Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen

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1 STELLUNGNAHME Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen BEANTWORTUNG DES FRAGENKATALOGS FÜR DIE ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG AM 5. NOVEMBER 2014 Information für den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Leipzig,

2 IMPRESSUM Impressum Leipziger Institut für Energie GmbH Lessingstraße Leipzig Bearbeitung Werner Bohnenschäfer Telefon / Werner.Bohnenschaefer@ieleipzig.com Mitarbeit Marcel Ebert Ilka Erfurt Johannes Gansler Alexander Schiffler Datum Leipzig, Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen

3 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1 Bundeseinheitliches Stromnetzentgelt / Anreizregulierung 2 2 Entwicklungsbedarf und Netzausbau im Rahmen der Energiewende 14 3 Anpassung der Netze an die Erfordernisse der Energiewende / Anforderungen an einen sicheren und stabilen Betrieb der Stromnetze 19 4 Kosten 21 5 Landesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde für Netzentgelte 23 6 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen 24 7 Akzeptanz und Netzausbau 26 Literaturverzeichnis 27 Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen

4 EINLEITUNG Einleitung Das Leipziger Institut für Energie (IE Leipzig) ist vom Landtag Mecklenburg- Vorpommern Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung im Rahmen der Öffentlichen Anhörung am 5. November 2014 im Vorfeld zur Abgabe einer Stellungnahme zum Fragenkatalog gebeten worden. Die nachfolgende Beantwortung der Fragen ergibt sich aus den vielfältigen Arbeiten und jahrelangen Erfahrungen des IE Leipzig zu technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten der Energieversorgung in Deutschland. Mit Bezug auf die Fragen wird insbesondere auf die Ergebnisse der nachfolgend genannten Studien des IE Leipzig zurückgegriffen. Kurzgutachten zu Strompreis-Unterschieden Analyse in ausgewählten Netzgebieten in Bayern und Brandenburg Laufzeit: Auftraggeber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Landtagen von Bayern, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen Energiepreisbericht für Baden-Württemberg 2012/2013 und Prognose 2020 Analyse der bisherigen Entwicklung und Prognose 2020 für Strom, Fernwärme, Erdgas, Holz, Heizöl und Kraftstoffe für verschiedene Kundengruppen Laufzeit: Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg Netzstabilisierung durch Lastmanagement Modul 3 zum Energieszenario für Sachsen-Anhalt Laufzeit: 2013 Auftraggeber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt Energiesituation der sächsischen Wirtschaft Auswirkungen des Umbaus der Energieversorgung auf die Energiepreise und die Versorgungssicherheit für die gewerbliche Wirtschaft in Sachsen Laufzeit: 2013 Auftraggeber: Sächsische Industrie- und Handelskammern zu Chemnitz, Dresden und Leipzig Strompreisanalyse für den Freistaat Sachsen Zusammensetzung der Strompreise und Wirkung der Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte auf typische sächsische Verbraucher im Jahr 2013 Laufzeit: 2013 Auftraggeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wirkung des Stromnetzausbaus auf die Netznutzungsentgelte in Sachsen-Anhalt Laufzeit: 2011 Auftraggeber: Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen- Anhalt Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 1

5 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1 Bundeseinheitliches Stromnetzentgelt / Anreizregulierung 1.1 Welcher Anteil am Strompreis entfällt derzeit auf die Netzentgelte? Wie hat sich dieser Anteil im Bundesdurchschnitt für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden innerhalb der letzten 15 Jahre entwickelt? Zunächst wird darauf hingewiesen, dass dem IE Leipzig kurzfristig lediglich Werte für den Zeitraum von 2007 bis 2013 vorliegen. Für Haushalte und Gewerbe sind die durchschnittlichen Strompreise und Netzentgelte in den Abbildungen 1 bis 2 dargestellt. Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis ist kontinuierlich zurückgegangen. Waren anfangs hierfür auch die sinkenden Netzentgelte verantwortlich, ist dies vor allem in den letzten Jahren auf die steigenden Strompreise zurückzuführen. Nach einer anfänglichen Senkung der Netzentgelte ist nunmehr aber wieder ein kontinuierlicher Anstieg eingetreten. Abbildung 1 Entwicklung der Haushaltsstrompreise in Deutschland Anmerkung: Durchschnittlicher Strompreis mit einem Stromverbrauch von kwh pro Jahr. Quellen: [BDEW 2013] [BNetzA 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 2

6 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG Abbildung 2 Entwicklung der Gewerbestrompreise in Deutschland Anmerkung: Durchschnittliches Einzelhandelspreisniveau ohne Mehrwertsteuer. Quelle: [BDEW 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Da die Strompreise und Netzentgelte für Industriekunden von der Bezugsmenge, Leistungsinanspruchnahme sowie der Netzebene abhängen, gibt es in dieser Kundengruppe eine große Spannbreite sowohl bei den Strompreisen als auch den Netzentgelten zu verzeichnen. So kann in Abbildung 3 lediglich ein Beispiel für einen Kunden dargestellt werden, der über das Mittelspannungsnetz versorgt wird. Stromintensivere Unternehmen können auch an die Hoch- oder Höchstspannungsebene mit entsprechend niedrigeren Netzentgelten angeschlossen sein. Die Netzentgelte fallen somit für Industriekunden wegen der Nichtbeanspruchung niedrigerer Netzebenen deutlich geringer aus als für Haushalts- und Gewerbekunden, so dass der Anteil der Netzentgelte am Strompreis erheblich weniger von Bedeutung ist. Abbildung 3 Beispiel für die Entwicklung der Industriestrompreise in Deutschland Anmerkung: Mittlerer Strompreis eines Mittelspannungskunden, Abnahme von 100 kw/1.600 h bis kw/5.000 h, ohne Mehrwertsteuer. Quelle: Netzentgelte gemäß [BDEW 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 3

7 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.2 Welche Prognosen können für die kurz- und mittelfristige Entwicklung der Netzentgelte in Deutschland abgegeben werden? Zur Entwicklung der Netzentgelte hat das IE Leipzig keine Prognose für Deutschland erstellt. Es kann an dieser Stelle daher nur auf eine Prognose für die spezifische Situation in Baden-Württemberg verwiesen werden, die in Abbildung 4 dargestellt ist. Demnach werden die Netzentgelte auch künftig weiter ansteigen. Abbildung 4 Prognose der Netzentgelte am Beispiel für Baden-Württemberg Quelle: [IE Leipzig 2014a] 1.3 Wie stark variieren die Netzentgelte im Bundesländervergleich (bitte jeweils getrennt für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden angeben)? Für Haushaltskunden lag im Jahr 2013 die Spanne der Netzentgelte zwischen 5,1 und 8,5 ct/kwh. Der Bundesdurchschnitt lag bei 6,3 ct/kwh (Abb. 5 auf der Folgeseite). In den ostdeutschen Bundesländern sind die höchsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 8 ct/kwh die zweithöchsten Netzentgelte deutschlandweit zu zahlen. Für Gewerbekunden lag die Spanne der Netzentgelte im Jahr 2013 zwischen 4,6 und 7,4 ct/kwh. Der Bundesdurchschnitt lag bei 5,3 ct/kwh (siehe Abb. 6). Die ostdeutschen Bundesländer weisen auch hier das höchste Preisniveau auf und wiederum sind in Mecklenburg-Vorpommern mit 7 ct/kwh die zweithöchsten Netzentgelte deutschlandweit zu zahlen. Für die Industriekunden ist in Abbildung 7 ein Beispiel für ausgewählte Netzgebiete dargestellt. Die E.DIS, die auch Regionen von Mecklenburg-Vorpommern versorgt, hat die höchsten Netzentgelte. Es wird an dieser Stelle auf die Erläuterungen zur Frage 1.1 verwiesen, da die Netzentgelte in der Industrie stark streuen können. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 4

8 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG Abbildung 5 Netznutzungsentgelte für Haushaltskunden im Jahr 2013 Anmerkung: Haushaltskunden mit einem Stromverbrauch von kwh pro Jahr. Quelle: [Verivox 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Abbildung 6 Netznutzungsentgelte für Gewerbekunden im Jahr 2013 Anmerkung: Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch von kwh pro Jahr. Quelle: [Verivox 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Abbildung 7 Netznutzungsentgelte für Industriekunden im Jahr 2013 Anmerkung: Versorgung im Mittelspannungsnetz. Quellen: [BnetzA 2013] Bayernwerk 2014a] [E.DIS 2014a] [MITNETZ 2014b] [N-ERGIE 2014a] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 5

9 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.4 Worin liegen die wesentlichen Ursachen für regionale Strompreisunterschiede in Deutschland begründet und warum belegen die ostdeutschen Bundesländer Spitzenplätze bei den Netzentgelten? Die regionalen Strompreisunterschiede in Deutschland ergeben sich u. a. aus den unterschiedlichen Netzentgelten. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern werden günstige sonstige Strompreisbestandteile durch hohe Netzentgelte überlagert, so dass u.a. dies zu den höchsten Strompreisen in Deutschland führt (Abb. 8 und 9). Die Netzentgelte werden für jeden Netzbetreiber bzw. jedes Netz individuell ermittelt. Hierbei spielen die getätigten Investitionen und deren Abschreibungen eine wesentliche Rolle. Die spezifischen Netzentgelte (ct/kwh) werden zudem maßgeblich durch die Strommenge beeinflusst, auf die die Netzentgelte verteilt werden können. In den ostdeutschen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung in vergleichsweise kurzer Zeit hohe Investitionen in die Erneuerung der Stromnetze getätigt. So ergeben sich im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern spezifisch höhere Abschreibungen, die zu höheren Netzentgelten führen. Die Netzkosten verteilen sich in den ostdeutschen Bundesländern auf einen geringeren Stromverbrauch (Abnahmedichte) als in den westdeutschen Bundesländern. Dies ergibt sich u.a. durch den geringeren Industrialisierungsgrad und die deutlich geringe Bevölkerungsdichte. Mit weiter abnehmender Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern wird sich diese Tendenz künftig weiter verstärken. Zudem wirken sich bei den Netzkosten erste Netzausbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende aus. Abbildung 8 Haushaltsstrompreise in Deutschland Anmerkung: Günstigste im Internet veröffentlichte Angebote der örtlichen Grundversorger bei einem Stromverbrauch von kwh pro Jahr. Quelle: [Verivox 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 6

10 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG Abbildung 9 Gewerbestrompreise in Deutschland Anmerkung: Günstigste im Internet veröffentlichte Angebote der örtlichen Grundversorger bei einem Stromverbrauch von kwh pro Jahr, Angaben ohne Mehrwertsteuer. Quelle: [Verivox 2013] Darstellung und Berechnung IE Leipzig 1.5 Wie unterscheiden sich die Netzentgelte im ländlichen und im städtischen Raum in Mecklenburg-Vorpommern? In Abbildung 10 ist ein Vergleich der Netzentgelte für ausgewählte Netzbetreiber/Netzgebiete in den ostdeutschen Bundesländern dargestellt. Daraus ist zu entnehmen, dass in den vornehmlich von E.DIS versorgten ländlichen Regionen in Mecklenburg- Vorpommern deutlich höhere Netzentgelte als zum Beispiel in der Stadt Rostock anfallen. Abbildung 10 Vergleich der Netzentgelte ausgewählter Netzgebiete/Netzbetreiber Anmerkung: Angaben für die Niederspannungsebene Quellen: [E.DIS 2014] [MITNETZ 2014] [SNB 2014] ENSO 2014] DREWAG 2014] [SWM 2014} [SWL 2014] [SWR 2014] Darstellung und Berechnung IE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 7

11 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.6 Wie setzen sich die Netznutzungskosten für die unterschiedlichen Netzebenen zusammen? Die Kosten der unterschiedlichen Netzebenen setzten sich aus folgenden Positionen zusammen: Aufwandsgleiche Kosten o Personalkosten o Materialkosten o Fremdkapitalzinsen o sonstige Kosten (z.b. Entgelte für dezentrale Einspeisung) o Ausgleichszahlungen an Städte und Gemeinden (Höchstspannungsfreileitung ab 380 kv: Euro pro Kilometer, Gleichstrom-Hochspannungsfreileitung ab 300 kv: Euro pro Kilometer) Kalkulatorische Abschreibungen für Neuanlagen und Altanlagen Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Gewerbesteuern Kostenmindernde Erlöse und Erträge sind von den Netzkosten abzuziehen. Kosten für Netzverluste (Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie) Gesetzliche Grundlage bildet hier die Stromnetzentgeltverordnung StromNEV ( 4, 5, 6,7,8,9 und 10). Die Kosten der Netzbetreiber werden in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfasst. 1.7 Welchen Bestandteil der Netzkosten machen die aus der Übertragungsnetzebene zu übernehmenden Entgeltbestandteile für die Endverbraucher in der 50Hertz- Regelzone aus, welchen Bestandteil haben diese Kosten in den Regelzonen der anderen drei Übertragungsnetzbetreiber? Die Entgeltermittlung für die einzelnen Netzebenen erfolgt durch eine Wälzung der Kosten der übergeordneten Ebene, welche mit den direkten Kosten der betrachteten Ebene aufsummiert werden. D.h., dass z.b. die Kosten der Höchstspannungsebene in die Netzentgelte der Hochspannungsebene zum großen Teil einfließen. Dabei erfolgt die Wälzung auf Basis der gleichzeitigen Höchstlast, die über alle Übergabepunkte gemessen wird. Der Anteil ist somit bei den Verteilnetzbetreibern unterschiedlich hoch; entsprechend des Anteils der Jahreshöchstlast des Verteilnetzbetreibers an der gesamten Jahreshöchstlast der(s) Übertragungsnetzbetreiber(s) (ÜNB). Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 8

12 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.8 Welche Auswirkungen (Vor- und Nachteile) hätte die Einführung eines bundesweit einheitlichen Netzentgeltes auf die Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern und wie würde sich die Höhe der durchschnittlichen Netzentgelte in den anderen Bundesländern entwickeln? Die Wirkung in Bezug auf die durchschnittlichen Mehr- und Minderkosten bei einem bundesweit einheitlichen Netzentgelt in den Bundesländern ist in Abbildung 11 auf der Folgeseite dargestellt. In Mecklenburg-Vorpommern würden sich die Netzentgelte durchschnittlich um 1,75 ct/kwh verringern. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass auch in Mecklenburg- Vorpommern die Netzentgelte regional sehr unterschiedlich ausfallen (Verweis zu Frage 1.5). Beispielsweise würden die Kunden im Netzgebiet von E.DIS von geringeren Netzentgelten profitieren, während die Netzkunden der Stadtwerke Rostock mit höheren Netzentgelten zu rechnen hätten. Abbildung 11 Mehr- und Minderkosten bei den durchschnittlichen Netzentgelten in den Bundesländern bei einem bundesweit einheitlichen Netzentgelt Quelle: Berechnung und Darstellung IEE Leipzig Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 9

13 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.9 Welche Auswirkungen könnte dies auf M-V, die gewerbliche Wirtschaft und die privaten Haushalte haben? Wie sich aus den Erläuterungen zu Frage 1.8 ergibt, würden die Haushalte und gewerblichen Kunden von Netzkosten entlastet. In Abhängigkeit von den gegenwärtigen Netzentgelten kann es in Mecklenburg- Vorpommern in einzelnen Regionen bei einem bundesweit einheitlichen Netzentgelt aber auch zu Mehrkosten für die Kunden kommen Inwiefern können ländliche Regionen und Flächenländer von einem bundeseinheitlichen Netzentgelt profitieren? Von einem bundesweit einheitlichen Netzentgelt werden vor allem ländliche Regionen profitieren, da hier in der Regel auch verbunden mit dem Netzausbau im Zuge der Energiewende die Netzkosten auf einen vergleichsweise geringen Stromverbrauch verteilt werden. Pauschal kann nicht gesagt werden, dass vor allem die Flächenländer profitieren werden. Hierzu wird auf die Ausführungen bzw. die Abbildung zu Frage 1.8 verwiesen Welche Auswirkungen hat die Höhe der Netzentgelte auf die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns bei der Ansiedlung von Unternehmen und inwieweit können höhere Netzentgelte zu Standortnachteilen für Gewerbe und Industrie führen? 1.12 Welche Auswirkungen haben vermiedene Netzentgelte auf das Land, die gewerbliche Wirtschaft und privaten Haushalte? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 10

14 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.13 Welche Mehrkosten entstehen durch Netzentgeltbefreiungen für energieintensive Netznutzer sowie durch die Vereinbarung individueller Netzentgelte für Stromverbraucher mit atypischer Netznutzung ( 19 StromNEV) für die verbleibenden Verbraucher (in Mecklenburg-Vorpommern sowie bundesweit)? Netzentgelte sind grundsätzlich von allen Stromabnehmern zu entrichten. Jedoch führen unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu, dass größere Stromabnehmer vermehrt von Entgelten befreit sind bzw. ein individuelles Netzentgelt zu entrichten haben. So erhalten Verbraucher mit atypischer Netznutzung eine Netzentgeltentlastung, während energieintensive Verbraucher mit einer hohen Gleichmäßigkeit der Stromabnahme sogar von den Stromnetzentgelten komplett befreit sind. Ausgeglichen wird dies durch eine Sonderumlage ( 19 StromNEV-Umlage), von der insbesondere die Haushalte, das Gewerbe und die mittelständische Industrie betroffen sind. [IE Leipzig 2014a] 1.14 Wie haben sich die Befreiungstatbestände innerhalb der vergangenen 5 10 Jahre entwickelt? Wie hat sich in den letzten 5 10 Jahren der Anteil der Strommenge entwickelt, der von der Befreiung oder Reduktion der Netzentgelte betroffen ist? Es sei hier auf die Beantwortung der Fragen 1.16 und 1.17 verwiesen. Rückwirkende Untersuchungen zu Befreiungstatbeständen von den Netzentgelten liegen dem IE-Leipzig derzeit nicht ausgewertet vor. Die Daten können jedoch bei der Bundesnetzagentur in Erfahrung gebracht werden Inwieweit führen die aktuellen Befreiungstatbestände zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union? In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass durch die Befreiungstatbestände bzw. die geringeren Umlagebeiträge der Industriestrompreis in Deutschland eine Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht, aber nicht im Vergleich zu anderen Ländern in der EU verzerrt. Hierbei ist immer der spezifische Abnahmefall (Leistung, Verbrauch, Netzebene) zu berücksichtigen. Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich eher innerhalb von Deutschland, wenn z. B. Wettbewerber aus einer Branche auf Grund des individuellen Stromverbrauchs einerseits von Befreiungs-/ Minderungstatbeständen profitieren oder anderseits den entsprechenden Schwellenwert nicht erreichen und somit höhere Strompreise aufweisen. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 11

15 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.16 Wie viele Unternehmen sind in Mecklenburg-Vorpommern von den Netzentgelten (teil-)befreit nach 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV), auf welche Summe addieren sich diese Entlastungen und welches Umlagevolumen entsteht dadurch? Die individuellen Netzentgelte müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden [BNetzA 2014a] und sind lediglich mit der Anschlusskennung des jeweiligen Verbrauchers auf Seiten des Netzbetreibers mit ihrer prozentualen Reduzierung veröffentlicht. Die absolute Höhe der Netzentgelte ist darin jedoch nicht einsehbar [E.DIS 2014b]. Genaue Zahlen und Angaben, wie viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von den Netzentgeltzahlungen befreit sind, kann ggf. bei der Bundesnetzagentur erfragt werden. Summen zu Entlastungshöhen in Euro können nicht ohne weiteres angegeben werden. Hierzu ist die Mitarbeit der Netzbetreiber bzw. der entsprechenden Letztverbraucher notwendig Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung individueller Netzentgelte ( 19 StromNEV) und handelt es sich hierbei um ein sachgerechtes Verfahren? Wie in der Frage schon enthalten, werden die Kriterien gesetzlich im 19 StromNEV Abs. 2 S.1 und S.2 verankert. Es werden Angebote der Netzbetreiber für individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher unterbreitet, die folgende Nachweise erbringen können [StromNEV 2014]: a) Wegen atypischer Netznutzung (S.1) b) Wegen kontinuierlichem Strombezug (S.2) Die individuellen Angebote der NNE der Netzbetreiber müssen von den zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden (siehe hierzu Frage 1.16). Im 19 StromNEV sind zulässige Höchstgrenzen der reduzierten NNE für Letztverbraucher nach b) gesetzt. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 12

16 BUNDESEINHEITLICHES STROMNETZENTGELT / ANREIZREGULIERUNG 1.18 Transparenz des Verhaltens bei der Befreiung von Netzentgelten: Im Gegensatz zu den Rabatten bei der EEG-Umlage, die zentral bei der Bundesnetzagentur erfasst und veröffentlicht werden, ist die Zahl der befreiten Unternehmen, der finanzielle Umfang und die betreffende Strommenge der Netzentgeltbefreiungen bisher vergleichsweise intransparent. Welche Begründung kann hierfür gegeben werden? Hier müssen die Antworten zu den Fragen 1.16 und 1.17 berücksichtigt werden. Die entsprechenden Daten liegen der Bundesnetzagentur vor. Der Öffentlichkeit werden Namen und Zählpunkte der von den Netzentgelten befreiten bzw. von individuellen Vereinbarung der Netzentgelte betroffenen Firmen zugänglich gemacht Wird das derzeitige System der Erhebung der Netzentgelte den Zielen und Anforderungen der Energiewende gerecht? In Bezug auf das Ziel einer preisgünstigen Energie-/ Stromversorgung führt das derzeitige System der Erhebung von Netzentgelten zu einer deutschlandweiten Ungleichverteilung der mit der Energiewende verbundenen Umbaukosten der Stromversorgung in den Regionen und Kommunen Bestehen rechtliche Bedenken gegen die Einführung eines bundesweit einheitlichen Netzentgeltes nach dem Vorbild der EEG-Umlage? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 13

17 ENTWICKLUNGSBEDARF UND NETZAUSBAU IM RAHMEN DER ENERGIEWENDE 2 Entwicklungsbedarf und Netzausbau im Rahmen der Energiewende 2.1 Welche Leistungen und Mengen elektrischer Energie werden bis zum Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern erzeugt und verbraucht? 2.2 Welche technischen, ökonomischen und energiepolitischen Anforderungen ergeben sich daraus? 2.3 Welcher Netzausbaubedarf besteht bei den gegenwärtigen energiepolitischen Planungen des Bundes sowie des Landes für die unterschiedlichen Spannungsebenen bis zum Jahr 2020, 2030 und bis zum Jahr 2050, um die jeweiligen aktuellen Energiewende-Ziele zu erreichen? 2.4 Auswirkungen der EE Welcher Änderungsbedarf ergibt sich aufgrund der im EEG 2014 formulierten Ausbaukorridore für Erneuerbare Energien an den Festlegungen im Netzentwicklungsplan (NEP) sowie im Offshore-Netzentwicklungsplan Strom (O-NEP)? Aus Sicht des IE Leipzig ergibt sich auch wenn zum Beispiel der Ausbaupfad für Wind auf See geringer ausfällt kein genereller Änderungsbedarf. Dies ist auch vor dem Hintergrund der längerfristigen Ausbauperspektiven zu sehen. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 14

18 ENTWICKLUNGSBEDARF UND NETZAUSBAU IM RAHMEN DER ENERGIEWENDE 2.5 Wie verteilen sich nach aktuellem Planungsstand die notwendigen Investitionskosten für die Erneuerung sowie den Ausbau der Übertragungsnetze bis zum Jahr 2020 auf die Netzgebiete der vier Übertragungsnetzbetreiber (enthält ehemals 2.4) Nach den im Frühjahr 2014 dem IE Leipzig vorliegenden Informationen ergeben sich die in Tabelle 1 dargestellten Investitionen. Tabelle 1 Investitionen der ÜNB für 2015 und 2020 Berechnung und Darstellung IE Leipzig 2.6 Wie verteilen sich nach aktuellem Planungsstand die Netzausbaukosten für die Verteilnetzebene auf die Bundesländer? Neben den dena-studien I und II [dena 2005] [dena 2010], in deren Rahmen der Ausbaubedarf der Höchstspannungsebenen untersucht wurde, folgte mit der dena- Verteilnetzstudie eine Untersuchung zum Ausbaubedarf auf der Verteilnetzebene [dena 2012]. Die Verteilnetzstudie beinhaltet u.a. eine Deutschlandkarte zum Investitionsbedarf auf Verteilnetzebene je Bundesland für das Szenario NEP B 2012 für das Jahr Allerdings liegt mittlerweile ein Netzentwicklungsplan NEP 2014 der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im ersten Entwurf vor. Eine Aufteilung der Netzausbaukosten auf Verteilnetzebene der Bundesländer muss anhand von konkreten Projekten bei den einzelnen Verteilnetzbetreibern abgefragt werden. In zusammengefasster Form liegen die Netzausbaukosten nach aktuellem Planungsstand nicht vor. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 15

19 ENTWICKLUNGSBEDARF UND NETZAUSBAU IM RAHMEN DER ENERGIEWENDE 2.7 Wie wirken sich die voraussichtlichen Netzausbaukosten auf die Entwicklung der Netzentgelte für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden aus und welche Folgen hat der steigende Investitionsbedarf in den Netzausbau im Zusammenhang mit der regional ungleichen Verteilung der Netzkosten? Anfang 2014 hat das IE Leipzig für vier Netze eine Analyse durchgeführt [IE Leipzig 2014b]. Demnach steigen die Netzentgelte bis 2020 wie folgt: Die bestehenden Differenzen bei den Netzentgelten werden sich somit weiter erhöhen: MITNETZ Strom 0,71 ct/kwh E.DIS AG 1,64 ct/kwh Bayernwerk AG 0,43 ct/kwh N-ERGIE Netz 0,57 ct/kwh MITNETZ Strom E.DIS AG Bayernwerk AG N-ERGIE Netz 7,27 0,71 ct/kwh 8,11 1,64 ct/kwh 5,05 0,43 ct/kwh 4,95 0,57 ct/kwh 2.8 Welche Möglichkeiten und Potenziale zur Reduktion des Netzausbaubedarfs bestehen? 2.9 Welche Möglichkeiten der Netzoptimierung und Netzverstärkung sind bereits umgesetzt bzw. noch umsetzbar? 2.10 Durch welche weiteren Maßnahmen können die Netzkosten, durch welche Maßnahmen kann der Netzbedarf gesenkt werden? 2.11 Welche Kriterien müssen beim Ausbau der Netze beachtet werden (Abstände zu Wohnhäusern, Umweltauflagen, etc.)? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 16

20 ENTWICKLUNGSBEDARF UND NETZAUSBAU IM RAHMEN DER ENERGIEWENDE 2.12 Welche Möglichkeiten hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beim Ausbau des Stromnetzes, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch elektromagnetische Strahlung so weit wie möglich zu minimieren? 2.13 Welche konkreten Trassenplanungen gibt es für Mecklenburg-Vorpommern auf den unterschiedlichen Spannungsebenen? Hierzu sollten zunächst die Antworten zur Frage 2.6 berücksichtigt werden. Auf der Netzebene der Übertragungsnetzbetreiber (380 und 220 kv) können konkrete Trassenplanungen in Form von Steckbriefen eingesehen werden. Auf Ebene der Verteilnetzbetreiber müssten entsprechende Abfragen erfolgen Welche Anforderungen müssen Intelligente Netze zukünftig erfüllen? 2.15 Welche Möglichkeiten bestehen für das Land M-V, den Grad der Integration von Erzeugung, Speicherung, Energieträgertransformation, Verbrauch, e-mobility u.a. deutlich zu erhöhen? Sind Modelle zur Förderung diesbezüglicher Maßnahmen möglich bzw. sinnvoll? Welche Effekte ergeben sich aus einer stärkeren Integration für die Netzentgelte? 2.16 Welches besondere wissenschaftliche Know-how kann/soll im Land als Begleiter und Kompetenzzentrum für die Umsetzung der Energiewende aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden, um eine zentrale Bedeutung in Forschung und Entwicklung zu erlangen, Innovation zu fördern und zu begleiten im Rahmen der Integration Erneuerbarer Energien in moderne Netzstrukturen? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 17

21 ENTWICKLUNGSBEDARF UND NETZAUSBAU IM RAHMEN DER ENERGIEWENDE 2.17 In einem vom Bundesrat 2012 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369) kommt der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 2.18 Welche praktischen Erfahrungen konnten bislang mit Erdverkabelungen gemacht werden, wann ist es sinnvoll, Erdkabel zu verwenden und welche Mehrkosten verursachen Erdverkabelungen? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 18

22 ANPASSUNG DER NETZE AN DIE ERFORDERNISSE DER ENERGIEWENDE / ANFORDERUNGEN AN EINEN SICHEREN UND STABILEN BETRIEB DER STROMNETZE 3 Anpassung der Netze an die Erfordernisse der Energiewende / Anforderungen an einen sicheren und stabilen Betrieb der Stromnetze 3.1 Welches sind die wesentlichen Faktoren für sichere und stabile Netze und welches sind die wesentlichen Herausforderungen? 3.2 Welche zusätzlichen Herausforderungen für die Netzstabilität entstehen möglicherweise durch die aktuelle EEG-Reform 2014; beispielsweise durch die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung für erneuerbare Energien? Die verpflichtende Direktvermarktung ist u.a. an die Fernsteuerbarkeit der Anlagen gekoppelt. Damit sind keine neuen Herausforderungen an die Netzstabilität gebunden, da sich mit der Fernsteuerbarkeit die Regelbarkeit der einspeisenden Anlagen in ein Stromnetz erhöht dies trägt zur Stabilität bei. 3.3 In welchem Umfang wurden Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements nach 11 EEG in Mecklenburg-Vorpommern / in der 50Hertz- Regelzone im Jahr 2013 ab geregelt? Wie stellt sich die Situation im Vergleich zu anderen Bundesländern / Regelzonen und bundesweit dar? Es gilt nach EEG im alten EEG (2012) 11. Auf den Websites von 50Hertz sind diese Informationen verfügbar, eine aggregierte Aussage ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Alle anderen Übertragungsnetzbetreiber müssen diese Daten auch veröffentlichen, eine aggregierte Form und somit ein Vergleich der Regelzonen ist derzeit allerdings nicht verfügbar. 3.4 In welchen Gebieten und auf welchen Netzebenen treten verstärkt Netzengpässe auf? In einigen Netzgebieten in der Regelzone von 50Hertz sind Einspeisemanagement Eis- Man-Maßnahmen erforderlich, um Netzengpässe abzuwenden. Dies betrifft Netzebenen der Nieder-, Mittel- und Hochspannung. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 19

23 ANPASSUNG DER NETZE AN DIE ERFORDERNISSE DER ENERGIEWENDE / ANFORDERUNGEN AN EINEN SICHEREN UND STABILEN BETRIEB DER STROMNETZE 3.5 Abschaltreihenfolge beim Einspeisemanagement: Welche rechtlichen Vorgaben bestehen und inwieweit besteht hier im Hinblick auf die Ziele der Energiewende Weiterentwicklungs-/Reformbedarf? Warum hat die Bundesnetzagentur von ihrer Festlegungskompetenz gem. 61 Abs. 1b Nr. 2 lit. A EEG bislang keinen Gebrauch gemacht? Wie könnte eine Abschaltreihenfolge rechtlich geregelt werden? 3.6 Welche Kosten für Redispatch-Maßnahmen fielen im Jahr 2013 in Mecklenburg- Vorpommern / im Netzgebiet von 50Hertz / bundesweit an? In [IE Leipzig 2014a] wird auf Redispatch- Maßnahmen vom Jahr 2012 Bezug genommen. Zusätzlich wurden Redispatchkosten für das Jahr 2011 aus [BNetzA 2013] angegeben. Für das Jahr 2013 liegen bundesweit derzeit keine Angaben vor. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 20

24 KOSTEN 4 Kosten 4.1 Welche Folgen hat der steigende Investitionsbedarf in den Netzausbau im Zusammenhang mit der regional ungleichen Verteilung der Netzkosten? Der steigende Investitionsbedarf für den Netzausbau wird die bestehenden Differenzen zwischen den regional unterschiedlichen Netzentgelten weiter erhöhen. Vor allem im Bereich der Regionalversorgung (ländliche Regionen) werden die Netzentgelte höher ansteigen als in städtischen Regionen. Aufgrund der regionaltypischen Versorgungssituation werden die Netzentgelte in den ostdeutschen Bundesländern ihr höheres Niveau im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern nicht nur behalten, sondern sogar ausbauen. Beispielhafte Ergebnisse hierzu sind unter der Frage 2.7 dargestellt. 4.2 Welche Anreize könnten durch bundesweit einheitliche Verteilung der Kosten der Netzentgelte für Mecklenburg-Vorpommern gesetzt werden? 4.3 Welche Möglichkeiten bestehen auf Landesebene, die Energiepreise zu dämpfen? 4.4 Welche Möglichkeiten bestehen, den Netzausbau auf ein optimales Kosten-Nutzen- Verhältnis zu beschränken? Wie können die vorhandenen Strukturen optimiert werden? Woraus ergibt sich ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 21

25 KOSTEN 4.5 Wie kann eine verursachungsgerechte Beteiligung aller Netznutzer an den Kosten zur Bereitstellung der Netzinfrastruktur gewährleistet bzw. erreicht werden? Alle Verbraucher könnten über einen Leistungspreis ( /kw), der ihrer spezifischen Leistungsinanspruchnahme entspricht, an den Netzkosten beteiligt werden. Bei manchen Verbrauchergruppen (z. B. Haushalte) erfolgt die Verrechnung gegenwärtig anteilig über den Arbeitspreis (ct/kwh). Bei einer dezentralen Stromerzeugung und Eigenstromnutzung wird somit nur ein geringer Teil der Netzkosten getragen, aber bei Bedarf die volle Leistung in Anspruch genommen. 4.6 Wie ist die Idee der Einführung einer generellen Leistungskomponente in Netzentgelt (Grund- und Leistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiser an den Kosten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs zu bewerten? Bezüglich der Leistungskomponente wird auf die Ausführungen unter Frage 4.5 verwiesen. In Bezug auf die Beteiligung der Einspeiser an den Kosten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs könnte möglicherweise eine Optimierung von Anlagenstandorten und Netzanschlüssen erzielt werden. Letztlich werden die Kosten aber über den Strompreis vom Endkunden bezahlt werden müssen. 4.7 Lassen sich Mehrkosten durch den bürokratischen Aufwand eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes einschätzen und in welchem Verhältnis stehen diese zu den Ersparnissen für die heute stärker belasteten Bundesländer? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 22

26 LANDESNETZAGENTUR / LANDESREGULIERUNGSBEHÖRDE FÜR NETZENTGELTE 5 Landesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde für Netzentgelte 5.1 Welche Erfahrungswerte mit Landesregulierungsbehörden aus anderen Bundesländern können für Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden? 5.2 Wäre die Gründung einer Landesnetzagentur oder die Organleihe vorteilhafter für das Land? Welche Aufgaben/Steuerungsfunktion könnte eine Landesnetzagentur einnehmen? 5.3 Welche Anforderungen müsste eine landeseigene Netzagentur erfüllen? Wie müsste sie ausgestaltet werden, um ihre Aufgaben zu erfüllen (personell, finanziell, etc.)? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 23

27 RECHTLICHE UND POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 6 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen 6.1 Welche rechtlichen und politischen Rahmenvorgaben zur Finanzierung der Netzkosten gibt es in Europa? 6.2 Wie gestaltet sich der Rechtsrahmen für den Netzausbau in Deutschland? Reichen die bisherigen Verfahrensvorschriften aus und welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen müssen ggf. geändert werden? Den EEG-bedingten Ausbau der Stromnetze regeln mehrere Gesetze. Das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bilden den wesentlichen gesetzlichen Rahmen, aus dem weitere Regelungen resultieren bzw. erforderlich wurden. Hier ist besonders die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) hervorzuheben, welche die zentralen Regularien für Stromnetzbetreiber und Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden) für die Berechnung der Netznutzungsentgelte (NNE) darstellen. 6.3 Welche Umlagesysteme für Stromnetzkosten existieren in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und welche davon könnten ggf. als Vorbild für die Novellierung des bundesdeutschen Regulierungsrahmens zur Bestimmung der Netznutzungsentgelte dienen? 6.4 Wie muss die Netzentgeltregulierurng ausgestaltet werden, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht durch das Regulierungsregime behindert wird, sondern gefördert wird? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 24

28 RECHTLICHE UND POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 6.5 Welches sind die wesentlichen Hemmnisse des derzeitigen Regulierungssystems für die möglichst weitgehende Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energie? 6.6 Welche bindenden Auswirkungen entfaltet die Landesraumordnung? 6.7 Welche Festlegungen können und sollten hinsichtlich des Netzausbaus in der Landesraumordnung getroffen werden? Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig die Landesraumordnung um Kriterien des Netzzugangs, der Netzstabilität/Netzbelastung sowie des Strombedarfes des jeweiligen Netzabschnittes erweitert werden. Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 25

29 AKZEPTANZ UND NETZAUSBAU 7 Akzeptanz und Netzausbau 7.1 Worin sehen Sie die Hauptgründe für Akzeptanzprobleme des Netzausbaus? Die tieferen Ursachen liegen vermutlich in der anfänglichen politischen Botschaft aller Parteien: Die Energiewende ist zu schaffen und niemand merkt und sieht etwas davon. Ebenso wird von politischer Seite immer von einer preisgünstigen Energie-/Stromversorgung gesprochen. Diese Botschaften spiegeln sich jedoch in der Realität nicht wider. Die Bevölkerung hat zwar Interesse an einer Energiewende, aber nicht in ihrem Sichtbereich sowie an den damit verbundenen Konsequenzen. Zudem ist es wenig hilfreich für die Akzeptanz des Netzausbaus, wenn dieser als Teil der Energiewende politisch nicht unterstützt wird und Teile der Politik diese Notwendigkeit in Frage stellen. Dann sollte die Energiewende konsequenter Weise auch in Frage gestellt werden. 7.2 Welche Auswirkungen auf die Akzeptanz der Energiewende sind hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Verteilung der Netzentgelte sowie der aus der Energiewende resultierenden Anforderungen an den Netzausbau zu erwarten? Die Akzeptanz könnte in Regionen, in denen die Belastung durch den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Letztverbraucher höher ist, steigen, da die finanzielle Beteiligung niedriger ausfällt. In Regionen niedriger Belastung der Letztverbraucher durch Netzkosten muss Aufklärungsarbeit geleistet werden, die auf bisher schiefe Tatbestände hinweist. Dann würde sich an der bisherigen Akzeptanz in diesen Regionen auch nichts ändern, da der Ausbau erneuerbarer Energien als nationales Ziel von der Bundesregierung auch so vorgesehen ist. 7.3 Sind die derzeit praktizierten Beteiligungsverfahren ein angemessenes und wirkungsvolles Instrument zur Erhöhung der Akzeptanz? Welche Alternativen gibt es? 7.4 Inwieweit ist der Einsatz von Erdkabeln unter Berücksichtigung von Kosten, Stromverlusten, Wartung Landschaftsbild und ökologischen Auswirkungen sowohl im Höchstals auch im Hochspannungsnetz sinnvoll; und tragen insbesondere Erdkabel zur Akzeptanz bei? Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 26

30 LITERATURVERZEICHNIS Literaturverzeichnis Bayernwerk 2014a BDEW 2013 BNetzA 2013 BNetzA 2014a dena 2005 dena 2010 Bayernwerk (Hrsg.): Geltende Netzentgelte Preisblätter. Abrufbar im Internet unter: g/ Netzentgelte/index.htm, letzter Zugriff am Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (Hrsg.): BDEW- Strompreisanalyse November Berlin, Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2013 gemäß 63 Abs. 4 EnWG i.v.m. 35 EnWG. Bonn, Dezember Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur Beschlussdatenbank abrufbar im Internet unter: bk_overview&year=2013&group=53&filter_reset=1&page=0 letzter Zugriff am Deutsche Energieagentur - dena (Hrsg.): Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020, Köln, 24. Februar Deutsche Energieagentur - dena (Hrsg.): Integration erneuerbarer Energien in die deutsche Stromversorgung im Zeitraum 2015 bis 2020 mit Ausblick 2025, Berlin, November dena 2012 Deutsche Energieagentur dena (Hrsg.): dena Verteilnetzstudie Ausbau und Innovationsbedarf der Stromverteilnetze in Deutschland bis 2030, Berlin, DREWAG 2014 E.DIS 2014 Drewag Netz: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am E.DIS AG: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: html/20165.htm, letzter Zugriff am Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 27

31 LITERATURVERZEICHNIS E.DIS 2014a E.DIS 2014b ENSO 2014 IE Leipzig 2014a IE Leipzig 2014b MITNETZ 2014 MITNETZ 2014b N-ERGIE 2014a SNB 2014 StromNEV 2014 E.DIS AG: Netzentgelt Preisblätter. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am E.DIS AG: Individuelle Netzentgelte gemäß 19 Abs. 2 S.1 StromNEV. Abrufbar im Internet unter: ENSO Netz: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am Leipziger Institut für Energie GmbH: Regionale Strompreisunterschiede in Deutschland. Leipzig, März Leipziger Institut für Energie GmbH: Energiepreisbericht für Baden- Württemberg 2012/2013 und Prognose Leipzig, Januar Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH: Entgelte für Netznutzung - Kunden mit Leistungsmessung. Abrufbar im Internet unter: Stromnetz/Netznutzung/EntgeltefuerNetznutzung/KundenmitLeistungsmes sung, letzter Zugriff am N-ERGIE Netz GmbH: Netzentgelte Preisblätter. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am Stromnetz Berlin: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: stromnetz-berlin.de/de/index.htm, letzter Zugriff am Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV). Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 28

32 LITERATURVERZEICHNIS SWL 2014 SWM 2014 SWR 2014 Verivox 2013 Netz Leipzig: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: letzter Zugriff am SWM Netze GmbH: Netzstrukturdaten. Abrufbar im Internet unter: swm-netze.de, letzter Zugriff am (Stadtwerke Magdeburg). Stadtwerke Rostock AG: Netzstrukturdaten. Abrufbar unter: swrag.de/netze/erdgasnetz.html, letzter Zugriff am Verivox GmbH (Hrsg.): Datenauswertung und Datenlieferung Marktübersicht - Strom und Gas. Heidelberg, Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen 29

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