De-minimis-Erklärung des Begünstigten nach den EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen

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1 1 De-minimis-Erklärung des Begünstigten nach den EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen Begünstigtes Unternehmen Name* Vorname* Firma* Straße* Haus-Nr.* Postleitzahl* Ort* Das Unternehmen ist im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig:* Ja Nein Das Wirtschaftsjahr, das für mich bzw. das begünstigte Unternehmen für die Erhebung von Steuern maßgebend ist, weicht vom Kalenderjahr ab und bezieht sich auf n Zeitraum: Beginn* Ende* Fördervorhaben Vorhabensbezeichnung* Voraussichtliche Höhe der De-minimis-Beihilfe für das o. g. Fördervorhaben* (lt. Mitteilung der Bewilligungsbehörde bzw. lt. Förderantrag) Stand: 07/2018

2 2 1. Erläuterungen zum Begriff des Unternehmensverbunds In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen bzw. Unternehmensverbund als ein einziges Unternehmen" im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren erhalten oder beantragt hat. Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachten, die zueinander in mindestens einer der n Beziehungen stehen: - Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, - ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder - Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, - ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben, - ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet. Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen angegeben werden, die den beteiligten Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährt wurden. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgen. Im Falle von Unternehmen, die durch eine natürliche Person verbunden sind, geht die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) unter der neuen De-minimis-Verordnung davon aus, dass diese Unternehmen nicht miteinander verbunden sind und damit kein "einziges Unternehmen" darstellen. Dies trifft sowohl auf Unternehmen zu, die in verschiedenen Märkten tätig sind als auch auf Unternehmen, die in benachbarten Märkten tätig sind. 2. Angaben zum Unternehmensverbund Das Unternehmen ist Teil eines Unternehmensverbunds gemäß Punkt 1:* Ja Bei "Ja" bitte angeben: Nein Name des Unternehmensverbundes Straße* Haus-Nr.* Postleitzahl* Ort*

3 3 3. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen Hiermit bestätige ich, dass ich als ein einziges Unternehmen gemäß Punkt 1 im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren* De-minimis-Beihilfen im Sinne r Verordnungen erhalten habe: - Allgemeine-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (1) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis"-Beihilfen (2), - Agrar-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (3) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor (4), - Fisch-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis- Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (5) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis- Beihilfen im Fischereisektor (6) und - DAWI-De-minimis-Beihilfen Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (7). (1) ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1 (2) ABl. L 379 vom 28. Dezember 2006, S. 5 (3) ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 9 (4) ABl. L 337 vom 21. Dezember 2007, S. 35 (5) ABl. L 190 vom 28. Juni 2014, S. 45 (6) ABl. L 193 vom 25. Juli 2007, S. 6 (7) ABl. L 114 vom 26. April 2012, S. 8

4 4 Begünstigter und ggf. Unternehmen des Verbundes (Punkt 1) Datum Zuwendungsbescheid/ Vertrag Beihilfegeber Aktenzeichen De-minimis- Beihilfen Form der Beihilfe Zuschuss, Darlehen, Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschaftsbetrag) Beihilfewert (Bruttosubventionsäquivalent) Allgemein Agrar Fisch DAWI Die mir für die o.g. De-minimis-Beihilfen ausgehändigten De-minimis-Bescheinigungen füge ich dieser Erklärung zum Nachweis bei. (De-minimis-Bescheinigungen, die von dem Beihilfegeber ausgereicht wurden, an den diese Erklärung gerichtet ist, müssen nicht beigefügt werden.) Hiermit bestätige ich, dass ich als ein einziges Unternehmen gemäß Punkt 1 im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren* De-minimis-Beihilfen im Sinne der o.g. Verordnungen beantragt habe, die noch nicht bewilligt wurden. Begünstigter und ggf. Unternehmen des Verbundes (Punkt 1) Datum Zuwendungsbescheid/ Vertrag Beihilfegeber Aktenzeichen Allgemein De-minimis- Beihilfen Agrar Fisch DAWI Form der Beihilfe Zuschuss, Darlehen, Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschaftsbetrag) Beihilfewert (Bruttosubventionsäquivalent)

5 5 4. Erklärung zu weiteren, nicht unter De-minimis fallenden Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten Hiermit bestätige ich, dass ich als ein einziges Unternehmen gemäß Punkt 1 im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren* nicht unter De-minimis fallende Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten erhalten habe: Datum des Zuwendungsbescheids bewilligende Stelle (Aktenzeichen bitte angeben) Form der Beihilfe Zuschuss, Darlehen, Subventionswert Summe: Die mir für die o.g. Beihilfen ausgehändigten Bescheinigungen füge ich dieser Erklärung zum Nachweis bei. (Bescheinigungen, die von dem Beihilfegeber ausgereicht wurden, an den diese Erklärung gerichtet ist, müssen nicht beigefügt werden.) Hiermit bestätige ich, dass ich als ein einziges Unternehmen gemäß Punkt 1 im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren* nicht unter De-minimis fallende Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten beantragt habe, die noch nicht bewilligt wurden: Datum des Zuwendungsbescheids bewilligende Stelle (Aktenzeichen bitte angeben) Form der Beihilfe Zuschuss, Darlehen, Subventionswert Summe:

6 6 5. Erklärung des Antragstellers zur Subventionserheblichkeit a) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Anlage gemachten Angaben wird hiermit versichert. Es ist bekannt, dass falsche Angaben zur Rückforderung der Zuwendung führen können. b) Der Zuwendung liegen Subventionen des Landes bzw. des Bundes und/oder der EU zugrunde, auf welche der 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß 1 des Subventionsgesetzes des Landes Sachsen vom 14. Januar 1997 (GVBI S. 2) die 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBI. I S. 2037, BGBI. III ) geändert durch Sechstes Überleitungsgesetz vom (BGBI. I S. 2106) Anwendung findet. Nach 3 SubvG sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Ich bin/wir sind darüber unterrichtet, dass meine/unsere in diesem Formular in den Ziffern 1 und 3 sowie in der Anlage zur De-minimis-Erklärung gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von 264 StGB sind. Mir/Uns ist die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs nach 264 StGB bekannt. Ich bin/ Wir sind verpflichtet, Ihnen unverzüglich eine nachträgliche Änderung der vorgenannten Angaben mitzuteilen. 6. Erklärungen zur Verarbeitung und zum Schutz von Daten Ich willige darin ein, dass - die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein, - die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden, - meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden des Landes, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können. Es ist mir bekannt, dass - eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist, - die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden, - die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird, - meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können, - meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist,

7 7 - im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z.b. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann, - abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind: der Bewilligungsstelle Landesdirektion Sachsen für die Förderrichtlinien RL GH/2018 und RL IWB/2015 und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der nationalen und europäischen Kontrollbehörden. - die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind, - bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht, - die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass: der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw. ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind. Datenschutzhinweis Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link sowie in den dort eingestellten Informationsblättern. Ort* Datum* rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers (Stempel)

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