tagesklinik umfasst sechs Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Pro Jahr finden drei Turnusse mit einer Dauer von ca. drei Monaten statt. Während der Weihnachts- und Sommerferien ist die Einrichtung geschlossen. Die Aufnahme in der Tagesklinik erfolgt nach einer Erstvorstellung. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein tägliches Bringen und Holen der Kinder möglich ist. Die Wartezeit für eine Aufnahme beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Die sechs Kinder werden von zwei Pädagoginnen intensiv pädagogisch betreut. Während des Aufenthaltes erhalten die Kinder täglich mehrere ergotherapeutische und logopädische Therapieeinheiten. Darüber hinaus werden die Kinder ärztlich und psychologisch betreut. Einmal wöchentlich nehmen die Kinder am heilpädagogischen Voltigieren teil. Im Rahmen der Therapie finden regelmäßig Elterngespräche statt. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Aufnahmen in der Tagesklinik, den Geschlechtermix und die regionale Herkunft der Kinder in den Jahren 2007 bis 2011: Jahr Summe männlich weiblich Summe Salzburg Salzburg Stadt Salzburg Land Oberösterreich In Gegensatz zum stationären Aufenthalt kann bei Bedarf ein neuerlicher Behandlungsturnus im Anschluss an den vorangegangenen erfolgen. Im Jahr 2011 gab es zwei Wiederaufnahmen. Seite 74

75 Häufigste Diagnosen Tagesklinik (1) Die häufigsten in den Jahren 2007 bis 2011 gestellten Diagnosen der im IHP in der Tagesklinik betreuten Kinder betrafen: Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, wie z.b. Artikulationsstörung Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, wie z.b. Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS); Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens Tiefgreifende Entwicklungsstörungen, wie z.b. Autismus, Rett-Syndrom und Asperger-Syndrom Ambulanz (1) In der Ambulanz des IHP werden Kinder ab 3 Jahren und erforderlichenfalls Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreut. Der Leistungsumfang der Ambulanz im IHP umfasst die Bereiche: Erstvorstellungen mit ausführlicher Erstdiagnostik (im Ausmaß von mind. vier Stunden) Ambulante fachärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls medikamentöse Behandlung mit Kontrollen Ambulante psychologische Kontrolltermine Testdiagnostik (psychologisch, logopädisch, ergotherapeutisch und teilleistungsspezifisch) Fördertherapie von schulischen Fertigkeiten und Teilleistungsschwächen Logopädie Ergotherapie Seite 75

76 Die Tabelle zeigt die Anzahl der in der Ambulanz durchgeführten Erstuntersuchungen und Kontrollen in den Jahren 2007 bis 2011: Jahr Erstvorstellung davon aus Oberösterreich Andere Regionen Kontrollen Von den 248 Erstvorstellungen im Jahr 2011 haben 41 Kinder keinen ordentlichen Wohnsitz in Salzburg. Bemerkenswert ist der Anteil oberösterreichischer Kinder von rund 15 % an den Erstvorstellungen. Zusätzlich erhielten im Jahr 2011 weitere 127 Kinder ambulante Therapien. Insgesamt gab es im Jahr 2011 zu den Erstvorstellungen und Kontrollen rund 3700 ambulante Therapietermine. Die Wartezeit für eine ambulante Ergotherapie beträgt mindestens ein halbes Jahr und für die ambulante Logopädie ein Jahr. Nach einem stationären Aufenthalt werden zwei bis drei Monate später Kontrolltermine in der Ambulanz des IHP vereinbart. Abhängig vom Bedarf bzw. von der Möglichkeit der weiteren Betreuung im niedergelassenen Bereich erfolgen weitere ärztliche Kontrollen, ambulante Therapien und Beratungsgespräche im IHP Personal (1) Die Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Zentrums und damit auch die Mitarbeiter des IHP sind Landesbedienstete und es gilt für sie das Dienstrecht des Landes. Neben einem Facharzt für Kinderheilkunde und Kinderneuropsychiatrie, waren folgende Personen nach Berufsgruppen gegliedert, beschäftigt: vier klinische Psychologen, ein Heilpädagoge, vier Sozialpädagogen, zwei diplomierte Kinderkrankenschwestern, drei Seite 76

77 Logopäden, ein Ergotherapeut, zwei Fördertherapeuten, zwei Kindergartenpädagoginnen und zwei Sekretäre. Der Personalstand des IHP zum Stichtag 31. Dezember 2011 betrug 18,62 Stellen (VZÄ). Zusätzlich ist die meiste Zeit ein Ausbildungspsychologe tätig, da das IHP eine anerkannte Einrichtung für die Ausbildung zum klinischen Psychologen ist Finanzierung (1) Das SPZ wird als betriebsähnliche Einrichtung mit eigenem Statut geführt, deren finanzielle Gebarung in einem eigenen Untervoranschlag abgebildet ist. Nach dem Statut des SPZ hat es nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln, dies aber ohne Absicht einen Gewinn zu erzielen bzw. unter Verzicht auf eine volle Kostendeckung. Die den Bereich IHP betreffenden Daten werden über die Kostenrechnung des SPZ ermittelt. Diese stellte der Leiter des SPZ dem LRH zur Verfügung. Die nachstehende Tabelle zeigt die Gesamtkosten und Einnahmen des IHP im Jahr 2011: IHP Kostendeckungsgrad Station Tagesklinik Ambulanz Summe Personalkosten Sachkosten einschließlich umgelegete Sachkosten umgelegte Personalkosten Verwaltung, Hausdienst Summe Einnahmen durch Einnahmen nicht gedeckte Kosten Deckungsgrad in Prozent 19,9% 14,1% 17,8% 18,3% Im Jahr 2011 weist das IHP einen Deckungsgrad von 18,3 % auf. Seite 77

78 Die dargestellten Kosten basieren auf den Ausgaben und Einnahmen des Rechnungsabschlusses des Landes und enthalten keine Abschreibungen und keine anteiligen Kosten des Amtsbetriebes. Das IHP erzielt Einnahmen aufgrund eines Vertrages 29 mit der Salzburger Gebietskrankenkasse. Damit werden medizinische und therapeutische Leistungen mitfinanziert, welche als Krankenbehandlungen im Sinne des ASVG gelten. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sind diese Leistungen pauschaliert vereinbart. Diese betrugen im Jahr 2011 für den stationären Aufenthalt Euro, für den Aufenthalt in der Tagesklinik Euro und für die ambulante Versorgung Euro. Außerdem werden Elternbeiträge eingehoben: Erstvorstellung 30 (einmalig) 30,00 Euro, Stationärer Aufenthalt 31 (6-8 Wochen) 245,00 Euro, Tagesklinik (monatlich) 120,00 Euro. Ambulante Therapien pro Quartal bis 3 Therapien 18,00 Euro, bis 6 Therapien 36,00 Euro, ab 7 Therapien 72,00 Euro. Für Geschwister gibt es in der Ambulanz noch Geschwisterrabatte. Für Kinder mit keinem ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Salzburg verlangt das IHP bei einer Aufnahme eine Zusage der Übernahme der Kosten durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger gemäß den mit Regierungsbeschluss festgesetzten Tarifen. Diese Tarife werden jährlich von der Landesregierung beschlossen. Die im Jahr 2011 festgesetzten Beiträge 32 sind inklusive 10 % USt. dargestellt: In der Pauschalsumme sind Euro der Sonderversicherungsträger BVA, SVA und SVB enthalten, welche dem Vertrag beigetreten sind. Diese Grunduntersuchung umfasst eine gründliche mehrstündige diagnostische Abklärung und Beratung für Eltern und betroffene Kinder/Jugendliche. Dieser Beitrag beinhaltet für den gesamten Zeitraum einen geringen Anteil für die Verpflegung, vor allem aber den Aufwandsersatz für die Teilnahme an externen Freizeitaktivitäten, sowie einen Anteil für die Teilnahme am heilpädagogischen Voltigieren. Regierungsbeschluss Zl RU/2009/ vom 11.Jänner 2010 Seite 78

79 Stationäre Patienten täglich 55,24 Euro Semi-stationäre Patienten täglich 32,11 Euro Ambulanzgebühr (Erstvorstellung) 82,34 Euro Ambulanzgebühr pro Quartal 41,17 Euro Wegen der oben bereits genannten pauschalierten Abrechnung haben diese von der Landesregierung festgesetzten Tarife grundsätzlich nur eine abrechnungstechnische Bedeutung und führen zu keinen direkten leistungsabhängigen Einnahmen. Pro Turnus ergibt sich für das Jahr 2011 nachfolgende Unterdeckung: IHP Unterdeckung pro Aufenthalt Kosten der Station Einnahmen der Station Unterdeckung Anzahl der Aufenthalte (Turnusse) 60 Kosten pro Aufenthalt Unterdeckung pro Aufenthalt Der überwiegende Teil der Behandlungs- und Betreuungskosten der Station des IHP wird mit rund 78 % vom Land Salzburg getragen. Im Jahr 2011 hat die Unterdeckung pro Behandlungsturnus Euro betragen. In diesem Jahr wurden 10 Turnusse an Kinder mit oberösterreichischem Hauptwohnsitz vergeben. Nachdem für diese Leistungen an Nichtsalzburger Kindern keine zusätzlichen Zahlungen vereinbart oder festgelegt wurden, trägt das Land Salzburg diese Unterdeckung von Euro pro Patient. Die Wartezeit für eine Erstuntersuchung beträgt bis zu 25 Wochen, für eine Aufnahme in der Station etwa 3 Monate. Gemäß Statut des SPZ können nach Maßgabe von freien Plätzen in begründeten Fällen auch Personen mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb des Landes Salzburg aus den angrenzenden Bundesländern betreut werden, wenn dafür eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung nachgewiesen wird. Seite 79

80 (2) Der LRH empfiehlt in Anbetracht der beträchtlichen Wartezeiten für die Aufnahme in das IHP bei der Auswahl der aufzunehmenden Kinder sich auf solche mit dem ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Salzburg weitgehend zu beschränken. Für die Kinder und Jugendlichen mit einem ordentlichen Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes Salzburg sind für die vom Institut für Heilpädagogik erbrachten Leistungen kostendeckende Beiträge zu ermitteln und eine Basis für deren Abrechnung zu schaffen. (3) Die geprüfte Stelle erklärt, dass sie die Empfehlungen des LRH, sich weitgehend auf Kinder mit Wohnsitz in Salzburg zu beschränken, auch selbst verfolgt; der Anteil an Nicht-Salzburgern im IHP sei kontinuierlich rückläufig. Die Feststellungen des LRH würden zum Anlass für weitere Optimierungen genommen. Sie werde der Empfehlung des LRH nachkommen, von Kindern und Jugendlichen mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes Salzburg kostendeckende Beiträge zu ermitteln. Bisher habe es das Land OÖ abgelehnt für das vom IHP erbrachte freiwillige sozialpädagogische Angebot einen finanziellen Beitrag zu leisten. Seite 80

81 4.2. Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie (1) Das Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie der Lebenshilfe Salzburg steht für Kinder und Jugendliche mit allen Formen von Entwicklungsstörungen, geistiger oder Mehrfachbehinderung und für Personen in den Einrichtungen der Lebenshilfe als medizinisches Zentrum zur Verfügung. Ziel ist es die diagnostischen und therapeutischen Leistungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Patienten sicherzustellen. Auch wenn eine Heilung nicht immer möglich ist, soll der Patient durch diese Unterstützung eine Selbstständigkeit und die Verbesserung seiner Lebensqualität erreichen Organisation (1) Das Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie ist eine mit Bescheid genehmigte Krankenanstalt gemäß Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (SKAG). Rechtsträger des Ambulatoriums ist die Lebenshilfe Salzburg gemeinnützige GmbH. Das Ambulatorium hat seinen Sitz in der Stadt Salzburg. Seit 1. Jänner 2012 gibt es eine weitere Außenstelle in Bischofshofen. Zusätzlich sind einzelne Therapieräume vor Ort in Einrichtungen der Lebenshilfe, in Sozialzentren oder Schulen mit Bescheid als dislozierte Einrichtungen der Krankenanstalt genehmigt. Diese Räume sind an folgenden Standorten im Bundesland Salzburg situiert: Stadt Salzburg Seekirchen Oberalm Hallein Abtenau Zell am See Saalfelden Stuhlfelden Radstadt Tamsweg Seite 81

82 Entsprechend dem Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 war zum Zeitpunkt der Prüfung ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Neuropädiatrie) und für Kinder- und Jugendpsychiatrie als ärztlicher Leiter bestellt Procedere (1) Die Erstkontakte erfolgen meist telefonisch, je nach regionaler Herkunft entweder im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie in der Stadt Salzburg oder im Zentrum für Entwicklungsförderung in Bischofshofen. Für Patienten aus den Bezirken Salzburg Stadt, Salzburg Umgebung und Hallein (mit Ausnahme der Gemeinden Abtenau, Rußbach und Annaberg) ist das Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie in der Stadt Salzburg zuständig, für alle anderen das Zentrum für Entwicklungsförderung in Bischofshofen. Eine Kontaktaufnahme ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis Uhr und am Freitag von 8.00 bis Uhr möglich. Eine vom ärztlichen Leiter des Ambulatoriums durchgeführte Befragung hinsichtlich der Initiative für eine erste Kontaktaufnahme hat Empfehlungen durch folgende Gruppen ergeben: 50 % von Ärzten (Allgemeinmediziner, Fachärzte) und Krankenhaus 25 % Pädagogen (Kindergärten, Schulen) 17 % durch Mundpropaganda (Bekannte, Verwandte) 13 % Beratungsstellen (Jugendamt, Elternberatung etc.). Dabei lässt sich die Tendenz feststellen, dass vermehrt Pädagogen Kinder und Jugendliche an das Ambulatorium vermitteln. Trotz beschränkter Ressourcen konnten 270 Kinder und Jugendliche im Jahr 2012 neu aufgenommen und erstmals untersucht werden. Kinder unter vier Jahren erhalten immer einen Termin für eine Erstuntersuchung. Seite 82

83 Grundsätzlich müssen sich die Eltern für den Erstkontakt selbst melden; Fremdanmeldungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die ärztliche Erstuntersuchung ist eine Überweisung (Allgemeinmediziner, Facharzt) erforderlich. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgt eine ärztliche und soziale Anamnese, erforderlichenfalls werden weiterführende Untersuchungen bzw. medizinisch apparative Untersuchungen (z.b. EEG) im Krankenhaus oder anderen Instituten veranlasst. Psychologische, ergotherapeutische und logopädische Untersuchungen werden im Ambulatorium durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis und die daraus resultierende Diagnose werden mit den Eltern besprochen und ein individueller Behandlungsplan erstellt. Bis zur ersten Therapie sind, abhängig von der Art der Therapie und dem Standort, Wartezeiten bis zu sechs Monate möglich. Das Behandlungskonzept hat seinen hauptsächlichen Schwerpunkt in der Entwicklungsförderung durch Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Musiktherapie, welche im Ambulatorium und in den Außenstellen angeboten wird. Das Ambulatorium führt auch medikamentöse Behandlungen durch, teilweise erfolgen psychologische Beratungen. Neben der Behandlung der Patienten selbst sind Informationen, Beratung, Training und in einigen Fällen auch die Behandlung der Eltern ein wesentlicher Teil der Aufgaben des Behandlungsteams. Darüber hinaus wird nach Absprache mit den Eltern, mit Lehrern und Kindergartenpädagogen Kontakt aufgenommen, um zu förderlichen Entwicklungsbedingungen in Kindergarten und Schule beizutragen. Eine Behandlung besteht aus einer Serie von 20 Therapieeinheiten. Da es sich häufig um Krankheitsbilder handelt, die längerfristig angelegt sind, dauert die Behandlung zumeist vier bis fünf Jahre. In Einzelfällen erfolgt eine lebenslange Betreuung. Neben den krankheitsabhängigen laufenden Kontrollen erfolgt eine solche auch nach Abschluss einer Therapieserie. Eine Kontrolluntersuchung ist jedenfalls einmal pro Jahr vorgesehen. Jährlich nehmen rund 1200 Kinder und Jugendliche, sowie rund 600 bis 700 behinderte Erwachsene die Leistungen des Ambulatoriums in Anspruch. Davon sind etwa 250 Kinder und Jugendliche pro Jahr Neuaufnahmen. Nach Auskunft des ärztlichen Leiters des Seite 83

84 Ambulatoriums ist jährlich für 150 bis 200 Interessenten aus Kapazitätsgründen keine zeitnahe Terminvereinbarung für Erstuntersuchungen möglich. Die Interessenten werden eingeladen bei Vorhandensein von freigewordenen Kapazitäten bzw. einem Ende des Aufnahmestopps erneut mit dem Ambulatorium Kontakt aufzunehmen Häufigste Diagnosen (1) Nach einer Auswertung des Ambulatoriums im Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 betraf mehr als die Hälfte der bei Kindern und Jugendlichen gestellten Diagnosen Entwicklungsstörungen: Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, wie z.b. Artikulationsstörung Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen kombinierte Entwicklungsstörungen tiefgreifende Entwicklungsstörungen, wie z.b. Autismus. Jeweils rund 20 Prozent betrafen Intelligenzminderungen und Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, wie z.b. Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS und ADS); Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens, und rund 10 % neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen. Nach Ansicht des ärztlichen Leiters des Ambulatoriums besteht ein Defizit in der Behandlung von autistischen Kindern. Die Kinder würden eine frühe Diagnose und danach eine intensive Behandlung benötigen, um ihnen eine verstärkte Integration in der Gesellschaft zu ermöglichen. Seite 84

85 Personal (1) Im Ambulatorium der Lebenshilfe waren zum Zeitpunkt der Prüfung rund 50 Personen beschäftigt. Neben dem ärztlichen Leiter, welcher Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Neuropädiatrie) und für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist, sind drei weitere Fachärzte tätig. Im Therapiebereich sind 17 Ergotherapeuten, acht Physiotherapeuten, sieben Logopäden, sechs Musiktherapeuten und drei Psychologen im Einsatz. Ein Sozialarbeiter und sechs Personen für Organisation und Dokumentation ergänzen das Team des Ambulatoriums. Zusätzlich ist das Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie eine für die Facharztausbildung berechtigte Ausbildungsstätte und zwar zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie Finanzierung (1) Das Budget des Ambulatoriums beläuft sich auf etwa 2,3 Mio. Euro pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt mit 1,3 Mio. Euro Einnahmen aus der Abrechnung mit der Sozialversicherung und rund 1 Mio. Euro lukriert das Ambulatorium auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung der Lebenshilfe mit dem Land Salzburg. Für die Abrechnung mit der Sozialversicherung ist für Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie und Physiotherapie ein Pauschaltarif pro Quartal vereinbart. Es können noch weitere Einzelleistungen, wie beispielsweise ärztliche Diagnostik und psychologische Diagnostik abgerechnet werden. Die Patienten selbst zahlen nicht zusätzlich für die im Ambulatorium erbrachten Leistungen Ausgenommen davon sind sozialversicherungsspezifische Selbstbehalte (z.b. BVA und SVB) Seite 85

86 Für die psychotherapeutische Behandlung erhält das Ambulatorium von den Sozialversicherungen pro Patient 21,80 Euro erstattet. Die angeführten Leistungen können mit der Salzburger Gebietskrankenkasse bis zu einer vereinbarten maximalen Ausgabenobergrenze abgerechnet werden. Eine auf Grund der Nachfrage nötige Leistungsausweitung ist mangels zusätzlicher Finanzmittel nicht machbar. Die Finanziers Land Salzburg und Sozialversicherung übernehmen eine jährliche Valorisierung der vereinbarten Beträge, jedoch keine Leistungsausweitung. Beispielsweise besteht nach Auskunft des Leiters des Ambulatoriums ein großes Defizit bei der Behandlung von autistischen Kindern und Jugendlichen. Die Behandlung in diesem Bereich erfordert Stunden pro Woche. Diese Patienten würden von einer früheren Behandlung profitieren, gleichzeitig wäre damit eine verstärkte Integration in die Gesellschaft möglich. Patienten, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Salzburg haben, müssen vor Behandlungsbeginn eine Zusicherung der Kostenübernahme der restlichen Therapiekosten durch das zuständige Sozialamt vorlegen. Bei fehlender Kostenzusage können Patienten aus anderen Bundesländern nur als Privatpatienten bzw. Selbstzahler behandelt werden. Seite 86

87 4.3. Kinderseelenhilfe (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Salzburg) Allgemeines (1) Im Jahr 2003 gründeten Landeshauptmannstellvertreter a. D. Gerhard Buchleitner und Primar Univ.-Prof. Dr. Leonhard Thun-Hohenstein 34 die Kinderseelenhilfe (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Salzburg) mit dem Ziel eine flächendeckende ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Bundesland Salzburg anzubieten. Die Kinderseelenhilfe betreibt Ambulanzen im Lungau (Tamsweg), im Pongau (St. Johann), im Pinzgau (Zell am See). Weiters ist eine psychotherapeutische Gruppe in Hallein eingerichtet. Ein mobiles Einsatzteam der Kinderseelenhilfe, bestehend aus einer Psychotherapeutin und einer Ergotherapeutin, fährt mit dem Bubble Truck im Bundesland Salzburg nach Bedarf der Klienten die Standorte an. Die Ambulanzen sind in Tamsweg am Dienstag von Uhr, in St. Johann am Montag und Mittwoch von Uhr und am Freitag von Uhr und in Zell am See am Donnerstag von 9 15 Uhr. Terminvereinbarungen erfolgen direkt bei den Therapeutinnen. Das Team des Bubble Truck ist nach telefonischer Vereinbarung in den Bezirken an folgenden Tagen erreichbar: Montag: Saalfelden Dienstag: Tamsweg Mittwoch: St. Johann Donnerstag: Zell am See Freitag: Abtenau/Hallein Die Leistungen und Behandlungsangebote stehen für Kinder und Jugendliche mit psychischen oder psychosomatischen Beschwerden im Alter von 0 bis 23 Jahren zur Verfügung. Außerdem bietet die Kinderseelenhilfe Beratung und Unterstützung für Eltern, Lehrer und Kindergartenpädagogen für bestimmte Problembereiche an. 34 Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Seite 87

88 Die Angebote der Ambulatorien und des Bubble-Trucks sind kostenlos, um den Zugang für die Hilfesuchenden zu ermöglichen. Das Leistungsangebot umfasst: fachärztliche Diagnostik Beratung und Behandlung (Einzeln, Familie, Gruppen) Krisenintervention Vernetzung mit Jugendämtern, Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen der Region Integration in lokale Organisationen/ Strukturen psychologisch-psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung ergotherapeutische Diagnostik und Behandlung Aufgabenverteilung nach Stunden (1) Die eingesetzten Gesamtstunden des Teams der Kinderseelenhilfe verteilten sich im Jahr 2011 auf folgende Arbeitsinhalte: Quelle: Jahresbericht Kinderseelenhilfe 2011 Seite 88

89 Klientenbezogene Tätigkeiten beinhalten beispielweise die Dokumentation des Therapieverlaufs, Telefonate und Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen für die einzelnen Klienten. Der relativ hohe Anteil an Fahrzeiten ergibt sich aus den Standorten der Ambulanzen und dem Ziel eine psychiatrische Versorgung vor allem vor Ort in den Bezirken Innergebirg anzubieten Klienten (1) Die unten angeführte Tabelle zeigt die Entwicklung der Klientenzahlen der Kinderseelenhilfe in den Jahren 2007 bis 2011: Klienten, Therapien und Beratungsstunden - Kinderseelenhilfe Gesamtzahl Klienten Therapieklienten davon verrechenbar mit Krankenkassen Beratungsklienten Therapie/Beratungsstunden männlich % weiblich % Quelle: Jahresbericht Kinderseelenhilfe 2011 Der Rückgang der Therapien/Beratungsstunden seit 2007 ist darin begründet, dass der in den Anfangsjahren optimistisch angelegte Ausbau wegen einer fehlenden längerfristigen verbindlichen Förderung nicht realisiert werden konnte. Seite 89

90 Die nachstehende Grafik zeigt die Verteilung der Klienten nach Altersgruppen im Jahr 2011: Prozent Alter der Kinder und Jugendlichen im Jahr bis 5 Jahre 6-9 Jahre Jahre 15 Jahre und älter Quelle: Jahresbericht Kinderseelenhilfe Häufigste Diagnosen (1) Die häufigsten im Jahr 2011 bei den von der Kinderseelenhilfe betreuten Kindern und Jugendlichen gestellten Diagnosen, betrafen: Verhaltens- und emotionale Störungen Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen (z.b. Angststörung, Zwangsgedanken und Grübelzwang, akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen) Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (z.b. Lese- oder Rechtschreibstörung) Seite 90

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