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1 Inhaltsübersicht I. Ausgangssituation II. Definitionen III. Zielsetzung IV. Sexualisierte Gewalt als eine spezifische Art von Gewalt V. Risikoanalyse im Schießsport VI. Strategie des WSB zur Prävention sexualisierterr Gewalt VII. Schlussbemerkung Seite 1 Seite 2 Seite 2 Seite 3 Seite 3 Seite 6 Seite 10 Präventions und Schutzkonzept des Westfälischen Schütze nbundes e. V. zur Vermeidung sexualisierter Gewalt I. AUSGANGSSITUATION Das neue Kinder und Jugendschutzgesetz vom Die in 2012 in Kraft getretene Novelle des Kinder Zur Umsetzung des 722 a des SGB VIII und Jugendschutzgesetzes hat auch für den Sport grundlegende Konsequenzen. (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) und 79 a (Qualitätsentwicklung in der Kinder und Jugendhilfe) trifft der Landschaftsverband Rheinland mitt jedem landesweit tätigen Sportfachverband, derr öffentlichee Mittel bezieht, eine VereinbarunV ng mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Darin wird festgestellt, dass dazu ein umfassendes verbands spezifisches Präventions und Schutzkonzept erforderlich ist. Die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Verbandes stellt einen wichtigen Teilaspekt dar. Durch die Einsicht in die Führungszeugnisse soll ausgeschlossen werden, dass rechtskräftig verurteilte Personen zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder und Jugendarbeit des Fachverbandes eingesetzt e werden. Für den Sport in Nordrhein Westfalen und die Sportjugend NRW ist als Träger der freien Jugendhilfe nach übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Rolle der Jugendämter, 75 KJHG seit 1971 öffentlich anerkannt. Die Anerkennung der Sportjugend NRW erstreckt sich auch auf die Westfälische Schützenjugend als Jugendabteilung des Westfälischen Schützenbundes. Als Träger der freien Kinder und Jugendhilfe erhält die Westfälische Schützenjugend umfangreiche Landes nach dem Kinder und Jugendförderplan. Aber auch zur Sicherung der vom Landessportbund NRW bereitgestellten Organisationsförderung und der Leistungssportförderung für Fachverbände wird vom Westfälischen Schützenbund die Umsetzung des Kinder und Jugendschutzgesetzes hinsichtlich Präventionskonzept und Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse mit der Unterzeichnung der oben genannten Vereinbarung verlangt. Das Präsidium des Westfälischen Schützenbund hat das Konzeptt zur Vermeidung sexualisierter Gewalt erstellt. Das Konzept wurde von der Delegiertenversammlung am Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 1

2 verabschiedet. Die Einsichtnahme der Führungszeugnisse erfolgt im WSB durch ein Mitglied des Präsidiums. Die Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland nach 72 a wurde am vom Präsidenten des WSB gemeinsam mit der Landesjugendleiterin unterzeichnet. II. Definitionen Der Begriff der sexualisierten Gewalt hat sich in den letzten Jahren in der Fachöffentlichkeit durchgesetzt und schließt allgemein bekannte Begriffe wie sexuelle Übergriffe oder sexuellen Missbrauch ein. Insbesondere der Begriff Missbrauch impliziert nach Ansicht von Fachleuten, dass es auch einen sachgemäßen Gebrauch von Kindern und Jugendlichen gibt. Die neutrale Formulierung sexualisierte Gewalt wirkt einer solchen falschen Auslegung nachhaltig entgegen. Sexualisierte Gewalt liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher oder auch ein Kind ein Mädchen oder einen Jungen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse s sexualisierter Gewalt auszuleben. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Täter und Täterinnen nutzen die eigene Machtposition und die Abhängigkeit der Betroffenen, ignorieren deren Grenzen und sind den Betroffenen meist bekannt. Sie sehen ihr Gegenüber nur als Objekt. Ihr Vorgehen ist in der Regel lange geplant und vorbereitet und somit eine bewusste Tat. Es ist keinesfalls ein Ausrutscher oder ein Versehen. Zudem handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat. Die Täter und Täterinnen agieren durch gezielte Ansprachen entweder mit Drohungen oder mit Versprechungen und Belohnungen. In der Regel kennen sie die Wünsche, Vorlieben oder Probleme ihres Gegenübers und nehmen diese gezielt für ihre Vorhaben auf. Im Strafrecht wird sexualisierte Gewalt weitestgehend unter den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst (Strafgesetzbuch, g). III. ZIELSETZUNG Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen im WSB als Zielsetzung für alle Ebenen des WSB Sexualisierte Gewalt ist ein Phänomen, das bedauerlicherweise in allen gesellschaftlichen Bereichen vorkommt, somit auch im Sport bzw. im Schießsport. Damit solche Übergriffe soweit wie nur eben möglich verhindert werden, möchten wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WSB für das Thema sensibilisieren. Bei allen Veranstaltungen und Maßnahmen des WSB und seiner Bezirke und Kreise findet das vorliegende Konzept Anwendung. Aber auch unsere Schießsportvereine möchten wir auf die Gefahrensituationen im Schießsport aufmerksam machen. Wir möchten neben den sportartübergreifenden Risikofaktoren des Sports ganz besonders die Situationen im Schießsport herausstellen, bei denen verstärkt die Gefahr von Übergriffen möglich erscheint. Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 2

3 In unseren verschiedenen Lizenzausbildungen und auch in unseren Fortbildungen greifen wir seit 2013 das Thema Sexualisierte Gewalt regelmäßig auf. Auf diese Weise wollen wir JugendleiterInnen, ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen auf ihre Verantwortung hinweisen und ihnen Wege aufzeigen, wie Gefahrensituationen vermieden werden oder welche Handlungsstrategien im Konfliktfall anzuwenden sind. Im Ergebnis wünschen wir uns, dass alle auftretenden Fälle sexualisierter Gewalt angesprochen und nicht verschwiegen werden. Denn Schweigen schützt nur die Verdächtigen und hilft nicht den Opfern. Der größte Erfolg für unsere Bemühungen wäre natürlich erreicht, wenn die im nachfolgenden Text beschriebenen Maßnahmen dazu führen, dass sexualisierte Gewalt im Schießsport weitestgehend auszuschließen sein würde. IV. SEXUALISIERTE GEWALT ALS EINE SPEZIFISCHE ART VON GEWALT Rein wissenschaftlich gesehen wird sexualisierte Gewalt als eine spezifische Form von Gewalt eingestuft. Im Sport lehnen wir selbstverständlich jede Form von Gewalt ab und mit Vehemenz wenden wir uns auch gegen alle Ansätze von sexualisierter Gewalt. Die Forscher unterscheiden bei der sexualisierten Gewalt zwei Tätertypen: 1. Pädophile und pädosexuelle Täterinnen und Täter Die Differenzierung zwischen pädophil und pädosexuell wird so beschrieben, dass pädophile Menschen ein sexuelles Interesse an Kindern besitzen, das in der Regel nicht in die Tat umgesetzt wird. Eine pädosexuelle Ausprägung führt dagegen dazu, dass das sexuelle Interesse an Kindern ausgelebt wird. Pädophile bzw. pädosexuelle Täterinnen und Täter verüben nach bisherigen Erkenntnissen einen deutlich geringeren Anteil an Übergriffen als der folgende Tätertyp. 2. Situative Täterinnen und Täter Ihr sexuelles Begehren ist vorwiegend auf altersangemessene Partner/ innen gerichtet. Wenn sie dennoch Kinder sexuell missbrauchen, geschieht dies in der Regel im Kontaktspezifischer Problemwahrnehmungen. Solche Problemwahrnehmungen können etwa subjektiv empfundene Schwierigkeiten bei der Durchsetzung eigener Wünsche sein. (z. B. in der Partnerschaft, dem beruflichen Umfeld oder im Freundeskreis) ( ) Durch die Ausbeutung von schwächeren Menschen, in dem Fall Kindern, sollen diese negativen Beeinträchtigungen von Selbstwertgefühl und Bedürfnisbefriedigung kompensiert werden. In diesen Fällen kann sich der Missbrauch bis ins frühe Erwachsenenalter hinziehen. Diese Gruppe macht ca. 2/3 der Täter aus. 1 Solche Situationen z. B. mit Körperkontakt zwischen Erwachsenen und Kindern bei Hilfestellungen oder beim Einzeltraining sind im Sport regelmäßig anzutreffen und können zu Übergriffen führen. Um uns die Risiken im Schießsport bewusst zu machen, analysieren wir in Kapitel IV, wo es im Schießsport potentielle Gelegenheiten für sexualisierte Gewalt gibt. 1 LSB NRW, Schweigen schützt die Falschen, Handlungsleitfaden für Fachverbände, S. 17, nach Dr. Claudia Bundschuh Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 3

4 Bei überführten TäterInnen stellt sich oft heraus, dass niemand im Umfeld sich diese Menschen als Sexualtäter hätte vorstellen können. Damit soll keine pauschale Vorverurteilung vorgenommen werden, sondern unabhängig vom Ansehen und Status der beteiligten Personen sollen Situationen mit Gefahrenmomenten auf ein Minimum reduziert werden. V. RISIKOANALYSE IM SCHIESSSPORT Es sind drei Risikofelder in vielen unterschiedlichen Situationen zu beachten, die eine sexuelle Gefährdung auslösen können. Mit der Einordnung in die Gefährdungsstufen gering, und hoch soll eine Bewertung des Risikos vorgenommen werden. 1. Körperkontakt Körperlicher Kontakt kann in vielen Situationen als Berührung mit sexuellem Hintergrund interpretiert werden oder mit entsprechender Absicht erfolgen. Im Schießsport ist körperlicher Kontakt eher die Ausnahme. Dennoch sollen daraus resultierende Risiken hier angesprochen werden. Hilfestellungen erfolgen im Grunde nur bei Korrektur der Körperhaltung im Training. Dabei ist eine Berührung unvermeidbar. Sieg und Niederlage lösen Emotionen aus, die in Körperkontakt bei Freude oder Trost münden können. Massagen sind im Sport gang und gäbe und ohne direkten Körperkontakt nicht möglich. Saunaaufenthalte erfolgen ohne Kleidung und können eine sexuelle Erregung insbesondere bei Körperkontakt auslösen. Risikoanalyse Schießsport Risikoeinstufung Risikobereich Körperkontakt gering,, hoch Begründung WARUM? Hilfe beim Anlegen von Kleidung gering Sportler kleiden sich selbst an. Kurzzeitiger Körperkontakt Provozierende Kleidung gering Nach Dress Code ist der Sportler angehalten, Sportkleidung mit Hosen über Knielänge zu tragen. Körperbetonte Aufwärmübungen gering Kurzzeitiger Körperkontakt Körperkontakt bei starken Emotionen Korrektur der Körperhaltung im Einzeltraining körperliche Nähe bei physiotherapeutischen Behandlungen gering gering Findet i.d.r. im gegenseitigen Einvernehmen in der Öffentlichkeit statt. Kurzzeitiger Körperkontakt direkter Körperkontakt findet durch Experten aufgrund eines Behandlungswunsches statt. Saunaufenthalt Körperkontakt eher selten, aber Sichtkontakt unbekleidet Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 4

5 2. Infrastruktur Bezüglich der Infrastruktur im Sport sind gewisse Faktoren zu beachten, die eine sexuelle Belästigung begünstigen können. Beim Jugendcamp übernachten SportlerInnen und BetreuerInnen oft im Zelt, bei Kadermaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften ohne räumliche Trennung. Die räumliche Nähe der Beteiligten erhöht das Risiko. In Sportstätten ziehen sich Sportler oft im Aufenthaltsraum um. Handys im Sanitärbereich zu benutzen ist unzulässig, um Fotos oder Filmaufnahmen zu verhindern. Die Duschen in Sportstätten sind oft Sammelduschen. Einzelkabinen oder Trennwände stellen die Ausnahme dar. Nahezu jeder Jugendliche besitzt ein Smartphone mit Kamera und bringt es zum Sport mit. Es besteht die Gefahr, dass Fotos von Kindern und Jugendlichen, die im Sanitärbereich aufgenommen wurden, schamverletzende Abbildungen darstellen und sogar elektronisch verbreitet werden. Transport bzw. Anreise zu Veranstaltungen stellen eine besondere Gefährdung dar, wenn das Kind oder der Jugendliche allein mit dem potentiellen Täter fahren. Veranstaltungen mit Übernachtung beinhalten ein erhöhtes Risiko insbesondere in den Nachtstunden, weil eine unbeobachtete Annäherung möglich sein kann. Risikoanalyse Schießsport Risikoeinstufung Risikobereich Infrastruktur: gering,, hoch Begründung WARUM? räumliche Nähe bei Zeltlagermaßnahmen über einen längeren Zeitraum hoch Lang andauerndes Aufeinandertreffen der Betroffenen Räumliche Nähe in Gemeinschaftsunterkünften äußere Umstände können beim Umkleiden eine Verletzung der Intimsphäre begünstigen Geschlechtliche Trennung durch Raumaufteilung. Übergriffe in der Gruppe unwahrscheinlich Geeignete Umziehtechniken sind bekannt und können helfen, die Intimsphäre zu schützen Sammelduschen Keine Intimsphäre möglich, aber Übergriffe in der Gruppe unwahrscheinlich Handys oder Kameras beim Umkleiden Hohe Trainingshäufigkeit und Wettkämpfe im Spitzensport hoch hoch Fotos oder Videos von Umkleidesituationen können über moderne Medien schnell verbreitet werden Häufiges lang andauern des Aufeinandertreffen von Sportlern und Trainern bei oder während der Fahrt zu Training und Wettkampf Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 5

6 3. Besondere Abhängigkeitsverhältnisse Aus Angst vor negativen Entscheidungen über die Beurteilung von sportlichen Leistungen z. B. für die Nominierung einer Auswahlmannschaft trauen sich Sportlerinnen und Sportler nicht, Belästigungen beim Namen zu nennen. Die Verdächtigung eines Trainers bzw. einer Trainerin würde beim Individualtraining die Weiterführung des Trainings dauerhaft in Frage stellen. Davor fürchten sich SportlerInnen häufig. Hierarchische Machtstrukturen im Sport mit umfangreicher Entscheidungskompetenz von Einzelnen erhöhen die Gefahr der Abhängigkeit und unterdrücken die Aufklärung von Fehlverhalten oder Straftaten. Im Spitzensport verbringen SportlerInnen und BetreuerInnen Woche für Woche viele Stunden beim Sport oder bei der An und Abreise miteinander. Das verstärkt die Abhängigkeit und erhöht die Zahl der Situationen, die einen Übergriff begünstigen. Risikoanalyse Schießsport Risikobereich besondere Abhängigkeitsverhältnisse: TrainerInnen benennen die Mannschaft Weit und breit gibt es keine Alternative zum/zur aktuellen TrainerIn Hierarchische Strukturen mit umfangreicher Entscheidungskompetenz Risikoeinstufung gering,, hoch Begründung WARUM? SportlerInnen schweigen aus Angst vor Nichtnominierung SportlerInnen schweigen aus Angst vor der Gefahr den einzigen Trainer zu verlieren Aus Angst vor dem/der alles allein entscheidenden TrainerIn schweigen SportlerInnen VI. STRATEGIE DES WSB ZUR PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT 1. Thematisierung des Problems Der WSB verurteilt und bekämpft jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. So heißt es in Paragraph 4 der Satzung des Westfälischen Schützenbundes. Auch der Deutsche Schützenbund hat klar Stellung gegen Gewalt bezogen. In Paragraph 3 seiner Satzung heißt es Der DSB betreibt mit seinen Disziplinen im Schieß und Bogensport einen gewaltfreien Sport. Der DSB verurteilt jegliche Form von Gewalt und wirkt dieser entgegen. Er gewährt hiervon Betroffenen Schutz und Hilfe. In der Kaderarbeit und in der Lizenzausbildung wird dieses Thema regelmäßig thematisiert. Angehende TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen müssen den DSB Ehrenkodex unterschreiben, um ihre Lizenz ausgehändigt zu bekommen. Durch die Diskussion dieses Konzeptes im Präsidium, im Hauptausschuss und durch seine Verabschiedung in der Delegiertenversammlung werden alle Ebenen mit der Thematik konfrontiert und zur Umsetzung angehalten. Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 6

7 Unser JugendForum hat unter dem Motto Wir passen auf einen Flyer und ein Plakat entwickelt, die auf jede Schießsportanlage gehören. 2. Umsetzung der Vereinbarung nach 72 a des SGB VIII mit dem Landschaftsverband Rheinland In der Vereinbarung mit dem Landschaftsverband verpflichtet sich der WSB, ein eigenes Präventionskonzept zu erstellen und die Regeln zum erweiterten Führungszeugnis umzusetzen. Das Präventionskonzept unseres Verbandes wird hiermit vorgelegt. Der in der Vereinbarung zugesicherte Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen von Tätigkeiten im Kinder und Jugendsport wird umgesetzt, indem alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen verpflichtet werden, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zwecks Überprüfung einzureichen. Spätestens nach fünf Jahren muss die Einsichtnahme wiederholt werden. Die Führungszeugnisse verbleiben nicht in der Geschäftsstelle des WSB, sondern werden nur zur Kenntnis genommen und dazu ein Listenvermerk mit Angabe zur Gültigkeitsdauer angefertigt. Kurzfristig bei Jugendmaßnahmen eingesetzte Mitarbeiter, die aus zeitlichen Gründen kein Erweitertes Führungszeugnis beschaffen können, müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass keine Eintragung wegen einschlägiger Straftaten im Bundeszentralregister erfolgt ist. Den entsprechenden Vordruck stellen wir u. a. auf der Homepage des WSB ein. Zusätzlich erklären die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen ihr Einverständnis zur betreuenden Person. 3. Maßnahmen und Verhaltensregeln im Schießsport zur Vermeidung sexualisierter Gewalt abgeleitet aus der Risikoanalyse Alle nachfolgenden Empfehlungen müssen sich an den konkreten Gegebenheiten in einer Maßnahme unter Berücksichtigung der örtlichen Situation orientieren. In Gefahren oder Notsituationen sind Abweichungen manchmal zwingend erforderlich. Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Sensibilsierung der Mitarbeiter. Für Hilfestellungen die Zustimmung des/r SportlerInnen einholen. Niemanden zu einer Übung zwingen. Umgang der Jugendlichen untereinander beobachten und klären. Schamgrenzverletzungen verhindern. Bei Partnerübungen auf gleichgeschlechtliche Partner achten. Grundsätzlich darauf achten, dass keine intimen Situationen zwischen BetreuerInnen und SportlerInnen entstehen können. Bei mehrtägigen Fahrten auf getrennte Schlafstätten achten. Getrennte Umkleiden bereitstellen. ÜbungsleiterInnen duschen nicht mit Jugendlichen. AnsprechpartnerInnen benennen. Im Sanitärbereich ist das Benutzen von Handys zu verbieten. Handyverbot während des Trainings bzw. bei mehrtägigen Fahrten zu bestimmten Uhrzeiten. Umgangssprache ohne sexistische oder gewalttätige Äußerungen beachten. Aufsichtspflicht beachten. Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 7

8 ÜbungsleiterInnen/BetreuerInnen übernachten getrennt von Jugendlichen. Vier Augen Prinzip einhalten. MitarbeiterInnen gezielt auswählen und diese um Einverständnis zur Auskunft beim vorherigen Verein/Arbeitgeber nach einem standardisierten Fragenkatalog bitten Eltern bei Wettkämpfen miteinbeziehen. 4. Qualifizierung und Information der ehren und hauptamtlichen MitarbeiterInnen Der WSB setzt die seit 2012 bestehende Regelung der DSB Rahmenrichtlinien Ausbildung zum Thema sexualisierte Gewalt von Beginn an um. In allen Lizenzausbildungen ist das Thema mit 2 6 Unterrichtseinheiten integriert. Darüber hinaus wird das Thema in regelmäßigen Abständen in Fortbildungsveranstaltungen im Breiten sowie im Leistungssport aufgegriffen. Alle ausgebildeten TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen sind dazu verpflichtet den DSB Ehrenkodex zu unterschreiben. Bei Nichtunterzeichnung wird keine Lizenz ausgestellt bzw. verlängert. 5. Empfohlene Interventionsschritte (in Anlehnung an den Handlungsleitfaden des LSB für Vereine) Der Landessportbund NRW beschreibt als Intervention alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, etwaige Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Gleichwohl gehört auch das Einschätzen und Einordnen von Vermutungen und Verdachtsäußerungen unter Einbeziehung professioneller Institutionen und Fachberatungsstellen dazu. a) Bei einem akuten Verdachtsfall heißt das oberste Prinzip: Ruhe bewahren und besonnen handeln. Die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Verdächtigtem müssen beachtet werden. Eine schnelle und systematische Vorgehensweise ist zielführend. b) Die Feststellungen beziehungsweise Informationen müssen von Beginn an dokumentiert werden: Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Die reinen Informationen sind aufzuschreiben, ohne Interpretation! Und ohne Nachfrage. c) Es ist wichtig, den Schilderungen der Betroffenen zuzuhören und ihnen Glauben zu schenken. d) Verbindlich zusagen, dass alle weiteren Schritte, z.b. die Information an die Eltern, in Absprache erfolgen. An keiner Stelle darf über den Kopf der betroffenen Kinder und Jugendlichen hinweg gehandelt werden. Keine Versprechungen abgeben, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass der Gesprächspartner sich zunächst selbst Unterstützung holen muss. e) Die eigene Gefühlslage prüfen und gegebenenfalls Entlastung suchen. f) Kontakt mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner im WSB aufnehmen und dort die Erstunterstützung nutzen. g) Gemeinsam mit den Ansprechpartnern das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle planen. h) Die Ansprechpartner informieren das zuständige Präsidiumsmitglied. Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 8

9 i) Bei einem konkreten Verdacht, der eine Maßnahme oder Veranstaltung bzw. eine/n MitarbeiterIn des WSB betrifft, nimmt der Westfälische Schützenbund mit einem Rechtsbeistand Kontakt auf, damit das Präsidium die richtigen rechtlichen Schritte geht. Der Beauftragte für Rechtsfragen im Landesverband ist zunächst anzusprechen. Im Landessportbund NRW kann VIBSS einen fachlich versierten Rechtsbeistand vern. Die Information der betroffenen Eltern ist zu erörtern. Mit der lokalen Fachberatungsstelle wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen. Die Betroffenen bzw. deren gesetzliche Vertreter können einen Nebenklägervertreter einschalten. Ein erfahrener Nebenklägervertreter könnte ein Opferanwalt sein, wie sie in vielen Kommunen genannt werden. Im Weißen Ring erhält man Informationen über derartige Opferanwälte. Telefon von 7.00 bis Uhr. j) Die Ermittlungs und Aufklärungsarbeit ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Der vermutliche Täter darf nicht eigenständig zur Rede gestellt werden. k) Mitglieder offensiv informieren, um einer Gerüchteküche vorzubeugen. Dabei muss jedoch die Anonymität der Beteiligten gewahrt werden mit Verweis auf das laufende Verfahren. l) Es ist zu überlegen, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall im Verband zu informieren ist. Um das Vertrauen in die Qualität der Jugendarbeit wieder herzustellen, kann es sinnvoll sein zu veröffentlichen, wie der Verband interveniert hat, beziehungsweise wie die Präventionsbemühungen aussehen. m) Beachten, dass jede/r Verdächtige Persönlichkeitsrechte hat, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können. Gegenüber der Presse den Verdächtigen nicht namentlich benennen. Vor der Veröffentlichung einer Pressemitteilung muss diese rechtlich auf eventuelle Verletzungen von Persönlichkeitsrechten überprüft werden. n) Bei der Einleitung von Maßnahmen ist es immer ratsam, sich vorab professionellen Rat und Hilfe zu holen. 6. Ansprechpartner im WSB Im Präsidium des WSB wurde am vereinbart, dass im Präsidium Sabine Lüttmann als Ansprechpartnerin für die Umsetzung des Präventionskonzeptes zur Verfügung steht. Bei einem konkreten Ereignis muss sie nicht nur über das Ereignis sondern auch über die geplante Intervention unverzüglich informiert werden. Die Beauftragte des Präsidiums soll Aus und Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Komplex wahrnehmen, um alle geeigneten Kenntnisse zur Bewältigung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben stets parat zu haben. Ihr Aufgabenkatalog beinhaltet die Beratung von Betroffenen und ihren Angehörigen sowie von Mitarbeitern auf Vereins, Kreis, Bezirks und Verbandsebene in allen Fragen der Prävention und Intervention. 7. Öffentlichkeitsarbeit Unter themenbezogener Öffentlichkeitsarbeit zur sexualisierten Gewalt verstehen wir in erster Linie die Information und Beratung der Verbandsmitglieder und VerbandsmitarbeiterInnen sowie unserer Untergliederungen. Aber ausdrücklich auch Kinder und Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 9

10 Jugendliche mit ihren Eltern sollen wissen, dass der Verband sich der Thematik annimmt. Dabei gilt es, ebenso das Verhalten der Kinder und Jugendlichen untereinander zu beachten. Wir werden unseren Verbandstag genauso wie die Verbandsversammlung nutzen, um durch Referate von fachkompetenten externen Personen das Thema zu beleuchten. Dabei nehmen wir gerne über VIBBS die Hilfe des LSB in Anspruch. In einem eigens zu dieser Thematik angelegtem Projekt erarbeitete das JugendForum des WSB einen Flyer und ein Plakat mit dem Titel Wir passen auf. In Kooperation mit der Deutschen Schützenjugend werden diese Printmedien allen Vereinen zur Prävention und Aufklärung kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf unserer Homepage präsentieren wir selbstverständlich unser Präventionskonzept und stellen unsere Ansprechpartner heraus. Als Downloads halten wir eine Reihe von Materialien bereit, die Bezug zum Thema haben. Geeignete Links führen zu kompetenten Stellen, die sich dem Thema widmen. Aktuelle Fortbildungen oder andere Nachrichten werden per Homepage und in der Schützenwarte veröffentlicht. 8. Der WSB schließt sich der LSB Initiative Schweigen schützt die Falschen an. Die Delegiertenversammlung des WSB hat am beschlossen, dass sich der WSB der LSB Initiative Schweigen schützt die Falschen anschließen wird. Damit können wir die Solidarität des Sports in Nordrhein Westfalen gegenüber der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexualisierte Gewalt bestärken. VII. SCHLUSSBEMERKUNG Mit unserem Präventionskonzept wollen wir im ersten Schritt alle Mitglieder und MitarbeiterInnen unseres Verbandes auf allen Ebenen für die Thematik sensibilisieren. Jeder im Verband ist für seinen Bereich verantwortlich, um sexualisierte Gewalt zu verhindern oder aktiv Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein entsprechender Sachverhalt bekannt wird. Mit einem gestärkten Bewusstsein wird das eigene Verhalten hinterfragt und die Beobachtung des Verhaltens anderer Menschen um einen zusätzlichen sehr wichtigen Aspekt erweitert. Diese Sensibilisierung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss kontinuierlich betrieben werden. Solange die Sensibilität in unserem Verband gewahrt bleibt, wird die ständige Aktualisierung aller Maßnahmen gesichert sein. Daher wird das Präsidium das Thema mindestens einmal im Jahr beraten. Beschlossen durch die Delegiertenversammlung des Westfälischen Schützenbundes am in Erndtebrück. Geändert vom Hauptausschuss des Westfälischen Schützenbundes am Präventions und Schutzkonzept des WSB zur Vermeidung sexualisierter Gewalt Stand: Seite 10

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Seite 1 Seite 2 Seite 2 Seite 3 Seite 6. Gewalt. ng mit dem. in die. Für den. übernimmt. des Westfälischen Schütze. nach dem und der. Inhaltsübersicht I. Ausgangssituation II. Zielsetzung III. Sexualisierte Gewalt als eine spezifische Art von Gewalt IV. Risikoanalyse im Schießsport V. Strategie des WSB zur Prävention sexualisierterr

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